Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Große Minderungen im Energiesektor, Anstieg im Gebäudesektor und Verkehr In Deutschland wurden 2019 rund 805 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – rund 54 Millionen Tonnen oder 6,3 Prozent weniger als 2018. Das zeigt die vorläufige Treibhausgas-Bilanz des Umweltbundesamtes (UBA). Damit setzt sich der positive Trend des Vorjahres auch 2019 fort. Mit Ausnahme des globalen Krisenjahres 2009 ist die Minderung im Jahr 2019 der größte jährliche Rückgang seit 1990. Die größten Fortschritte gab es in der Energiewirtschaft. Gründe für diese Entwicklung sind die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels, der niedrige Gaspreis, der Ausbau von Wind- und Sonnenenergie sowie die Abschaltung erster Kohlekraftwerksblöcke. Im Vergleich zu 1990 sanken die Emissionen in Deutschland um 35,7 Prozent. Bis 2030 will Deutschland seine Emissionen laut Klimaschutzgesetz um mindestens 55 Prozent mindern. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Deutschland hat 2019 einen großen Schritt beim Klimaschutz geschafft. Mit Ausnahme des Krisenjahres 2009 gab es in keinem Jahr seit 1990 einen so großen Rückgang der Emissionen. Das macht Mut für die großen Aufgaben, die vor uns liegen. Denn die Klimabilanz von 2019 zeigt: Unsere Maßnahmen greifen, es wurde deutlich weniger Kohle verbrannt. Da, wo die Politik bereits gehandelt hat, liegen wir beim Klimaschutz weitgehend auf Kurs. In der Energiewirtschaft machen sich jetzt die Reform des europäischen Emissionshandels und der Ausbau von Wind- und Sonnenenergie positiv bemerkbar. Dieser Ausbau muss dringend weitergehen. Denn Strom aus Wind und Sonne ist die Basis für erfolgreichen Klimaschutz. Zusätzliche Maßnahmen sind in der Verkehrspolitik und bei den Gebäuden nötig, um auch dort die Trendwende zu sinkenden Emissionen zu schaffen.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Deutschland bewegt sich in die richtige Richtung hin zum Klimaziel 2030. Das ist erfreulich. Wir wissen aber auch, dass wir uns vor allem bei den erneuerbaren Energien auf den Lorbeeren der letzten 20 Jahre ausruhen. Wir müssen wieder deutlich mehr Windenergieanlagen installieren, daran führt kein Weg vorbei, um Kohlestrom zu ersetzen, der vom Netz geht. Und in anderen Branchen stagniert die Bewegung, wie bei Gebäuden und Verkehr. Grundsätzlich sehe ich aber, dass Deutschland seine Klimaziele schaffen kann. Und Deutschland kann auch noch mehr schaffen, wenn wir die richtigen Weichen stellen und in allen Sektoren die Möglichkeiten ausschöpfen.“ Für das Jahr 2019 verteilen sich die Treibhausgasemissionen wie folgt auf die Sektoren: Die Energiewirtschaft erbringt den mit Abstand größten Minderungsbeitrag von fast 51 Mio. Tonnen CO 2 , dies sind 16,7 Prozent weniger als 2018. Ein wesentlicher Faktor ist der Einsatz von weniger emissionsintensiven Gas- statt Kohlekraftwerken. Hier macht sich neben niedrigen Weltmarktpreisen für Gas vor allem die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels bemerkbar, die zu höheren CO 2 -Preisen geführt hat. So lag der Durchschnittspreis für eine Tonne CO 2 2019 mit 24,65 € fast doppelt so hoch wie 2018. In der Folge war der Betrieb von Kohlekraftwerken 2019 häufig teurer als der von Gaskraftwerken. 2019 wurden Steinkohlekraftwerke mit insgesamt 3,5 Gigawatt Leistung stillgelegt oder in die Netzreserve überführt. Auch die in die Sicherheitsbereitschaft übernommenen Braunkohle-Kraftwerksblöcke im Oktober 2018 und im Oktober 2019 haben zur Minderung beigetragen. Ein weiterer wesentlicher Treiber der Minderung ist der deutlich gestiegene Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion. Grund dafür ist allerdings nicht in erster Linie der Bau neuer Anlagen, sondern ein besonders wind- und sonnenreiches Wetter . Im Sektor Industrie gehen die Emissionen gegenüber dem Vorjahr um über 7 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente zurück (minus 3,7 Prozent). Zum großen Teil ist dieser Rückgang der rückläufigen Brennstoffnutzung in den Industriefeuerungen und der geringeren Stromerzeugung in den Industriekraftwerken zuzuordnen. Im Bereich der Prozessemissionen sanken diese insbesondere in der Stahlindustrie. In der mineralischen Industrie, wie auch in der chemischen Industrie ergeben sich ebenfalls leichte Rückgänge der Treibhausgasemissionen Die Emissionen aus dem Gebäude bereich stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5 Mio. Tonnen an (plus 4,4 %). Ein wesentlicher Treiber des Emissionsanstiegs sind die gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegenen Heizölabsätze. Das lag vor allem am Preis: 2019 war der Heizölpreis deutlich niedriger als 2018. Daneben spielte auch die Witterung eine Rolle: Nach dem außergewöhnlich warmen Jahr 2018 war das Jahr 2019 in vielen Teilen Deutschlands wieder etwas kühler. Die Treibhausgasemissionen des Verkehrs liegen mit 163,5 Mio. Tonnen CO 2 auf einem leicht höheren Niveau als im Vorjahr (+1,2 Mio. Tonnen bzw. +0,7 %). Zwar kamen sparsamere Fahrzeuge auf den Markt, gleichzeitig nahm aber auch der Kfz-Bestand zu (+1,6%), so dass in Summe mehr Benzin und Diesel verbraucht wurde. Im Sektor Landwirtschaft gingen die Treibhausgasemissionen um 2,3 % auf 68,2 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente zurück. Gründe dafür sind sinkende Tierbestände bei Rindern (-2,6 %) und bei Schweinen (-2,0 %) sowie ein um 10,3 % zurückgegangener Mineraldüngerverkauf. Die beobachtbaren Effekte können nach ersten Analysen zum einen auf die Folgen der sehr trockenen Witterung zurückzuführen sein (insb. Tierfuttermittelverfügbarkeit), zum anderen auf geringe Marktpreise und die Verschärfung der Düngeverordnung von 2017. Die Emissionen des Abfall sektors sanken gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. Tonnen bzw. um 4,7 %. Der Trend wird bestimmt durch die Emissionen der Abfalldeponierung, die um 5,9 % weiter zurückgingen. Bei den anderen Kategorien gibt es kaum Veränderungen. Im Ergebnis gingen bei allen Treibhausgasen die Emissionen zurück. Beim dominierenden Kohlendioxid beträgt der Rückgang nahezu 50 Mio. Tonnen (-6,6 %). Die Methangesamtemission gingen um 2,5 Mio. Tonnen (-4,7 %) zurück. Lachgas lag bei nahezu minus 1,3 Mio. Tonnen (-3,5 %). Die Gesamtheit der F-Gase sank um nahezu 0,3 Mio. Tonnen. Die Genauigkeit der Daten Die Ergebnisse stellen die gegenwärtig bestmögliche Schätzung dar. Sie sind insbesondere aufgrund der zu diesem Zeitpunkt nur sehr begrenzt vorliegenden statistischen Berechnungsgrundlagen mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2020 veröffentlichten detaillierten Inventare der Treibhausgasemissionen des Jahres 2018 ab. Durch diesen Berechnungsansatz ist die Genauigkeit dieser Schätzung zwangsläufig geringer als die der Detailberechnungen für die Vorjahre. Zum Vergleich: Das im Januar 2020 veröffentlichte detaillierte Inventar für das Jahr 2018 ergab gegenüber der am 2. April 2019 veröffentlichten Vorjahresschätzung eine nochmalige Minderung der Gesamtemission um 0,8 Prozentpunkte. Die vollständigen, offiziellen und detaillierten Inventardaten zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland für das Jahr 2019 veröffentlicht das UBA zum 15. Januar 2021 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission.
