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Abteilung 3: Immissionsschutz, Klima, Nachhaltigkeit Dezernat 31: Immissionsschutz, Luftqualität, Physikalische Einwirkungen Dezernat 32: Lufthygienisches Überwachungssystem (LÜSA) Dezernat 33: Klima, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit, Umweltallianz

Führung des Emissionskatasters Luft Organisation des Anlageninformationssystems (LIS-A) Ermittlung und Bewertung von physikalischen Umwelteinwirkungen (Geräusche und Erschütterungen) sowie von Emissionen und Immissionen luftverunreinigender Stoffe Mitwirkung bei der Luftreinhalteplanung, Organisation der EU-Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung Betrieb des Lufthygienischen Überwachungssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) zur Beurteilung der Luftqualität Aktive, zeitnahe und allgemeinverständliche Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Luftqualität Analyse und Bewertung besonderer Luftbelastungssituationen (z. B. Feinstaub- und Ozonepisoden) Auswertung von regionalen Klimamodelldaten zur zukünftigen Klimaentwicklung und Beschreibung von Klimaveränderungen mittels Klimawandelindikatoren Betreuung des Regionalen Klimainformationssystems ReKIS Analyse von Daten zu Treibhausgasemissionen und zum Emissionshandel Monitoring des Ausbaus der erneuerbaren Energien Betreuung der Geschäftsstelle der Umweltallianz Entwicklung der Umweltindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes

Klimafolgen-Indikatoren für Sachsen-Anhalt Monitoring von Klimaveränderungen sowie Klimawandelfolgen Klima Wasser Boden Landwirtschaft Forstwirtschaft Infrastruktur Berichte

Um Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels festzulegen, ist es unentbehrlich, Veränderungen zu beobachten, zu messen und zu interpretieren. Als Grundlage für die Bewertung klimawandelbedingter Entwicklungen dient eine systematische Analyse dieser Prozesse. Indikatoren bieten dabei eine wirksame Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte mit messbaren Ersatzgrößen zu beschreiben. In Abstimmungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der AG Klima wurden Indikatoren identifiziert und definiert. Dabei wurde angestrebt, dass die Indikatoren auch einen Mehrwert für die Sektoren außerhalb der reinen Klimafolgenanpassung haben. Das bisher aufgestellte Indikatoren-Set ist kein starres System, sondern kann bei Bedarf angepasst und erweitert werden. Die Indikatoren werden vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Abstimmung mit den fachlich Verantwortlichen erarbeitet und in Kennblättern aufbereitet. Eine Aktualisierung wird je nach Datenlage vorgenommen. In regelmäßigen Abständen wird auf Basis dieser Indikatoren ein Monitoring-Bericht für Sachsen-Anhalt erarbeitet. Hinweis: die Kennblätter sind nicht barrierefrei. Letzte Aktualisierung: 04.02.2025

Klimawandel, Anpassung an die Folgen des Klimawandels Klimaschutz, Erneuerbare Energien Nachhaltigkeit Umweltallianz

Klimawandel auf globaler, nationaler, regionaler sowie lokaler Ebene Monitoring von Klimaveränderungen sowie Klimawandelfolgen Auswertung von Klimamodelldaten Regionale (und lokale) Klimafolgenanpassung Beratung von Politik und Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen Regionales Klimainformationssystem ReKIS Forschungsprojekte Geschäftsstelle der AG Klima des Landes Sachsen-Anhalt Energiewende und Erneuerbare Energien in Sachsen-Anhalt Bilanzierung von Treibhausgasemissionen Klimaschutzmonitoring in Sachsen-Anhalt Europäischer Emissionshandel in Sachsen-Anhalt Klimaschutz in Planung und Projekten Betreuung und Weiterentwicklung der Umweltindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Projekt: Nachhaltigkeit in der Verwaltung Sachsen-Anhalt Betreuung der Geschäftsstelle Umweltallianz Beratung von Unternehmen und Wirtschaftseinrichtungen bei der Antragstellung zur Aufnahme in die Umweltallianz Durchführung des Teilnahmeverfahrens Durchführung von Projekten der Umweltallianz (z. B. Preis der Umweltallianz, Informationsveranstaltungen, Arbeitskreise) Fortentwicklung des Kriteriengerüsts zur Teilnahme an der Umweltallianz Letzte Aktualisierung: 18.09.2024

