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Zero Waste an Schulen

Das Land Berlin verfolgt das wichtige Ziel, das derzeit hohe Restmüllaufkommen durch Wiederverwendung und Recycling von anfallenden Stoffen in den nächsten Jahren deutlich zu reduzieren. Hierdurch können bekanntlich hohe Umweltentlastungen wie Reduzierung von schädlichen Klimagasen aber auch relevante Ressourceneinsparungen für das Land Berlin erzielt werden. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat ein neues Umweltbildungsangebot für Sekundarstufen entwickelt. Das Projekt „Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte“ gibt Impulse für den richtigen Umgang mit Tablet, TV, Handy & Co. und steht Schüler*innen und Lehrkräften ab sofort unter Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte (BSR) zur Verfügung. Das Angebot entstand im Rahmen eines Förderprojektes der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in Partnerschaft mit der BSR und ist für Berliner Schulen kostenfrei. „Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte“ besteht aus Unterrichtseinheiten mit didaktisch-methodischen Hinweisen für die Lehrkräfte sowie Arbeitsblättern. Die Einheiten orientieren sich am Rahmenlehrplan, sind praxisnah, ohne große Vorbereitung durchführbar und können sukzessive um interaktive Elemente ergänzt werden. Zudem steht den Lehrkräften ein Leitfaden für die Durchführung eines Projekttages in Eigenregie zur Verfügung. Alternativ können die Schulen für diesen Projekttag einen Referenten buchen, der für eine 90-minütige Projektstunde an die Schule kommt und das Thema mit den Schüler*innen behandelt. Das Bildungsangebot richtet sich an folgende Zielgruppen im Einzelnen Jugendliche und junge Erwachsene von 13 bis 19 Jahren. Schüler:innen an allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I (Klasse 7-10) und der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) Lehrkräfte der Sekundarstufe I und II in den MINT-Fächern und relevanten gesellschaftswissenschaftlichen Fächern. Eltern sowie Multiplikator:innen der lokalen Akteure der Bildungscommunity Das Bildungsangebot orientiert sich an den Prinzipien der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und greift die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) auf. Ziel des Bildungsangebotes ist es, dass die Schüler:innen die Bedeutung ihres eigenen Verbraucherverhaltens für einen klimafreundlichen Konsum und eine weitgehend klimaneutrale Stadt wahrnehmen und diese Erkenntnis auf ihr Nutzungs- und Entsorgungshandeln im Alltag übertragen.

Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2023

Das Umweltbundesamt berechnet jährlich für alle interessierten Nutzer Indikatoren, die die Klimaverträglichkeit der Stromerzeugung und die Entwicklung ab dem Jahr 1990 charakterisieren. Da gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben alle Emissionen der Stromerzeugung – also auch Stromhandelsüberschüsse – dem Land zuzurechnen sind, in dem sie entstehen, verringern sich die Emissionen des deutschen Strommix entsprechend dem Stromhandelssaldo, der von einem Exportüberschuss in den Vorjahren zu einem Importüberschuss in 2023 wechselt. Der diese Bilanzgrenzen berücksichtigende ⁠ Indikator ⁠ „direkte CO 2 -Emissionen je Kilowattstunde Strom“ wird als „Emissionsfaktor für den deutschen Strommix“ bezeichnet. Im Zuge der Aktualisierung wurden geänderte Emissionen der Stromerzeugung infolge der Revisionen der Energiebilanzen 2003 -2021 als Datengrundlage berücksichtigt. Veröffentlicht in Climate Change | 23/2024.

Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2023

Das Umweltbundesamt berechnet jährlich für alle interessierten Nutzer Indikatoren, die die Klimaverträglichkeit der Stromerzeugung und die Entwicklung ab dem Jahr 1990 charakterisieren.Da gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben alle Emissionen der Stromerzeugung – also auch Stromhandelsüberschüsse – dem Land zuzurechnen sind, in dem sie entstehen, verringern sich die Emissionen des deutschen Strommix entsprechend dem Stromhandelssaldo, der von einem Exportüberschuss in den Vorjahren zu einem Importüberschuss in 2023 wechselt. Der diese Bilanzgrenzen berücksichtigende Indikator „direkte CO2-Emissionen je Kilowattstunde Strom“ wird als „Emissionsfaktor für den deutschen Strommix“ bezeichnet.Im Zuge der Aktualisierung wurden geänderte Emissionen der Stromerzeugung infolge der Revisionen der Energiebilanzen 2003 -2021 als Datengrundlage berücksichtigt.

