Die vorliegende Studie analysiert zunächst den gegenwärtigen Stand des Klimaschutzrechts des Bundes. Entsprechend dem Querschnittscharakter dieses Rechtsgebiets werden dabei Regelungen aus verschiedenen Sektoren und Rechtsbereichen wie dem Emissionshandel, der Energiewirtschaft und der Landwirtschaft untersucht. Darauf aufbauend werden Vorschläge zur Weiterentwicklung des Klimaschutzrechts des Bundes in fünf Bereichen erarbeitet. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2011.
Das gebäudebezogene Energierecht teilt sich bislang in die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf. Diese Vorschriften des materiellen Rechts sind auf der Bundesebene angesiedelt, der Vollzug und auch dessen rechtliche Regelung liegen bei den Bundesländern. Auf der Basis einer Erhebung der Praxiserfahrungen werden verschiedene realistisch in Betracht kommende Grundkonzepte für die Nachweis- und Überwachungsregelungen bei Neubauten identifiziert, beschrieben und ihre Stärken und Schwächen erörtert. Der Bericht arbeitet die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts heraus. Veröffentlicht in Texte | 37/2020.
Weltweit haben Klagen auf mehr Klimaschutz eine immer größere Bedeutung. Fast alle Klagen bringen bislang allerdings keine oder keine nennenswerten Verpflichtungen der Gesetzgebung zu mehr Klimaschutz hervor. Die Klima-Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts liefert eine Neuinterpretation liberal-demokratischer Kernbegriffe und ist von hoher Relevanz für das liberal-demokratische Verfassungsrecht im Allgemeinen - einschließlich des EU- und Völkerrechts. Das Urteil akzeptiert die Menschenrechte als intertemporal und global anwendbar; es wendet das Vorsorgeprinzip auf diese Rechte an und befreit sie von der irreführenden Kausalitätsdebatte. Prozedural werden die Rolle des Parlaments und die Verpflichtung zu einer sorgfältigen Tatsachenerhebung betont. In der Summe kommt es so zu einer Verpflichtung der Gesetzgebung zu mehr Klimaschutz. Allerdings rückt das Gericht letztlich die Freiheitsgefährdung aufgrund einer (zunächst zu wenig ambitionierten und später) radikalen Klimapolitik ins Zentrum und leitet die praktische Verpflichtung zur Klimaneutralität vor allem daraus ab - und fokussiert nicht so sehr die Freiheitsbedrohung durch den Klimawandel selbst. Insofern steht eine Neuinterpretation der Freiheitsgarantien und der Gewaltenteilung - die im Grundgesetztext angelegt ist - weiterhin auf der Tagesordnung. Das Gericht macht auch nicht deutlich, dass das Pariser 1,5-Grad-Limit ein radikal kleineres Kohlenstoffbudget bedeutet; doch kann man die Entscheidung insoweit aufgrund der Verpflichtung zur sorgfältigen Tatsachenerhebung weitergehend interpretieren. Außerdem wurde bisher wenig beachtet, dass die Gerichtsentscheidung eine Verpflichtung Deutschlands impliziert, auf mehr EU-Klimaschutz hinzuwirken, zumal die meisten Emissionen supranational geregelt sind. Das EU-Emissionshandelssystem bedarf, um effektiv zu sein, einer Reform, die deutlich über die bestehenden EU-Vorschläge hinausgehen müsste. Neben einer solchen transnationalen Mengensteuerung von Emissionen müssen auch sämtliche andere staatlichen Entscheidungen mit einem baldigen Erreichen von Klimaneutralität vereinbar sein. Quelle: Forschungsbericht
Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Rechtliche Maßnahmen zur Förderung der EE durch Kommunen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Heidelberg, Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht durchgeführt. 1. Vorhabensziel Ziel des Forschungsvorhabens ist die Aufarbeitung des rechtlichen Rahmens der Förderung Erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmesektor durch die kommunalen Selbstverwaltungsträger zum Zweck des globalen Klimaschutzes. Die Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Bauleitplanung und der Betrieb kommunaler Wärmenetze. Zahlreiche in der Praxis umstrittene Fragen des globalen Klimaschutzes durch die Kommunen sollen einer überzeugenden Lösung zugeführt werden. 2. Arbeitsplanung In einem ersten Schritt soll der Bestand sämtlicher Rechtsvorschriften mit Bezügen zu den Möglichkeiten des globalen Klimaschutzes durch die Kommunen erfasst werden. In einem zweiten Schritt sind etwaige Regelungsdefizite, Überregulierungen oder Dysfunktionalitäten der bestehenden Rechtsordnung mit Blick auf den kommunalen Klimaschutz zu ermitteln. Schließlich sollen die gewonnenen Ergebnisse in einer Abschlussmonographie zusammengefasst und im Wege von Tagungvorträgen vorbereitet werden.
