Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Darstellung der regionalen Seltenheit der Bodengesellschaften auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.1 Regionale Seltenheit der Bodengesellschaften Weitere Informationen Darstellung von Böden mit besonderer naturräumlicher Eigenart auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.2 Besondere naturräumliche Eigenart der Böden Weitere Informationen Darstellung der Naturnähe der Böden und das Ausmaß von Bodenveränderungen auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.3 Naturnähe der Böden Weitere Informationen Darstellung der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers und die daraus abgeleitete Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.4 Austauschhäufigkeit des Bodenwassers Weitere Informationen Darstellung des Nährstoffspeicher- / Schadstoffbindungsvermögens der Böden (KAKeff-Wert) auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.6 Nährstoffspeicher- / Schadstoffbindungsvermögen der Böden (KAKeff-Wert) Weitere Informationen Darstellung der Nährstoffversorgung der Oberböden (0 - 3 dm) auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.7 Nährstoffversorgung des Oberbodens (S-Wert) Weitere Informationen Darstellung der Wasserversorgung der Böden auf Block- und Blockteilflächen-Basis. Schraffiert sind die Flächen gekennzeichnet, die einen Flurabstand < 80 cm haben. 01.11.8 Wasserversorgung der Böden Weitere Informationen Darstellung des Filtervermögens der Böden (Kf-Wert) auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.9 Filtervermögen der Böden (kf-Wert) Weitere Informationen Darstellung der Bindungsstärke für Schwermetalle der Böden auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.10 Bindungsstärke für Schwermetalle der Böden Weitere Informationen Darstellung des Puffervermögens im organischen Kohlenstoffhaushalt der Böden abgeleitet aus dem Kohlenstoffvorrat in kg/m² auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.11 Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt der Böden Weitere Informationen
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Darstellung der regionalen Seltenheit der Bodengesellschaften auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.1 Regionale Seltenheit der Bodengesellschaften Weitere Informationen Darstellung von Böden mit besonderer naturräumlicher Eigenart auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.2 Besondere naturräumliche Eigenart Weitere Informationen Darstellung der Naturnähe der Böden und das Ausmaß von Bodenveränderungen auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.3 Naturnähe Weitere Informationen Darstellung der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers und die daraus abgeleitete Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.4 Austauschhäufigkeit des Bodenwassers Weitere Informationen Darstellung des Nährstoffspeicher- / Schadstoffbindungsvermögens der Böden auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.6 Nährstoffspeichervermögen / Schadstoffbindungsvermögen Weitere Informationen Darstellung der Nährstoffversorgung der Oberböden (0 - 3 dm) auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.7 Nährstoffversorgung Weitere Informationen Darstellung der Wasserversorgung der Böden auf Block- und Blockteilflächen-Basis. Schraffiert sind die Flächen gekennzeichnet, die einen Flurabstand < 80 cm haben. 01.11.8 Wasserversorgung Weitere Informationen Darstellung des Filtervermögens der Böden (Kf-Wert) auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.9 Filtervermögen Weitere Informationen Darstellung der Bindungsstärke für Schwermetalle der Böden auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.10 Bindungsstärke für Schwermetalle Weitere Informationen Darstellung des Puffervermögens im organischen Kohlenstoffhaushalt der Böden abgeleitet aus dem Kohlenstoffvorrat in kg/m² auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.11 Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt Weitere Informationen
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Die Bodenart des Feinbodens der Block- und Blockteilflächen wird farbig, die Grobbodenart und der Grobbodenanteil am Gesamtboden wird über verschiedenen Schraffuren dargestellt. Vorhandene Torfarten werden über Symbole abgebildet. 01.06.1 Bodenarten Weitere Informationen Darstellung der nutzbaren Feldkapazität der Böden für Flachwurzler (0 – 30 cm) auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.2 Nutzbare Feldkapazität der Böden für Flachwurzler Weitere Informationen Darstellung der nutzbaren Feldkapazität der Böden des effektiven Wurzelraumes auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.4 Nutzbare Feldkapazität der Böden des effektiven Wurzelraumes Weitere Informationen Darstellung der Humusmenge der Böden in kg/m² auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.5 Humusmenge der Böden Weitere Informationen Darstellung des Kohlenstoffvorrats der Böden und des daraus abgeleiteten Puffervermögens im Kohlenstoffhaushalt auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.6 Organischer Kohlenstoffvorrat der Böden Weitere Informationen Darstellung der pH-Werte und pH-Stufen von sehr schwach alkalisch bis sehr stark sauer als Mittel aus Ober- und Unterboden auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.7 pH-Werte des Oberbodens Weitere Informationen Darstellung der Summe austauschbarer basischer Kationen des Oberbodens (S-Wert) auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.8 Summe austauschbarer basischer Kationen des Oberbodens (S-Wert) Weitere Informationen Darstellung der mittleren effektiven Kationenaustauschkapazität der Böden und die daraus abgeleiteten Nährstoffspeicher- und Schadstoffbindungsvermögen auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.9 Mittlere effektive Kationenaustauschkapazität (KAKeff) der Böden Weitere Informationen Darstellung der gesättigten Wasserleitfähigkeit (kf-Wert) der Böden bis in 1 m Tiefe und das daraus abgeleitete Filtervermögen auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.10 Gesättigte Wasserdurchlässigkeit (kf) der Böden Weitere Informationen
