Die deutschen Treibhausgasemissionen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 77 Millionen Tonnen – stärkster Rückgang seit 1990 Im Jahr 2023 emittierte Deutschland 10,3 Prozent weniger Treibhausgase als 2022. Dies zeigen die Ergebnisse der Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) am 15. Januar 2025 an die Europäische Kommission übermittelt hat. Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 672 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – insgesamt 77 Millionen Tonnen weniger als 2022. Das ist der stärkste Rückgang der Treibhausgasemissionen seit 1990. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Neue Erkenntnisse aus der aktuellen Bundeswaldinventur zeigen zudem für die vergangenen Jahre erheblich höhere Emissionen im Landnutzungssektor. Die offizielle Schätzung der Emissionen für das Jahr 2024 wird das UBA gemäß Klimaschutzgesetz Mitte März 2025 vorstellen. UBA -Präsident Dirk Messner sagt: „Die Emissionsdaten für 2023 belegen, dass sich unsere Klimaschutzanstrengungen, insbesondere im Energiesektor, auszahlen. Leider geht ein Teil der eingesparten Emissionen auf die jüngste Krise unserer Wirtschaft zurück. Was wir jetzt brauchen, ist eine Modernisierung der deutschen Wirtschaft zu mehr Effizienz und mehr Klimaschutz . Dass der Wald von einer Kohlenstoffsenke zu einer Emissionsquelle geworden ist, ist besorgniserregend. Hier müssen wir dringend umsteuern.“ Den stärksten Rückgang verzeichnet der Sektor Energiewirtschaft . Hier sind die Treibhausgasemissionen 2023 aufgrund eines verminderten Einsatzes fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme um rund 54,1 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente bzw. 21,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohlen sowie Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wechsel von einem Stromexport- zu einem Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren Energieeinsparungen in Folge höherer Verbraucherpreise sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten. In der Industrie sanken die Emissionen im zweiten Jahr in Folge, auf nunmehr rund 153 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Dies entspricht einem Rückgang von mehr als elf Millionen Tonnen oder sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch hier wird der Rückgang durch den gesunkenen Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere von Erdgas und Steinkohle, bestimmt. Wichtige Treiber dieses Trends waren die negative konjunkturelle Entwicklung sowie gestiegene Herstellungskosten, die zu Produktionsrückgängen führten. Im Gebäudesektor gingen die Emissionen um 7,6 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente auf rund 103 Millionen Tonnen (minus 6,9 Prozent) zurück. Wesentliche Treiber waren hier wiederum Energieeinsparungen aufgrund der milden Witterungsbedingungen in den Wintermonaten 2023 sowie noch vergleichsweise hohe Verbraucherpreise. Auch der 2023 noch hohe Zubau an Wärmepumpen wirkte sich hier positiv aus, da beispielsweise weniger Erdgas und Heizöl eingesetzt wurden. Mit einem Rückgang um 2,5 Millionen Tonnen wurden 2023 im Verkehr rund 145 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente – und damit rund 1,7 Prozent weniger als im Vorjahr – ausgestoßen. Der Rückgang ist maßgeblich durch einen geringeren Dieselverbrauch durch schwere Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr begründet. In der Landwirtschaft wiederum sanken die Treibhausgasemissionen um etwa 0,9 Millionen Tonnen auf 63 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Die Abnahme resultiert in erster Linie aus Reduktionen der Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden und der Düngeranwendung. In die Berechnung der Emissionen aus Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft ( LULUCF ) gingen erstmalig die Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur ein. Die im Inventurzeitraum 2018 bis 2022 gelegenen Dürrejahre ab 2018 haben zu einem großflächigen Absterben von produktiven, aber gegen den Klimawandel nicht widerstandsfähigen Fichtenmonokulturen geführt. Deshalb konnte der Wald in diesem Zeitraum die Emissionen aus anderen Quellen, wie trockengelegten Moorböden, anders als vor der Dürre , nicht mehr überwiegend kompensieren und war sogar selbst eine CO 2 -Quelle. Mit 88,4 Prozent dominiert auch 2023 Kohlendioxid (CO 2 ) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH 4 ) mit 6,7 Prozent und Lachgas (N 2 O) mit knapp 3,6 Prozent, dominiert durch den Bereich der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 43,7 Prozent, Methan um 66,3 Prozent und Lachgas um 53,9 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,4 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Seit 1995 sind die fluorierten Treibhausgasemissionen um 41,4 Prozent gesunken. Die in diesem Text aufgeführten Kategorien entsprechen der Systematik des Klimaschutzgesetzes und nicht der Systematik für die internationale Klimaberichterstattung. Die Gesamtemissionen sind identisch. Gemäß den internationalen Berichterstattungsregeln für Treibhausgasemissionen wird immer die gesamte Zeitreihe seit 1990 neu berechnet. Dadurch kommt es zu Abweichungen bei den Angaben gegenüber der Berichterstattung vorhergehender Jahre. Eine detailliertere Analyse zu ausgewählten kurz- und langfristigen Treibern der verbrennungsbedingten Emissionen findet sich hier . Die Änderungen von minus 1,9 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten gegenüber den gemäß Klimaschutzgesetz für 2023 prognostizierten Emissionsdaten (siehe Pressemitteilung 11/2024 vom 15. März 2024) gehen auf Aktualisierungen der damals nur vorläufigen statistischen Informationen zurück. Die Änderungen von plus 64,7 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten gegenüber der letzten Berichterstattung nach Klimaschutzgesetz im LULUCF-Sektor sind Folge neuer Daten der Bundeswaldinventur, aber auch der Bodenzustandserhebung Landwirtschaft und des Moorbodenmonitorings. Näheres erläuterte das Thünen-Institut .
Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor denen die Menschheit heute steht. Es kommt darauf an, eine dauerhafte Trendänderung zugunsten des Klimaschutzes in vielen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft weiter zu unterstützen. Viele der notwendigen Technologien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sind bereits verfügbar. Je früher wir handeln, desto mehr Zeit bleibt für notwendige technische und soziale Anpassungen. Das wesentliche Ziel des Klimaschutzes ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken. Emissionen von Kohlendioxid (CO 2 ) sind neben denen anderer Gase wie Methan und Lachgas Hauptursache für den fortschreitenden menschengemachten Klimawandel. CO 2 entsteht vor allem dort, wo fossile Energieträger wie Kohle, Erdöl oder Erdgas verbrannt werden. Sachsen-Anhalt hat als industrielles Kernland mit einer Geschichte der Braunkohlenutzung eine besondere Verantwortung, wenn es um die Transformation zur Klimaneutralität geht: Nach wie vor liegen die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen – vor allem aufgrund von Energiewirtschaft und Industrie – deutlich über den meisten anderen europäischen Regionen. Das Landesamt für Umweltschutz unterstützt den Transformationsprozess mit Daten und Fakten zu Treibhausgasemissionen und Klimaschutzmaßnahmen. Bis 2026 sollen die Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt um 5,65 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente gesenkt werden. Zur Dokumentation der Emissionen werden Bilanzen erstellt, die sich an internationalen Standards orientieren. Die wichtigste Grundlage dafür sind die Energiebilanzen des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. Sie können als weitgehend lückenlose und detaillierte Darstellung des Aufkommens sowie der Verwendung von Energieträgern in Sachsen-Anhalt angesehen werden. Für Jahre, in denen noch keine abschließenden energiestatistischen Daten vorliegen, erstellt das Landesamt für Umweltschutz anhand zusätzlicher Datenquellen (z. B. Emissionsberichte größerer Anlagen oder Informationen zur Entwicklung auf Bundesebene) Schätzungen. Diese jährlichen Erhebungen ermöglichen eine realistische Einschätzung, ob das Landesziel der Regierung zur Minderung von Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt erreicht werden kann. Grundsatzfragen fließen dabei in die Überlegungen mit ein, beispielsweise zu Aktivitäten und Spannungsfeldern einer klimaschonenden Landnutzung. Weiterführende Links: Länderarbeitskreis Energiebilanzen LAK Umweltökonomische Gesamtrechnung der Länder UGRdL Download der THG-Berichte Letzte Aktualisierung: 18.09.2024
UBA-Projektion: Nationales Klimaziel bis 2030 erreichbar Im Jahr 2023 emittierte Deutschland 10,1 Prozent weniger Treibhausgase (THG) als 2022. Das zeigen neue Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA). Gründe sind der gestiegene Anteil erneuerbarer Energien, ein Rückgang der fossilen Energieerzeugung und eine gesunkene Energienachfrage bei Wirtschaft und Verbrauchern. Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 674 Millionen Tonnen THG freigesetzt – 76 Millionen Tonnen oder 10,1 Prozent weniger als 2022. Dies ist der stärkste Rückgang seit 1990. Insbesondere der Verkehrssektor muss beim Klimaschutz aber nachsteuern. Er verfehlt seine Klimaziele erneut deutlich und liegt 13 Millionen Tonnen über dem zulässigen Sektor-Budget. UBA -Präsident Dirk Messner ordnet die Zahlen so ein: „Mit Ausbruch des Kriegs gegen die Ukraine hatten viele die Sorge, dass wir eine Renaissance der Kohle und anderer fossiler Energieträger sehen werden. Wir wissen heute, dass das nicht passiert ist. Das liegt vor allem am sehr erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Das ist ein großer Schritt, der uns in den kommenden Jahren beim Klimaschutz helfen wird. Aber nicht in allen Sektoren stehen wir glänzend da. Vor allem der Verkehrssektor bleibt weiter ein großes Sorgenkind. Hier muss dringend mehr passieren – etwa durch den Ausbau der Elektromobilität und den Abbau des Dienstwagenprivilegs und anderer klimaschädlicher Subventionen. Mit Blick auf das Jahr 2030 bin ich zuversichtlich, dass wir die nationalen Klimaziele einhalten können. Wir sind bereits ein großes Stück beim Klimaschutz vorangekommen. Zu Beginn der Legislaturperiode gingen wir für 2030 noch von 1.100 Millionen Tonnen THG zu viel aus. Jetzt sehen wir in unseren Projektionen für 2030, dass diese Lücke geschlossen werden wird, wenn wir weiter so ambitioniert am Klimaschutz arbeiten.“ Im Sektor Energiewirtschaft sind die THG-Emissionen 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 51,8 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 20,1 Prozent gesunken, was auf einen geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme zurückzuführen ist. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohle sowie bei Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren Energieeinsparungen in Folge von höheren Verbraucherpreisen sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten. In der Industrie sanken die Emissionen im zweiten Jahr in Folge auf rund 155 Mio. Tonnen CO 2 -Äquivalente im Jahr 2023. Dies entspricht einem Rückgang von fast 13 Mio. Tonnen oder 7,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit liegt der Industriesektor mit rund 18 Mio. Tonnen CO2 -Äquivalente unter seiner Jahresemissionsmenge für 2023. Auch hier wird der Emissionsrückgang durch den gesunkenen Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere von Erdgas und Steinkohle, bestimmt. Wichtige Treiber dieses Trends sind die negative konjunkturelle Entwicklung und gestiegene Herstellungskosten, die zu Produktionsrückgängen führten. Auch im Gebäudesektor konnte eine Emissionsminderung von 8,3 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten auf rund 102 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente (minus 7,5 Prozent) erreicht werden. Trotz dieser Minderung überschreitet der Gebäudesektor erneut die gemäß BUndes-Klimaschutzgesetz (KSG) erlaubte Jahresemissionsmenge, diesmal um rund 1,2 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Wesentliche Treiber für den Rückgang der Emissionen sind wiederum Energieeinsparungen aufgrund der milden Witterungsbedingungen in den Wintermonaten 2023 und höhere Verbraucherpreise. Auch der Zubau an Wärmepumpen wirkte sich positiv auf die Emissionsentwicklung im Gebäudebereich aus, da beispielsweise weniger Erdgas und Heizöl eingesetzt wurden. Im Verkehr wurden 2023 rund 146 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen. Damit liegen die THG-Emissionen im Verkehrssektor rund 1,8 Mio. Tonnen (1,2 Prozent) unter dem Wert von 2022 und rund 13 Mio. Tonnen über der nach KSG für 2023 zulässigen Jahresemissionsmenge von 133 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Im Vorjahr waren die Emissionen noch leicht angestiegen. Angesichts der nur geringen Überschreitung im Gebäudesektor ist der Verkehr damit der einzige Sektor, der sein Ziel deutlich verfehlt und sich weiter vom gesetzlichen Zielpfad entfernt. Haupttreiber des geringen Emissionsrückgangs sind dabei aber nicht etwa effektive Klimaschutzmaßnahmen, sondern die abnehmende Fahrleistung im Straßengüterverkehr. Verglichen mit 2022 hat der Pkw-Verkehr 2023 dagegen leicht zugenommen. Die im vergangenen Jahr neu zugelassenen Elektrofahrzeuge im Pkw-Bestand wirken hier leicht emissionsmindernd. Projektionsdaten für das Jahr 2030: Aus den heute veröffentlichten aktuellen UBA-Projektionsdaten 2024 wird im Vergleich zum UBA-Projektionsbericht 2023 deutlich, dass die neuen Klimaschutzmaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene ihre Wirkung entfalten können. Mit einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien bleiben die nationalen Klimaziele bis 2030 sektorübergreifend erreichbar. Die sogenannte kumulierte Jahresemissionsgesamtmenge zeigt sektorübergreifend bis 2030 sogar eine Übererfüllung von 47 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten. Dem Ziel, im Jahr 2030 die THG-Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern, kommt Deutschland mit den aktuell vorgesehenen Maßnahmen demnach sehr nahe. Wie die Emissionsdaten zeigen auch die aktuellen Projektionsdaten, dass die Klimaschutzanstrengungen in den einzelnen Sektoren unterschiedlich erfolgreich sind. So weist der Verkehrssektor bis 2030 eine kumulierte Minderungslücke von 180 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten auf. Im Sektor Gebäude werden bis 2030 wiederum 32 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente mehr emittiert als vorgesehen. Dahingegen übertrifft der Sektor Energiewirtschaft sein Emissionsziel um 175 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente, was maßgeblich auf einen gelungenen Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 basiert. Auch der Sektor Industrie übertrifft laut Projektionsdaten seine gesetzlichen Vorgaben um 37 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente, dabei geht in den kommenden Jahren die Erholung der Industrie einher mit ihrer Dekarbonisierung. Die Sektoren Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges übererfüllen ihre Ziele um 29 Mio. Tonnen, bzw. um 17 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Weitere Informationen: Die vorliegenden Emissionsdaten für das Jahr 2023 stellen die gegenwärtig bestmögliche Berechnung dar. Sie sind insbesondere aufgrund der zu diesem Zeitpunkt nur begrenzt vorliegenden statistischen Berechnungsgrundlagen mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Die Berechnungen leiten sich aus einem System von Modellrechnungen und Trendfortschreibungen der im Januar 2024 veröffentlichten detaillierten Inventare der THG-Emissionen des Jahres 2022 ab. Die vollständigen, offiziellen und detaillierten Inventardaten zu den THG-Emissionen in Deutschland für das Jahr 2023 veröffentlicht das UBA im Januar 2025 mit der Übermittlung an die Europäische Kommission. Für die Erstellung der Projektionsdaten und des Projektionsberichts der Bundesregierung beauftragt das UBA regelmäßig ein unabhängiges Forschungskonsortium, das mit einem integrierten Modellierungsansatz abschätzt, wie sich die aktuelle Klimaschutzpolitik auf die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen Deutschlands auswirkt. Der Fokus liegt auf den Ergebnissen in den Sektoren bis zum Jahr 2030 und auf dem Jahr 2045. Das UBA koordiniert die Arbeiten in enger Abstimmung mit den zuständigen Ressorts aller Sektoren auf Bundesebene (Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft sowie Landnutzung , Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft). Diese Projektionen sollten nicht als Prognose für kommende Jahre missverstanden werden. Für Projektionen werden Modelle eingesetzt, die eine langjährige, plausible Treibhausgasemissionsentwicklung unter den Bedingungen und Annahmen zum Zeitpunkt des Modellierungsstarts projizieren. Auftretenden Sondereffekten und unvorhergesehenen, kurzfristigen Ereignissen, wie z. B. die Energiekrise im vergangenen Jahr, sind methodisch nicht oder nur begrenzt integrierbar. Zusätzlich zu dem heute veröffentlichten Kurzpapier „Treibhausgas-Projektionen 2024 – Ergebnisse kompakt“ zu den Projektionsdaten 2024 hat das UBA bereits Anfang März 2024 die Annahmen für die Berechnung der Treibhausgasprojektionen veröffentlicht: Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Instrumente Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Rahmendaten