Umweltbundesamt veröffentlicht Jahresbericht Schwerpunkte 2017 Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen. Es muss auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden oder nicht.“ Die gesunde Luft in Häusern und Wohnungen ist eines der Themen im heute veröffentlichten Jahresbericht „Schwerpunkte 2017“ des UBA. Bis zum Herbst 2016 verlangte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für innenraumluftrelevante Bauprodukte anspruchsvolle Tests. Das vergebene nationale „Ü“-Zeichen (Ü für Übereinstimmung) stellte unter anderem strenge Anforderungen an flüchtige organische Verbindungen ( VOC ). Diese können etwa in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen enthalten sein. In zu hohen Konzentrationen sind sie gesundheitsschädlich und können unter anderem Kopfschmerzen oder Schwindel auslösen. Das deutsche „Ü“-Zeichen ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr erlaubt. Die EU-Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten und einheitlichen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte vorgelegt. Dieser Vorschlag lässt jedoch Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen zu, ohne dies zu kennzeichnen. „Die hohen deutschen Standards sind in Gefahr. Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukte in Wohnung, Kindergarten und Büro gesund-heitlich unbedenklich sind“, so Krautzberger. „Dafür brauchen wir eine eindeutige Kennzeichnung.“ So könnte es analog zu Brandschutzklassen ein Klassensystem für VOC geben. Ein weiterer UBA -Jahresschwerpunkt ist die Landwirtschaft. Maria Krautzberger: „Wasser, Boden, Luft, Klima und Biodiversität sind durch die intensive Landwirtschaft belastet. Die durch die Landwirtschaft verursachten Umweltschäden zu beseitigen, kostet die Allgemeinheit Geld. Eine Untersuchung des UBA hatte jüngst gezeigt, dass Trinkwasser in einigen Regionen Deutschlands künftig deutlich teurer werden könnte, wenn die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft nicht zurückgehen. „Mit der neuen Düngeverordnung werden wir allerdings Verbesserungen erreichen. So wird beispielsweise die Düngung im Herbst eingeschränkt, bei der die Gefahr besonders hoch ist, dass Nitrat ins Grundwasser gelangt“, so Krautzberger. Das UBA bezweifelt aber, ob mit den geänderten und neuen Regelungen im Düngerecht das Ziel aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von maximal 70 Kilogramm Stickstoffüberschuss pro Hektar bis 2030 erreicht werden kann. Klimaschutz zählt ebenfalls zu den UBA-Schwerpunkten 2017. Maria Krautzberger appellierte an die Politik, die eigenen Klimaschutzziele nicht aus den Augen zu verlieren. „Laut Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung soll die Energiewirtschaft bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 2014 um die Hälfte senken. Dazu müssen bis 2030 deutlich mehr als die Hälfte der Stromerzeugungskapazitäten von Stein- und Braunkohlekraftwerken gekappt werden.“ Das UBA hat bereits im Januar 2017 mögliche Ausstiegspfade aus der Kohle vorgelegt, beispielsweise Preisaufschläge für fossile Brennstoffe wie Kohle oder begrenzte Restlaufzeiten für Kohlekraftwerke. Alle Vorschläge ließen sich national umsetzen, müssten aber durch eine Verschärfung des europäischen Emissionshandels flankiert werden. „In den betroffenen Regionen muss allerdings dringend ein geordneter Strukturwandel eingeleitet werden. Nur so haben Investoren Planungssicherheit, Beschäftigte neue Arbeitsplätze und Fehlinvestitionen durch neue oder erweiterte Tagebaue werden vermieden“, sagte Krautzberger. „Das deutsche Klimaschutzziel sind 80 bis 95 Prozent Minderung bis 2050 gegenüber 1990. Dies sollte in einem Klimagesetz verankert werden, das auch den Rahmen für eine Klimafolgenanpassung setzt“, so Krautzberger weiter.
