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Klimaschutzbericht Stadt Konstanz 2019

<p>Die Stadt Konstanz hat am 02. Mai 2019 als erste deutsche Stadt den kommunalen Klimanotstand ausgerufen. Am 2. Mai 2019 beschloss der Konstanzer Gemeinderat einstimmig die Resolution zum Klimanotstand. Die Resolution fordert, dem Thema Klimaschutz in Konstanz "höchste Priorität" einzuräumen. Was hat sich seit dem 2. Mai 2019 im kommunalen Klimaschutz getan? </p> <p>Dieser Datensatz gibt einen Gesamtüberblick über die vielfältigen klimarelevanten Maßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Beteiligungen. Innerhalb der städtischen Handlungsfelder "Gebäude und Energieversorgung", "Stadtplanung und Mobilität", "Wirken nach außen" und "Wirken nach innen" sowie bei den städtischen Beteiligungen (ohne definierten Beginn) wurden 2019 über 70 zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen gesammelt. Mehr Informationen finden sie im <strong><a href="https://www.konstanz.de/site/Konstanz/get/documents_E-952507350/konstanz/Dateien/Leben%20in%20Konstanz/Umwelt-%20u.%20Naturschutz/Klimaschutzbericht%201-2020_final.pdf">1. Klimaschutzbericht der Stadt Konstanz 2019</a>.</strong></p> <p>Alle weiteren Klimaschutzberichte finden Sie<strong> <a href="https://www.konstanz.de/stadtwandel/konzepte+und+chronologie/klimaschutzbericht">hier</a>.</strong></p> <p><strong>Quelle: </strong>Stadt Konstanz</p> <p> </p>

Klimadashboard Münster - Alle Daten

<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadt Münster erhalten Sie an dieser Stelle alle Rohdaten, die zur Darstellung des <a href="https://klimadashboard.ms/">"Klimadashboard Münster"</a> genutzt werden.</p> <ol> <li>Die angehängte CSV-Datei enthält alle Daten, die sich monatlich oder seltener aktualisieren.</li> <li>Daten, die sich häufiger aktualisieren, sowie detailliertere Datensätze finden Sie <a href="https://opendata.stadt-muenster.de/search?query=klimadashboard">in weiteren Datensätzen auf dem Open-Data-Portal der Stadt Münster</a>. </li> </ol> <p><strong>Infos zu den Datenspalten der CSV-Datei</strong></p> <p>Die CSV-Datei enthält alle Werte, die in den Diagrammen des Klimadashboards genutzt werden, die sich seltener als 1x im Monat aktualisieren. Dazu enthält sie folgende Spalten: </p> <ol> <li>DATEINAME - Über die Spalte "Dateiname" können zusammengehörende Zeilen zugeordnet werden. Die CSV-Datei enthält (fast) alle Rohdaten für die unterschiedlichen "Kacheln" bzw. Diagramme des Klimadashboards. Anhand des Dateinamens können Daten zu einer Klimadashboard-Kachel zugeordnet werden.</li> <li>RAUM - Räumlicher Bereich, auf den sich die Daten beziehen. Z.B. die Gesamtstadt, oder nur ein Stadtviertel.</li> <li>QUELLE_INSTITUTION - Von welcher Institution die Daten stammen, also z.B. die Stadtwerke.</li> <li>THEMENBEREICH - Nur intern genutzt. Die hier enthaltene Zahl stellt eine numerische ID des Dateinamens dar.</li> <li>MERKMAL - Die Beschreibung des Merkmals, auf das sich der Wert bezieht. </li> <li>ZEIT - Der Zeitraum, auf den sich der Wert bezieht.</li> <li>WERT - Der Wert selbst.</li> <li>WERTEEINHEIT - Die Einheit des Werts, z.B. Prozent.</li> </ol> <p><strong>Weitere Infos zum Klimadashboard</strong></p> <p>Der Quellcode, mit dem diese Daten für das Klimadashboard verarbeitet werden, ist Open Source Software und kann im <a href="https://gitlab.opencode.de/smart-city-muenster/klimadashboard-muenster">Klimadashboard-Repository unter OpenCODE.de</a> eingesehen werden. OpenCODE.de ist vergleichbar mit Github. Es ist eine gemeinsame Plattform der Öffentlichen Verwaltung für den Austausch von Open Source Software und kann von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen genutzt werden.</p> <p>Das Ziel des Klimadashboard Münster ist es, einen Eindruck zu geben, auf wie vielen unterschiedlichen Ebenen Fortschritte nötig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Ebenso zeigt es auf, wie viele Menschen, Unternehmen und Einrichtungen sich in Münster bereits auf den Weg gemacht haben, damit die Stadtgesellschaft gemeinsam das Klimaziel erreicht. Weitere Informationen zum Klimadashboard erhalten Sie auf der <a href="https://smartcity.ms/klimadashboard-muenster/">Homepage Smart City Münste</a>r.</p> <p>Das Klimadashboard Münster ist von den städtischen Stabsstellen Smart City und Klima in Zusammenarbeit mit weiteren Ämtern und Töchtern des Stadtkonzerns entwickelt worden. Die Maßnahme wurde im Rahmen der Strategiephase (01/2022-06/2023) des Programms „Modellprojekte Smart City (MPSC)“ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.</p>