Klimafolgenmonitoring

Auch wenn Klimawandel ein Prozess ist, der vermeintlich langsam voranschreitet, sind die Auswirkungen heute bereits deutlicher spürbar als noch vor wenigen Jahren. Die Wahrnehmung des sich ändernden Klimas und aller damit einhergehenden Folgen ist jedoch von Mensch zu Mensch sehr verschieden. Mit Hilfe eines vereinheitlichten Kontrollsystems sollen die tatsächlichen Veränderungen in Folge der Erderwärmung erfasst und quantifizierbar gemacht werden. Dafür wurde ein Indikatoren basiertes Monitoringsystem entwickelt. Die Indikatoren wurden so gewählt, dass sie möglichst alle betroffenen Bereiche abbilden. Die State-Indikatoren (Zustandsindikatoren) umfassen zahlreiche Parameter aus dem Bereich Klima und Atmosphäre. Sie dienen der Zustandsbeschreibung des momentanen Klimas, der Darstellung bisheriger klimatischer Entwicklungstrends und sind die Bezugsgrößen für alle übrigen Indikatoren. Durch die Impact-Indikatoren (Wirkungsindikatoren) sollen klimatische Auswirkungen auf die belebte und unbelebte Umwelt dargestellt werden. Die Auswahl der Indikatoren erfolgte ohne Wichtung und ist größtenteils auf die Datenverfügbarkeit zurückzuführen. Da für viele der Indikatoren zum jetzigen Zeitpunkt nur wenige Daten vorliegen, wird sich erst im Zeitverlauf zeigen, ob sich daraus Trends ableiten lassen. Generell ist das Monitoring als dynamisches Kontrollsystem zu betrachten, da es jederzeit durch neue geeignete Indikatoren, beispielsweise aufgrund einer verbesserten Datenlage, ergänzt werden kann. Um konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels ergreifen zu können, ist es notwendig, genaue Kenntnis über den Ist-Zustand des Klimas und der belebten und unbelebten Umwelt zu haben und zu wissen, in welcher Weise sich einzelne Parameter in den zurückliegenden Jahrzehnten verändert haben. Deshalb wurde im Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) die Einrichtung eines Klimafolgenmonitorings verpflichtend vorgeschrieben. Mit diesem Monitoring soll eine fundierte, empirisch unterlegte sowie ganzheitliche Berichterstattung zum Klimawandel in Berlin gewährleistet werden. Mit dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) 2030 , dem Stadtentwicklungsplan Klima und der Planungshinweiskarte Stadtklima verfügt Berlin über wichtige Instrumente zielgerichteter Klimaanpassung sowohl auf gesamt Berliner Ebene, als auch auf Quartiersebene bzw. als Handlungsempfehlung für blockscharfe Erfordernisse. Diese Instrumentarien orientieren sich jedoch an szenenbasierten Klimaprojektionen. Durch die regelmäßige Erfassung und Auswertung der tatsächlichen Klimaänderungen und Klimawirkungen besteht die Möglichkeit, zugrunde gelegte Klimaszenarien zu evaluieren und Klimaanpassungsmaßnahmen gezielt ergreifen zu können, bzw. bereits getroffene Maßnahmen ggf. regulieren zu können. diBEK Das aktuelle Klima­folgen­monitoring erfolgt über das Digitale Monitoring- und Informations­system (diBEK). diBEK

