Darstellung der städtischen Einrichtungen Tierpark Chemnitz und Wildgatter Oberrabenstein
Die Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 hat in mehreren rheinland-pfälzischen Landkreisen und der Stadt Trier Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Dies stellt die Betroffenen sowie staatliche Einrichtungen und kommunale Gebietskörperschaften vor die Herausforderung, Maßnahmen von außergewöhnlichem Ausmaß in kurzer Zeit umzusetzen und förderrechtlich abzuwickeln. Die VV Wiederaufbau RLP 2021 vom 23. September 2021 trat nach Veröffentlichung im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz (MinBl. 2021, S. 126 ff.) in Kraft. Dort wird das Förderverfahren zur Gewährung staatlicher Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Schäden aufgrund der Naturkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 für die Bereiche Unternehmen, Private, Wohnungswirtschaft, Vereine, Stiftungen, anerkannte Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen sowie Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur geregelt. Mit dem Entwurf der Änderungsverwaltungsvorschrift werden verschiedene Änderungen und Anpassungen der VV Wiederaufbau RLP 2021 umgesetzt. Anlass sind insbesondere die bundesrechtliche Verlängerung der Antragsfrist sowie die durch Rundschreiben vom 16. Dezember 2022 und 18. Juli 2023 in Kraft getretenen Verfahrenserleichterungen (Vorgriffsregelungen), die nun in der VV Wiederaufbau RLP 2021 nachvollzogen werden. Daneben werden einige Vorschriften redaktionell überarbeitet, zur Klarstellung ausführlicher gestaltet, ergänzt oder konkretisiert.
Die Naturkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 hat in mehreren rheinland-pfälzischen Landkreisen und der Stadt Trier Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Dies stellt die Betroffenen sowie staatliche Einrichtungen und kommunale Gebietskörperschaften vor die Herausforderung, Maßnahmen von außergewöhnlichem Ausmaß in kurzer Zeit umzusetzen und förderrechtlich abzuwickeln. Die VV Wiederaufbau RLP 2021 vom 23. September 2021 trat nach Veröffentlichung im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz (MinBl. 2021, S. 126 ff.) in Kraft. Dort wird das Förderverfahren zur Gewährung staatlicher Billigkeitsleistungen zur Beseitigung der Schäden aufgrund der Naturkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 für die Bereiche Unternehmen, Private, Wohnungswirtschaft, Vereine, Stiftungen, anerkannte Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen sowie Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur geregelt. Mit dem Entwurf der Änderungsverwaltungsvorschrift werden verschiedene Änderungen und Anpassungen der VV Wiederaufbau RLP 2021 umgesetzt. Anlass sind insbesondere die bundesrechtliche Verlängerung der Antragsfrist sowie die durch Rundschreiben vom 16. Dezember 2022 in Kraft getretenen Verfahrenserleichterungen (Vorgriffsregelungen), die nun in die VV Wiederaufbau RLP 2021 nachvollzogen werden. Daneben werden einige Vorschriften redaktionell überarbeitet, zur Klarstellung ausführlicher gestaltet, ergänzt oder konkretisiert. Zur zeitnahen Liquiditätssicherung der schadensbetroffenen Kommunen soll zudem eine weitere Vorgriffsregelung zur Anwendung kommen, die es den Kommunen ermöglicht, nach Bewilligung einen einmaligen Abschlag in Höhe von bis zu 30 Prozent abzurufen, soweit bei den Kommunen ein entsprechender Bedarf besteht.
Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat in mehreren rheinland-pfälzischen Landkreisen und der Stadt Trier Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Die daraus folgende Naturkatastrophe hat zahlreiche Menschenleben gefordert und viele Bürgerinnen und Bürger ihre Existenz gekostet. Hinzu kommen die massiven Schäden an der öffentlichen Infrastruktur. Die Schäden und die Zahl der Betroffenen stellen die Betroffenen sowie staatliche Einrichtungen und kommunale Gebietskörperschaften vor noch nicht dagewesene Herausforderungen. Die Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser entstandenen Schäden und der infrastrukturelle Wiederaufbau in den betroffenen Regionen sind eine nationale Aufgabe von großer finanzieller Tragweite. Um ihre Bewältigung sicherzustellen, war eine gesamtstaatliche solidarische Verteilung der damit verbundenen finanziellen Lasten erforderlich. Auf der Grundlage des Aufbauhilfegesetzes 2021 wurde im Herbst 2021 der nationale Solidaritätsfond „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet und die Aufbauhilfeverordnung 2021 beschlossen. Die Aufbauhilfeverordnung 2021 regelt die Verteilung der Mittel des Fonds und legt einheitliche Fördergrundsätze fest. Sie wurde konkretisiert durch eine zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den durch Starkregen und Hochwasser betroffenen Ländern/Freistaaten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen ebenfalls im Herbst 2021 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021. Bei der Abwicklung der Aufbauhilfe 2021 zeichnete sich ab, dass die bislang in der Verwaltungsvereinbarung vorgesehenen Fristen für die Antragstellung (30. Juni 2023) und die Bewilligung von Aufbauhilfen (31. Dezember 2023) zahlreiche Betroffene vor erhebliche Probleme stellt und davon ausgegangen werden musste, dass nicht alle Anträge innerhalb der Antragsfrist gestellt werden können. Konkret stellen aufwendige Schadensermittlungen sowie die Masse und Komplexität der Infrastrukturprojekte sowohl die Geschädigten der Katastrophe als auch die betroffenen Kommunalverwaltungen vor enorme Herausforderungen. Im Interesse der Betroffenen haben insbesondere Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen daher bei der Bundesregierung darauf hingewirkt, dass die Antrags- und Bewilligungsfristen verlängert werden. Nachdem der Bundesrat am 12. Mai 2023 der Änderung der Aufbauhilfeverordnung zugestimmt hat, soll mit der vorliegenden Änderungsvereinbarung nunmehr auch die Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021 entsprechend angepasst werden. Die Antragsfrist soll um drei Jahre auf den 30. Juni 2026 sowie die Bewilligungsfrist um sieben Jahre auf den 31. Dezember 2030 verlängert werden.
Das Verordnungsgebungsverfahren beinhaltet u.a. die Einrichtung einer einheitlichen Stelle für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und die Verlagerung der Zuständigkeiten für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen von der kommunalen auf die staatliche Ebene. Die Landesregierung verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel einer Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren.
Die Geschichte des Berliner Stadtgrüns reicht weit zurück. Im Folgenden werden jedoch nur einige bedeutsame Ereignisse und Ergebnisse der letzten 150 bis 200 Jahre beschrieben. Diese kurze Darstellung der “Geschichte des Berliner Stadtgrüns” gibt unter anderem Auskunft über Entstehung und Entwicklung: der Berliner Gartenbauverwaltung, historischer Parkanlagen wie z.B. den “Großen Tiergarten” und den “Schlosspark Charlottenburg”, der großen Volksparks wie z.B. den “Friedrichshain” oder den “Humboldthain”, der großen Baum-bestandenen Prachtstraßen wie die “Linden”, der