Umweltbundesamt legt Kurz-Studie zur angeblichen „Stromlücke” wegen des Atomausstiegs bis 2020 vor Der bis zum Jahr 2020 vorgesehene Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie gefährdet nicht die Versorgung Deutschlands mit Strom. Das ist das zentrale Ergebnis einer der aktuellen Kurz-Studie „Atomausstieg und Versorgungssicherheit” des Umweltbundesamtes (UBA).Presseschlagzeilen der vergangenen Wochen zeichneten das Bild von Stromengpässen in Deutschland spätestens ab dem Jahr 2012, sollte es beim beschlossenen Ausstieg aus der Nutzung der Atomkraft bleiben. Das UBA widerspricht dem auf Basis eigener Berechnungen. „Die Versorgungssicherheit mit Strom ist in Deutschland nicht gefährdet - eine „Stromlücke” ist nicht zu erwarten”, sagte Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA. Ausgehend von Daten über den bestehenden Kraftwerkspark rechnet das UBA in seiner Studie vor, dass unter Beibehaltung des gesetzlich festgelegten Zeitplans (Novelliertes Atomgesetzes (AtG) vom 22. April 2002) trotz anstehender Stilllegungen von Kraftwerken genug Strom in Deutschland zur Verfügung stehen wird, indem die folgenden Ziele der Bundesregierung realisiert werden: Senkung des Bruttostromverbrauchs um elf Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber 2005, Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), vor allem auf Erdgas-Basis, um den Anteil von KWK-Strom auf 25% bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln und Ausbau der erneuerbaren Energien auf knapp 30% der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020. Natürlich spielt auch der Ersatz von Kraftwerken – etwa durch den derzeit vielerorts diskutierten Neubau hoch effizienter Kohlekraftwerken - eine Rolle. Die Frage, welcher Kraftwerkstyp gebaut wird, wird nach Ansicht des UBA maßgeblich durch den Europäischen Emissionshandel beeinflusst. Die Verknappung und Versteigerung der Zertifikate sowie steigende Brennstoffpreise und der Anstieg der Investitionskosten für den Kraftwerksbau werden – gegenwärtige Strompreise unterstellt - dazu führen, dass herkömmliche Kondensations-Kohlekraftwerke (Steinkohle oder Braunkohle) – im Gegensatz zur Kraft-Wärme-Koppelung und erneuerbaren Energien - unwirtschaftlich werden. Dies dürfte aus dem Eigeninteresse der Investoren in Richtung emissionsarmer Stromerzeugung und sparsamer Stromnutzung wirken.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Positiver Trend der Vorjahre setzt sich fort / 40,8 Prozent Rückgang seit 1990 In Deutschland wurden im Jahr 2020 rund 739 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind rund 70 Millionen Tonnen oder 8,7 Prozent weniger als 2019. Das geht aus den Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) hervor, die erstmals nach den Vorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes vorgelegt wurden. Die Minderung im Jahr 2020 ist der größte jährliche Rückgang seit dem Jahr der deutschen Einheit 1990. Damit setzt sich der deutliche Emissionsrückgang der beiden Vorjahre auch im Jahr 2020 fort. Im Vergleich zu 1990 sanken die Emissionen in Deutschland um 40,8 Prozent. Fortschritte gab es dabei in allen Bereichen, besonders in der Energiewirtschaft. Die verfügbaren Daten zeigen aber auch, dass gut ein Drittel der Minderungen auf die Folgen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückzuführen ist, vor allem im Verkehrs- und Energiebereich. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit der Klimabilanz 2020 macht Deutschland schon im dritten Jahr in Folge Fortschritte beim Klimaschutz . Natürlich machen sich in diesem besonderen Jahr auch Pandemie-Effekte bemerkbar, besonders im Verkehrssektor. Aber mir ist wichtig, dass sich auch strukturelle Veränderungen zeigen beim Umbau unserer Volkswirtschaft in Richtung Klimaneutralität. Wie Klimapolitik wirkt, sieht man vor allem im Energiesektor, wo der Kohleausstieg gut vorankommt. Das macht Mut für andere Bereiche, in denen es noch viel zu tun gibt. Dass Deutschland sein Klimaziel für 2020 jetzt doch geschafft hat, ist für mich kein Grund zum Ausruhen. Das höhere EU-Klimaziel wird auch Deutschland mehr abverlangen. Darum sollte die Bundesregierung jetzt schon das geplante Ausbautempo für Wind- und Sonnenstrom in diesem Jahrzehnt verdoppeln. Auch im Gebäudesektor werden rasch weitere Maßnahmen zu prüfen sein. Dafür sorgt das neue Klimaschutzgesetz mit seinen verbindlichen Zielen für jeden einzelnen Sektor, die jetzt zum ersten Mal Wirkung entfalten.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Wir sehen, klimapolitische Instrumente beginnen zu wirken, insbesondere der Ausbau erneuerbarer Energien und die CO 2 -Bepreisung. Doch ohne die Corona-Lockdowns mit den Einschränkungen bei Produktion und Mobilität hätte Deutschland sein Klimaziel für 2020 verfehlt. Das bedeutet, dass die Emissionen wieder steigen werden, wenn die Wirtschaft anspringt. Das gilt besonders für den Verkehrssektor, der sich nicht auf den vergleichsweise guten Zahlen ausruhen kann. Deshalb ist klar, dass nur ambitionierter Klimaschutz und auf beschleunigte Dekarbonisierung orientierter Strukturwandel in den zentralen Wirtschaftssektoren dazu führen kann, die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. So müssen zukünftig deutlich mehr Windenergieanlagen installiert und die Zahl der Verbrennerautos massiv reduziert werden. Das Klimaschutzgesetz schafft hierfür einen neuen und innovativen Rahmen, weil die Bundesregierung zukünftig neue Maßnahmen umsetzen muss, wenn die jährlichen Klimaziele verfehlt werden.