Bebauungsplan 252/4

Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen. Er besteht aus einem oder mehreren Plänen mit zeichnerischen und ergänzenden textlichen Festsetzungen, sowie einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Für die Hansestadt Stade existieren etwa 350 rechtskräftige Bebauungspläne.

Bebauungspläne Hansestadt Stade

Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen. Er besteht aus einem oder mehreren Plänen mit zeichnerischen und ergänzenden textlichen Festsetzungen, sowie einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Für die Hansestadt Stade existieren etwa 350 rechtskräftige Bebauungspläne.

Karte der Geogefahren in Niedersachsen - Massenbewegungen

Das Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG) veröffentlicht im Maßstab 1: 50 000 und 1: 25 000 das Kartenwerk Geogefahren in Niedersachsen. In diesen Gefahrenhinweiskarten werden derzeit die Naturgefahren Subrosion und Massenbewegung durch Einzelobjekte (Erdfall, Massenbewegung) oder die Abgrenzung gefährdeter Flächen (Erdfallgefährdungsgebiet, Salzstockhochlage) dargestellt. Massenbewegungen sind geomorphologische Prozesse, bei denen sich Fels oder Lockerstein unter dem Einfluss der Gravitation in Zeiträumen von Sekunden bis Jahren hangabwärts bewegen. Natürliche Ursachen wie bspw. eine ungünstige Neigung geologischer Schichten oder Verwitterung von Felspartien begünstigen die Entstehung von Massenbewegungen. Letztlich Auslöser einer Massenbewegung können sowohl natürliche (Niederschlag etc.) als auch anthropogene (Baumaßnahmen, Verkehr etc.) Einwirkungen sein. Massenbewegungen verursachen durch das Verschütten mit Fels oder Lockergestein und tiefreichende Geländebrüche z.T. gravierende Schäden an Gebäuden, Straßen, Schienenwegen oder Wasserstraßen. Als übergeordnete Bewegungsprozesse von Massenbewegungen werden Rutschungs-, Sturz- und Fließprozesse unterschieden. Die Bewegungsmechanismen Kippen und Driften werden nicht weiter differenziert und sind einem der übergeordneten Prozesse zugeordnet. • Rutschungsprozesse sind hangabwärts gerichtete, gleitende Bewegungen von Fest- und/oder Lockergestein an diskreten Gleitflächen. Während der Bewegung behält die Rutschmasse auf der Gleitfläche den Kontakt zum festen Untergrund weitgehend bei. Klassifiziert werden Rutschungen durch die Form der Gleitfläche, so dass zwischen Translations- und Rotationsrutschung oder einer kombinierten Gleitflächenform zu unterscheiden ist. • Bei einem Sturzprozess wie beispielsweise einem Steinschlag oder einem Felssturz, verlieren die stürzenden Massen zeitweilig den Kontakt zum festen Untergrund. Felsbrocken oder Felsmassen fallen, springen oder rollen der Schwerkraft folgend bergab. Sturzprozesse werden entsprechend des Volumens des herabgestürzten Gesteinsmaterials klassifiziert. • Fließprozesse wie beispielsweise Erd-/Schutt-/Blockströme, Muren sowie Kriechbewegungen aller Art haben keine definierten Gleitflächen. Im Gegensatz zum Rutschprozess ist der Wassergehalt der fließenden Massen meist deutlich erhöht. Die Bewegung ist vergleichbar einer hochviskosen Flüssigkeit. Fließprozesse werden nach ihrer Bewegungsgeschwindigkeit klassifiziert. Grundlage der Karte der Geogefahren in Niedersachsen – Massenbewegungen – mit einer Darstellung der Einzelobjekte – ist ein Ereigniskataster auf der Basis von Informationen aus topographischen, geologischen und ingenieurgeologischen Karten, Gutachten und Literatur. In einem Fall konnte ein hochauflösendes, digitales Geländemodell aus Laserscan-Aufnahmen (LIDAR) ausgewertet werden. Die Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen ist auf die Belange der Raumplanung ausgerichtet, nicht parzellenscharf und ersetzt keine objektbezogene geotechnische Untersuchung. Die Kartendarstellung dokumentiert den aktuellen Kenntnisstand im LBEG, kann aber die Vollständigkeit der Phänomene nicht garantieren. Sie dient Ministerien, Fachbehörden, Kreis- und Kommunalverwaltungen sowie Wirtschaftsunternehmen und Bürgern als erste Grundlage zur Gefahreneinschätzung mit dem Ziel, Schäden durch vorausschauende Planung zu verhindern bzw. zu minimieren. Bereiche, die unmittelbar an die ausgewiesenen Flächen angrenzen, können ebenfalls betroffen sein. Intensität und Wahrscheinlichkeit eines möglichen Ereignisses können aus der Karte nicht abgeleitet werden. Lokale Gegebenheiten (z.B. Schutzmaßnahmen, Sanierungen, topografische Besonderheiten) sind in weitergehenden Untersuchungen zu berücksichtigen.