Auswahlkriterien_Gr%C3%BCner_Wasserstoff_Elektrolyseure.pdf

Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021-2027 in Sachsen-Anhalt Vorlage für den Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021 – 2027 zum Beschluss der Auswahlkriterien Allgemeine Informationen (nicht Gegenstand des Beschlusses) FörderprogrammGrüner Wasserstoff: Elektrolyseure FondsJust Transition Fund Finanzplanebene15.01.4. RichtlinienverantwortlichesMinisterium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, Ressort/FachreferatReferat 36 Spezifisches ZielSS08.1: Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen (JTF) Beitrag zur Erreichung des spezifischen Zieles (Förderziel dieses Programmes)Mit der Förderung von Vorhaben zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbar erzeugtem, grünem Wasserstoff soll dem Transitionserfordernis der fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt ansässiger Industrieunternehmen begegnet werden. Die Vorhaben sollen, bei langfristig gesicherter Wasserverfügbarkeit, der Bereitstellung grünen Wasserstoffs für dessen nachfolgende Nutzung als Prozesswärme sowie als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten (u. a. Ammoniak und Methanol) dienen. Ziel ist die Gewährleistung einer langfristig klimaneutralen Rohstoff- und Energieversorgung im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt durch die Integration erneuerbarer Energien in industrielle und gewerbliche Prozesse unter Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Damit werden die Wettbewerbs- und Zukunftsfestigkeit der dort ansässigen Unternehmen sowie die Attraktivität des Standortes für Neuansiedlungen sichergestellt. Zudem werden für die Braunkohlewirtschaft Perspektiven eröffnet, alternative, defossilisierte Wertschöpfungspfade in der Region zu entwickeln sowie die Grundlage für die klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier Sachsen-Anhalt auf Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten geschaffen. ETS Aktivitäten sind von JTF-Investitionen ausgeschlossen. Fördergegenstand Gefördert werden investive Vorhaben an Kraftwerksstandorten und Braunkohletagebaustätten im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt zur Erzeugung und Speicherung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem, grünem Wasserstoff für dessen lokalen Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie, die vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind. Dazu zählen insbesondere die chemische Industrie und andere Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021-2027 in Sachsen-Anhalt energieintensive Industrien, die erneuerbaren Wasserstoff für ihre Produktion benötigen. Das können zum Beispiel sein: - Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff (Elektrolyseure), einschließlich deren Anschlusses an die erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen, - Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff. Voraussetzung ist jeweils, dass es sich um aus erneuerbaren Energien erzeugten, grünen Wasserstoff handelt. Die für die Erzeugung des grünen Wasserstoffs benötigten zusätzlichen erneuerbaren Stromerzeugungskapazitäten in Form von Windkraft- und Photovoltaikanlagen sind zusätzlich zu schaffen. Diese (Stromerzeugungs-) Anlagen sind nicht Fördergegenstand. Bewilligende StelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt Art des ProjektauswahlverfahrensDie Projektauswahl erfolgt durch ein Wettbewerbsverfahren auf der Grundlage der befristeten Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte. Antragsberechtigte/BegünstigteUnternehmen. Voraussetzung ist, dass der Antragstellende seinen Hauptsitz oder eine Außenstelle in einer der nachfolgenden Gebietskörperschaften hat: Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Burgendlandkreis, Landkreis Mansfeld Südharz, Saalekreis sowie kreisfreie Stadt Halle. Auswahlkriterien Beschluss des Begleitausschusses vom 14.03.2023, geändert am 23.05.2023; 04.12.2023; geändert durch Umlaufverfahren am 17.05.2024: Auswahlkriterien Klimaverträglichkeit NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren: Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem Ergebnis voraus. 1. Fördereffizienz: Wie ist das Verhältnis zwischen eingesetzten Fördermitteln und zusätzlich geschaffener Erzeugungskapazität für die Erzeugung des grünen Wasserstoffs? Bewertung: Eingesetzte Fördermittel in Euro pro Megawatt (MW) der geplanten Elektrolyseanlage im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021-2027 in Sachsen-Anhalt ≥ 650.000 Euro / 1 Megawatt = 0 Punkte (Das Vorhaben ist nicht förderfähig.) Das Vorhaben, welches weniger Fördermittel pro Megawatt einsetzt, ist kosteneffizienter und erhält Vorrang. Bewertung der AuswahlkriterienFür eine Förderung des Vorhabens muss dieses weniger als 650.000 Euro Fördermittel pro Megawatt einsetzen. Unterscheiden sich die Vorhaben nicht wesentlich in ihrer Fördereffizienz, wird entsprechend der Vorgaben der befristeten Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte ausgewählt. für die Auswahl zuständige Stelle/GremiumInvestitionsbank Sachsen-Anhalt