Erneuerbare und konventionelle Stromerzeugung Dem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung steht ein Rückgang der konventionellen Stromerzeugung gegenüber. Erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Biomasse sind zusammen inzwischen die wichtigsten Energieträger im Strommix und sorgen für sinkende Emissionen. Zeitliche Entwicklung der Bruttostromerzeugung Die insgesamt produzierte Strommenge wird als Bruttostromerzeugung bezeichnet. Sie wird an der Generatorklemme vor der Einspeisung in das Stromnetz gemessen. Zieht man von diesem Wert den Eigenverbrauch der Kraftwerke ab, erhält man die Nettostromerzeugung . In den Jahren 1990 bis 1993 nahm die Bruttostromerzeugung ab, da nach der deutschen Wiedervereinigung zahlreiche, meist veraltete Industrie- und Kraftwerksanlagen in den neuen Bundesländern stillgelegt wurden. Seit 1993 stieg die Stromerzeugung aufgrund des wachsenden Bedarfs wieder an. In der Spitze lag der deutsche Bruttostromverbrauch im Jahr 2007 bei 624 Terawattstunden (Milliarden Kilowattstunden). Gegenüber diesem Stand ist der Verbrauch bis 2023 wieder deutlich gesunken. Im Jahr 2009 gab es einen deutlichen Rückgang in der Stromerzeugung. Ursache dafür war der starke konjunkturelle Einbruch und die folgende geringere wirtschaftliche Leistung (siehe Abb. „Bruttostromerzeugung und Bruttostromverbrauch“). Seit 2017 nimmt die inländische Stromerzeugung wieder stärker ab. Grund dafür ist die Außerbetriebnahme von konventionellen Kraftwerken und ein rückläufiger Stromverbrauch. Im Jahr 2020 war der Rückgang der Stromerzeugung bedingt durch die Corona-Pandemie besonders stark. Nach einem vorübergehenden Anstieg im Jahr 2021 sank die Stromerzeugung in den Jahren 2022 und 2023 erneut deutlich. Im Jahr 2023 verzeichnete Deutschland zugleich einen Stromimportüberschuss. Dies deutet darauf hin, dass im Ausland günstigere Stromerzeugungsoptionen zur Verfügung standen als im Inland. Entwicklung des Stromexportes Importe und Exporte im europäischen Stromverbund gleichen die Differenzen zwischen Stromverbrauch und -erzeugung aus. Die Abbildung „Bruttostromerzeugung und Bruttostromverbrauch“ zeigt, dass der Bruttostromverbrauch von 2003 bis 2022 geringer war als die Erzeugung. Entsprechend wies Deutschland in diesem Zeitraum beim Stromaußenhandel einen Exportüberschuss auf, der im Jahre 2017 mit über 52 TWh einen Höchststand erreichte. In den folgenden Jahren ging der Netto-Export wieder zurück und betrug im Jahr 2022 27 TWh. Im Jahr 2023 wurde Deutschland zum Nettoimporteur - mit einem Nettoimport von 9 TWh wurden etwa 2 Prozent des Stromverbrauchs gedeckt. Bruttostromerzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern Die Struktur der Bruttostromerzeugung hat sich seit 1990 deutlich geändert (siehe Abb. „Bruttostromerzeugung nach Energieträgern“). Im Folgenden werden die nicht-erneuerbaren Energieträger kurz dargestellt. Erneuerbare Energieträger werden im darauffolgenden Abschnitt näher erläutert. Der Anteil der Energieträger Braunkohle , Steinkohle und Kernenergie an der Bruttostromerzeugung hat stark abgenommen. 2023 hatten die drei Energieträger zusammen nur noch einen Anteil von 26%. 1990 waren es noch über 84 %. Der Einsatz von Steinkohle zur Stromerzeugung ist gegenüber früheren Jahren deutlich zurückgegangen. Zugleich nahm die Stromerzeugung aus Erdgas sowie die gestiegene Einspeisung von Strom aus Windenergieanlagen zu. Die Kosten für CO 2 -Emissionszertifikate machten und machen den Betrieb von Kohlekraftwerken zunehmend unwirtschaftlicher. Die Stromerzeugung aus Braunkohle verringerte sich seit einem vorübergehenden Höhepunkt im Jahr 2013 tendenziell. Für die Braunkohle sind die gestiegenen Kosten für CO 2 -Emissionszertifikate noch relevanter als bei der Steinkohle, da die Braunkohle einen höheren Emissionsfaktor als die Steinkohle aufweist. 2023 lag die Stromerzeugung aus Braunkohle auf dem niedrigsten Wert seit 1990. Die deutliche Abnahme der Kernenergie seit 2001 erfolgte auf der Grundlage des Ausstiegsbeschlusses aus der Kernenergie gemäß Atomgesetz (AtG) in der Fassung von 2002, 2011 und 2022. Die Stromerzeugung aus Kernenergie betrug 2023 nur noch einen Bruchteil der Erzeugung von Anfang der 2000er Jahre. Im Frühjahr 2023 wurde die Stromerzeugung aus Kernkraft gemäß AtG vollständig eingestellt. Der Anteil von Mineralöl hat sich nur wenig geändert und bleibt marginal. Er schwankt seit 1990 zwischen 1 % und 2 % der Stromerzeugung. Die Stromerzeugung auf Basis von Erdgas lag 2023 mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 1990, insbesondere durch neue Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung. Der Höhepunkt der Erzeugung wurde im Jahr 2020 erreicht (95 TWh ). Seitdem ist die Erzeugung auf Basis von Erdgas wieder deutlich gefallen. Ein Grund waren insbesondere auch die in Folge des Krieges in der Ukraine stark gestiegenen Gaspreise. Bruttostromerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energieträgern Der Strommenge, die auf Basis erneuerbarer Energien (Wasserkraft, Windenergie, Biomasse , biogener Anteil des Abfalls, Photovoltaik, Geothermie) erzeugt wurde, hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Im Jahr 2023 machte grüner Strom erstmals mehr als 50 % der insgesamt erzeugten und verbrauchten Strommenge aus. Diese Entwicklung ist besonders auf die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zurückzuführen (siehe Abb. „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2023“) und hat ganz wesentlich zum Rückgang der fossilen Bruttostromerzeugung und dem damit verbundenen Ausstoß von Treibhausgasen beigetragen (vgl. Artikel „ Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase “). Die verschiedenen erneuerbaren Energieträger tragen dabei unterschiedlich zum Anstieg der Erneuerbaren Strommenge bei. Die Stromerzeugung aus Wasserkraft war bis etwa zum Jahr 2000 für den größten Anteil der erneuerbaren Stromproduktion verantwortlich. Danach wurde sie von Photovoltaik -, Windkraft - und Biomasseanlagen jedoch deutlich überholt. Im Jahr 2023 wurden auf Basis der Wasserkraft etwa 7 % des erneuerbaren Stroms erzeugt – und ca. 4 % der insgesamt erzeugten Strommenge. In den letzten Jahren stieg die Bedeutung der Windenergie am schnellsten: Im Jahr 2023 wurde etwa die Hälfte des erneuerbaren Stroms und fast 27 % des insgesamt in Deutschland erzeugten Stroms durch Windenergieanlagen an Land und auf See bereitgestellt (siehe Abb. „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“). Bemerkenswert ist zudem die Entwicklung der Stromerzeugung aus Photovoltaik , die im Jahr 2023 23 % des erneuerbaren Stroms beisteuerte und inzwischen über 12 % der gesamten Bruttostromerzeugung ausmacht. Ausführlicher werden die verschiedenen erneuerbaren Energieträger im Artikel „ Erneuerbare Energien in Zahlen “ beschrieben. Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat Diagramm als PDF Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2022 Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat Diagramm als PDF Regionale Unterschiede in der Struktur der Stromerzeugung Innerhalb Deutschlands weisen die einzelnen Bundesländer – ihren regionalen Voraussetzungen entsprechend – deutliche Unterschiede auf. Die Karte „Kraftwerksleistung in Deutschland“ stellt für die einzelnen Bundesländer die prozentualen Anteile der Energieträger (zum Beispiel Braunkohle, Erdgas, Windkraft) an der installierten Kraftwerksleistung dar: Im Bereich der erneuerbaren Energien entfällt der Großteil der Windenergienutzung aufgrund der günstigen geographischen Gegebenheiten auf die Bundesländer in der Nordhälfte Deutschlands, während die Nutzung der Photovoltaik und Wasserkraft im Süden Deutschlands dominant ist (siehe insbesondere die Karten „Kraftwerke und Windleistung in Deutschland“ und „Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland“ ). Der bedeutendste inländische fossile Energieträger ist die Braunkohle , wovon die größten Vorkommen im Rheinland sowie im Gebiet der neuen Bundesländer im Mitteldeutschen und im Lausitzer Revier liegen. Alle deutschen Braunkohlenkraftwerke verteilen sich auf diese Abbaugebiete. Die deutschen Steinkohlenkraftwerke zeigen eine starke Konzentration in den ehemaligen Steinkohlerevieren an Ruhr und Saar sowie aufgrund kostengünstiger Transportmöglichkeiten eine verstärkte Verbreitung an stark frequentierten Binnenschifffahrtsrouten und in Küstenregionen. Die Stromerzeugung aus Kernkraftwerken beschränkt sich ausschließlich auf das Gebiet der alten Bundesländer.