Entwurf einer Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für die Festsetzung der Parkgebühren

Bundesrechtliche Änderungen im Straßenverkehrsrecht ermöglichen es, verschiedene Ermächtigungen zum Erlass von Gebührenordnungen für die Festsetzung von Parkgebühren auf die Kommunalverwaltungen zu übertragen. Mit Blick auf die bereits früher existierende, im Rahmen der Rechtsbereinigung jedoch aufgehobene, Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 2. April 1981 (GVBI. S. 81) sowie zum Zwecke der Rechtsklarheit soll dies im Wege einer eigenständigen Delegationsverordnung erfolgen.

Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021

Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat in mehreren rheinland-pfälzischen Landkreisen und der Stadt Trier Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Die daraus folgende Naturkatastrophe hat zahlreiche Menschenleben gefordert und viele Bürgerinnen und Bürger ihre Existenz gekostet. Hinzu kommen die massiven Schäden an der öffentlichen Infrastruktur. Die Schäden und die Zahl der Betroffenen stellen die Betroffenen sowie staatliche Einrichtungen und kommunale Gebietskörperschaften vor noch nicht dagewesene Herausforderungen. Die Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser entstandenen Schäden und der infrastrukturelle Wiederaufbau in den betroffenen Regionen sind eine nationale Aufgabe von großer finanzieller Tragweite. Um ihre Bewältigung sicherzustellen, war eine gesamtstaatliche solidarische Verteilung der damit verbundenen finanziellen Lasten erforderlich. Auf der Grundlage des Aufbauhilfegesetzes 2021 wurde im Herbst 2021 der nationale Solidaritätsfond „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet und die Aufbauhilfeverordnung 2021 beschlossen. Die Aufbauhilfeverordnung 2021 regelt die Verteilung der Mittel des Fonds und legt einheitliche Fördergrundsätze fest. Sie wurde konkretisiert durch eine zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den durch Starkregen und Hochwasser betroffenen Ländern/Freistaaten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen ebenfalls im Herbst 2021 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021. Bei der Abwicklung der Aufbauhilfe 2021 zeichnete sich ab, dass die bislang in der Verwaltungsvereinbarung vorgesehenen Fristen für die Antragstellung (30. Juni 2023) und die Bewilligung von Aufbauhilfen (31. Dezember 2023) zahlreiche Betroffene vor erhebliche Probleme stellt und davon ausgegangen werden musste, dass nicht alle Anträge innerhalb der Antragsfrist gestellt werden können. Konkret stellen aufwendige Schadensermittlungen sowie die Masse und Komplexität der Infrastrukturprojekte sowohl die Geschädigten der Katastrophe als auch die betroffenen Kommunalverwaltungen vor enorme Herausforderungen. Im Interesse der Betroffenen haben insbesondere Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen daher bei der Bundesregierung darauf hingewirkt, dass die Antrags- und Bewilligungsfristen verlängert werden. Nachdem der Bundesrat am 12. Mai 2023 der Änderung der Aufbauhilfeverordnung zugestimmt hat, soll mit der vorliegenden Änderungsvereinbarung nunmehr auch die Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021 entsprechend angepasst werden. Die Antragsfrist soll um drei Jahre auf den 30. Juni 2026 sowie die Bewilligungsfrist um sieben Jahre auf den 31. Dezember 2030 verlängert werden.

