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Erarbeitung meeresökologischer und -geologischer Anforderungen für die langfristige Sicherheit der CO2-Speicherung und Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens

Das Projekt "Erarbeitung meeresökologischer und -geologischer Anforderungen für die langfristige Sicherheit der CO2-Speicherung und Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Völkerrecht und Europarecht, Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht durchgeführt. A) Problemstellung: Die Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) aus industriellen Anlagen stellt ein mögliches Instrument zur Minderung des globalen Klimawandels dar. Staaten mit entsprechenden Lagekapazitäten und Kraftwerksbetreiber sehen CCS als eine wirtschaftlichere Maßnahme an, so dass mit dem Einsatz, der ab 2020 im Großmaßstab möglich sein wird, zu rechnen ist. Der Einsatz dieser Technik birgt bei der Speicherung durch mögliche Beifügung giftiger Zusatzstoffe oder Austritt von CO2 erhebliche Umweltrisiken. Als ökologisch sinnvolle Speicher kommen vor allem ausgebeutete Erdgas- oder Erdöllagerstätten sowie saline Aquifere unter dem Meeresboden oder unter dem Festland in Betracht. In beiden Fällen können Leckagen erhebliche Umweltrisiken nach sich ziehen. B) Handlungsbedarf: Um die deutschen Klimaziele zu erreichen, sollen auch die Möglichkeiten von CCS geprüft werden. Dazu müssen die rechtlichen und sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen festgelegt werden. C) Ziel des Vorhabens: In einer Studie sollen die vorhandenen fachlichen Anforderungen ihr CCS vertieft begründet und weitere abgeleitet werden. Es sollen geeignete materielle Standards entwickelt werden sowie Anforderungen an Überwachung und Begleitforschung. Weiterhin sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie die 'zivilrechtliche' Haftung sichergestellt werden kann Es sind zum Schutz der Meeresumwelt Anforderungen ihr CCS abzuleiten. Darauf aufbauend ist zu überprüfen, wie diese Anforderungen in das internationale (London- und OSPAR-Übereinkommen) und nationale(Berg-/Abfallrecht) Regelungsregime einzupassen sind. Es sollen geeignete materielle Standards entwickelt werden, sowie Anforderungen an die Überwachung und die Begleitforschung. Es muss geklärt werden, wie - angesichts der erforderlichen Speicherzeiträume und ggf. von Speicherformationen, die außerhalb der Hoheitsgewässer liegen - die 'zivilrechtliche' Haftung sichergestellt werden kann, ob und unter welchen Bedingungen den Staat eine Ausfallhaftung treffen sollte. Ein weiteres bislang nicht geklärtes Problem ist die Anerkennung von CCS-CO2- Emissionsminderungsmaßnahmen im Rahmen der Klimaschutzkonvention sowie beim Emissionshandel.

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