In dem Datenbestand Gebietsgrenzen des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind die Grenzen der Gemarkungen, Gemeinden, Gemeindeverbände und des Kreises enthalten. Die Grenzen wurden auf Grundlage der Liegenschaftskarte (ALKIS) erstellt. Neben der grafischen Darstellung sind auch Information über die Schlüsselnummer, amtliche Namen und Links für Homepages enthalten.
<p>Die Stadt Konstanz hat am 02. Mai 2019 als erste deutsche Stadt den kommunalen Klimanotstand ausgerufen. Am 2. Mai 2019 beschloss der Konstanzer Gemeinderat einstimmig die Resolution zum Klimanotstand. Die Resolution fordert, dem Thema Klimaschutz in Konstanz "höchste Priorität" einzuräumen. Was hat sich seit dem 2. Mai 2019 im kommunalen Klimaschutz getan? </p> <p>Dieser Datensatz gibt einen Gesamtüberblick über die vielfältigen klimarelevanten Maßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Beteiligungen. Innerhalb der städtischen Handlungsfelder "Gebäude und Energieversorgung", "Stadtplanung und Mobilität", "Wirken nach außen" und "Wirken nach innen" sowie bei den städtischen Beteiligungen (ohne definierten Beginn) wurden 2019 über 70 zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen gesammelt. Mehr Informationen finden sie im <strong><a href="https://www.konstanz.de/site/Konstanz/get/documents_E-952507350/konstanz/Dateien/Leben%20in%20Konstanz/Umwelt-%20u.%20Naturschutz/Klimaschutzbericht%201-2020_final.pdf">1. Klimaschutzbericht der Stadt Konstanz 2019</a>.</strong></p> <p>Alle weiteren Klimaschutzberichte finden Sie<strong> <a href="https://www.konstanz.de/stadtwandel/konzepte+und+chronologie/klimaschutzbericht">hier</a>.</strong></p> <p><strong>Quelle: </strong>Stadt Konstanz</p> <p> </p>
<p>Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>
Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer Querungsstellen. Querungsstellen sollen das Überqueren von Straßen sicherer machen und erleichtern. Mögliche Querungshilfen können je nach örtlichen Gegebenheiten Mittelinseln, Fußgängerüberwege oder auch Lichtsignalanlagen (Ampeln) sein. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.
<p>Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.</p> <p> </p>
Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer Querungsstellen. Querungsstellen sollen das Überqueren von Straßen sicherer machen und erleichtern. Mögliche Querungshilfen können je nach örtlichen Gegebenheiten Mittelinseln, Fußgängerüberwege oder auch Lichtsignalanlagen (Ampeln) sein. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.
Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer Querungsstellen. Querungsstellen sollen das Überqueren von Straßen sicherer machen und erleichtern. Mögliche Querungshilfen können je nach örtlichen Gegebenheiten Mittelinseln, Fußgängerüberwege oder auch Lichtsignalanlagen (Ampeln) sein. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.
Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer (straßenbegleitender) Gehwege. Bei den neuen Gehwegen handelt es sich um Gehwege, die an einer Straße entweder auf beiden Seiten oder auf einer Seite noch nicht vorhanden sind und je nach Lage und Voraussetzungen ergänzt werden sollen. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.
Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer (straßenbegleitender) Gehwege. Bei den neuen Gehwegen handelt es sich um Gehwege, die an einer Straße entweder auf beiden Seiten oder auf einer Seite noch nicht vorhanden sind und je nach Lage und Voraussetzungen ergänzt werden sollen. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.
Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer (straßenbegleitender) Gehwege. Bei den neuen Gehwegen handelt es sich um Gehwege, die an einer Straße entweder auf beiden Seiten oder auf einer Seite noch nicht vorhanden sind und je nach Lage und Voraussetzungen ergänzt werden sollen. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 811 |
| Europa | 47 |
| Kommune | 112 |
| Land | 817 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Weitere | 159 |
| Wirtschaft | 13 |
| Wissenschaft | 146 |
| Zivilgesellschaft | 158 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 13 |
| Förderprogramm | 669 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Infrastruktur | 8 |
| Taxon | 1 |
| Text | 214 |
| Umweltprüfung | 656 |
| unbekannt | 158 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 928 |
| Offen | 760 |
| Unbekannt | 31 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1650 |
| Englisch | 123 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 25 |
| Bild | 12 |
| Datei | 32 |
| Dokument | 120 |
| Keine | 746 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 39 |
| Webseite | 867 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 870 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1582 |
| Luft | 633 |
| Mensch und Umwelt | 1686 |
| Wasser | 700 |
| Weitere | 1719 |