Ein Teelöffel Boden enthält mehr Organismen als Menschen auf der Erde leben. Im und auf dem Boden leben u.a. Bakterien, Pilze, Insekten, Ameisen, Regenwürmer, Maulwürfe. Diese Bodenvielfalt ist für Klimaschutz und Landwirtschaft von herausragender Bedeutung und trägt zur Reinigung von Luft und Wasser bei. Ein aktuelles Positionspapier fordert deshalb einen stärkeren Schutz der Bodenbiodiversität. 45 Prozent der Böden in Europa haben durch intensive landwirtschaftliche Nutzung deutlich an organischer Substanz, also an Humus und Bodenlebewesen verloren. Das Bodenleben erstickt mehr und mehr infolge großflächiger Versiegelung unserer Böden durch Asphalt und Beton und ungebremster Flächen-Neuinanspruchnahme. So sind in Deutschland etwa 46 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Deshalb fordern die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) sowie eine Vielzahl weiterer im Boden- und im Naturschutz tätiger Gremien, Einrichtungen und Verbände in einem gemeinsamen Positionspapier eine verstärkte Wahrnehmung der Bodenbiodiversität und ein entsprechendes Handeln in der Politik. Vier Forderungen zeigen, wie die Vielfalt im und auf dem Boden geschützt und vor weiteren Verlusten bewahrt werden kann. Ein gemeinsames Handeln von Boden- und Naturschutz mit Land- und Fortwirtschaft sowie Wasserwirtschaft, welches durch die Politik unterstützt wird. Hierzu bedarf es geeigneter Rahmenbedingungen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU und auf nationaler Ebene, welche die Biodiversität im Boden und somit den Boden als Lebensgrundlage auch für den Menschen verbessern. Dazu gehören u.a. ein Verbot des Grünlandumbruchs und die Förderung der Rückumwandlung von Acker in Dauergrünland an geeigneten Standorten, der Erhalt verbliebener und Förderungen neuer ökologischer Vorrangflächen unter der Prämisse der ökologischen Vielfalt auf mindestens zehn Prozent der Fläche sowie die gezielte Entwicklung des ökologischen Landbaus durch attraktive Fördermaßnahmen. Die Berücksichtigung der Sustainable Development Goals (SDGs) der UN durch die EU in ihrer Bodenschutzstrategie und in einer bodenschützenden EU-Agrarpolitik. Auf Insektenarten oder bestimmte Standorte wie Moore abzielende politische Programme sind unzureichend, Schutzziele und -strategien, vor allem in der Landwirtschaft, müssen an Nachhaltigkeit und Funktionalität ausgerichtet werden. Ein stärkeres Bewusstsein der Politik für den Wert des Bodens als sensiblen und unverzichtbaren Lebensraum und als begrenzte Ressource. Politische Maßnahmen müssen um Maßnahmen der Bildung, Kommunikation und Partizipation ergänzt werden. Diese sollten die Perspektiven unterschiedlicher Gruppen zusammenbringen, den Teilnehmenden eine informierte Meinungsbildung ermöglichen und möglichst konkrete Handlungsperspektiven eröffnen. Referenzdaten für einen guten ökologischen Bodenzustand. Bestehende Monitoring -Programme müssen hierzu dringend um bodenbiologische Erfassungen erweitert, stärker miteinander vernetzt und mit Blick auf die Funktionen der Bodenorganismen ausgewertet werden. Unterzeichnende sind neben der KBU das Bundesamt für Naturschutz, die in Deutschland im Bodenschutz aktiven Fachverbände wie die Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft und der Bundesverband Boden, der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.), der WWF Deutschland, die Zukunftsstiftung Landwirtschaft und das Museum Senckenberg für Naturkunde Görlitz. Die Bedeutung des gemeinsamen Positionspapiers unterstreicht der vom Europäischen Rechnungshof Anfang Juni 2020 vorlegte Sonderbericht „Biodiversität landwirtschaftlicher Nutzflächen: Der Beitrag der GAP hat den Rückgang nicht gestoppt“ . Er kommt zu dem Schluss, dass ein Großteil der Finanzierungen der GAP nur geringe positive Auswirkungen auf die biologische Vielfalt hat. Die meisten Direktzahlungen tragen nicht zum Erhalt oder zur Verbesserung der biologischen Vielfalt von Agrarland bei. Die Übernahme Deutschlands für die EU-Ratspräsidentschaft am 1. Juli 2020 eröffnet die Chance, den Schutz des Bodens und damit der Bodenbiodiversität stärker in den Fokus der politischen Arbeit auf europäischer Ebene zu rücken. Mit der im Mai 2020 von der Europäischen Kommission vorgelegten EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ist ein erster Anfang gemacht. Grundsätzlich müssen Schutzziele und -strategien, vor allem in der Landwirtschaft, an Nachhaltigkeit und Funktionalität ausgerichtet werden. Der langfristige Erhalt des Bodenlebens und der Bodenfruchtbarkeit muss Vorrang vor kurzfristigen Produktivitätssteigerungen haben. Der Bodenschutz muss auch Ziel der EU-Agrarpolitik in der neuen Förderperiode, sowie des europäischen Green Deals und der „ Vom Hof auf den Tisch-Strategie “ sein.
