Das Projekt "Steuerung des Einzelhandels in der Bauleitplanung und der Raumordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Der Einzelhandel hat in den letzten Jahren bedeutende Strukturveränderungen erfahren, die sich insbesondere in einer Zunahme großflächiger Betriebsformen und peripherer Standortausrichtungen bemerkbar gemacht haben. Dieser Wandel birgt Gefahren wie Suburbanisierung, Verödung der Zentren, Beeinträchtigung des Versorgungsniveaus, Intensivierung des Verkehrs und Belastung der Umwelt und Freiräume. Die Steuerung des Einzelhandels gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. In seinem CENTRO-Urteil hat das OVG Münster bereits im Jahr 2005 den Paragraph 24 Abs.3 LEPro NRW als Ziel der Raumordnung verworfen, da er den materiellen Anforderungen des damaligen Paragraph 3 Nr.2 ROG nicht genügte. Die dadurch entstandene Lücke ist durch den nordrhein-westfälischen Gesetzgeber mit der Einfügung des Paragraph 24a LEPro NRW geschlossen worden, was jedoch die Fachdiskussion nicht zum Erliegen gebracht hat. Die von Anfang an kritisch betrachtete Regelung hielt schließlich im August 2009 der Prüfung durch das Landesverfassungsgericht jedenfalls teilweise nicht stand. Das Gericht stellte einen ungerechtfertigten Eingriff des Paragraph 24a Abs.1 S.4 LEPro NRW in das kommunale Selbstverwaltungsrecht aus Art.78 LVerf NRW fest. Die Diskussion über eine effektive und rechtssichere Einzelhandelssteuerung erstreckt sich auch auf neu in das BauGB aufgenommene Regelungen wie Paragraph Paragraph 9 Abs.2a, 34 Abs.3 BauGB, die eine Steuerung des Einzelhandels ermöglichen sollen. Auch diese Regelungen sind insbesondere im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit in der Praxis einer genauen Betrachtung zu unterziehen. Das Projekt soll die aktuellen Steuerungsmöglichkeiten des Raumordnungs- und Bauplanungsrechts analysieren, auf ihre Praxistauglichkeit untersuchen und - unter Berücksichtigung der rechtspolitischen Diskussion - gegebenenfalls eigene Steuerungsoptionen aufzeigen.
Das Projekt "Governing the Common Sea (GOVCOM)? Changing modes of governance in the Baltic Sea Region" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Greifswald, Institut für Politikwissenschaft, Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre durchgeführt. The pattern of environmental governance is changing as national governments are under stress from new political agents. In addition to the traditional nation state centered policy-making system, including international cooperation, political power is also exercised on the trans-national and local levels of society. A simultaneous movement of political power is also exercised on the trans-national and local levels of government and downward to local communities. Sub national units such as local governments, civic organisations and even loosely constructed networks introduce their own environmental policies. Global sustainability problems are created by the interaction of all societal levels, and a new politics of sustainability involving local, national, regional as well as global efforts must be implemented to solve these problems. National governments have responsed to this situation by introducing programs promoting ecological modernisation as well as new policy instruments that involve communities and other actors. The Baltic Sea Region (BSR) is an area of special concern both from an environmental point-of-view as well as from a governance point-of-view. The sea itself is highly vulnerable to pollution. At the same time the region is an ideal setting for the research because it has introduced several new fora for sustainable decision making, while showing considerable strength in existing administrative and political structures. The main objectives for this project are: Module 1. to deepen understanding of the origins, development and operation of traditional environmental governance in the BSR
Das Projekt "Fachliche Begleitung des Prozesses zur Lokalen Agenda 21 in Leipzig" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Die fachliche Begleitung des Prozesses zur Lokalen Agenda 21 in Leipzig hatte zum Ziel, die Grundsaetze nachhaltiger Entwicklung weiter in die Arbeit der Stadtverwaltung zu integrieren. Sie sollte auf die Bildung der erforderlichen Arbeitsstrukturen hinwirken. Vor dem Hintergrund der bisherigen Ansaetze in Leipzig wurde in Zusammenarbeit mit den Beteiligten geklaert, welche Fachaemter einen Beitrag zur Umsetzung einer Leipziger Agenda 21 leisten koennen. Darauf aufbauend wurden von den Beteiligten - mit Unterstuetzung des Difu - erste Bausteine fuer einen staedtischen Aktionsplan im Sinne der Agenda 21 formuliert. Neben einer Auftaktveranstaltung fuer alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung wurden im Rahmen der Projekts mit einer Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern aller Dezernate und Mitarbeitern verschiedener Aemter zusammensetzte, insgesamt vier Workshops durchgefuehrt. Zusaetzlich hat ein Werkstattgespraech zur nachhaltigen Entwicklung in der Wirtschaftsfoerderung stattgefunden.