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Die Bodenart des Feinbodens der Block- und Blockteilflächen wird farbig, die Grobbodenart und der Grobbodenanteil am Gesamtboden wird über verschiedenen Schraffuren dargestellt. Vorhandene Torfarten werden über Symbole abgebildet. 01.06.1 Bodenarten Weitere Informationen Darstellung der nutzbaren Feldkapazität für Flachwurzler (0 – 30 cm) auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.2 Nutzbare Feldkapazität für Flachwurzler Weitere Informationen Darstellung der nutzbaren Feldkapazität des effektiven Wurzelraumes auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.4 Nutzbare Feldkapazität des effektiven Wurzelraumes Weitere Informationen Darstellung der Humusmenge der Böden in kg/m² auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.5 Humusmenge Weitere Informationen Darstellung des Kohlenstoffvorrats der Böden und des daraus abgeleiteten Puffervermögens im Kohlenstoffhaushalt auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.6 Organischer Kohlenstoffvorrat Weitere Informationen Darstellung der pH-Werte und pH-Stufen von sehr schwach alkalisch bis sehr stark sauer als Mittel aus Ober- und Unterboden auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.7 pH-Werte im Oberboden Weitere Informationen Darstellung der Basensättigung des Oberbodens und die daraus abgeleitete Nährstoffversorgung auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.8 Summe austauschbarer basischer Kationen des Oberbodens (S-Wert) Weitere Informationen Darstellung der mittleren effektiven Kationenaustauschkapazität der Böden und die daraus abgeleiteten Nährstoffspeicher- und Schadstoffbindungsvermögen auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.9 Mittlere effektive Kationenaustauschkapazität (KAKeff) Weitere Informationen Darstellung der Wasserdurchlässigkeit der Böden (kf-Wert) bis in 1 m Tiefe und das daraus abgeleitete Filtervermögen auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.06.10 Gesättigte Wasserdurchlässigkeit (kf) Weitere Informationen
Bodenschutz ist eine Querschnittsaufgabe und erfordert fachübergreifende Handlungsansätze. Für die Berücksichtigung von Belangen des Bodenschutzes in der räumlichen Planung und den Vollzug von Bodenschutzmaßnahmen werden daher Daten aus verschiedenen Bereichen benötigt. So werden unter anderem auch Informationen über Vegetationsbedeckungen, Flächennutzungen oder Versiegelungsdaten verwendet, um Qualitäten des Bodens zu bewerten. Um Bodenschutz umsetzen zu können, müssen diese Daten verfügbar gemacht werden. Im Land Berlin werden bodenschutzrelevante Informationen im Umweltatlas Berlin und im Geoportal Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen unter anderem auf Grundlage des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU) durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt organisiert, verwaltet und erarbeitet. Viele bodenschutzrelevante Informationen werden auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Umweltatlas und Geoportal Berlin sind eine Vielzahl von Karten zum Thema Boden und zu verwandten Themen veröffentlicht. Bestandteil dieser Karten sind im Umweltatlas auch detaillierte Erläuterungen und Dokumentationen in Textform. Die wesentlichen Informationsgrundlagen für den Bodenschutz werden nachfolgend kurz vorgestellt. Bodenthemenkarten des Umweltatlas Berlin Bodengesellschaftskarte Bodenkundliche Kennwerte Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen Bodenfunktionen Planungshinweise zum Bodenschutz Moore Entsiegelungspotenziale Ehemalige Rieselfelder Bodendatengrundlagen des vorsorgenden Bodenschutzes Bodenkundliche Kartierungen Bodenpunktdatenbank Forstliche Standorteinheiten Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung Bodenübersichtskarte 1 : 200 000 Bodenübersichtskarte 1 : 300 000 Versiegelung Grundlagen zur bodenkundlichen Landesaufnahme des vorsorgenden Bodenschutzes Anleitung für die bodenkundliche Kartierung im Land Berlin Die unterschiedlichen Böden werden als Bodentypen beschrieben. Diese wechseln zwar oft kleinräumig, sind in ihrer Nachbarschaft aber nach natürlichen oder nutzungsbedingten Mustern vergesellschaftet. Als Ansatz für eine flächendeckende Darstellung der Verbreitung der Böden im Land Berlin wird seit den 1980er Jahren unter anderem auf Grundlage bodenkundlicher Kartierungen eine Karte der Bodengesellschaften erarbeitet und turnusmäßig alle 5 Jahre weiterentwickelt. Die Karte ist als teilverifizierte Konzeptkarte zu verstehen: Für den überwiegenden Teil der ausgewiesenen Bodengesellschaften liegen detaillierte Beschreibungen einschließlich Profilbeschreibungen, bodenkundlicher Kenngrößen etc. vor. Einige wenige Bodengesellschaften wurden bisher noch nicht im Gelände überprüft. Für eine erste bodenkundliche Einschätzung im Zuge von Planverfahren stellt diese Karte eine ausreichende Grundlage dar. Die Karte ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Ausgehend von der Bodengesellschaftskarte lassen sich zur Parametrisierung der Bodeneigenschaften über die Daten zur (ehemaligen) Nutzung, zur Geologie, zum Grundwasserflurabstand, zur Versiegelung etc. mit den Bodenarten, der nutzbaren Feldkapazität, der Humusmenge, dem organischen Kohlenstoffvorrat, dem pH-Wert, der Basensättigung, der Summe austauschbarer basischer Kationen, der Kationenaustauschkapazität und der gesättigten Wasserdurchlässigkeit wichtige Bodenkundliche Kennwerte ableiten, die eine Charakterisierung der Böden und seiner Eigenschaften ermöglichen. Die einzelnen Themenkarten sind im Maßstab 1 : 5.000 über die Suchfunktion im Geoportal Berlin digital abrufbar. Über die Bodengesellschaften, die Nutzung, die Bodenkundlichen Kennwerte und weitere Parameter ist es möglich, mit der Seltenheit, der naturräumlichen Eigenart, der Naturnähe, der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, dem Nährstoffspeicher- und Schadstoffbindungsvermögen, der Nährstoffversorgung, der Wasserversorgung, dem Filtervermögen, der Bindungsstärke für Schwermetalle und dem Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen abzuleiten, anhand derer eine qualitative Bewertung der Bodeneigenschaften ermöglicht wird. Die einzelnen Themenkarten sind im Maßstab 1 : 5.000 über die Suchfunktion im Geoportal Berlin digital abrufbar. Nachhaltiger Bodenschutz muss alle Funktionen sichern und entwickeln. Da jedoch gerade die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion durch die Wahrnehmung der Nutzungsfunktionen eingeschränkt oder ganz unterbunden werden, steht der Schutz der natürlichen Bodenfunktionen somit im Mittelpunkt der Bestrebungen für nachhaltigen Bodenschutz. Zielgerichtete Maßnahmen zum Bodenschutz setzen die Kenntnis der Leistungsfähigkeit, der Schutzwürdigkeit und der Empfindlichkeit der Böden voraus. Die Bodenfunktionen werden für das Land Berlin bewertet und in Karten dargestellt, die turnusmäßig weiterentwickelt werden. Auf Grundlage der Bodengesellschaften, der Bodenkundlichen