Kraftwerke: konventionelle und erneuerbare Energieträger Die Energiewende ändert die Zusammensetzung des deutschen Kraftwerksparks. Die Anzahl an Kraftwerken zur Nutzung erneuerbarer Energien nimmt deutlich zu. Kraftwerke mit hohen Treibhausgas-Emissionen werden vom Netz genommen. Gleichzeitig muss eine sichere regionale und zeitliche Verfügbarkeit der Stromerzeugung zur Deckung der Stromnachfrage gewährleistet sein. Kraftwerkstandorte in Deutschland Die Bereitstellung von Strom aus konventionellen Energieträgern verteilt sich unterschiedlich über die gesamte Bundesrepublik. Das UBA stellt verschiedene Karten mit Informationen zu Kraftwerken in Deutschland zur Verfügung. In der Karte „Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland“ sind Kraftwerke der öffentlichen Stromversorgung und Industriekraftwerke mit einer elektrischen Bruttoleistung ab 100 MW verzeichnet. Basis ist die Datenbank „Kraftwerke in Deutschland“ . Weiterhin sind die Höchstspannungsleitungstrassen in den Spannungsebenen 380 Kilovolt (kV) und 220 kV eingetragen. In der Karte „ Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland “ sind Kraftwerke der öffentlichen Stromversorgung und Industriekraftwerke ab einer elektrischen Bruttoleistung von 50 MW bzw. mit einer Wärmeauskopplung ab 100 MW verzeichnet. Auch hier ist die Basis die Datenbank „Kraftwerke in Deutschland“ . Die Karte „Kraftwerke und Windleistung in Deutschland“ zeigt die installierte Windleistung pro Bundesland und die Kraftwerke ab 100 MW. Die Karte „Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland“ vermittelt ein Bild des Zusammenspiels von Photovoltaikleistung und fossilen Großkraftwerken. Aus der Karte "Kraftwerksleistung in Deutschland" werden bundeslandscharf die jeweiligen Kraftwerksleistungen ersichtlich. Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland, Stand Januar 2025. Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als pdf herunterladen Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland, Stand Januar 2025. Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland, Stand Januar 2025 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als PDF herunterladen Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland, Stand Januar 2025 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerke und Windleistung in Deutschland Karte Kraftwerke und Windleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als pdf herunterladen Karte Kraftwerke und Windleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland Karte Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als pdf herunterladen Karte Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerksleistung in Deutschland Installierte Kraftwerksleistung in Deutschland 2024 (Stand: Januar 2025) Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt Karte als pdf herunterladen Installierte Kraftwerksleistung in Deutschland 2024 (Stand: Januar 2025) Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Kraftwerke auf Basis konventioneller Energieträger Der deutsche Kraftwerkspark beruhte vor der Energiewende vor allem auf konventionellen Erzeugungsanlagen auf Grundlage eines breiten, regional diversifizierten, überwiegend fossilen Energieträgermixes (Stein- und Braunkohlen, Kernenergie, Erdgas, Mineralölprodukte, Wasserkraft etc.). Die gesamte in Deutschland installierte Brutto-Leistung konventioneller Kraftwerke ist basierend auf Daten des Umweltbundesamtes in der Abbildung „Installierte elektrische Leistung von konventionellen Kraftwerken ab 10 Megawatt nach Energieträgern“ dargestellt. Die aktuelle regionale Verteilung der Kraftwerkskapazitäten ist in der Abbildung „Kraftwerksleistung aus konventionellen Energieträgern ab 10 Megawatt nach Bundesländern“ dargestellt. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien sehr dynamisch entwickelt. Gleichzeitig wurden mit dem im Jahr 2023 erfolgten gesetzlichen Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung der Kernenergie und dem fortschreitenden Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle konkrete Zeitpläne zur Reduktion konventioneller Kraftwerkskapazitäten festgelegt (siehe Tab. „Braunkohlen-Kraftwerke in Deutschland gemäß Kohleausstiegsgesetz“ im letzten Abschnitt). Unabhängig davon übt der CO2 -Preis einen wesentlichen Einfluss auf die Rentabilität und insofern den Einsatz fossiler Kraftwerke aus. Braunkohlenkraftwerke : Mit Einsetzen der „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wurde der Prozess zum Ausstieg aus der Kohlestromerzeugung in Deutschland gestartet. Im Januar 2020 wurde im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes ein Ausstiegspfad für die Braunkohlestromerzeugung zwischen Bund, Ländern und beteiligten Unternehmen erarbeitet, welcher Entschädigungsregelungen für die Unternehmen und Förderung für die betroffenen Regionen enthält. Die Leistung von Braunkohlenkraftwerken als typische Grundlastkraftwerke lässt sich nur unter Energieverlust kurzfristig regeln. Sie produzieren Strom in direkter Nähe zu den Braunkohlenvorkommen im Rheinischen und Lausitzer Revier sowie im Mitteldeutschen Raum. Steinkohlenkraftwerke: Im Rahmen des Kohleausstiegs wird auch der Ausstieg aus der Steinkohle angestrebt. 2019 wurde bereits aus ökonomischen Gründen der Abbau von Steinkohle in Deutschland eingestellt. Im Gegensatz zur Braunkohle wird der Ausstieg aus der Steinkohle durch einen Auktionsmechanismus geregelt, der die Entschädigungszahlungen bestimmt. Steinkohlenkraftwerke produzieren Strom in den ehemaligen Steinkohle-Bergbaurevieren Ruhr- und Saarrevier, in den Küstenregionen und entlang der Binnenwasserstraßen, da hier kostengünstige Transportmöglichkeiten für Importsteinkohle vorhanden sind. (Weitere Daten und Fakten zu Steinkohlenkraftwerken finden sie in der Broschüre „Daten und Fakten zu Braun- und Steinkohle“ des Umweltbundesamtes.) Gaskraftwerke: Die Strom- und Wärmeerzeugung mit Gaskraftwerken erzeugt niedrigere Treibhausgasemissionen als die mit Kohlenkraftwerken. Des Weiteren ermöglichen sie durch ihre hohe Regelbarkeit und hohe räumliche Verfügbarkeit eine Ergänzung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dennoch muss zum Erreichen der Klimaziele die gesamte Stromerzeugung dekarbonisiert werden, etwa