Das Projekt "Rechtliche Maßnahmen zur Förderung der EE durch Kommunen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Heidelberg, Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht durchgeführt. 1. Vorhabensziel Ziel des Forschungsvorhabens ist die Aufarbeitung des rechtlichen Rahmens der Förderung Erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmesektor durch die kommunalen Selbstverwaltungsträger zum Zweck des globalen Klimaschutzes. Die Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Bauleitplanung und der Betrieb kommunaler Wärmenetze. Zahlreiche in der Praxis umstrittene Fragen des globalen Klimaschutzes durch die Kommunen sollen einer überzeugenden Lösung zugeführt werden. 2. Arbeitsplanung In einem ersten Schritt soll der Bestand sämtlicher Rechtsvorschriften mit Bezügen zu den Möglichkeiten des globalen Klimaschutzes durch die Kommunen erfasst werden. In einem zweiten Schritt sind etwaige Regelungsdefizite, Überregulierungen oder Dysfunktionalitäten der bestehenden Rechtsordnung mit Blick auf den kommunalen Klimaschutz zu ermitteln. Schließlich sollen die gewonnenen Ergebnisse in einer Abschlussmonographie zusammengefasst und im Wege von Tagungvorträgen vorbereitet werden.
Das Projekt "Stand und Weiterentwicklung des Lokalen Agenda 21-Prozesses in Deutschland (Rio + 10) - Teilvorhaben 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ICLEI - Local Goverments for Sustainability, Europasekretariat GmbH durchgeführt. 10 Jahre nach der Konferenz fuer Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro werden die beteiligten Staaten, so auch Deutschland als Mitunterzeichner der Agenda 21, eine Zwischenbilanz des 1992 eingeleiteten Prozesses ziehen. Im Mittelpunkt stehen dabei gerade auch die Initiativen der Kommunen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung (Umsetzung des Kapitel 28 der Rio-Agenda) einschliesslich der Foerderaktivitaeten durch den Bund, die Laender, die kommunalen Spitzenverbaende und die Nichtregierungsorganisationen. Ziel des FuE-Vorhabens ist es daher, die in den deutschen Staedten, Gemeinden und Kreisen eingeleiteten Schritte und durchgefuehrten Massnahmen hinsichtlich ihres Beitrages zur nachhaltigen Entwicklung darzustellen und zu bewerten. Neben statistischen Daten sollen vor allem Informationen ueber Entwicklungsstand und -tendenzen, gute Praxisbeispiele, Verfahrensvarianten, Erfolgsfaktoren und Hemmnisse gegeben werden. Schwerpunktmaessig sind dabei die in der gemeinsamen Erklaerung der UMK und der kommunalen Spitzenverbaende vom 07./08. Mai 1998 genannten zentralen Handlungsfelder einer Lokalen Agenda 21 zu betrachten (u.a. umweltvertraegliche Verkehrs- und Siedlungsentwicklung einschliesslich eines verminderten Flaechenverbrauchs, Energienutzung und Klimaschutz, Verankerung eines Umweltmanagements in der kommunalen Verwaltung). Die Ergebnisse des Vorhabens dienen zum einen als Grundlage fuer die nationale Berichterstattung, zum anderen als Baustein fuer eine oeffentlichkeitswirksame Darstellung der Lokalen Agenda 21-Prozesses in Deutschland (Publikation). Aufbau und Ablauf des Vorhabens werden so organisiert, dass verwertbare Ergebnisse rechtzeitig zum Termin der Erstellung des nationalen Berichtes fuer die Konferenz 'Rio +10' vorliegen. Der zeitliche Nachlauf ist fuer die Aufbereitung des Ergebnisberichtes in Richtung einer oeffentlichkeitswirksamen Broschuere vorgesehen. Das Gesamtvorhaben gliedert sich in zwei aufeinander abgestimmte Teilvorhaben. Schwerpunkte des Teilvorhabens 2 sind u.a. die querschnittsorientierten Aspekte der Lokalen Agenda 21 sowie der Abgleich deutscher mit auslaendischen Erfahrungen.
