UBA-CO₂-Rechner: Neue Berechnungsgrundlage bei Holzenergie Was kann ich selbst für den Klimaschutz tun? Der CO₂-Rechner liefert Antworten auf diese Frage, indem er die Möglichkeit bietet, den eigenen CO₂-Fußabdruck zu berechnen und so mögliche Einsparpotenziale zu erkennen. Im März 2024 wurde die Berechnung für das Heizen mit Holz im Rechner angepasst. Im Folgenden beantwortet das Umweltbundesamt (UBA) die am häufigsten hierzu gestellten Fragen. 1 Holzenergie im UBA-CO₂-Rechner 1.1 Warum wurde die Berechnung für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner angepasst? Holz ist ein wertvoller, nachwachsender und begrenzt verfügbarer Rohstoff, der vielfältige Eigenschaften und Anwendungsfelder hat. Wälder und Holz sind wichtige Speicher für CO 2 . Zudem konkurrieren zahlreiche Anwendungen um die Nutzung von Holz, z. B. der Bau, die Möbel- und Papierherstellung, Anwendungen in der Industrie und schließlich die Heizenergiegewinnung. Auch durch den schrittweisen Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas steigt der Bedarf nach Holz weltweit an, während der Waldbestand weiter zurückgeht. Mit dem CO 2 -Rechner möchte das UBA Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, indem Umweltauswirkungen und mögliche Preisrisiken der Nutzung von Holz als Brennstoff gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse sichtbar gemacht werden. 1.2 Wie wird die Höhe des CO₂-Ausstoßes für Holzenergie durch das UBA ermittelt und festgelegt? Die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe setzen sich wie folgt zusammen: Erstens aus den Treibhausgasemissionen, die durch den Energieeinsatz für Ernte und Transport des Holzes sowie für weitere Herstellungsschritte entstehen (indirekte Emissionen). Diese Berechnung erfolgt auf der Basis durchschnittlicher Wegelängen und üblicherweise genutzter Technik und Verfahren. Zweitens aus Treibhausgasemissionen, die direkt bei der Verbrennung entstehen (direkte Emissionen). Diese ergeben sich aus dem Kohlenstoffgehalt des Holzes und schwanken geringfügig nach Art des Holzes. Für Holz aus Garten- und Landschaftspflege werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung mit null angesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass dieses Holz zeitnah verrotten und somit das CO 2 auch ohne weitere Nutzung freigesetzt werden würde. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe im Gartenbau (z. B. als Torfersatz) sowie absehbar neuer Nutzungspfade (z. B. als Rohstoff in sogenannten Bioraffinerien oder für die Pflanzenkohlenherstellung) wird allerdings diese Annahme in Zukunft kritisch zu diskutieren sein. 1.3 Mit welchen Werten rechnet der CO₂-Rechner beim Heizen mit Holzbrennstoffen und mit welchen Werten bei anderen Brennstoffen wie Erdgas oder Erdöl? Beim CO 2 -Rechner werden grundsätzlich sowohl die direkten Emissionen von Brennstoffen als auch die indirekten Emissionen aus der Vorkette (Herstellung, Transport) betrachtet. Zudem werden neben CO 2 auch weitere Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt. Die einzelnen Emissionsfaktoren lassen sich direkt im UBA-CO 2 -Rechner durch die Eingabe der Verbräuche herauslesen. Normiert auf die Einheit kWh ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten Werte für die unterschiedlichen Brennstoffe. Wichtig zu beachten: Die hohen Werte für Holzbrennstoffe dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Öl- und Gasheizungen keine Alternative für Holzheizungen sind. Ein Ausstieg aus Öl und Gas ist zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele unabdingbar und dementsprechend auch im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert. Laut dem GEG gibt es ein Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab dem 1. Januar 2045. Ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 sind Heizkessel mit fossilen Brennstoffen nur noch in Kombination mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien oder, unter bestimmten Umständen, als Übergangslösung zulässig. Bereits heute neu installierte Gas- oder Ölkessel müssen ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Brennstoff nachweisen. Das UBA sieht in Wärmepumpen und Wärmenetzen die vielversprechendsten Heiztechniken. Viele nützliche Hinweise und Empfehlungen zur Wahl der für Ihr Haus passenden Heiztechnik finden Sie in unserem Umwelttipp „ Heizungstausch “. 1.4 Ist eine Holzheizung klimafreundlich, wenn man sie mit Holz vom eigenen Grundstück betreibt (etwa aus Pflegeschnitten oder von abgestorbenen Bäumen)? Der UBA -CO 2 -Rechner bietet für Holz aus Garten- und Landschaftspflege eine eigene Kategorie zur Auswahl an. Hierbei werden die direkten CO 2 -Emissionen aus der Verbrennung weiterhin mit null angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass es für dieses Holz keine andere wirtschaftliche Verwertung gibt und die CO 2 -Emissionen ansonsten durch Verrottung zeitnah freigesetzt würden. Umwelttipps zum Heizen mit und zu Luft- und Gesundheitsbelastungen finden Sie auch in den UBA-Umwelttipps unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Die Nutzung von Totholz aus dem Wald wird übrigens nicht empfohlen. Insbesondere stehendes Totholz ist für ein gesundes Wald- Ökosystem besonders wichtig. Daher sollten einzelne abgestorbene Waldbäume nur im Notfall (z. B. zur Schadabwehr) gefällt werden. 1.5 Werden für die Produktion von Pellets weitgehend Sägeabfälle aus der Holzindustrie benutzt, die sonst verrotten und das gespeicherte CO₂ freisetzen würden? Sägenebenprodukte wie Holzspäne finden Verwendung u. a. in Spanplatten, in der Zellstoffherstellung, im Gartenbau oder eben auch in der Pelletherstellung. Es handelt sich demnach nicht um Abfälle, die sonst ungenutzt verrotten würden, sondern um Rohstoffe mit einem wirtschaftlichen Wert für verschiedene Anwendungen. Dieser Wert spiegelt sich in einem entsprechenden Marktpreis wider, der deutlich macht, dass die Verfügbarkeit des Rohstoffs begrenzt ist. Die werkstoffliche Nutzung der Sägenebenprodukte ersetzt neu eingeschlagenes Holz sowohl für kurzlebige Produkte (Zellstoff) als auch für langlebige Produkte (Möbel, Baustoffe). Auch Sägeabfälle können so in langlebigen Produkten den holzbasierten CO 2 -Produktspeicher erhöhen. Die Ausweisung der direkten CO 2 -Emissionen im CO 2 -Rechner ermöglicht es, die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten von Sägenebenprodukten in Bezug auf ihr Klimaschutzpotenzial miteinander zu vergleichen. 1.6 Stimmt es, dass bei der Verbrennung von Holz nur das CO₂ frei wird, das zuvor durch die Bäume gebunden wurde? Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Er benötigt allerdings Zeit zum Wachsen. Ein Baum ist in der Regel erst nach rund 80 Jahren „erntereif“. Wird dieser Baum verbrannt, wird das über Jahrzehnte gespeicherte CO 2 sofort frei und erhöht damit die CO 2 -Konzentration der Atmosphäre . Es dauert Jahrzehnte, bis an gleicher Stelle dieses CO 2 wieder gebunden wird. Lange Zeit wurde davon ausgegangen, dass das CO 2 zwar nicht an der gleichen Stelle, aber durch den Zuwachs des gesamten Waldes erneut zeitnah gebunden würde. Daraus entwickelte sich die Konvention, CO 2 -Emissionen, die beim Verbrennen von Holz entstehen, mit den durch allgemeinen Waldzuwachs gebundenen CO 2 -Emissionen pauschal zu verrechnen und auszugleichen. Aus fachlicher Perspektive sprechen jedoch mehrere Gründe gegen diese Berechnung: Wachsende Wälder binden CO 2 unabhängig davon, ob geerntetes Holz verbrannt oder ob es in langlebigen Produkten verwendet wird oder ob sogar auf die Holzernte verzichtet wird. Im ersten Fall wird das CO 2 sofort frei, im zweiten und dritten hingegen kann es noch Jahrzehnte gebunden bleiben. Um diesen für den Klimaschutz bedeutenden Unterschied sichtbar zu machen, ist es wichtig, beide Bereiche getrennt zu betrachten: Waldwachstum einerseits, Holzverwendung andererseits. Gemäß Klimaschutzgesetz (KSG) soll der sogenannte LULUCF -Sektor ( Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) zukünftig deutlich mehr CO 2 binden. Die wichtigste CO 2 -Senke ist dabei der Wald. Ein „klimaneutraler“ Wald genügt demnach nicht zur Erfüllung der Klimaschutzziele. Stattdessen bedarf es einer Ausweitung der Senkenleistung von Waldflächen. Vor diesem Hintergrund folgt der CO 2 -Rechner einer Grundregel, die auch für ökonomische Bilanzen gilt: Ausgaben (hier: CO 2 -Emissionen) und Einnahmen (hier: CO 2 -Bindung) werden nicht vorab verrechnet, sondern getrennt in der Bilanz ausgewiesen, damit wichtige Informationen transparent zugänglich sind. Daher weist der UBA -CO 2 -Rechner z. B. Flugemissionen auch dann aus, wenn diese kompensiert wurden. 1.7 Ist die CO₂-Neutralität von Holzenergie in EU- und deutschem Recht verankert? Verstößt der CO₂-Rechner gegen geltendes Recht? Die Ausweisung von Verbrennungsemissionen in einem Informations- und Bildungstool widerspricht nicht geltendem Recht. Der UBA -CO 2 -Rechner fällt nicht unter den Anwendungsrahmen der Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der darauf aufbauenden Berechnung der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. Im Rahmen der internationalen Treibhausgasbilanzierung ist das UBA sogar gesetzlich verpflichtet, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO 2 getrennt zu erfassen und zu betrachten. Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die Ziele für die Sektoren Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft ( LULUCF ) verbindlich festgelegt. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens 25 Mio. t CO 2 -Äquivalente (CO 2 e), bis zum Jahr 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 e aus der Atmosphäre durch den Sektor LULUCF zurückgeholt werden. Damit steigen die Anforderungen an die Leistung des Waldes als CO 2 -Senke. Deutsche Wälder müssen demnach mehr CO 2 -Emissionen einbinden als emittieren. Daraus folgt, dass ein „klimaneutraler“ Wald den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr genügt. 1.8 Ist das UBA grundsätzlich gegen die Bewirtschaftung von Wäldern und die Ernte von Holz? Das UBA befürwortet eine nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung von Wäldern. Aus Klimaschutzsicht gibt es zwei zentrale Herausforderungen: Erstens die Stärkung der Wälder als Kohlenstoffsenke, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorgibt. Zweitens die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit unserer Wälder gegenüber den Folgen des Klimawandels (Erhöhung der Klimaresilienz). Laut Bundes-Klimaschutzgesetzes müssen bis 2030 mindestens 25 Mio. t CO 2 , bis 2035 mindestens 35 Mio. t CO 2 und bis 2045 mindestens 40 Mio. t CO 2 durch die Ökosysteme (u. a. Wälder, Moore und Grünflächen) eingespeichert werden. Dies ist ein gesetzliches Ziel, genauso wie die Treibhausgasminderung in anderen Sektoren wie der Energiewirtschaft oder Industrie. Im Bereich der Wälder kann dies durch naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldzuwachs und Waldumbau mit möglichst hohem Struktur- und Artenreichtum gelingen. Auch braucht es mehr geschützte Waldbestände. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Speicherung von Kohlenstoffvorräten in Holzprodukten. Denn CO 2 wird nicht nur im Wald und im Waldboden, sondern auch in Holzprodukten gespeichert (Produktspeicher). Es ist daher sinnvoll, den wertvollen Rohstoff Holz möglichst lange und mehrfach zu nutzen (Kaskadennutzung), indem er beispielsweise zunächst stofflich als Baustoff genutzt und erst später nach möglichst weiteren Nutzungen als Altholz zur Wärmegewinnung in dafür geeigneten Kraftwerken verbrannt wird. Dies gilt auch für Sägenebenprodukte und die Weiternutzung eines beträchtlichen Anteils des Altholzaufkommens. Für das Klima ist es wichtig, den gesamten CO 2 -Speicher „Holz“ (inklusive der Holzprodukte) zu stabilisieren und systematisch zu vergrößern. Hierzu braucht es sowohl Maßnahmen auf der Ebene des Waldspeichers als auch auf der Ebene des Holzproduktspeichers. In unseren Hintergrundpapieren „ Umweltschutz, Wald und nachhaltige Holznutzung in Deutschland “ und „ Netto-null in 2045: Ausbau der Senken durch klimaresiliente Wälder und langlebige Holzprodukte “ finden sich ausführliche Empfehlungen für eine nachhaltige und umweltfreundliche Forst- und Holzwirtschaft. 2 Praktische Fragen rund ums Heizen mit Holzenergie 2.1 Haben die CO₂-Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner Folgen für den Betrieb meiner Holzheizung? Nein, der UBA -CO 2 -Rechner ist ein Informations- und Bildungstool und hat keine rechtliche Wirkung auf den Betrieb Ihrer Heizung. Wenn Sie mit Holz heizen, müssen Sie die Anforderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) erfüllen, die u. a. Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln und Einzelraumheizungen enthält. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von den Schornsteinfeger*innen kontrolliert. Beachten Sie hierzu auch unsere Umwelttipps zu Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Viele Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps auf unserer Seite zum Heizungstausch sowie in unserem Portal zu Wärmepumpen . Das Umweltbundesamt empfiehlt die Installation eines Heizsystems, das keine Brennstoffe benötigt (also ohne Gas, Öl, Holz auskommt). 2.2 Sollten Heizungen, die mit Holzbrennstoffen betrieben werden, zeitnah wieder ausgebaut werden, auch wenn sie noch funktionieren? Eine funktionierende Heizung mit Holzbrennstoffen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, darf betrieben werden. Ist Ihr Heizkessel älter als 15 Jahre, empfiehlt das Umweltbundesamt aber, den Austausch des Heizkessels zu prüfen. Auch empfehlen wir, rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) vorzubereiten und mögliche Fördergelder im Blick zu haben (siehe Umwelttipp Heizungstausch ). 2.3 Ich habe bereits eine Holzheizung eingebaut. Wie kann ich sie so betreiben, dass sie Klima, Umwelt und Gesundheit möglichst wenig belastet? In den UBA -Umwelttipps finden Sie unter der Rubrik Heizen & Bauen nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: Pelletkessel , Pelletofen und Kaminofen . Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „ Heizen mit Holz “ oder in unserem Flyer „ Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig! “. 2.4 Welche Heizsysteme sind aus Umweltsicht sinnvoll? Grundsätzlich sollte man vor der Auswahl eines spezifischen Heizsystems den Wärmebedarf des Hauses möglichst weitgehend reduzieren – insbesondere durch eine umfassende Wärmedämmung . Durch Gebäudesanierungen können enorme Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung erschlossen werden. Ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist es, Gebäude vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen zu beheizen. Diese können inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt. Bereits diese Kombination spart viel Brennstoff. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf. Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps in unseren UBA -Umwelttipps zum Heizungstausch sowie unterschiedliche Praxisbeispiele in unserem Portal zu Wärmepumpen . 2.5 Muss ich mir als Besitzer*in einer Holzheizung Sorgen machen, dass auf Holzenergie eine CO₂-Abgabe anfallen könnte? Das Umweltbundesamt hat keine Empfehlung zur CO 2 -Bepreisung von Holzenergie abgegeben. Doch auch ohne eine CO 2 -Abgabe auf Holzenergie sind steigende Preise für Holzbrennstoffe wahrscheinlich. Grund dafür sind die absehbar weltweit steigende Nachfrage nach Holzrohstoffen einerseits und die weltweit abnehmenden Waldbestände andererseits. 3 Allgemeine Fragen zum UBA-CO₂-Rechner 3.1 Wer kann den CO₂-Rechner nutzen? Der UBA-CO 2 -Rechner ist ohne Zugangsbarriere für jede und jeden nutzbar. Auch Institutionen oder Unternehmen können den Rechner dementsprechend nutzen. 3.2 Wie sieht es mit Datenschutz beim CO₂-Rechner aus? Was genau passiert mit den eingegebenen Daten? Der UBA -CO 2 -Rechner ist ohne Anmeldung nutzbar. Der Rechner speichert weder zuordenbare IP-Adressen noch sonstige Informationen darüber, wer den Rechner genutzt hat. Eine statistische Auswertung der Besucherzugriffe erfolgt lediglich anonym mit der Open-Source-Software Matomo (siehe Datenschutzerklärung des Rechners (auf der Seite ganz unten)). Wenn die Nutzenden ihre Eingaben speichern oder für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügungen stellen möchte, müssen sie dieser Speicherung aktiv zustimmen . Sie können sich in diesem Fall einen bei der Zustimmung erzeugten Link kopieren und mit diesem die Eingaben wieder aufrufen, gegebenenfalls weiterbearbeiten und auch wieder löschen. Auch in diesem Fall gilt: Die Daten bleiben anonym, da eine Zuordnung der Daten z. B. über eine IP-Adresse nicht möglich ist. Wurde von den Nutzenden der Speicherung der Daten für wissenschaftliche Zwecke zugestimmt, nutzt das UBA diese anonymen Bilanzen für Forschungszwecke . 3.3 Wo finde ich UBA-Publikationen und weitere Informationen zu dem Thema? Allgemeine Informationen zum CO 2 -Rechner finden Sie zum einen in den Informationstexten im UBA-CO 2 -Rechner selbst sowie in der Publikation „ Der UBA-CO 2 -Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen “. Das UBA-Factsheet „ Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO2-Rechners in Kommunen “ listet Anwendungsfelder und Praxisbeispiele des Rechners z. B. im Kontext von Bildung oder Öffentlichkeitsarbeit auf. Spezifische Erläuterungen zur Bilanzierung von Holzbrennstoffen finden sich in im Factsheet „ Ansatz zur Neubewertung von CO 2 -Emissionen aus der Holzverbrennung “, die wissenschaftlichen Grundlagen hierzu u. a. in der 2024 veröffentlichten Studie „ Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF-Senken (BioSINK) “. Darüber hinaus finden Sie viele Anregungen in den UBA-Umwelttipps (z. B. zum Thema Heizen & Bauen ) sowie in der Publikationsdatenbank des UBA .