durch Umrüstung auf Wasserstoffkraftwerke. Kraftwerksleistung aus konventionellen Energieträgern ab 10 Megawatt nach Bundesländern Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Installierte elektrische Leistung von konventionellen Kraftwerken ab 10 Megawatt nach Energieträgern Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Braunkohlenkraftwerke in Deutschland gemäß Kohleausstiegsgesetz Quelle: UBA-Kraftwerksliste und BMWi Diagramm als PDF Kraftwerke auf Basis erneuerbarer Energien Im Jahr 2023 erreichte der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland einen neuen Höchststand: In diesem Jahr wurden 18,5 Gigawatt (GW) an erneuerbarer Kraftwerkskapazität zugebaut. Dieser Zubau liegt 70 % höher als die vorherige Ausbauspitze aus dem Jahr 2011. Insgesamt stieg damit die Erzeugungskapazität erneuerbarer Kraftwerke auf 168,4 GW (siehe Abb. „Installierte Leistung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“). Getragen wurde der Erneuerbaren-Zubau in den vergangenen vier Jahren vor allem von einem starken Ausbau der Photovoltaik (PV). Seit Anfang 2020 wurden mehr als 33 GW PV-Leistung zugebaut, davon mit 15,1 GW allein 45 % im Jahr 2023. Nach den Ausbaustarken Jahren 2011 und 2012 war der Photovoltaikausbau in den Folgejahren zunächst stark eingebrochen, seit etwa 10 Jahren wächst der Zubau aber kontinuierlich und übertraf im Jahr 2023 die Rekordjahre 2011 und 2012 deutlich. Um das im EEG 2023 formulierte PV-Ausbauziel von 215 GW im Jahr 2030 zu erreichen, wurde ein Ausbaupfad festgelegt. Das Zwischenziel von 89 GW zum Ende des Jahres 2024 wurde bereits im August des Jahres 2024 erreicht. In den Folgejahren bis 2030 bleibt allerdings ein weiterer Zubau von jährlich etwa 20 GW zur Zielerreichung notwendig. Auch wenn das Ausbautempo bei Windenergie zuletzt wieder zulegt hat, sind die aktuelle zugebauten Anlagenleistungen weit von den hohen Zubauraten früherer Jahre entfernt. Im Jahr 2023 wurden 3,3 GW neue Windenergie-Leistung zugebaut (2022: 2,4 GW; 2021: 1,6 GW). In den Jahren 2014 bis 2017 waren es im Schnitt 5,5 GW. Insgesamt lag die am Ende des Jahres 2023 installierte Anlagenleistung von Windenergieanlagen an Land und auf See bei 69,5 GW. Um die im EEG 2023 festgelegte Ausbauziele von 115 GW (an Land) und 30 GW (auf See) im Jahr 2030 zu erreichen, ist jeweils eine deutliche Beschleunigung des Ausbautempos notwendig. Durch die Abhängigkeit vom natürlichen Energiedargebot unterscheidet sich die Stromerzeugung der erneuerbaren Erzeugungsanlagen teilweise beträchtlich. So kann eine Windenergieanlage die vielfache Menge Strom erzeugen wie eine PV-Anlage gleicher Leistung. Ein einfacher Vergleich der installierten Leistungen lässt deshalb noch keinen Schluss über die jeweils erzeugten Strommengen zu. Neben Photovoltaik- und Windenergieanlagen mit stark witterungsabhängiger Stromerzeugung liefern Wasserkraftwerke langfristig konstant planbaren erneuerbaren Strom, sowie Biomassekraftwerke flexibel steuerbare Strommengen. Beide Energieträger haben in Deutschland aber nur ein begrenztes weiteres Ausbaupotential. Weitere Informationen und Daten zu erneuerbaren Energien finden Sie auf der Themenseite „Erneuerbare Energien in Zahlen“ . Wirkungsgrade fossiler Kraftwerke Im Brutto-Wirkungsgrad ist im Vergleich zum Netto-Wirkungsgrad der Eigenverbrauch der Kraftwerke enthalten. Insgesamt verbesserte sich der durchschnittliche Brutto-Wirkungsgrad des eingesetzten deutschen Kraftwerksparks seit 1990 um einige Prozentpunkte (siehe Abb. „Durchschnittlicher Brutto-Wirkungsgrad des fossilen Kraftwerksparks“). Diese Entwicklung spiegelt nicht zuletzt die kontinuierliche Modernisierung des Kraftwerksparks und die damit verbundene Außerbetriebnahme alter Kraftwerke wider. Der Brennstoffausnutzungsgrad von Kraftwerken kann durch eine gleichzeitige Nutzung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung, KWK) gesteigert werden. Dies kann bei Großkraftwerken zur Wärmebereitstellung in Industrie und Fernwärme, aber auch bei dezentralen kleinen Kraftwerken wie Blockheizkraftwerken lokal erfolgen. Dabei müssen neue Kraftwerke allerdings auch den geänderten Flexibilitätsanforderungen an die Strombereitstellung genügen, dies kann beispielsweise über die Kombination mit einem thermischen Speicher erfolgen. Obwohl bei konventionellen Kraftwerken in den letzten Jahren technisch eine Steigerung der Wirkungsgrade erreicht werden konnte, werden die dadurch erzielbaren Brennstoffeinsparungen nicht ausreichen, um die erforderliche Treibhausgasreduktion im Kraftwerkssektor für die Einhaltung der Klimaschutzziele zu erreichen. Dafür ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung notwendig. Kohlendioxid-Emissionen Folgende Aussagen können zum Kohlendioxid-Ausstoß von Großkraftwerken für die Stromerzeugung getroffen werden: Braunkohlen : Die spezifischen Kohlendioxid-Emissionen von Braunkohlenkraftwerken variieren je nach Herkunft des Energieträgers aus einem bestimmten Braunkohlerevier und der Beschaffenheit der mitverbrannten Sekundärbrennstoffe (siehe „Emissionsfaktoren eingesetzter Energieträger zur Stromerzeugung“). Mit mindestens 103.153 kg Kilogramm Kohlendioxid pro Terajoule (kg CO 2 / TJ) war der Emissionsfaktor von Braunkohlen im Jahr 2023 höher als der der meisten anderen Energieträger. Steinkohlen : Der Kohlendioxid-Emissionsfaktor von Steinkohlenkraftwerken betrug im Jahr 2023 94.326 kg CO 2 / TJ. Erdgas : Erdgas-GuD-Anlagen haben mit derzeit 56.221 kg CO 2 / TJ den geringsten spezifischen Emissionsfaktor fossiler Kraftwerke (abgesehen von Kokerei-/Stadtgas): Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht pro erzeugter Energieeinheit weniger Kohlendioxid als bei der Verbrennung von Kohle. Weitere Entwicklung des deutschen Kraftwerksparks Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Kraftwerkskapazitäten notwendig. Um den Herausforderungen der Energiewende begegnen zu können, wird es außerdem einen zunehmenden Fokus auf Flexibilisierungsmaßnahmen geben. Dabei handelt es sich um einen Ausbau von Speichern (etwa Wasserkraft, elektro-chemische Speicher, thermische Speicher) sowie um den Ausbau der Strominfrastruktur (Netzausbau, Außenhandelskapazitäten) und Anreize zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs.
