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Transparenzplattform NRW: Windenergieanlagen und Vorhaben nach Bürgerenergiegesetz

Der Ausbau der Windenergie ist von entscheidender Bedeutung, um die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Das am 28.12.2023 in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) soll die Akzeptanz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gemeinden für diesen Ausbau steigern, indem es die rechtliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung an neu geplanten Windenergieanlagen schafft. Die Online-Transparenzplattform (www.transparenzplattform.nrw.de) informiert über neue Vorhaben im Anwendungsbereich des BürgEnG und die jeweiligen Beteiligungsmodelle. Sie ist Teil des Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de), der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bereitgestellt wird. In der Excel-Tabelle sind alle auf der Transparenzplattform veröffentlichten Daten zu den Vorhaben und den einzelnen Windenergieanlagen enthalten.

380-kV-Ltg Wesel-Meppen GA7 Haddorfer See-Meppen DB3

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – Meppen, hier: Abschnitt Haddorfer See – Meppen, Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Hanekenfähr (teilweiser Rückbau) und Änderung der 110-kV-Bahnstromleitung Salzbergen-Haren (teilweiser Rückbau), 3. Planänderung Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, führt auf Antrag der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund für das o. a. Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43a ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch. Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planungen haben bereits vom 26.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 in den Gemeinden Emsbüren, Geeste, Salzbergen, Twist und Wietmarschen, den Samtgemeinden Emlichheim, Land Hadeln, Neuenhaus, Salzhausen, Schüttorf und Uelsen sowie den Städten Bad Bentheim, Lingen, Meppen und Nordhorn ausgelegen. Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die Vorhabenträgerin hat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit der 1. Deckblattänderung eine Änderung der Planung im Bereich der Masten Nr. 310 bis 319 auf dem Gebiet der Gemeinde Geeste sowie im Bereich der Masten Nr. 325 bis 329 auf dem Gebiet der Stadt Meppen beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde ein Mast (Nr. 318A) ergänzt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte im Zeitraum von 20.07. bis 19.08.2021. In der 2. Deckblattänderung erfolgte eine Reduzierung der Masthöhen der Maste Nr. 238, 239, 246, 252, 253, 254 sowie eine geringfügige Verschiebung des Maststandortes Nr. 253. Ebenso erfolgte eine Änderung des Masttyps und der Höhe von Mast Nr. 3449 (DB Energie), eine Anpassung des Schutz-streifens im Mastbereich Nr. 232 – 238 sowie eine Korrektur von Angaben in den Mastschemazeichnungen und der Masttabelle des Antrags vom 29.05.2015. Zuletzt wurde im Bereich von Mast Nr. 302 eine neue Richtfunkstrecke in die Planunterlagen aufgenommen. Der von der 2. Deckblattänderung berührte Bereich beschränkt sich auf die Gebiete der Gemeinden Emsbüren und Geeste. Eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte mit Schreiben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 24.03.2022 bis zum 22.04.2022. Die Planänderungen der 3. Deckblattänderung betreffen im Wesentlichen: • Großräumige Änderung der Leitungsführung der Bl. 4201 im Bereich der Gemeinden Emsbüren, Wietmarschen und der Stadt Lingen (Ems) im Bereich der Maste Nr. 255 bis 272 • Geringfügige Verschiebung und Neubau von Mast Nr. 3412 (DB) auf dem Gebiet der Gemeinde Wietmarschen • Bezeichnungsänderung der Maste Nr. 272 und 273 in „Pkt. Lohne Süd“ sowie „Pkt. Lohne“ auf dem Gebiet der Gemeinde Wietmarschen • Aktualisierte Darstellung der Richtfunkstrecken im Mastbereich 274 • Redaktionelle Korrektur der Darstellung von Zuwegungen im Bereich der