Kennwerte, der Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen und weiterer Parameter werden hierfür mit der Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften, der Ertragsfunktion für Kulturpflanzen, der Puffer- und Filterfunktion, der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt, der Archivfunktion für die Naturgeschichte und der Leistungsfähigkeit der Böden zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion die wesentlichen Bodenfunktionen auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG § 2 Abs. 2) abgeleitet. Die Karte der Leistungsfähigkeit der Böden stellt dabei zwar eine Art Synthese der einzelnen Bodenfunktionen dar, spiegelt aber nicht die Schutzwürdigkeit der Böden wider. Für die Anwendung bei Planungs- und Zulassungsverfahren ist die nachfolgende Karte der Planungshinweise zum Bodenschutz und der dazu gehörige Leitfaden zu verwenden, in die die Wertung und Wichtung der Bodenfunktionen über fünf verschiedene Schutzwürdigkeitskategorien eingeflossen ist. Die einzelnen Themenkarten sind über die Suchfunktion im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Das wichtigste Planungsinstrument für den vorsorgenden Bodenschutz im Themenkomplex der Bodenkarten im Umweltatlas Berlin ist die Planungshinweiskarte zum Bodenschutz. Dieses Kartenwerk wurde auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und des Baugesetzbuches (BauGB) auf Basis verschiedener Bodenthemen des Umweltatlas Berlin erarbeitet, um schutzwürdige Böden im Land Berlin zu erfassen, für die vorrangig Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung zu ergreifen sind. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung. Die Karte dient gemeinsam mit den dazugehörigen Leitfäden Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz sowie Merkblatt und Checklisten zur Berücksichtigung des vorsorgenden Bodenschutzes in der Bauleitplanung der Beurteilung von Eingriffen im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren wie der Bauleitplanung. Zielsetzung ist es, Flächeninanspruchnahmen zukünftiger Planungsverfahren auf Flächen geringerer Schutzwürdigkeit in Bezug auf ihre Bodenfunktionen zu lenken. Für die zuständige Bodenschutzbehörde ergibt sich eine zügige Einordnung und Bewertung des Planungsfalls und eine Ableitung ggf. erforderlicher Maßgaben. Planungsentscheidungen und Planungsabläufe können so aus Sicht des Bodenschutzes verbessert werden. Die Planungshinweise zum Bodenschutz fließen auch in den Berliner Leitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen sowie das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) ein. Die Planungshinweise werden unter Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung näher erläutert und die dazugehörige Planungshinweiskarte ist im Umweltatlas veröffentlicht. Die Karte ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Vor dem Hintergrund der Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt wurden im Zuge des UEP-Projektes Berliner Moorböden im Klimawandel zwischen 2011 und 2015 insgesamt 76 periphere Moorstandorte im Land Berlin bodenkundlich aufgenommen und bewertet. Insgesamt repräsentiert der Datensatz zu den Berliner Mooren im Umweltatlas eine Fläche von 740 ha. Neben der bodenkundlichen Aufnahme wurden auch Ökosystemleistungen bewertet und Abschätzungen zum Kohlenstoffvorrat vorgenommen. Die Karte zu Moorgebieten und Bodentypen ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Um eine verbesserte Verfügbarkeit von potenziellen Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde das Projekt “Entsiegelungspotenziale in Berlin” initiiert. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und dient dazu, Flächen im Land Berlin zusammenzufassen, die im Rahmen von baurechtlichen oder naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Das Projekt wird unter Entsiegelungspotenziale näher erläutert und die dazugehörige Karte der Entsiegelungspotenziale ist im Umweltatlas veröffentlicht. Die Karte ist im Maßstab 1 : 10.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Der Datensatz der ehemaligen Rieselfelder repräsentiert alle ehemaligen Berliner Rieselfeldflächen innerhalb und außerhalb des Landes Berlin in ihrer maximalen Ausdehnung. Berliner Abwässer wurden ab 1876 auf Rieselfeldern im damaligen Umland der Stadt Berlin verrieselt. 1998 wurden die letzten Rieselfelder aus der regulären Nutzung genommen. Der Bodenaufbau dieser Flächen ist je nach Beschickungsintensität auch heute noch von dieser Nutzung geprägt und wird zum Teil auch durch höhere Schwermetallgehalte charakterisiert. Die Karte ist im Maßstab 1 : 25.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Bodenkundliche Kartierungen Die bodenkundlichen Kartierungen sind eine seit 1997 geführte Datensammlung aus insgesamt über 250 bodenkundlichen Profil- und Flächendatensätzen, bestehend aus inselhaft über das Land Berlin verteilten bodenkundlichen Kartierungen, die zwischen 1969 bis heute erhoben wurden. Es handelt sich zumeist um Gutachten ökologischer Standortuntersuchungen und verschiedenen Untersuchungen der Technischen Universität Berlin. Jüngere bodenkundliche Aufnahmen gehen vor allem auf die Humboldt-Universität zu Berlin oder Neubewertungen der Schutzwürdigkeit der Böden verschiedener bodenkundlich arbeitender Planungsbüros zurück. Die Karte ist im Maßstab 1 : 50.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Bodenpunktdatenbank Die Bodenpunktdatenbank (BPDB) des Landes Berlin repräsentiert den vorliegenden digitalen Bodenpunktdatenbestand, bestehend aus punktuellen Untersuchungsergebnissen bodenkundlicher Aufnahmen inkl. Boden- und Substratsystematik sowie Horizont- und Schichtdaten, erhoben ab 1971 durch Universitäten sowie Planungs- und Ingenieurbüros in Form von Bodenprofilaufnahmen und -darstellungen auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5 sowie der Anleitung für die bodenkundliche Kartierung im Land Berlin . Eine Kartendarstellung der Bodenpunktdatenbank ist im Geoportal Berlin digital abrufbar. Forstliche Standorteinheiten Die Forstlichen Standorteinheiten stehen in der Zuständigkeit der Berliner Forsten. Neben einer forstlichen Klassifikation verschiedener Bodentypen geben die Daten Auskunft über Nährstoff- und Wasserverfügbarkeit von Waldböden. Die vorliegenden Kartierergebnisse stammen aus unterschiedlichen Kartierzeiträumen mit teils voneinander abweichenden Verfahren. Der größte Teil der Kartierarbeiten fand im Zeitraum um 1990 statt. Sofern möglich wurde die Feinbodenform der Forstlichen Standorteinheiten in die Bodenform der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA5 (2005) überführt. Die Karte ist im Maßstab 1 : 5.