“ Im Jahr 2020 haben sich die Treibhausgasemissionen wie folgt auf die Sektoren verteilt: Mit rund 38 Mio. Tonnen CO 2 ist der größte Emissionsrückgang im Sektor Energiewirtschaft zu verzeichnen – das entspricht 14,5 Prozent weniger als 2019. Mit rund 221 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten lagen die Emissionen deutlich unter der im Bundesklimaschutzgesetz erlaubten Jahresemissionsmenge von 280 Mio. Tonnen. Den größten Anteil an dieser positiven Entwicklung hat der Rückgang der Emissionen aus der Verstromung von Braunkohle (minus 23 Mio. Tonnen). Die Emissionen aus der Steinkohle-Verstromung sanken um 13 Mio. Tonnen CO 2 und das trotz der Inbetriebnahme des Kohle-Kraftwerks Datteln 4. Zu den wichtigsten Gründen für die Fortschritte in der Energiewirtschaft zählt neben niedrigen Weltmarktpreisen für Gas die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels, die zu höheren CO 2 -Preisen geführt hat. So lag der Durchschnittspreis für eine Tonne CO 2 2020 trotz Wirtschaftskrise mit etwa 25 Euro auf dem vergleichsweise hohen Niveau des Vorjahres. In der Folge war der Betrieb von Kohlekraftwerken 2020 häufig teurer als der von Gaskraftwerken, die weniger CO 2 emittieren. Auch erneuerbare Energien kamen mit einem Anteil von 45 Prozent am Bruttostromverbrauch stärker zum Einsatz als in den Vorjahren. Ein weiterer Faktor war der – vor allem durch die Lockdown-Maßnahmen bedingte - Rückgang des Bruttostromverbrauchs um mehr als vier Prozent. Bemerkbar machte sich 2020 auch, dass im Herbst 2019 weitere Braunkohle-Kraftwerksblöcke in die Sicherheitsbereitschaft überführt worden waren. Die im Zuge des Kohleausstiegsgesetzes vorgenommenen ersten Abschaltungen von Braun- und Steinkohlekraftwerken Ende 2020 werden sich erst in der Klimabilanz 2021 signifikant bemerkbar machen. Die Treibhausgasemissionen des Verkehrs liegen mit 146 Mio. Tonnen CO 2 um 19 Mio. Tonnen niedriger als im Vorjahr (minus 11,4 Prozent) – und damit ebenfalls unter der im Bundesklimaschutzgesetz für 2020 festgelegten Jahresemissionsmenge von 150 Mio. Tonnen CO 2 . Der Hauptteil dieser Minderung ist darauf zurückzuführen, dass während des ersten Lockdowns weniger Auto gefahren wurde, vor allem auf den langen Strecken. Dies belegen die niedrigeren Absatzzahlen für Kraftstoffe und Daten von Zählstellen an Autobahnen und Bundesstraßen. Ein mit rund 2 Mio. Tonnen kleinerer Teil der Minderung ist auf niedrigere CO 2 -Emissionen neuer Pkw unter anderem durch den Anstieg der Neuzulassungen von Elektroautos zurückzuführen sowie auf mehr Biokraftstoffe aufgrund der höheren Beimischungsquote. Die Fahrleistung der Lkw lag im Vergleich zum Vorjahr nur wenig niedriger. Einen deutlichen Corona-Effekt gab es ebenso beim inländischen Flugverkehr, der 2020 fast 60 Prozent weniger CO 2 verursachte – insgesamt rund 1 Mio. Tonnen weniger. Im Sektor Industrie gingen die Emissionen gegenüber dem Vorjahr um knapp 9 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente zurück (minus 4,6 Prozent). Mit rund 178 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten lagen sie damit unter der im Bundesklimaschutzgesetz festgeschriebenen Jahresemissionsmenge von 186 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Hier spielen Konjunktureffekte in Folge der Corona-Krise eine wichtige Rolle, die in den Branchen allerdings unterschiedlich ausfielen. Die deutlichste Minderung gab es in der Stahlindustrie, wo die Rohstahlerzeugung um rund 10 Prozent zurückging. Im produzierenden Gewerbe gab es überwiegend leichte Emissionsrückgänge. Die gute Baukonjunktur wiederum führte zu höheren Prozessemissionen der relevanten Branchen in der mineralischen Industrie. Im Gebäudebereich kam es 2020 zu einer Emissionsminderung von gut 3 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten (minus 2,8 Prozent) auf 120 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor damit seine Jahresemissionsmenge gemäß Klimaschutzgesetz, die bei 118 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten liegt. Eine Ursache für diese Entwicklung ist ein geringerer Brennstoffverbrauch im Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (minus 4 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten / minus 13,5 Prozent). Dagegen sind die Emissionen in den Haushalten leicht angestiegen. Im Sektor Landwirtschaft gingen die Treibhausgasemissionen um gut 1,5 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente (minus 2,2 Prozent) auf 66 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente zurück. Der Sektor bleibt damit unter der für 2020 im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmenge von 70 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Gründe dafür sind ein vergleichsweise geringer Einsatz von Mineraldünger, sinkende Rinderbestände und die erneut trockene Witterung . Die Emissionen des Abfallsektors sanken gegenüber dem Vorjahr um rund 3,8 Prozent auf knapp neun Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente. Damit bleibt der Abfallsektor unter der im Bundesklimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmenge von neun Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Der Trend wird im Wesentlichen durch die sinkenden Emissionen der Abfalldeponierung bestimmt. Im Ergebnis gingen bei allen Treibhausgasen 2020 die Emissionen zurück. Beim dominierenden Kohlendioxid beträgt der Rückgang knapp 67 Mio. Tonnen (-9,4 Prozent). Die Methangesamtemissionen gingen um gut 1 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente (-2,1 Prozent) zurück. Die Lachgasemissionen gingen ebenfalls um gut 1 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente zurück (-3 Prozent). Die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen gingen 2020 aufgrund sinkender Bestands- und Befüllungsemissionen um 1,3 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente (-9 Prozent) weiter zurück. Zum ersten Mal wurden die Emissionsdaten im Rahmen des neuen Bundesklimaschutzgesetzes vorgelegt, das beginnend mit dem Jahr 2020 jährliche, kontinuierlich sinkende Jahresemissionsmengen für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft und Sonstige festlegt. Die Daten werden nun wie im Gesetz vorgesehen vom neu eingerichteten Expertenrat für Klimafragen geprüft. Der Expertenrat legt innerhalb eines Monats eine Bewertung der Daten vor. Danach hat das Bundesbauministerium laut Gesetz drei Monate Zeit, ein Sofortprogramm vorzulegen, das Vorschläge für Maßnahmen enthält, die den Gebäudesektor in den kommenden Jahren wieder auf den vorgesehenen Zielpfad bringen. Die Genauigkeit der Daten Die Ergebnisse stellen die gegenwärtig bestmögliche Schätzung dar. Sie sind insbesondere auf Grund der zu diesem Zeitpunkt nur begrenzt vorliegenden statistischen Berechnungsgrundlagen mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2021 veröffentlichten detaillierten Inventare der Treibhausgasemissionen des Jahres 2019 ab. Die vollständigen, offiziellen und detaillierten Inventardaten zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland für das Jahr 2020 veröffentlicht das UBA im Januar 2022 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission.