Maste Nr. 272 – 274 Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) der Neuerrichtung von Strommasten im Gebiet des Luft- und Bodenschießplatzes Nordhorn (kurz: „Nordhorn Range“) innerhalb des Bausperrbereichs widersprochen und im Bereich des Baubeschränkungsgebiets der Errichtung von Strommasten nur bis zu einer maximalen Höhe von 152 m über Grund zugestimmt. Darüber hinaus wird der 380-kV-Leitung nur dann zugestimmt, wenn sie parallel zu der Bestandstrasse geführt und nicht höher als diese errichtet wird. Daher wurde die Trassenführung zwischen Mast 255 und Mast 272 angepasst: 1. Die Masthöhen im Bereich des Bausperrbereiches der Nordhorn Range, insvesondere im Bereich von Autobahnquerungen, wurden verringert und weisen nun eine maximale Bauhöhe von 77,50 m auf (zum Teil bereits mit der 2. Deckblattänderung umgesetzt). 2. Der neue Trassenverlauf zwischen Mast Nr. 255 und 272 wurde bis auf einen Maststandort bzw. zwei Spannfelder parallel zu Bestandsleitungen der Amprion sowie Fremdleitungen der DB Energie und der Westnetz geführt, um den flugbetrieblichen Erfordernissen zu entsprechen. 3. Die Masthöhen im Parallelverlauf mit den Bestandsleitungen orientieren sich an den Masthöhen der Bestandsleitungen. Die mit Antrag von 29.05.2015 beantragte ursprüngliche Trasse sah im Bereich der Maste Nr. 255 – 265 eine Bündelung mit der BAB 31 vor. Ab dem Spannfeld 265 – 266 erfolgte eine Verschwenkung in nordöstliche Richtung, infolge dessen die Trasse auf den (ehemaligen) Punkt Lohne zulief. Der Trassenverlauf im Landkreis Grafschaft Bentheim und dem Landkreis Emsland wird nachfolgend von Süden nach Norden beschrieben: Ab Mast Nr. 255 wird der Parallelverlauf zur BAB 31 der beantragten Freileitungstrasse aufgegeben und ein Parallelverlauf auf der westlichen Seite der 380-kV-Freileitungen Bl. 4305 (Gronau – Hanekenfähr) und Bl. 4307 (Hanekenfähr – Gersteinwerk) geplant. Die Höhe der Masten orientiert sich an den Höhen der bestehenden Freileitungen. Aus technischen Gründen sind die Maststandorte im Parallelverlauf der 380-kV-Freileitungen so gewählt, dass diese im Gleichschritt verlaufen. Damit ist gewährleistet, dass die Leitungen beim Ausschwingen den nach DIN EN 50341 notwendigen Abstand zueinander haben und somit ein Kurzschluss verhindert wird, welcher eine Gefährdung der Netzstabilität bedeuten würde. Die Maststandorte sollen so nah wie möglich an das vorhandene Trassenband platziert werden. Allerdings verläuft westlich der Bestandstrasse eine Gashochdruckleitung, die eine stärkere Bündelung begrenzt. Darüber hinaus wird durch die Wahl der Maststandorte die Sichtbarkeit der Freileitung aus dem Bereich des Siedlungskörpers des Ortsteiles Elbergen (Gemeinde Emsbüren) minimiert. Zwischen den Masten Nr. 255 und Nr. 256 wird ein Baumbestand überspannt, der bereits vom angrenzenden Waldgebiet (Masebergs Holz) durch die Bestandsleitungen getrennt wird. Ab dem Mast Nr. 256 bis Mast Nr. 264 verläuft die Leitung ca. drei km über landwirtschaftliche Flächen. Aufgrund der Leiterseilhöhen von mindestens 16 m über Grund erfolgt eine Einschränkung der Bewirtschaftung nur direkt an den Maststandorten. Ab dem Mast Nr. 265 mit Ausnahme von Mast Nr. 266 und Mast Nr. 271E liegen alle Maste bis zum Mast Nr. 272 im Waldgebiet. Ab dem Mast Nr. 267 wird die Parallelfüh-rung zum 380-kV-Leitungsband aufgegeben und eine Verschwenkung zum Trassenband der beiden vorhandenen 110-kV-Freileitungen Bl. 0830 (Westnetz GmbH, Anschluss Hanekenfähr) und DB Nr. 0541 (DB Energie, Salzbergen – Haren) ausgeführt. Mit dem Mast Nr. 268 ändert sich der eingesetzte Masttyp. Ist für die Masten Nr. 255 bis Nr. 268 der Masttyp D48 vorgesehen, so soll für die folgenden Maste der Masttyp D46 eingesetzt werden (vgl. Anlage 4.1 DB3). Zudem reduzieren sich die Masthöhen ab dem Mast Nr. 268 deutlich und überschreiten eine Höhe von 62 m über Erdoberkante (EOK) nicht. Die Maste Nr. 255 bis 267 wiederum haben eine Höhe