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung (MMK) Die Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung (MMK) wurde im Auftrag des Forschungszentrums für Bodenfruchtbarkeit Müncheberg der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Bereich Bodenkunde/Fernerkundung Eberswalde in den 1970er Jahren als bodenkundliches Grundlagenwerk für die Landwirtschaft erarbeitet. Im Land Berlin sind nur die landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten erfasst. Die Karte ist im Maßstab 1 : 25.000 im Geoportal Berlin digital abrufbar. Bodenübersichtskarte 1 : 200 000 (BÜK 200) Für länderübergreifende Aussagen zum Boden- und Umweltschutz wird von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland (SGD), vertreten durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, die digitale Bodenübersichtskarte 1:200 000 (BÜK 200) und ihrer Flächendatenbank bereitgestellt. Wegen der einheitlichen Bearbeitung der Berliner und der Brandenburger Gebiete ist sie vor allem für die Regionalplanung geeignet. Die Karte ist im FIS-Broker digital abrufbar. Bodenübersichtskarte 1 : 200 000 (BÜK 300) Bei der Bodenübersichtskarte 1 : 300 000 (BÜK 300) handelt es sich um eine mittelmaßstäbige flächendeckende digitale Bodenübersichtskarte für das Land Brandenburg, die auch die Fläche des Landes Berlin mit einschließt. Die Karte wurde vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg in Kooperation mit der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erstellt. Die Karte ist im FIS-Broker digital abrufbar. Versiegelung (Umweltatlas) Die Kenntnis des Versiegelungsgrades sowie die Art und Weise der Versiegelung (Oberflächenbeläge, Bebauung) ist eine unverzichtbare Datengrundlage für den Bodenschutz. Die kontinuierlich aktualisierten Versiegelungsdaten und die Versiegelungskarte werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erarbeitet und sind eine wichtige Grundlage für die gesamtstädtische Ebene. Die Karte ist im Geoportal Berlin digital abrufbar. Anleitung für die bodenkundliche Kartierung im Land Berlin Mit dieser Fachanleitung wird eine moderne Grundlage für eine einheitliche und validierbare Aufnahme bodenkundlicher Daten bereitgestellt, abgestimmt auf die besonderen Charakteristika anthropogener Böden im urbanen Raum des Landes Berlin. 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Emissionen der Landnutzung, -änderung und Forstwirtschaft Wälder, Böden und ihre Vegetation speichern Kohlenstoff. Bei intensiver Nutzung wird Kohlendioxid freigesetzt. Maßnahmen, die die Freisetzung verhindern sollen, richten sich vor allem auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, den Erhalt von Dauergrünland, bodenschonende Bearbeitungsmethoden im Ackerbau, eine Reduzierung der Entwässerung und Wiedervernässung von Moorböden. Bedeutung von Landnutzung und Forstwirtschaft Der Kohlenstoffzyklus stellt im komplexen Klimasystem unserer Erde ein regulierendes Element dar. Durch die Vegetation wird Kohlendioxid (CO 2 ) aus der Luft mittels Photosynthese gebunden und durch natürlichen mikrobiellen Abbau freigesetzt. Zu den größten globalen Kohlenstoffspeichern gehören Meere, Böden und Waldökosysteme. Wälder bedecken weltweit ca. 31 % der Landoberfläche (siehe FAO Report 2020 ). Bedingt durch einen höheren Biomassezuwachs wirken insbesondere boreale Wälder in der nördlichen Hemisphäre als Kohlendioxid-Senken. Nach § 1.8 des Klimarahmenabkommens der Vereinten Nationen werden Senken als Prozesse, Aktivitäten oder Mechanismen definiert, die Treibhausgase (THG), Aerosole oder Vorläufersubstanzen von Treibhausgasen aus der Atmosphäre entfernen. Im Boden wird Kohlenstoff langfristig durch sog. Humifizierungsprozesse eingebaut. Global ist etwa fünfmal mehr Kohlenstoff im Boden gespeichert als in der Vegetation (siehe IPCC Special Report on Land Use, Land Use Change and Forestry ). Boden kann daher als wichtigster Kohlenstoffspeicher betrachtet werden. Natürliche Mineralisierungsprozesse führen im Boden zum Abbau der organischen Bodensubstanz und zur Freisetzung von den Treibhausgasen CO 2 , Methan und Lachgas. Der Aufbau und Abbau organischer Substanz steht in einem dynamischen Gleichgewicht. Die voran genannten Prozesse werden unter der Kategorie/Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“ (kurz LULUCF ) bilanziert. Modellierung von Treibhausgas-Emissionen aus Landnutzungsänderung Jährliche Veränderungen des nationalen Kohlenstoffhaushalts, die durch Änderungen der Landnutzung entstehen, werden über ein Gleichgewichtsmodell berechnet, welches für Deutschland auf einem Stichprobensystem mit rund 36 Millionen Stichprobenpunkten basiert. Für die Kartenerstellung der Landnutzung und -bedeckung werden zunehmend satellitengestützte Daten eingesetzt, um so die realen Gegebenheiten genauer abbilden zu können. Die nationalen Flächen werden in die Kategorien Wald, Acker- sowie Grünland, Feuchtgebiete, Siedlungen und Flächen anderer Nutzung unterteilt (siehe auch Struktur der Flächennutzung ). Die Bilanzierung (Netto) erfolgt über die Summe der jeweiligen Zu- bzw. Abnahmen der Kohlenstoffpools (ober- und unterirdische Biomasse, Totholz, Streu, organische und mineralische Böden und Holzprodukte) in den verschiedenen Landnutzungskategorien. Allgemeine Emissionsentwicklung Die aktuelle Emissionsentwicklung ist für den Sektor LULUCF zunehmend dramatisch. In den letzten Jahren ist der Sektor von einer abnehmenden Netto-Kohlenstoffspeicherung im Wald sowie von hohen THG-Emissionen der organischen Böden des Acker- und Grünlands geprägt (Netto THG-Emissionen in 1990: rund +40 Mio. t CO 2 Äquivalente und in 2022: + 4 Mio. t CO 2 Äquivalente). Im Rahmen des novellierten Klimaschutzgesetzes (KSG) wird eine Schätzung für das Vorjahr Vorjahr 2023 vorgelegt. Diese liefert für LULUCF nur Gesamtemissionen, deren Werte als unsicher einzustufen sind. Die Werte liegen bei 3,6 Mio. t CO 2 Äquivalenten. Aus diesem Grunde werden in den folgenden Abschnitten nur die Daten der Berichterstattung 2024 für das Jahr 2022 betrachtet. Veränderung des Waldbestands Die Emissionen sowie die Speicherung von Kohlenstoff bzw. CO 2 für die Kategorie Wald werden auf Grundlage von Bundeswaldinventuren berechnet. Bei der Einbindung von Kohlenstoff spielt insbesondere der Wald eine entscheidende Rolle als Netto-Kohlenstoffsenke. In der Waldkategorie sind die Pools Biomasse (69,6%), mineralische Böden (21,8 %) und Totholz (8,6 %) ausschlaggebend. Zu den Emissionsquellen im Wald zählen Streu, Drainage organischer Böden, Mineralisierung und