Das Projekt "Landschaftsplanung für das Gebiet Kaliningrad" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Landschafts- und Umweltplanung, Fachgebiet Landschaftsplanung insb. Landschaftspflegerische Begleitplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, mit Hilfe des Instrumentes der Landschaftsplanung eine Grundlage für eine ökologisch orientierte Landnutzungsplanung für das Kaliningrader Gebiet zu erarbeiten und diese in Teilregionen umzusetzen. Dabei sollen sowohl die russische Gesetzgebung als auch umweltrelevante EU-Richtlinien, wie z.B. die Landschaftskonvention, die FFH-Richtlinie, Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, Wasserrahmenrichtlinie und internationale Abkommen, wie z.B. die Rio-Konvention als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt werden. Der Planungs- und Umsetzungsprozess soll von möglichst vielen wichtigen Akteuren begleitet und gestaltet werden. Dazu gehören Vertreter aus Behörden der unterschiedlichen Ebenen (Raum- und Fachplanung), Politik, kommunaler Selbstverwaltung ebenso, wie Vertreter aus NGOs, Bevölkerung, Wirtschaft und Wissenschaft. Verschiedene deutsche und russische Institutionen mit Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Russland auf dem Gebiet des Umweltschutzes übernehmen eine Beratungsfunktion. Durch den weit gefassten Kreis der Beteiligten werden eine möglichst breite Akzeptanz der Planung und damit eine hohe Effizienz der eingesetzten Mittel angestrebt. Nicht zuletzt wird darüber ein wichtiger Beitrag zum Demokratisierungsprozess und zur Stabilisierung der Gesellschaft geleistet.
Das Projekt "Wissenstransfer für das methodische Vorgehen bei der Aufstellung von regionalen Abfallwirtschaftsplänen am Beispiel eines Komitats in Ungarn" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von CONZEPT Gesellschaft für Unternehmensberatung mbH durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Im Rahmen des EU-Beitritts und den Vorgaben des nationalen Abfallwirtschaftsplanes aus dem Jahr 2000 sind die 21 Komitate Ungarns als Regionalverwaltungen dazu verpflichtet, einen regionalen Abfallwirtschaftsplan aufzustellen. Erstmalig sollen hierin die bisher für Gesamtungarn nur in sehr pauschalen Ansätzen vorliegenden Angaben zum Abfallaufkommen, zur Abfallmengenentwicklung und zur technischen Ausgestaltung des abfallwirtschaftlichen Systems durch konkrete, regionale Daten und Planungsansätze ersetzt werden. In Zusammenarbeit mit dem ungarischen Umweltministerium sollte am Beispiel des Komitats Szabolcs-Szatmar-Bereg ein solcher Abfallwirtschaftsplan erarbeitet und dabei das Wissen zur Erstellung derartiger Pläne an die MitarbeiterInnen des Inspektorats, als ausführender Regionalbehörde, transferiert werden. Neben der praktischen Bearbeitung des Plans sollte der Wissenstransfer im Rahmen von Workshops erreicht werden. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Das mit den Vertretern des ungarischen Umweltministerium ausgewählte Komitat Szabolcs-Szatmar-Bereg liegt in Ostungarn an der ukrainischen-rumänischen Grenze. Es umfasst eine Fläche von 5.937 km2 und hat 598.746 Einwohner (5,8 Prozent Ungarns). Das Komitat wird von 226 Gemeinden gebildet. Die Komitatshauptstadt ist Nyiregyhaza mit ca. 118.000 Einwohnern. Den Kernpunkt des Projektes bildete die Erfassung, Zusammenstellung, Plausibilitätsprüfung des Datenmaterials zum Abfallaufkommen, zur Abfallzusammensetzung und zur Beschreibung des aktuellen Entsorgungssystems. Darauf aufbauend wurde eine Abfallmengenprognose bis zum Jahr 2020 entwickelt. Im nächsten Schritt wurden dann insgesamt 4 technische Varianten zur Vorbehandlung des Restabfalls entwickelt und vorgestellt. Den Abschluss des Projektes bildete eine Zeit- und Maßnahmenplanung. Begleitet wurde das Projekt von insgesamt 3 Workshops, auf denen einerseits die Ergebnisse der Bearbeitung vorgestellt, andererseits die Teilnehmer in die Diskussion über die Festlegung von Getrennterfassungsquoten, Abschätzung der Kosten und Kooperationsmöglichkeiten in einem Entsorgungsverbund einbezogen wurden. Fazit: Mit dem vorliegenden Projekt konnten gemeinsam mit den MitarbeiterInnen des ungarischen Umweltministeriums und des Komitats Szabolcs-Szatmar-Bereg die Grundzüge eines regionalen Abfallwirtschaftsplans entworfen werden. Es zeigte sich, dass die ungarnweit vorgegebenen Kennwerte zur Charakterisierung der regionalen abfallwirtschaftlichen Verhältnisse nicht geeignet sind. ...