von über 70 m über EOK, ausgenommen davon sind Mast Nr. 257 mit einer Höhe von 68,5 m und Mast Nr. 262 mit einer Höhe von 67,5 m. Hintergrund der Masttypänderung sind die gegenüber den 380-kV-Bestandsleitungen wesentlich niedrigeren 110-kV-Leitungen, an deren Höhe sich Amprion orientiert, um den Forderungen des BAIUDBw nachzukommen. Aufgrund der maximalen Masthöhen, die nach Rücksprache mit dem Träger öffentlicher Belange einzuhalten sind, ist eine Mitnahme der 110-kV-Stromkreise auf einem Freileitungsgestänge im Bereich der Parallelführung zu den 110-kV-Leitungen nicht möglich. Entsprechend wird in diesem Bereich eine neue 380-kV-Trasse längsseits zu dem 110-kV-Trassenband geplant. In Parallelführung mit dem vorhandenen Trassenband der 110-kV-Leitungen erfolgt der Verlauf nun in nordwestliche Richtung. Der Gleichschritt der Maststandorte zu den 110-kV-Leitungen wird hierbei aufgegeben, um die Spannfeldlängen zu maximieren und die Anzahl der Maste zu minimieren. Um eine Kurzschlussgefahr durch die Schwingbewegung der Leitungen zu verhindern, wird der Schutzstreifen respektive der Abstand zu den 110-kV-Leitungen der DB Energie sowie der Westnetz GmbH vergrößert. Für die Masten Nr. 271E und Nr. 271F muss die unmittelbare Parallelführung aufgegeben werden, weil ansonsten ein aufgrund seiner Archivfunktion denkmalschutzrechtlich geschützter Wölbacker durch bau- oder anlagebedingte Auswirkungen beeinträchtigt wäre. Nur durch den ausreichenden Abstand des Maststandortes Nr. 271F als auch der Baustelleneinrichtungsflächen und Zuwegungen kann eine Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Nördlich von Mast Nr. 271F erfolgt die Anbindung an den Mast Nr. 272 (Pkt. Lohne Süd), dessen Standort unverändert bleibt. Am Mast Nr. 272 (Pkt. Lohne Süd) erfolgt die Aufnahme der Stromkreise der DB Nr. 0541. Aus technischen sowie betrieblichen Gründen ist es erforderlich, den Mast Nr. 3412 um ca. 35 m in Richtung des Masten Nr. 3411 (DB) zu verschieben und dort neu zu errichten. Durch diese Maßnahme liegt der neue Standort des Masts Nr. 3412 (DB) außerhalb des Schutzstreifens der Bl. 4201 und erfüllt damit die sicherheitsrelevanten Anforderungen. Dabei verlängert sich das Spannfeld zwischen dem Masten Nr. 3412 (DB) und dem Mast Nr. 272 von 99,4 m auf 134,4 m Länge. Geplant ist hier der Gestängetyp Ebf 30000 (vgl. Anl. 4.2 DB3 bzw. Tab. 2). Durch die geänderte Trassenführung sowie zur Anbindung der DB-Stromkreise erfolgt darüber hinaus gegenüber der bisherigen Planung eine leichte Drehung des Masten Nr. 272 entgegen dem Uhrzeigersinn. Am darauffolgenden Mast Nr. 273 (Punkt Lohne) werden die Stromkreise der Bl. 0830 der Westnetz GmbH auf das Gestänge der geplanten Bl. 4201 aufgenommen. Aus redaktionellen Gründen erfolgt mit dieser Deckblattänderung eine Änderung der Punktbezeichnung der Maste Nr. 272 und Nr. 273. Der Mast Nr. 272 wird fortan als Pkt. Lohne Süd bezeichnet, während der Mast Nr. 273 als Pkt. Lohne bezeichnet wird. Im Rahmen dieser Deckblattänderung erfolgt darüber hinaus die Korrektur eines redaktionellen Fehlers im Bereich der Maste Nr. 272 – Nr. 274. In den Lageplänen der Antragsunterlagen des Antrages vom 29.05.2015 erfolgte die Darstellung der Zuwegungen (blau gepunktete Darstellung) fälschlicherweise von den Baueinrichtungsflächen und Maststandorten bis zum nächstgelegenen Weg. Richtigerweise führen diese jedoch bis zur nächstgelegenen öffentlich gewidmeten Straße („Am Geestkamp“). Diese Änderung ist in den Lageplänen der Anl. 7.1.11 DB3 Blatt 20 und 21 erfolgt. Eine Auswirkung auf die umweltfachliche Bilanzierung ergibt sich durch diesen Umstand nicht, da diese bereits mit den Antragsunterlagen vom 29.05.2015 korrekt erfolgte. Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich. Eine Zusammenstellung der Planänderungen ist den Unterlagen vorangestellt. Die Änderungen der 3. Deckblattänderung im Text und die Eintragungen in Plänen sind in Braun gehalten.

