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Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2025

Das Umweltbundesamt berechnet jährlich für alle interessierten Nutzer*innen Indikatoren, die die Klimaverträglichkeit der Stromerzeugung und die spezifische Kohlendioxid-Entwicklung ab dem Jahr 1990 charakterisieren.Da gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben alle Emissionen der Stromerzeugung – also auch Stromhandelsüberschüsse – dem Land zuzurechnen sind, in dem sie entstehen, verringern sich die Emissionen des deutschen Strommix entsprechend dem Stromhandelssaldo, der von einem Exportüberschuss in den Vorjahren zu einem Importüberschuss in 2023 wechselt, der sich in 2024 und 2025 fortsetzt. Der diese Bilanzgrenzen berücksichtigende Indikator „direkte CO2-Emissionen je Kilowattstunde Strom“ wird als „Emissionsfaktor für den deutschen Strommix“ bezeichnet.

20240621_Auswahlkriterien_Klima_III_Anpassung_Lesefassung.pdf

Vorlage für den Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021 – 2027 zum Beschluss der Auswahlkriterien Allgemeine Informationen (nicht Gegenstand des Beschlusses) FörderprogrammSachsen-Anhalt Klima III FondsEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung Finanzplanebene12.08.0. RichtlinienverantwortlichesMinisterium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Ressort/FachreferatReferat 31 Spezifisches ZielRSO2.4: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen Beitrag zur Erreichung des spezifischen Zieles (Förderziel dieses Programmes)Das Ziel der Maßnahme ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z.B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern. FördergegenstandIm Fokus liegt die Entwicklung von Konzepten und Planungen im Zusammenhang mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements. Darüber hinaus werden Investitionen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel stehen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen, wie z.B. die Förderung von Stadtgrün, die Entsiegelung von Flächen, die Beschattung von Gebäuden und Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements. Bewilligende StelleInvestitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt Art des ProjektauswahlverfahrensWettbewerbsverfahren zu festgelegten Stichtagen Antragsberechtigte/Begünstigte Die Fördervoraussetzungen sind in der Richtlinie festgelegt. kommunale Gebietskörperschaften Auswahlkriterien Beschluss des Begleitausschusses vom 13.12.2022: Teil A - Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen Auswahlkriterien Bewertung der Auswahlkriterien 1. 2. 3. 4. Effektivität des Vorhabens Wirkungskreis des Vorhabens Umsetzbarkeit des Vorhabens Klimaverträglichkeit zu 1. Effektivität des Vorhabens Punkte: 5 Klimamanager 10 Fortbildung 15 Anpassung an den Klimawandel zu 2. Wirkungskreis des Vorhabens Punkte: 5 punktuell 10 Synergien mit anderen Umweltbereichen 15 in der Fläche zu 3. Umsetzbarkeit des Vorhabens Punkte: 7 Konzept vorliegend 14 Planung vorliegend bzw. nicht investive Maßnahmen 21 alle Genehmigungen (z. B wasser-, bau- oder naturschutzrechlich) liegen vor / sind nicht erforderlich zu 4. Klimaverträglichkeit NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus. Gesamtbewertung Bei Gleichheit der Gesamtbewertung ist das Projekt in der Rangfolge höher einzustufen, das bei „Wirkungskreis des Vorhabens“ die höhere Punkteanzahl erreicht hat. für die Auswahl zuständige Stelle/Gremium Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt Teil B - Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements Auswahlkriterien Grundvoraussetzung für die Förderung: Vorhaben steht im Einklang mit der Landesstrategie Hochwasserschutz des Landes und eine positiv bewertende Stellungnahme der zuständigen Wasserbehörde zum beantragten Vorhaben liegt vor 1. Schadenspotential 2. geschützte Einwohner 3. Wirkungskreis des Vorhabens 4. 5. 6. Bewertung der Auswahlkriterien wasserwirtschaftliche Effekte Umsetzbarkeit des Vorhabens Klimaverträglichkeit zu 1. Schadenspotential (Mehrfach Punktevergabe möglich) Punkte: 5 Lage im Hochwasserrisikogebiet 5 Grundwasserflurabstand < 10m 5 besondere Gefährdung aufgrund der Topographie (Starkregen) zu 2. geschützte Einwohner je Gemeinde Punkte: 5 < 100 10 100 – 1.000 15 > 1.000 zu 3. Wirkungskreis des Vorhabens Punkte: 1 regional / punktuell 10 Synergien mit anderen Umweltbereichen 15 überregional / in der Fläche zu 4. wasserwirtschaftliche Effekte Punkte: 1 gering (z. B. Ausstattung der Wasserwehr) 10 mittel (Nichtinvestive Vorhaben, z. B. Planung und Konzepte) 15 hoch (Investive Vorhaben, z. B. Anlagen des Hochwasserschutzes und Wasserspeicher) zu 5. Umsetzbarkeit des Vorhabens Punkte: 4 Konzept vorliegend 14 Planung vorliegend bzw. nicht investive Maßnahmen 21 alle Genehmigungen (z. B wasser-, bau- oder naturschutzrechlich) liegen vor / sind nicht erforderlich zu 6. Klimaverträglichkeit NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus. Gesamtbewertung Bei Gleichheit der Gesamtbewertung ist das Projekt in der Rangfolge höher einzustufen, das bei „Wirkungskreis des Vorhabens“ die höhere Punkteanzahl erreicht hat. für die Auswahl zuständige Stelle/Gremium Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt

Hochinnovative Abgasnachbehandlungskonzepte für dynamisch betriebene Wasserstoffverbrennungsmotoren bis an die Nachweisgrenze, Teilprojekt C

Hochinnovative Abgasnachbehandlungskonzepte für dynamisch betriebene Wasserstoffverbrennungsmotoren bis an die Nachweisgrenze, Teilprojekt E

Microsoft Word - 2025_05_23_END_2. Förderaufruf KLIMA III.docx

Information über den Start eines Förderprogramms im EFRE 2021-2027 Sachsen-Anhalt KLIMA III vom 26. Mai 2025 Zielsetzung Das Ziel der Maßnahme ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z. B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern. Fördergegenstand Gefördert werden: 1 nichtinvestive und investive Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen. Diese sollen zur Stärkung der Infrastrukturen und bestehenden Systeme gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels beitragen und die Risikovorsorge und das Risikomanagement verbessern 1.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen für die Klimafolgenanpassung einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements sein. Dazu zählen insbesondere Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Machbarkeitsstudien, (einschließlich der Datenerhebung, kartographischen Darstellung und Veröffentlichung) sowie Hitzeaktionspläne. 1.2 Investive Maßnahmen werden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur nachhaltigen und integrativen Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ stehen. Gefördert werden können insbesondere: a) die Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässer, b) die Gebäudeverschattung oder sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden, c) die passive Kühlung von Gebäuden, d) eine Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung, auch in Kombination mit der Entsiegelung von wärmespeichernden Flächen und e) im Zusammenhang mit den Nummer 1.2 Buchst. a) und b) die Neupflanzung von klimaangepassten Strauch- und Baumarten. 2 nichtinvestive und investive Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Konzepte und Planungen im Zusammenhang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ und den Themenfeldern der „Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen- Anhalt“. Durch die Zuwendung sollen die Kommunen bei der Entwicklung von Konzepten und Planungen sowie der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Maßnahmen sollen Infrastrukturen und bestehende Systeme widerstandsfähiger gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels aufstellen und Risikovorsorge und - management verbessern. 2.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen sein, zum Beispiel für: a) die Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Veränderungen unter anderem für den Hochwasserschutz, Starkniederschläge, Sturzfluten und Erosion, b) die Durchführung von Hochwasserschutz- und Starkregenaudits, c) die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, d) die Alarm- und Einsatzplanung der Wasserwehr oder die Einbindung digitaler Systeme (zum Beispiel „Interaktive Gefahrenkarte für den kommunalen Hochwasserschutz – INGE“ oder das Flutinformations- und Warnsystem FLIWAS 3) und e) die Öffentlichkeitsarbeit zur Risikovorsorge, Eigenvorsorge und Umweltbildung im Zusammenhang mit Vorhaben gemäß Nummer 2.1 Buchst. a. 2.2 Investive Maßnahmen umfassen a) Beschaffungen zur Verbesserung des mobilen Hochwasserschutzes und notwendiger Ausrüstung auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen, insbesondere: 1. die Beschaffung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen gegen Starkregen- und Hochwassergefahren und 2. die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel. b) Baumaßnahmen zum Zwecke der Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes und des Starkregenrisikomanagements sowie zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimabedingte Veränderungen (zum Beispiel Erosionen, auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen), insbesondere: 1. die Errichtung kommunaler Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, 2. die Errichtung von Lagern zur Unterbringung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen des Hochwasserschutzes als Teil einer Gesamtmaßnahme im Zusammenhang mit der Förderung gemäß Nummer 2.2 Buchst. a) Nr. 1, einschließlich erforderlicher Verlade- und Transporttechnik, 3. Baumaßnahmen an kommunalen Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, einschließlich des hochwassergerechten Umbaus sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen, 4. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens in den Einzugsgebieten der Gewässer zweiten Ordnung sowie die Schaffung von Möglichkeiten zum Wasserrückhalt bei oder nach Starkniederschlägen und damit verbundenen Erosionen (zum Beispiel Verwallungen, Rückhaltebecken, Wasserspeicher), 5. Maßnahmen zur Herstellung neuer Gewässer, zur Wiederherstellung ehemals vorhandener Gewässer sowie zur wesentlichen Umgestaltung von Gewässern zweiter Ordnung für den Hochwasserschutz als Anpassung an die Folgen des Klimawandels, 6. der Erhalt und Ausbau des dezentralen Rückhaltes und Versickerung von Niederschlagswasser, 7. die Herstellung von anderen Anlagen zur Starkregenaufnahme und Wasserentnahme im Bedarfsfall, 8. eine Hangbepflanzung zur Stabilisierung gegen Erosion und Auswaschung bei Starkregen oder Sturzfluten und 9. der notwendige Erwerb von Grundstücken bis höchstens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Land Sachsen-Anhalt. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Effektivität des Vorhabens, Wirkungskreis des Vorhabens, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Schadenspotential geschützte Einwohner, Wirkungskreis des Vorhabens, wasserwirtschaftlichen Effekte, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Einzureichende Unterlagen Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Sachsen-Anhalt KLIMA III (ib- sachsen-anhalt.de). Beginn und Ende des Antragsverfahrens Anträge können ab dem 26.05.2025 bis spätestens zum 30.06.2025 eingereicht werden. Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen in Höhe von 11,5 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung, davon 3,3 Millionen Euro für den Teilbereich Klimawandelresilienz und 8,2 Millionen. EUR für den Teilbereich Starkregenrisikomanagement.