Das Projekt "Nachhaltigkeit im Recht - Eine Annäherung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Nachhaltigkeit ist die anerkannte Leitlinie für eine Politik, die eine verantwortbare Zukunft des Menschen in seiner Umwelt gewährleisten will - doch was kann dieser Begriff im Recht leisten, und was kann das Recht für die Nachhaltigkeit leisten? Die Bearbeiter nähern sich diesen Fragen unter den Aspekten: - Nachhaltigkeit und Demokratie (Kahl/Glaser) - Lokale Agenda 21: Nachhaltigkeit, Zivilgesellschaft und kommunale Selbstverwaltung (Schmehl) - Nachhaltiger Naturschutz (Steiger) - Erhaltung und Nutzung der Biodiversität (Marauhn) - Nachhaltiger Bodenschutz (Lange) - Nachhaltige Raumentwicklung (Groß) - Nachhaltige Energieordnung (Britz) - Emissionsrechtehandel (Heselhaus) - Nachhaltige Informationsordnung (Richter) - Nachhaltigkeit und ökonomische Rechtsanalyse (Bäuerle) - Nachhaltigkeit im Steuerrecht (Orth) - Nachhaltigkeit im Haushaltsrecht (Hebeler). Die Beteiligten sind Mitglieder des Gießener Forschungsschwerpunkts Umweltrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Ihre Arbeitsbereiche decken ein breites Spektrum des Öffentlichen Rechts einschließlich seiner Beziehungen zu den Nachbarwissenschaften ab.
Das Projekt "Local und Regional Governance fuer eine Nachhaltige Entwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für ökologische Wirtschaftsforschung gGmbH, Regionalbüro Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Beziehungen zwischen 'Mensch-Raum', 'Mensch-Natur' und die damit verbundenen Regelungssysteme auf unterschiedlichen Raumebenen unterliegen veraenderten Rahmenbedingungen. Der damit einhergehende Handlungsdruck fuehrt zur Ausbildung neuer politischer Steuerungs- und Koordinierungsformen. Gerade auf der lokalen und regionalen Ebene haben sich neue Mechanismen politisch-institutioneller Steuerung, kooperativer Regelungsstrukturen und zivilgesellschaftlicher Selbstorganisation entwickelt: Neue Formen von Regionalpolitik und -planung, von Lokalen Agenda 21- und Regionalen Nachhaltigkeits-Prozessen. 'Governance' gewinnt v.a. fuer diese Ebenen immer mehr an Relevanz. Abseits der Sammlung 'guter Beispiele' gibt es allerdings keine strategische Operationalisierung von 'Local und Regional Governance fuer eine Nachhaltige Entwicklung' sowie die Aufbereitung der Chancen und Grenzen. Das Projekt zielt auf die Charakterisierung und Analyse des Forschungsfeldes 'Local und Regional Governance fuer eine Nachhaltige Entwicklung' als Bestandteil der 'Sozial-oekologischen Forschung'.
Das Projekt "Rechtliche Spielraeume von Kommunen im Umweltbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät durchgeführt. Die Dissertation behandelt die rechtlichen Instrumente der Kommunen zur Verbesserung der oertlichen Umweltsituation. Schwerpunkte liegen bei der kommunalen Wirtschaftsfoerderung sowie der Frage der Zulaessigkeit von Verpackungsabgaben.
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