Das Projekt "Energie- und Umweltberatungszentrum fuer die Region Suedsachsen der Stadtwerke Schneeberg GmbH" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadtwerke Schneeberg GmbH.
Das Projekt "Recommendations on a Green Power Verification Scheme for the Municipality of Shanghai" wird/wurde gefördert durch: World Bank. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Ermittlung exemplarischer CO2-Vermeidungskosten für Berlin" wird/wurde gefördert durch: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Umsetzung des Kommunalen Klimaschutzkonzeptes" wird/wurde ausgeführt durch: Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen.Im Jahr 1993 verabschiedete der Gemeinderat der Stadt Donaueschingen ein ehrgeiziges 'Klimaschutz-Handlungsprogramm'. Zu den Themen 'Bauleitplanung', 'Staedtischer Verbrauch', 'regenerative Energie', 'Kraft-Waerme-Kopplung' und 'Verkehr' wurde ein Massnahmenkatalog verabschiedet, der seither sukzessive umgesetzt wird. Eine Auswertung ergab, dass die Umsetzung der Massnahmen bereits gut fortgeschritten ist. Allerdings ist offen, ob sie ausreichen, das Ziel der wesentlichen Reduktion der Treibhausgas-Emission zu erreichen.
Das Projekt "Verfahrensrechtliche Besonderheiten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie unter Beruecksichtigung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie und deren Schutz" wird/wurde ausgeführt durch: Mutius.Greift das Verfahren zur Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten in die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden ein?; Besonderheiten des Verfahrens; Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht.
Das Projekt "Urbane Logistik: Implementierung und Weiterentwicklung des GLI:X Green Logistics Indicators in Südafrika" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: GESI Deutsche Gesellschaft für Systeminnovation mbH.Das Indikatorsystem GLI:X (Green Logistics Indicators), das ökologische, ökonomische und soziale Kriterien enthält, soll in diesem Forschungsvorhaben anhand von Städten und Regionen Südafrikas sowie der nationalen südafrikanischen Güterverkehrskorridore angewendet und weiterentwickelt werden. Dazu ist notwendig, weite Teile des Prozesses zur Indikatorenbildung neu aufzugreifen und für die jeweilige Städte, Regionen und Korridore anzupassen. Gleiches gilt für den zweiten Arbeitsschritt, in dem ein Konzept erarbeitet werden soll, das aufzeigt, wie das für urbane Räume ausgelegte Indikatorensystem GLI:X auf die nationale Ebene in Südafrika übertragen werden kann. Im Fokus sind dabei vor allem die Städte Kapstadt, Durban und Port Elisabeth als die großen Seehäfen Südafrikas mit Bedeutung für das gesamte Südliche Afrika, sowie die Güterverkehrskorridore, zwischen Johannesburg/Gauteng und den genannten Hafenstädten, auf denen perspektivisch der intermodale Verkehr gestärkt werden soll. Übergeordnetes Ziel ist es darüber hinaus mit dem weiterentwickelten Indikatorensystem einen Beitrag zu den internationalen Standardisierungs- und Normungsbemühung der Internationalen Standardisierungsorganisation (ISO) für Smart City Konzepte, hier für den Bereich der urbanen Logistik, zu leisten.
Das Projekt "Forschungsfeld 'Nachhaltige Weiterentwicklung von Gewerbegebieten' - Nachhaltige Weiterentwicklung von Gewerbegebieten - Forschungsassistenz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BMU,BBR). Es wird/wurde ausgeführt durch: agl - Angewandte Geographie, Landschafts-, Stadt- und Raumplanung.Eine nachhaltige Stadt- und Gemeindeentwicklung steht in engem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung einer Kommune. Zu den wichtigsten Zielen der Stadtentwicklungspolitik gehört daher die Sicherung und Entwicklung von Gewerbestandorten. Jenseits ihrer ökonomischen Funktion bergen bestehende Gewerbegebiete beträchtliche Potenziale für die städtebaulichen und ökologischen Entwicklungsperspektiven der Kommunen. Allerdings zeigen gerade ältere Bestandsgebiete spezifische Problemlagen, die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen stellen. Vor diesem Hintergrund widmet sich das ExWoSt-Forschungsfeld der nachhaltigen Weiterentwicklung von Gewerbegebieten. Dabei stehen Gebiete mit überwiegend produzierendem Gewerbe aus den 1960er bis 1980er Jahren im Fokus, die auch künftig gewerblich genutzt werden sollen. Sie sind meist am Ende ihres ersten Entwicklungszyklus angelangt und weisen vielfältige Defizite und Funktionsschwächen auf, die sich zugleich negativ auf eine nachhaltige