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TEHG ı ZuV 2020

Der Kommentar erläutert das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und die Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) und behandelt damit die relevanten Rechtsakte zur Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland. Die Autoren gehen umfassend auf die in der Praxis relevantesten Fragen, wie den Anwendungsbereich, die Zuteilungsregeln sowie die Überwachung und Berichterstattung, ein. Vor allem in Bezug auf die EU-weit einheitlichen Zuteilungsregeln und die nationale Umsetzung durch die ZuV 2020 erschweren die komplexen Rechtsquellen und die zahlreichen erläuternden Dokumente die Aufbereitung der Thematik. Die Autoren geben einen umfassenden Überblick über die Umsetzung der einheitlichen Zuteilungsregeln in Deutschland und stellen deren Regelungszusammenhang systematisch dar. Neben Literaturquellen haben sie an zahlreichen Stellen auf die Auslegungshilfen der Europäischen Kommission, die Guidance Documents, zurückgegriffen. Diese Leitlinien konnten jedoch aufgrund mangelnder Rechtsverbindlichkeit lediglich als Anhaltspunkt zur Ermittlung des beabsichtigten Regelungszwecks herangezogen werden. Der Kommentar gibt den aktuellen Stand der Diskussion zur Mitte der dritten Handelsperiode wieder. Grundlegende Fragestellungen, die bereits höchstrichterlich entschieden sind, sowie aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind bis einschließlich September 2016 berücksichtigt. Einige Detailfragen, insbesondere in Bezug auf die Zuteilungsregeln, sind weiterhin Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Quelle: Verlagsinformation

Arbeiten zu den Staatenberichten und zu dem 3. Review Meeting zum Gemeinsamen Übereinkommen über nukleare Entsorgung

Das Projekt "Arbeiten zu den Staatenberichten und zu dem 3. Review Meeting zum Gemeinsamen Übereinkommen über nukleare Entsorgung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Das Gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und die Sicherheit der Entsorgung der radioaktiven Abfälle (Joint Convention) dient der Überprüfung der Maßnahmen der Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Sicherheit in der nuklearen Entsorgung. Dazu werden alle drei Jahre Überprüfungskonferenzen mit allen Vertragsstaaten durchgeführt, in deren Vorfeld jedes Land einen nationalen Bericht zur Beschreibung der Situation, aktueller Entwicklungen und geplanter Aktivitäten erstellt. Das Vorhaben setzt die Arbeiten zur ersten und zweiten Überprüfungskonferenz fort. Es umfasst die Erarbeitung von Beiträgen für den deutschen Staatenbericht sowie Bearbeitung von Fragen und Kommentaren dazu, die Prüfung und Kommentierung von Berichten der anderen Vertragsstaaten und die Teilnahme an der Überprüfungskonferenz im Mai 2009 als Mitglied der deutschen Delegation. Die Projektgruppe setzt sich aus Mitarbeitern des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Brenk Systemplanung, Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und Öko-Institut zusammen unter Leitung des BMU.

Erstellung eines Kommentars zum PRTR-Gesetz

Das Projekt "Erstellung eines Kommentars zum PRTR-Gesetz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt.

Kommentar zur DIN 68800 Teil 2 'Erarbeitung von konstruktiven Ausfuehrungsregeln zum baulichen Holzschutz' (F-95/18)

Das Projekt "Kommentar zur DIN 68800 Teil 2 'Erarbeitung von konstruktiven Ausfuehrungsregeln zum baulichen Holzschutz' (F-95/18)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Gesellschaft für Holzforschung durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, die zum Teil knapp und allgemein gehaltenen Aussagen der Normenreihe DIN 68800 auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse und praxisgerechter Erfahrungen fundiert auszuwerten, zu konkretisieren, ergaenzen, interpretieren und zu erlaeutern. Die Erarbeitung konstruktiver Details, ueber die in den Normen ausgefuehrten Beispiele hinaus mit Darstellung verschiedener alternativer, in der Praxis auftauchender Situationen, ergeben den Schwerpunkt der Arbeit. Das Vorhaben soll die Trennlinien zwischen baulichen und chemischen Holzschutz klarer definieren und Planungs- und Rechtssicherheit schaffen. 1) Vorbemerkungen: Der Abschlussbericht stellt auf Grund eines Beschlusses der begleitenden Arbeitsgruppe zugleich den offiziellen Kommentar zu DIN 68800-2 Holzschutz (Vorbeugende bauliche Massnahmen im Hochbau), Ausgabe Mai 1996, dar und soll in Kuerze in den Gesamt Kommentar (Beuth-Kommentar) zu DIN 68800, Teile 2 bis 4, einfliessen. Im Kommentar zum Teil 2 werden behandelt: a) Erlaeuterungen der in der Norm enthaltenen Begriffe und Festlegungen. b) Die wesentlichen Grundlagen der Festlegungen in der Norm. c) Die bauteilspezifischen Konsequenzen (Entwurf, Herstellung, Bauablauf) als Voraussetzung fuer die Zuordnung zur Gefaehrdungsklasse GK O (ohne chemischen Holzschutz). d) Darstellung jener Konstruktionen, fuer die ein spezieller Nachweis fuer eine solche Zuordnung nicht mehr erforderlich ist. e) Die neuen Anwendungsbereiche von genormten Holzwerkstoffen mit weitgehendem Verzicht auf den Einsatz pilzgeschuetzter Werkstoffe der Klasse 100 G.