Willingmann: „Aktivitäten zum Klimaschutz tragen in Dessau-Roßlau weiter Früchte“

Vorreiter für den Klimaschutz: Als erste Kommune in Sachsen-Anhalt wurde Dessau-Roßlau bereits 2015 mit dem European Energy Award (eea) ausgezeichnet. Seitdem werden alle vier Jahre die Fortschritte auf dem Weg zur Klimafreundlichkeit geprüft. Da die Stadt auch im aktuellen Audit überzeugen konnte, erhält sie das europäische Gütesiegel nun schon zum dritten Mal. Die Auszeichnung für vorbildliche energie- und klimapolitische Anstrengungen sowie das neue eea-Ortsschild überreichten heute Klimaschutzminister Prof. Dr. Armin Willingmann und der Prokurist der Landesenergieagentur (LENA), Dirk Trappe, an Oberbürgermeister Dr. Robert Reck und Stadtwerke-Geschäftsführer Dino Höll. Willingmann sagte: „Zahlreiche Kommunen im Land haben ihre Anstrengungen zum Klimaschutz in den vergangenen Jahren forciert. Dessau-Roßlau gehört hier zu den absoluten Vorreitern, sowohl zeitlich als auch mit Blick auf die Intensität. Die Stadt geht mit gutem Beispiel voran – und die enorme Herausforderung systematisch an. Ein sichtbares Zeichen dafür ist der erneute European Energy Award. Besonders erfreulich finde ich dabei, dass sich die Bewertung im aktuellen Audit weiter verbessert hat. Die umfangreichen Aktivitäten zum Klimaschutz in Dessau-Roßlau tragen also weiter Früchte.“ Nachahmer seien jederzeit herzlich willkommen. „Für die Unterstützung von Neueinsteiger-Kommunen durch die Landesenergieagentur stellt das Ministerium jährlich bis zu 50.000 Euro bereit“, unterstrich der Minister. Die Stadt Dessau-Roßlau wurde erstmals 2015 erfolgreich eea-zertifiziert, damals mit einem Benchmark-Wert von 55,5 Prozent; dieser ist im aktuellen Audit auf 62,2 Prozent angestiegen. Zu den Pluspunkten der vergangenen Jahre gehören v.a. die Schaffung eines eigenen Klimaschutzmanagers, die Verankerung von Klimaschutz in der Personalplanung für das Energie- und Mobilitätsmanagement, die vielfältigen Beratungsangebote der Stadtwerke sowie die Busflotte auf Bioerdgasbasis der Stadtwerke-Tochter DVG. In den kommenden vier Jahren ist u.a. geplant, das bestehende Klimaschutzkonzept der Stadt zu aktualisieren und eine Strategie zur Klimaanpassung zu erarbeiten. Zudem soll die kommunale Wärmeplanung bereits bis Ende 2024 abgeschlossen sein, und damit vier Jahre früher als gesetzlich vorgeschrieben. Hintergrund: Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, das zahlreiche Kommunen in Deutschland und Europa auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz unterstützt. Dabei werden die Energie- und Klimaschutzaktivitäten einer Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft. Kommunen, die mindestens 50 Prozent aller geforderten Punkte des umfangreichen eea-Maßnahmenkatalogs erzielen, erhalten die Auszeichnung. Mittlerweile nehmen mehr als 1.500 Kommunen in 16 europäischen Ländern teil; rund die Hälfte von ihnen (780) wurde bislang mit dem European Energy Award ausgezeichnet. In Sachsen-Anhalt betrifft das neben Dessau-Roßlau auch die Stadt Wernigerode (2018) und die Gemeinde Benndorf (2018). Aktuell läuft zudem die Zertifizierung für die Stadt Haldensleben. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).