Energiewirtschaft mit großen Minderungen 2019 wurden in Deutschland insgesamt 809,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Das sind rund 46 Millionen Tonnen bzw. 5,4 Prozent weniger als 2018 und 35,1 Prozent weniger im Vergleich mit 1990. Dies zeigen die Ergebnisse der Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) an die Europäische Kommission übermittelt hat. Am deutlichsten sind die Emissionen im Bereich Energiewirtschaft zurückgegangen. Mit 444,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Nicht-Emissionshandelsbereich (v. a. Verkehr und Gebäude) überschreitet Deutschland erneut sein Budget aus der Lastenteilungsentscheidung (Effort-Sharing-Decision, ESD). Anders als 2016, 2017 und 2018 kann Deutschland 2019 die Überschreitung nicht durch Überschüsse aus Vorjahren ausgleichen. Ob Deutschland in der Folge zum Ausgleich Emissionsberechtigungen von anderen EU-Staaten kaufen muss, hängt von der Entwicklung im Jahr 2020 ab: Sollten die Treibhausgasemissionen im letzten Jahr in den Bereichen Verkehr und Gebäude 2020 deutlich gesunken sein, könnte das Defizit von 2019 noch ausgeglichen werden. Andernfalls müsste Deutschland Emissionsberechtigungen kaufen. Die Entscheidung darüber wird voraussichtlich 2022 fallen, wenn die finalen Emissionen 2020 feststehen. Die Energiewirtschaft hat ihre Treibhausgasemissionen 2019 deutlich reduziert, um 49,6 Millionen Tonnen oder 16,6 Prozent. Drei wesentliche Faktoren führten zu dieser Minderung: (1) ein verringerter Einsatz von emissionsintensiven Kohlekraftwerken zugunsten von Gaskraftwerken. Hier macht sich neben niedrigen Weltmarktpreisen für Gas vor allem die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels bemerkbar, die zu höheren CO2 -Preisen geführt hat. In der Folge war der Betrieb von Gaskraftwerken wieder wirtschaftlicher. (2) 2019 wurden Steinkohlekraftwerke mit insgesamt 3,5 Gigawatt Leistung stillgelegt oder in die Netzreserve überführt. Die 2019 in die Sicherheitsbereitschaft übernommenen Braunkohle-Kraftwerksblöcke haben ebenfalls zur Minderung beigetragen. (3) Weiterhin ist 2019 der Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion deutlich gestiegen. Grund dafür ist allerdings nicht in erster Linie der Bau neuer Anlagen, sondern ein besonders wind- und sonnenreiches Wetter . Demgegenüber stiegen die Emissionen der Haushalte und des Sektors Gewerbe, Handel und Dienstleistungen um sieben Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bzw. 9,4 Prozent. Diese Steigerung ist insbesondere durch einen gestiegenen Heizölabsatz in Folge niedriger Heizölpreise bedingt. Nach dem deutlichen Rückgang 2018 sind auch die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors 2019 wieder leicht gestiegen. Mit 165,5 Mio. t CO2-Äquivalenten liegen sie um knapp ein Prozent über dem Vorjahreswert und damit auch wieder oberhalb des Wertes von 1990. Getrieben wird diese Entwicklung weiterhin durch den Straßenverkehr. Durch höheren Fahrzeugbestand sowie Zuwächse der Verkehrsleistung stiegen Kraftstoffabsatz und damit die Emissionen gegenüber dem Vorjahr (um 1,2 Prozent gegenüber 2018). Effizienzverbesserungen neuer Kraftfahrzeuge konnten den Anstieg der Emissionen des Verkehrs damit nur dämpfen, nicht aber verhindern. Durch das Ende des Steinkohlebergbaus 2018 sanken die sogenannten „diffusen“ Treibhausgasemissionen, z. B. durch die Freisetzung von Grubengas, um 1,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente oder 16,4 Prozent. Leichte Rückgänge konnten auch im Bereich der industriellen Prozesse erreicht werden. Hier sanken die Emissionen um drei Prozent bzw. 1,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, vor allem durch verminderte Emissionen insbesondere in der Stahlindustrie. In der Landwirtschaft sanken die Treibhausgasemissionen ebenfalls leicht um 0,65 Millionen Tonnen auf 61,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Hier setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Weiterhin wurde weniger Mineraldünger eingesetzt und die Tierbestände nahmen ab. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: "Diese Trends verdeutlichen, was in den kommenden Jahren gelingen muss: Ein rascher Ausbau der erneuerbaren Energien ist notwendig, und in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft müssen endlich Durchbrüche zum Klimaschutz gelingen. Nur so können wir unsere ambitionierteren Klimaziele erreichen." Mit fast 88 Prozent dominiert auch 2019 Kohlendioxid (CO2) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH4) mit sechs Prozent und Lachgas (N2O) mit 4,3 Prozent, dominiert durch den Bereich der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 32,4 Prozent, Methan um 58,2 Prozent und Lachgas um 45,9 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,7 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Seit 1995 sind die fluorierten Treibhausgasemissionen um 18,2 % gesunken. Die Entwicklung der F-Gas-Gruppen verläuft weniger einheitlich: In Abhängigkeit von der Einführung neuer Technologien, sowie der Verwendung dieser Stoffe als Substitute, sanken die SF6- bzw. FKW-Emissionen seit 1995 deutlich, wohingegen die H-FKW-Emissionen seitdem erheblich anstiegen. Die Emissionen des fluorierten Gases Stickstofftrifluorid (NF3) stiegen auf niedrigem Niveau seit 1995 an. Mit den Rechtsvorschriften zur Lastenteilung wurden für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den Zeiträumen 2013-2020 und 2021-2030 festgelegt. Diese Ziele betreffen Emissionen aus den meisten Sektoren, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, so die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall, aber auch Teile des Industriesektors. Die genaue Berechnung der für die ESD relevanten Emissionen und damit auch der etwaig nötigen Zukäufe von Zertifikaten erfolgt durch die EU-Kommission. Neben Gutschriften aus Vorjahren und einem Zukauf von Zertifikaten kann eine Überschreitung auch mit möglichen Einsparungen im Jahr 2020 verrechnet werden. Die Änderungen gegenüber der veröffentlichten ersten Schätzung der THG-Emissionen für 2019 (siehe Pressemitteilung 11/2020 vom 16.03.2020) gehen auf Aktualisierungen der damals nur vorläufigen statistischen Informationen zurück. Die offizielle Schätzung für die Emissionen 2020 wird das UBA gemäß Klimaschutzgesetz Mitte März 2021 vorstellen.