Handbuch des Agrarumweltrechts

Das Projekt "Handbuch des Agrarumweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Rechtswissenschaft, Forschungsstelle für Agrar- und Umweltrecht durchgeführt. Das gemeinsam mit Peter-Christian Storm (UBA Berlin) geplante Handbuch wird die umweltrechtlichen Vorschriften erfassen, systematisieren und erlaeutern, die in besonderer Weise auf den Agrarbereich bezogen sind. Unter dem Begriff Agrarumweltrecht lassen sich diejenigen Rechtsnormen, Rechtsinstitute und Rechtsprobleme einordnen, die einer landwirtschaftlichen Bestaetigung aus Gruenden der Umweltpflege den umweltrechtlichen Rahmen setzen. Dazu zaehlen im weiteren Sinne auch die der Landwirtschaft wegen ihrer 'Sonderlage' als Zweig der Urproduktion gewaehrten Ausnahmen von allgemein geltenden umweltrechtlichen Vorschriften und die umweltrechtlichen Normen, die sich an nicht landbewirtschaftende Dritte zugunsten der Landwirtschaft richten. Das Handbuch wendet sich vornehmlich an die Rechtspraxis. Fuer seine Bearbeitung werden Autoren aus Rechtswissenschaft und Rechtspraxis gewonnen.

Bodenordnung fuer Ausgleichsflaechen - Die Umlegung als Mittel zur Durchsetzung des Verursacherprinzips -

Das Projekt "Bodenordnung fuer Ausgleichsflaechen - Die Umlegung als Mittel zur Durchsetzung des Verursacherprinzips -" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Dortmund, Institut für Raumplanung durchgeführt. Im ersten Teil der Arbeit wird vor dem Hintergrund der Entwicklung des Naturschutzrechts zunaechst die Funktionsweise der Eingriffsregelung vorgestellt. Die Eingriffsregelung nach Paragraph 8 BNatSchG ist durch das Verursacherprinzip gekennzeichnet. Verfahrensrechtlich ist sie als Huckepackverfahren ausgestaltet, die hier deutlichen strukturellen Unterschiede zum baurechtlichen Verfahren waren mit Anlass fuer die gesetzliche Regelung dieses Verhaeltnisses. Die beiden Rechtsaenderungen werden nachvollzogen und ihre Wirkung auf Ziele und Kernelemente der urspruenglichen Eingriffsregelung herausgestellt. Im Hauptteil der Arbeit wird das Instrumentarium der Bodenordnung auf die Moeglichkeiten zur Bereitstellung von Ausgleichsflaechen hin diskutiert. Fuer die Realisierung besonders bedeutsam ist die Frage des Bodenwertes von Ausgleichsflaechen und eine moegliche Wirkung auf den Wert von Bauflaechen. In einem dem planungsbetroffenen Eigentuemer gegenueber sensiblen Bereich werden Ansaetze fuer Begruendungen gegenueber Eigentuemern und Politik geliefert sowie Begruendungsluecken aufgezeigt. Im Ergebnis werden Empfehlungen an die Gemeinden und an den Gesetzgeber formuliert. Mit der Eingriffsregelung bietet das geltende Recht bereits einen Ansatz fuer ein Steuerungsinstrument auf kommunaler Ebene. Thesen: 1. Modifikationen der Eingriffsregelung haben stattgefunden. Damit wurde sie im baurechtlichen Anwendungsbereich erst praktikabel. 2. Wichtige Grundlage ist das Verursacherprinzip. 3. Planung und Vollzug stehen in Wechselwirkung zueinander. 4. Die Gemeinde hat eine neue Aufgabe hinzubekommen. Fuer nicht durch eigene Bautaetigkeit oder Erschliessung verursachte private Eingriffe ist sie (bei Sammelausgleichsmassnahmen) in der Rolle eines Mittlers. Zur Bereitstellung von Sammelausgleichsflaechen kann sie auf das Bereitstellungsinstrumentarium des BauGB zurueckgreifen. 5. Vor dem Hintergrund des Verursacherprinzips ist durch Paragraph la BauGB verstaerkt der Ausgleich privater Interessen untereinander erforderlich. 6. Die Umlegung erscheint als das einzige Instrument, mit dem das Verursacherprinzip in voller Auspraegung, bei gleichmaessiger Belastung forciert werden kann.