Waldbrände. Zusammen machen diese Emissionsquellen nur einen Anteil von 7,4 % an der Treibhausgasmenge des deutschen Waldes aus. In den Jahren 1990 und 2007 trafen auf Deutschland Orkane (2007 war es der Sturm Kyrill), die zu erheblichem Holzbruch mit einem daraus resultierenden hohen Sturmholzaufkommen in den Folgejahren führten (siehe dazu NIR ). In 1990 wurden rund -19,5 Mio. t CO 2 -Äquivalente im Wald an CO 2 -Emissionen gespeichert. Im Jahr 2022 waren es -39,7 Mio. t CO 2 -Äquivalente (siehe Tab. „Emissionen und Senken im Bereich Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“). Inwieweit die Ereignisse der letzten Jahre wie Stürme, Dürre und Insekten Einfluss auf den Kohlenstoffspeicher Wald haben, werden erst die Analysen der Bundeswaldinventur 2022 aufzeigen, deren Ergebnisse kontinuierlich ab dem Jahr 2023 (und der Berichterstattung 2025) im LULUCF -Inventar berücksichtigt werden können. Offensichtlich ist aber: Der Zustand des deutschen Waldes ist zunehmend besorgniserregend. Treibhausgas-Emissionen aus Waldbränden Bei Waldbränden werden neben CO 2 auch sonstige Treibhausgase bzw. Vorläufersubstanzen (CO, CH 4 , N 2 O, NOx und NMVOC ) freigesetzt. Aufgrund der klimatischen Lage Deutschlands und der Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldbränden sind Waldbrände ein eher seltenes Ereignis, was durch die in der Waldbrandstatistik erfassten Waldbrandflächen bestätigt wird. Das Jahr 2022 war ein überdurchschnittliches Waldbrandjahr im Vergleich zum langjährigen Mittel. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Anzahl auftretender Waldbrände als auch in Bezug auf die jeweils betroffene Waldfläche pro Brand (siehe mehr zu Waldbränden ). Durch die Brände wurden ca. 0,28 Mio. t CO 2 -Äquivalente an Treibhausgasen freigesetzt. Werden nur die CO 2 -Emissionen aus Waldbrand (0,25 Mio. t CO 2 -Äquivalente) betrachtet, machen diese im Verhältnis zu den CO 2 -Emissionen des deutschen Gesamtinventars nur einen verschwindend kleinen Bruchteil aus. Veränderungen bei Ackerland und Grünland Mit den Kategorien Ackerland und Grünland werden die Emissionen sowie die Einbindung von CO 2 aus mineralischen und organischen Böden, der ober- und unterirdischen Biomasse sowie direkte und indirekte Lachgasemissionen durch Humusverluste aus Mineralböden nach Landnutzungsänderung sowie Methanemissionen aus organischen Böden und Entwässerungsgräben berücksichtigt. Direkte Lachgas-Emissionen aus organischen Böden werden im Bereich Landwirtschaft unter landwirtschaftliche Böden berichtet. Für die Landnutzungskategorie Ackerland betrugen im Jahr 2022 die THG-Gesamtemissionen 15,6 Mio. t CO 2 Äquivalente und fielen damit um 0,9 Mio. t CO 2 Äquivalente ≙ 6 % größer im Vergleich zum Basisjahr 1990 aus (siehe Tab. „Emissionen und Senken im Bereich Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“). Hauptquellen sind die ackerbaulich genutzten organische Böden (74,1 %) und die Mineralböden (21,2 %), letztere hauptsächlich infolge des Grünlandumbruchs. Die anthropogen bedingte Netto-Freisetzung von CO 2 aus der Biomasse (4,7 %) ist im Ackerlandsektor gering. Dominierendes Treibhausgas in der Kategorie Ackerland ist CO 2 (2022: 14,7 Mio. t CO 2 Äquivalente, rund 97 %). Die Landnutzungskategorie Grünland wird in Grünland im engeren Sinne, in Gehölze und weiter in Hecken unterteilt. Die Unterkategorien unterscheiden sich bezüglich ihrer Emissionen sowohl qualitativ als auch quantitativ deutlich voneinander. Die Unterkategorie Grünland im engeren Sinne (dazu gehören z.B. Wiesen, Weiden, Mähweiden etc.) ist eine CO 2 -Quelle, welche durch die Emissionen aus organischen Böden dominiert wird. Für die Landnutzungskategorie Grünland wurden Netto-THG-Emissionen insgesamt in Höhe von 22,1 Mio. t CO 2 Äquivalenten errechnet. Diese fallen um rund 6,7 Mio. t CO 2 Äquivalente ≙ 23 % niedriger als im Basisjahr 1990 aus. Dieser abnehmende Trend wird durch die Pools Biomasse und Mineralböden beeinflusst. Mineralböden stellen eine anhaltende Kohlenstoffsenke dar. Die zunehmende Senkenleistung der Mineralböden der Unterkategorie Grünland im engeren Sinne beträgt in 2022 -5,1 Mio. t CO 2 . Moore (organische Böden) Drainierte Moorböden (d.h. entwässerte organische Böden) gehören zu den Hotspots für Treibhausgase und kommen in den meisten Landnutzungskategorien vor. Im Torf von Moorböden ist besonders viel Kohlenstoff gespeichert, welches als Kohlenstoffdioxid freigesetzt wird, wenn diese Torfschichten austrocken. Bei höheren Wasserständen werden mehr Methan-Emissionen freigesetzt. Zusätzlich entstehen Lachgas-Emissionen. Im Jahr 2022 wurden aus Moorböden um die 53,4 Mio. t CO 2 Äquivalente an THG-Emissionen (CO 2 -Emissionen: 47,9 Mio. t CO 2 Äquivalente, Methan-Emissionen: 1,7 Mio. t CO 2 Äquivalente, Lachgas-Emissionen: 0,4 Mio. t CO 2 Äquivalente) freigesetzt. Das entspricht etwas mehr als 7 % der gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland im Jahr 2022. (siehe Abb. " Treibhausgas -Emissionen aus Mooren"). Die Menge an freigesetzten CO 2 -Emissionen aus Mooren ist somit höher als die gesamten CO 2 -Emissionen des Industriesektors (41,0 Mio. t CO 2 ). Landwirtschaftlich genutzte Moorböden Drainierte Moorböden werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die dabei entstehenden Emissionen aus organischen Böden werden deshalb in den Landnutzungskategorien Ackerland und Grünland im engeren Sinne (d.h. Wiesen, Weiden, Mähweiden) erfasst. Hinzu kommen die Lachgasemissionen aus den organischen Böden (Histosole) des Sektors Landwirtschaft. Insgesamt wurde für diese Bereiche eine Emissionsmenge von rund 43,0 Mio. t CO 2 -Äquivalente in 2022 (folgende Angaben in Mio. t CO 2 -Äquivalente: CO 2 : 38,6, Methan: 1,0 und Lachgas: 3,2) freigesetzt, was insgesamt einem Anteil von 80,5 % an den THG-Emissionen aus Mooren entspricht. Feuchtgebiete Unter der Landnutzungskategorie „Feuchtgebiete“ werden in Deutschland verschiedene Flächen zusammengefasst: Zum einen werden Moorgebiete erfasst, die vom Menschen kaum genutzt werden. Dazu gehören die wenigen, naturnahen Moorstandorte in Deutschland, aber auch mehr oder weniger stark entwässerte Moorböden (sogenannte terrestrische Feuchtgebiete). Zum anderen werden unter Feuchtgebiete auch Emissionen aus Torfabbau (on-site: Emission aus Torfabbauflächen; off-site: Emissionen aus produziertem und zu Gartenbauzwecken ausgebrachtem Torf) erfasst. Allein die daraus entstehenden CO 2 -Emissionen liegen bei rund 2,0 Mio. t CO 2 -Äquivalente. Im Inventar neu aufgenommen sind die Emissionen aus natürlichen und künstlichen Gewässern. Zu letzteren