Die gesamtstädtische Wärmeplanung für Berlin soll gemäß dem Wärmeplanungsgesetz bis 2026 vorgelegt werden. Die vorab vorgelegte verkürzte Wärmeplanung ermöglicht es, anhand einfacher Prüfschritte auf Baublockebene Gebiete zu identifizieren, die auch zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit dezentral, also durch einen gebäudeindividuellen Wärmeerzeuger, versorgt werden.
Der Datensatz „Wärmebedarf“ des Wärmekatasters stellt den Nutzwärmebedarf (Abk.: NWB - Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser) des Hamburger Gebäudebestandes in aggregierter Form dar. Der (Nutz-) Wärmebedarf des Hamburger Gebäudebestands wird auf Baublock-Ebene und auf Cluster-Ebene angezeigt. Zudem kann man zwischen zwei Sanierungsstufen wählen: 1. „Unsaniert“ impliziert einen Gebäudezustand, der keine wärmetechnischen Modernisierungen aufweist (abgesehen von einem einfachen Fenstertausch) 2. „Saniert“ nimmt eine konventionelle Sanierung aller Gebäude (nach ENEV 2014) an. Die Darstellung und Kategorisierung kann wie folgt gewählt werden: 1. Gesamtbedarf aller Wohn- und Nichtwohngebäude der Einheit Cluster oder Baublock; in Megawattstunden pro Jahr [MWh/a] 2. Spezifischer Wärmebedarf der Wohngebäude (Cluster); in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr [kWh/m² a] 3. „Wärmedichte im Baublock“; Gesamtbedarf aller Wohn- und Nichtwohngebäude (wie Nr.1) dividiert durch die Grundfläche des jeweiligen Baublocks; in Kilowattstunden pro Quadratmeter Baublockgrundfläche und Jahr [kWh/m² a] Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster Handbuch entnehmen.
Der Datensatz „Energieerzeugungsanlagen“ des Wärmekatasters gibt eine Übersicht über einen Großteil der in Hamburg installierten Großanlagen zur Bereitstellung von Wärme (und teilweise auch Strom). Dargestellt sind vor allem Wärmeerzeuger, die in Wärmenetze einspeisen. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird nach Bedarf ergänzt oder verbessert. Die Leistungen sind in Megawatt [MW] angegeben. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster Handbuch entnehmen.
Der Datensatz „Gebiet mit Wärmenetz“ verortet Gebiete, in denen ein Wärmenetz für die Wärmeversorgung der Gebäude vorliegt. Diese Information impliziert allerdings nicht, dass alle Gebäude in dem jeweiligen Gebiet an das Wärmenetz tatsächlich angeschlossen sind. Wärmenetzbetreiber sind unterschiedliche Energieversorgungsunternehmen, die im Datensatz ausgewiesen werden. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster Handbuch entnehmen.
Der Datensatz "Heizungsart ZENSUS2011" des Wärmekatasters ist eine Auswertung der ZENSUS-Daten 2011 über die überwiegende Heizungsart im Gebäude. Es werden die Anteile der Heizungsarten Fernheizung, Etagenheizung, Blockheizung, Zentralheizung, Einzel-/Mehrraumöfen und "keine Heizung" pro Bezirk dargestellt. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster Handbuch entnehmen.
Die Stadt Hamburg (Behörde für Umwelt und Energie) begleitet, unterstützt und fördert energetische Quartierskonzepte, die Maßnahmen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz in einem Quartier beleuchten und zur Umsetzungsreife voranbringen. Ziele sind u.a. das Voranbringen von energetischen Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen, das Erzielen von Kosteneinspareffekten durch Beteiligung mehrerer Akteure und die Anregung mehrerer Gebäudeeigentümer in einem Quartier zur gemeinsamen Durchführung energetischer Maßnahmen. Das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" fördert vertieft integrierte Quartierskonzepte. In diesen Quartierskonzepten werden neben den energetischen Aspekten auch alle anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte betrachtet. Damit soll eine detaillierte Prüfung von technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenzialen im Quartier vollzogen werden, um auf dieser Basis konkrete Maßnahmen für eine kurz-, mittel- und langfristige CO2-Emissionsreduktion zu identifizieren. Zusätzlich zu den Bundesmitteln der KfW fördert die Behörde für Umwelt und Energie die Erstellung von Quartierskonzepten mit Landesmitteln, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Karte zeigt Quartiere in Hamburg, die im Zuge dieser Programme umgesetzt werden bzw. umgesetzt wurden und gibt Information zum Projektstand. Detaillierte Informationen zu diesem Datensatz können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne, B-Pläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zählen. In einer Reihe von Bebauungsplänen, die in den letzten rd. 20 Jahren erstellt worden sind, wurde eine Festlegung über die Versorgung der Neubauten mit Wärme für Heizung und Warmwasser vorgenommen. Üblicherweise wurde der Wärmebezug aus einem Wärmenetz (Anschluss- und Benutzungsgebot) festgelegt. Unterschiede sind vor allem durch unterschiedlich hohe Qualitätsansprüche an das Wärmenetz gegeben. Diese sind in Stufen farblich unterschiedlich dargestellt. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.
Jedes Gebäude, das bisher nicht in einem Gebiet mit vorhandenem Wärmenetz liegt, wurde fiktiv an ein hypothetisches Wärmenetz angeschlossen. Das hypothetische Wärmenetz gibt Auskunft über die Wärmeliniendichte pro Straßenabschnitt. Detaillierte Informationen zur Logik des hypothetischen Netzanschlusses und Berechnung der Wärmeliniendichte sind im Wärmekataster-Handbuch zu finden.
Die kommunale Wärmeplanung steht aktuell im Zentrum der Wärmewende in Deutschland. Sie soll eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung auf lokaler Ebene sicherstellen und die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie Umweltschutz berücksichtigen. Der Umbau der Wärmeversorgung wird viele Jahre dauern und viele Akteure betreffen. Um die Chancen für eine zügige und erfolgreiche Transformation zu steigern, ist eine umfassende und gute Beteiligung der lokalen Akteure und der Bürger*innen entscheidend. Das UBA -Handbuch zur gesellschaftlichen Beteiligung in der kommunalen Wärmewende zeigt Wege für Kommunen und kommunale Stakeholder auf, wie gute Beteiligung und darüber hinaus breite gesellschaftliche Unterstützung für die Wärmewende erreicht werden kann. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Mit dem WPG wird den Ländern die Aufgabe der Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt. Die Länder können diese Aufgabe als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung auf die kommunalen Gebietskörperschaften übertragen. Mit dem Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG) wird die Pflicht zur Wärmeplanung auf die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden übertragen. Dadurch soll die langfristige Aufgabe der Transformation der Wärmeversorgung als wichtige Planungs- und Steuerungsaufgabe in den kommunalen Gebietskörperschaften verankert werden. Darüber hinaus beinhaltet das AGWPG klärende Begriffsbestimmungen, die Möglichkeit zum Konvoi-Verfahren (Kooperation von planungsverantwortlichen Stellen) sowie Regelungen zur vereinfachten Wärmeplanung, zur Anzeige, zur Finanzierung und zu den Zuständigkeiten. Der durch das WPG vorgegebene Rahmen, der möglichst viel Flexibilität und Gestaltungsfreiheit bei der Durchführung der Wärmeplanung sowie bei der Erstellung von Wärmeplänen belassen sollte, wird möglichst ausgenutzt.
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