Beste Wasserqualität in fast allen rheinland-pfälzischen Badeseen

Beste Wasserqualität in fast allen rheinland-pfälzischen Badeseen Zu Beginn der Badesaison ist ein unbeschwertes Badevergnügen in den rheinland-pfälzischen Badeseen wieder möglich / Neu gestalteter Rheinland-pfälzischer „Badegewässeratlas“ unter www.badeseen.rlp.de veröffentlicht Messwerte „Damit Jede und Jeder unbeschwert das Baden in den rheinland-pfälzischen Badeseen genießen kann, wird die Wasserqualität regelmäßig überprüft. Das Ergebnis: Fast allen 66 EU-Badeseen in Rheinland-Pfalz bescheinigt die EU eine ausgezeichnete oder gute Wasserqualität“, sagt Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die konkreten Messergebnisse sind ab sofort im rheinland-pfälzischen „Badegewässeratlas“ ( www.badeseen.rlp.de ) öffentlich einsehbar. Dieser wurde vom Landesamt für Umwelt vor der Badesaison umfassend überarbeitet und zeigt sich nun in einem neuen Gesicht. Dr. Frank Wissmann, Präsident des Landesamtes für Umwelt (LfU) erläutert die Vorteile: „Durch die Neugestaltung des Badegewässeratlas gewinnen wir eine bessere Übersichtlichkeit und mehr Attraktivität. Über ein Kontaktformular können Beobachtungen vor Ort und Fragen schnell und unbürokratisch an das Landesamt für Umwelt übermittelt werden.“ Hier, im Landesamt für Umwelt, sitzen die Fachleute, die während der Badesaison die Cyanobakterien-Überwachung koordinieren und fachlich begleiten. Zusätzlich zu den Untersuchungen vor Ort wird die Überwachung durch Methoden der Fernerkundung unterstützt, um Algenmassenentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Dr. Wissmann bestätigt: „Die Ergebnisse aus der Satellitenüberwachung haben sich in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den Messungen vor Ort gut bewährt.“ Die potenziell toxinbildenden Cyanobakterien, sog. ,Blaualgen‘, können bei einer Massenvermehrung Gesundheitsgefahren für Badende darstellen. Über die Ergebnisse informieren das Landesamt und die vor Ort zuständigen Stellen, die bei Bedarf entsprechende Einschränkungen für die Badegäste aussprechen. Bei einer Massenentwicklung dieser Blaualgen nimmt die Sichttiefe deutlich ab und das Wasser verfärbt sich grünlich. Die Ministerin ergänzt: „Besonders aufgrund der Klimawandels, der die Entstehung von Massenentwicklungen wahrscheinlicher macht, ist die Überwachung besonders wichtig.“ Die Ergebnisse der hygienischen Wasserqualität finden sich im EU-Badegewässerbericht 2023, der gerade vorgelegt wurde: Der Großteil der Badegewässer in Rheinland-Pfalz hält die aktuellen mikrobiologischen EU-Grenzwerte ein. Auf Grundlage von Werten der vergangenen vier Jahre sind bis auf ein Badegewässer alle anderen Badeseen mit „Ausgezeichnet“ und „Gut“ bewertet worden. Der Stadtweiher Baumholder wurde mit „Ausreichend“ eingestuft. Mit dieser guten Bewertung gibt Katrin Eder grünes Licht für unbeschwertes Badevergnügen in Rheinland-Pfalz. Die Hinweise der vor Ort jeweilig zuständigen Kreisverwaltungen sowie die Hygienekonzepte der Betreiber der jeweiligen Badegewässer sind weiter zu befolgen. „Das bis auf ein Badegewässer die Badeseen so gut abschneiden, ist vor dem Hintergrund des Klimawandels nicht selbstverständlich. Zudem möchte ich auch darauf hinweisen, dass alle Badegewässer wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sind“, gibt Klimaschutzministerin Katrin Eder zu bedenken. So solle kein Abfall hinterlassen oder Fische und Wasservögel gefüttert werden, Schwimmen sei nur an den ausgewiesenen Badestellen zugelassen. „Flusswasser ist aus hygienischen Gründen grundsätzlich als gesundheitlich bedenklich anzusehen, daher ist in Rheinland-Pfalz kein Fluss oder größerer Bach als Badegewässer ausgewiesen“, so die Ministerin. Wegen der nicht auszuschließenden Infektionsgefahr und den Gefahren durch Schiffsverkehr sowie der zum Teil starken Strömung auf den großen Flüssen rät sie generell vom Baden in Fließgewässern ab. Hintergrund: Zu den offiziellen Badeseen in Rheinland-Pfalz zählen zahlreiche kleinere Stehgewässer, aber auch der 331 Hektar große Laacher See. Weiträumige Naherholungsgebiete mit mehreren Baggerseen befinden sich entlang des Rheins. Die EU-Badegewässer werden in vier Kategorien (ausgezeichnet, gut, ausreichend, mangelhaft) eingestuft. Vor und während der Badesaison werden die EU-Badegewässer jedes Jahr von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen und dem Landesamt für Umwelt (LfU) untersucht. Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. In Ausnahmesituationen und bei unerwartet hohen Einzelwerten der mikrobiologischen Parameter werden Maßnahmen, wie z.B. ein befristetes Badeverbot, erlassen. Zusätzlich zu den Keimbelastungen kontrolliert das LfU die Badegewässer auf Algenblüten. Insbesondere Cyanobakterien (Blaualgen) stehen hierbei im Fokus, da sie beispielsweise Hautreizungen oder Durchfall auslösen können. Gewässer mit einem großen Potential für das Auftreten von Blaualgenblüten werden regelmäßig vom LfU untersucht, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Entsprechende Informationen und Warnhinweise vor Ort sind unbedingt zu beachten. Übersichtskarten, Steckbriefe, aktuelle Messwerte und etwaige Warnhinweise zu den rheinland-pfälzischen Badegewässern finden Sie im „Badegewässeratlas“ unter www.badeseen.rlp.de .