Emissionsminderung bei Großfeuerungsanlagen Großfeuerungsanlagen haben aufgrund der großen Brennstoffmengen eine erhebliche Umweltrelevanz. Seit den 1980er Jahren ist es in Deutschland gelungen, die durch sie hervorgerufene Umweltbelastung - insbesondere ihre Emissionen an Staub, Schwefel- und Stickstoffoxiden und Schwermetallen - erheblich zu senken. Technische Maßnahmen erfolgreich In den letzten Jahrzehnten wurden große Anstrengungen unternommen, um die in großen industriellen Anlagen zur Energieumwandlung wie Kraftwerken, Heizkraftwerken und Heizwerken entstehenden Mengen an luftverunreinigenden Stoffen zu senken oder zu vermeiden. Der Vollzug der Verordnung über Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) aus dem Jahre 1983 hat in den 1980er Jahren in den alten und in den 1990er Jahren in den neuen Bundesländern zu einer erheblichen Verbesserung der Umweltsituation beigetragen. Die Betreiber von Altanlagen konnten durch umfangreiche Nachrüstungsmaßnahmen die Emissionen von Schwefeloxiden (SO x ) und Stickstoffoxiden (NO x ) sowie von Staub einschließlich der an ihm anhaftenden Schwermetalle mindern. Neue Anlagen werden von Anfang an mit hochwirksamen Einrichtungen zur Begrenzung dieser Emissionen ausgestattet. Entwicklung der Emissionen von Luftschadstoffen Schwermetalldepositionen werden auch im Luftmessnetz des Umweltbundesamtes ( UBA ) bestimmt. Betreiber von Großfeuerungsanlagen - das sind Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr - müssen seit 2004 zusätzlich zu den jährlichen Emissionsfrachten von SO x , NO x und Staub auch die Brennstoffeinsätze berichten. Darauf aufbauend übermittelt Deutschland im Rahmen EU-rechtlicher Vorgaben alle drei Jahre eine Zusammenfassung dieser Daten an die EU-Kommission. Der Geltungsbereich der Verordnung wurde 2004 auf Gasturbinenanlagen und 2013 auf Verbrennungsmotoranlagen mit jeweils 50 Megawatt Feuerungswärmeleistung oder mehr ausgedehnt. Erstmals zum Berichtsjahr 2016 verpflichtet die 17. BImSchV auch die abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen zur Berichterstattung an den Bund. So hat sich der Kreis der berichtspflichtigen Anlagen stufenweise vergrößert. Die Abbildungen „Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Schwefeloxiden aus Großfeuerungsanlagen“ und „Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Stickstoffoxiden aus Großfeuerungsanlagen“ zeigen die Wirksamkeit der in den 1980er und 1990er Jahren ergriffenen Maßnahmen zur Emissionsminderung. Den Abbildungen liegen Datenerhebungen zugrunde, die ab dem Jahr 1992 regelmäßig jährlich erhoben werden. Zu diesem Zeitpunkt war in Westdeutschland die Nachrüstung von bestehenden Großfeuerungsanlagen mit Einrichtungen zur Minderung der SO 2 - und NO x -Emissionen bereits weitgehend abgeschlossen. Deutschlandweit sanken die Emissionen von Schwefeldioxid zwischen 1992 und 2022 nochmals um 96,3 %, von rund 2,5 Millionen Tonnen (Mio. t) auf rund 0,1 Mio. t, die Stickstoffoxid-Emissionen nahmen im gleichen Zeitraum um 63,7 %, von rund 0,45 Mio. t auf rund 0,16 Mio. t ab. Der Anstieg der NO x - Frachten zum Jahr 2004 ist auf die ab diesem Zeitpunkt wirksame Einbeziehung von Gasturbinenanlagen in die Berichterstattungspflicht zurückzuführen. Die Einbeziehung der Emissionen von Verbrennungsmotoranlagen ab dem Jahr 2013 wirkt sich wegen der bundesweit sehr geringen Anzahl solcher Anlagen im Geltungsbereich der Verordnung kaum auf die Emissionsentwicklung der Großfeuerungsanlagen aus. Der Anstieg der SO 2 und der NO x -Frachten zum Jahr 2016 ist darauf zurückzuführen, dass abfallmitverbrennende Großfeuerungsanlagen erstmals für das Jahr 2016 zur Berichterstattung ihrer Emissionen verpflichtet sind; zum Teil haben diese Anlagen in den Jahren davor auf freiwilliger Basis ihre Emissionen berichtet. Der in den Jahren 2017 - 2019 erkennbare, beachtliche Rückgang der Emissionen gegenüber 2016 wurde durch zwei Faktoren begünstigt: Zum einen ging in den Kraftwerken der Einsatz von Stein- und Braunkohle bis zum Jahr 2019 merklich zurück, dagegen stieg der Einsatz von Erdgas an. Zum anderen mussten zahlreiche Großfeuerungsanlagen ab 1.1.2016 strengeren emissionsbegrenzenden Anforderungen der 13. und 17. BImSchV entsprechen. Während der Corona-Pandemie, im Jahr 2020, ging die Stromproduktion und damit auch der Einsatz an Stein- und Braunkohlen zurück. Infolgedessen sanken die NO X und SO 2 Emissionen noch einmal deutlich. Der Emissionsanstieg im Jahr 2021 hat verschiedene Gründe. Witterungsbedingt ging die Windstromeinspeisung deutlich zurück. Zugleich stieg der Stromverbrauch im Zuge der wirtschaftlichen Erholung wieder an. Infolgedessen erhöhte sich der Einsatz von Stein- und Braunkohlen in Kraftwerken. Aufgrund der Gaskrise wurde auch im Jahr 2022 mehr Stein- und Braunkohle aber auch mehr Heizöl genutzt, während der Erdgaseinsatz deutlich zurückging. Der dennoch erfolgte Emissionsrückgang ist durch die strengeren Grenzwerte der 13.BImSchV aus dem Jahre 2021 zu erklären. Aktuelle Angaben zu den jährlichen Emissionsfrachten - auch von anderen Schadstoffen - von Standorten mit einer oder mehreren Großfeuerungsanlagen finden sich auf der Webseite Thru.de , die Informationen zu Schadstofffreisetzungen und der Entsorgung von Abfällen sowie zu Emissionen aus diffusen Quellen zusammenführt. Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Schwefeloxiden aus Großfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Stickstoffoxiden aus Großfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten
CO2-Emissionen pro Kilowattstunde Strom 2023 gesunken Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen, dass die spezifischen Treibhausgas-Emissionsfaktoren im deutschen Strommix im Jahr 2023 nach einem Anstieg 2022 wieder gesunken sind. Hauptursachen sind der gestiegene Anteil erneuerbarer Energien, der gesunkene Stromverbrauch infolge der wirtschaftlichen Stagnation und dass mehr Strom importiert als exportiert wurde. Pro Kilowattstunde des in Deutschland verbrauchten Stroms wurden bei der Erzeugung durchschnittlich 380 Gramm CO 2 ausgestoßen. 2022 lag dieser Wert bei 429 und 2021 bei 407 Gramm pro Kilowattstunde. Vor 2021 wirkte sich der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien positiv auf die Emissionsentwicklung der Stromerzeugung aus und trug wesentlich zur Senkung der spezifischen Emissionsfaktoren im Strommix bei. Die wirtschaftliche Erholung nach dem Pandemiejahr 2020 und die witterungsbedingte geringere Windenergieerzeugung führten zu einer vermehrten Nutzung emissionsintensiver Kohle zur Verstromung, wodurch sich die spezifischen Emissionsfaktoren im Jahr 2021 erhöhten. Dieser Effekt beschleunigte sich noch einmal im Jahr 2022 durch den verminderten Einsatz emissionsärmerer Brennstoffe für die Stromproduktion und den dadurch bedingten höheren Anteil von Kohle. 2023 führte der höhere Anteil erneuerbarer Energien, eine Verminderung des Stromverbrauchs infolge der wirtschaftlichen Stagnation sowie ein Stromimportüberschuss zur Senkung der spezifischen Emissionsfaktoren: Der Stromhandelssaldo wechselte 2023 erstmals seit 2002 vom Exportüberschuss zum Importüberschuss. Es wurden 11,8 Terawattstunden ( TWh ) mehr Strom importiert als exportiert. Dies entspricht 4,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen, die nicht der deutschen Stromerzeugung zugerechnet werden, da sie in anderen berichtspflichtigen Ländern entstehen. Die starke Absenkung des spezifischen Emissionsfaktors im deutschen Strommix im Jahr 2023 ist deshalb nur bedingt ein Indikator für die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen des Stromsektors. Die Entwicklung des Stromverbrauchs in Deutschland Der Stromverbrauch stieg seit dem Jahr 1990 von 479 Terawattstunden (TWh) auf 584 TWh im Jahr 2017. Seit 2018 ist erstmalig eine Verringerung des Stromverbrauchs auf 573 TWh zu verzeichnen. Mit 513 TWh wurde 2020 ein Tiefstand erreicht. Im Jahr 2021 ist ein Anstieg des Stromverbrauchs infolge der wirtschaftlichen Erholung nach dem ersten Pandemiejahr auf 526 TWh zu verzeichnen, um 2022 wiederum auf 515 TWh und 2023 auf 454 TWh zu sinken. Der Stromverbrauch bleibt trotz konjunktureller Schwankungen und Einsparungen infolge der Auswirkungen der Pandemie und des russischen Angriffskrieges in der Ukraine auf hohem Niveau. Datenquellen Die vorliegenden Ergebnisse der Emissionen in Deutschland leiten sich aus der Emissionsberichterstattung des Umweltbundesamtes für Deutschland, Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik, Daten der Arbeitsgemeinschaft für Energiebilanzen e.V. auf der Grundlage amtlicher Statistiken und eigenen Berechnungen für die Jahre 1990 bis 2021 ab. Für das Jahr 2022 liegen vorläufige Daten vor. 2023 wurde geschätzt.
