Richtiges Lüften in Bildungseinrichtungen, allen voran in Schulen, ist bis heute ein Problem. Man schafft es angesichts der oft vorhandenen hohen Schülerzahlen, der räumlichen Gegebenheiten sowie der Länge der Unterrichtseinheiten kaum noch, durch konsequentes Lüften in den Pausen für einen ausreichenden Luftaustausch zu sorgen, der auch in der darauffolgenden Unterrichtsstunde eine gute Raumluftqualität gewährleistet. Der Kohlendioxidgehalt der Luft (jeder Mensch atmet Kohledioxid aus) stellt einen sehr guten Gradmesser für die "verbrauchte" Luft in Klassenzimmern und die Notwendigkeit des Lüftens dar. Es muss in vielen Schulgebäuden auch während des Unterrichtes gelüftet werden. Besser ist es, wenn von vorn herein eine Grundlüftung über eine mechanische Lüftungseinrichtung erfolgt und zusätzlich in den Pausen über die Fenster gelüftet wird. Diese so genannte "hybride Lüftung" ist künftig der hygienisch und technisch anzustrebende Standard bei Neubauten oder umfangreicher Sanierung von Unterrichtsgebäuden. Die folgenden Empfehlungen beschreiben, was zu tun ist. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Seit dem 13. Mai 2017 ermöglicht der neue § 13 b Baugesetzbuch die Ausweisung neuer Wohngebiete im bisherigen Außenbereich im Anschluss an bebaute Ortsteile im vereinfachten Verfahren. Damit entfallen verschiedene Pflichten der Bauleitplanung, etwa die Umweltprüfung, die Eingriffs-/Ausgleichsregelung, die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am Umweltbundesamt (KNBau) empfehlen den Bundestagsparteien in diesem gemeinsamen Positionspapier, den Paragrafen schnell wieder abzuschaffen. Die Nachteile, wie ungesteuerter Flächenverbrauch an den Ortsrändern statt Entwicklung der Ortskerne, sind gravierend und irreversibel und rechtfertigen die von der Politik gewünschten Vorteile nicht. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/
Nachhaltiges Bauen hat den Anspruch, einen hohen Standard zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit vor gefährlichen Stoffen sicherzustellen. Die Kommission nachhaltiges Bauen am Umweltbundesamt (KNBau) sieht hier Umsetzungsdefizite und leitet daraus einen dringenden Handlungsbedarf ab. In diesem Positionspapier werden Wege aufgezeigt, mit denen Entscheidungsträger rechtliche Lücken schließen können, damit auch Hersteller konkrete Entwicklungsperspektiven erhalten und für Bauherren und Planer mehr Transparenz über die Freisetzung von gefährlichen Stoffen aus Bauprodukten geschaffen wird.<BR>Quelle: Verlagsinformation
In Deutschland ankommende Flüchtlinge müssen in der derzeitigen Lage schnell und kostengünstig untergebracht werden. Deshalb Qualitätsmerkmale und Anforderungsniveaus der Standort- und Gebäudequalität pauschal abzusenken, produziert jedoch Probleme in der Zukunft und führt zu keinen befriedigenden Lösungen. In diesem Positionspapier unterbreitet die Kommission Nachhaltiges Bauen am Umweltbundesamt (KNBau) erste Vorschläge für sinnvolle Lösungsansätze. Eine gute Lösung sind etwa Gebäudekonzepte, die hinsichtlich der Standards modular nachrüstbar und baukonstruktiv für verschiedene Nach- und Umnutzungen ausgelegt sind.<BR>Quelle: Verlagsinformation
Um den Vorsorgegedanken und das Nachhaltigkeitsprinzip wirksam in Planen, Bauen und Gebäudebetrieb zu implementieren, empfiehlt die Kommission Nachhaltiges Bauen beim Umweltbundesamt (KNBau) Änderungen im Bauaufsichts-, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht.<BR>Quelle: Verlagsinformation