Für die Bewertung der Bodenfunktionen wurden die zum großen Teil aus der Bodengesellschaftskarte (vgl. Karte 01.01 ) und der dazugehörigen Dissertation von Grenzius (1987) abgeleiteten Bodenkennwerte (vgl. Karte 01.06 ) herangezogen. Die Qualität dieser Grundlagendaten bestimmt entscheidend die Qualität und Aussagefähigkeit der Bewertung der Bodenfunktionen. Aus diesen und weiteren Informationen wurden Kriterien abgeleitet (vgl. Karte 01.11 ), die eine Bewertung der Bodenfunktionen ermöglichen (vgl. Abb. 1). Die Bewertungsmethode wurde im Rahmen der Arbeiten zur Bodenschutzkonzeption entwickelt (Lahmeyer 2000) und später auf die ganze Stadt übertragen (Gerstenberg und Smettan 2001, 2005, 2009). Die jetzt präsentierten Karten basieren auf aktualisierten Grundlagendaten und verbesserten Bewertungsmethoden (Gerstenberg 2017). Die im Maßstab 1 : 50.000 vorliegende Karte der Bodengesellschaften und damit ebenso die Karten zur Bewertung der Bodenfunktionen sind Übersichtskarten, die Aussagen für die Ebene der Landesplanung zulassen. Aufgrund der maßstabsbedingten Generalisierung können in der Bodenkarte und damit ebenso in den daraus abgeleiteten Funktionsbewertungen in der Realität häufig auftretende, kleinräumige Differenzierungen der Böden, die durchaus bodenökologisch relevant sind, nicht abgebildet werden. Detaillierte, flächenscharfe Aussagen sind daher aufgrund des Maßstabs nicht möglich, da hierzu großmaßstäbige Detailkartierungen erforderlich sind. Jedoch sind die Karten in diesen Fällen für erste Prüfungen nutzbar. Die in der Bodenkarte dargestellten Bodeneinheiten beschreiben Bodengesellschaften, d. h. die mehr oder weniger regelhafte Vergesellschaftung unterschiedlicher Bodentypen in vor allem geologisch, geomorphologisch sowie durch ihren Wasserhaushalt und ihre Nutzung abgegrenzten Landschaftsausschnitten. Mit den auftretenden unterschiedlichen Bodentypen können daher auch die hier zu bewertenden ökologischen Eigenschaften der Böden innerhalb einer Bodengesellschaft z. T. große Schwankungsbreiten aufweisen. Teilweise erfolgt die Bewertung der Bodengesellschaften aufgrund des Auftretens einzelner Bodentypen, z.B. bei der Ausweisung nasser Böden als potentiell hochwertige Vegetationsstandorte. Hier ist zu berücksichtigen, dass solche Böden in einer Bodengesellschaft zum Teil nur begleitend oder untergeordnet neben anderen, in diesem Fall nicht nassen Standorten auftreten. Eine räumliche Abgrenzung dieser unterschiedlichen ökologischen Qualitäten innerhalb einer Bodengesellschaft ist in der Karte im vorliegenden Maßstab nicht möglich. In die Bewertung der einzelnen Bodenfunktionen gehen Parameter ein, deren Ausprägung i. d. R. nicht gemessen, sondern als Kennwerte ermittelt wurden. Dies ist in der Bodenkunde ein übliches und auch bei großmaßstäbigeren Untersuchungen angewendetes Verfahren, da nur so flächendeckende Aussagen für größere Gebiete möglich sind. Eingangsdaten für die Kennwertermittlung sind vor allem die Bodenart, der Humusgehalt sowie der pH-Wert, die in der Datei der Kennwerte zur Bodengesellschaftskarte in ausreichend differenzierter Form vorliegen. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Böden für die fünf Bodenfunktionen erfolgte jeweils in den drei Wertstufen ”gering”, ”mittel” und ”hoch”. Bewertungsunterschiede, die sich dadurch ergeben, dass sich die Bodengesellschaften häufig aus pedologisch (bodenkundlich) und funktional unterschiedlichen Bodentypen zusammensetzen, werden generalisiert. Im Ergebnis sind die Bewertungen der Flächen zwischen den einzelnen Bodenfunktionen recht ungleich verteilt (vgl. Abb. 2). Diese unterschiedliche Aufteilung von Böden geringer, mittlerer und hoher Funktionsleistung ergibt sich aus der jeweiligen Funktion selbst: Hinsichtlich der Lebensraumfunktion naturnaher und seltener Pflanzengesellschaften wird gemeinhin der Schutz gefährdeter Biotope betrachtet, und diese sind ebenso wie ihre Standorte definitionsgemäß selten. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit ist in Berlin generell eher gering. Die Puffer- und Filterfunktion ist in Berlin auf den Hochflächen deutlich ausgeprägter. Diese Differenzierung und die regionale Häufigkeit der Hoch- und Talsandflächen kommen in der Verteilung mit vielen „mittel“ und „hoch“ bewerteten Flächen zum Ausdruck. Zusätzlich sind naturnahe Moorstandorte wegen ihrer hohen organischen Kohlenstoffgehalte enthalten. Die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt wird anhand der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers und ihrer Ähnlichkeit zu den „natürlichen“ Abflussverhältnissen bewertet, die von hoher Verdunstung und geringer Versickerungsrate bestimmt sind. Dies ist in weiten Teilen der Wald- und Landwirtschaftsflächen der Fall, so dass bei dem vergleichsweise hohen Anteil dieser Nutzungen auch viele Flächen „mittel“ und „hoch“ bewertet werden. Die Archivfunktion schützt vor allem die Bodengesellschaften, die regionalspezifisch sind und der Region eine charakteristische Prägung geben, also das Besondere. Das ist wiederum definitionsgemäß nicht das „normale“ und häufige, so dass hier die meisten Flächen mit „gering“ bewertet werden. Diese Unterschiede in den Bewertungen sind gewollt, denn sie entsprechen den naturräumlichen Gegebenheiten und der unterschiedlichen Bedeutung der Funktionen. In der Karte 01.12.6 wurden die fünf Einzelkarten zu einer Gesamtkarte ”Leistungsfähigkeit der Böden zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion” zusammengefasst. Beschreibung Generell sind fast alle Böden durch Pflanzen spontan besiedelbar und somit potentielle Träger der Lebens¬raumfunktion für Pflanzengesellschaften. Unterschiede in der Leistungsfähigkeit ergeben sich aus der Bewertung der potentiell auf dem entsprechenden Boden wachsenden Vegetation, bei der vor allem aus Sicht des Naturschutzes seltene Arten bzw. Pflanzengesellschaften höher bewertet werden. Veränderungen des Bodens durch Abgrabungen, Aufschüttungen und Umlagerungen sowie durch Grundwasserabsenkung und Nährstoffeintrag haben eine weitgehende Nivellierung der Standorteigenschaften zur Folge, so dass besonders den ohnehin seltenen spezialisierten Pflanzenarten der Lebensraum entzogen wird. Einen nicht untypischen Sonderfall stellen die armen und trockenen Standorte mit den auf ihnen stockenden, vergleichsweise seltenen Trockenrasen dar, deren Vorkommen im Berliner Raum aber an ein geringes Maß an menschlichem Einfluss gebunden ist. In der hier durchgeführten Bewertung der Lebensraumfunktion, die das von Lahmeyer (2000) erstellte Konzept weiterentwickelt, werden vor allem Bodengesellschaften mit extremen Bedingungen des Wasserhaushalts und seltene Bodengesellschaften als wertvoll bewertet. Seltene und nasse Standorte werden als sogenannte Sonderstandorte ausgewiesen. So können ökologisch besonders wertvolle Standorte und Entwicklungspotenziale von Auengesellschaften, Feuchtwiesen und Moorflächen hervorgehoben werden. Extrem trockene und nährstoffarme Dünen und anthropogen entstandene junge Böden stellen potentielle Standorte wertvoller Trockenrasen dar. Diese Flächen erhalten als besonderer Naturraum unabhängig von ihrer Naturnähe eine mittlere Bewertung. Insgesamt stellt die Bewertung das Potenzial des Bodens dar, eine bestimmte Vegetation zu tragen und ist keine Bewertung der aktuellen Vegetation. Methode Die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften wird aus den Kriterien Naturnähe (vgl. Karte 01.11.3 ), regionale Seltenheit der Bodengesellschaft (vgl. Karte 01.11.1 ), Standortfeuchte (vgl. Karte 01.01 und 01.06.4 ) und Nährstoffversorgung (vgl. Karte 01.06.9 ) abgeleitet (vgl. Abb. 1). Anhand der Kriterien werden sogenannte “Sonderstandorte” ermittelt. Sonderstandorte sind: Flächen, auf denen die Standortfeuchte mit ”nass” bzw. „feucht“ angegeben wurde, Flächen, auf denen die Regionale Seltenheit der Bodengesellschaft mit sehr selten bis selten bewertet wurde sowie Flächen mit trockenen, nährstoffarmen Böden ohne Baustellennutzung (niedrigster nFK-Wert der Flachwurzelzone < 20 mm; KAK eff , Oberboden < 3,5 cmol c /kg). Differenziert nach Standorten wird die Bewertung der Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften nach Tab. 1 in drei Klassen von „gering“ (1) über „mittel“ (2) bis „hoch“ (3) unter Berücksichtigung der Naturnähe vorgenommen. Dabei erhalten die seltenen und nassen Standorte eine deutlich höhere Bewertung als die trockenen Standorte, die wegen ihrer leichteren Regenerierbarkeit nicht so empfindlich sind. Dort wird ausschließlich ein mittleres Entwicklungspotenzial unabhängig von der Naturnähe erreicht. „Normale“ Standorte erzielen nur bei sehr hoher Naturnähe eine mittlere Leistungsfähigkeit. Kartenbeschreibung Flächen mit hoher Bedeutung für die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften sind fast ausschließlich auf die Außenbereiche von Berlin beschränkt. In diese Kategorie fallen nur wenige Flächen. Sie beinhalten Böden, die durch hohe Grundwasserstände gekennzeichnet sind, wie Niedermoor-, Auen- und Gley-Bodengesellschaften in Schmelzwasserrinnen, Flussniederungen und Talsandflächen. Hervorzuheben ist auch das Kalkmuddengebiet in Teerofen und Fahlerden mit Sandkeilrostbraunerden auf der Geschiebemergelhochfläche in Frohnau unter Wald. Da eine hohe Bedeutung für die seltenen und naturnahen Pflanzengesellschaften nur bei hoher Naturnähe erreicht werden kann, sind diese Flächen fast ausschließlich in Wäldern lokalisiert und nur ganz wenige auch auf Friedhöfen (vgl. Abb. 2) Eine mittlere Bewertung erhalten naturnahe Böden der Niedermoor-, Auen- und Gley-Bodengesellschaften von Talsandflächen, Rostbraunerden von Grund-, End- und Stauchmoränen sowie Gleye der Schmelzwasserrinnen. Auf den lehmigen Hochflächen sind Parabraunerden mit Sandkeilrostbraunerden und bei ehemaliger Rieselfeldnutzung in Gatow Gley-Parabraunerden mit Gley-Sandkeilrostbraunerden in dieser Bewertungsklasse zu nennen. Trockene Standorte finden sich erwartungsgemäß überwiegend in den anthropogen gebildeten Lockersyrosemen des Urstromtales. Der überwiegende Teil der Flächen besitzt nur eine geringe Bedeutung für die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften. Dies sind vor allem innerstädtische Flächen mit anthropogenen Aufschüttungen, beispielsweise aus Bauschutt. Beschreibung Die Ertragsfunktion und Leistungsfähigkeit der Böden für Kulturpflanzen stellt das Potenzial der Böden für eine Eignung zur landwirtschaftlichen und/oder gartenbaulichen Nutzung und Produktion dar. Die Eignung der Böden für eine forstliche Nutzung wird hier nicht bewertet. Die Ertragsfunktion hängt von den jeweiligen Standortbedingungen eines Bodens ab. Diese werden im Wesentlichen von den Bodeneigenschaften, vor allem vom standörtlichen Wasser- und Nährstoffhaushalt bestimmt. Die Wasserversorgung ergibt sich aus dem Wasserspeichervermögen der Böden und einer möglichen Zusatzversorgung der Pflanzen mit Wasser aus dem Grundwasser durch kapillaren Aufstieg. Dabei sind lehmige und/oder grundwassernahe Standorte deutlich intensiver mit Wasser versorgt als sandige und/oder grundwasserferne Standorte. Die Nährstoffversorgung ist eng mit der Mächtigkeit der Humusschicht, dem Gehalt an organischer Substanz und der Bodenart verknüpft. Eine gut ausgebildete Humusdecke stellt ein erhebliches Nährstoffreservoir dar, sowohl an basischen Nährstoffen, wie Calcium, Kalium und Magnesium, als auch an Stickstoff und Phosphor. Lehmige Böden sind mit Mineralnährstoffen besser versorgt als sandige Böden und können diese zudem besser festhalten und speichern. Dieser Eigenschaft wird durch die Berücksichtigung der effektiven Kationenaustauschkapazität (KAKeff) der Böden bei der Bewertung Rechnung getragen, die aber nur die Versorgung mit basischen Kationen widerspiegelt. Eine Einschränkung der Durchwurzelbarkeit durch verhärtete Horizonte und anstehendes festes Gestein liegt im Berliner Raum nicht vor. Eine Differenzierung nach unterschiedlichen Reliefs ist ebenfalls nicht erforderlich, da das Berliner Gebiet großflächig nur relativ schwach reliefiert ist. Methode Die Bewertung als Lebensraum für Kulturpflanzen ergibt sich aus der Summe der erreichten Punktezahl der für den Standort ermittelten Wasserversorgung und der Nährstoffversorgung (vgl. Karte 01.11.7 und Karte 01.11.8 ). Die Bewertung des Standortes, differenziert nach „gering“, „mittel“ und „hoch“ in den Stufen 1 bis 3, kann Tab. 1 entnommen werden. Die Ertragsfunktion der Berliner Böden erreicht nur in wenigen Fällen eine hohe Bewertung. Dies sind vor allem grundwassernahe Standorte mit Gley-Niedermoorgesellschaften mit hohem Gehalt an organischer Substanz und guter Wasser- und Nährstoffversorgung. Dazu kommen Kalkmuddenböden und auf den Hochflächen Parabraunerden und Sandkeilbraunerden aus Geschiebemergel mit eingelagerten Sanden, sofern sie einen hohen Humusgehalt aufweisen. Da die Humusgehalte nutzungsbedingt variieren, hängt auch die Ertragsfunktion für Kulturpflanzen stark von der Nutzung ab (vgl. Abb. 2); auch werden keine größeren zusammenhängenden Flächen gebildet. Eine mittlere Bewertung erhalten kleinräumig nährstoffreiche Auenniedermoore in Schmelzwasserrinnen und einige kalkhaltige und nährstoffreiche Gley-Bodengesellschaften auf Talsandflächen. Den Schwerpunkt dieser Bewertungsklasse bilden Parabraunerden und Fahlerden, vergesellschaftet mit Sandkeilbraunerden, Sandkeilrostbraunerden und Rostbraunerden auf den Geschiebemergelhochflächen mit naturnahen Nutzungen. Ursache für den hohen Anteil der Flächen mit geringer Ertragsfunktion ist die Nährstoffarmut und die häufig schlechte Wasserversorgung der sandigen Böden sowie die eingeschränkte Wasserversorgung bei grundwasserfernen, lehmigen Hochflächenböden. So sind zum Beispiel die Flächen mit forstwirtschaftlicher Nutzung häufig durch sandige und nährstoffarme Standorte geprägt. Diese konzentrieren sich als größere zusammenhängende Komplexe auf die Stadtrandbereiche. Die Bodengesellschaften der Innenstadt sind meist durch anthropogene Aufschüttungen charakterisiert. Sie sind ebenfalls durch ein geringes Ertragspotenzial gekennzeichnet. Beschreibung Die Puffer- und Filterfunktion beschreibt die Fähigkeit der verschiedenen Böden, Substanzen in ihrem ökosystemaren Stofffluss zu verlangsamen (Pufferfunktion) oder dauerhaft diesem Kreislauf zu entziehen (Filterfunktion). Sie basiert auf der Fähigkeit der Böden, Stoffe durch physiko-chemische Adsorption und Reaktion sowie biologischen Stoffumbau im Boden festzuhalten oder zu neutralisieren. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Fähigkeit, eingetragene Schadstoffe auf dem Weg durch den Boden in das Grundwasser festzuhalten. Grundlage der Bewertung ist die jeweilige Wasserdurchlässigkeit, die Bindungsstärke für Schwermetalle, das Bindungsvermögen für Nähr- und Schadstoffe und die Filterstrecke zum anstehenden Grundwasser. Bei der Pufferung kann durch die Reaktion basisch wirkender Kationen einer Versauerung des Bodens entgegengewirkt werden. Bei der Filterung werden Feststoffe aus dem Sickerwasser mechanisch herausgefiltert und gelöste Stoffe vor allem durch Sorptionskräfte von Humus und Ton gebunden. Diese Fähigkeit wird durch verschiedene physikalische, chemische und biologische Bodeneigenschaften bestimmt. Allerdings besitzt der Boden für verschiedene Stoffe und Stoffgruppen, wie Pflanzennährstoffe, organische Verbindungen, Säurebildner oder Schwermetalle, unterschiedliche Filter- und Pufferkapazitäten. Böden mit dieser hohen Filter- und Pufferkapazität können in hohem Maß Schadstoffe anreichern. Die aufgenommenen Schadstoffe werden in der Regel nicht abgebaut, sondern bleiben bis zur Ausschöpfung der Puffer- und Filterkapazität im Boden, bevor sie in das Grundwasser abgegeben werden. Bei andauernder Schadstoffzufuhr besteht daher die Gefahr, dass diese Böden als Schadstoffsenke funktionieren und Bodenbelastungen auftreten, die zum Beispiel landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzungen auf diesen Flächen nicht mehr ermöglichen. Einen zweiten Aspekt stellt die Fähigkeit dar, organischen Kohlenstoff in Form von Humus oder Torf zu speichern. Störungen und Zerstörungen des Bodens, wie beispielsweise Grundwasserabsenkungen, führen im Zuge bakterieller Zersetzung und Veratmung zu Humusverlust und damit zur Freisetzung von Kohlendioxid (CO 2 ) oder Methan (CH 4 ) aus dem Boden in die Atmosphäre. Besonders reich an organischen Kohlenstoffen sind Moorböden, die somit die Puffer- und Filterfunktion im organischen Kohlenstoffkreislauf in hohem Maße erfüllen. Methode Für die Bewertung der Filter- und Pufferfunktion werden für jede Fläche die Bewertungen für die Kriterien Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt (vgl. Karte 01.11.11 ), Nährstoffspeichervermögen / Schadstoffbindungsvermögen (vgl. Karte 01.11.6 ), Bindungsstärke für Schwermetalle (vgl. Karte 01.11.10 ), Filtervermögen (vgl. Karte 01.11.9 ) und darüber hinaus der Grundwasserflurabstand (vgl. Karte 02.07 ) herangezogen. Die Puffer- und Filterfunktion der Böden wird nach Tab. 1 bewertet. Dabei werden die Bewertungen von Nährstoffspeichervermögen / Schadstoffbindungsvermögen, Bindungsstärke für Schwermetalle und Filtervermögen von jeweils 1 (=gering), 2 (=mittel) und 3 (=hoch) addiert und durch die Wertung des Grundwasserflurabstandes korrigiert. Damit wird neben den Fähigkeiten des Bodens, Stoffe festzuhalten auch der Filterstrecke Rechnung getragen, da bei grundwassernahen Standorten Schadstoffe rascher in das Grundwasser eingetragen werden als bei grundwasserfernen Standorten. Unabhängig von Nährstoffspeichervermögen / Schadstoffbindungsvermögen, Bindungsstärke für Schwermetalle und Flurabstand werden die Bodengesellschaften mit dem höchsten Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt (3) mit „hoch“ bewertet. Die geringeren Stufen beeinflussen die Bewertung nicht. Die Gesamtbewertung der Puffer- und Filterfunktion von Böden wird in den drei Abstufungen „gering“ (1), „mittel“ (2) und „hoch“ (3) vorgenommen. Kartenbeschreibung Eine hohe Puffer- und Filterfunktion besitzen lehmige Böden mit einer geringen Wasserdurchlässigkeit, einem neutralen bis basischem pH-Wert, der die Mobilität von Schwermetallen herabsetzt, sowie Böden mit einer hohen effektiven Kationenaustauschkapazität durch hohen Ton- und Humusgehalt und großem Grundwasserflurabstand. Diese Anforderungen erfüllen vor allem Böden auf den Geschiebemergelhochflächen des Teltows und Barnims, so dass sich diese Hochflächen insgesamt auf der Karte deutlich abbilden. In der Regel handelt es sich um Bodengesellschaften aus Parabraunerden – Sandkeilbraunerden – Fahlerden mit naturnahen Nutzungen ohne Störung durch anthropogene Aufschüttungen, häufig unter landwirtschaftlicher oder kleingärtnerischer Nutzung (vgl. Abb. 2). Eine mittlere Bewertung erhalten die sandigen Böden von End- und Stauchmoränen und Dünensanden mit den Bodengesellschaften Braunerde – Rostbraunerde – Podsolbraunerde unter naturnaher Nutzung oder siedlungsbedingten sandigen Aufschüttungsböden. Die Sande verfügen zwar über eine relativ hohe Wasserdurchlässigkeit, aber der größere Abstand zum Grundwasser erweitert die Filterstrecke. Eine nur geringe Fähigkeit, Schadstoffe zu filtern und zu puffern besitzen die sandigen Böden des Urstromtals und von Rinnen und Senken mit nur kurzer Filterstrecke der Schadstoffe zum Grundwasser. Es sind Böden, deren Entwicklung durch das Grundwasser bestimmt ist, wie Gley- und Moorgesellschaften unter naturnaher Nutzung oder sandige Aufschüttungsböden im Innenstadtbereich mit Lockersyrosem – Regosol – Pararendzina als Bodengesellschaft. Ein hohes Puffer- und Filtervermögen in Bezug auf den organischen Kohlenstoff besitzen Bodengesellschaften mit moorigen Böden unter Wald oder Grünland, wie sie vor allem im Urstromtal und in den Abflussrinnen vorkommen. Beschreibung Die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt wird durch die Wasserspeicher- oder Retentionsfähigkeit der Böden bestimmt und wirkt sich auf die Grund- und Oberflächenwasserabflüsse aus. Als Kriterium für diese Bodenfunktion wird die Austauschhäufigkeit des Bodenwassers herangezogen (vgl. Karte 01.11.4 ). Bei einer geringen Austauschhäufigkeit ist die Verweilzeit des Wassers lang und die zurückgehaltene Wassermenge im Boden hoch. Eine geringe Austauschhäufigkeit ist somit positiv für den Landschaftswasserhaushalt zu bewerten. Längere Verweilzeiten erlauben außerdem einen stärkeren Abbau eingetragener Stoffe und wirken sich somit positiv auf die Sickerwasserqualität aus. Die Grundwasserneubildungsrate ist aber bei einem hohen Speichervermögen und geringer Austauschhäufigkeit des Bodenwassers niedrig, da das Niederschlagswasser überwiegend im Boden verbleibt und von den Pflanzen aufgenommen wird. Methode Die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt wird unmittelbar durch eine Bewertung der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers (vgl. Karte 01.11.4 ) abgeleitet. Die Bewertung erfolgt in drei Stufen von „gering“ (1) über „mittel“ (2) bis „hoch“ (3), wobei eine sehr geringe Austauschhäufigkeit als „hoch“, eine geringe bis mittlere Austauschhäufigkeit als „mittel“ und eine hohe bis sehr hohe Austauschhäufigkeit als „gering“ entsprechend Tab. 1 bewertet wird. Zur Berechnung der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers wurde die Versickerung (ohne Berücksichtigung der Versiegelung) herangezogen (vgl. Karte 02.13.4). Die Höhe der Versickerung wiederum wird nicht nur vom Niederschlag und den Bodenverhältnissen beeinflusst, sondern maßgeblich auch von der Verdunstung, die von der Vegetation und damit von der Nutzung abhängig ist. Bei der Interpretation der Karte ist daher zu beachten, dass Flächen gleicher Bodengesellschaften abhängig von der die Versickerung beeinflussenden Vegetation möglicherweise unterschiedlich bewertet werden. Kartenbeschreibung Zahlreiche naturnahe Bodengesellschaften erhalten eine hohe Bewertung der Regelungsfunktion mit einer Austauschhäufigkeit des Bodenwassers von weniger als einmal pro Jahr. Darunter fallen alle grundwasserbeeinflussten Bodengesellschaften mit Niedermooren und Gleyen, die im oberen Bodenmeter das gesamte Jahr über konstant mit ausreichend Wasser versorgt sind. Durch die hohe Verdunstungsleistung der Vegetation ist die Versickerung aus Niederschlägen hier vor allem unter Wald (vgl. Karte 02.13.2) sehr gering – teilweise tritt sogar Grundwasserzehrung auf – so dass die Austauschhäufigkeiten hier ebenfalls sehr gering sind. Eine weitere Gruppe sind die Böden der Hochflächen aus Geschiebelehm/Geschiebemergel. Sie verfügen über einen großen Speicherraum und können das anfallende Niederschlagswasser aufgrund ihrer geringen Durchlässigkeit gut festhalten. Die Dünenstandorte mit Feinsand als Hauptbodenart besitzen wie die Lehmböden einen großen Speicherraum und sind ebenfalls dieser Klasse zuzuordnen. Naturnahe und grundwasserferne Standorte mit einer Austauschhäufigkeit des Bodenwassers von 1 bis 2-mal pro Jahr erreichen eine mittlere Bewertung. Es sind vor allem Rostbraunerden von End- und Stauchmoränen, Sandkeilbraunerden auf den Geschiebemergelhochflächen mit Sandeinlagerungen und Gley-Braunerde – Rostbraunerde-Bodengesellschaften auf den Talsandflächen. Dazu kommen Böden von aufgeschüttetem und umgelagertem natürlichem Substrat, wie Sande und Lehme, aus denen sich Regosol – Pararendzina – Hortisol – Bodengesellschaften entwickelt haben. Die geringe Bewertung der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers von 3- bis 4-mal pro Jahr ist auf den innerstädtischen Bereich, Industrieflächen und Gleisanlagen konzentriert (vgl. Abb. 2). Grobes Aufschüttungsmaterial wie Bauschutt und Gleisschotter sorgt für eine hohe Durchlässigkeit der Böden, so dass das Niederschlagswasser rasch versickert. Beschreibung Da sich Bodentypen in Abhängigkeit von den jeweiligen Umweltbedingungen (Gestein, Klima, Zeit) ausbilden, können Böden in ihren Profilmerkmalen die landschaftsgeschichtlichen Bedingungen ihrer Entstehungszeit widerspiegeln, wenn sie nicht durch den Menschen in ihrem Aufbau zerstört wurden. Diesen Böden kommt damit eine grundsätzliche Bedeutung als Archiv oder Informationsquelle der Landschaftsgeschichte zu. Für den Berliner Raum sind die Böden die Archive für die eiszeitlichen Entstehungsbedingungen und die nacheiszeitlichen Moorbildungen. Die Archivfunktion wird aus der naturräumlichen Eigenart des Gebietes, wie zum Beispiel Toteissenken, Stauchmoränen und aus der regionalen Seltenheit von Bodengesellschaften abgeleitet. Die höchste Bewertung erhalten sehr seltene und geomorphologisch herausragende Böden sowie Böden mit hohem Puffervermögen im organischen Kohlenstoffvorrat. Ziel ist es, Bodengesellschaften und Bodeneigenschaften besonders herauszustellen, die den Naturraum Berlins in ganz spezieller und unverwechselbarer Weise prägen oder denen eine besondere Bedeutung aufgrund der Seltenheit ihres Vorkommens oder ihrer Eigenschaften zukommt. Diese Böden sind in besonderem Maße erhaltenswert und zu schützen. Methode Zur Bewertung der Archivfunktion für die Naturgeschichte wurde einerseits die bewertete regionale Seltenheit der Bodengesellschaft herangezogen. Dabei wurden die Bodengesellschaften mit einem Flächenanteil kleiner 0,4 % (bezogen auf das Stadtgebiet ohne Straßen- und Gewässerflächen) mit Stufe 2 (sehr selten bis selten), alle anderen mit Stufe 1 (mäßig bis sehr häufig) bewertet (vgl. Karte 01.11.1 ). Als zusätzliches Kriterium wurden die Bodengesellschaften herangezogen, die aufgrund ihrer geomorphologischen Verhältnisse eine besondere naturräumliche Eigenart (Stufe 1) aufweisen (vgl. Karte 01.11.2 ). Zur Bewertung der Archivfunktion wurden beide Bewertungen addiert. Eine hoch bewertete Archivfunktion weisen diejenigen Böden auf, deren Summe der Einzelbewertungen bei 3 liegt, eine mittlere bei 2 und eine geringe bei 1 (Gerstenberg 2017). Ergänzend bedingt auch eine mittlere bzw. hohe Bewertung des Puffervermögens im organischen Kohlenstoffhaushalt eine mittlere bzw. hohe Bewertung der Archivfunktion. Kartenbeschreibung Im Berliner Raum bestehen nur wenige Standorte mit besonderer Bedeutung für die Naturgeschichte. Sie beschränken sich auf naturnahe Böden, die sich meist in den Außenbereichen der Stadt befinden. Eine besondere Bedeutung haben vor allem Kalkmuddengebiete, Niedermoorgesellschaften und Anmoorgleye in Flussauen und Toteissenken sowie Kalkgleye, Hanggleye und Kalkhangmoore der Stauch- und Endmoränen. Dazu kommen erhaltene Sandkeilrostbraunerden und Gley-Sandkeilrostbraunerden auf den Geschiebemergelhochflächen in Gatow und Frohnau. Eine mittlere Bewertung erhalten die übrigen Niedermoore und Grundwasserböden von Schmelzwasserrinnen, Niederungen und einigen Talsandflächen. Dazu kommen podsolierte Böden von Dünenlandschaften, Rostbraunerdegesellschaften von Moränenhügeln sowie End- und Stauchmoränen. Auf den Hochflächen werden Sandkeilrostbraunerden und Gley-Sandkeilrostbraunerden aus Geschiebemergel besonders hervorgehoben. Die übrigen, häufig auch anthropogen stark veränderten Bodengesellschaften oder Böden aus Aufschüttungen besitzen als Archiv für die Naturgeschichte nur eine geringe Bedeutung. Beschreibung Mit den Karten 01.12.1 bis 01.12.5 liegt eine Bewertung der Leistungsfähigkeit der Böden hinsichtlich der einzelnen natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion vor. Auf dieser Basis lassen sich auf örtlicher Ebene in erster Näherung die Böden bewerten und so Eingriffe in ihre Leistungsfähigkeit vermeiden bzw. ausgleichen. Für die Berücksichtigung von Bodenschutzaspekten in der übergeordneten räumlichen Planung ist es jedoch zweckmäßig, diese Bewertungen zu einer Gesamtbewertung zusammenzuführen. Ziel der vorliegenden Karte ist es daher, die Leistungsfähigkeit der Böden nicht nur hinsichtlich der einzelnen Funktionen, sondern in seiner Gesamtheit zu bewerten. Damit sollen Flächen, die insgesamt eine hohe Bedeutung hinsichtlich ihrer Leistungs- und Funktionsfähigkeit und damit für den Bodenschutz besitzen, besonders hervorgehoben werden. Methode Ein generelles Problem bei der Zusammenfassung aller fünf Bodenfunktionen besteht darin, dass bei den einzelnen Bodenfunktionen gleiche Bodeneigenschaften unterschiedlich und z. T. sogar gegensätzlich bewertet werden. Beispielsweise ist die Lebensraumfunktion für die natürliche Vegetation bei feuchten/nassen und seltenen Standorten sowie solchen mit großer Naturnähe hoch, d. h. bei Extremstandorten; deren Ertragsfunktion für Kulturpflanzen wird jedoch meist „gering“ bewertet. Die Archivfunktion für die Naturgeschichte bewertet unter anderem sehr trockene Dünenstandorte hoch, während die Filter- und Pufferfunktion, die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und die Ertragsfunktion dieselben Standorte sehr gering bewerten. Ein weiteres Problem besteht darin, dass aufgrund der jeweils gewählten Bewertungsmethodik bei den einzelnen Funktionen flächenmäßig sehr unterschiedliche Anteile des Stadtgebietes „mittel“ oder „hoch“ bewertet wurden (vgl. Abb. 1). So wurden beispielsweise weite Teile des Stadtgebietes hinsichtlich der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt mit hoch bewertet, während hinsichtlich der Archivfunktion nur wenige Flächen eine hohe Leistungsfähigkeit aufweisen. Dies hat zur Folge, dass – obwohl die fünf Bodenfunktionen prinzipiell gleichrangig in die Endbewertung einfließen – einige Bodenfunktionen, und zwar vor allem die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt sowie die Puffer- und Filterfunktion, das Endergebnis in der Fläche stärker beeinflussen als andere Funktionen. Grundlage der Endbewertung sind die dreistufigen Bewertungen der Einzelfunktionen. Für jede Fläche im Stadtgebiet liegt damit für jede Bodenfunktion eine Bewertung von „gering“ (1) über „mittel“ (2) bis „hoch“ (3) vor. Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Böden zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen wurden mehrere mögliche Verfahren erprobt. In dem letztendlich zur Anwendung kommenden Verfahren werden sowohl die Häufigkeit der höchsten Bewertungsstufe (3) als auch die Bewertungssumme bei der Gesamtbewertung berücksichtigt (vgl. Tab. 1). Dabei gehen alle Bodenfunktionen gleichwertig in die Gesamtbewertung ein, eine Gewichtung untereinander wird nicht vorgenommen. Mit diesem Verfahren sollen die Nachteile und Mängel der anderen möglichen Verfahren gemindert werden. Die Dominanz der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und der Puffer- und Filterfunktion tritt hier nicht mehr so stark in Erscheinung. Flächen, die nur bei einer Bodenfunktion eine Bewertung von 3 (hoch) aufweisen, jedoch eine hohe Bewertungssumme haben, können in die höchste Bewertungsstufe gelangen. Kartenbeschreibung Flächen mit einer insgesamt hohen Leistungsfähigkeit sind überwiegend auf den Hochflächen im Norden und Süden, im Spandauer Forst und den Gosener Wiesen zu finden. Stark besiedelte Gebiete mit einer hohen Naturferne weisen dagegen eine geringe bis mittlere Leistungsfähigkeit auf. Die Dominanz der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und der Puffer- und Filterfunktion ist besonders deutlich auf den Hochflächen ausgeprägt. Böden mit einem besonderen Wert hinsichtlich Ihrer Leistungsfähigkeit befinden sich vor allem in den Wäldern, auf Kleingärten, und auf landwirtschaftlichen Flächen. Aber auch locker bebaute Wohngebiete, in denen davon auszugehen ist, dass noch naturnahe Böden erhalten geblieben sind, weisen z. T. noch hohe Leistungsfähigkeiten auf (vgl. Abb. 2). Nutzungsbedingt ist jedoch ein Teil dieser Fläche versiegelt. Bezogen auf ihre Gesamtfläche werden jedoch bei den Nutzungen Kleingarten, Wiese/Weide, Acker und Grünanlage/Friedhof hohe Anteile der Flächen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit „hoch“ bewertet (vgl. Abb. 3). Beschreibung Aufgrund von Versiegelung, erhöhtem Oberflächenabfluss, geringem Grünflächenanteil und Grundwasserabsenkungen heizen sich Städte bei intensiver Sonneneinstrahlung stark auf. Dieser Entstehung von urbanen Hitzeinseln wirkt der Boden auf unversiegelten Flächen durch die Bereitstellung von Wasser zur Evapotranspiration entgegen. Bei der Verdunstung wird Wasser mittels der eingestrahlten Sonnenenergie vom flüssigen in den gasförmigen Zustand überführt. Die verwendete Energie wird dabei in sogenannte latente, nicht fühlbare Wärme umgewandelt und gespeichert und trägt damit nicht mehr zur Erwärmung der Luft bei (Damm, 2013, LANUV 2015, 22). Der Boden als Wasserspeicher und Wasserlieferant erhält dadurch eine wichtige Rolle für das Stadtklima. Das Ziel ist es daher die Kühlleistung der Böden in Abhängigkeit von ihren physikalischen Eigenschaften, ihrer Nutzung und Bepflanzung quantitativ zu erfassen und zu bewerten. Dies erfolgt anhand von drei Themenkarten: Das Verdunstungspotenzial des Bodens, Wasser in Abhängigkeit von seinen bodenphysikalischen Eigenschaften und dem Grundwasserflurabstand verdunsten zu lassen wird in einer Abschätzungskarte qualitativ dargestellt ( Karte 01.12.7.1 ). In zwei weiteren Karten wird das Ergebnis einer Bewertung der Kühlleistung des Bodens ohne bzw. mit Berücksichtigung der Versiegelung der Flächen dargestellt ( Karte 01.12.7.2 und 01.12.7.3 ). Beschreibung Das Potenzial des Bodens, Wasser zu verdunsten, steht in Abhängigkeit zur Flächennutzung, seinen bodenphysikalischen Eigenschaften, seines Wasserhaushalts und dem Anteil der versiegelten Fläche. Das daraus ermittelte Verdunstungspotenzial liefert ein Kriterium zur potenziellen Kühlleistung der Berliner Böden. Die Bewertung des Verdunstungspotenzials beruht auf dem Konzept zur Abschätzung / Quantifizierung der Bodenkühlleistung in Berlin (Deiwick et al. 2020). Sie wird aus der nutzbaren Feldkapazität des effektiven Wurzelraums und dem Grundwasserflurabstand ( Karten 01.06.4 und 02.07 ) abgeleitet. Das Verdunstungspotenzial wird in der Karte 01.12.7.1 des Umweltatlas