Die Nutzung des Bodeneigentums in der Agrarpolitik und im Planungsrecht orientiert sich gegenwärtig unzureichend am Gemeinwohl. Der großflächige Ankauf landwirtschaftlicher Flächen oder ganzer Betriebe durch überregionale Kapitalanleger hat in vielen Fällen negative Folgen für den ländlichen Raum, die Kulturlandschaft und die nachhaltige Bodenbewirtschaftung. Das Positionspapier zeigt nicht nur damit im Zusammenhang stehende aktuelle Probleme auf, sondern es enthält auch konkrete Forderungen der KBU zu deren Lösung. Quelle: Bericht
<p>Im Hochgebirge stabilisiert er die Berghänge, speichert Wasser und Kohlenstoff und hat eine einzigartige Vegetation: Der Felshumusboden (Folic Histosol) ist der Boden des Jahres 2018.</p><p>Durch den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> sind diese Böden in ihrer Ausprägung beeinflusst, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erosion#alphabar">Erosion</a> kann zunehmen, die Hänge werden instabil. Aber auch übermäßige Beweidung oder starke touristische Aktivitäten (Mountain-Biking abseits der ausgewiesenen Pisten) haben tiefe Furchen in den Böden zur Folge, die die Erosion verstärken können. Mit der Auswahl dieses Bodens unter der Schirmherrschaft des Freistaates Bayern soll auf diesen wichtigen und schützenswerten Boden hingewiesen werden.</p><p>„Boden des Jahres“ ist eine gemeinsame Aktion der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft, dem Bundesverband Boden und dem Ingenieurtechnischen Verband Altlasten und Flächenmanagement. Die Aktion wird vom Umweltbundesamt unterstützt.</p>
Seit dem 13. Mai 2017 ermöglicht der neue § 13 b Baugesetzbuch die Ausweisung neuer Wohngebiete im bisherigen Außenbereich im Anschluss an bebaute Ortsteile im vereinfachten Verfahren. Damit entfallen verschiedene Pflichten der Bauleitplanung, etwa die Umweltprüfung, die Eingriffs-/Ausgleichsregelung, die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am Umweltbundesamt (KNBau) empfehlen den Bundestagsparteien in diesem gemeinsamen Positionspapier, den Paragrafen schnell wieder abzuschaffen. Die Nachteile, wie ungesteuerter Flächenverbrauch an den Ortsrändern statt Entwicklung der Ortskerne, sind gravierend und irreversibel und rechtfertigen die von der Politik gewünschten Vorteile nicht. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/