Bestattungskultur und der Friedhofsgestaltung, der Kleingartenanlagen und ihrer Vorläufer wie z.B. die “Schrebergärten”, und sie bezieht auch Planungen zur Flächennutzung und Grünordnung ein. Wissenswertes zur Geschichte der Berliner Gartenbauverwaltung, zu den Grünanlagen und Parks sowie Aspekte heutiger Grünplanung finden Sie unter der Rubrik “Stadtgrün” Darin wird auch auf die getrennten Entwicklungen im ehemaligen West- bzw. Ost-Berlin während der Teilung der Stadt eingegangen. Informationen zur spezifischen Geschichte der Berliner Friedhöfe und Kleingärten finden Sie unter den Rubriken “Friedhöfe” bzw. “Kleingärten” Bild: SenUVK 150 Jahre kommunale Gartenbauverwaltung Berlin Vor 150 Jahren im Juni 1870 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Berlins die Einrichtung einer besonderen "Parkdeputation" und die Berufung eines städtischen Gartendirektors. Weitere Informationen Stadtgrün Im Folgenden wird die über 150-jährige Entwicklung des Berliner Stadtgrüns in einem kurzen Abriss dargestellt. Dabei werden nur beispielhaft einzelne Wegmarken der Entwicklung benannt, ohne die politischen Hintergründe näher auszuführen. Weitere Informationen Kleingärten Das Kleingartenwesen blickt auf eine über 150-jährige Tradition zurück. Vorläufer der heutigen Kleingärten waren die so genannten "Armengärten" des 19. Jahrhunderts. Weitere Informationen Berliner Friedhöfe Im folgenden wird die Geschichte des Berliner Friedhofswesens seit dem Mittelalter bis heute in einem kurzen Abriss dagestellt. Weitere Informationen Gartenschauen in Berlin Berlin kann auf eine lange gartenbauliche Tradition zurückblicken. Bereits im historischen Berlin gab es im heutigen Bezirk Mitte zahlreiche Gartenbaubetriebe. Weitere Informationen Literatur Eine Liste ausgewählter Literatur zum Thema Geschichte des Berliner Stadtgrüns. Weitere Informationen
Die Architektenkammer Berlin und die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (damals Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) haben am 25.08.2022 zum Online-Fachdialog „Zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton“ eingeladen. Insgesamt haben rund 140 Teilnehmer:innen aus dem Kreise der Planer:innen, Architekt:innen, Bauherr:innen, Rezyklathersteller:innen, Bauunternehmen und Betonhersteller:innen sich über konkrete Möglichkeiten informiert und ausgetauscht, welche Möglichkeiten zum Einsatz ressourcen- und klimaschonenden Recyclingbetons in Bauwerken bestehen. In Begrüßungs-Keynotes ordneten die Präsidentin der Architektenkammer Berlin, Theresa Keilhacker, sowie die Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz der ehemals Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Frau Dr. Silke Karcher die Veranstaltung in den aktuellen politischen und gesellschaftlichen Kontext ein und setzten ein deutliches Signal für zirkuläres, umweltschonendes Bauen in Berlin und darüber hinaus. Ein nachfolgender Vortrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung verdeutlichte die Aktivitäten auf Bundesebene zur Förderung des Einsatzes ressourcenschonenden Betons im Rahmen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) sowie des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG). Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren in Deutschland und setzt jährlich über 500 Mio. t an mineralischen Baurohstoffen ein. Dadurch ist in Gebäuden und Infrastrukturen mittlerweile ein anthropogenes Sekundärrohstofflager von weit über 30 Mrd. t entstanden, welches nach Nutzungsende wieder dem Recycling zugeführt werden könnte. Die Sicherung der Materialkreisläufe ist ein zentraler Baustein, um die Ziele zur Steigerung der Ressourceneffizienz beim nachhaltigen Planen und Bauen zu erreichen. Dazu ist es notwendig, dass die anfallenden Abfallmassen ihren wertgebenden Eigenschaften entsprechend hochwertig aufzubereiten und so in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, damit in möglichst großem Umfang primäre Rohstoffe substitutiert werden können. Dies gelingt dadurch, dass unter Rückgriff auf den Materialkreislauf Baustoffe entsprechend den allgemeinen Regelwerken für den Straßenbau produziert oder aber Baurohstoffe anstelle primärer Rohstoffe in der Baustoffindustrie verwendet werden können. Klassische Lösung ist hier insbesondere der Transportbeton, der in Anteilen auf eine Gesteinskörnung zurückgreift, die aus gebrochenem Altbeton hergestellt wurde und den Bedarf an Kies und Splitt zu senken hilft. Dieser R-Beton ist bis dato die einzige Möglichkeit, Altmaterialien aus dem Hochbau wieder als Baustoff in den Hochbau zurück zu führen. Der Fachdialog “Zirkuläres Bauen am Beispiel ressourcenschonender Beton” gab zunächst einen Überblick über den aktuell erreichten Stand. Mit dem derzeitigen Regelwerk und der aktuellen Fortschreibung der Betonproduktnorm DIN 1045-2 stehen viele Betonsorten dem R-Beton offen. Entsprechend sind bereits heute von vielen Betonwerken im Berliner Raum R-Betone in das Portfolio aufgenommen und Baustellen beliefert worden, die ausgewählt auch über ein begleitendes Exkursionsprogramm vorgestellt werden. RC-Gesteinskörnung wird vermehrt auch in der Produktion von Betonfertigteilen eingesetzt und das über ein großes Spektrum an Bauteilen hinweg. Wie mit dem Fachdialog aber auch aufgezeigt werden konnte, ist die Entwicklung im Bereich Beton damit aber nicht abgeschlossen. So zeigte eine Innovation aus der Schweiz die Möglichkeit auf, CO 2 auf der Oberfläche der RC-Gesteinskörnung zu binden und damit mit dem R-Beton nicht nur ein Schritt in Richtung Ressourcenschonung sondern auch in Richtung Klimaschutz zu erreichen. RC-Gesteinskörnung lässt sich zudem nicht nur aus Altbeton herstellen, sondern auch aus altem Mauerwerk, was für diese Baustoffe ebenfalls Möglichkeiten aufzeigt, Materialkreisläufe hochwertig im Hochbau zu schließen. Neben den klassischen mineralischen Bauabfällen stellen auch Bodenaushubmassen eine wertvolle Rohstoffquelle dar, wie am Beispiel eines Betonwerkes aus dem Stuttgarter Raum deutlich wird. Hier wird für den Zuschlag nahezu vollständig nur auf Materialien aus sekundären Rohstoffquellen zurückgegriffen, indem Körnung wie auch Sand aus einer Klassieranlage für Bodenaushub eingesetzt wird. Dass auch sekundäre Rohstoffquellen außerhalb des Bausektors erschlossen werden können, zeigt die Verwendung von Hochofenstückschlacke aus der Eisenproduktion. Abschließend wurden Konzepte vorgestellt, wie die Fahrpläne zur klimaneutralen Zement- und Betonherstellung z. T. mit der Zielmarke 2030 konkret angegangen werden. Exkursionsprogramm Im Anschluss zum Fachdialog wurde ein Exkursionsprogramm angeboten, bei dem sich Interessierte an den Orten des Geschehens informieren und von der Machbarkeit zirkulären Bauens in Berlin überzeugen konnten. Die in diesem Rahmen angebotenen Termine wurden am 25.08.2022 beim Fachdialog vorgestellt. Exzellent fachlich unterstützt und moderiert wurde die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung durch das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu gGmbH). Eine erste Exkursion zum Fachdialog fand direkt im Anschluss am Betonmischwerk der SCHWENK Beton Berlin-Brandenburg GmbH statt. Dort wurden die technischen Details der Verwendung von RC-Beton weiter vertieft und die Umsetzung vorgestellt. Anschließend wurde ein Einsatzort besichtigt – ein Neubau an der Berliner Hochschule für Technik. Es wurde deutlich, dass die Qualität technisch als auch visuell mindestens der der konventionellen Bauweise