Berlin ohne Berücksichtigung des versiegelten Flächenanteils dargestellt. Die Karte stellt somit dar, wie hoch das Verdunstungspotential rein in Abhängigkeit der Bodeneigenschaften und des Wasserhaushaltes ohne den Einfluss der Versiegelung ist. Methode Die Methodik basiert auf Deiwick et al. (2020). Als Eingangsdaten dienen die nutzbare Feldkapazität des effektiven Wurzelraums (nFKWe), die bodengesellschafts- und nutzungsbasiert aus der Bodenart, dem Humusanteil, dem Torfanteil (vgl. Methodik zu Karte 01.06.4 ) und der Grundwasserflurabstand ( Karte 02.07 ) abgeleitet wird, sowie der Grundwasserflurabstand. Die Bewertung nach Deiwick et al. (2020) wurde entsprechend der Anpassung der Stufen der nFKWe an die Bodenkundliche Kartieranleitung (2023) verändert. Die Bewertung erfolgt in sechs Stufen von sehr gering bis extrem hoch. Dabei wurden die Stufen der nFKWe übernommen. Bei einem Grundwasserflurabstand ≥ 2 m erfolgt eine um eine Stufe niedrigere Zuweisung, bei einem Grundwasserflurabstand < 0,5 m wird die höchste Stufe (extrem hohes Verdunstungspotenzial) zugewiesen (Tab. 1). Kartenbeschreibung Ein sehr hohes bis extrem hohes Verdunstungspotenzial stellen das Tegeler Fließ, Teile des LSG Bogenseekette und Lietzengrabenniederung in Buch, das Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe), die Müggelspreewiese sowie das LSG Gosener Wiesen und Seddinsee in Treptow-Köpenick aufgrund sehr geringer Flurabstände dar. Ein ebenfalls sehr hohes bis hohes Verdunstungspotenzial liegt im Spandauer Forst, im Tegeler Forst und in Treptow-Köpenick vor. Schwerpunkte des mittleren Verdunstungspotentials bilden Flächen um den Müggelsee, der Grunewald, das Tempelhofer Feld, der Tiergarten sowie östliche und südliche Außenbereiche der Stadt. Die Bereiche der Grundmoränen weisen zumeist aufgrund größerer Flurabstände größer 2 m ein niedriges Verdunstungspotenzial auf. Ebenso weisen die sandigen Bereiche des Urstromtals zumeist aufgrund einer geringen nutzbaren Feldkapazität ein niedriges Verdunstungspotenzial auf. Beschreibung Die Kühlleistung der Böden beschreibt die Fähigkeit des Bodens, Sonnenenergie durch die Verdunstung von in ihm gespeicherten Wasser in latente Wärme umzuwandeln. Die in latente Wärme transformierte Sonnenergie trägt somit nicht mehr zur Erwärmung der Luft bei (Damm 2013, LANUV 2015). Je mehr Wasser im Boden gespeichert ist und durch die Pflanzen und über den Boden direkt verdunstet wird, desto weniger nimmt die Lufttemperatur durch Sonneneinstrahlung zu. Die Themen Boden- und Klimaschutz bzw. Klimaanpassung sind somit direkt miteinander verknüpft. Der Bodenkühlleistung kommt vor allem in Städten aufgrund ihrer hohen Versiegelungsgrade eine besondere Bedeutung als Ökosystemleistung zu. Die Kühlleistung ist dabei nicht nur von den klimatischen Bedingungen, sondern auch von den Bodeneigenschaften und dem Versiegelungsgrad abhängig. Sie wird aus der mit dem Wasserhaushaltsmodell ABIMO berechneten realen Evapotranspiration der unversiegelten Blockflächenanteile unter Einbeziehung der Bewässerung abgeleitet. Die Bodenkühlleistung ohne Berücksichtigung der Versiegelung ( Karte 01.12.7.2 ) stellt also die Kühlleistung dar, die bei gleicher Landnutzung auf der vollständig unversiegelten Fläche zu erwarten wäre. Methode Die Berechnung der Bodenkühlleistung ohne Berücksichtigung der Versiegelung beruht auf dem Konzept zur Abschätzung / Quantifizierung der Bodenkühlleistung in Berlin (Deiwick et al. 2020). Als Eingangsdaten dienen die aus dem Wasserhaushaltsmodell ABIMO berechneten Daten zur realen Evapotranspiration der unversiegelten Blockflächenanteile unter Einbeziehung der Bewässerung. Die Modellierung basiert auf der langjährigen Niederschlagsverteilung 1991 – 2020 (Umweltatlas Berlin, Karten 04.08.1 und 04.08.2 ). Die Kühlleistung der unversiegelten Blockflächenanteile wird anschließend nach der nachfolgenden Formel unter Berücksichtigung der Verdunstungsenergie aus der realen Evapotranspiration umgerechnet. Die notwendige Energie zur Verdunstung von Wasser ist abhängig von der Temperatur. Nach Deiwick et al. (2020) wurde eine mittlere Temperatur von 20 °C angenommen. Verdunstungsenergie (20 °C) = 682 Wh/l Kühlenergie [Wh/a/m 2 ] = reale Evapotranspiration ohne Versiegelung [mm/a ] * Verdunstungsenergie [Wh/l] Kühlleistung [W/m 2 ] = Kühlenergie [Wh/a/m 2 / (365 * 24 [h]) Die Bewertung der Bodenkühlleistung ohne und mit Berücksichtigung der Versickerung erfolgt jeweils in sieben Kategorien. Die Bewertung der linearen Stufen orientiert sich in Anlehnung an Deiwick et al. (2020) grundlegend an der minimal und maximal möglichen Bodenkühlleistung in Berlin. Diese ist durch die Verfügbarkeit von Wasser für die Verdunstung und damit in der Regel durch die Niederschlagsmenge begrenzt. Lediglich auf Flächen mit sehr geringen Flurabständen kann durch die Anbindung an das Grundwasser mehr Wasser verdunsten als durch den Niederschlag verfügbar ist. Die mittlere Niederschlagsmenge lag in Berlin in der zugrunde gelegten Referenzperiode von 1991 – 2020 bei 579 mm. Daher wurden Bodenkühlleistungen die einer realen Evapotranspiration von mehr als 600 mm entsprechen (Stufe 7) als „extrem hoch“ gewertet. Werte, die im Bereich des mittleren Niederschlags liegen (Stufe 6), werden als „sehr hoch“ bewertet. Die Bewertungen liegen ohne Berücksichtigung der Versiegelung für annähernd alle Nutzungen in den Kategorien „mittel“ bis „extrem hoch“. Je stärker die Böden baulich überprägt sind, desto geringer ist potenziell die Bodenkühlleistung ohne Versiegelung. Kartenbeschreibung Eine extrem hohe potenzielle Bodenkühlleistung in Berlin ist auf Flächen mit geringen Flurabständen anzutreffen, die sich weitgehend in direkter Nähe zu Gewässern befinden. Dazu gehören Flächen um die Panke, das Tegeler Fließ, Teile des LSG Bogenseekette und Lietzengrabenniederung in Buch, das Neuenhagener Mühlenfließ (Erpe), die Müggelspreewiese sowie das LSG Gosener Wiesen und Seddinsee in Treptow-Köpenick. Sehr hohe potenzielle Bodenkühlleistungen liegen annähern flächendeckend in den Berliner Forsten sowie überwiegend in vergleichsweise gering bebauten Gebieten der Außenbezirke und größeren Parkanlagen im zentralen Teil Berlins vor. Hohe Bodenkühlleistungen sind im gesamten Stadtgebiet anzutreffen. Mittlere bis geringe potenzielle Bodenkühlleistungen liegen auf vergleichsweise wenigen Flächen vor, die über das Stadtgebiet verstreut sind. Diese Flächen zeichnen sich durch ihr Ausgangsmaterial aus, welches aus Aufschüttungen von Sand oder Schotter, Bau- oder Trümmerschutt besteht. Auf diesen Flächen ist die Versickerung entsprechend vergleichsweise hoch und die Verdunstung entsprechend gering. Beschreibung Die Kühlleistung der Böden beschreibt die Fähigkeit des Bodens, Sonnenenergie durch die Verdunstung von in ihm gespeicherten Wasser in latente Wärme umzuwandeln. Die in latente Wärme transformierte Sonnenergie trägt somit nicht mehr zur Erwärmung der Luft bei (Damm 2013, LANUV 2015). Je mehr Wasser im Boden gespeichert ist und durch die Pflanzen und über den Boden direkt verdunstet wird, desto weniger nimmt die Lufttemperatur zu. Die Themen Boden- und Klimaschutz bzw. Klimaanpassung sind somit direkt miteinander verknüpft. Der Bodenkühlleistung kommt vor allem in Städten aufgrund ihrer hohen Versiegelungsgrade eine besondere Bedeutung als Ökosystemleistung zu. Die Kühlleistung ist dabei nicht nur von den klimatischen Bedingungen und Bodeneigenschaften, sondern auch vom Versiegelungsgrad abhängig. Da von einer versiegelten Fläche gewöhnlich kein Wasser aus der Bodenzone verdunsten kann, können versiegelte Flächen auch nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Mit steigender Versiegelung nimmt die Bodenkühlleistung also entsprechend ab. Zur Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse in Berlin wurde die Bodenkühlleistung mit Berücksichtigung der Versiegelung ermittelt ( Karte 01.12.7.2 ). Methode Die Berechnung der Bodenkühlleistung unter Berücksichtigung des Versiegelungsgrads beruht ebenfalls auf dem Konzept zur Abschätzung / Quantifizierung der Bodenkühlleistung in Berlin (Deiwick et al. 2020). Die aus dem Wasserhaushaltsmodell ABIMO berechneten Daten zur realen Evapotranspiration der unversiegelten Blockflächenanteile werden mittels des Versiegelungsgrads auf die gesamte Blockteilfläche umgerechnet. Verdunstung, die auf versiegelten Flächen stattfindet wird nicht berücksichtigt. Die Berechnung der Kühlleistung der gesamten Blockteilfläche erfolgt analog zur Kühlleistung ohne Berücksichtigung der versiegelten Flächen nach den nachfolgenden Formeln: Verdunstung [mm/a] = Verdunstung unversiegelt [mm/a] * (1 – Versiegelungsgrad [%] / 100) Kühlleistung [W/m 2 ] = Verdunstung [mm/a/m²] * Verdunstungsenergie [Wh/l] / (365 * 24 [h]) Die Bewertung der Bodenkühlleistung mit Berücksichtigung der Versiegelung erfolgt nach dem gleichen Bewertungsschema wie die Bewertung der Bodenkühlleistung ohne Berücksichtigung der Versiegelung (Abschnitt 01.12.7.2, Tab. 1). Berücksichtigt man die Versiegelung, verringert sich die Bodenkühlleistung deutlich, so dass Flächen vielfach auch in den Kategorien „sehr niedrig“ (Stufe 2) bis „extrem gering“ (Stufe 1) liegen, obwohl in diese Kategorien ohne Berücksichtigung der Versiegelung keine Flächen fallen. Für vollständig unversiegelte Gebiete bleibt die Bewertung hingegen unverändert. Proportional zum Versiegelungsgrad verringert sich die reale Evapotranspiration und damit die Bodenkühlleistung. Die höchsten versiegelungsbedingten Verluste an Evapotranspiration sind erwartungsgemäß für die Nutzungen Siedlungsgebiet und Industrie / Verkehr festzustellen. Kartenbeschreibung Die mittlere Verdunstung der unversiegelten Flächenanteile der Blockflächen (ohne Straßen und Gewässer, d. h. der Freiflächen ohne Gewässer) beträgt für Berlin im Mittel 365 mm/a. Dies entspricht einer mittleren Kühlenergie von 249 kWh/m²/a bzw. 28,4 W/m 2 und für ganz Berlin 184,4 TWh/a und damit einer mittleren permanenten Kühlleistung von 21 GW. Mit steigendem Versieglungsgrad zum Stadtzentrum hin, nimmt die Bodenkühlleistung entsprechend ab, so dass diese auf stark versiegelten Flächen vielfach „sehr niedrig“ oder „extrem niedrig“ ist.
Emissionen von Wärmekraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen Deutschland verpflichtete sich 2003 mit der Zeichnung des PRTR-Protokolls dazu, ein Register über Schadstofffreisetzungen und -transporte aufzubauen. Hierzu berichten viele Industriebetriebe jährlich dem UBA über Schadstoffemissionen und die Verbringung von Abwässern und Abfällen. Das UBA bereitet diese Daten in einer Datenbank für Bürgerinnen und Bürger auf. Umweltbelastende Emissionen aus Wärmekraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen (insbesondere Steinkohle, Braunkohle, Erdgas) oder biogenen Brennstoffen betrieben werden, sind bedeutende Verursacher von umweltbelastenden Emissionen. Sie sind verantwortlich für einen erheblichen Teil des Ausstoßes an Kohlendioxid (CO₂), Stickstoffoxiden (NO x ) und Schwefeloxiden (SO x ). Die Kohleverbrennung ist zudem die wichtigste Emissionsquelle für das Schwermetall Quecksilber (Hg). Das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) in Deutschland Industriebetriebe müssen jährlich dem Umweltbundesamt ( UBA ) sowohl über ihre Emissionen in Luft, Wasser und Boden berichten, als auch darüber, wie viele Schadstoffe sie in externe Abwasserbehandlungsanlagen weiterleiten und wie viele gefährliche Abfälle sie entsorgen. Die Betriebe müssen nicht über jeden Ausstoß und jede Entsorgung berichten, sondern nur dann, wenn der Schadstoffausstoß einen bestimmten Schwellenwert oder der Abfall eine gewisse Mengenschwelle überschreitet. In diesem Artikel werden Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 50 Megawatt ( MW ), die von Anhang I, Nummer 1.c) der Europäischen PRTR -Verordnung erfasst werden, betrachtet. Das Umweltbundesamt (UBA) sammelt die von Industriebetrieben gemeldeten Daten in einer Datenbank: dem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister PRTR ( P ollutant R elease and T ransfer R egister). Das UBA leitet die Daten dann an die Europäische Kommission weiter und macht sie im Internet unter der Adresse https://thru.de der Öffentlichkeit frei zugänglich. Es gibt drei Rechtsgrundlagen für die PRTR-Berichterstattung: das PRTR-Protokoll der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ( UN ECE) vom 21. Mai 2003, die Europäische Verordnung 166/2006/EG vom 18. Januar 2006 und das deutsche PRTR-Gesetz vom 6. Juni 2007, das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 geändert worden ist. Erfasst werden im PRTR industrielle Tätigkeiten in insgesamt neun Sektoren. Einer davon ist der Energiesektor, zu dem die hier dargestellten Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen gehören. Für das aktuelle Berichtsjahr 2022 waren in Deutschland insgesamt 140 Betriebe mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 Megawatt (MW) und mit Luftemissionen nach PRTR berichtspflichtig (siehe Karte „Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Luftemissionen im Jahr 2022“). Die Aussagekraft des PRTR ist jedoch begrenzt. Drei Beispiele: Energieerzeuger müssen nicht über den eingesetzten Brennstoff informieren; die PRTR-Daten lassen sich also nicht etwa nach Braun- oder Steinkohle aufschlüsseln. Unternehmen berichten nicht über Kohlendioxid (CO₂)- oder Schadstoffemissionen einer einzelnen Industrieanlage oder eines Kessels, sondern über die Gesamtheit aller Anlagen einer „Betriebseinrichtung“. Unter einer Betriebseinrichtung versteht man eine oder mehrere Anlagen am gleichen Standort, die von einer natürlichen oder juristischen Person betrieben werden. Das PRTR gibt Auskunft über die Emissionsmengen der einzelnen Betriebseinrichtungen, nicht aber zu den installierten Kapazitäten und deren Effizienz oder Umweltstandards. Kohlendioxid-Emissionen in die Luft Kohlendioxid (CO₂)-Emissionen entstehen vor allem bei der Verbrennung fossiler Energieträger. Somit gehören Wärmekraftwerke und andere stationäre Verbrennungsanlagen zu den bedeutenden Quellen dieses Treibhausgases. Dies ist auch im PRTR erkennbar. Nicht jeder Betreiber muss CO₂-Emissionen melden. Für die Freisetzung von CO₂ in die Luft gilt im PRTR ein Schwellenwert von 100.000 Tonnen pro Jahr (t/Jahr). Erst wenn ein Betrieb diesen Wert überschreitet, muss er dem Umweltbundesamt die CO₂-Emissionsfracht melden. In den Jahren 2007 bis 2022 meldeten jeweils zwischen 120 und 156 Betreiber von Wärmekraftwerken und andere Verbrennungsanlagen CO₂-Emissionen an das PRTR. Das Jahr 2009 fiel in der Zeitreihe hinsichtlich der freigesetzten Mengen heraus, da in diesem Jahr aufgrund der Wirtschaftskrise und der daraus folgenden geringeren Nachfrage nach Strom und Wärme weniger Brennstoffe in den Anlagen eingesetzt wurden. Der zeitweilige Anstieg der Emissionsfrachten nach 2009 ist der wirtschaftlichen Erholung geschuldet. Im Berichtszeitraum war die Zahl meldender Wärmekraftwerke und anderer Verbrennungsanlagen im Jahr 2021 mit 120 Betrieben am niedrigsten; wohingegen die niedrigste berichtete Gesamtemissionsfracht mit 178 Kilotonnen aus dem Jahr 2020 stammt. Von 2016 bis 2020 ging die Anzahl meldender Wärmekraftwerke und anderer Verbrennungsanlagen sowie der Anteil der berichteten Gesamtemissionsfracht stetig zurück (siehe Abb. „Kohlendioxid-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke“). In den Jahren 2021 und 2022 stieg dagegen der Einsatz von Stein- und Braunkohlen in Großfeuerungsanlagen wieder an, während der Erdgaseinsatz aufgrund der deutlich gestiegenen Gaspreise abnahm. Das führte in der Summe zu einer merklichen Erhöhung der CO₂ Emissionen. Die Anzahl der CO₂-meldenden Kraftwerke stieg 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 1 Anlage. Hier wirken zwei gegenläufige Effekte: Zum einen fallen einige Erdgasanlagen aufgrund des verringerten Brennstoffeinsatzes unter den Schwellenwert für die CO₂-Berichtspflicht im PRTR von 100.000 Tonnen pro Jahr. Zum anderen wurden bereits abgeschaltete Kohlekraftwerke krisenbedingt als befristete Strommarktrückkehrer wieder in Betrieb genommen. Die Frachtangaben zu CO₂ im PRTR basieren größtenteils auf Berechnungen der Betreiber. Als Grundlage dienen Brennstoffanalysen zur Bestimmung des Kohlenstoffgehaltes. CO₂ Messungen im Abgas werden nur selten vorgenommen. Die Karte „Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Kohlendioxid-Emissionen in die Luft 2022“ erfasst alle 121 Betriebe, die im Jahr 2022 mehr als 100.000 Tonnen CO₂ in die Luft freisetzten. Die Signaturen in der Karte zeigen die Größenordnung der jeweils vom Betrieb freigesetzten CO₂-Menge: 80 dieser Betriebe setzten jeweils zwischen > 100 und 1.000 Kilotonnen (kt) CO₂ frei, 33 dieser Betriebe emittierten zwischen 1.001 und 5.000 kt CO₂, sieben Betriebe setzten zwischen 5.001 und 20.000 kt CO₂ frei und ein Betrieb sogar mehr als 20.000 kt