Das Projekt "Moore in Rechtssystem und Politik der EU: Betrachtung der Einflüsse mit Fallbeispielen aus den Mitgliedsstaaten Polen und Estland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Michael Succow Stiftung durchgeführt. Der Schutzstatus von Mooren ist weltweit ungenügend, die Europäische Union macht hier keine Ausnahme. Regularien und Programmen in den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft und Infrastruktur der EU bestimmen den europäischen Moorschutz, wurden jedoch bisher nicht umfassend untersucht. Da in den östlichen EU-Mitgliedstaaten der Anteil natürlicher Moore noch deutlich ist höher als in Mitteleuropa, analysiert das Projekt 'Moore im EU-Rechtssystem' an den Fallbeispielen einer polnischen und estnischen Moorregion die Auswirkungen des EU-Rechtssystems. In Estland gelten z.B. noch 30% der Moore als intakt, in Polen immerhin noch 14%, in Deutschland dagegen weniger als 1%. Auch traten durch den EU-Beitritt Polens und Estlands im Jahr 2004 die gesamten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU in Kraft. Dies lässt eine klare Zuordnung ihrer Wirkungen auf Moore zu. Das Projekt dokumentiert die positive wie negative Effekte der EU-Gesetzgebung auf den Zustand der Moore und Torfböden in der EU, insbesondere in Bezug auf Naturschutz und Ökosystemdienstleistungen. Eine allgemeine Studie befasst sich mit der EU-Rechtssituation. Die eingehende, integrative Analyse der Auswirkungen der gesamten EU acquis communautaire identifiziert Lücken der Gesetzgebung, aber auch konkurrierende Konsequenzen. Untersucht werden u.a. die naturschutzrechtlichen Vorgaben, die Auswirkungen der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP), Einflüsse der Klimagesetzgebung auf Moore, die Struktur- und Regionalpolitik, einschließlich der Politik zur ländlichen Entwicklung, sowie die Förderung von erneuerbaren Energien aus Biomasse. Eine Fallstudie nimmt die Situation vor Ort im niedermoorreichen Mitgliedstaat Polen in den Fokus (Region Lublin), eine zweite baltische Hochmoore in Estland, die großflächig für den Torfabbau genutzt werden (Region Pärnu). Einbezogen werden sowohl durch europäische FFH-Schutzgebiete gesicherte, als auch landwirtschaftlich oder für den Torfabbau genutzte Flächen außerhalb von Schutzgebieten. Exemplarisch werden unter Einbeziehung der relevanten Akteure die Wirkung des EU-Rechtssystems, der Fördermechanismen und deren regionale Ausgestaltung auf die Moorflächen dargestellt. Daraus wird das Projekt konkrete Handlungsoptionen für den mitgliedstaatlichen und europäischen Moorschutz ableiten und auf einer abschließenden Veranstaltung in Brüssel mit Entscheidungsträgern diskutieren. Das Gesamtprojekt wird geleitet und koordiniert von der Michael Succow Stiftung. Partner auf polnischer Seite ist die Generalna Dyrekcja Ochrony Srodowiska (GDOS, Generaldirektion für Umweltschutz), die dem Polnischen Umweltministerium direkt unterstellt ist. In Estland arbeitet das Projekt mit dem Estnisches Umweltministerium (Keskkonnaministeerium) und lokalen NROs zusammen. International unterstützt das Projekt Silvestrum VoF, ein unabhängiges Beratungsunternehmen zur Entwicklung und Umsetzung umweltverantwortlichen und klimasensiblen Wirtschaftens im Bereich Forst, Boden und Landnutzung.