Verwaltungsatlas-Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, Landratsämter

Der Datensatz beinhaltet Daten der Karten des Verwaltungsatlas Sachsen. Er umfasst die Standorte der Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen sowie die Standorte der Landratsämter.

ReKIS - Regionales Klimainformationssystem für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Der Klimawandel hat Auswirkungen auf das Leben der Menschen auf unserer Erde. Was können wir über die absolut notwendigen Klimaschutzanstrengungen hinaus tun, um möglichen Gefahren zu begegnen? Einer von vielen Wegen ist, Klimaveränderungen genau zu beobachten, wissenschaftlich zu analysieren und Anpassungsmaßnahmen dort zu ergreifen, wo es wichtig ist. Hier setzt ReKIS an! Das Regionale Klimainformationssystem ReKIS versteht sich als ein interaktives Werkzeug zur Bereitstellung, Bewertung und Interpretation von regionalen Klimadaten, sowie als Unterstützungs- und Beratungsplattform für alle Fragen rund um die Themen Klimafolgen und Anpassung an diese Klimafolgen. ReKIS ist in drei Bereiche unterteilt ReKIS-Wissen ReKIS-Kommunal ReKIS-Expert Der wirksame Einsatz für den Klimaschutz und die Anpassung der Menschen und der Gesellschaft an die Folgen des Klimawandels erfordern fundierte Kenntnisse über die Zusammenhänge der Klimaentwicklung und ihre Auswirkungen auf das Leben. ReKIS Wissen informiert zielgerichtet über die beobachtete und zukünftige Klimaentwicklung in Sachsen-Anhalt sowie über den regionalen Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Eine Vielzahl von Auswertungen, Karten und Grafiken, Berichten, Links, sowie Hintergrundwissen stehen dabei zur Verfügung. Spezifische Nutzergruppen benötigen spezifische Informationen. Sie sind Mitarbeiter in einer kommunalen Verwaltung und beschäftigen sich mit den Auswirkungen des Klimawandels in Ihrer Gemeinde? Die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes steht an? Dann sind Sie bei ReKIS Kommunal genau richtig: Wir versuchen Ihnen hier die wichtigsten Informationen so aufbereitet anzubieten, dass Sie diese möglichst sofort nutzen können. Klimatische Steckbriefe für jede Kommune in Sachsen-Anhalt geben einen Überblick über die konkreten lokalklimatischen Auswirkungen des Klimawandels. Einen Überblick über Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten sowie best-practice-Beispiele sollen es Ihnen erleichtern ins Handel zu kommen. Perspektivisch möchten wir ReKIS-Kommunal zudem als zentrales Informationsangebot für Kommunen zur Erfüllung der Aufgaben, die sich aus dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ergeben, etablieren. Sie wollen es genau wissen? Zur Beantwortung ganz spezifischer Fragestellungen steht Ihnen das gesamte Datenangebot von ReKIS-Expert zur Verfügung. Erzeugen Sie Rasterkarten oder Stundenwerte, nutzen Sie unser live-dashboard oder werten Sie die Projektionsdaten des Mitteldeutschen Kernensembles (MDK) selbst aus. Es gibt fast nichts, was es im ReKIS-Expert nicht gibt. Ein umfangreiches download-Angebot rundet das Angebot ab. Für Fragen steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 18.09.2024

Denkmalliste der Landeshauptstadt Schwerin

Dieser Datensatz enthält die Denkmalliste (Baudenkmale) der Landeshauptstadt Schwerin

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