CO₂. Kohlendioxid-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Karte: Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Kohlendioxid-Emissionen in die Luft Quelle: Umweltbundesamt Stickstoffoxid-Emissionen in die Luft Stickstoffoxide (Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, gerechnet als Stickstoffdioxid und abgekürzt mit NO x , schädigen die Gesundheit von Mensch, Tier und Vegetation in vielfacher Weise. Im Vordergrund steht die stark oxidierende Wirkung von Stickstoffdioxid (NO 2 ). Außerdem tragen einige Stickstoffoxide als Vorläuferstoffe zur Bildung von bodennahem Ozon und sekundärem Feinstaub bei, wirken überdüngend und versauernd und schädigen dadurch auch mittelbar die Vegetation und den Boden. Berichtspflichtig im PRTR sind NO x -Emissionen in die Luft ab einem Schwellenwert von größer 100.000 Kilogramm pro Jahr (kg/Jahr). In den Jahren von 2007 bis 2022 ging die Anzahl Stickstoffoxid-Emissionen meldender Betriebe von 157 auf 100 Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen zurück. Seit 2013 ist ein Rückgang der berichteten NO x -Gesamtemissionen im PRTR von 209 Kilotonnen (kt) auf 115 Kilotonnen (kt) in 2022 zu beobachten. Der auffallende niedrige Wert berichteter NO x -Gesamtemissionen iHv. 101 Kilotonnen (kt) im Jahr 2020 ist der besonderen Situation dieses Jahres geschuldet. Einerseits nahm der Stromverbrauch aufgrund der Corona-Pandemie ab und der Stromexport verringerte sich. Andererseits legte die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zu. Das führte in der Summe zu einem erheblichen Rückgang des Kohleeinsatzes. Im Jahr 2021 führte die wirtschaftliche Erholung und die geringe Stromerzeugung aus Windenergie zu einer Erhöhung der Brennstoffeinsätze und entsprechend zu einer Emissionssteigerung. Im Jahr 2022 kam es nochmals zu einer Erhöhung der berichteten Gesamtemissionsfracht um rund 5 % (siehe Abb. „Stickstoffoxid-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke“). Der Anstieg im Jahr 2022 lässt sich im Wesentlichen mit dem Brennstoffwechsel von Gas zu Kohle erklären. Außerdem vervielfachte sich der Einsatz von Ölprodukten, ebenfalls als Ersatz für Erdgas. Flüssige Brennstoffe weisen höhere spezifische NO x Emissionen auf, als Erdgas. Dennoch dämpft die NO X Grenzwertverschärfung im Zuge der Novelle der 13. BImSchV den Emissionsanstieg. Im Jahr 2022 sind die spezifischen Emissionsfaktoren für alle Brennstoffe gesunken. Die Frachtangaben zu NO x im PRTR basieren größtenteils auf Messungen der Betreiber. Die Karte „Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Stickstoffoxid-Emissionen in die Luft 2022“ erfasst alle 100 Betriebe, die im Jahr 2022 mehr als 100 t Stickstoffoxid (t NO x ) in die Luft freisetzten. Die Signaturen in der Karte zeigen die jeweilige Größenordnung der vom Betrieb in die Luft freigesetzten Stickstoffoxid-Mengen: 37 Betriebe setzten zwischen > 100 und 200 t NO x frei, 23 Betriebe emittierten jeweils zwischen 201 und 500 t NO x , 20 Betriebe emittierten zwischen 501 und 1.000 t NO x , die beachtliche Anzahl von 16 Betrieben stießen zwischen 1.000 und 10.000 t NO x aus und vier Betriebe meldeten eine Freisetzung von mehr als 10.000 t NO x . Stickstoffoxid-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Karte: Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Stickstoffoxid-Emissionen in die Luft Quelle: Umweltbundesamt Schwefeloxid-Emissionen in die Luft Schwefeloxide (wie zum Beispiel SO 2 , im Folgenden nur SO x genannt) entstehen überwiegend bei Verbrennungsvorgängen fossiler Energieträger wie zum Beispiel Kohle. Schwefeloxide können Schleimhäute und Augen reizen und Atemwegsprobleme verursachen. Sie können zudem aufgrund von Ablagerung in Ökosystemen eine Versauerung von Böden und Gewässern bewirken. Der Schwellenwert für im PRTR berichtspflichtige SO x -Emissionen in die Luft beträgt größer 150.000 Kilogramm pro Jahr (kg/Jahr). In den Jahren von 2007 bis 2022 meldeten jeweils zwischen 42 und 80 Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen Schwefeloxidemissionsfrachten. In den Jahren 2007 und 2013 war der höchste Stand der Gesamtfrachten mit jeweils 157 Kilotonnen (kt) zu verzeichnen. Die Zahl meldender Wärmekraftwerke und anderen Verbrennungsanlagen ist seit 2013 kontinuierlich rückläufig und erreichte 2020 mit 42 meldenden Betrieben den niedrigsten Stand. Das Jahr 2020 stellt zudem mit berichteten 54 Kilotonnen (kt) das Jahr mit der niedrigsten Gesamtemissionsfracht in der Zeitreihe dar. Der auffallende niedrige Wert berichteter SO x -Gesamtemissionen im Jahr 2020 hat verschiedene Ursachen. Aufgrund der Corona-Pandemie nahm der Stromverbrauch merklich ab. Die Stromerzeugung sank noch stärker, da weniger Strom exportiert wurde. Der Einsatz von Stein- und Braunkohlen ging spürbar zurück. Dagegen stieg der Einsatz von emissionsärmerem Erdgas aufgrund von unterjährig gesunkenen Gaspreisen und vergleichsweise hohen CO₂ Zertifikatspreisen leicht an. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern nahm ebenfalls zu. 2022 nahm im Vergleich zum vorangegangen Jahr 2021 die Anzahl meldender Wärmekraftwerke und anderen Verbrennungsanlagen um rund 10 % zu, der Anteil der berichteten Gesamtemissionsfracht hingegen um rund 2 % ab (siehe Abb. “Schwefeloxid-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke“). Der Hauptgrund für den Emissionsrückgang im Jahr 2022 sind die strengeren Grenzwerte und die höheren Schwefelabscheidegrade in der novellierten Fassung der 13. BImSchV aus dem Jahr 2021. Bei Betrachtung der gesamten Zeitreihe von 2007 bis 2022 ist jedoch ein Rückgang berichteter Gesamtemissionsfrachten von rund 59 % zu verzeichnen. Der Emissionsrückgang im Zeitraum 2007 bis 2020 ist ähnlich wie bei Stickstoffoxiden im Wesentlichen auf den sinkenden Kohleeinsatz in Wärmekraftwerken zurückzuführen. Besonders stark ging der Steinkohleeinsatz zurück, aber auch der Braunkohleeinsatz verringerte sich signifikant. Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Revieren unterschiedlich. Am deutlichsten sank der Einsatz der rheinischen Braunkohle. Die mitteldeutsche Braunkohle ging dagegen nur leicht zurück. Aufgrund der unterschiedlichen Schwefelgehalte in den verschiedenen Revieren (rheinische Braunkohle niedriger Schwefelgehalt, mitteldeutsche Braunkohle hoher Schwefelgehalt) korreliert die Emissionsminderung nicht direkt mit der Entwicklung der Brennstoffeinsätze. In den Jahren 2021 und 2022 wurde aufgrund des Kernkraftausstieges und der Gaskriese wieder mehr Stein- und Braunkohle eingesetzt. Dennoch wirkt die gesetzliche Grenzwertverschärfung 2022 deutlich emissionsmindernd. Die Frachtangaben zu SO x im PRTR basieren größtenteils auf Messungen der Betreiber. Die Karte „Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Schwefeloxid-Emissionen in die Luft 2022“ erfasst alle 50 Betriebe, die im Jahr 2022 mehr als 150 Tonnen Schwefeloxid (t SO x ) in die Luft freisetzten. Die Signaturen in der Karte zeigen die jeweilige Größenordnung der vom Betrieb in die Luft freigesetzten Schwefeloxid-Mengen: 25 Betriebe setzten zwischen > 150 und 500 t SO x frei, 13 Betriebe emittierten jeweils zwischen 501 und 1.000 t SO x , 11 Betriebe setzten zwischen 1.001 und 10.000 t SO x frei und ein Betrieb meldete eine Freisetzung von mehr als 10.000 t SO x . Schwefeloxid-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Karte: Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Schwefeloxid-Emissionen in die Luft Quelle: Umweltbundesamt Quecksilber-Emissionen in die Luft Das zur Gruppe der Schwermetalle gehörende Quecksilber (Hg) wird hauptsächlich frei, wenn Energieerzeuger fossile Brennstoffe wie Kohle für die Energieerzeugung verbrennen. Quecksilber und seine Verbindungen sind für Lebewesen teilweise sehr giftig. Die stärkste Giftwirkung geht von Methylquecksilber aus. Diese Verbindung reichert sich besonders in Fischen und Schalentieren an und gelangt so auch in unsere Nahrungskette. Die Zahl der Wärmekraftwerke und anderen Verbrennungsanlagen, die Hg-Emissionen in die Luft an das PRTR meldeten, pendelte in den Jahren 2007 bis 2022 zwischen 19 und 56. Ein Betreiber muss nur dann berichten, wenn er mehr als 10 Kilogramm Quecksilber pro Jahr (kg/Jahr) in die Luft emittiert. Im Jahr 2009 gingen die Emissionen aufgrund der gesunkenen Nachfrage nach Strom und Wärme zurück. Der Anstieg der Emissionsfrachten von 2009 auf 2010 ist der wirtschaftlichen Erholung geschuldet. Die Zahl meldender Wärmekraftwerke und anderen Verbrennungsanlagen und die berichtete Gesamtemissionsfracht erreichte im Jahr 2020 mit 19 Betrieben bzw. mit 2,37 Tonnen Jahresfracht den niedrigsten Stand innerhalb der Zeitreihe 2007 bis 2022, was den oben genannten Besonderheiten des Jahres 2020 geschuldet ist. Bei Betrachtung der gesamten Zeitreihe von 2007 bis 2022 ist von 2016 bis 2020 ein deutlicher Rückgang der berichteten Gesamtemissionsfrachten um rund 50% zu verzeichnen (siehe Abb. „Quecksilber-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke“). Für den Rückgang der gemeldeten Gesamtemissionsfracht bis 2020 gibt es hauptsächlich zwei Gründe: Den wesentlichen Anteil hat der deutliche Rückgang der Kohleverstromung. Weiterhin trägt die Einführung eines auf das Jahr bezogenen Quecksilbergrenzwertes dazu bei, der erstmals für das Jahr 2019 anzuwenden war, und der deutlich strenger ist als der bisherige und weiterhin parallel geltende auf den einzelnen Tag bezogene Grenzwert. Diese neue Anforderung bewirkt, dass vor allem die Kraftwerke im mitteldeutschen Braunkohlerevier – hier liegen deutlich höhere Gehalte an Quecksilber in der Rohbraunkohle vor als im rheinischen Revier – erhebliche Anstrengungen für eine weitergehende Quecksilberemissionsminderung unternehmen mussten. Infolgedessen kommt es im mitteldeutschen Revier zu einer deutlichen Minderung der spezifischen Quecksilberemissionen. Aber auch im Lausitzer Revier gingen in den Jahren 2019 und 2020 die spezifischen Quecksilberemissionen zurück. Die Gründe für den Rückgang der Anzahl meldender Wärmekraftwerke und anderen Verbrennungsanlagen sind zum einen Anlagenstilllegungen aber auch der verringerte Steinkohleeinsatz in den verbliebenen Anlagen, der dazu führt, dass einige Anlagen unter die Abschneidegrenze fallen. Der Emissionsanstieg den Jahren 2021 und 2022 ist im Wesentlichen auf den angestiegenen Braun- und Steinkohleeinsatz zurückzuführen. Daraus ergibt sich auch eine höhere Anzahl der meldenden Steinkohlenkraftwerke, die den Schwellenwert überschreiten. Im Jahr 2022 wurden im Zuge der Umsetzung der BVT Schlussfolgerungen die gesetzlichen Anforderungen nochmals deutlich verschärft. Von daher kommt es trotz einer Erhöhung des Kohleeinsatzes in Großfeuerungsanlagen von über 8 % nur zu einer leichten Zunahme der Quecksilberemissionen von 0,3 %. Der größte Teil der Betreiber ermittelt die Hg-Luftemissionen über Messungen, ein Teil jedoch auch über Berechnungen. Die Karte „Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Quecksilber-Emissionen in die Luft 2022“ erfasst die 23 Betriebe, die nach eigenen Angaben im Jahr 2022 mehr als 10 Kilogramm Quecksilber (kg Hg) in die Luft freisetzten. Die Signaturen in der Karte zeigen die jeweilige Größenordnung der vom Betrieb in die Luft freigesetzten Menge an Quecksilber: 11 Betriebe setzten zwischen > 10 und 20 kg Hg frei, 4 Betriebe emittierten zwischen 21 und 100 kg Hg, 8 Betriebe setzten zwischen 101 und 500 kg Hg. Quecksilber-Emissionen aus Kraftwerken in die Luft und Zahl der im PRTR meldenden Kraftwerke Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Karte: Standorte von PRTR-berichtspflichtigen Kraftwerken mit Quecksilber-Emissionen in die Luft Quelle: Umweltbundesamt
Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 28. November 2023 BAnz AT 28.11.2023 B5 Seite 1 von 5 Bundesministerium für Digitales und Verkehr Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen Vom 2. November 2023 1 Förderziel und Zuwendungszweck 1.1 Zur Erreichung der europäischen und deutschen Luftreinhalte- und Klimaschutzziele muss auch die Binnen- schifffahrt klimaneutral werden. Die Förderung der Binnenschifffahrt als ein gemessen an den Transportmengen vergleichsweise nachhaltiger Verkehrsträger ist sowohl ein Schwerpunkt der europäischen als auch deutschen Ver- kehrs- und Klimapolitik. Fortschritte auf dem Weg zu einer klimaneutralen Binnenschifffahrt sind nur mit emissions- freien und emissionsarmen Motoren und Antrieben zu erreichen. Bislang ist der Dieselmotor in der Binnenschifffahrt der dominierende Antrieb. Auf diese Antriebsart muss künftig größtenteils verzichtet werden. Hierzu braucht die Branche wirksame finanzielle Anreize und Investitionssicherheit. 1.2 Durch gezielte und effektive Anreize für Investitionen in umwelt- und klimaschonende moderne Antriebstechnik sollen die Voraussetzungen für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt als wichtiger Verkehrs- träger gestärkt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Binnenschiffe sehr langlebige Wirtschaftsgüter sind. Rund 80 % der Binnenschiffer sind selbstfahrende Schiffseigentümer, die mit ihren Familien auf den Schiffen leben und arbeiten. 1.3 Investitionszuschüsse zur Unterstützung der Aus-, Um- und Nachrüstung von Binnenschiffen, die es ihnen ermöglichen, als emissionsfreie oder saubere Fahrzeuge zu qualifizieren, tragen zur Umstellung auf klimaneutrale Mobilität und zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele, insbesondere zur Verringerung der Treibhausgas- emissionen im Verkehrssektor, bei. 1.4 Ziel dieser Richtlinie ist es, die Nachhaltigkeit von Binnenschiffen zu erhöhen, indem die negativen Wirkungen von Binnenschiffen auf Umwelt und Klima durch die Aus- und Umrüstung von Binnenschiffen mit emissionsfreien und emissionsarmen Motoren und Antrieben sowie Energieeffizienzmaßnahmen soweit gesenkt werden, dass die Binnen- schifffahrt zur Erreichung der Luftreinhalte- und Klimaschutzziele des Verkehrssektors signifikant beitragen kann. 1.5 Diese Richtlinie ergänzt die Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße in ihrem Ziel, die Wirtschaftlichkeit und Nach- haltigkeit der Binnenschifffahrt in Deutschland im Vergleich zu anderen emissionsreicheren Verkehrsträgern dauerhaft zu erhöhen, um zusätzliche Transporte auf umweltfreundliche Weise auf den Wasserstraßen zu befördern. 1.6 Der Bund gewährt die Zuwendungen auf Antrag nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie sowie den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Ein Rechtsan- spruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflicht- gemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 1.7 Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an wirtschaftlich tätige Unternehmen gilt als Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juli 2023 (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1). Die Richtlinie wird gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe a AGVO gegenüber der Europäischen Kommission angezeigt. Zur Anwendung kommen Investitionsbeihilfen für die Aus- und Nachrüstung von Binnenschif- fen zur Einstufung als saubere oder emissionsfreie Fahrzeuge gemäß Artikel 36b AGVO und Investitionsbeihilfen für Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Artikel 38 AGVO. 2 Gegenstand der Förderung Gefördert werden nach dieser Richtlinie: 2.1 Die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnen- schiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen mit der Maßgabe, dass diese danach als „emissionsfreie Fahrzeuge“ zu qualifizieren sind. 2.1.1 Ein „emissionsfreies Fahrzeug“ im Sinne dieser Richtlinie ist gemäß Artikel 2 Nummer 102g Buchstabe d AGVO ein Binnenschiff für den Fahrgast- oder Güterverkehr, dass keine direkten CO2-Auspuff-/Abgasemissionen verursacht. Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 28. November 2023 BAnz AT 28.11.2023 B5 Seite 2 von 5 2.1.2 Ein emissionsfreies Antriebssystem im Sinne der Nummer 2.1 ist insbesondere a) ein rein elektrisches Antriebssystem. Ein elektrisches Antriebssystem im Sinne dieser Richtlinie ist eine Anlage aus Elektroantriebsmotor und weiteren Komponenten (zum Beispiel Steuerung, bordseitige elektrische Energieversor- gung wie Landstromanschluss oder Akkumulatoren) und bordseitige Erzeugung (zum Beispiel Solar, Windkraft), die für die elektrische Energiebereitstellung für den Schiffsbetrieb notwendig sind. Die Sonderbestimmungen für elek- trische Schiffsantriebe nach der im Bewilligungszeitpunkt gültigen Fassung der ES-TRIN müssen erfüllt sein. b) eine Brennstoffzellenanlage ohne direkte CO2-Auspuffemissionen zur Versorgung des rein elektrischen Schiffsan- triebs. Eine Brennstoffzellenanlage im Sinne dieser Richtlinie ist eine Anlage aus Brennstoffzellensystemen und weiteren Komponenten (zum Beispiel Tanks), die für die elektrische Energiebereitstellung für den Schiffsantrieb notwendig sind. c) eine Kombination von einem rein elektrischen Antriebssystem im Sinne von Buchstabe a mit einer Brennstoffzellen- anlage ohne direkte CO2-Auspuffemission im Sinne von Buchstabe b. 2.1.3 Die Emissionsfreiheit im Sinne der Nummer 2.1 ist in der Vorhabenbeschreibung zum Antrag hinreichend dar- zulegen. 