LIFE-IP ZENAPA: Zero Emission Nature Protection Areas

ZENAPA stands for 'Zero Emission Nature Protection Areas' and is already expressing the project objective of the CO2e neutral large-scale protection areas (GSG) in the project name. ZENAPA not only wants to contribute to climate protection, nature conservation, and species protection but also proves that these objectives do not contradict but can be achieved in a cooperative manner. Essential targets and objectives are to implement the national and pan-European climate protection targets (CAP 2020 and CPP 2050), taking into account the national and European biodiversity and bio-economic strategies. On December 16th 2016 the project 'LIFE-IP ZENAPA - Zero Emission Nature Protection Areas' has been approved by the EU-funding programme for environment, nature protection and climate policy 'LIFE'. The project meets the challenge to harmonize the German Energiewende (energy revolution) with different requirements of climate-, nature- and species protection. The integrated project of the LIFE-subprogram 'Climate', has a budget of 17 million Euros, of which 8 million Euro are funded by the EU. While, project partners and other co-financers cover the remaining amount. The project has started on the 1st November 2016 and covers a period of eight years. There are three phases of the project with a duration of 2.5 years for the first and the last phase plus 3 years for the second phase. Objectives: The project aims to achieve CO2e?-neutrality of large-scale protected areas, inter alia, national parks, biosphere reserves, nature parks and their neighbouring regions. The fundamental requirement is the implementation of the national and European climate protection goals (CAP 2020 and CPP 2050), having regard to the national and European biodiversity- and bio economy strategies. Furthermore, the following project objectives are pursued: - Balancing of competing interests between climate protection measures as well as nature- and environmental compatibility through a regional climate protection strategy and assigned pragmatic measures, - Development of a role model function in the field of climate protection and biodiversity of the large-scale protected areas for rural as well as for the semi urban regions, - Transformation of nature protection - large-scale areas and regions to climate protection regions witch voluntarily agreed climate protection goals (based on CO2-Certificates), - Compensation of the effects of, for example 'climate relevant' prohibitions in the large-scale protection area by involvement and further development of the neighbouring regions, - Strengthening of economic development and reduction of losses along the climate effective value-added chain, - Implementation of measures with climate protection- and biodiversity effects in the large-scale protection areas. (abridged text)

Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Energieeffizientes und klimagerechtes Bauen', Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Fortschreibung des EnEV-Erlasses bezüglich der energetischen Vorbildfunktion von neu zu errichtenden Bundesbauten