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Reform des Europäischen Emissionshandels wirkt Im Jahr 2019 emittierten die rund 1.850 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland etwa 363 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 14 Prozent gegenüber 2018. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) detailliert in ihrem diesjährigen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2019 (VET-Bericht 2019). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aber auch die Emissionen der energieintensiven Industrie gingen erstmalig im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels zeigt Wirkung. Der stark gestiegene Preis für CO 2 -Zertifikate hat zu einem deutlichen Rückgang der Emissionen geführt. Kohlestrom verschwindet zunehmend aus dem Markt und macht so Platz für Strom aus Wind und Sonne. Das zeigt: Wo die Politik den Übergang zu den Zukunftstechnologien aktiv gestaltet, haben wir Erfolg. Das macht Mut für die großen Aufgaben, die noch vor uns liegen.“ Dirk Messner, Präsident des UBA : „Die aktuellen Entwicklungen im Energiesektor zeigen eindrucksvoll, dass ein gestärkter Emissionshandel die in ihn gesetzten Erwartungen als Klimaschutzinstrument voll erfüllt. Gleichwohl muss insbesondere im Industriesektor noch mehr erreicht werden. Dafür brauchen wir eine intelligente Dekarbonisierungsstrategie. Der neue europäische Innovationsfonds ist hierfür ein zentraler Baustein. Denn er fördert künftige europaweit innovative klimaschonende Technologien im Industriesektor mit Auktionserlösen aus dem Emissionshandel.“ Energie: Im Jahr 2019 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen um etwa 18 Prozent auf 244 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit verstärkt sich der rückläufige Trend des Vorjahres noch einmal deutlich (2018: minus 4,5 Prozent). In Folge stark gestiegener Preise im EU-ETS und gleichzeitig gesunkener Erdgaspreise war der Betrieb von Gaskraftwerken 2019 häufig wirtschaftlicher als der von Kohlekraftwerken. Ein weiterer Treiber ist der deutlich gestiegene Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion. Zudem wurden weitere Kraftwerksblöcke in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie bewegten sich in den Jahren 2013 bis 2018 kaum und schwankten jeweils zwischen rund 123 und 126 Millionen Tonnen CO 2 -Äq. 2019 sanken sie erstmals in der dritten Handelsperiode des EU-ETS deutlich um 4 Prozent auf 119 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und lagen damit unter dem Niveau von 2013. Die Emissionen waren 2019 in fast allen Industriebranchen rückläufig, lediglich die Emissionen der Zementindustrie zeigen sich im Jahresvergleich nahezu unverändert. Dies spiegelt in etwa auch die Produktionsentwicklung in den einzelnen Branchen wider. Emissionen im Luftverkehr: Für 2019 meldeten die von Deutschland verwalteten emissionshandelspflichtigen Luftfahrzeugbetreiber Emissionen in Höhe von 9,0 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Prozent gesunken. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 28 EU- Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2019 ebenfalls, jedoch in geringerem Maße als in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen im Jahr 2019 um neun Prozent zurück und beliefen sich auf rund 1,53 Milliarden Tonnen CO 2 -Äq. Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit mit rund 36 Prozent allerdings stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 30 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit bereits erreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 54 Millionen Tonnen CO 2 -Äq bzw. 6,3 Prozent aus. Mit den nun vorliegenden Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2019 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte im Jahrn 2019 um rund 21,6 Millionen Tonnen CO 2 -Äq überschritten. Auch die in den Vorjahren angesparten Emissionsrechte reichen voraussichtlich nicht mehr aus, um diese Lücke für 2019 zu decken. Die Mitgliedstaaten sind zwar rechtlich nicht verpflichtet, ihr jeweiliges Ziel punktgenau zu erreichen. Sie müssen aber nachweisen, dass sie für jedes Jahr zwischen 2013 und 2020 über ausreichende Emissionszuteilungen aus der EU-Lastenteilungsentscheidung verfügen. Hierfür können nicht genutzte Zuteilungen aus früheren Jahren des Geltungszeitraums oder von anderen Mitgliedstaaten übertragene Emissionsrechte genutzt werden. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 startenden nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.
Ineffiziente Klimageräte verschwinden ab 2013 vom Markt Der Stromverbrauch von Klimageräten soll in der EU deutlich gesenkt werden. Ineffiziente Geräte werden darum ab 2013 schrittweise vom Markt genommen. Gleichzeitig führt die EU eine bessere Kennzeichnung ein, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über den Stromverbrauch der Klimageräte informiert. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), begrüßt die neuen EU-Regelungen: „Für den Umstieg in eine klimaverträgliche Energieversorgung sind Energieeffizienz und Energiesparen das A und O. Es ist beeindruckend, dass wir allein durch den Einsatz von energieeffizienten Klimageräten knapp drei Kohlekraftwerke in der EU überflüssig machen könnten.“ Da Klimageräte immer beliebter werden, könnte sich deren Stromverbrauch ohne die Regeln bis 2020 insgesamt mehr als verdoppeln. Dem wirkt die EU nun entgegen. Bisherige Klimageräte haben einen hohen Stromverbrauch und setzen klimaschädliche Kältemittel frei. Beides belastet die Umwelt mit Treibhausgasen. In Deutschland wie in der EU sind die Verkaufszahlen seit 2005 stark angestiegen. Hierzulande werden etwa 100.000 - 140.000 Klimageräte pro Jahr verkauft, in Italien und Spanien jeweils etwa das 10-Fache. Infolgedessen steigt auch der Stromverbauch für Kühlung und Klimatisierung. Dieser betrug in Deutschland 2008 etwa 8 % des Gesamtverbrauches. Zwar gibt es bereits effizientere Klimageräte, vor allem solche, die mit dem umweltschonenden Kältemittel Propan arbeiten. Doch oft reichen ein paar einfache Maßnahmen aus, die ein Klimagerät unnötig machen. Wer nachts auf Durchzug lüftet, tagsüber die Fenster schließt und die Jalousien herunterlässt, kann Räume ebenso auskühlen. Wärmequellen wie Elektro-Geräte und Lampen sollten nur dann angeschaltet