Schwerpunkte der Energierechtsreform in Theorie und Praxis

Das Projekt "Schwerpunkte der Energierechtsreform in Theorie und Praxis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Energiewirtschaftsrecht und Arbeitsrecht durchgeführt. Die Elektrizitaets- und Gaswirtschaft hat durch das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24.04.1998 eine grundlegende Reform erfahren. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die neue Rechtslage sowie die hieraus resultierenden (offenen) Rechtsfragen unter Beruecksichtigung der Belange der Rechtsanwendungspraxis darzustellen.

Veranstaltungsreihe bio.net: Akzeptanz durch eine nachhaltige Bioenergienutzung sichern

Das Projekt "Veranstaltungsreihe bio.net: Akzeptanz durch eine nachhaltige Bioenergienutzung sichern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesverband BioEnergie e.V. durchgeführt. Projektziel: Den eingangs beschriebenen Vorurteilen bezüglich einer möglichen nachhaltigen energetischen Nutzung von Bioenergie soll durch die Projektumsetzung entgegengewirkt werden. Durchaus vorhandene Fehlentwicklungen im Bereich der Bioenergie sollen aufgezeigt und ein Beitrag zur Korrektur dieser Fehlentwicklungen geleistet werden. Es sollen aber auch die Potenziale der Bioenergie hinsichtlich einer dezentralen und nachhaltigen Energieversorgung aufgezeigt und diskutiert werden. Der dezentrale Nutzungsansatz der Bioenergie erfordert eine regionale/lokale Aufklärung über die Chancen und Risiken des Bioenergie-Marktausbaus. Der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) beabsichtigte daher die Etablierung einer Plattform für sachkundige Hintergrundinformationen rund um den Anbau, der Bereitstellung und der Verarbeitung der Biomasse für energetische Zwecke. Ein Meinungsaustausch und eine Versachlichung der Diskussion mit allen Interessensgruppen der Wertschöpfungskette Bioenergie in den Regionen sollten gefördert werden. Nur mit einem breiten Rückhalt in der Bevölkerung für die Bioenergie und der bewussten, bevölkerungsnahen Vermittlung des komplexen Themas Bioenergie können die Märkte entsprechend weiter entwickelt und somit der Landwirtschaft wichtige Absatzmärkte ihrer Produkte erschlossen werden. Daher sollte in einer Reihe regional fokussierter Veranstaltungen unter dem Titel 'bio.net - Akzeptanz durch eine nachhaltige Bioenergienutzung sichern! - BBE/DBU-Symposium für Bioenergie und Nachhaltigkeit' die Potenziale einer energetischen Biomassenutzung in der jeweiligen Zielregion erörtert, Leuchtturmprojekte zur Nutzung der unterschiedlichen biogenen Ressourcen vorgestellt und Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Weiterentwicklung der energetischen Biomassenutzung in der Region mit den Teilnehmern der Symposien erarbeitet werden. Parallel dazu sollte das Online-Informationsportal (www.bionet-online.de) die Möglichkeit bieten, fortlaufend aktualisierte Nachrichten und Termine zum Thema zu finden, Best-Practice Beispiele einer nachhaltigen Bioenergienutzung zu präsentieren und bestehende Informationsfilme und Experteninterviews zugänglich zu machen. Eine Möglichkeit zu News-Berichten auf der Webseite Kommentare abzugeben trug zu einer Vernetzung der Akteure aus den unterschiedlichen Zielgruppen bei, verbesserte den Meinungsaustausch der Akteure untereinander und erhöhte so das Bewusstsein für die Anliegen und Sichtweisen der unterschiedlichen Gruppen. Über Newsletter, die im Zusammenhang mit den Symposien verschickt wurden, sollten Informationen zum Thema verbreitet werden und zu einer objektiven Berichterstattung beitragen. Über die Berichterstattung in sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook oder Twitter, sollten auch Personengruppen erreicht werden, die mit dem Thema nicht vertraut sind. (Text gekürzt)