Seit Juni 2014 ist der aktuelle Erlass zur 'Energetischen Vorbildfunktion von Bundesbauten' in Kraft. Darin werden Vorgaben für den Bundesbau zur Unterschreitung der Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung 2013 gemacht. Mit Inkrafttreten der novellierten EnEV-Anforderungen am 1. Januar 2016 erhöhen sich die Anforderungen für neu zu errichtende Nichtwohngebäude. Will der Bund weiterhin seine Vorbildfunktion wahrnehmen, muss der EnEV-Erlass sinnvoll fortgeschrieben werden. Im Forschungsprojekt sollen dazu die Grundlagen erarbeitet werden. Ausgangslage: Seit Juni 2014 ist der aktuelle Erlass zur 'Energetischen Vorbildfunktion von Bundesbauten' (BI3-8133.2/3) in Kraft. Darin werden Vorgaben für den Bundesbau zur Unterschreitung der Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung 2013 (EnEV 2013) gemacht. Mit dem Inkrafttreten der novellierten EnEV-Anforderungen am 1. Januar 2016 erhöhen sich die Anforderungen für neu zu errichtende Nichtwohngebäude. Will der Bund weiterhin seine Vorbildfunktion wahrnehmen, muss der EnEV-Erlass sinnvoll fortgeschrieben werden. Ziel: Bei der Fortschreibung des EnEV-Erlasses sind Anforderungen an die energetische Qualität von neu zu errichtenden Bundesbauten zu formulieren, die über die Anforderungen der EnEV 2016 hinausgehen. Auch im Zusammenhang mit der Anpassung und Weiterentwicklung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) ergeben sich Erfordernisse. Es muss auch hier überprüft werden, welche energetischen Ziele einerseits formuliert und andererseits mit angemessenem Aufwand realisiert werden können. Im Forschungsprojekt sollen dazu die Grundlagen erarbeitet werden, indem Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an geeigneten Referenzgebäuden durchgeführt werden.

Economic/Climate Recovery Scorecards

As global leaders head to the G20 summit to consider solutions to the current global economic crisis, a new report prepared by Ecofys and Germanwatch for WWF and E3G reveals that many of the economic recovery packages being discussed are a missed opportunity in terms of stimulating a green recovery, and actually run the risk of locking the world into a high-carbon future. The report provides the most detailed and comprehensive analysis to date of the proposed 'stimulus' packages of five key countries - France, Germany, Italy, the UK and the US - as well as the package agreed by the European Union as a whole.

Forschungsinitiative Zukunft Bau - Forschungscluster 'Energieeffizientes und klimagerechtes Bauen', Entwicklung einer Strategie zur Unterstützung des Energieeinsparverhaltens von Nutzern in Büro- und Verwaltungsgebäuden

Der Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden kann durch die Veränderung des Nutzerverhaltens um bis zu 40 Prozent gesenkt werden. Ziel des Forschungsprojekts ist es, Strategien zur Beeinflussung bzw. Optimierung des Energieeinsparverhaltens der Nutzerinnen und Nutzer in Bürogebäuden zu erarbeiten. Durch die direkte Einbindung der Beschäftigten sollen alltagstaugliche und leicht umsetzbare Strategien entwickelt und die praktische Anwendbarkeit dieser untersucht und in der Heizperiode 2018/2019 in einer Pilotphase umgesetzt werden. Ausgangslage: Um die Energieeffizienz von Büros und Bürogebäuden zu steigern, werden viele technische Lösungen entwickelt und angewandt. Die tatsächliche Wirksamkeit und Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen entsprechen allerdings häufig nicht den Erwartungen. Insbesondere bei der Energieeffizienz in Bürogebäuden ist die tatsächlich erreichte Nachhaltigkeitsleistung technikzentrierter Effizienzmaßnahmen oft geringer als die vorhergesagte Leistung. Dies liegt vor allem daran, dass der Einfluss von Nutzerinnen und Nutzern auf den Gebäudebetrieb - etwa Angestellte, Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Gebäudemanagerinnen und -manager etc. - nicht beachtet wird. Alltägliche Verhaltensmuster und Routinen führen vielfach zu Rebound-Effekten, die Energie verbrauchen und damit Kosten verursachen. Studien zeigen, dass durch die gezielte Veränderung des Nutzerverhaltens ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs und damit zum Erreichen der Klimaziele in Bürogebäuden geleistet werden kann. Ziel: Ziel des Forschungsprojekts ist es, Strategien zur Beeinflussung und Optimierung des Energieeinsparverhaltens von Nutzerinnen und Nutzern in Büro- und Verwaltungsgebäuden zu erarbeiten. Mithilfe sozialempirischer Methoden werden mögliche Strategien zur Unterstützung des Energieeinsparverhaltens eruiert, wobei die Nutzerakzeptanz und eine dauerhafte intrinsische Motivation im Fokus der Betrachtung stehen. Das Monitoring des Raumklimas in den Büros ermöglicht zudem die Validierung der Strategien anhand quantitativer Indikatoren. Die entwickelten Strategien sollen weiterhin auf ihre praktische Anwendbarkeit geprüft sowie in der Heizperiode 2018/2019 in einer Pilotphase umgesetzt werden. Abschließend soll eine Potenzialabschätzung der verschiedenen Strategien vorgenommen werden.

Hochinnovative Abgasnachbehandlungskonzepte für dynamisch betriebene Wasserstoffverbrennungsmotoren bis an die Nachweisgrenze, Teilprojekt A

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