BMEL/BMBF Bekanntmachung: Agroecology

Im Januar 2024 wurde die neue europäische Partnerschaft „European partnership on accelerating farming systems transition – agroecology living labs and research Infrastructures – AGROECOLOGY“ (Project number: 101132349) gestartet. In der Initiative haben sich über 70 nationale und regionale Entscheidungsträger, Fördermittelgeber und Forschungseinrichtungen aus 26 europäischen Ländern zusammengeschlossen. Das Ziel ist es, gemeinsam die Transition der Landwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit, Resilienz, Umwelt- und Klimafreundlichkeit voranzubringen, allgemein zusammengefasst unter dem Begriff Agroecology. In der Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda der Partnerschaft wird die Agroecology als wissenschaftliche Disziplin interpretiert, die an der Schnittstelle zwischen Agrarwissenschaften, Umweltwissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften für die Gestaltung und das Management neuer Agrarökosysteme angesiedelt ist (siehe auch Wezel et al., 2009). Darunter ist ein wissensbasierter, systemischer Ansatz zu verstehen, der Auswirkungen auf die gesamte Bandbreite der landwirtschaftlichen Praktiken entfaltet, von den verwendeten Züchtungen und Sorten bis hin zu landwirtschaftlichen Praktiken im Zusammenhang mit der Bodenbewirtschaftung, der Schädlingsbekämpfung und Strategien zur Erhöhung der Diversität von Nutzpflanzen und Biodiversitätsmanagement. Sie bedeutet auch einen tiefgreifenden Wandel der Wertschöpfungsketten in der Landwirtschaft und die Entwicklung fairer Geschäftsmodelle, um diese neuen Praktiken zu unterstützen und den Landwirt:innen Marktchancen und angemessene Einkommen und den Verbraucher:innen erschwingliche Lebensmittel zu bieten. Gleichzeitig soll die Agroecology einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung von Klimaerwärmung und Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme sowie zur Stärkung der Nachhaltigkeit und Resilienz von Landwirtschafts- und Landnutzungssystemen leisten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft engagieren sich daher in der Partnerschaft AGROECOLOGY, um durch die Förderung transnationaler Forschungsprojekte die Transformation der Landwirtschaft zu Agroecology auf nationaler Ebene voranzubringen. Dementsprechend sollen geförderte Verbundvorhaben unter Beteiligung europäischer Verbundpartner einen Beitrag zur Umsetzung der Zukunftsstrategie der Bundesregierung sowie der Nationalen Bioökonomiestrategie, FONA-Strategie und zur Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung leisten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webpage des BMBF . Quelle: BMBF

Sachsen-Anhalt_Zukunftsenergien_Foerderaufruf_Sektorenkopplung_und_Gruener_Wasserstoff.pdf