entspricht, bei aktuell noch leichten Mehrkosten, die sich jedoch bei stärkerer Verbreitung zunehmend erübrigen werden. Die zweite Exkursion zum Fachdialog fand am 16.09.2022 im Zementwerk Rüdersdorf der CEMEX Deutschland AG statt. Sie begann mit einer Werksführung im Zementwerk, bei der die Phasen der Zementherstellung und geplante Maßnahmen zur Emissionsminderung erläutert wurden. Über neue Zementarten und den Einsatz von Sekundärrohstoffen in Zement und Beton wurde anschaulich berichtet. Als Masterplan der CEMEX am Standort Rüdersdorf bis 2030 nur noch CO 2 -neutralen Zement zu produzieren, wurde schließlich die „Carbon Neutral Alliance“ vorgestellt. Die dritte Exkursion zum Fachdialog fand am 29.09.2022 auf dem Gelände der teils mit Recycling-Beton erbauten Gustav-Heinemann-Oberschule in Tempelhof-Schöneberg statt. Ein Vertreter des Betonherstellers Berger Beton SE erläuterte die im Bauwerk eingesetzten Recycling-Betonsorten. Bei der Besichtigung der Einsatzorte des Recycling-Betons im Bauwerk wurde den Teilnehmern im Dialog zwischen Planung und Transportbetonhersteller Problemstellungen und fallbezogene Lösungen dieser R-Beton Baustelle erläutert. Darüber hinaus hatten die Beteiligten die Möglichkeit hier eigene Fragen, Anmerkungen und Erfahrungen zu diskutieren, was rege in Anspruch genommen wurde. Einmal mehr zeigte sich, dass der Einsatz von Recycling-Beton sich ebenso gut realisieren lässt wie der konventioneller Betonsorten. Bauherr:innen und Planer:innen sollten von dieser Möglichkeit, natürliche Ressourcen zu schonen, vermehrt Gebrauch machen und haben dabei weder technische noch nennenswerte ökonomische Hürden zu überwinden. Die vierte Exkursion zum Fachdialog fand am 07.10.2022 auf einem Bauabschnitt der Quartiersentwicklung Friedenauer Höhe in Berlin-Friedenau statt, die im Joint Venture mit der OFB Projektentwicklung und Instone Real Estate realisiert wird. Die Exkursion fand im Rahmen des durch die SenUMVK gemeinsam mit den Unternehmen Heim Recycling, neustark, Berger Beton und dem ifeu Institut durchgeführten Projekts „CORE“ (CO2-REduzierter Beton) statt. Mehr Informationen dazu sind der Pressemitteilung zur Exkursion sowie der Projektwebsite zu entnehmen. Pressemitteilung vom 07.10.2022 Fachseite zum Transportbeton Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat mit dem vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2030 unter dem Leitbild Zero Waste entscheidende Vorgaben für eine zukunftsorientierte Kreislaufwirtschaft unter Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten festgelegt. So sollen insbesondere durch die Wiederverwendung und das Recycling ökologische Stoffkreisläufe geschlossen werden. Bild: Claus Schulte Erstmalige Zulassung zum Einsatz eines ressourcenschonenden und klimaverträglicheren Transportbetons in einem Bauvorhaben in Berlin Um die hohen Treibhausgas-Emissionen und Ressourcenverbräuche im Bausektor zu reduzieren, setzt das Land Berlin auf den Einsatz von nachhaltigen Baustoffen sowie auf zirkuläres Bauen. Weitere Informationen Die öffentliche Verwaltung kann bei der Beschaffung von Bauleistungen einen nachhaltigen Beitrag für den Ressourcenschutz leisten, indem sie entsprechende Produkte oder ressourceneffiziente Verfahren konsequent bevorzugt. Hierdurch können kommunale Einrichtungen zum Motor für notwendige Innovation werden. Jährlich fallen im Land Berlin über 1.000.000 Tonnen Recyclingbeton (RC-Beton) zur Verwertung an. Der Einsatzbereich von RC-Beton beschränkte sich bisher auf die Verwendung im Straßen- und Wegebau. Um die Nachfrage nach RC-Beton im Land Berlin auch für den Hochbau zu wecken, wurde im Rahmen von Ausschreibungen für ein größeres öffentliches Bauvorhaben ( Neubau Forschungs- und Laborgebäude Lebenswissenschaften Humboldt-Universität , Investitionssumme 33,8 Mio. Euro) der Einsatz von RC-Beton (Gesamtmenge rund 5.400 m³) sowohl für die Herstellung der Schlitzwand (Trogbaugrube) als auch für die Bauhauptarbeiten (Gebäude) gefordert. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung dieses Projektes wurde der Nachweis erbracht werden, dass die Recycler in der Lage sind, eine qualitativ hochwertige rezyklierte Gesteinskörnung für den Einsatz im Beton zu produzieren, die rezyklierte der natürlichen Gesteinskörnung qualitativ in keinem Punkt nachsteht, die Transportbetonproduzenten problemlos RC-Beton mit den geforderten Anforderungen (u.a. Festigkeitsklasse, Konsistenz) herstellen können und der RC-Beton beim Einbau genauso gehandhabt werden kann wie Normalbeton. Im Rahmen der Fortschreibung der Berliner Verwaltungsvorschrift “Beschaffung und Umwelt – VwVBU” hat der Berliner Senat im Jahr 2019 beschlossen, bei öffentlichen Hochbauvorhaben (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäuden) grundsätzlich RC-Beton einzusetzen, um dadurch eine relevante Umwelt- und Ressourcenschonung zu erzielen. Beton kann dann ressourcenschonend produziert werden, wenn die Gesteine in den Betonrezepturen nicht nur aus Kies oder Splitt bestehen, sondern in Anteilen aus dem Materialkreislauf bezogen werden. Dies ist nach dem Regelwerk, der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, möglich. Dieser Transportbeton verfügt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Das Regelwerk lässt als Typ 1 eine RC-Gesteinskörnung im Transportbeton zu, die aus der Aufbereitung von altem Beton gewonnen wird. Zuglassen ist aber auch eine Gesteinskörnung Typ 2, die in Anteilen auf gebrochenes Mauerwerk zurückgreift. Dieser Mauerwerksbruch wird derzeit kaum recycelt und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, sondern in großem Umfang außerhalb der Grenzen Berlins abgelagert. Im Sinne der Zero Waste Strategie des Landes Berlin sollen diese Massen zukünftig als hochwertige Ressource nutzen. Auch Mauerziegel oder Kalksandsteine weisen als Mauerbildner analoge Eigenschaften zum Beton auf und eignen sich daher auch als gebrochene Gesteinskörnung im Zuschlag von Betonrezepturen. Bislang werden in Berlin zur Produktion von RC-Beton jedoch ausschließlich Gesteinskörnungen des Typs 1 verwendet. Statt dieser rezyklierten Gesteinskörnung können auch zugelassene Stoffe aus industriellen Prozessen (u.a. Hochofenschlacke) bei RC-Beton eingesetzt werden. Im Rahmen eines Projektes der SenMVKU wurden 2021 qualifizierte Aufbereiter mineralischer Bauabfälle aus Berlin und seinem Umland angesprochen und über die technischen Möglichkeiten sowie das Regelwerk zur Produktion einer Gesteinskörnung Typ 2 informiert. Ziel ist es, die Rohstoffversorgung von Transportbetonwerken durch den Einsatz von gütegesicherten Sekundärrohstoffen zu optimieren und dadurch den umweltschädlichen Abbau von Primärrohstoffen zu verringern. Im Austausch mit dem Recyclingunternehmen Feess aus Baden-Württemberg, welches bis dato bundesweit als einziges diese RC GK Typ 2 produzierte, wurden konkrete Wege aufgezeigt, die erwarten lassen, dass weitere Aufbereiter im Laufe des nächsten Jahres in die Produktion dieses ressourcenschonenden Baustoffes einsteigen werden. Damit wird mittelfristig abgezielt auf eine Umstellung in der Aufbereitung mineralischer Bauabfälle u. a. durch die Akquise von Bauschutt und Durchführung von Aufbereitungsversuchen, der Durchführung entsprechender Zertifizierung nach DIN EN 12620. Das oben auf dieser Seite referenzierte Fachgespräch zum Themenkomplex RC-Beton zeigte erfolgreich den Stand der Entwicklungen auf dem Berliner Markt in 2022 auf. In einigen Werken der Transportbetonbranche im Großraum Berlin soll dies zur Erweiterung des Produktportfolios führen, so dass zukünftig vermehrt auf eine ressourcenschonende Variante des Transportbetons zurückgegriffen werden kann. Berlin: Einsatz von Recycling-Beton im Hochbau Verfasser: Schwenk-Zement KG Ulm und Trabet Transportbeton Berlin GmbH in der Zeitschrift Bau (Seite 22): Das Baumagazin 5/2014 Bauindustrieverband Ost e. V. Bauen mit RC-Beton CEMEX: Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung für den Hochbau Deutsches Architektenblatt am 29.04.2015: Kreislauf aus Beton