gehören Fischzuchtteiche und Stauseen ebenso wie Kanäle der Wasserwirtschaft. Durch diese Neuerung fließen nun Methanemissionen in das Treibhausgasinventar ein, die bislang nicht berücksichtigt wurden. Dadurch liegen nun die Netto-Gesamtemissionen der Feuchtgebiete bei 9,7 Mio. t CO 2 -Äquivalenten im Jahr 2022 und haben im Trend gegenüber dem Basisjahr 1990 um 10 % zugenommen. Diese Zunahme im Trend lässt sich auf eine zwischenzeitlich verstärkte Umwidmung von Grünland-, Wald- und Siedlungsflächen zurückführen. Nachhaltige Landnutzung und Forstwirtschaft sowie weitere Maßnahmen Im novellierten Bundes-Klimaschutzgesetz sind in § 3a Klimaziele für den LULUCF -Sektor 2021 festgeschrieben worden. Im Jahr 2030 soll der Sektor eine Emissionsbilanz von minus 25 Mio. t CO2 -Äquivalenten erreichen. Dieses Ziel könnte unter Berücksichtigung der aktuellen Zahlen deutlich verfehlt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind ambitionierte Maßnahmen zur Emissionsminderung, dem Erhalt bestehender Kohlenstoffpools und der Ausbau von Kohlenstoffsenken notwendig. Im Koalitionsvertrag adressieren die Regierungsparteien diese Herausforderungen. Das BMUV hat bereits den Entwurf eines „Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz“ vorgelegt, das nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung im letzten Jahr innerhalb der Regierung abgestimmt wird. Auf die Notwendigkeit für ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen und die Bedeutung von naturbasierten Lösungen für den Klimaschutz hat das Umweltbundesamt in verschiedenen Studien (siehe hierzu Treibhausgasminderung um 70 Prozent bis 2030: So kann es gehen! ) hingewiesen Seit dem Jahr 2015 wird die Grünlanderhaltung im Rahmen der EU-Agrarpolitik über das sogenannte Greening geregelt (Verordnung 1307/2013/EU) . Das bedeutet, dass zum ein über Pflug- und Umwandlungsverbot Grünland erhalten und zum anderen aber auch durch staatliche Förderung die Grünlandextensivierung vorangetrieben werden soll. Die Förderung findet auf Bundesländerebene statt. In der Forstwirtschaft sollen Waldflächen erhalten oder sogar mit Pflanzungen heimischer Baumarten ausgeweitet und die verstärkte Holznutzung aus nachhaltiger Holzwirtschaft (siehe Charta für Holz 2.0 ) gefördert werden. Weitere Erstaufforstungen sind bereits bewährte Maßnahmen, um die Senkenwirkung des Waldes zu erhöhen. Des Weiteren werden durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ) internationale Projekte zur nachhaltigen Waldwirtschaft, die auch dem deutschen Wald zu Gute kommen, zunehmend gefördert. Eine detailliertere Betrachtung dazu findet sich unter Klimaschutz in der Landwirtschaft . Die Treibhausgas -Emissionen aus drainierten Moorflächen lassen sich verringern, indem man den Wasserstand gezielt geregelt erhöht, was zu geringeren CO 2 -Emissionen führt. Weitere Möglichkeiten liegen vor allem bei Grünland und Ackerland in der landwirtschaftlichen Nutzung nasser Moorböden, der sogenannten Paludikultur (Landwirtschaft auf nassen Böden, die den Torfkörper erhält oder zu dessen Aufbau beiträgt). Eine weitere Klimagasrelevante Maßnahme ist die Reduzierung des Torfabbaus und der Torfanwendung (siehe Moorklimaschutz ).
Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaub- und PAK- Emissionen bei der unvollständigen Verbrennung beeinträchtigt. Holzheizungen sind schlecht für die Gesundheit. Zudem hilft die Verfeuerung von Holz und somit ihr Ausbau in der Summe nicht dem Klimaschutz. Da Bäume CO₂ in Form von Kohlenstoffverbindungen für lange Zeit binden können, sind Wälder eine sogenannte Senke für Emissionen. Beim Verfeuern von Holz gelangt das CO2 zurück in die Atmosphäre. Holzheizungen sind schlecht für die Gesundheit. Zudem hilft die Verfeuerung von Holz und somit ihr Ausbau in der Summe nicht dem Klimaschutz . Da Bäume CO 2 in Form von Kohlenstoffverbindungen für lange Zeit binden können, sind Wälder eine sogenannte Senke für Emissionen. Beim Verfeuern von Holz gelangt das CO 2 zurück in die Atmosphäre . In den letzten Jahren war die Senkenfunktion des Waldes bereits rückläufig. Wenn nun die energetische Holznutzung weiter stark gesteigert wird, ist zu befürchten, dass Wälder ihren bisherigen Beitrag zum Klimaschutz nicht mehr leisten können. Zudem ist es aus Ressourcenschutz-Sicht besser, Holz zunächst in langlebigen Produkten zu nutzen, anstatt es unmittelbar zu verbrennen. Insbesondere Holzeinzelfeuerungen wie Kaminöfen stoßen neben anderen Schadstoffen viel gesundheitsschädlichen Feinstaub aus. Das UBA rät aus Gründen des Gesundheits- und Klimaschutzes von Holzheizungen ab. Gesundheitsschutz Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaubemissionen der Holzfeuerungen beeinträchtigt. Die Holzverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen in privaten Haushalten trug 2020 mit 18 Prozent zu den deutschen PM 2,5 -Emissionen bei, fast so viel wie die Gesamtemissionen des Straßenverkehrs. Gemäß den Projektionen des UBA von 2021 werden sich die PM 2,5 -Emissionen aus mit Holz betriebenen Kleinfeuerungsanlagen von 2020 bis 2030 aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen um rund 30 Prozent verringern. In diesen Projektionen ist die aktuelle Nachfrageentwicklung beim Holz, die sich u. a. durch Preissprünge bei fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas ergibt, allerdings noch nicht berücksichtigt. Es wäre aber mindestens eine Reduktion von 50 Prozent notwendig, damit sich die PM 2,5 -Konzentrationen der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) für die Außenluft annähern. Das ist aus Sicht des Gesundheitsschutzes besonders wichtig: Nach aktuellen Analysen der WHO ist die Luftverschmutzung neben dem Klimawandel eine der größten umweltbezogenen Bedrohungen für die menschliche Gesundheit. Unter den Luftschadstoffen erzeugt Feinstaub bei weitem die höchsten Krankheitslasten in der Bevölkerung ( EEA 2022 ). Daher ist es sehr wichtig, die Feinstaubemissionen zu senken. Dies kann vor allem im Bereich des Hausbrands bzw. der Wärmeversorgung der Gebäude erfolgen, da hier ein großes Feinstaubminderungspotential vorhanden ist. Vor allem in Zusatzheizungen (Einzelraumfeuerungsanlagen) sollte so wenig Holz wie möglich verbrannt werden, da diese die höchsten Feinstaubemissionen aller Wärmeerzeuger aufweisen. Klimaschutz und die energetische Nutzung von Holz Auch aus Sicht des Klimaschutzes muss die energetische Nutzung von Holz einige Voraussetzungen erfüllen, um treibhausgasneutral zu sein. Zum einen ist die Kohlenstoffbilanz im Wald bei Holzentnahme nur ausgeglichen, wenn die gleiche Holzmenge zeitnah nachwächst. Darüber hinaus müssen die Wälder in Zukunft jedoch mehr CO 2 binden als sie dies jetzt tun. Nur so werden wir die Klimaziele erreichen, das zeigt auch der jüngste Bericht des Weltklimarats . Dazu muss mehr Holz nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Dabei ist auch vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren vermehrt aufgetretenen Trockenheit und weiterer Faktoren zu bedenken, dass der notwendige Biomassezuwachs zusätzlich gefährdet ist. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Holz sollte deshalb zuerst für hochwertige und dauerhafte Produkte und anschließend weiter in einer Nutzungskaskade verwendet werden. Wird das geerntete Holz für langlebige Holzprodukte wie Möbel oder Bauholz verwendet, wird der Kohlenstoff zunächst für weitere Jahrzehnte gebunden und nicht sofort freigesetzt wie bei seiner unmittelbaren Verbrennung. Zudem ersetzen Holzprodukte häufig Produkte aus fossilen Rohstoffen, was weitere Emissionen vermeiden kann. Erst am Ende einer möglichst langen Nutzungskette (z. B. als Dachbalken, Spanplatte, holzbasierte Chemikalien) sollte dann nicht weiter stofflich nutzbares Altholz in Feuerungsanlagen bzw. Kraftwerken mit hohen Umweltstandards verbrannt werden. Auch gewisse Mengen an Wald-Restholz und Landschaftspflegeholz können weiterhin energetisch genutzt werden, so dass sie fossile Brennstoffe ersetzen und so einen Beitrag zur Defossilisierung des Energiesystems sowie zur Versorgungssicherheit leisten. Dabei sollte aber solchen Anwendungen Vorrang eingeräumt werden, die nur schwierig durch andere erneuerbare Energien versorgt werden können (wie z. B. Hochtemperaturprozesse in der Industrie), oder Anwendungen, die hohe Emissionsstandards einhalten können, wie große Feuerungsanlagen (z. B. Heizkraftwerke). Zum Heizen von Gebäuden sollte Holz allenfalls in gut begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden, in denen es tatsächlich keine Alternative gibt. Gebäude sollten, nachdem prioritär eine energetische Sanierung den Wärmebedarf minimiert hat, vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen beheizt werden, die inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen können. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt – bereits diese Kombination spart viel Brennstoff. Um die Feinstaubemissionen einer Holzheizung so gering wie möglich zu halten, kann diese mit einer geeigneten Abgasbehandlung ausgerüstet werden. Dabei können beispielsweise elektrostatische Staubabscheider bis zu über 90 Prozent der Staubemissionen reduzieren. Weiterhin sollte die Installation einer Holzheizung immer an technische Nebenanforderungen geknüpft werden, wie die Pflicht, einen Holzheizkessel mit einem ausreichend großen Pufferspeicher zu kombinieren. Darüber hinaus ist es naheliegend, die Installation einer Holzheizung mit einer gleichzeitigen Solarenergie-Nutzungspflicht zu koppeln. Ziel dabei ist es, den Brennstoffeinsatz maßgeblich zu mindern. Über die Sommer- und Übergangsmonate kann die Trinkwassererwärmung weitgehend über eine Solarthermieanlage erfolgen. Die Kombination dieser Techniken ermöglicht es, die Einsatzstunden einer Holzheizung zu reduzieren und damit Brennstoff und Emissionen einzusparen. Biomethan, synthetisches Heizöl oder Wasserstoff sind aus verschiedenen Gründen keine empfehlenswerten Lösungen für die Raumwärmebereitstellung. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf. 4-Punkte-Plan zum Schutz von Gesundheit und Klima 1. Förderung von Holzheizungen spätestens 2023 einstellen Holzheizungen sollen nicht mehr finanziell gefördert werden, um für die mittel- bis langfristige Perspektive keine falschen Förderanreize zu setzen. Der Förderstopp sollte spätestens bei der Überprüfung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2023 umgesetzt werden. Freiwerdende Finanzmittel aus der Abschmelzung der Förderung für Holzheizungen sollten dann in die energetische Gebäudesanierung und Wärmepumpen umgelenkt werden, um schneller aus Gas und Öl auszusteigen. Gleichzeitig muss der Ausbau der Windenergie und von Photovoltaik-Anlagen massiv vorangetrieben werden, damit ausreichend erneuerbarer Strom zur Verfügung steht. 2. Die kommende 65 %-Regel für neue Heizungen umweltfreundlich gestalten Ab 2024 sollen neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, wie es das Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung vorsieht. Es handelt sich um ein zentrales Instrument für den Klimaschutz im Gebäudebestand, der die Ziele des Klimaschutzgesetzes weit verfehlt. Wenn diese Regelung dazu führt, dass eine große Zahl von Holzheizungen errichtet wird, sind nennenswerte Umweltschäden zu befürchten. Daher sollte die Regelung schwerpunktmäßig Wärmepumpen und Wärmenetze bevorzugen. 3. Verschärfung von Immissionsgrenzwerten für Feinstaub in der Außenluft Im Zuge der anstehenden Novellierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie müssen deutlich anspruchsvollere Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft eingeführt werden. Auch wenn der im Oktober 2022 von der Europäischen Kommission hierfür vorgelegte Entwurf die Erreichung der WHO -Empfehlungen bis 2030 noch nicht vorsieht, könnte er die rechtliche Grundlage für Maßnahmen schaffen, die Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen zu reduzieren. Dies kann im Rahmen lokaler Luftreinhalteplanung geschehen, z. B. durch (temporäre und lokale) Betriebsverbote für Komfortkamine oder ein Verbot des Einbaues von Holzheizungen in Neubauten im Rahmen von Bebauungsplänen. 4. Verschärfung von Emissionsgrenzwerten für Holzheizungen In der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 1. BImSchV ) sind die Regelungen für die Emissionshöchstwerte für kleine Holzheizungen aller Art festgeschrieben. Da auf EU-Ebene Öko-Design-Verordnungen (EU VO 2015/1185 und EU VO 2015/1189) ebenfalls Grenzwerte für Neuanlagen festschreiben, darf Deutschland seine nationale Verordnung nicht verschärfen (EU-Recht steht über Bundesrecht). Um strengere Emissionsgrenzwerte festzulegen, muss sich Deutschland für eine Verschärfung der Grenzwerte auf EU-Ebene einsetzen. Dies kann jedoch nur mittelfristig wirksam werden. Über eine Novellierung der 1. BImSchV sollten hingegen strengere Emissionsgrenzwerte für Anlagen, die vor 2015 eingebaut wurden, festgesetzt werden. Dies kann technisch über eine Nachrüstung mit Staubabscheidern, einen Austausch oder eine Stilllegung der betroffenen Anlagen umgesetzt werden. Die Pflicht zu Austausch, Stilllegung oder Nachrüstung von Altanlagen sollte zeitlich gestaffelt erfolgen.
