Das Projekt "Ökonomische und rechtliche Untersuchungen von Fragen zu Umwelt, Energie, Klimaschutz, u.a. der Vorschläge zur Ausgestaltung des EU-Emissionshandels ab 2013 und nationaler Umsetzungsmaßnahmen sowie der Vorschläge zur Umssetzung des Energiekonzepts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Im Jahr 2011 und Anfang 2012 müssen weitere Maßnahmen der Europäischen Kommission im Komitologieverfahren beschlossen werden, um den Rechtsrahmen für den Emissionshandel ab 2013 zu vervollständigen. Dies betrifft beispielsweise die EU-Verordnungen über die Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen sowie über die Verifizierung der Emissionsberichte durch Sachverständige und deren Akkreditierung. Auch zur Nutzung von Projektgutschriften müssen Maßnahmen ergehen, die diesen Bereich möglicherweise grundlegend neu gestalten werden. Gegebenenfalls müssen dann nationale Verordnungen zur Umsetzung dieser Maßnahmen erlassen werden. Es ist ferner zu erwarten, dass auf europäischer Ebene eine Diskussion über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für eine Minderung von Treibhausgasen über das bisherige 20 Prozent -Ziel hinaus geführt wird. Diese Vorschläge müssen auch seitens des BMU geprüft und kommentiert werden. Wissenschaftlicher Unterstützungsbedarf ergibt sich weiterhin dadurch, dass im Jahr 2011 die Zuteilungsverfahren für die Handelsperiode ab 2013 stattfinden, die mit ökonomischem und juristischem Klärungsbedarf verbunden sein werden. Auf nationaler Ebene sollen die Maßnahmen aus dem Integrierten Energie- und Klimapaket der Bundesregierung überprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Hierfür wird - gegebenenfalls sehr kurzfristig - spezialisierter juristischer und ökonomischer Unterstützungsbedarf entstehen. Weiterer Bedarf an der Prüfung von Instrumenten des Klimaschutzes kann sich kurzfristig ergeben, und a. bei der Begleitung von Vorhaben anderer Ressorts durch das BMU. Zielstellung: Ziel des Vorhabens ist es, durch externe wissenschaftliche Begleitung die notwendige fachliche Expertise bei der Klärung von ökonomischen und rechtlichen Fragen im Bereich Umwelt und Energie sowie Klimaschutz zu erhalten. Dadurch soll die Effizienz und Effektivität der Maßnahmen sichergestellt werden.
Das Projekt "Verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen zur Weiterentwicklung der ETS-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Bei der laufenden Reform der Emissionshandels-Richtlinie (ETS-RL) und der daran anschließenden Verhandlung untergesetzlicher Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Umsetzungs-Rechtsakte) stellen sich umfassende verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen. Anders als bei bisherigen Reformen der ETS-RL, die stets nur Teilbereich betrafen, wir die Richtlinie bei dieser Reform umfassend geändert und sowohl an die Anforderungen der 4. Handelsperiode (2020-2030) und des Pariser Abkommens als auch an die Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) angepasst. Dazu gehört die Umstellung der bisherigen Komitologie-Verfahren auf die im AEUV verankerten Verfahren der tertiären Rechtsetzung. Zu den Einzelheiten und zukünftigen Verfahren haben Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat im April 2016 eine Inter-Institutionelle Vereinbarung unterzeichnet. Im Nachgang zur Reform der ETS-RL werden die untergesetzlichen Rechtsakte auf Grundlage der neuen Verfahren neu verhandelt und an die Anforderungen der 4. Handelsperiode angepasst. Mit diesen Reformen sind zahlreche Fragestellungen des Emissionshandelsrecht verbunden, die fundierte verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Analysen erfordern. Mit diesem Vorhaben sollen Rechtsfragen bearbeitet werden, die extern vergeben werden müssen.
Das Projekt "Rechtsvorhaben zur europäischen Weiterentwicklung des Emissionshandels unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen betreffend energieintensive Industrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Im Rahmen der Verhandlungen zum Klimapaket der KOM werden verschiedene Sonderregeln insbesondere für die energieintensiven Industrien, die im Wettbewerb mit außereuropäischen Anbietern stehen, diskutiert. Dies und auch andere Sonderregeln werden z.T. im Kommitologieverfahren nach Verabschiedung der Richtlinie konkretisiert. Vor diesem Hintergrund ist Zielstellung des Vorhabens, die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der diskutierten Maßnahmen zu bewerten. Aktuelle Entwicklungen und Vorschläge aus anderen laufenden Vorhaben sind in die rechtliche Bewertung einzubeziehen. Es geht unter anderem um die internationalen / völkerrechtlichen Vorgaben (z.B. der WTO) und um die europarechtliche Zulässigkeit der Privilegierung einiger Industrien gegenüber anderen Teilnehmern des Emissionshandels. Bei Letzterem sind insbesondere beihilferechtliche Tatbestände zu erörtern. Geprüft werden soll auch, ob Kompensationslösungen statt auf Branchenebene besser als Einzelfallentscheidung unter bestimmten definierten Kriterien ähnlich einer Härtefallklausel machbar sind. Das Vorhaben soll die diskutierten Möglichkeiten bewerten und dadurch Hilfestellung zur Positionierung des BMU bieten.