Im Folgenden wird die über 150-jährige Entwicklung des Berliner Stadtgrüns in einem kurzen Abriss dargestellt. Dabei werden nur beispielhaft einzelne Wegmarken der Entwicklung benannt, ohne die politischen Hintergründe näher auszuführen. Ebenso wird auf die der kommunalen Entwicklung vorauslaufende feudale Planung für die Residenzstadt Berlin, die auch Freiraum- und Gartenplanungen beinhaltet, nicht eingegangen. Fünf Zeitabschnitte bilden die Etappen der Geschichte des Berliner Stadtgrüns: bis 1870, von 1870 bis 1920, von 1920 bis 1948, von 1948 bis 1990 und von 1990 bis heute. Durch die Teilung der Stadt von 1948 bis 1990 bedingt, wird dieses Kapitel für den Ost- und den Westteil gesondert dargestellt. Die Stadtgrünentwicklungen in den Berliner Bezirken ab 1920, die aber auch schon auf ältere Entwicklungen zurückblicken können, müssen einer späteren Aufarbeitung und Präsentation durch die Bezirke selbst vorbehalten bleiben. Staatliche Grünentwicklung in Berlin bis 1870 Bis zur Reichsgründung 1870/71 wurden die städtebaulichen Belange Berlins wesentlich vom preußischen Staat bestimmt, durch königliche Erlasse oder durch fiskalische und polizeiliche Maßnahmen. Weitere Informationen Kommunale Grünentwicklung 1870 bis 1920 Im Juni 1870 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Berlins die Einrichtung einer besonderen "Parkdeputation" und die Berufung eines städtischen Gartendirektors. Damit beginnt die eigentliche Geschichte der Berliner Gartenverwaltung. Weitere Informationen Kommunale Grünentwicklung von 1920 bis 1948 Der verlorene I. Weltkrieg sowie die revolutionären Ereignisse des Jahres 1918 beendeten die Monarchie und führten 1919 zur Entstehung der Weimarer Republik. 1920 konnte durch Gesetz vom 27. April die neue Stadtgemeinde Groß-Berlin mit 3,8 Mio Einwohnern gegründet werden. Weitere Informationen Ostberliner Grünentwicklung 1948 bis 1990 Im Zusammenhang mit einer Verwaltungsreform wird das Hauptamt für Grünplanung aufgelöst, die Stadtbezirksgartenämter werden in nachgeordnete Dienststellen für städtische Parkanlagen umgewandelt. Weitere Informationen Westberliner Grünentwicklung 1948 bis 1990 In Berlin (West) wurde 1948 ein neues Hauptamt für Grünflächen und Gartenbau gebildet, dessen Leiter Fritz Witte (1900-1972) bis 1965 war. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit war ein grünes Notstandsprogramm, das u.a. die Instandsetzung des Großen Tiergartens und des Humboldthains beinhaltete. Weitere Informationen Gesamtberliner Grünentwicklung ab 1990 Schon kurz nach der Wiedervereinigung wurde beschlossen, das Landschafts- und Artenschutzprogramm für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen. Nach Senatsbeschluss und Zustimmung des Abgeordnetenhauses wurde es am 13. Juni 1994 wirksam. Weitere Informationen
