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Juristische Unterstützung bei der Erarbeitung einer VO zu einem Kombikraftwerks-Bonus gemäß Paragraph 64 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a) EEG

Das Projekt "Juristische Unterstützung bei der Erarbeitung einer VO zu einem Kombikraftwerks-Bonus gemäß Paragraph 64 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a) EEG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Becker Büttner Held Consulting AG, Standort Berlin durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung bei der Erarbeitung eines konkreten Textvorschlags für eine Verordnung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu einem Kombikraftwerks-Bonus einschließlich einer Begründung. Durch den Kombikraftwerks-Bonus soll die Markt- und Netzintegration von Strom aus Erneuerbaren Energien verbessert werden und damit mittelbar der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert werden. Die Verordnung wird auf der Grundlage der Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zum Kombikraftwerks-Bonus erfolgen. Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) verfügt über eine herausragende Expertise im Energierecht und insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien. BBH hat mehrfach konkrete Vorschläge für Rechtsnormen zu Boni zur Systemintegration von Erneuerbaren Energien erarbeitet. Bei der rechtlichen Unterstützung bei der Erarbeitung der Kombikraftwerks-Verordnung sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Erarbeitung der Verordnung zu untersuchen, insbesondere die Vereinbarkeit mit höherrangigem deutschem Recht sowie mit europäischem Recht. Parallel zur Prüfung rechtlicher Einzelfragen sollen bereits frühzeitig konkrete Vorschriften für die Verordnung entworfen und diskutiert werden. Konkrete zeitliche Vorgaben werden in Abstimmung mit dem Projektteam erarbeitet. Über die dauerhafte Tätigkeit von BBH in den Räumen des BMU wird eine optimale Abstimmung mit dem Forschungskonsortium und dem Auftraggeber gewährleistet. Der im Rahmen des Vorhabens mit zu erstellende Verordnungsentwurf ist Grundlage für die von der Bundesregierung zu erlassende Verordnung. Mit dieser Verordnung kann die Systemintegration und damit mittelbar der Ausbau der Erneuerbaren Energien erheblich gefördert werden.

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