sein, wenn sie genutzt werden. Alternativ helfen auch Ventilatoren, die weniger Strom verbrauchen. Falls dennoch ein Klimagerät nötig ist, rät das UBA zu sparsamen Geräten mit hohen Energieeffizienzklassen, wie sie die EU nun auch in ihren Regelungen festgelegt hat. Ein einzelnes Klimagerät mit 7 Kilowatt (kW) Kühlleistung kann im Jahr 900 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen, ein kleines Einkanal-Klimagerät mit 2,2 kW etwa 400 kWh. Das kostet 225 € bzw. 100 € pro Jahr. Die neuen EU-Regelungen betreffen solche Klimageräte bis zu einer Kühl- oder Heizleistung von 12 Kilowatt. Dazu zählen in erster Linie so genannte „Split-Klimageräte“, die Kälte draußen erzeugen und sie ins Gebäudeinnere leiten. Sie bekommen zum 1. Januar 2013 eine Kennzeichnung von A bis G, die schrittweise bis 2019 auf A+++ erweitert wird (Tabelle 1 und Abbildungen in der Anlage). Klimageräte, die diese Anforderungen erfüllen, brauchen weniger Strom, indem sie ihre Leistung stufenlos an den tatsächlichen Kühlbedarf anpassen und gleichmäßig arbeiten können (Tabelle 2 in der Anlage). Die EU-Regelungen erfassen auch Ein- und Zweikanal-Klimageräte. Diese Geräte haben eine ungleich schlechtere Energiebilanz. Die effizientesten Geräte können auf der neuen Energieverbrauchskennzeichnung ab dem 1. Januar 2013 dann die Effizienzklasse A+++ erhalten. 2014 tritt eine weitere Stufe in Kraft. Ohne diese Regeln könnte der Stromverbrauch durch Klimageräte in der EU von 30 Terawattstunden (TWh) in 2005 auf bis zu 74 TWh in 2020 steigen. So wird mit einem Anstieg auf bis zu 63 TWh gerechnet. Die Energieverbrauchskennzeichnung enthält auch Angaben zur Lärmemission. Die Grenzwerte für die Lärmemission in der Ökodesign-Verordnung sind aus Sicht des UBA nicht besonders ambitioniert. Daher empfiehlt das UBA beim Kauf auf Geräte zu achten, auf denen Lärmemissionswerte innerhalb von Gebäuden bis maximal 45 dB(A) bzw. 55 dB(A) nach außen gekennzeichnet sind. Ab 2013 wird zudem die Leistungsaufnahme von „Komfortventilatoren“ wie Tisch-, Decken- oder Standventilatoren im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand auf 1 Watt begrenzt, ab 2014 auf 0,5 W. Deren Energieeffizienz bei der Luftförderung muss angegeben werden. Tabelle 1 : Einführung der überarbeiteten Energieverbrauchskennzeichnung für Klimageräte nach EU-Verordnung 2011/626/EU Tabelle 2: Mindestanforderungen der EU-Verordnung 2012/206/EU an Klimageräte mit entsprechenden Effizienzklassen der EU-Verordnung 2011/626/EU Mit der Richtlinie 2010/30/EU kann die EU-Kommission für einzelne Produktgruppen EU-Verordnungen über die Kennzeichnung ihres Energieverbrauchs und andere Eigenschaften erlassen. Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG verankert das Prinzip der umweltgerechten Gestaltung von Produkten, die Energie verbrauchen oder den Energieverbrauch anderer Produkte beeinflussen, im europäischen Recht. Sie ermöglicht der EU-Kommission, Mindestanforderungen an einzelne Produktgruppen in direkt geltenden EU-Verordnungen zu erlassen. Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz und das Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz setzen die allgemeinen Vorgaben dieser beiden Richtlinien in deutsches Recht um.
UBA-Präsident Flasbarth: "Vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien ist machbar" Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, hat die Energiewirtschaft dazu aufgerufen alle Anstrengungen der Branche darauf auszurichten, bis zur Mitte des Jahrhunderts eine Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Der Klimaschutz mache es erforderlich, die fossilen Energieträger sukzessive durch erneuerbare zu ersetzen. Auf dem 2. EVU-Gipfel in Heiligendamm sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth vor Branchenvertretern: „Eine Modernisierung der Stromversorgung kann aus meiner Sicht nur eine Stromversorgung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien bedeuten.“ Dies sei zwar ein äußerst ambitioniertes, aber unvermeidliches und grundsätzlich erreichbares Ziel. „Nicht nur der Klimawandel, sondern auch die Endlichkeit fossiler Ressourcen machen diese Modernisierung unausweichlich.“ In seiner Rede stellte Flasbarth erste Eckpunkte des Umweltbundesamtes für eine mögliche Umstellung der Energieversorgung auf 100 Prozent erneuerbare Quellen vor: „Die Stromnachfrage ist durch den Einsatz innovativer und effizienter Techniken zu senken. Erneuerbaren Energien-Potentiale müssen unter Berücksichtigung und weitgehender Vermeidung der auch bei diesen Techniken bestehenden Umweltbelastungen genutzt werden. Stromnetze müssen zukunftsfähig gestaltet werden.“ Für den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor müsse bereits jetzt mit einer strukturellen Veränderung des Kraftwerkparks begonnen werden. Grundlastkraftwerke auf Basis von Atom- und Kohlestrom würden immer weniger gebraucht. Dagegen seien zukünftig vor allem hochflexible Gaskraftwerke erforderlich. „Bei der Veränderung des Kraftwerkparks sollten als erstes die Atomkraftwerke, danach die Kohlekraftwerke vom Netz gehen. Gegen Mitte des Jahrhunderts können die erneuerbaren Energieträger dann auch die Gaskraftwerke ersetzen und die Stromversorgung vollständig übernehmen“, meinte Flasbarth. Die Energiewirtschaft trägt mit rund 40 Prozent zu den deutschen Kohlendioxidemissionen bei. Der 2. EVU-Gipfel dauert noch bis 16. März 2010. 15.03.2010