2.2 Die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnen- schiffen für den Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren und weiteren Komponenten (zum Beispiel Tanks, Leitungen und Überwachungssysteme) mit der Maßgabe, dass diese danach als „saubere Fahrzeuge“ gemäß Artikel 2 Nummer 102f Buchstabe c AGVO zu qualifizieren sind. Ein „sauberes Fahrzeug“ in Bezug auf Fahrgastschiffe im Sinne dieser Richtlinie ist ein Binnenschiff, das im Normalbetrieb mindestens 50 % seiner Energie aus Kraftstoffen, die keine direkten CO2-Auspuffemissionen verursachen, oder Batteriestrom bezieht. Der Nachweis über die Qualifizierung als „sauberes Fahrzeug“ und der Einhaltung der Reduktionsvorgaben ist in geeigneter Form (zum Beispiel unter Verwen- dung von Herstellererklärungen) zu erbringen. 2.3 Die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnen- schiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen mit der Maßgabe, dass diese danach als „saubere Fahrzeuge“ gemäß Artikel 2 Nummer 102f Buchstabe c AGVO zu qualifizieren sind. Ein „sauberes Fahrzeug“ in Bezug auf Güterschiffe im Sinne dieser Richtlinie ist ein Binnenschiff, dessen direkte CO2-Auspuffemissionen pro Tonnenkilometer (g CO2/tkm), berechnet anhand des Energieeffizienz-Betriebsindikators (Energy Efficiency Operatio- nal Indicator, EEOI) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organization, IMO), 50 % unter dem durchschnittlichen Bezugswert für CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge der Fahrzeuguntergruppe 5-LH nach Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/12421 liegen. Der EEOI eines bestehenden Fahrzeuges muss nach einem Umbau niedriger sein als vorher. Kraftverbrennungsmaschinen sowie die dazugehörigen Komponenten werden nicht gefördert. Das System Kraftverbrennungsmaschine endet am Flansch zur Kraftübertragung (SAE) und schließt die Abgasanlage und alle zum Maschinenbetrieb notwendigen Systeme außer die Steuerung mit ein. 2.3.1 Die Berechnung der direkten CO2-Auspuffemissionen pro Tonnenkilometer (g CO2/tkm) anhand des EEOI ergibt sich nach der folgenden Formel2: Dabei ist FC die Masse des verbrauchten Kraftstoffes, CF das CO2-Äquivalent des Kraftstoffes, m die Ladungsmenge und D die Distanz der beförderten Ladung. CF ist ein fester Umrechnungsfaktor zwischen dem in Gramm (g) gemes- senen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen, die ebenfalls in Gramm (g) gemessen werden, basierend auf dem Kohlenstoffgehalt. Beispielsweise ist der Wert des CF von Diesel 3,206 (g CO2/g Diesel)3. Die Ermittlung des zu erwartenden EEOI nach der Modernisierungsmaßnahme oder bei der Ausrüstung von Neubau- ten erfolgt rechnerisch über das repräsentative Fahrtprofil des Schiffes, zum Beispiel auf Basis der durchgeführten Reisen über einen Zeitraum von drei Jahren, anhand von Modellversuchen oder Simulationen durch einen Sach- kundigen. Der Inverkehrbringer des Motors liefert die benötigten Verbrauchskennfelder zum Motor und das CO2-Äqui- valent. 2.3.2 Der Bezugswert der Referenz-CO2-Emissionen (rCO2sg) für schwere Nutzfahrzeuge der Fahrzeuguntergruppe 5-LH gemäß der Verordnung (EU) 2019/1242 beträgt 56,60 g/tkm4. 2.4 Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere durch energieeffiziente Technologien und punktuelle Energieeffizienzmaßnahmen, sofern eine Einsparung des Energieverbrauchs gegenüber dem ursprüng- lichen Fahrzeug bei in Fahrt befindlichen Binnenschiffen gegebenenfalls auch durch Kombination von mehreren Ein- 1 2 3 4 Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates (ABl. L 198 vom 25.7.2019, S. 202). Guidelines for Voluntary Use of the Ship Energy Efficiency Operational Indicator (EEOI) of the International Maritime Organization from 17. August 2009 (MEPC.1/Circ.684). Gemäß IMO Resolution MEPC 245 (66) 2014 “Guidelines on the method of calculation of the attained Energy Efficiency Index (EEDI) for new ships” für Seeschiffe. Durchführungsbeschluss (EU) 2021/781 der Kommission vom 10. Mai 2021 über die Veröffentlichung einer Liste mit bestimmten CO2-Emissions- werten je Hersteller sowie der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen aller in der Union zugelassenen neuen schweren Nutzfahrzeuge und der Bezugswerte für CO2-Emissionen gemäß der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates für den Berichtszeitraum des Jahres 2019 (ABl. L 167 vom 12.5.2021, S. 47). Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 28. November 2023 BAnz AT 28.11.2023 B5 Seite 3 von 5 zelmaßnahmen um mindestens 7,5 % erreicht wird. Maßnahmen, die ausschließlich der Gewichtsreduzierung dienen, sind keine Energieeffizienzmaßnahmen im Sinne dieser Richtlinie. Durch die Maßnahme darf die Charakteristik des Fahrzeugs nicht verändert werden. Der Nachweis der Verbesserung ist in geeigneter Form, zum Beispiel durch eine Vergleichsrechnung für die reprä- sentativen Fahrtgebiete einschließlich repräsentativer Fahrprofile (siehe Nummer 2.3.1), in denen das Binnenschiff verkehren soll, oder mittels Ergebnissen von Modellversuchen oder Simulationen zu erbringen. 2.5 Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig. 3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen (natürliche Person oder juristische Person in Privatrechtsform) mit Sitz oder selbständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, das Eigentümer eines in einem deutschen Binnen- schiffsregister eingetragenen Binnenschiffs ist oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens wird, welches gewerb- lich für die Binnenschifffahrt insbesondere auf Bundeswasserstraßen oder Landesgewässern genutzt wird. Für das Binnenschiff muss eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach § 7 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vorliegen. Bei einem Binnenschiff für den Fahrgastverkehr muss es sich um solches handeln, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist. 4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Als Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses eines der Ausführung zuzurechnenden Liefe- rungs- oder Leistungsvertrags zu werten. 4.2 Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleich- bares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögens- auskunft nach § 802 Buchstabe c der Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde. Ist der Antragsteller eine durch einen gesetzlichen Vertreter vertretene juristische Person, gilt dies, sofern den gesetzlichen Vertreter aufgrund seiner Verpflichtung als gesetzlicher Vertreter der juristischen Person die entsprechenden Verpflichtungen aus § 802 Buchstabe c der ZPO oder § 284 AO treffen. 4.3 Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Euro- päischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnen- markt nicht nachgekommen ist, dürfen keine Einzelbeihilfen gewährt werden. Ebenfalls von der Förderung ausge- schlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend Artikel 2 Nummer 18 AGVO. 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 5.1 Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Anteilfinanzie- rung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. 5.2 Fördermaßnahmen nach Nummer 2.1 (emissionsfreie Binnenschiffe) werden auf Grundlage dieser Richtlinie im Rahmen eines Förderaufrufs mit einer Förderquote für alle Unternehmen unabhängig von deren Größe für die Aus- rüstung von Binnenschiffsneubauten von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie für die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt. Außerhalb eines Förderaufrufes werden im Bewilligungsverfahren Zuwendungen für große Unternehmen bis zu 30 %, für mittlere Unternehmen bis zu 50 % und für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt. 5.3 Fördermaßnahmen nach den Nummern 2.2 und 2.3 (saubere Binnenschiffe) werden auf Grundlage dieser Richt- linie im Rahmen eines Förderaufrufs mit einer Förderquote für alle Unternehmen unabhängig von deren Größe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt. Außerhalb eines Förderaufrufes werden im Bewilligungsverfah- ren Zuwendungen für große Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 40 % und für kleine Unter- nehmen und Kleinstunternehmen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt. 5.4 Fördermaßnahmen nach Nummer 2.4 (Energieeffizienzmaßnahmen) werden auf Grundlage dieser Richtlinie im Rahmen eines Förderaufrufs mit einer Förderquote für alle Unternehmen unabhängig von deren Größe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt. Außerhalb eines Förderaufrufs werden im Bewilligungsverfahren Zuwendungen für große Unternehmen bis zu 15 %, für mittlere Unternehmen bis zu 20 % und für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt. 5.5 Nach dieser Förderrichtlinie gewährte Förderungen können kumuliert werden mit anderen staatlichen Beihilfen, sofern diese Maßnahmen unterschiedliche bestimmbare zuwendungsfähigen Ausgaben betreffen, sowie mit anderen staatlichen Beihilfen für dieselben, sich teilweise oder vollständig überschneidenden zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch nur, wenn durch diese Kumulierung die höchste nach der AGVO für diese Beihilfen geltende Beihilfeintensität beziehungsweise der höchste nach der AGVO für diese Beihilfen geltende Beihilfebetrag nicht überschritten wird. 5.6 Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines oder mittleres Unterneh- men sind die Definitionen in Anhang I zur AGVO.
Die Studie untersucht anhand einer begrenzten Anzahl an Proben von Klärschlamm (20) und Faulgas (14) aus kommunalen Kläranlagen die Verteilung von biogenem und fossilem Kohlenstoff und mögliche Abhängigkeiten von Basisdaten der Kläranlagen. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass Klärschlämme aus kommunalen Anlagen mit untergeordneten gewerblichen Abwässern (<45 %, berechnet als mittlere Auslastung der Einwohnerwerte abzüglich der angeschlossenen Einwohnerzahl) ca. 80 % biogene Kohlenstoffanteile und Faulgase ca. 85 % biogene Kohlenstoffanteile aufweisen. Veröffentlicht in Texte | 149/2022.
Bodentypen Moorböden bilden eine eigenständige bodensystematische Abteilung, da bei keinem anderen Boden mit ihrer Bildung auch gleichzeitig das Ausgangsmaterial entsteht (Ad-hoc-AG Boden 2005). Demnach erfolgt eine Einteilung in die Abteilung der Moore, wenn die Böden aus Torfen mit mehr als 30 Masse-% organischer Substanz und mindestens 3 dm Mächtigkeit (einschließlich zwischengelagerter mineralischer Schichten und Mudden) aufgebaut sind. Die Karte der Bodengesellschaften (SenStadtUm, Ausgabe 2013a) bildet im Maßstab 1:50.000 die Moorböden nicht flächenscharf und differenziert genug ab, da vom Konzept der Karte und vom Maßstab her Moorböden immer mit anderen Bodentypen zu Bodengesellschaften zusammengefasst werden. Durch die umfangreichen Gelände- und Laboraufnahmen des Forschungsprojekts können die Moore Berlins nun besser beurteilt und gezielte Anpassungsstrategien abgeleitet werden. Im Maßstab 1:5.000 wurde eine Karte der Bodentypen für die Moorstandorte erstellt. Neben den naturnahen und entwässerten Moorböden wurden auch begrabene Standorte (z.B. Bauschuttauftrag) und subhydrische Böden mit hohen Kohlenstoffgehalten (z.B. Sapropel) beachtet. Innerhalb des Forschungsprojektes wurden potentielle Moorflächen durch die Verschneidung der Geologischen Karte von Preußen 1874-1937 (1:25.000) und der Berliner Biotoptypenkartierung , (SenStadtUm, Stand 2012) – Feuchtgebietsbiotope – selektiert und nach den Kriterien der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 5, Ad-Hoc-AG Boden 2005) untersucht und bewertet. Durch die Aufnahme von Moorgrenzpunkten im Gelände und mit Hilfe des Digitalen Geländemodells (DGM1, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) konnten die Moorgrenzen flächenscharf abgebildet werden. Die Differenzierung innerhalb der Moorflächen basiert auf den Polygonen der Biotoptypenkartierung, unter der Annahme, dass gleiche Biotoptypen ähnliche Bodeneigenschaften des Oberbodens (Torfsubstrate, Entwässerungstiefen) repräsentieren. Die lagebezogene Übertragung flächenrepräsentativer Geländeprofile auf die daraus entstandene Moorkarte erfolgte mittels eines Geoinformationssystems. Eine Plausibilitätsprüfung wurde durchgeführt, in nur wenigen Fällen war eine manuelle Anpassung notwendig. Kohlenstoffvorräte Zusätzlich zu der Karte, die alle Berliner Moorgebiete und ihrer Bodentypen zeigt (01.19.1), wird ein weiteres Ergebnis des Forschungsprojektes im Umweltatlas dargestellt – die Kohlenstoffvorräte der Moore (01.19.2). Für die Bewertung der Kohlenstoffvorräte entstand aus den Gelände- und Labordaten ein ‚Baukastensystem‘, das die 33 am häufigsten vorkommenden Bodenhorizonte der Berliner Moorböden enthält. Für jeden dieser Horizonte wurden C-Speichermengen (Corg) pro 1 ha Fläche und 1 dm Horizontmächtigkeit errechnet. Der Baukasten ermöglicht die Übertragung der Speichermengen auf andere Moorbodenhorizonte und Bodenprofile mit ähnlichen boden- und substratsystematischen Eigenschaften (Abbildung 1). Damit wurde eine genaue Ermittlung der C-Speicherung für alle Berliner Moorböden möglich. Der vorliegende Baukasten beachtet die typischen Eigenschaften der urbanen Moorböden in Berlin. Diese besitzen z. B. geringere Trockenrohdichten als intensiv genutzte Standorte im ländlichen Raum. Die gesamte gespeicherte C-Menge je Hektar Moorfläche wurde mittels folgender Gleichung bestimmt: Hierbei steht C org für den gesamten C-Speicher, M H steht für die jeweilige vertikale Horizontmächtigkeit in dm und C org H für den gespeicherten Kohlenstoff pro ha und dm Mächtigkeit je Bodenhorizont i. Für die Berechnung der Kohlenstoffvorräte wurden die C-Speicherwerte des o.g. Baukastens von t/ha in kg/m 2 durch die Division durch 10 umgerechnet. Die Ermittlung der Humusmenge [kg/m 2 ] erfolgte mit den Umrechnungsfaktoren nach Klingenfuß et al. (2014). Je nach Bodentyp wurden die Übergangsmoore mit dem Faktor 2, die Niedermoore und Sapropele mit dem Faktor 1,8 multipliziert. Die Klassifizierung der Ergebnisse richtete sich nach der Bodenfunktionsbewertung für Berlin (Gerstenberg 2013). Um allerdings der Vielfältigkeit der Moore gerecht zu werden, wurde die oberste Klasse der Bodenfunktionsbewertung zusätzlich unterteilt und die Kategorien „sehr hoch“ und „extrem hoch“ neu definiert. Ökosystemleistungen und Steckbriefe Im Forschungsprojekt „Berliner Moorböden im Klimawandel“ wurden für die Bewertung ausgewählter Ökosystemleistungen der Moore (Klimaschutzleistung, Lebensraumleistung, Stofffilterleistung, Wasserretentionsleistung, Kühlungsleistung) aussagekräftige Indikatoren als Grundlage für ein dreistufiges Bewertungssystem entwickelt. Das Leitbild als Bewertungsgrundlage war das naturnahe Moorökosystem, das sich bei flurnahen mittleren Wasserständen durch Torfbildung oder mindestens Torferhaltung auszeichnet. Das naturnahe Moor bietet ein Bündel an Ökosystemleistungen, während das entwässerte und/oder anthropogen stark beeinflusste Moor diese nicht oder nur noch abgeschwächt bietet. Wichtige Eingangsinformationen waren die eigenen Bodendaten, die Berliner Biotoptypenkartierung (Maßstab 1:5.000) und Moorwasserstände (Moormonitoring Berlin), zudem die Lage, Landschaftseinbindung und Gewässeranschluss. Die Bewertung der Ökosystemleistungen ist in Form eines Balkendiagramms je Moorgebiet als Teil des Moorgebiets-Steckbriefes dargestellt. Die Steckbriefe enthalten jeweils: Name des Moores, Kurzbeschreibung, Schutzstatus, Ökologischer Moortyp (primär), Ökologischer Moortyp (sekundär, aktuell), Hydrogenetischer Moortyp, Entwicklungszieltyp, Moorfläche, Moormächtigkeit (Zentrum), Boden(-sub)typ(en), dominant, C-Speicher [C org ] gesamt, gefährdet, labil u. gefährdet, CO 2 -Speicher [CO 2 -Äquivalente] gesamt, gefährdet, labil u. gefährdet, Bewertung der Ökosystemleistungen sowie eine Karte mit Bodentypen und Bohrpunkten. In beiden Karten sind Steckbriefe für die 76 Moore verfügbar. Zudem sind die Aufnahmepunkte der Geländearbeiten dargestellt. Aufnahmepunkte Über die Sachdatenanzeige der Aufnahmepunkte werden die folgenden Informationen sichtbar: Name des Aufnahmepunktes, Bodentyp nach KA5, Aufnahmedatum, Profiltiefe [cm], Anzahl der aufgenommen Horizonte, Angabe der Torfmächtigkeit (Zusammenfassung der H-Horizonte) [cm], Angabe der Torfmächtigkeit inkl. auflagernde Mudden (Zusammenfassung der H-Horizonte) [cm], Angabe der Torfmächtigkeit inkl. Mudden (Zusammenfassung der H-Horizonte) [cm], Angabe der Muddemächtigkeit [cm], Entwässerungstiefe [cm]. Zudem steht für jeden Aufnahmepunkt die bodenkundliche Profilaufnahme zur Anzeige bereit. Diese wurde aus der bodenkundlichen Access-Datenbank exportiert. Als Interpretationshilfe der darin genannten Kürzel können die Steckbriefe der Moorsubstrate (Meier-Uhlherr et al. 2015; 307 MB ) herangezogen werden.