Die Nutzung des Bodeneigentums in der Agrarpolitik und im Planungsrecht orientiert sich gegenwärtig unzureichend am Gemeinwohl. Der großflächige Ankauf landwirtschaftlicher Flächen oder ganzer Betriebe durch überregionale Kapitalanleger hat in vielen Fällen negative Folgen für den ländlichen Raum, die Kulturlandschaft und die nachhaltige Bodenbewirtschaftung. Das Positionspapier zeigt nicht nur damit im Zusammenhang stehende aktuelle Probleme auf, sondern es enthält auch konkrete Forderungen der KBU zu deren Lösung. Quelle: Bericht
Im Hochgebirge stabilisiert er die Berghänge, speichert Wasser und Kohlenstoff und hat eine einzigartige Vegetation: Der Felshumusboden (Folic Histosol) ist der Boden des Jahres 2018. Durch den Klimawandel sind diese Böden in ihrer Ausprägung beeinflusst, Erosion kann zunehmen, die Hänge werden instabil. Aber auch übermäßige Beweidung oder starke touristische Aktivitäten (Mountain-Biking abseits der ausgewiesenen Pisten) haben tiefe Furchen in den Böden zur Folge, die die Erosion verstärken können. Mit der Auswahl dieses Bodens unter der Schirmherrschaft des Freistaates Bayern soll auf diesen wichtigen und schützenswerten Boden hingewiesen werden. „Boden des Jahres“ ist eine gemeinsame Aktion der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft, dem Bundesverband Boden und dem Ingenieurtechnischen Verband Altlasten und Flächenmanagement. Die Aktion wird vom Umweltbundesamt unterstützt.
Seit dem 13. Mai 2017 ermöglicht der neue § 13 b Baugesetzbuch die Ausweisung neuer Wohngebiete im bisherigen Außenbereich im Anschluss an bebaute Ortsteile im vereinfachten Verfahren. Damit entfallen verschiedene Pflichten der Bauleitplanung, etwa die Umweltprüfung, die Eingriffs-/Ausgleichsregelung, die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am Umweltbundesamt (KNBau) empfehlen den Bundestagsparteien in diesem gemeinsamen Positionspapier, den Paragrafen schnell wieder abzuschaffen. Die Nachteile, wie ungesteuerter Flächenverbrauch an den Ortsrändern statt Entwicklung der Ortskerne, sind gravierend und irreversibel und rechtfertigen die von der Politik gewünschten Vorteile nicht. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/
30 ha am Tag. Mehr Fläche soll in Deutschland nicht bebaut und versiegelt werden. Wie es damit steht, beleuchtete die Kommission Bodenschutz im UBA in einem Parlamentarischen Abend am 17.10.2016 in der Parlamentarischen Gesellschaft e.V. in Berlin. Wichtigste Ergebnisse: Wir stehen bei 70 ha/Tag. Eine Lösung wäre ein bundesweiter Flächenhandel. 1999 empfahl die Enquete Kommission „Nachhaltiges Deutschland“ den täglichen Flächenverbrauch auf 30 ha im Jahr 2020 zu begrenzen. Flächenverbrauch bedeutet die Inanspruchnahme oder Überbauung von Böden durch Siedlung und Verkehr. Zu diesem Ziel bekennt sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag. Doch die seit 2008 von über 100 ha je Tag abnehmende Tendenz sinkt nicht deutlich genug, um das Ziel zu erreichen. 2014 lag der tägliche Flächenverbrauch bei 70 ha je Tag. Das 30-ha-Ziel rückt in die Ferne. Die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) hatte schon 2010 mit der Veröffentlichung „Flächenverbrauch einschränken – jetzt handeln“ und Vorstellung dieser auf einem parlamentarischen Abend mehr Anstrengungen und neue Methoden in der Umsetzung der Flächensparzeile gefordert. Das Projekt „Flächenhandel“ wurde daraufhin im Koalitionsvertrag verankert. Der jetzige Abend lief unter dem Thema: „Die KBU fragt nach!“ Wie diese praktikable Lösung aussehen kann, hat das Institut der Wirtschaft Köln mit sieben Partnern und 87 Kommunen im „Planspiel Flächenhandel“ ausprobiert. Es funktioniert! Die Idee dabei ist: Fläche handeln. Jede Kommune bekommt in Abhängigkeit von der Zahl der Einwohnenden Zertifikate zugeteilt und kann diese handeln. Wer keine neuen Flächen ausweist, sondern nach innen verdichtet, verkauft seine Zertifikate an die Kommunen mit zusätzlichem Flächenbedarf. Tübingen macht es vor: Der innovativ und zukunftsfähige Konzepte denkende Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer weist in seiner wachsenden Kommune keine Neubauflächen außerhalb der Stadtgrenzen mehr aus. Stattdessen entwickelt Tübingen auf Brachflächen neue Quartiere und ersetzt energetisch katastrophale Mietshäuser durch Neubauten. Durch die kurzen Wege – auch ins Grüne – und den abnehmenden motorisierten Verkehr steigt die Lebensqualität der Einwohnenden. So sieht die Stadt der Zukunft aus. Bis 2020 bleiben nur noch vier Jahre. Und auch dann muss es weitergehen, denn eines der weltweiten Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) lautet „neutrale Landnutzung“. Übersetzt heißt das Null Hektar zusätzliche Versiegelung täglich. Zu diesem Ziel, dass bis 2030 zu erreichen ist, hat sich Deutschland im September 2015 beim UNO Nachhaltigkeitsgipfel der Staats- und Regierungschefs bekannt. Es bleibt also noch viel zu tun.