Bei der Abwasserreinigung können Städte und Gemeinden viel Energie sparen Die mehr als 10.000 kommunalen Kläranlagen in Städten und Gemeinden brauchen viel Energie: Sie sind für durchschnittlich fast 20 Prozent des Stromverbrauchs aller kommunalen Einrichtungen verantwortlich. Kläranlagen benötigen so fast 4.400 Gigawattstunden Strom pro Jahr, was der Stromerzeugung (Kapazität) eines modernen Kohlekraftwerkes entspricht und stoßen so pro Jahr rund 3 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) aus. Dieser Ausstoß lässt sich ohne große zusätzliche Investitionen um ein Drittel senken. Besonders vielversprechend für Kommunen, die das Klima schützen möchten: Eine energiesparendere Belüftung der Belebungsbecken sowie die Energieerzeugung aus den Faulgasen der Klärschlämme in Blockheizkraftwerken. Ein neues Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, mit welchen Maßnahmen Kläranlagen zum Klimaschutz beitragen können – und zwar, ohne Reinigungsleistung und Betriebssicherheit zu beeinträchtigen. Die größten Stromfresser bei der Abwasserbehandlung sind die Belüftungsanlagen des Belebungsbeckens. Dort geschieht - unter Zufuhr von Sauerstoff aus der Luft - der biologische Abbau der Schadstoffe. Der Stromverbrauch der Belüfter könnte durchschnittlich um 30 Prozent sinken, falls die Kommunen erstens Elektromotoren mit der höchsten Effizienzklasse verwendeten, zweitens bessere Regelungstechnik einsetzten und drittens Druck- und Verbrauchsmessgeräte einbauten, die Betriebsstörungen oder Verschleiß der Anlage rechtzeitig anzeigen. Viel Energie schlummert auch im Klärschlamm: Aus ihm können die Kommunen Faulgas gewinnen, aus dem sie in Blockheizkraftwerken Energie erzeugen können. Die Faulgasnutzung lohnt sich vor allem in großen Kläranlagen mit mehr als 10.000 angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern. Kläranlagenbetreiber nutzen Faulgase zum Teil schon heute; eine optimale Betriebsführung kann die Energieausbeute jedoch annähernd verdoppeln. Die Klärschlämme kleinerer Anlagen, für die sich die Faulgaserzeugung nicht lohnt, lassen sich am günstigsten verwerten, in dem man diese mit Abwärme aus Kraft- oder Zementwerken oder mit Solarenergie trocknet und anschließend als Ersatzbrennstoff verwendet. Ein energetisch günstiger Ersatzbrennstoff ist auch der ausgefaulte und getrocknete Klärschlamm der großen Anlagen. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert den Einsatz energiesparender Technik bei der Abwasserreinigung: Für die Kommunen bieten sich gute Chancen, dem gerecht zu werden. So freuen sich das Klima und der Kämmerer.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Hendricks: Alle Sektoren müssen im Klimaschutz liefern Hohe Stromexporte, eine im Vergleich zum Vorjahr kühlere Witterung und günstigere Kraftstoffpreise haben 2015 zu einem leichten Anstieg der Treibhausgasemissionen geführt. Das geht aus der Nahzeitprognose des Umweltbundesamtes hervor. Demnach stiegen die Emissionen um sechs Millionen Tonnen auf 908 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, das entspricht 0,7 Prozent. Gegenüber 1990 sind die Emissionen demnach um 27,2 Prozent gesunken. Bei der Stromerzeugung gingen die CO 2 -Emissionen zurück. Obwohl 2015 mit Grafenrheinfeld das größte Atomkraftwerk abgeschaltet wurde, nahm die Kohleverstromung nicht zu. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung konnte deutlich auf 30 Prozent gesteigert werden. Eine entsprechende Senkung des CO 2 -Ausstoßes wurde jedoch durch den Anstieg der Stromexporte verhindert, die 2015 mit 50 Terawattstunden auf Rekordniveau lagen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die schlechte Nachricht ist: Unsere Klimaschutz -Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Energien werden leider durch die anhaltend hohe Produktion von Kohlestrom zum Teil zunichte gemacht. Das liegt an den Überkapazitäten bei Kohlekraftwerken. Aber die gute Nachricht ist: Wir sind bereits auf dem Weg zur Lösung. Ein schrittweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung ist ohne Engpässe bei der Stromversorgung möglich. Das zeigen die Zahlen deutlich. Ab 2017 werden wir die ersten Braunkohle-Kraftwerke vom Netz nehmen und zunächst in eine Reserve überführen. Damit ist eine wichtige klimapolitische Weiche bereits gestellt.“ Die Wirkung des im Dezember 2014 beschlossenen Aktionsprogramms Klimaschutz ist in den vorliegenden Zahlen noch nicht enthalten, da viele Maßnahmen im Laufe des Jahres 2015 erst angelaufen sind. Die wichtigste Ursache für den Emissionsanstieg war die im Vergleich zum Vorjahr kühlere Witterung . Daher wurde mehr Heizenergie benötigt. Haushalte und andere Kleinverbraucher verbrauchten vor allem mehr Erdgas, was die Emissionen um 4,5 Millionen Tonnen erhöhte. Hendricks: „Die Zahlen weisen darauf hin, dass die Witterung immer noch einen großen Einfluss auf unsere Klimabilanz hat. Das zeigt, dass gerade im Wärmesektor noch enorme Potenziale liegen, vor allem bei der Energieeffizienz von Gebäuden. Hier gibt es Handlungsbedarf. Ich habe deshalb im Rahmen des Klimaaktionsprogramms eine Erhöhung und wirksamere Verwendung der Fördermittel für energetische Gebäudesanierung durchgesetzt.“ Eine zweite Ursache für die gestiegenen Emissionen lag im Verkehrsbereich. Hier stieg der Treibhausgasausstoß um 1,5 Prozent auf 163,6 Millionen Tonnen CO 2 . Gründe dafür waren unter anderem die generell zurückgegangenen Kraftstoffpreise und eine deutliche Zunahme des Güterverkehrsaufkommens, insbesondere auf der Straße. UBA -Präsidentin Maria Krautzberger: „Die aktuellen Daten bestätigen erneut: Nur mit einer anderen Mobilität werden wir unsere Klimaziele erreichen. Wir brauchen, unter anderem, ein besseres Angebot von Bus und Bahn, mehr Elektromobilität für Autos und Fahrräder und eine Förderung von Fuß- und Fahrradverkehr. Letztlich muss der Verkehrsbereich klimaneutral gestaltet sein.“ Hier bestehe auch noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf, beispielsweise zur Umwandlung von Strom aus erneuerbaren Energien in Treibstoffe (Power-to-Gas / Power-to-Liquid). In der Industrie kam es 2015 zu einem Emissionsanstieg um 0,8 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Im Abfallsektor gingen die Emissionen um knapp 0,6 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente gegenüber dem Vorjahr zurück, hier wirken sich Verbesserungen bei der Abfalldeponierung aus. In der Landwirtschaft stiegen die Treibhausgasemissionen um 1,3 Prozent auf 66,9 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Grund dafür sind Lachgas-Emissionen aus vermehrter Düngung sowie Methan-Emissionen aufgrund steigender Tierzahlen in der Rinder- und Schafshaltung. Diese Treibhausgase sind unterschiedlich klimawirksam und werden zur besseren Vergleichbarkeit in CO 2 -Äquivalente umgerechnet. Die vorliegenden Ergebnisse sind erste Detailschätzungen. Sie leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar veröffentlichten detaillierten Berechnungen des Jahres 2015 ab. Dabei wurden erste für das Jahr 2015 veröffentlichte Überblicksangaben zum Primärenergieverbrauch der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen und von Industrieverbänden verwendet.
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