Der neue Online-Jahresdatenkatalog Grundwasser der LUBW

null Der neue Online-Jahresdatenkatalog Grundwasser der LUBW Baden-Württemberg/Karlsruhe. Der Online-Abruf von Grundwasserdaten wurde im Jahresdatenkatalog der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg nun wesentlich verbessert. Die LUBW erfasst jährlich rund 120.000 bis 160.000 chemisch-physikalische Messwerte. Diese werden plausibilisiert und stehen dann im Jahresdatenkatalog Grundwasser zur Verfügung. Hier können Behörden, Medien, Ingenieurbüros, Universitäten oder Schulen sowie die interessierte Öffentlichkeit direkt auf die Messwerte aus dem Überwachungsprogramm zugreifen und sich über die vielfältigen Untersuchungsergebnisse informieren. Die historisch über zwanzig Jahre getrennt gewachsenen und abgelegten Datensätze „Güte und Menge“ sind nun mit einem Klick über die folgende Adresse im Daten- und Kartendienst der LUBW erreichbar: https://umweltdaten.lubw.baden-wuerttemberg.de/w/grundwasser Übersichtliche Gestaltung, mehr Inhalt Das neue Webangebot Grundwasser wurde übersichtlicher gestaltet, die Datenselektion für den großen Nutzerkreis vereinfacht und das Angebot inhaltlich erweitert. Der Aufbau und die Verteilung der Grundwassermessnetze im Land werden optisch auf einer Karte dargestellt. Mit einem Klick auf die Messstation werden detaillierte Informationen zur Messstelle angezeigt. Zusätzlich wurde die Darstellung auch für Smartphones deutlich verbessert. Grafik zeigt: Grundwassergüte - Messstellenkarte im Daten- und Kartendienst 4.0 der LUBW, mit dem Klick auf eine Messstelle werden weitere Informationen angezeigt. Links oberhalb der Grafik gibt es ein Feld mit Bedienungshinweisen . Individuelle Datenselektion Die Plattform ermöglicht eine individuelle Zusammenstellung der Daten. Räumliche, zeitliche und fachliche Kriterien, beispielsweise chemische Parameter, können für die Datenselektion ausgewählt werden. Die Auswertungen der Routinemessnetze können nun differenziert nach den Teilmessnetzen durchgeführt werden, wie geogener Hintergrund, Siedlung, Landwirtschaft oder Industrie. Auch für die verschiedenen Berichtsmessnetze können Messergebnisse separat gefiltert werden, beispielsweise für die Wasserrahmenrichtlinie oder für das Ausweisungsmessnetz Nitrat. Die selektierten Daten können für eine weitere Verwendung als Excel-Datei exportiert werden. Die LUBW wird das Angebot auch zukünftig schrittweise verbessern und unterschiedliche Nutzungsinteressen berücksichtigen. Hintergrundinformation Exemplarische Beispiele zum Abruf von Information im aktualisierten Jahresdatenkatalog (JDK) Grundwasser Landesmessnetz Grundwasserbeschaffenheit Für die meisten Messstellen zur Grundwassermenge sind die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg die datenführende Dienststelle, dort die Landesbetriebe Gewässer. Die quantitativen Messwerte, also Grundwasserstände und Quellschüttungen, werden einmal wöchentlich am Montag oder monatlich an rund 2.000 Landesmessstellen gemessen. Sukzessive werden immer mehr Messstellen mit Datensammlern und automatisierter Datenübertragung ausgestattet. Die LUBW konzipiert die Berichtsmessnetze Menge und wertet die Daten aus. Das Landesmessnetz Grundwasserbeschaffenheit (derzeit rund 1.900 Messstellen), das aus 5 Teilmessnetzen (Routinemessnetzen) besteht, wird jährlich auf physikalisch-chemische Parameter untersucht. Die jährlichen chemischen Untersuchungsprogramme variieren. Sie sind so aufeinander abgestimmt, dass eine landesweite Zustandsbeschreibung für ausgewählte Parameter spätestens nach zwei Jahren möglich ist. Das Messprogramm umfasst Frühjahrs-, Sommer-, Herbst- und Winteruntersuchungen, sodass im Regelfall für alle rund 1.900 untersuchten Landesmessstellen jährlich mindestens ein Messwert vorliegt. Alle Messwerte werden auf fachliche Plausibilität überprüft, bevor diese in Datenkatalog bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind auch Ergebnisse von Sonderuntersuchungen der LUBW dort zu finden. Weiterführende Informationen Grundwasser: unsere wichtigste Trinkwasser-Ressource 21.03.2024 Landwirtschaftliche Aktivitäten sind im Grundwasser deutlich messbar: die Belastungen gehen in den letzten Jahren langsamer zurück Jahresrückblick 2023 der LUBW: Klimawandel hat uns fest im Griff 15.03.2024 Monitoring und Kartierungen der LUBW dokumentieren Rückgänge für viele Arten Informationen der LUBW zum Thema Grundwasser online Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Übersicht Veranstaltungen 2006

Hinweis: Die hier bereit gestellten Dokumente sind nicht barrierefrei. 19.01.2006 "Empfehlungen zur Erstellung eines Qualitätsmanagementhandbuches nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005" Einladung Vortrag 17.03.2006 "15 Jahre Landesamt für Umweltschutz mit Blick auf das Jahr 2015" Festvortrag Ministerin Petra Wernicke Festvortrag Prof. Dr. Herbert Spindler "SuperSonntag" vom 19. März 2006 23.03.2006 "Lärm und Gesundheit" Einladung 30.03.2006 "Naturschutz und Erhaltung von Genressourcen" Einladung 20.04.2006 "Untersuchungen zum Gehalt an Organischer Bodensubstanz auf den Dauerbeobachtungsflächen der Böden aus anthropogen aufgeschütteten natürlichen Substraten (Kippenböden)" Einladung 17.05.2006 "Potentiale und technologische Fortschritte bei der oberflächennahen Geothermie" Einladung Vortrag 08.06.2006 "PCDD/F und dioxinähnliche PCB in Futter- und Lebensmitteln - Analytik und Überwachung in Sachsen-Anhalt" Einladung Vortrag 06./07.09.2006 Workshop "Biotopverbund - von der Planung zur Umsetzung - " Einladung 07.09.2006 "Erste Ergebnisse der Luftbefliegung zur Neuerfassung der Geländeinventur Sachsen-Anhalt" Einladung 05.10.2006 "Gentechnisch veränderte Viren - Forschung, Anwendungsgebiete und Überwachung in Sachsen-Anhalt" Einladung 02.11.2006 "Klimawandel - Klimafolgen" Einladung Vortrag 30.11.2006 "Arten- und Biotopschutzprogramm Saale-Unstrut-Triasland" Einladung

Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2015

Die Daten zur Nutzung der bebauten und unbebauten Flächen entstammen einer Vielzahl von Quellen, die in den jeweiligen Ausgaben differenziert beschrieben sind. Grundlage für die Kategorisierung und Nutzungszuweisung waren die im Umweltatlas 1985 für den ehemaligen Westteil Berlins erschienenen Flächennutzungskarten „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01) und „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) und die für Gesamt-Berlin erschienenen Ausgaben 1995, 2002, 2004, 2008 und 2011 ( 06.01 / 06.02 ). Für die Aktualisierung der Ausgabe 2016 (Datenstand 31.12.2015) wurden Veränderungen der Flächennutzung zwischen 2011 und 2015 erfasst und Aktualisierungen der Geometrie der Blockkarte 1:5.000 (ISU5) vorgenommen. Außerdem wurde der Datenbestand der Realnutzungskartierung anhand verschiedener im Land Berlin vorliegender Geodaten Plausibilitätsprüfungen unterzogen und bei Bedarf aktualisiert. Die Umweltatlaskarten 06.07 / 06.08 zur Stadtstruktur wurden parallel erarbeitet. Insgesamt wurden für die Aktualisierung und Überprüfung der Realnutzungskartierung folgende Datengrundlagen herangezogen: Blockkarte des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU5/50), Stand 12.2015 Daten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Automatisiertes Liegenschaftskataster (ALK), Stand 01.2015 Biotopkartierung, Stand 2014 Digitale Orthophotos, Befliegungen 2010 bis 2015 Flächenmonitoring, Stand 09.2015 Forsteinrichtungsdaten, Berliner Forsten, Stand 10.2014 Friedhofsbestand, Stand 12.2009 Gebäude- und Vegetationshöhen, Befliegungsdaten 09.2009/09.2010 (vgl. Umweltatlas 06.10) Grünanlagenbestand, Stand 02.2016 Karte von Berlin 1:5.000 (K5), Vermessungsämter der Bezirke, Stand 04.2015 Kleingartenbestand, Stand 05.2015 Moorflächen aus dem Projekt “Berliner Moorböden im Klimawandel” der HU Berlin, Fachgebiet Bodenkunde und Standortlehre, Stand 05.2015 (vgl. Umweltatlas 01.19) Standorte der Sozialen Infrastruktur – Kita/Horte, Planungsraumbezogenes Informationssystem für Monitoring und Analyse – PRISMA, Stand 06.2014 Versiegelung, Stand 05.2011 (vgl. Umweltatlas 01.02) Städtebauliche Dichte, Grundflächenzahl (GRZ), Stand 12.2015 (vgl. Umweltatlas 06.09.2). Daten externer Quellen: Baufertigstellungen der Jahre 2011 – 2014, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand 06.2015 Bodenkundliche Kartierungen, Bearbeitungsjahre 2010-2015 Gebäudezählung des Zensus 2011, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand 03.2014 Melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Berlin, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand 31.12.2015 Statistische Blöcke, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand 31.12.2015 Digitales Feldblockkataster, Landwirtschaftliche Referenzparzellen, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Brandenburg, Stand 02.2016 HistoMap Berlin, Landesarchiv Berlin und Beuth Hochschule für Technik Berlin, Stand 2013 Standorte der Sozialen Infrastruktur – Krankenhäuser, Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), Stand 06.2014.