Information über den Start eines Förderprogramms im EFRE 2021 - 2027 Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung Vom 8. Januar 2024 Zielsetzung Ziel der Fördermaßnahmen ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Vermeidung der Nutzung fossiler Energie und die Senkung des Energieverbrauchs. Dies soll durch Maßnahmen der Sektorenkopplung erreicht werden, wobei die Energiesektoren Strom, Wärme und Gas miteinander verbunden werden und der Anteil erneuerbarer Energien in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr im Gesamtsystem erhöht wird. Durch eine intelligente Kopplung energieeffizienter Technologien können Synergieeffekte zwischen den Sektoren genutzt und die Integration der erneuerbaren Energien verbessert werden. Fördergegenstand Gefördert werden investive Maßnahmen, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen. Erneuerbare Energien sollen auf diese Weise in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar gemacht und deren Nutzung ermöglicht werden. Förderfähige Bereiche sind insbesondere: a)Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Auf-stellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und b)Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse. In Kombination mit dem förderfähigen Bereich a) sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff förderfähig. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus: -der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und -der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Beitrag des Vorhabens zur Minderung der Treibhausgasemissionen, Fördereffizienz, Unternehmensklasse und Unternehmensgröße, Umsetzungsdauer der Vorhaben und Klimaverträglichkeit Näheres ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Einzureichende Unterlagen Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ Beginn und Ende des Antragsverfahrens Anträge können ab sofort bis spätestens zum 05.04.2024 eingereicht werden. Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung. Information über den Start eines Förderprogramms im JTF 2021 - 2027 Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung („Grüner Wasserstoff“) Vom 8. Januar 2024 Zielsetzung Ziel der Fördermaßnahmen ist die die klimaneutrale Transformation der bisher fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung industrieller Prozesse. Für im Mitteldeutschen Revier des Landes Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen sollen die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden. Wasserstoff soll für die Nutzung als Prozesswärme oder als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist hierbei eine klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier des Landes Sachsen-Anhalt auf der Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten Fördergegenstand Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erzeugung, zur Speicherung, zum Transport und zur Verteilung von aus erneuerbaren Energiequellen produzierten grünen Wasserstoff, welche die Bereitstellung grünen Wasserstoffs als Prozesswärme sowie als Rohstoff für Folgeprodukte (zum Beispiel Ammoniak und Methanol) ermöglichen. Förderfähige Bereiche sind insbesondere: a)Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, b)Anlagen zur stationären Speicherung von Wasserstoff oder c)Neubau von Wasserstoffleitungen und -netzen zur Anbindung der Wasserstofferzeugungsanlagen sowie der gewerblichen und industriellen Verbraucher sowie Umwidmung von bestehenden Erdgasleitungen. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen mit ihrem Hauptsitz oder einer Außenstelle im Mitteldeutschen Revier im Land Sachsen-Anhalt. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Produktionskapazität / Transportkapazität, Abnehmerstruktur, Fördereffizienz und Klimaverträglichkeit Näheres ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2022

Das Umweltbundesamt berechnet jährlich für alle interessierten Nutzer Indikatoren, die die Klimaverträglichkeit der Stromerzeugung und die Entwicklung ab dem Jahr 1990 charakterisieren. Da gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben alle Emissionen der Stromerzeugung – also auch Stromhandelsüberschüsse - dem Land zuzurechnen sind, in dem sie entstehen, erhöhen sich die Emissionen des deutschen Strommix entsprechend dem Stromhandelssaldo. Der diese Bilanzgrenzen berücksichtigende ⁠ Indikator ⁠ „direkte CO 2 -Emissionen je Kilowattstunde Strom“ wird als „Emissionsfaktor für den deutschen Strommix“ bezeichnet. Im Zuge der Aktualisierung werden erstmalig spezifische ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionsfaktoren mit und ohne ⁠ Vorkette ⁠ für den Strommix in der zeitlichen Entwicklung von 1990 bis 2022 ausgewiesen. Veröffentlicht in Climate Change | 20/2023.

Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2022

Das Umweltbundesamt veröffentlicht jährlich seine Berechnungsergebnisse zur Entwicklung des Kohlendioxid-Emissionsfaktors des deutschen Strommix in der Zeitreihe ab 1990, der als Indikator für die Klimaverträglichkeit der Stromerzeugung angesehen werden kann. Er darf jedoch nicht losgelöst von der Entwicklung des Stromverbrauchs insgesamt und den gesamten aus der Stromerzeugung entstehenden Kohlendioxidemissionen betrachtet werden. Dargestellt werden daher die Kohlendioxidemissionen der Stromerzeugung, der jeweilige Stromverbrauch mit und ohne Berücksichtigung des Stromhandelssaldos und der CO2-Emissionsfaktor für den deutschen Strommix, der CO2-Emissionsfaktor für den Strominlandsverbrauch für den deutschen Strommix und der CO2-Emissionsfaktor unter Berücksichtigung des Stromhandelssaldos. Die Kohlendioxidemissionen der Stromerzeugung unter Berücksichtigung des Stromhandelssaldos werden zusätzlich ausgewiesen. Die jährliche Fortschreibung und Aktualisierung der spezifischen CO2-Emissionen des deutschen Strommix erfolgt auf Basis der Emissionen entsprechend dem Berichtsstand der Treibhausgasberichterstattung an das Klimasekretariat sowie der Stromerzeugung entsprechend der Daten der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, des statistischen Bundesamtes und der Arbeitsgruppe Erneuerbarer Energien-Statistik (AGEE - Stat) für die Zeitreihe 1990 - 2021. Dabei werden im Veröffentlichungsjahr x für das Jahr "x-1" hochgerechnete Datensätze und für das Jahr "x-2" vorläufige Basisdatensätze zur Berechnung herangezogen. Änderungen durch Neuberechnungen der Quellen (Energiebilanzen, Bruttostromerzeugung, Emissionsfaktoren) werden - soweit sie zum Zeitpunkt der Aktualisierung veröffentlicht waren ââą Ì berücksichtigt. Eine Aktualisierung von Emissionsfaktoren in den Treibhausgasinventaren bedingt Veränderungen im Bereich der Emissionen aus der Stromerzeugung, eine Aktualisierung im Bereich der erneuerbaren Energien verursacht Rückwirkungen auf die Bruttostromerzeugung und eine Neubewertung des Stromhandelssaldos hat Veränderungen im Stromverbrauch für den deutschen Strommix zur Folge (siehe auch Kapitel ergänzende Hinweise zu den Datengrundlagen). Deutschland weist seit dem Jahr 2003 beim Stromexport einen Überschuss auf, der im Jahr 2017 mit einem Stromhandelssaldo von 52,5 TWh einen Höchststand erreicht hat und seither bis zum Jahr 2021 auf 18,6 TWh zurück gegangen und in 2022 wieder auf 27 TWh gestiegen ist. Der Anteil des Stromhandelssaldos an der Bruttostromerzeugung beziffert sich in 2022 auf 4,7 % und verursacht rund 12 Mio t. CO2 Emissionen. Um diese Menge würden sich die deutschen CO2-Emissionen aus dem Stromsektor reduzieren, wenn das Stromhandelssaldo ausgeglichen wäre. Das Jahr 2021 ist geprägt durch die Konjunkturelle Erholung nach den Folgen des Corona-Pandemie Jahres 2020. Gepaart wird diese Entwicklung mit einer vergleichsweise geringen witterungsbedingten Stromerzeugung aus Wind. Das Jahr 2022 ist wiederrum beeinflusst durch die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Zwar kommt es aufgrund der daraus resultierenden Gaskrise zu einer Reduktion des Stromverbrauchs, dieser wird jedoch vermehrt durch die emissionsintensive Kohle gedeckt. Quelle: Bericht

Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2021

Das Umweltbundesamt berechnet jährlich für alle interessierten Nutzer Indikatoren, die die Klimaverträglichkeit der Stromerzeugung und die Entwicklung ab dem Jahr 1990 charakterisieren. Da gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben alle Emissionen der Stromerzeugung – also auch Stromhandelsüberschüsse – dem Land zuzurechnen sind, in dem sie entstehen, erhöhen sich die Emissionen des deutschen Strommix entsprechend dem Stromhandelssaldo. Der diese Bilanzgrenzen berücksichtigende ⁠ Indikator ⁠ „direkte CO 2 -Emissionen je Kilowattstunde Strom“ wird als „Emissionsfaktor für den deutschen Strommix“ bezeichnet. Im Zuge der Aktualisierung werden erstmalig spezifische ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionsfaktoren mit und ohne ⁠ Vorkette ⁠ für den Strommix in der zeitlichen Entwicklung von 1990 bis 2021 ausgewiesen. Veröffentlicht in Climate Change | 15/2022.

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