Für die Bewertung der Bodenfunktionen wurden die zum großen Teil aus der Bodengesellschaftskarte (vgl. Karte 01.01 ) und der dazugehörigen Dissertation von Grenzius (1987) abgeleiteten Bodenkennwerte (vgl. Karte 01.06 ) herangezogen. Die Qualität dieser Grundlagendaten bestimmt entscheidend die Qualität und Aussagefähigkeit der Bewertung der Bodenfunktionen. Aus diesen und weiteren Informationen wurden Kriterien abgeleitet (vgl. Karte 01.11 ), die eine Bewertung der Bodenfunktionen ermöglichen (vgl. Abb. 1). Die Bewertungsmethode wurde im Rahmen der Arbeiten zur Bodenschutzkonzeption entwickelt (Lahmeyer 2000) und später auf die ganze Stadt übertragen (Gerstenberg und Smettan 2001, 2005, 2009). Die jetzt präsentierten Karten basieren auf aktualisierten Grundlagendaten und verbesserten Bewertungsmethoden (Gerstenberg 2017). Die im Maßstab 1 : 50.000 vorliegende Karte der Bodengesellschaften und damit ebenso die Karten zur Bewertung der Bodenfunktionen sind Übersichtskarten, die Aussagen für die Ebene der Landesplanung zulassen. Aufgrund der maßstabsbedingten Generalisierung können in der Bodenkarte und damit ebenso in den daraus abgeleiteten Funktionsbewertungen in der Realität häufig auftretende, kleinräumige Differenzierungen der Böden, die durchaus bodenökologisch relevant sind, nicht abgebildet werden. Detaillierte flächenscharfe Aussagen sind daher aufgrund des Maßstabs nicht möglich, da hierzu großmaßstäbige Detailkartierungen erforderlich sind. Jedoch sind die Karten in diesen Fällen für erste Prüfungen nutzbar. Die in der Bodenkarte dargestellten Bodeneinheiten beschreiben Bodengesellschaften, d. h. die mehr oder weniger regelhafte Vergesellschaftung unterschiedlicher Bodentypen in vor allem geologisch, geomorphologisch sowie durch ihren Wasserhaushalt und ihre Nutzung abgegrenzten Landschaftsausschnitten. Mit den auftretenden unterschiedlichen Bodentypen können daher auch die hier zu bewertenden ökologischen Eigenschaften der Böden innerhalb einer Bodengesellschaft z. T. große Schwankungsbreiten aufweisen. Teilweise erfolgt die Bewertung der Bodengesellschaften aufgrund des Auftretens einzelner Bodentypen, z. B. bei der Ausweisung nasser Böden als potentiell hochwertige Vegetationsstandorte. Hier ist zu berücksichtigen, dass solche Böden in einer Bodengesellschaft zum Teil nur begleitend oder untergeordnet neben anderen, in diesem Fall nicht nassen Standorten auftreten. Eine räumliche Abgrenzung dieser unterschiedlichen ökologischen Qualitäten innerhalb einer Bodengesellschaft ist in der Karte im vorliegenden Maßstab nicht möglich. In die Bewertung der einzelnen Bodenfunktionen gehen Parameter ein, deren Ausprägung i. d. R. nicht gemessen, sondern als Kennwerte ermittelt wurden. Dies ist in der Bodenkunde ein übliches und auch bei großmaßstäbigeren Untersuchungen angewendetes Verfahren, da nur so flächendeckende Aussagen für größere Gebiete möglich sind. Eingangsdaten für die Kennwertermittlung sind vor allem die Bodenart, der Humusgehalt sowie der pH-Wert, die in der Datei der Kennwerte zur Bodengesellschaftskarte in ausreichend differenzierter Form vorliegen. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Böden für die fünf Bodenfunktionen erfolgte jeweils in den drei Wertstufen ”gering”, ”mittel” und ”hoch”. Bewertungsunterschiede, die sich dadurch ergeben, dass sich die Bodengesellschaften häufig aus pedologisch (bodenkundlich) und funktional unterschiedlichen Bodentypen zusammensetzen, werden generalisiert. Im Ergebnis sind die Bewertungen der Flächen zwischen den einzelnen Bodenfunktionen recht ungleich verteilt (vgl. Abb. 2). Diese unterschiedliche Aufteilung von Böden geringer, mittlerer und hoher Funktionsleistung ergibt sich aus der jeweiligen Funktion selbst: Hinsichtlich der Lebensraumfunktion naturnaher und seltener Pflanzengesellschaften wird gemeinhin der Schutz gefährdeter Biotope betrachtet, und diese sind ebenso wie ihre Standorte definitionsgemäß selten. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit ist in Berlin generell eher gering. Die Puffer- und Filterfunktion ist in Berlin auf den Hochflächen deutlich ausgeprägter. Diese Differenzierung und die regionale Häufigkeit der Hoch- und Talsandflächen kommen in der Verteilung mit vielen „mittel“ und „hoch“ bewerteten Flächen zum Ausdruck. Zusätzlich sind naturnahe Moorstandorte wegen ihrer hohen organischen Kohlenstoffgehalte enthalten. Die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt wird anhand der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers und ihrer Ähnlichkeit zu den „natürlichen“ Abflussverhältnissen bewertet, die von hoher Verdunstung und geringer Versickerungsrate bestimmt sind. Dies ist in weiten Teilen der Wald- und Landwirtschaftsflächen der Fall, so dass bei dem vergleichsweise hohen Anteil dieser Nutzungen auch viele Flächen „mittel“ und „hoch“ bewertet werden. Die Archivfunktion schützt vor allem die Bodengesellschaften, die regionalspezifisch sind und der Region eine charakteristische Prägung geben, also das Besondere. Das ist wiederum definitionsgemäß nicht das „normale“ und häufige, so dass hier die meisten Flächen mit „gering“ bewertet werden. Diese Unterschiede in den Bewertungen sind gewollt, denn sie entsprechen den naturräumlichen Gegebeheiten und der unterschiedlichen Bedeutung der Funktionen. In der Karte 01.12.6 wurden die fünf Einzelkarten zu einer Gesamtkarte ”Leistungsfähigkeit der Böden zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion” zusammengefasst. Beschreibung Generell sind fast alle Böden durch Pflanzen spontan besiedelbar und somit potentielle Träger der Lebensraumfunktion für Pflanzengesellschaften. Unterschiede in der Leistungsfähigkeit ergeben sich aus der Bewertung der potentiell auf dem entsprechenden Boden wachsenden Vegetation, bei der vor allem aus Sicht des Naturschutzes seltene Arten bzw. Pflanzengesellschaften höher bewertet werden. Veränderungen des Bodens durch Abgrabungen, Aufschüttungen und Umlagerungen sowie durch Grundwasserabsenkung und Nährstoffeintrag haben eine weitgehende Nivellierung der Standorteigenschaften zur Folge, so dass besonders den ohnehin seltenenen spezialisierten Pflanzenarten der Lebensraum entzogen wird. Einen nicht untypischen Sonderfall stellen die armen und trockenen Standorte mit den auf ihnen stockenden, vergleichsweise seltenen Trockenrasen dar, deren Vorkommen im Berliner Raum aber an ein geringes Maß an menschlichem Einfluss gebunden ist. In der hier durchgeführten Bewertung der Lebensraumfunktion, die das von Lahmeyer (2000) erstellte Konzept weiterentwickelt, werden vor allem Bodengesellschaften mit extremen Bedingungen des Wasserhaushalts und seltene Bodengesellschaften als wertvoll bewertet. Seltene und nasse Standorte werden als sogenannte Sonderstandorte ausgewiesen. So können ökologisch besonders wertvolle Standorte und Entwicklungspotenziale von Auengesellschaften, Feuchtwiesen und Moorflächen hervorgehoben werden. Extrem trockene und nährstoffarme Dünen und anthropogen entstandene junge Böden stellen potentielle Standorte wertvoller Trockenrasen dar. Diese Flächen erhalten als besonderer Naturraum unabhängig von ihrer Naturnähe eine mittlere Bewertung. Insgesamt stellt die Bewertung das Potenzial des Bodens dar, eine bestimmte Vegetation zu tragen und ist keine Bewertung der aktuellen Vegetation. Methode Die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften wird aus den Kriterien Naturnähe (vgl. Karte 01.11.3 ), regionale Seltenheit der Bodengesellschaft (vgl. Karte 01.11.1 ), Standortfeuchte (vgl. Karte 01.01 und 01.06.4 ) und Nährstoffversorgung (vgl. Karte 01.06.9 ) abgeleitet (vgl. Abb. 1). Anhand der Kriterien werden sogenannte “Sonderstandorte” ermittelt. Sonderstandorte sind: Flächen, auf denen die Standortfeuchte mit ”nass” angegeben wurde, Flächen, auf denen die Regionale Seltenheit der Bodengesellschaft mit sehr selten – selten bewertet wurde sowie Flächen mit trockenen, nährstoffarmen Böden. Differenziert nach Standorten wird die Bewertung der Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften nach Tab. 1 in drei Klassen von „gering“ (1) über „mittel“ (2) bis „hoch“ (3) unter Berücksichtigung der Naturnähe vorgenommen. Dabei erhalten die seltenen und nassen eine deutlich höhere Bewertung als die trockenen Standorte, die wegen ihrer leichteren Regenerierbarkeit nicht so empfindlich sind. Dort wird ausschließlich ein mittleres Entwicklungspotenzial unabhängig von der Naturnähe erreicht. „Normale“ Standorte erzielen nur bei sehr hoher Naturnähe eine mittlere Leistungsfähigkeit. Kartenbeschreibung Flächen mit hoher Bedeutung für die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften sind fast ausschließlich auf die Außenbereiche von Berlin beschränkt. In diese Kategorie fallen nur wenige Flächen. Sie beinhalten Böden, die durch hohe Grundwasserstände gekennzeichnet sind, wie Niedermoor-, Auen- und Gleygesellschaften in Schmelzwasserrinnen, Flussniederungen und Talsandflächen. Hervorzuheben ist auch das Kalkmuddengebiet in Teerofen und Fahlerden mit Sandkeilrostbraunerden auf der Geschiebemergelhochfläche in Frohnau unter Wald. Da eine hohe Bedeutung für die seltenen und naturnahen Pflanzengesellschaften nur bei hoher Naturnähe erreicht werden kann, sind diese Flächen fast ausschließlich in Wäldern lokalisiert und nur ganz wenige auch auf Friedhöfen (vgl. Abb. 2) Eine mittlere Bewertung erhalten naturnahe Böden der Niedermoor-, Auen- und Gleybodengesellschaften von Talsandflächen, Rostbraunerden von Grund-, End- und Stauchmoränen sowie Gleye der Schmelzwasserrinnen. Auf den lehmigen Hochflächen sind Parabraunerden mit Sandkeilrostbraunerden und bei ehemaliger Rieselfeldnutzung in Gatow Gley-Parabraunerden mit Gley-Sandkeilrostbraunerden in dieser Bewertungsklasse zu nennen. Trockene Standorte finden sich erwartungsgemäß überwiegend in den anthropogen gebildeten Lockersyrosemen des Urstromtales. Der überwiegende Teil der Flächen besitzt nur eine geringe Bedeutung für die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften. Dies sind vor allem innerstädtische Flächen mit anthropogenen Aufschüttungen, beispielsweise aus Bauschutt. Beschreibung Die Ertragsfunktion und Leistungsfähigkeit der Böden für Kulturpflanzen stellt das Potenzial der Böden für eine Eignung zur landwirtschaftlichen und/oder gartenbaulichen Nutzung und Produktion dar. Die Eignung der Böden für eine forstliche Nutzung wird hier nicht bewertet. Die Ertragsfunktion hängt von den jeweiligen Standortbedingungen eines Bodens ab. Diese werden im Wesentlichen von den Bodeneigenschaften, vor allem vom standörtlichen Wasser- und Nährstoffhaushalt bestimmt. Die Wasserversorgung ergibt sich aus dem Wasserspeichervermögen der Böden und einer möglichen Zusatzversorgung der Pflanzen mit Wasser aus dem Grundwasser durch kapillaren Aufstieg. Dabei sind lehmige und/oder grundwassernahe Standorte deutlich intensiver mit Wasser versorgt als sandige und/oder grundwasserferne Standorte. Die Nährstoffversorgung ist eng mit der Mächtigkeit der Humusschicht, dem Gehalt an organischer Substanz und der Bodenart verknüpft. Eine gut ausgebildete Humusdecke stellt ein erhebliches Nährstoffreservoir dar, sowohl an basischen Nährstoffen, wie Calcium, Kalium und Magnesium, als auch an Stickstoff und Phosphor. Lehmige Böden sind mit Mineralnährstoffen besser versorgt als sandige Böden und können diese zudem besser festhalten und speichern. Dieser Eigenschaft wird durch die Berücksichtigung der effektiven Kationenaustauschkapazität (KAK eff ) der Böden bei der Bewertung Rechnung getragen, die aber nur die Versorgung mit basischen Kationen widerspiegelt. Eine Einschränkung der Durchwurzelbarkeit durch verhärtete Horizonte und anstehendes festes Gestein liegt im Berliner Raum nicht vor. Eine Differenzierung nach unterschiedlichen Reliefs ist ebenfalls nicht erforderlich, da das Berliner Gebiet großflächig nur relativ schwach reliefiert ist. Methode Die Bewertung als Lebensraum für Kulturpflanzen ergibt sich aus der Summe der erreichten Punktezahl der für den Standort ermittelten Wasserversorgung und der Nährstoffversorgung (vgl. Karte 01.11.7 und Karte 01.11.8 ). Die Bewertung des Standortes, differenziert nach „gering“, „mittel“ und „hoch“ in den Stufen 1 bis 3, kann Tab. 1 entnommen werden. Kartenbeschreibung Die Ertragsfunktion der Berliner Böden erreicht nur in wenigen Fällen eine hohe Bewertung. Dies sind vor allem grundwassernahe Standorte mit Gley-Niedermoorgesellschaften mit hohem Gehalt an organischer Substanz und guter Wasser- und Nährstoffversorgung. Dazu kommen Kalkmuddenböden und auf den Hochflächen Parabraunerden und Sandkeilbraunerden aus Geschiebemergel mit eingelagerten Sanden, sofern sie einen hohen Humusgehalt aufweisen. Da die Humusgehalte nutzungsbedingt variieren, hängt auch die Ertragsfunktion für Kulturpflanzen stark von der Nutzung ab (vgl. Abb. 2); auch werden keine größeren zusammenhängenden Flächen gebildet. Eine mittlere Bewertung erhalten kleinräumig nährstoffreiche Auenniedermoore in Schmelzwasserrinnen und einige kalkhaltige und nährstoffreiche Gleygesellschaften auf Talsandflächen. Den Schwerpunkt dieser Bewertungsklasse bilden auf den Geschiebemergelhochflächen mit naturnahen Nutzungen Parabraunerden und Fahlerden, vergesellschaftet mit Sandkeilbraunerden, Sandkeilrostbraunerden und Rostbraunerden. Ursache für den hohen Anteil der Flächen mit geringer Ertragsfunktion ist die Nährstoffarmut und die häufig schlechte Wasserversorgung der sandigen Böden sowie die eingeschränkte Wasserversorgung bei grundwasserfernen, lehmigen Hochflächenböden. So sind zum Beispiel die Flächen mit forstwirtschaftlicher Nutzung häufig durch sandige und nährstoffarme Standorte geprägt. Diese konzentrieren sich als größere zusammenhängende Komplexe auf die Stadtrandbereiche. Die Bodengesellschaften der Innenstadt sind meist durch anthropogene Aufschüttungen charakterisiert. Sie sind ebenfalls durch ein geringes Ertragspotenzial gekennzeichnet. Beschreibung Die Puffer- und Filterfunktion beschreibt die Fähigkeit der verschiedenen Böden, Substanzen in ihrem ökosytemaren Stofffluss zu verlangsamen (Pufferfunktion) oder dauerhaft diesem Kreislauf zu entziehen (Filterfunktion). Sie basiert auf der Fähigkeit der Böden, Stoffe durch physiko-chemische Adsorption und Reaktion sowie biologischen Stoffumbau im Boden festhalten oder zu neutralisieren. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Fähigkeit, eingetragene Schadstoffe auf dem Weg durch den Boden in das Grundwasser festzuhalten. Grundlage der Bewertung ist die jeweilige Wasserdurchlässigkeit, die Bindungsstärke für Schwermetalle, das Bindungsvermögen für Nähr- und Schadstoffe und die Filterstrecke zum anstehenden Grundwasser. Bei der Pufferung kann durch die Reaktion basisch wirkender Kationen einer Versauerung des Bodens entgegengewirkt werden. Bei der Filterung werden Feststoffe aus dem Sickerwasser mechanisch herausgefiltert und gelöste Stoffe vor allem durch Sorptionskräfte von Humus und Ton gebunden. Diese Fähigkeit wird durch verschiedene physikalische, chemische und biologische Bodeneigenschaften bestimmt. Allerdings besitzt der Boden für verschiedene Stoffe und Stoffgruppen, wie Pflanzennährstoffe, organische Verbindungen, Säurebildner oder Schwermetalle, unterschiedliche Filter- und Pufferkapazitäten. Böden mit dieser hohen Filter- und Pufferkapazität können in hohem Maß Schadstoffe anreichern. Die aufgenommenen Schadstoffe werden in der Regel nicht abgebaut, sondern bleiben bis zur Ausschöpfung der Puffer- und Filterkapazität im Boden, bevor sie in das Grundwasser abgegeben werden. Bei andauernder Schadstoffzufuhr besteht daher die Gefahr, dass diese Böden als Schadstoffsenke funktionieren und Bodenbelastungen auftreten, die zum Beispiel landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzungen auf diesen Flächen nicht mehr ermöglichen. Einen zweiten Aspekt stellt die Fähigkeit dar, organischen Kohlenstoff in Form von Humus oder Torf zu speichern. Störungen und Zerstörungen des Bodens, wie beispielsweise Grundwasserabsenkungen, führen im Zuge bakterieller Zersetzung und Veratmung zu Humusverlust und damit zu Freisetzung von Kohlendioxid (CO 2 ) oder Methan (CH 4 ) aus dem Boden in die Atmosphäre. Besonders reich an organischen Kohlenstoffen sind Moorböden, die somit die Puffer- und Filterfunktion im organischen Kohlenstoffkreislauf in hohem Maße erfüllen. Methode Für die Bewertung der Filter- und Pufferfunktion werden für jede Fläche die Bewertungen für die Kriterien Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt (vgl. Karte 01.11.11 ), Nährstoffspeichervermögen / Schadstoffbindungsvermögen (vgl. Karte 01.11.6 ), Bindungsstärke für Schwermetalle (vgl. Karte 01.11.10 ), Filtervermögen (vgl. Karte 01.11.9 ) und darüber hinaus der Grundwasserflurabstand (vgl. Karte 02.07 ) herangezogen. Die Puffer- und Filterfunktion der Böden wird nach Tab. 1 bewertet. Dabei werden die Bewertungen von Nährstoffspeichervermögen / Schadstoffbindungsvermögen, Bindungsstärke für Schwermetalle und Filtervermögen von jeweils 1 (=gering), 2 (=mittel) und 3 (=hoch) addiert und durch die Wertung des Grundwasserflurabstandes korrigiert. Damit wird neben den Fähigkeiten des Bodens Stoffe festzuhalten auch der Filterstrecke Rechnung getragen, da bei grundwassernahen Standorten Schadstoffe rascher in das Grundwasser eingetragen werden als bei grundwasserfernen Standorten. Unabhängig von Nährstoffspeichervermögen / Schadstoffbindungsvermögen, Bindungsstärke für Schwermetalle und Flurabstand werden die Bodengesellschaften mit dem höchsten Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt (3) mit „hoch“ bewertet. Die geringeren Stufen beeinflussen die Bewertung nicht. Die Gesamtbewertung der Puffer- und Filterfunktion von Böden wird in den drei Abstufungen „gering“ (1), „mittel“ (2) und „hoch“ (3) vorgenommen. Kartenbeschreibung Eine hohe Puffer- und Filterfunktion besitzen lehmige Böden mit einer geringen Wasserdurchlässigkeit, einem neutralen bis basischem pH-Wert, der die Mobilität von Schwermetallen herabsetzt, sowie Böden mit einer hohen effektiven Kationenaustauschkapazität durch hohen Ton- und Humusgehalt und großem Grundwasserflurabstand. Diese Anforderungen