Am 7. Juli 2011 stimmten die Abgeordneten des Bundestags gegen die Stimmen von Linken, Grünen und SPD für das neue Gesetz zur Abspaltung und Speicherung des Treibhausgases - der so genannten CCS-Technologie.
Im Forschungsbericht werden im Hinblick auf den umweltfachlichen Teil der Potenzialbewertung nach § 5 Absatz 3 Kohlendioxid-Speicherungsgesetz die möglichen Auswirkungen der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid ( CCS ) auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter abstrakt beschrieben und bewertet. Dabei wird sowohl der bestimmungsgemäße als auch der nicht bestimmungsgemäße Betrieb unterirdischer CO2 -Speicher berücksichtigt. Veröffentlicht in Texte | 08/2018.
Am 23. September 2011 hat der Bundesrat dem Gesetz, mit dem der Bundestag einen Rechtsrahmen für Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Speichern schaffen will, die erforderliche Zustimmung versagt.
Das geplante Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid ist gestoppt. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD konnten sich nicht auf einen einheitlichen Entwurf einigen. Damit wird es kein Gesetz zur CCS-Technologie vor der Bundestagswahl im Herbst 2009 geben.
Die Bundesregierung hat am 13. April 2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) beschlossen. Damit wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch in Deutschland Modellprojekte zur Erprobung der CCS-Technologie durch die EU gefördert werden können. Die Länder können im Rahmen einer fachlichen Abwägung sowohl Gebiete ausweisen, in denen die CO2-Speicherung zulässig ist, als auch solche, in denen sie nicht zulässig ist.
Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsschichten (Carbon Capture and Storage, CCS). Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid in deutsches Recht umgesetzt werden. § 1 Zweck des Gesetzes: "Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten im Interesse des Klimaschutzes und der möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Versorgung der Allgemeinheit mit Energie sowie der Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen."
Der Bundestag hat am 28. Juni 2012 den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zur unterirdischen Endlagerung von Kohlendioxid - das sogenannte CCS-Gesetz angenommen. Vorgesehen ist, dass die CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid zugelassen wird, allerdings auf Speicher begrenzt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt darf die Höchstspeichermenge in Deutschland vier Millionen Tonnen nicht überschreiten. Bei der Festlegung, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig oder unzulässig ist, müssen die Länder unter anderem geologische Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen abwägen.
Das Projekt "RECCS plus - Regenerative Energien (RE) im Vergleich mit CO2-Abtrennung und -Speicherung (CCS): ein Update" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Die Studie 'Regenerative Energien (RE) im Vergleich mit CO2-Abtrennung und -Ablagerung (CCS)' - kurz: RECCS - wurde nun umfassend überarbeitet, auf den aktuellen Stand gebracht und um einige relevante Aspekte erweitert. Zentrales Ergebnis der Studie ist, dass bei konsequenter Beibehaltung der derzeitigen energiepolitischen Prioritäten in Deutschland und Europa eine zusätzliche Fokussierung auf CCS als Option im Kraftwerksbereich selbst bei sehr ambitionierten Klimaschutzzielen nicht zwingend notwendig ist. Von hoher Bedeutung ist, CCS nicht aus der Einzelperspektive heraus zu betrachten, sondern in eine ganzheitliche Analyse von mehreren Klimaschutzoptionen einzubinden und im Sinne einer Multikriterienanalyse aus mehreren Blickwinkeln zu betrachten. Ausgehend von der Analyse des Standes der technischen Entwicklung, der politischen Vorgaben und der bisher veröffentlichten wissenschaftlichen Studien sind es sechs Aspekte, die als Bestimmungsfaktoren für die Einführung von CCS maßgeblich sind: - Die großtechnische Verfügbarkeit der Technologiekette ist aufgrund der realen Entwicklungsdynamik möglicherweise erst nach 2025 zu erwarten - ohne schnellere Entwicklungsfortschritte verliert der Einsatz von CCS für Kraftwerke zunehmend die ihm zugeschriebene Brückenfunktion für erneuerbare Energien. - Die klimaschutzbedingte Nachfrage nach CCS-Kraftwerken lässt bei einem politisch gewollten, deutlichen Ausbau von erneuerbaren Energien, einer signifikanten Erhöhung der Energieproduktivität und einem stetig steigenden Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung in der deutschen Stromversorgung zunehmend nach. Dieser Effekt würde durch eine Laufzeitverlängerung bei Kernkraftwerken verstärkt werden. - Die resultierenden Stromgestehungskosten fossiler Kraftwerke unter Einschluss von CCS und Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nähern sich