Versiegelung 2016

Die Versiegelung von natürlichen Böden durch Überbauung und Bedeckung mit undurchlässigem Material hat eine Vielzahl von negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Mikroklima in der Stadt und den Lebensraum des Menschen. Die Auswirkungen der Versiegelung sind vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen zu spüren, wo ein hoher Anteil der gesamten Fläche versiegelt ist. Definition Unter Versiegelung wird die Bedeckung des Bodens mit festen Materialien verstanden. Dabei lassen sich versiegelte Flächen in bebaut versiegelte Flächen , also Gebäude aller Art und unbebaut versiegelte Flächen , also Fahrbahnen, Parkplätze, befestigte Wege usw. trennen. Neben baulichen Anlagen und mit Asphalt oder Beton vollständig versiegelten Oberflächen werden auch durchlässigere Beläge als versiegelt betrachtet, obwohl diese zum Teil sehr unterschiedliche ökologische Eigenschaften aufweisen. Rasengittersteine oder breitfugiges Pflaster z.B. erlauben noch ein reduziertes Pflanzenwachstum, sind teilweise wasserdurchlässig oder weisen ein wesentlich günstigeres Mikroklima auf. Die vorkommenden Arten von Oberflächenbelägen der unbebaut versiegelten Flächen werden zu vier Belagsklassen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt zusammengefasst (vgl. Tab. 1). Auswirkung der Versiegelung auf den Naturhaushalt und auf das Stadtklima Die vollständige Versiegelung von Böden führt zum unumkehrbaren Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Durch Versiegelung und Verdichtung wird außerdem die pflanzenverfügbare Wasserspeicherleistung des Bodens sowie seine Puffer- und Filterleistung stark beeinträchtigt. Mit der Unterbindung der Wasser- und Sauerstoffversorgung werden die meisten Bodenorganismen zerstört. Da kein Wasser mehr versickern kann, werden die über Luft und Niederschläge eingetragenen Schadstoffe nicht mehr im Boden gehalten und zum Teil in die Oberflächengewässer gespült. Die Grundwasserneubildung wird verhindert bzw. reduziert. Mit der Versiegelung des Bodens gehen durch den Verlust von Verdunstungs- und Versickerungsflächen für Niederschläge auch Veränderungen im Wasserhaushalt und der Wasserbeschaffenheit einher. Das u.a. mit Reifenabrieb, Staub und Hundekot stark verunreinigte Regenwasser von versiegelten Flächen wird über die Kanalisation entweder direkt in die Vorfluter oder über die Klärwerke abgeleitet (vgl. Karte Entsorgung von Regen und Abwasser (02.09)). Der Abfluss schadstoffbelasteten Regenwassers nach Starkregenereignissen führt immer wieder zur Eutrophierung der Gewässer. Die vollständige Versiegelung des Bodens bewirkt in der Folge den gänzlichen Verlust von Flora und Fauna . Aber auch die Versiegelung von Teilbereichen verursacht immer einen Lebensraumverlust. Biotope werden zerschnitten oder isoliert; empfindliche Arten werden zugunsten einiger anpassungsfähiger Arten verdrängt. Unversiegelte Böden haben dank ihrer Wasserspeicherfähigkeit und als Wasserlieferanten für Pflanzen einen wichtigen Einfluss auf das Stadtklima. Die Verdunstung durch die Pflanzen und von der (unversiegelten) Bodenoberfläche führen zur Abkühlung der Luft. Das hohe Wärmespeichervermögen von Gebäuden, versiegelten Flächen und asphaltierten Straßen verursacht im Gegenzug eine Aufheizung der Luft und führt zur Ausprägung eines speziellen Stadtklimas. Vor allem im Sommer wird dadurch die nächtliche Abkühlung deutlich verringert (vgl. Abb. 1 und Karte „Nächtliche Abkühlung zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr“ (04.10.4)). Gleichzeitig wird auch die relative Luftfeuchtigkeit vermindert , da Vegetationsflächen und die davon ausgehende Verdunstung fehlen. Dies kann zum Auftreten von Extremwerten führen, die das menschliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen können. In diesem Zusammenhang spielen nicht-versiegelte Flächen wie z. B. Parkanlagen eine große Rolle; schon ab 1 ha Größe sind positive klimatische Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden nachweisbar. Auch auf die Staub- und Schadstoffgehalte der Luft haben vegetationsbestandene Flächen Einfluss, da sie durch ihre großen Blattoberflächen in der Lage sind, Stäube und andere Luftschadstoffe zu binden . Die Auswirkungen der Versiegelung auf das Berliner Stadtklima sind ausführlich in verschiedenen Karten des Bereiches Klima beschrieben. Neben den oben beschriebenen Folgen auf den Naturhaushalt hat der Grad der Versiegelung eines Stadtgebietes auch eine unmittelbare Auswirkung auf den Lebensraum des Menschen . So ist eine hohe Versiegelung meist gepaart mit einem Missverhältnis zwischen Einwohnerzahl und Freiflächenangebot. Die Aneinanderreihung von Gebäuden, häufig nur durch Asphalt- oder Betonflächen unterbrochen, kann auf die Bewohner eine bedrückende, monotone Wirkung haben. Natur, wie z. B. der Wechsel der Jahreszeiten, kann in der direkten Wohnumgebung nicht mehr erlebt werden. Naherholung am Stadtrand erzeugt wiederum Verkehr mit ebenfalls negativen Umweltauswirkungen. Versiegelungsdaten werden in zahlreichen für den Umweltschutz sowie die Stadt- und Landschaftsplanung wichtigen Zusammenhängen regelmäßig genutzt. Dabei ist die Nutzung und Verarbeitung in verschiedenen Modellen (Stadtklima, Wasserhaushalt) oder Bewertungsverfahren – wie z.B. im Bodenschutz – ein Anwendungsschwerpunkt. Aber auch der Dokumentation des Zustandes der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch Versiegelung kommt eine wichtige Bedeutung zu. Nicht zuletzt wird im politischen Raum zunehmend nach zeitlich hoch aufgelösten und regelmäßig erhobenen Versiegelungsdaten verlangt, um im Rahmen eines Monitorings den Verlauf umweltpolitischer oder stadtplanerischer Strategien messen zu können (vgl. Reusswig et al. 2016, Klimafolgenmonitoring SenStadtUm 2016a). Instrumente zur Reduzierung von Versiegelung und Flächenneuinanspruchnahme In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist seit 2002 das Ziel formuliert, bis 2020 die Flächenneuinanspruchnahme auf 30 ha pro Tag zu reduzieren (Die Bundesregierung 2002). Die tägliche Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Deutschland beträgt aktuell 69 ha (2014) (UBA 2016). Die Flächenneuinanspruchnahme hat sich in den letzten Jahren zwar verringert, ist aber noch weit entfernt vom für 2020 formulierten Ziel. Modellrechnungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sagen voraus, dass die Flächenneuinanspruchnahme ab 2015 bei ca. 64 ha pro Tag verharren wird (Deutscher Bundestag 2015). Im September 2015 wurde auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Die darauf aufbauende Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 (Die Bundesregierung 2016) berücksichtigt die besondere Notwendigkeit des nachhaltigen Schutzes der Ressource Boden vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung und Klimaveränderungen (Sustainable Development Goal – SDG 15). Bei der Umsetzung des Ziels einer land- und bodendegradationsneutralen Welt der Agenda 2030 wird die Bedeutung des Bodens für Artenvielfalt und Klimaschutz besonders hervorgehoben (Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland 2016). Für empirische Untersuchungen und Risikoabschätzungen zur Folge des Flächenverbrauchs im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde der Indikator “Flächenneuinanspruchnahme” entwickelt. Die Flächenneuinanspruchnahme errechnet sich aus der täglichen Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) . Diese ist nicht mit der versiegelten Fläche gleichzusetzen. In der SuV sind auch Flächen enthalten, die nur wenig versiegelt sind (Hausgärten, Kleingärten, Parkanlagen, Verkehrsgrün etc.). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche jedoch ein nur wenig geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Böden (vgl. Karte „Freiflächenentwicklung“ (06.03) . Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Nachhaltigkeitsmonitoring unter 16 Kernindikatoren der Indikator Nr. 6 „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2014). Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat im Jahr 2005 eine Expertengruppe aus Bund und Ländern eingesetzt, um ein geeignetes Schätzverfahren zur Ermittlung der Bodenversiegelung auf Bundesländerebene zu entwickeln, das den Nachhaltigkeitsindikator “Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen” um die Komponente Versiegelung erweitern sollte. Die Ergebnisse der Expertengruppe fließen in die Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder (UGRdL) ein und wurden im Bericht “Indikator Versiegelung” dokumentiert (Frie & Hensel 2007). In den LABO – Berichten an die Umweltministerkonferenzen von 2010, 2011 und 2012 werden die Entwicklung der Flächenneuinanspruchnahme sowie die Aktivitäten der Länder zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme dokumentiert. Laut Umweltökonomischer Gesamtrechnungen der Länder nehmen versiegelte Flächen in Deutschland 2014 einen Flächenanteil von 6,17 % ein. Das entspricht einer versiegelten Fläche von 2,2 Mio. ha. In Berlin beträgt der Flächenanteil der versiegelten Fläche 2015 34,92 % (rund 31.140 ha) (Statistische Ämter der Länder 2016). Siehe dazu den Exkurs: Versiegelungsdaten 2005, 2011 und 2016 im Vergleich zum Indikator “Versiegelung” der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder (UGRdL, Statistische Ämter der Länder 2016). Die mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des Flächenverbrauchs soll durch flächensparendes Bauen, Verdichtung der Innenstädte, Bündelung von Infrastruktur, Bereitstellung von Ausgleichsflächen und Wiedernutzbarmachung von nicht mehr genutzten Flächen (Flächenrecycling) erreicht werden. Mit der Steigerung der Qualität des Wohnumfeldes in den Siedlungen soll das verdichtete Wohnen in der Stadt wieder als Alternative zum Haus im Grünen etabliert werden (Die Bundesregierung 2007). Länder und Kommunen sollen diese Ziele im Rahmen ihrer Raumordnungs- und Bauleitpläne umsetzen. Mit der Anpassung des Städtebaurechts an die-UVP-Änderungs-Richtlinie wurde im März 2017 die Novellierung des Baugesetzbuches beschlossen. Die Novelle hat u.a. den Schwerpunkt der Einführung einer neuen Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“, die eine stärkere Verdichtung gemischter Nutzungen unter Reduzierung des Flächenverbrauchs ermöglichen soll (Deutscher Bundestag 2017). Mit Inkrafttreten der Bundes-Bodenschutz-Gesetzgebung wurde der Boden mit seinen Bodenfunktionen erstmals durch bundeseinheitliche Regelungen unter Schutz gestellt. Das Bodenschutzrecht bietet im Hinblick auf Nutzungsänderungen oder bauliche Inanspruchnahme von Böden allerdings keine unmittelbare materiell-rechtliche Handhabe. Die Entsiegelungspflicht nach § 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG 1998) stellt zwar grundsätzlich ein Instrumentarium dar, dauerhaft nicht mehr genutzte Flächen zu entsiegeln und so die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BBodSchG zurückzugewinnen (Oerder 1999). Da hierbei jedoch Kosten und Zumutbarkeit als zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden, hat sich diese Regelung in der Praxis nicht bewährt. Zusätzlich umfassen das Baurecht (BauGB 2014) und z.T. das Naturschutzrecht einschlägige Regelungen, die das Schutzgut Boden betreffen. Dazu zählen u.a. die sogenannte Bodenschutzklausel nach § 1a Abs. 2 BauGB und das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB. Seit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung 2004 ist u.a. eine Bestandaufnahme und Beschreibung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Im Ergebnis sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen zu beschreiben und zu bewerten sowie Planungsalternativen aufzuzeigen. Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2013) sind Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG auszugleichen oder zu kompensieren. Im Land Berlin sollte bei zunehmender Versiegelung insbesondere eine qualitative Betrachtung dahingehend erfolgen, welche Böden beansprucht werden oder besonders geschützt werden sollten. Dazu dienen die Karte der „Planungshinweise zum Bodenschutz“ (01.13) und die zusammenfassende Darstellung „Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin“ (SenStadtUm 2015). Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen fordert in seinem Umweltgutachten 2016 unter anderem die Einführung einer Prüfpflicht, ob für eine Versiegelung an anderer Stelle entsiegelt werden kann (SRU 2016). Hervorgehoben wird dabei das im Land Berlin entwickelte Projekt der systematischen Erfassung von Entsiegelungsflächen, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Ausgleichsregelung nach einer Entsiegelung und der Wiederherstellung der Bodenfunktionen dem Naturhaushalt dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können ( Karte „Entsiegelungspotenziale“ (01.16)) . Finanzielle Anreize auf privater Ebene können ebenfalls zur Reduzierung bestehender Versiegelungen führen. So gibt es z.B. seit dem 1. Januar 2000 in Berlin eine getrennte Abrechnung des Niederschlagswasserentgeltes. Die Einführung dieses sogenannten Entgeltsplittings geht auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.06.1972) und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urt. v. 14.06.1968 und 10.04.1980) zurück. Danach müssen Kommunen, in denen der Anteil der Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers mehr als 15 % der Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt, die Entgelte getrennt abrechnen. So ist das Niederschlagswasserentgelt nicht mehr proportional an das Abwasserentgelt gekoppelt. Es wird gemäß des Anteils der versiegelten Fläche des Grundstücks berechnet, von dem aus in die Kanalisation eingeleitet wird (BWB 1998). Seit 2000 sind Eigentümer deshalb darauf bedacht, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks möglichst gering zu halten und damit Abwasserkosten zu sparen. Seit Inkrafttreten der neuen Niederschlagswasserfreistellungsverordnung von August 2001 (Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001) ist es möglich, erlaubnisfrei durch Maßnahmen zur Entlastung der Regenwasserkanalisation durch die Versickerung auf dem eigenen Grundstück eine anteilige oder vollständige Befreiung des Niederschlagswasserentgeltes zu erreichen (SenStadt 2001).