Die RWE Power AG, Firmensitz: RWE Platz 2, 45141 Essen, Postanschrift: Auenheimer Straße 27, 50129 Bergheim-Niederaußem, hat für die Teiländerung und Erweiterung der Kraftwerksabfalldeponie II im rekultivierten Bereich des Tagebaus Inden die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für dieses Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) in der zurzeit geltenden Fassung (KrWG) ein Planfest-stellungsverfahren nach den Vorschriften der §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrens-gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102) in der zurzeit geltenden Fassung (VwVfG) durchzuführen. In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung (UVPG) durchzuführen. Für die Durchführung dieses Verfahrens ist die Bezirksregierung Köln nach § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V .m. Anhang I Spiegelstrich 8 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz vom 03.02.2015 (GV. NRW. S. 268) in der zurzeit geltenden Fassung (ZustVU) i. V. m. § 2 Nr. 7 Deponieverordnung vom 27.04.2009 (BGBl. I S. 900) in der zurzeit geltenden Fassung (DepV) als obere Umweltschutzbehörde zuständig. Auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Inden betreibt die Antragstellerin die Kraftwerksabfalldeponie II Tagebau Inden. Auf der Deponiefläche mit einer Gesamtgröße von ca. 58,2 ha werden seit dem Jahr 2010 jährlich bis zu ca. 1,2 Mio. m³ Abfälle der Deponieklasse I abgelagert. Dazu zählen Kraftwerksabfälle des Kraftwerks Weisweiler (Braunkohlenaschen, Gips sowie ein-gebundenes REA-Wasser aus der Rauchgasentschwefelung), in geringem Umfang eigene mineralische Abfälle sowie im Rahmen der gemeinsamen Ablagerung auch die Aschen und Gipse der Müllverbrennungsanlage Weisweiler. Das genehmigte Gesamtvolumen beträgt 19 Mio. m³. Ende 2019 lag das Restvolumen noch bei ca. 7,1 Mio. m³. Dieses Restvolumen ist jedoch nicht ausreichend für die Ablagerung der anfallenden Abfälle und insbesondere der Kraftwerksabfälle, die bis zur geplanten Beendigung der Kohleverstromung im Kraftwerk Weisweiler zum 01.04.2029 noch anfallen werden. Dies ist darin begründet, dass die Aschegehalte der im Tagebau Inden hereingewonnenen und im Kraftwerk Weisweiler zur Stromerzeugung eingesetzten Braunkohle tatsächlich höher ausfallen als seinerzeit berücksichtigt und damit die tatsächlich anfallenden Kraftwerksabfallmengen insgesamt höher sind. Um die Ablagerung der vorgenannten Abfälle aus dem Kraftwerk Weisweiler bis zur geplanten Beendigung der Kohleverstromung sicherzustellen, umfasst der mit Datum vom 10.05.2021 eingereichte Plan u. a. folgende Anträge: - die Erhöhung der Ablagerungsmenge sowie die Anpassung der Ober-flächengestaltung auf einem bereits am 13.05.2009 planfestgestellten ca. 26,1 ha großen südöstlichen Teilbereich der Kraftwerksabfalldeponie im rekultivierten Be-reich des Tagebaus der Deponieklasse (DK) I und - die Erweiterung des Ablagerungsbereiches der Kraftwerksabfalldeponie der DK I um insgesamt ca. 4,7 ha in östliche Richtung auf der von der Ortschaft Fronhoven/ Neu-Lohn abgewandten Seite (Stadtgebiet Eschweiler) sowie auf einem kleinen Teil der Gemeinde Inden auf insgesamt rd. 62,9 ha einschließlich aller weiteren Folgemaßnahmen unter teilweiser Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.05.2009 in der Fassung vom 19.11.2020. Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken durchgeführt werden: - Gemarkung Lohn, Flur 31, Flurstücke 27 und 17, - Gemarkung Weisweiler, Flur 38, Flur 12 sowie - Gemarkung Inden, Flur 11, Flurstück 73. Zur Herstellung eines höhengleichen Anschlusses an die Erweiterungsflächen ist das bereits genehmigte Oberflächenabdichtungssystem einschließlich Rekultivie-rung höhenmäßig so anzupassen, dass ein gleichförmiges Oberflächenrelief ent-steht und in das Gesamtbild der Deponie integriert wird. Dementsprechend wird die Oberflächengestaltung und Oberflächenentwässerung im Vorhabenbereich ange-passt. Das abzulagernde Abfallvolumen erhöht sich mit der Erweiterung um 2,3 Mio. m³ von bisher ca. 19 Mio. m³ auf maximal 21,3 Mio. m³. Mit der Erweiterung vergrößert sich die Ablagerungsfläche um rd. 4,7 ha von derzeit rd. 58,2 ha auf rd. 62,9 ha. Da-bei wird die bisher genehmigte maximale Höhe der Deponie von 200 m NHN wei-terhin nicht überschritten. Sowohl die genehmigte Laufzeit der Deponie bis zum 31.12.2032 als auch die ge-nehmigten Abfälle mit ihren jeweiligen Abfallschlüsselnummern und den jeweiligen Zuordnungswerten bleiben unverändert. Durch die Nutzung der bereits bestehen-den Infrastruktur sowie die räumliche Nähe zum Kraftwerk und zur Müllverbren-nungsanlage Weisweiler sind keine neuen Erschließungs- bzw. Betriebseinrichtungen notwendig und öffentliche Straßen werden nicht durch zusätzlichen Verkehr belastet.