Verfügbarkeit und Validität von Flächendaten im Zusammenhang mit den SDGs der Nachhaltigkeitsstrategie

Das Projekt "Verfügbarkeit und Validität von Flächendaten im Zusammenhang mit den SDGs der Nachhaltigkeitsstrategie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. In dem Vorhaben sollen die statistischen Datenbestände zum Flächenverbrauch in Deutschland auf Konsistenz, Validität und Zeitreihenfähigkeit untersucht werden. Infolge von Änderungen in der Datenerhebung durch die Länder werden vom Statistischen Bundesamt in den veröffentlichten Flächenstatistiken (Sekundärdaten) zunehmend erläuternde Kommentare und Hinweise (Fußnoten) hinzugefügt. Dies erfordert zur Dateninterpretation aus Umweltsicht in der Regel weitere - derzeit mit Unsicherheiten behaftete - Beurteilungen der Primärdaten. Auch sind Auswirkungen auf die Zeitreihenfähigkeit nicht auszuschließen, die zudem durch die sukzessive Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS in den Ländern verstärkt werden könnten. Das Vorhaben soll vor diesem Hintergrund untersuchen, nach welchen Methoden die Daten in den Liegenschaftsämtern erfasst und aufbereitet werden und im Hinblick auf Konsistenz, Validität und Zeitreihenfähigkeit bewertet werden können. Eventuelle Harmonisierungserfordernisse sollen identifiziert und Vorschläge zur Umsetzung gemacht werden. Dabei werden auch Akteursgefüge, Flächenkategorisierung in den Bundesländern und flächenverbrauchsrelevante Planungs- und Zulassungsverfahren (Bebauungspläne, Planfeststellung, § 35 BauGB Vorhaben) berücksichtigt. Des Weiteren soll das Vorhaben untersuchen, inwieweit Datenbestände, die nach nationaler Nomenklatur erhoben und aufbereitet werden für internationale Vergleichsstudien und Indikatorkonzepte passfähig sind. Dazu sollen beispielsweise retrospektiv Indikatorberichte der Europäischen Umweltagentur oder der OECD hinsichtlich des deutschen Daten-Inputs und der daraus für Deutschland abgeleiteten Aussagen ausgewertet werden. Die Ergebnisse sollen darlegen, ob und inwieweit diese Daten für die Zwecke der jeweiligen Arbeiten hinreichend passfähig waren, um sachgerecht für internationale Vergleichszwecke herangezogen zu werden.

Teilvorhaben: Verkehrsplanung und Betriebseinsatz

Das Projekt "Teilvorhaben: Verkehrsplanung und Betriebseinsatz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DB Regio Bus Ost GmbH durchgeführt. Durch den Einsatz von KI in BeIntelli wird der Verkehr effizienter, sicherer und umweltfreundlicher gestaltet und ermöglicht eine für jeden verfügbare, flächendeckende, bedarfsgerechte und trotzdem kostengünstige Mobilität und Logistik. Durch zielgerichteten Erprobung der KI in realer Testumgebung und die Demonstration in der Öffentlichkeit unter Beteiligung aller Bürger wird die Sichtbarkeit für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft erhöht und somit eine Schaufensterwirkung erzielt. Das Teilvorhaben unterstützt die Erarbeitung und Umsetzung des Szenarios intermodaler ÖPNV. Dazu gehören das Konzept für den Aufbau des Erklärbusses. Die DB Regio Bus unterstützt des Weiteren die Betriebsplanung und den Betrieb des Erklärbusses für regelmäßige Events, Sonderfahrten und weitere Veranstaltungen. Die Erfahrungen, Kommentare und Hinweise der Fahrgäste werden nach jeder Fahrt gezielt eingesammelt und den Entwicklern und Betreibern zur Verfügung gestellt.

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