Stadtstruktur / Stadtstruktur - Flächentypen differenziert 2015

Die Umweltatlaskarten “Reale Nutzung der bebauten Flächen” (06.01) und “Grün- und Freiflächenbestand” (06.02) wurden parallel mit den Karten 06.07 und 06.08 erarbeitet. Im Rahmen der Aktualisierung für die Ausgabe 2016 (Sachstand 31.12.2015) wurden Veränderungen der Flächennutzung von 2011 bis 2015 erfasst, Aktualisierungen der Geometrien der Blockkarte 1 : 5.000 (ISU5) vorgenommen und die Stadtstrukturkartierung entsprechend angepasst. Außerdem wurde der Datenbestand der Realnutzungs- und der Strukturkartierungen anhand verschiedener im Land Berlin vorliegender Geodaten einer automatisierten Plausibilitätsprüfung unterzogen. Insgesamt wurden für die Aktualisierung und Überprüfung der Nutzungs- und Stadtstrukturkartierung folgende Datengrundlagen herangezogen: Blockkarte des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU5/50), Stand 12.2015 Daten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: Automatisiertes Liegenschaftskataster (ALK), Stand 01.2015 Biotopkartierung, Stand 2014 Digitale Orthophotos, Befliegungen 2010 bis 2015 Flächenmonitoring, Stand 09.2015 Forsteinrichtungsdaten, Berliner Forsten, Stand 10.2014 Friedhofsbestand, Stand 12.2009 Gebäude- und Vegetationshöhen, Befliegungsdaten 09.2009/09.2010 (vgl. Umweltatlas 06.10) Grünanlagenbestand, Stand 02.2016 Karte von Berlin 1 : 5.000 (K5), Vermessungsämter der Bezirke, Stand 04.2015 Kleingartenbestand, Stand 05.2015 Moorflächen aus dem Projekt “Berliner Moorböden im Klimawandel” der HU Berlin, Fachgebiet Bodenkunde und Standortlehre, Stand 05.2015 (vgl. Umweltatlas 01.19) Standorte der Sozialen Infrastruktur – Kita/Horte, Planungsraumbezogenes Informationssystem für Monitoring und Analyse – PRISMA, Stand 06.2014 Versiegelung, Stand 05.2011 (vgl. Umweltatlas 01.02) Städtebauliche Dichte, Grundflächenzahl (GRZ), Stand 12.2015 (vgl. Umweltatlas 06.09.2). Daten externer Quellen: Baufertigstellungen der Jahre 2011 – 2014, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand 06.2015 Bodenkundliche Kartierungen, Bearbeitungsjahre 2010 – 2015 Gebäudezählung des Zensus 2011, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand 03.2014 Melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Berlin, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand 31.12.2015 Statistische Blöcke, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand 31.12.2015 Digitales Feldblockkataster, Landwirtschaftliche Referenzparzellen, Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Brandenburg, Stand 02.2016 HistoMap Berlin, Landesarchiv Berlin und Beuth Hochschule für Technik Berlin, Stand 2013 Standorte der sozialen Infrastruktur – Krankenhäuser, Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), Stand 06.2014.

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