Handeln in einer neuen Klimakultur

Das Projekt "Handeln in einer neuen Klimakultur" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Essen, Umweltamt durchgeführt. Die KIE verfolgt das Ziel, durch die milieuspezifische Adressierung unterschiedlicher Zielgruppen in den Handlungsfeldern Stadtentwicklung, Mobilität, Gebäude und Erneuerbare Energien bis 2020 eine Reduktion des CO2-Ausstoßes von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 in der Stadt Essen zu realisieren. Zu diesem Zweck soll eine für das Ruhrgebiet charakteristische regionale Klimakultur in der Stadt Essen verankert werden, die die effektive Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen durch die aktive Beteiligung von Bürgern, Institutionen, Unternehmen, Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik sicherstellt. Handlungsänderungen bei den Zielgruppen bauen auf einem differenzierten Vorgehen von der Stadtentwicklung über den Ausbau kommunaler Netzwerke bis zur Entwicklung von Dienstleistungen und dem Monitoring der CO2-Emissionen auf. Der Stadt Essen obliegt die Projektleitung für das Gesamtvorhaben, sie ist mit Allbau und EVAG als Unterauftragnehmer verantwortlich für verschiedene Handlungsfelder (s. Arbeitspaketbeschreibung; kurz: AP). Die Stadt Essen ist verantwortlich für die AP 2 (Dienstleistungsförderung), 3 (Netzwerkansatz mit ZLV), 9 (Innovative Projekte mit Unternehmen) sowie 10 (Koordination der Umsetzungsprojekte des Gesamtprojektes). Der Allbau ist verantwortlich für das AP 5. 1 und ein Modellprojekt in 5. 3, die EVAG für das AP 7. 2 (Mobilität/ÖPNV). Darüber hinaus sind die Stadt und ihre Partner im Rahmen des Austauschs auch an der Gestaltung der anderen Arbeitspakete beteiligt.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ARSU-Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung GmbH durchgeführt. Die Küstenregion sieht sich neuen Herausforderungen gegenüber. Der Verkauf von Ferienwohnungen an auswärtige Investoren verstärkt auf den Inseln die Wohnraumknappheit, hat Auswirkungen auf Sozial- und Wirtschaftsstrukturen und erschwert die Fachkräftesicherung. Das Problem der Aufrechterhaltung einer Infrastruktur, die auf den Bedarf in der Hochsaison ausgerichtet ist, wird durch den demografischen Wandel verstärkt. Eine Verlagerung des Anpassungsbedarfs auf die Festlandgemeinden verschärft die dort ohnehin schon vorhandenen Nutzungskonkurrenz um Flächen und Naturressourcen und stellt hier neue Anforderungen an die Sicherung der Daseinsvorsorge. Regionale und lokale Initiativen zur Problemlösung sind oft nicht systematisch, koordiniert und auf Langfristigkeit ausgerichtet. Im Vorhaben wird auf den methodischen Ansatz des Reallabors zurückgegriffen, um in einem transdisziplinären Ansatz adäquate Lösungen im Umgang mit dem