an. Bei weiterem Ausbau von erneuerbaren Energien im Stromsektor und den damit verbundenen Lernkurveneffekten dürften zahlreiche erneuerbare Energietechnologien möglicherweise in 10-15 Jahren bereits kostengünstiger Strom bereitstellen können als CCS-Kraftwerke. - Aufgrund der komplexen Prozesskette ist eine ganzheitliche Bewertung der Umweltwirkungen notwendig. Eine Zusammenstellung neuer Ökobilanzen für CCS im Kraftwerkssektor zeigt, dass mit der CO2-Abtrennung ein erheblicher Mehrverbrauch endlicher Ressourcen mit allen damit verbundenen Folgen einhergeht. Dies führt dazu, dass die Treibhausgas(THG)-Emissionen einer Kilowattstunde Strom von CCS-Kraftwerken der ersten Generation um 68-87% (in Einzelfällen um 95%) reduziert werden könnten. Eine Vielzahl anderer Umweltwirkungen (z.B. Sommersmog, Eutrophierung oder Partikelausstoß) steigen jedoch zum Teil erheblich an. Erneuerbare Energien dagegen weisen nur einen Bruchteil der THG-Emissionen von CCS-Kraftwerken auf. - Beseitigung des CO2. Angesichts der Wissensdefizite und Unsicherheiten sollte ein CCS-Gesetz vorläufig nur FuE- und Demonstrationsvorhaben mit anschließendem Review ermög
Das Projekt "Teilvorhaben: GreenREX Konzept zur Herstellung und Vermarktung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von KSPG AG durchgeführt. Ziel des Gesamtvorhabens (GV) ist der Aufbau eines Elektrofahrzeuges mit regenerativ betreibbarem Range-Extender (REX). Im Teilvorhaben wird in Zusammenarbeit mit den Konsortialpartnern ein Konzept zur Herstellung und Vermarktung für das zu entwickelnde GreenREX-Modul erstellt. Bei Arbeitspaketen, die den Fahrzeugaufbau und -betrieb betreffen, wird KSPG unterstützend wirken. Im GV werden zwei batterieelektrische Fahrzeuge aufgebaut. In das zu Projektbeginn für Lernzwecke und zum Realisierbarkeitsnachweis aufzubauende Elektrofahrzeug wird ein KSPG BasisREX eingebaut. Sowohl bei der Integration des BasisREX als auch des zu entwickelnden GreenREX und beim Fahrbetrieb beider Demonstratorfahrzeuge wird KSPG unterstützendes Know-how aus bereits getätigten Arbeiten mit einfließen lassen. Beim zu erstellenden Produktionskonzept wird KSPG über den gesamten Projektablauf einen Beitrag leisten. Dazu gehören beispielsweise ein mit den Partnern zu erstellendes vollständiges Lastenheft zu Beginn des Projektes, die Analyse und Bewertung möglicher Konzepte im Projektverlauf sowie eine abschließende Herstellkostenprognose in Zusammenarbeit mit dem wbk.
Das Projekt "Kosten verschiedener Klimaschutzpfade - Modellvergleich Langfristszenarien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. A) Problemstellung: 1. Die Bundesregierung hat das Ziel, die deutschen THG-Emissionen Deutschlands bis 2020 um 40 Prozent ggü. 1990 zu mindern. Um dieses Ziel zu erreichen sind Klimaschutzinstrumente zu implementieren, die in ihrer Gesamtheit einen Klimaschutzpfad ergeben. Derzeit werden die Auswirkungen verschiedener Klimaschutzpfade vor allem bis zum Jahr 2020 analysiert, da dies das Zieljahr des nächsten internationale Klimaschutzabkommen sein wird. Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung das Langfristziel, die Emissionen bis 2050 um 80Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Es besteht die Möglichkeit, dass bei der aktuellen Diskussion ein bis zum Jahr 2020 optimaler Klimaschutzpfad gewählt wird, der zwischen 2020 und 2050 zu unnötigen Kosten führt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Klimaschutzmaßnahmen wie z.B. CCS im Jahr 2020 als preisgünstig erscheinen, in langfristiger Perspektive jedoch Mehrkosten gegenüber anderen Maßnahmen aufweisen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Um zu verhindern, dass die langfristige Kosteneffizienz eines Klimaschutzpfades bis 2050 durch mittelfristige Optimierung bis 2020 gefährdet wird, müssen Klimaschutzstrategien bis zum Jahr 2050 entwickelt und analysiert werden. Solche Analysen bestehen bereits, beispielsweise die Analysen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags aus den Jahren 2000-2002. Allerdings haben sich seitdem die Erkenntnisse über viele Techniken verdichtet, z.B. über CCS, über Wasserstoffwirtschaft, etc. Es ist daher notwendig, diese Berechnungen mit aktualisierten Daten noch einmal durchzuführen. C) Ziel des Vorhabens ist es, verschiedene Langfristszenarien des Klimaschutzes bis 2050 zu entwickeln, zu analysieren und ökonomisch zu bewerten. Die Identifikation mehr oder weniger kosteneffizienter langfristiger Klimaschutzpfade kann dann der Bewertung aktuell diskutierter Klimaschutzpfade dienen.
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Bund | 20 |
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Gesetzestext | 1 |
Text | 2 |
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Language | Count |
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