Berlin will spätestens 2045 klimaneutral sein. Dafür muss die bisher überwiegend auf fossilen Brennstoffen basierende Energieversorgung im Land umgestellt werden. Das Berliner Energiewendegesetz sieht deshalb seit seiner ersten Novellierung vom 08.11.2017 vor, dass der Senat auf die Beendigung der Nutzung der Braunkohle bis Ende 2017 und der Steinkohle bis spätestens Ende 2030 hinwirken soll (§ 18 Abs. 1 EWG Bln ). Berlin treibt Kohleausstieg bis spätestens 2030 voran Der Senat hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 auf Vorlage der Senatorin Regine Günther den jährlichen Bericht an das Abgeordnetenhaus zur Beendigung der Kohlenutzung in Berlin beschlossen. Pressemitteilung vom 22.06.2021 Ein Teilziel wurde bereits erreicht. Der Kohleausstiegsbonus des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes hat es Vattenfall ermöglicht, schon im Mai 2017 – und nicht wie geplant erst 2020 – am Kraftwerksstandort Klingenberg die Braunkohlenutzung zu beenden. Parallel dazu hat Vattenfall den Braukohlestaubkessel in der Blankenburger Straße endgültig abgeschaltet. Damit wird die Braunkohle, der emissionsintensivste aller Brennstoffe, seit 2017 nicht mehr in Berliner Kraftwerken verwendet. Seit Oktober 2019 befindet sich der Kohleblock Reuter C im Stilllegungsprozess und es wird seitdem keine Steinkohle mehr an dem Standort Reuter verbrannt. Bis 2030 sollen nun auch die verbliebenen steinkohlebefeuerten Vattenfall-Kraftwerksblöcke abgeschaltet werden, damit die Berliner Klimaschutzziele erreicht werden können. Daher ließen das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, sowie Vattenfall als größter Steinkohlenutzer Berlins zwischen November 2017 und Oktober 2019 eine Machbarkeitsstudie für die Transformation der zwei Kohlekraftwerke Reuter-West und Moabit erarbeiten. Die Machbarkeitsstudie untersuchte, wie der Kohleausstieg in den beiden Kraftwerken Reuter-West und Moabit bis spätestens 2030 gelingen und eine weitgehend CO 2 -freie Fernwärmeversorgung über einen innovativen Fernwärmetechnologiemix erreicht werden kann. Auf der Grundlage von verschiedenen innovativen Versorgungsoptionen sollten mindestens zwei Transformationsszenarien ausgearbeitet werden. Eine Prämisse war die verlässliche und bezahlbare Energieversorgung. Zudem sollten sich die Transformationsszenarien daran orientieren, die Fernwärmeversorgung nach 2030 CO 2 -frei zu gestalten. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde das Aachner Unternehmen BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH beauftragt. Um die Annahmen und Ergebnisse validieren zu lassen, riefen Senatsverwaltung und Vattenfall einen Begleitkreis ins Leben. Der Begleitkreis setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft zusammen. Er hatte die zentrale Aufgabe, die Erstellung der Studie kritisch zu begleiten. Die Mitglieder wurden regelmäßig über alle wichtigen Parameter der Studie wie Annahmen, Versorgungsoptionen, Zwischenberichte und Ergebnisse unterrichtet und gaben auf dieser Grundlage Empfehlungen. Bericht an das Abgeordnetenhaus Pressemitteilung vom 23.07.2019 Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zeigen, dass der Kohleausstieg in Berlin bis spätestens 2030 technisch und zu preiswürdigen Kosten machbar ist. Durch den Ersatz von Steinkohle können jährlich mehr als 2 Millionen Tonnen CO 2 eingespart werden. Das entspricht rund 13% des gesamten CO 2 -Ausstoßes im Land Berlin (Quellenbilanz 2016: insgesamt 16,9 Mio. t). Damit würde Vattenfall den größten Einzelbetrag auf Berlins Weg zur Klimaneutralität leisten. Darüber hinaus wird der Berliner Kohleausstieg somit schneller realisiert, als der bundesweite Kohleausstieg. Mit der Machbarkeitsstudie wurde ein neues Erzeugungskonzept für eine erfolgreiche, klima- und verbraucherfreundliche Wärmewende bei gleichzeitig hoher Versorgungssicherheit vorgelegt. Das Fernwärmesystem bietet die Möglichkeit, Wärme aus verschiedenen Quellen aufzunehmen und zu verteilen. Die Nutzung und Integration klimafreundlicher Energien wie Geothermie und Biomasse sowie die Nutzung von Abwärme, die ansonsten ungenutzt in die Umwelt abgegeben würde (v. a. Abwasser oder industrielle Abwärme), tragen etwa zu 40 % zum Ersatz der Kohle bei, neue hocheffiziente, modulare Gas-KWK-Konzepte zu rund 60 %. Die Einbindung von Speicherlösungen und Power-to-Heat zur Integration erneuerbaren Stroms in die Wärmeversorgung soll darüber hinaus klimaschonende Wärme für die Metropole Berlin bereitstellen. Die aktuellen Heizkraftwerksstandorte Reuter West und Moabit werden damit zu nachhaltigen Energie-Verbundstandorten entwickelt. In zehn Jahren wird die heute schon ökologische Berliner Fernwärme als Stadtwärme nachhaltig und klimafreundlich sein. Um die langfristige Dekarbonisierung zu erreichen, müssen auch nach 2030 zusätzliche Potenziale zur klimaneutralen Fernwärmeerzeugung erschlossen und die Brennstoffbasis für die bis 2030 neu zu errichtenden Gas-KWK-Anlagen so verändert werden, dass auch die Nutzung von fossilem Gas enden kann. Das Gas-KWK-Konzept wird dementsprechend Wasserstoff-ready ausgelegt sein. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung am 28. Oktober 2019 wurde der ausführliche Endbericht der Öffentlichkeit vorgestellt. Herr Dr. Ritzau (BET), Projektleiter der Machbarkeitsstudie, präsentierte den über 130 interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern wesentliche Studienergebnisse. Anschließend diskutierten Herr Dr. Ritzau, Frau Senatorin Günther und Frau Dr. Wielgoß (Vattenfall Wärme Berlin) mit Frank Peter (Agora Energiewende), Julia Epp (Vorstand BUND Berlin) und Daniel Buchholz (SPD, Sprecher für Umwelt und Klimaschutz) die Ergebnisse und gaben einen Ausblick auf die Umsetzungsphase. Der Vortrag von Dr. Ritzau kann per E-Mail angefordert werden: Jana.Spiess@SenMVKU.berlin.de
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat einen Flyer mit einer Übersicht der berlinweiten Annahmestellen für Gipskartonplatten und faserfreien Gipsakustikplatten neu aufgelegt und veröffentlicht. Aus altem Gipsmaterial können ohne Qualitätseinbuße neue Gipsprodukte hergestellt werden. Das Kreislaufwirtschaftsrecht verlangt daher eine Getrenntsammlung und die Wiederverwendung bzw. ein hochwertiges Recycling auch von Bauabfällen. Der einmal abgebaute Naturgips kann unendlich häufig wiederverwendet werden – vollständig und abfallfrei. Hochwertige Gipsabfälle, wie z.B. Gipskartonplatten und faserfreie Gipsakustikplatten, gehören deshalb nicht auf die Deponie, sondern sollten in einer der gelisteten Annahmestellen abgegeben werden. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Gips ist unter diesem Aspekt ein idealer Baustoff, der nicht auf die Deponie gehört, sondern in den Stoffkreislauf. Immer wieder. So kommen wir auf unserem Weg zur Zero-Waste-Hauptstadt ein gutes Stück voran.“ In Berlin fallen beim Neubau, bei der Sanierung oder beim Rückbau von Gebäuden jedes Jahr etwa 30.000 Tonnen Gipsabfälle an. Bis vor wenigen Jahren landeten diese Abfälle ausschließlich auf Deponien. Wenn Gips aber recycelt wird, bleiben natürliche Lagerstätten unberührt und somit Landschaften erhalten. Zusätzlich wird knapper Deponieraum geschont. Recycling-Gips kompensiert in Folge des Kohleausstiegs auch zunehmend den Wegfall des sogenannten Rauchgasentschwefelungsanlagengipses (REA-Gips), welcher bei der Kohleverstromung entsteht. Die gesammelten Gipskartonplatten und faserfreien Gipsakustikplatten werden von den Annahmestellen aus zur Gipsrecyclinganlage der Mitteldeutschen Umwelt- und Entsorgung GmbH (MUEG) nahe Leipzig transportiert. Aus dem recycelten Gips können wieder neue Gipsprodukte hergestellt werden, womit der Kreislauf geschlossen wird. Wir danken den beteiligten Annahmestellen und der MUEG für die gemeinsame Bestrebung die Kreislaufwirtschaft im Bausektor weiter voranzutreiben. Das Vorgehen trägt dazu bei, dass die Ziele des Berliner Abfallwirtschaftskonzepts mit dem Leitbild Zero-Waste erreicht werden können. Aktueller Flyer zum Recycling von Gips und zu den Annahmestellen (Pdf-Datei): https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/kreislaufwirtschaft/projekte/recycling-von-gips/flyer_gips.pdf
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