demografischen Wandel in ausgewählten Tourismuskommunen zu entwickeln und zu erproben. Teilziele der ARSU GmbH sind die Schaffung der technischen, inhaltlichen und institutionellen Voraussetzungen für die Arbeit in den Reallaboren. Weiterhin die Unterstützung bei Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Weißwasser durchgeführt. Die Stadt Weißwasser/O.L. in der Oberlausitz ist eine der deutschen Kleinstädte, die in den letzten Jahren am stärksten schrumpfte und derzeit einem starken Sparzwang ausgesetzt wird. Damit können freiwilligte Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht mehr im bisherigen Umfang in der Stadt finanziell getragen werden. Die Stadtverwaltung Weißwasser/O.L. verfolgt die strategischen Ziele: - die Rahmenbedingungen für Mitgestaltung in der Kommune zu verbessern - Anreiz- und Anerkennungskultur für zivilgesellschaftliches Engagement auszubauen - die emotionelle Bindung der Jugendlichen an ihre Heimat zu erhöhen - das Know How von Zugewanderten bei der Mitgestaltung gesellschaftlicher Prozesse vor Ort zu nutzen - speziell jüngeren Frauen für ihr Ideen Räume zu schaffen, um ihnen Gestaltungsperspektiven zu ermöglichen und ihrer eventuellen Abwanderung entgegen zu wirken Die Stadtverwaltung Weißwasser/O.L. übernimmt im Rahmen des Vorhabens durch die Person des Oberbürgermeisters die Schirmherrschaft. Sie koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit mit den Medien (Presse, TV, Radio, Internetseite, Soziale Netzwerke, Flyer, ...). Hier ist im speziellen auch eine filmische Dokumentation über die Vorhabenszeit geplant. Sie organisiert und führt die Auftaktveranstaltung durch. Die Stadtverwaltung unterstützt die ausgewählten Projekte über dem im Vorhaben geplanten Kleinprojektefonds.

Errichtung von 13 WKA, Gemeinde Gültz, Gemarkung 10 Flurstücke 2, 3 und 4, Gemarkung 12, Flurstücke 38 und 43 und der Gemarkung 13 Flurstücke 2, 25, 26 und 27 im Landkreis Mecklenburgische Seenplattes

Die RH2-PTG Kommunale Beteiligung GmbH Co. KG, Seestraße 71a in 18211 Bör-gerende hat mit Posteingang vom 15.04.2021 einen Antrag gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 13 Windenergieanlagen, 2x vom Typ ENERCON E-138 EP3 E2 mit einer Gesamthöhe von 229,13 m, 2x ENERCON E-160 EP5 E2 mit einer Gesamthöhe von 220,00 m und 9x ENERCON E147 EP5 E2 mit einer Gesamthöhe von 228,60 m beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt. Die Gesamtleis-tung aller Anlagen soll 64,4 MW betragen. Die Inbetriebnahme ist im Jahr 2023 geplant. Die Standorte der Anlagen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Gültz, Gemarkung 10 Flurstücke 2, 3 und 4, Gemarkung 12, Flurstücke 38 und 43 und der Gemarkung 13 Flur-stücke 2, 25, 26 und 27 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Teilprojekt 3

Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gemeinde Wangerland durchgeführt. Die Küstenregion sieht sich neuen Herausforderungen gegenüber. Der Verkauf von Ferienwohnungen an auswärtige Investoren verstärkt auf den Inseln die Wohnraumknappheit, hat Auswirkungen auf Sozial- und Wirtschaftsstrukturen und erschwert die Fachkräftesicherung. Das Problem der Aufrechterhaltung einer Infrastruktur, die auf den Bedarf in der Hochsaison ausgerichtet ist, wird durch den demografischen Wandel verstärkt. Eine Verlagerung des Anpassungsbedarfs auf die Festlandgemeinden verschärft die dort ohnehin schon vorhandenen Nutzungskonkurrenz um Flächen und Naturressourcen und stellt hier neue Anforderungen an die Sicherung der Daseinsvorsorge. Regionale und lokale Initiativen zur Problemlösung sind oft nicht systematisch, koordiniert und auf Langfristigkeit ausgerichtet. Im Vorhaben wird auf den methodischen Ansatz des Reallabors zurückgegriffen, um in einem transdisziplinären Ansatz adäquate Lösungen im Umgang mit dem demografischen Wandel in ausgewählten Tourismuskommunen zu entwickeln und zu erproben. Die Gemeinde Wangerland strebt durch die aktive Beteiligung am Forschungsvorhaben an, das Thema 'Demographischer Wandel' stärker in die kommunalen Entscheidungsprozesse zu integrieren und neue Wege bei der Lösung komplexer Problemlagen zu beschreiten.

Teilprojekt 3

Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ILS - Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH durchgeführt. Weißwasser in der Oberlausitz ist eine der deutschen Kleinstädte, die in den letzten Jahren am stärksten schrumpfte und alterte. Die rasanten demografischen Veränderungen stellen die Stadtverwaltung vor enorme Herausforderungen im Bereich der Daseinsvorsorge, zumal auch die kommunalen Finanzspielräume schwinden. So muss die Stadt 2016 mehrere Millionen Euro Gewerbesteuer zurückzahlen, gleichzeitig entfallen freiwillige gewerbliche Zuschüsse im höheren sechsstelligen Bereich. In dieser schwierigen Lage können freiwillige Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht mehr im bisherigen Umfang von der Kommune getragen werden. Die Stadt ist daher zunehmend darauf angewiesen, dass die Bürger das Zusammenleben aktiv mitgestalten. Weißwasser steht somit beispielhaft für eine Kommune, die dringend das Potenzial für bürgerschaftliches Engagement gerade bei den Gruppen erschließen muss, die bisher zu wenig einbezogen waren: Zuziehende, die ihre neuen Perspektiven bislang kaum einbringen; Jugendliche, die sich auf die Abwanderung vorbereiten, statt sich 'ihre' Stadt zu schaffen; junge Frauen, die sich in den die Stadt steuernden zivilgesellschaftlichen Gruppen selten wiederfinden. Um die Situation zu verbessern, müssen aus wissenschaftlicher Sicht zunächst zwei Fragen beantwortet werden: Welche spezifischen Bedürfnisse haben die genannten Teilgruppen und welche Hemmnisse für die Mitgestaltung gibt es aus ihrer Sicht? Welche Mechanismen der Aktivierung und Anerkennung sind geeignet, um diese Teilgruppen stärker in zivilgesellschaftliches Engagement einzubinden? Empirische Erhebungen vor Ort sollen hierzu belastbare Aussagen liefern. Im zweiten Schritt will das Projekt Lösungswege aufzeigen, wie bisher eher passive Teilgruppen dazu angeregt werden können, ihre Stadt im Sinne der Voice-Strategie (Hirschmann 1970) aktiv mitzugestalten. Anvisiert sind Lösungsstrategien, die in anderen Kleinstädten mit ähnlichen Problemlagen zur Anwendung kommen können.