Das Projekt "Ökonomie des Klimawandels - Klimaschutz durch die Dekarbonisierung der deutschen Industrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT) - Deutsch-Französisches Institut für Umweltforschung durchgeführt. Das Ziel des Vorhabens ist es, politische und ökonomische Instrumente zur Förderung der De- und Transmaterialisierung im Klimaschutz zu bewerten. Der Fokus liegt dabei auf der Eisen- und Stahl- sowie der Aluminiumindustrie. Hierzu sollen vor allem die direkten und indirekten Effekte dieser Instrumente aufgezeigt und quantitativ analysiert werden. Zum einen ist hierbei die wirtschaftliche Seite von Interesse, da durch eine restriktivere klimapolitische Gesetzgebung Preiserhöhungen seitens der Industrie zu erwarten sind. Zum anderen steht die globale ökologische Entwicklung im Fokus, die vor allem durch mögliche Produktionsverlagerungen deutscher Firmen ins Ausland, motiviert durch die dortige weniger einschränkende Klimagesetzgebung, beeinflusst wird. Auf methodischer Seite wird zur Realisierung der Ziele ein Modell entwickelt, dass sowohl das Verhalten von Entscheidungsträgern in der deutschen Wirtschaft simuliert als auch die globale Entwicklung des Eisen-, Stahl- und Aluminiummarktes und die entstehenden Klimagase berücksichtigt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen 4 Arbeitspakete (AP). Diese untergliedern sich in die Definition der Systemgrenzen des zu entwickelnden Modells (AP 1), die Erfassung und Aufbereitung der für die Simulation notwendigen Daten (AP 2), die eigentliche Entwicklung der Teilmodelle und deren Kopplung (AP 3) sowie eine Szenario-Analyse zur Definition der zu simulierenden Szenarien und deren Analyse mit Hilfe des Modells.
Das Projekt "Entwicklung von Konzepten zur Umsetzung von neuen oder Transformation von vorhandenen Marktmechanismen in ein neues UNFCCC Klimaabkommen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. In den internationalen Klimaverhandlungen wird die Möglichkeit zur Nutzung flexibler Marktinstrumente auch in einem Nachfolgeabkommen zu dem Kyoto Protokoll wahrscheinlich. Nach einer entsprechenden Grundsatzentscheidung in Paris Ende 2015 bedarf es intensiver Verhandlungen zur inhaltlichen Ausgestaltung flexibler Instrumente. Das Vorhaben soll Konzepte für Umsetzungsregeln entwickeln, die dann von Deutschland in die Verhandlungen eingebracht werden können.
Das Projekt "Wissenschaftliche Unterstützung des BMUB zu rechtlich-institutionellen Aspekten der UN-Verhandlungen für ein zukünftiges UN-Klimaregime" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Bei der 21. Vertragsstaatenkonferenz in Paris 2015 soll ein neues, verbindliches weltweites Abkommen zum Schutz des Klimas ratifiziert werden. Dieses Abkommen soll bis spätestens 2020 in Kraft treten. Es sind umfangreiche rechtliche Fragen insbesondere im Vorfeld zu prüfen. Für die Bundesregierung ist die erfolgreiche Umsetzung dieses Beschlusses angesichts des Auslaufens der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls ein wichtiges umweltpolitisches Ziel und bedarf intensiver Vorbereitung, aber auch eine umfassende Betreuung bei der Umsetzung des Abkommens. Die institutionelle und rechtliche Ausgestaltung eines zukünftigen Klimaregimes ist entscheidend für den Erfolg, die Einhaltung der Zwei-Grad-Obergrenze. Der Grad der Rechtsverbindlichkeit und die Art der Minderungsverpflichtungen, Finanzierungsverpflichtungen und die Durchschlagskraft der Institutionen eines neuen Abkommens beeinflusst erheblich seine Effektivität. Eine fundierte Bewertung der vorgeschlagenen rechtlichen und institutionellen Optionen für ein zukünftiges Klimaregime ist daher für die Bundesregierung von entscheidender Bedeutung. Bei der Vorbereitung der Verhandlungen und der Umsetzung des Abkommens auf europäischer und internationaler Ebene stellen sich eine Vielzahl von institutionellen und rechtlichen Fragen (u. a. im Hinblick auf die Vereinbarkeit verschiedener Verpflichtungsarten). Außerdem ist die Kohärenz des internationalen Klimaschutzregimes mit anderen internationalen Prozessen und völkerrechtlichen Abkommen zu gewährleisten. Das Vorhaben hat zum Ziel, die verschiedenen Optionen verhandlungsbegleitend zu evaluieren und die Bundesregierung im Verhandlungsprozess fachlich zu unterstützen.