erfüllen vor allem Böden auf den Geschiebemergelhochflächen des Teltow und Barnim, so dass sich diese Hochflächen insgesamt auf der Karte deutlich abbilden. In der Regel handelt es sich um Bodengesellschaften aus Parabraunerden – Sandkeilbraunerden – Fahlerden mit naturnahen Nutzungen ohne Störung durch anthropogene Aufschüttungen, häufig unter landwirtschaftlicher oder kleingärtnerischer Nutzung (vgl. Abb. 2). Eine mittlere Bewertung erhalten die sandigen Böden von End- und Stauchmoränen und Dünensanden mit den Bodengesellschaften Braunerde – Rostbraunerde – Podsolbraunerde unter naturnaher Nutzung oder siedlungsbedingten sandigen Aufschüttungsböden. Die Sande verfügen zwar über eine relativ hohe Wasserdurchlässigkeit, aber der größere Abstand zum Grundwasser erweitert die Filterstrecke. Eine nur geringe Fähigkeit Schadstoffe zu filtern und zu puffern besitzen die sandigen Böden des Urstromtales und von Rinnen und Senken mit nur kurzer Filterstrecke der Schadstoffe zum Grundwasser. Es sind Böden, deren Entwicklung durch das Grundwasser bestimmt ist, wie Gley- und Moorgesellschaften unter naturnaher Nutzung oder sandige Aufschüttungsböden im Innenstadtbereich mit Lockersyrosem – Regosol – Pararendzina als Bodengesellschaft. Hohes Puffer- und Filtervermögen in Bezug auf den organischen Kohlenstoff besitzen Bodengesellschaften mit moorigen Böden unter Wald oder Grünland, wie sie vor allem im Urstromtal und in den Abflussrinnen vorkommen. Beschreibung Die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt wird durch die Wasserspeicher- oder Retentionsfähigkeit der Böden bestimmt und wirkt sich auf die Grund- und Oberflächenwasserabflüsse aus. Als Kriterium für diese Bodenfunktion wird die Austauschhäufigkeit des Bodenwassers herangezogen (vgl. Karte 01.11.4 ). Bei einer geringen Austauschhäufigkeit ist die Verweilzeit des Wasser lang und die zurückgehaltene Wassermenge im Boden hoch. Eine geringe Austauschhäufigkeit ist somit positiv für den Landschaftswasserhaushalt zu bewerten. Längere Verweilzeiten erlauben außerdem einen stärkeren Abbau eingetragener Stoffe und wirken sich somit positiv auf die Sickerwasserqualität aus. Die Grundwasserneubildungsrate ist aber bei einem hohen Speichervermögen und geringer Austauschhäufigkeit des Bodenwassers niedrig, da das Niederschlagswasser überwiegend im Boden verbleibt und von den Pflanzen aufgenommen wird. Methode Die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt wird unmittelbar durch eine Bewertung der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers (vgl. Karte 01.11.4 ) abgeleitet. Die Bewertung erfolgt in drei Stufen von „gering“ (1) über „mittel“ (2) bis „hoch“ (3), wobei eine sehr geringe Austauschhäufigkeit als „hoch“, eine geringe bis mittlere Austauschhäufigkeit als „mittel“ und eine hohe bis sehr hohe Austauschhäufigkeit als „gering“ entsprechend Tab. 1 bewertet wird. Zur Berechnung der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers wurde die Versickerung (ohne Berücksichtigung der Versiegelung) herangezogen (vgl. Karte 02.13.4 ). Die Höhe der Versickerung wiederum wird nicht nur vom Niederschlag und den Bodenverhältnissen beeinflusst, sondern maßgeblich auch von der Verdunstung, die von der Vegetation und damit von der Nutzung abhängig ist. Bei der Interpretation der Karte ist daher zu beachten, dass Flächen gleicher Bodengesellschaften abhängig von der die Versickerung beeinflussenden Vegetation möglicherweise unterschiedlich bewertet werden. Kartenbeschreibung Eine hohe Bewertung der Regelungsfunktion mit einer Austauschhäufigkeit des Bodenwassers von weniger als einmal pro Jahr erhalten zahlreiche naturnahe Bodengesellschaften. Darunter fallen alle grundwasserbeeinflussten Bodengesellschaften mit Niedermooren und Gleyen, die im oberen Bodenmeter das gesamte Jahr über konstant mit ausreichend Wasser versorgt sind. Durch die hohe Verdunstungsleistung der Vegetation ist die Versickerung aus Niederschlägen hier vor allem unter Wald (vgl. Karte 02.13.2 ) sehr gering – teilweise tritt sogar Grundwasserzehrung auf – so dass die Austauschhäufigkeiten hier ebenfalls sehr gering sind. Eine weitere Gruppe sind die Böden der Hochflächen aus Geschiebelehm/Geschiebemergel. Sie verfügen über einen großen Speicherraum und können das anfallende Niederschlagswasser aufgrund ihrer geringen Durchlässigkeit gut festhalten. Die Dünenstandorte mit Feinsand als Hauptbodenart besitzen wie die Lehmböden einen großen Speicherraum und sind ebenfalls dieser Klasse zuzuordnen. Eine mittlere Bewertung mit einer Austauschhäufigkeit des Bodenwassers von 1- bis 2-mal pro Jahr erreichen naturnahe und grundwasserferne Standorte. Es sind vor allem Rostbraunerden von End- und Stauchmoränen, Sandkeilbraunerden auf den Geschiebemergelhochflächen mit Sandeinlagerungen und Gley-Braunerde – Rostbraunerdegesellschaften auf den Talsandflächen. Dazu kommen Böden von aufgeschüttetem und umgelagertem natürlichem Substrat, wie Sande und Lehme, aus denen sich Regosol – Pararendzina – Hortisol – Bodengesellschaften entwickelt haben. Die geringe Bewertung der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers von 3- bis 4-mal pro Jahr ist auf den innerstädtischen Bereich, Industrieflächen und Gleisanlagen konzentriert (vgl. Abb. 2). Grobes Aufschüttungsmaterial wie Bauschutt und Gleisschotter sorgt für eine hohe Durchlässigkeit der Böden, so dass das Niederschlagswasser rasch versickert. Beschreibung Da sich Bodentypen in Abhängigkeit von den jeweiligen Umweltbedingungen (Gestein, Klima, Zeit) ausbilden, können Böden in ihren Profilmerkmalen die landschaftsgeschichtlichen Bedingungen ihrer Entstehungszeit widerspiegeln, wenn sie nicht durch den Menschen in ihrem Aufbau zerstört wurden. Diesen Böden kommt damit eine grundsätzliche Bedeutung als Archiv oder Informationsquelle der Landschaftsgeschichte zu. Für den Berliner Raum sind die Böden die Archive für die eiszeitlichen Entstehungsbedingungen und die nacheiszeitlichen Moorbildungen. Die Archivfunktion wird aus der naturräumlichen Eigenart des Gebietes, wie zum Beispiel Toteissenken, Stauchmoränen und aus der regionalen Seltenheit von Bodengesellschaften abgeleitet. Die höchste Bewertung erhalten sehr seltene und geomorphologisch herausragende Böden. Ziel ist es, Bodengesellschaften und Bodeneigenschaften besonders herauszustellen, die den Naturraum Berlins in ganz spezieller und unverwechselbarer Weise prägen oder denen eine besondere Bedeutung aufgrund der Seltenheit ihres Vorkommens oder ihrer Eigenschaften zukommt. Diese Böden sind in besonderem Maße erhaltenswert und zu schützen. Methode Zur Bewertung der Archivfunktion für die Naturgeschichte wurde einerseits die bewertete regionale Seltenheit der Bodengesellschaft herangezogen. Dabei wurden die Bodengesellschaften mit einem Flächenanteil kleiner 0,4 % (bezogen auf das Stadtgebiet ohne Straßen- und Gewässerflächen) mit Stufe 2 (sehr selten bis selten), alle anderen mit Stufe 1 (mäßig bis sehr häufig) bewertet (vgl. Karte 01.11.1 ). Als zusätzliches Kriterium wurden die Bodengesellschaften herangezogen, die aufgrund ihrer geomorphologischen Verhältnisse eine besondere naturräumliche Eigenart (Stufe 1) aufweisen (vgl. Karte 01.11.2 ). Zur Bewertung der Archivfunktion wurden beide Bewertungen addiert. Eine hoch bewertete Archivfunktion weisen diejenigen Böden auf, deren Summe der Einzelbewertungen bei 3 liegt, eine mittlere bei 2 und eine geringe bei 1 (Gerstenberg 2017). Kartenbeschreibung Im Berliner Raum bestehen nur wenige Standorte mit besonderer Bedeutung für die Naturgeschichte. Sie beschränken sich auf naturnahe Böden, die sich meist in den Außenbereichen der Stadt befinden. Eine besondere Bedeutung haben vor allem Kalkmuddengebiete, Niedermoorgesellschaften und Anmoorgleye in Flussauen und Toteissenken sowie Kalkgleye, Hanggleye und Kalkhangmoore der Stauch- und Endmoränen. Dazu kommen erhaltene Sandkeilrostbraunerden und Gley-Sandkeilrostbraunerden auf den Geschiebemergelhochflächen in Gatow und Frohnau. Eine mittlere Bewertung erhalten die übrigen Niedermoore und Grundwasserböden von Schmelzwasserrinnen, Niederungen und einigen Talsandflächen. Dazu kommen podsolierte Böden von Dünenlandschaften, Rostbraunerdegesellschaften von Moränenhügeln sowie End- und Stauchmoränen. Auf den Hochflächen werden Sandkeilrostbraunerden und Gley-Sandkeilrostbraunerden aus Geschiebemergel besonders hervorgehoben. Die übrigen, häufig auch anthropogen stark veränderten Bodengesellschaften oder Böden aus Aufschüttungen besitzen als Archiv für die Naturgeschichte nur eine geringe Bedeutung. Beschreibung Mit den Karten 01.12.1 bis 01.12.5 liegt eine Bewertung der Leistungsfähigkeit der Böden hinsichtlich der einzelnen natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion vor. Auf dieser Basis lassen sich auf örtlicher Ebene in erster Näherung die Böden bewerten und so Eingriffe in ihre Leistungsfähigkeit vermeiden bzw. ausgleichen. Für die Berücksichtigung von Bodenschutzaspekten in der übergeordneten räumlichen Planung ist es jedoch zweckmäßig, diese Bewertungen zu einer Gesamtbewertung zusammenzuführen. Ziel der vorliegenden Karte ist es daher, die Leistungsfähigkeit der Böden nicht nur hinsichtlich der einzelnen Funktionen, sondern in seiner Gesamtheit zu bewerten. Damit sollen Flächen, die insgesamt eine hohe Bedeutung hinsichtlich ihrer Leistungs- und Funktionsfähigkeit und damit für den Bodenschutz besitzen, besonders hervorgehoben werden. Methode Ein generelles Problem bei der Zusammenfassung aller fünf Bodenfunktionen besteht darin, dass bei den einzelnen Bodenfunktionen gleiche Bodeneigenschaften unterschiedlich und z. T. sogar gegensätzlich bewertet werden. Beispielsweise ist die Lebensraumfunktion für die natürliche Vegetation hoch bei feuchten/nassen und seltenen Standorten sowie solchen mit großer Naturnähe, d. h. bei Extremstandorten; deren Ertragsfunktion für Kulturpflanzen wird jedoch meist „gering“ bewertet. Die Archivfunktion für die Naturgeschichte, bewertet unter anderem sehr trockene Dünenstandorte hoch, während die Filter- und Pufferfunktion, die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und die Ertragsfunktion dieselben Standorte sehr gering bewertet. Ein weiteres Problem besteht darin, das aufgrund der jeweils gewählten Bewertungsmethodik bei den einzelnen Funktionen flächenmäßig sehr unterschiedliche Anteile des Stadtgebietes „mittel“ oder „hoch“ bewertet wurden (vgl. Abb. 1). So wurden beispielsweise weite Teile des Stadtgebietes hinsichtlich der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt mit hoch bewertet, während hinsichtlich der Archivfunktion nur wenige Flächen eine hohe Leistungsfähigkeit aufweisen. Dies hat zur Folge, dass – obwohl die fünf Bodenfunktionen prinzipiell gleichrangig in die Endbewertung einfließen – einige Bodenfunktionen, und zwar vor allem die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt sowie die Puffer- und Filterfunktion, das Endergebnis in der Fläche stärker beeinflussen als andere Funktionen. Grundlage der Endbewertung sind die dreistufigen Bewertungen der Einzelfunktionen. Für jede Fläche im Stadtgebiet liegt damit für jede Bodenfunktion eine Bewertung von „gering“ (1) über „mittel“ (2) bis „hoch“ (3) vor. Als mögliche Kriterien für die zusammenfassende Bewertung wurde für jede Fläche sowohl die Summe der Einzelbewertungen gebildet als auch gezählt, wie häufig bei jeder Fläche eine Bodenfunktion mit „hoch“ bewertet wurde. Alternativ wurden für die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Böden zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen mehrere mögliche Verfahren erprobt. In dem letztendlich zur Anwendung kommenden Verfahren wird sowohl die Häufigkeit der höchsten Bewertungsstufe (3) als auch die Bewertungssumme bei der Gesamtbewertung berücksichtigt (vgl. Tab. 1). Dabei gehen alle Bodenfunktionen gleichwertig in die Gesamtbewertung ein, eine Gewichtung untereinander wird nicht vorgenommen. Mit diesem Verfahren sollen die Nachteile und Mängel der anderen möglichen Verfahren gemindert werden. Die Dominanz der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und der Puffer- und Filterfunktion tritt hier nicht mehr so stark in Erscheinung. Flächen die nur bei einer Bodenfunktion eine Bewertung von 3 (hoch) aufweisen, jedoch eine hohe Bewertungssumme haben, können in die höchste Bewertungsstufe gelangen. Kartenbeschreibung Flächen mit einer insgesamt hohen Leistungsfähigkeit sind überwiegend auf den Hochflächen im Norden und Süden, im Spandauer Forst und den Gosener Wiesen zu finden. Stark besiedelte Gebiete mit einer hohen Naturferne weisen dagegen eine geringe bis mittlere Leistungsfähigkeit auf. Die Dominanz der Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt und der Puffer- und Filterfunktion ist besonders deutlich auf den Hochflächen ausgeprägt. Böden mit einem besonderen Wert hinsichtlich Ihrer Leistungsfähigkeit befinden sich vor allem in den Wäldern, auf Kleingärten, und auf landwirtschaftlichen Flächen. Aber auch locker bebaute Wohngebiete, in denen davon auszugehen ist, dass noch naturnahe Böden erhalten geblieben sind, weisen z. T. noch hohe Leistungsfähigkeiten auf (vgl. Abb. 2). Nutzungsbedingt ist jedoch ein Teil dieser Fläche versiegelt. Bezogen auf ihre Gesamtfläche werden jedoch bei den Nutzungen Kleingarten, Wiese/Weide, Acker und Grünanlage/Friedhof viele Flächen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit „hoch“ bewertet (vgl. Abb. 3).
Deutschland ist verpflichtet, jährlich die nationalen Emissionen der Treibhausgase an die Europäische Union und an die Vereinten Nationen zu berichten. Über 80 % der berichteten Treibhausgasemissionen in Deutschland entstehen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe, zum weit überwiegenden Teil in Form von Kohlendioxid. Um die Kohlendioxid-Emissionen zu berechnen benötigt man neben den Aktivitätsdaten auch passende Emissionsfaktoren, diese hängen wiederum von der Brennstoffqualität und der eingesetzten Menge ab. Aufgrund der Relevanz dieser Quellen werden für das deutsche Inventar keine internationalen Durchschnittswerte verwendet, sondern landesspezifische Emissionsfaktoren. Für deren Bestimmung ist eine umfangreiche Kenntnis der Brennstoffzusammensetzung, insbesondere der Kohlenstoffgehalte und Heizwerte unbedingt nötig. Die folgende Veröffentlichung gibt einen Überblick über die Qualität der wichtigsten in Deutschland eingesetzten Brennstoffe und die daraus berechneten CO 2 -Emissionsfaktoren. Da die Treibhausgasemissionen bis 1990 zurück berechnet werden müssen, werden auch Brennstoffe untersucht, die aktuell nicht mehr eingesetzt werden. Dazu werden Archivdaten verwendet, im Falle von Datenlücken werden Methoden angewendet, die eine Rückrechnung bis zum Basisjahr ermöglichen. Veröffentlicht in Climate Change | 28/2022.
Deutschland ist verpflichtet, jährlich die nationalen Emissionen der Treibhausgase an die Europäische Union und an die Vereinten Nationen zu berichten. Über 80 % der berichteten Treibhausgasemissionen in Deutschland entstehen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe, zum weit überwiegenden Teil in Form von Kohlendioxid. Um die Kohlendioxid-Emissionen zu berechnen benötigt man neben den Aktivitätsdaten auch passende Emissionsfaktoren, diese hängen wiederum von der Brennstoffqualität und der eingesetzten Menge ab. Aufgrund der Relevanz dieser Quellen werden für das deutsche Inventar keine internationalen Durchschnittswerte verwendet, sondern landesspezifische Emissionsfaktoren. Für deren Bestimmung ist eine umfangreiche Kenntnis der Brennstoffzusammensetzung, insbesondere der Kohlenstoffgehalte und Heizwerte unbedingt nötig. Die folgende Veröffentlichung gibt einen Überblick über die Qualität der wichtigsten in Deutschland eingesetzten Brennstoffe und die daraus berechneten CO2-Emissionsfaktoren. Da die Treibhausgasemissionen bis 1990 zurück berechnet werden müssen, werden auch Brennstoffe untersucht, die aktuell nicht mehr eingesetzt werden. Dazu werden Archivdaten verwendet, im Falle von Datenlücken werden Methoden angewendet, die eine Rückrechnung bis zum Basisjahr ermöglichen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Die Studie untersucht anhand einer begrenzten Anzahl an Proben von Klärschlamm (20) und Faulgas (14) aus kommunalen Kläranlagen die Verteilung von biogenem und fossilem Kohlenstoff und mögliche Abhängigkeiten von Basisdaten der Kläranlagen. Die Bestimmung des biogenen Kohlenstoffanteils der Klärschlämme und Faulgase erfolgt nach Verbrennung zu CO2 über die Bestimmung der Kohlenstoff-14(14C)-Gehalte mit Flüssigszintillationsspektrometrie. Bei den Faulgasen wurde bereits vorhandenes CO2 mit in die Messung einbezogen, da auch dieses aus dem Abbau der organischen Fracht der Abwässer stammt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass Klärschlämme aus kommunalen Anlagen mit untergeordneten gewerblichen Abwässern (<45 %, berechnet als mittlere Auslastung der Einwohnerwerte abzüglich der angeschlossenen Einwohnerzahl) ca. 80 % biogene Kohlenstoffanteile und Faulgase ca. 85 % biogene Kohlenstoffanteile aufweisen. Der fossile Kohlenstoff ist hierbei wahrscheinlich auf schwer abbau-bare synthetische Produkte bzw. fossile Rohstoffe zurückzuführen. Kommunale Abwässer mit hohem gewerblichen Anteil (>/= 45 %) können wesentlich geringere Anteile an biogenem Kohlenstoff aufweisen. Bestimmt wurden Anteile von ca. 28 bis 71 % im Klärschlamm und ca. 11 bis 88 % im Faulgas. Numerische Abhängigkeiten zwischen Parametern des Abwassers, der Klärschlämme, der Kanalisation, oder der Größe und Verfahren der Kläranlagen und dem Anteil an biogenem Kohlenstoff konnten nicht identifiziert werden. Charakterisierungen der Klärschlämme eines Klärwerks für den biogenen Kohlenstoffanteil anhand vorhandener Daten der Kläranlagen sind nur als grobe Unterteilung hinsichtlich starker Indirekteinleitungen (>7= 45 %) insbesondere aus Industrien der Gebiete Chemie, fossile Energieträger u.Ä. sowie untergeordneter Indirekteinleitungen der genannten Industrien möglich. Initiierung und Auftrag der Studie erfolgte durch das Umweltbundesamt Berlin (Deutsche Emissionshandelsstelle). Quelle: Forschungsbericht
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