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Oldenburg, Institut für Biologie und Umweltwissenschaften, Arbeitsgruppe Angewandte Geographie und Umweltplanung durchgeführt. Die Küstenregion sieht sich neuen Herausforderungen gegenüber. Der Verkauf von Ferienwohnungen an auswärtige Investoren verstärkt auf den Inseln die Wohnraumknappheit, hat Auswirkungen auf Sozial- und Wirtschaftsstrukturen und erschwert die Fachkräftesicherung. Das Problem der Aufrechterhaltung einer Infrastruktur, die auf den Bedarf in der Hochsaison ausgerichtet ist, wird durch den demografischen Wandel verstärkt. Eine Verlagerung des Anpassungsbedarfs auf die Festlandgemeinden verschärft die dort ohnehin schon vorhandenen Nutzungskonkurrenz um Flächen und Naturressourcen und stellt hier neue Anforderungen an die Sicherung der Daseinsvorsorge. Regionale und lokale Initiativen zur Problemlösung sind oft nicht systematisch, koordiniert und auf Langfristigkeit ausgerichtet. Im Vorhaben wird auf den methodischen Ansatz des Reallabors zurückgegriffen, um in einem transdisziplinären Ansatz adäquate Lösungen im Umgang mit dem demografischen Wandel in ausgewählten Tourismuskommunen zu entwickeln und zu erproben. Das beantragte Vorhaben trägt dazu bei, eine nachhaltige Entwicklung von touristischen Regionen in Deutschland zu fördern, indem es mit den Stakeholdern raum- und umweltverträgliche Lösungen für die Auswirkungen des demografischen Wandels erarbeitet. Die Universität Oldenburg ist besonders an den folgenden Teilzielen des Verbundvorhabens beteiligt und an ihrer Lösung interessiert: 1. Probleme, Maßnahmen und Instrumente mit Kommunen, Wissenschaft, Bürgern und regionalen Akteuren zu identifizieren, zu entwickeln und umzusetzen 2. Innovative und interaktive Formen der Kooperation, Beteiligung und Flexibilisierung unter Ein-satz von Kommunikationstechnologien einzuführen und zu erproben 3. Kooperationen herzustellen und einen Austausch zwischen Kommunen mit ähnlichen Problemstrukturen auch im benachbarten Ausland (hier Niederlande), zu ermöglichen.

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadtverein Weißwasser e.V. durchgeführt. Die Stadt Weißwasser/O.L. in der Oberlausitz ist eine der deutschen Kleinstädte, die seit 1990 am stärksten schrumpfte und derzeit einem starken Sparzwang ausgesetzt wird. Damit können freiwilligte Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht mehr im bisherigen Umfang in der Stadt finanziell getragen werden. Mit seiner Beteiligung am Vorhaben 'Kleinstadt-gestalten' verfolgt der Stadtverein Weißwasser die spezifischen Ziele: - seine strategische Ausrichtung durch die wissenschaftliche Fundierung zu verbessern, - die sich durch die Überalterung stetig verringernde Zahl der Aktiven soll durch das Vorhaben gestoppt, indem neue Zielgruppen für das Engagement angesprochen und möglichst dauerhaft eingebunden werden. - zukünftige Bedarfe für bisher wenig bedachte Engagementbereiche ermitteln und Möglichkeiten aufzeigen, wie sich neue Gruppen in die Stadtgesellschaft einbringen können. Der Vorsitzende des Stadtvereins, Dipl.-Verwaltungswirt Frank Schwarzkopf, wird sich neben der Gesamtkoordination/ -leitung auf folgende Arbeitsinhalte konzentrieren: - Übernahme der Funktion als 'organisatorisches Dach' der Bürgerprojekte - Begleitung und Unterstützung der Bürgerprojekte durch das Einbringen von lokaler- und regionaler Expertise - Verantwortlicher für die Veranstaltungen im technischen, medialen, bildlichen Bereichen - Zur Unterstützung der Stadtverwaltung als Ansprechpartner für die lokalen, regionalen, bundesweiten und bei Bedarf internationalen Medienvertreter zur Verfügung stehen.

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