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Seminarthema 2023Inhaltsschwerpunkte Teilnehmerplätze Kurslänge Datum (in Tagen) 1 16.03.2023 OrtZielgruppeDozentenBemerkungen ST1Erkennung und Management von Habitatbäumen im WaldNaturschutzfachliche Bedeutung von Habitatbäumen; Habitatbaumkonzepte als Bestandteil der "Retention Forestry"; Merkmale von Habitatbäumen am Beispiel des Marteloskops Hofbieber10 bis 20HessenForst Forstamt Hofbieber, hessiche Rhön (Hessen) Witzenhausen (Hessen)RL, FAL, FNDr. Jonas Hagge, Dr. Peter Meyer, Dr. Andreas Mölder, N.N.10:00 - 16:30 Uhr, Selbstverpflegung, ca. 3 Stunden Exkursion; gemeinsamer Lehrgang für alle Partnerländer der NW-FVA ST2Waldgräser - Bestimmung und ÖkologieGräserexkursion, Einführung in Bestimmungshilfen, Kennenlernen von Gräserarten, Indikatorfunktion und Waldbindung von Gräsern10 bis 20106.06.2023 RL, FAL, FNDr. Marcus Schmidt, Katja Lorenz, Nico Mosel, Anna Nehrkorn,reine Outdoorveranstaltung (10:00-16:30 Uhr), Selbstverpflegung; gemeinsamer Lehrgang für alle Partnerländer der NW-FVA ST3Renaturierung von WaldmoorenWaldmoorexkursion, Vorstellung unterschiedlicher Moortypen, Renaturierung und Management von Waldmooren, Untersuchungsergebnisse der NW-FVA zum Themenbereich10 bis 20120.06.2023Solling (Niedersachsen)RL, FAL, FNDr. Marcus Schmidt, Maria Aljes, Philipp Küchler, Dr. Marcus Schmidtreine Outdoorveranstaltung (10:00-16:30 Uhr), Gummistiefel notwendig, Selbstverpflegung; gemeinsamer Lehrgang für alle Partnerländer der NW- FVA ST4Hutewälder - Nutzungsgeschichte und Biodiversität10 bis 20ST5Aktuelle Fragen des Waldbaus 2023Hutewaldexkursion, Charakteristika und Artenspektrum, Nutzungsgeschichte und Habitatkontinuität, Erhaltung und Wiederherstellung Natürliche Waldentwicklung und Waldumbau nach Kalamitäten; Konkurrenzsteuerung; Anpassung waldbaulicher Maßnahmen an geänderte Klimabedingungen; Baumartenwahl110.10.2023Weserbergland (Niedersachsen)RL, FAL, FNDr. Marcus Schmidt, Dr. Andreas Mölder50 (LZW + andere Teilnehmende)108.05.2023Forstamt LetzlingenRL, FAL, Dr. Thomas Böckmann und weitere Funktionsstelleninhaber*in Mitarbeiter*innen der NW-FVA nen; Behördenmitarbeiter*inne n mit forstl. Aufgabenreine Outdoorveranstaltung (10:00-16:30 Uhr), Selbstverpflegung; gemeinsamer Lehrgang für alle Partnerländer der NW-FVA Achtung! Terminänderung ST5Aktuelle Fragen des Waldbaus 2023Natürliche Waldentwicklung und Waldumbau nach Kalamitäten; Konkurrenzsteuerung; Anpassung waldbaulicher Maßnahmen an geänderte Klimabedingungen; Baumartenwahl50 (nur LFB)109.05.2023Forstamt LetzlingenRL, FAL, Dr. Thomas Böckmann und weitere Funktionsstelleninhaber*in Mitarbeiter*innen der NW-FVA nen (nur LFB)Achtung! Terminänderung ST5Aktuelle Fragen des Waldbaus 2023 (nur bei Bedarf)Natürliche Waldentwicklung und Waldumbau nach Kalamitäten; Konkurrenzsteuerung; Anpassung waldbaulicher Maßnahmen an geänderte Klimabedingungen; Baumartenwahl50112.05.2023 (nur bei Bedarf)Forstamt LetzlingenRL, FAL, Dr. Thomas Böckmann und weitere Funktionsstelleninhaber*in Mitarbeiter*innen der NW-FVA nen; Behördenmitarbeiter*inne n mit forstl. AufgabenFindet nur bei Bedarf statt, falls sich am 08. und 09.05. jeweils mehr als 50 Teilnehmer:innen anmelden sollten. Achtung! Terminänderung ST6Erhaltung und Nutzung forstlicher Genressourcen verständliche Auffrischung fachlicher Grundlagen der Forstgenetik; im Revier Erkennen von Ressourcen (Plusbäume) im Forstrevier; Anlage und Behandlung von Samenplantagen; Erntezulassungsregister als Hilfsmittel im Revier bei der Verjüngungsplanung;Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit der NW-FVA (Nutzung von Dienstleistungen)10115.06.2023FBZ MöckernRL, FAL, InteressierteMatthias Paul, Samuel Schleich, Meinolf Lau09:00-15:00 Uhr ST7Neue Herkunftsempfehlungen für Sachsen- AnhaltQualifizierte Nutzung der Herkunftsempfehlungen für Sachsen- Anhalt; Einordnung der HKE in den Zusammenhang Verjüngungsplanung, Fruktifikation der Hauptbaumarten und Pflanzenbeschaffung; administrative Grundlagen; sichere Anwendung der Digital- und Textversion als wichtiges Hilfsmittel bei der Pflanzenbeschaffung; Saatgutaufkommen und -bedarf30122.03.2023Haus des Waldes, FAL, Hundisburg Behördenvertreter*innenFrank Schuffenhauer, Dr. Martin Hofmann, Dr. André Hardtke, Dr. Katharina Volmer, Dr. Aki Höltken, Martha Töppe10:00-14:45 Uhr ST8Wasser- und Kohlenstoffhaushalt von Wäldern im KlimawandelDer Klimawandel wird den Wasser- und Kohlenstoffhaushalt von Wäldern nachhaltig verändern - Grundlagen zum Klimawandel sowie Wasser- und Kohlenstoffhaushalt von Wäldern werden vorgestellt und die Folgen für die Wälder in Sachsen-Anhalt werden diskutiert. Welche Rolle spielt der Bodenwasserspeicher für die Wasseversorgung der Wälder? Trockenstressindikatoren - Grundlage für die klimaangepasste Waldbauplanung. Vorstellung der webbasierten Baumartenempfehlungen für Sachsen-Anhalt25122.06.2023Gemeindesaal Quarnebeck, KlötzeDr. Henning Meesenburg, Johannes 09:00-16:00 Uhr, vormittags Vorträge, nachmittags Sutmöller, Dr. Felix Heitkamp, Ralf-Volker Exkursion Nagel FAL und RL LFB und LZW, Interessierte
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