Halle (Saale). Gleichstellungsministerin Petra Grimm-Benne und Landesgleichstellungsbeauftragte Sarah Schulze informierten sich heute in Halle (Saale) gemeinsam mit Bürgermeister Egbert Geier und der städtischen Gleichstellungsbeauftragten Daniela Suchantke zu den Themen Gleichstellung und Schutz vor Gewalt. In Halle (Saale) bietet das Frauenhaus gewaltbetroffenen Frauen Schutz. Das Land unterstützt das Frauenhaus jährlich mit rund 228.000 Euro und stellt zusätzlich 25.500 Euro für Investitionen und Dolmetschkosten bereit. Die Stadt Halle (Saale) stellte im Jahr 2024 rund 230.000 Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen acht Plätze für Frauen und ebenso viele für ihre Kinder zur Verfügung. Nach einem Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des kommunalen Frauen- und Kinderschutzhauses erklärte Ministerin Grimm-Benne: „Die alarmierenden Zahlen zu häuslicher Gewalt zeigen, dass Gewalt gegen Frauen erschreckenderweise Alltag ist. Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, Frauen vor Gewalt zu schützen. Jede Frau hat das Recht auf ein Leben in Freiheit und Sicherheit. Gut erreichbare Hilfsangebote sind daher unverzichtbar. Das Land setzt die Förderung des Frauenhauses verlässlich fort. Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen und ihre Kinder künftig keine Eigenanteil auf ihrem Weg in ein gewaltfreies Leben leisten müssen.“ Bürgermeister Geier betonte: „Die Stadt unterstützt das Frauenhaus als kommunale Einrichtung finanziell. Die städtische Gleichstellungsbeauftragte leitet das Haus. Ich danke den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses sehr herzlich für ihre Arbeit, die allen betroffenen Frauen und Mädchen mit großer Empathie und Professionalität zur Seite stehen.“ Zweite Station bildete ein Besuch des ESF-Projektes „Starke Migrantinnen – Starke Gesellschaft“ der AWO SPI Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbH. Das Projekt unterstützt Frauen mit Migrationshintergrund und sicherem Aufenthaltstitel auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt. „Unser Arbeitsmarkt kann es sich nicht erlauben, Beschäftigungspotentiale ungenutzt zu lassen. Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag, um die beruflichen Chancen und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Migrantinnen zu stärken. Der Ansatz, Frauen mit Migrationsgeschichte zur fördern und Hürden abzubauen ist integrations- und wirtschaftspolitisch der richtige Weg“, lobte die Ministerin. Jana Paulsen, Geschäftsführerin der AWO SPI GmbH, sagte: „Das Projekt trägt dazu bei, dass formal gering qualifizierte Frauen mit eigener Migrationserfahrung in einem stärkeren Umfang als bisher an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und im Anschluss dauerhaft in den Arbeitsmarkt einmünden. Ziel ist, die Integration von Migrantinnen nachhaltig zu fördern.“ Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Die Umsetzung findet in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Halle, der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Verband der Migrantenorganisationen Halle (VEMO e.V.) statt. Hintergrund: Die Landesregierung hat bereits 2024 mit dem Aktionsplan PROGRESS eine Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Im Oktober 2017 wurde das Übereinkommen in Deutschland ratifiziert und trat am 1. Februar 2018 in Kraft. Die Istanbul-Konvention enthält als erstes Übereinkommen ihrer Art für Europa ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Das Land Sachsen-Anhalt fördert Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und ambulanten Beratungsstellen, um betroffenen Frauen den Weg in ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben aufzuzeigen. Im Jahr 2025 sind rund 7,7 Millionen Euro für das Hilfesystem in der Haushaltplanung des Landes eingeplant. Eine Übersicht über die Angebote mitsamt Kontaktdaten finden sich unter: https://www.gewaltfreies-sachsen-anhalt.de/ . Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Die öffentliche Einrichtung beinhalten verschiedene Behörden, Verwaltungen und städtische Betriebe.
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