Stadtentwicklung auswirken. Die vor diesem Hintergrund virulent werdenden städtebaulichen Herausforderungen reichen über die Handlungsmöglichkeiten einzelner Akteure hinaus. Die wirtschaftlich zukunftsfähige, sozial- und umweltverträgliche Entwicklung der Gewerbegebiete ist somit ein stadtentwicklungspolitisches Kernanliegen des Bundes. Für das BMUB ist es von herausragendem Erkenntnisinteresse, wie die städtebauliche Erneuerung von Gewerbegebieten über die Verbesserung stadträumlicher Bedingungen hinaus zugleich zu Umwelt- und Klimaverträglichkeit beitragen kann. Die funktionale, energetische und gestalterische Qualifizierung bestehender Gewerbegebiete ist als Bestandteil einer integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung zu verstehen. Damit der Bund dem entsprechenden Erkenntnis- und Entwicklungsbedarf gerecht werden kann, führt er dieses ExWoSt-Forschungsfeld mit städtebaulichen Modellvorhaben durch. Neun Modellvorhaben in neun Städten unterschiedlicher Größe und über ganz Deutschland verteilt verfolgen den Zweck, praxisgestützte Erkenntnisse zu städtebaulichen, instrumentellen und prozessbezogenen Maßnahmen für eine nachhaltige Qualifizierung bestehender Gewerbegebiete zu gewinnen. Die Bandbreite an Projektansätzen ist dabei sehr groß: Schwerpunkte liegen auf der Erarbeitung von Entwicklungskonzepten, Gebietsmanagement, Netzwerkbildung und Initiierung von Standortinitiativen.
Am 14. Juli 2016 teilte das Bundesumweltministerium mit, dass 22 Kommunen in ganz Deutschland einen Klimaschutz-Masterplan entwickeln und umsetzen werden. Die sogenannten Masterplan-Kommunen haben sich das Ziel gesetzt, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent zu senken und ihren Endenergieverbrauch gegenüber 1990 zu halbieren. Über einen Zeitraum von vier Jahre wird das Bundesumweltministerium die Kommunen mit einer Förderung von insgesamt 12 Millionen Euro aus der Nationalen Klimaschutzinitiative unterstützten und begleiten. Mit ihren ambitionierten Klimaschutzzielen sollen sie als Leuchttürme im kommunalen Klimaschutz große Ausstrahlungswirkung entfalten.
Das Projekt "Fachveranstaltung: 'Nichttechnische Maßnahmen der Kommunen zur Minderung der Umweltbelastungen durch den Verkehr'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH.A) Problemstellung: Der Straßenverkehr ist einer der Hauptverursacher kommunaler Feinstaub- und Lärmprobleme. Seit dem 01.01.2005 gelten aufgrund der novellierten 22. BImSchV strengere Immissionswerte für Luftschadstoffe. Da in vielen Kommunen in immer mehr Straßenabschnitten die Grenzwerte für PM10 nicht eingehalten werden können, besteht akuter Handlungsdruck. Die Maßnahmen bereits aufgestellter Luftreinhalte- und Aktionspläne garantieren keine Einhaltung der aktuellen Grenzwerte und eine weitere Verschärfung der Grenzwerte sieht die Feinstaub-Richtlinie ab 2010 vor. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass europaweit bis Mitte 2007 die Lärmbelastungssituation in Ballungszentren in strategischen Lärmkarten dokumentiert und bis Mitte 2008 Aktionspläne aufgestellt werden. Bei Lärm und Feinstaub reichen technische Maßnahmen nicht aus, die Grenzwerte dauerhaft einzuhalten. Sie müssen durch nichttechnische Maßnahmen in den Kommunen ergänzt werden. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Bei den Immissionswerten der 22. BImSchV handelt es sich um verbindliche Vorgaben, die zwingend eingehalten werden müssen. Um die aktuellen und die ab 2010 verschärften Grenzwerte der EU-Luftreinhalterichtlinie einzuhalten, sind neben bundesweiten auch kommunale Maßnahmen erforderlich. Die Kommunen sind hierbei vom Bund zu unterstützen. C) Ziel des Vorhabens: Durchführung einer Fachveranstaltung für Kommunen, um Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Überschreitungen der Grenzwerte mit nichttechnischen Möglichkeiten verhindert werden können. Das Themenspektrum der Veranstaltung umfasst z.B. die Förderung von Rad- und Fußverkehr, die Gestaltung eines attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs, die Vermeidung von Verkehr durch umweltverträgliche Stadtstrukturen, die Darstellung von Praxisbeispielen zur Förderung des umweltfreundlichen Verkehrs mit geringen finanziellen Mitteln und Wege zur verbesserten Kommunikation. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die bereits in verschiedenen Vorhaben gewonnenen Erkenntnisse einem breiteren Publikum zu präsentieren und durch Multiplikatorenwirkung eine gesteigerte Anwendung der Ergebnisse zu erreichen.