API src

Found 25 results.

Related terms

Energiesparlampe als EcoTopTen-Produkt. Dauerbrenner Kompaktleuchtstoff

Das Projekt "Energiesparlampe als EcoTopTen-Produkt. Dauerbrenner Kompaktleuchtstoff" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Bildschirme und Lampen

Bei der Verwertung von Bildschirmen sowie Gasentladungslampen („Energiesparlampen“) ist Sorgfalt geboten: Klassische Röhrenbildschirme enthalten Blei, Gasentladungslampen enthalten Quecksilber und sind häufig noch in alten Flachbildschirmen enthalten. Die Menge der verkauften Fernseher und Computermonitore sinkt seit 2020 deutlich. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen ist ebenfalls gesunken. Bildschirmgeräte Die Flachbildschirmtechniken haben die klassischen Röhrenfernsehgeräte mit Kathodenstrahlröhren (Englisch: Cathode Ray Tube, CRT) abgelöst. CRT-Geräte werden in Deutschland nicht mehr auf den Markt gebracht. In Deutschland wurden im Jahr 2023 insgesamt ca. 4,36 Millionen (Mio.) Fernsehbildschirme mit Flüssigkristallanzeige (englisch: Liquid Crystal Display, LCD) sowie OLED-Technologie (englisch: Organic Light Emitting Diode, OLED) verkauft. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Verringerung der Verkaufsmenge um 11 % ( HEMIX, GfU-Statistik ). Flachbildschirmgeräte mit Plasmaanzeige konnten sich nicht durchsetzen und werden seit dem Jahr 2016 in Deutschland nicht mehr verkauft. Die Absatzzahlen für Fernsehbildschirme werden seit dem Jahr 2017 nur noch für LCD- und OLED-Bildschirme zusammen ausgewiesen. Außerdem wurden 2023 rund 3,1 Mio. Computermonitore in Deutschland verkauft. Die Verkaufsmenge ging, nach einem sprunghaften Anstieg im Jahr 2020, um über 20 % im Vergleich zum aktuellen Jahr zurück (siehe Abb. „Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher“). Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018 werden seit 2019 erstmals auch statistische Daten zur gesamten Menge der in Verkehr gebrachten und entsorgten Bildschirmgeräte ausgewiesen, da diese nun eine eigene Gerätekategorie darstellen. Hierzu zählen Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten (z.B. Fernsehgeräte, Flachbildschirme, digitale Foto- und Bilderrahmen, PC-Monitore, Laptops, Notebooks, Tablets und Tablet-PCs) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten“). So wurden im Jahr 2022 146.275 Tonnen (t) Bildschirmgeräte in Verkehr gebracht und 90.110 t Altgeräte gesammelt. Die Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung + Recycling der Altgeräte betrug rund 89 %. Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher Quelle: Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Lampen Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 29.875 t Lampen (Gasentladungslampen, LED-Lampen und weitere; siehe auch hier ) in Verkehr gebracht. Bis zum Jahr 2018 wurden Gasentladungslampen in der statistischen Berichterstattung noch getrennt ausgewiesen. Zu den Gasentladungslampen zählen Kompaktleuchtstofflampen, auch als Energiesparlampen bekannt, Leuchtstoffröhren und einige andere Lampentypen. Seit mehreren Jahren werden Gasentladungslampen, insbesondere in privaten Haushalten, zunehmend durch LED-Lampen (engl.: Light Emitting Diode, LED) ersetzt und werden immer mehr vom Markt verdrängt. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen, außer Gasentladungslampen (≙ LED-Lampen), die in privaten Haushalten genutzt werden können betrug 8.163 t im Jahr 2022. 2021 lag die Menge noch bei 8.673 t ( stiftung ear ) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten). Die Menge der gesammelten Alt-Lampen lag im Jahr 2022 bei 8.010 t. Von 2010 bis 2014 sind die Mengen der gesammelten und recycelten Gasentladungslampen kontinuierlich gesunken, bei zuerst ansteigender und später fast gleichbleibender Recyclingquote. Ein Grund dafür ist der steigende Einsatz von schadstofffreien LED-Lampen, wodurch Gasentladungslampen zusehends abgelöst werden. Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2015 trotz eines starken Anstiegs der Sammelmenge (+ 19 %) die Recyclingmenge ungefähr gleich (+ 2,2 %), wodurch die Recyclingquote auf unter 80 % fiel. Ursache hierfür ist die höhere Menge die der energetischen Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt wurde. Nach einer deutlichen Steigerung der Sammelmenge im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 14 % ist die Sammelmenge der Gasentladungslampen 2018 auf den höchsten Wert seit Beginn der Datenerfassung gestiegen (+68 % gegenüber dem Vorjahr). Ein Grund hierfür war die in diesem Jahr sehr große Sammelmenge von Gasentladungslampen aus dem gewerblichen Bereich (b2b-Geräte). Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018, wurde zum Jahr 2019 auch das Berichtsformat geändert, indem Lampen nunmehr als Lampen insgesamt ausgewiesen werden und Gasentladungslampen nicht mehr getrennt. Die Recyclingquote ist 2022 mit rund 94 % etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre 2011 bis 2021 (ausgenommen 2015 und 2017). Ursache der im Vergleich geringen Recyclingquote von 2017 ist, dass ein größerer Teil der Beseitigung zugeführt wurde als in den Vorjahren (siehe Abb. „Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen“). In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten Quelle: stiftung elektro-altgeräte register Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Sammlung, Entsorgung und umweltverträgliche Verwertung Bildschirmgeräte, Gasentladungslampen und LED-Lampen sind Elektrogeräte. Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen ausgediente Elektrogeräte getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektronikaltgeräten finden Sie in unseren UBA-Umwelttipps „Wohin mit dem Elektroschrott“ . Übrigens, obwohl Gasentladungslampen und LED-Lampen zusammen gesammelt werden, enthalten LED-Lampen kein Quecksilber. Hintergrund der gemeinsamen Sammlung ist die vorsorgliche Vermeidung von möglichen schädlichen Umweltauswirkungen durch versehentliche Quecksilberquerkontaminationen, da bei manchen Lampentypen nicht eindeutig zu unterscheiden ist, ob es sich um eine quecksilberhaltige Gasentladungslampe oder eine quecksilberfreie LED-Lampe handelt. Die Verwertungsvorgaben für Bildschirmgeräte und Lampen unterscheiden sich: Von Bildschirmgeräten müssen mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichtes (Gewichtsprozent) verwertet werden. Die Mindestquote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling liegt bei 70 %. Bei Lampen beträgt die einzuhaltende Quote für das Recycling mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichts. Deutschland hält diese Quoten ein.

Marktdaten: Haushaltsgeräte und Beleuchtung

Mit energieeffizienten Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln können Haushalte ihren Strombedarf in großem Maße senken. Dank der europäischen Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnung erzielten die besonders energieeffizienten Geräte in den letzten 15 Jahren große Markterfolge. Mittlerweile hat sich allerdings der Trend hin zu besonders effizienten Geräten deutlich abgeschwächt. Kühlgeräte: Geringe Zuwächse bei besonders effizienten Geräten Von 2008 bis 2018 ist der Marktanteil von energieeffizienten Kühlschränken (mindestens A++) sprunghaft von unter 10 % auf über 80 % gestiegen. Der Wechsel hin zu den besonders energieeffizienten Geräten (A+++ bzw. mindestens D (ab 2021)) verläuft hingegen eher langsam (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Kühlgeräten“). Der Marktanteil von besonders energieeffizienten Geräten (mindestens D) lag im Jahr 2022 bei 31,3 %. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Kühlgeräte das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Gefriergeräte: Kaum Zuwächse mehr bei besonders effizienten Geräten Energieeffiziente Gefriergeräte (mindestens A++) hatten bereits 2014 einen Marktanteil von über 80 %. Der Trend hin zu besonders effizienten Geräten verläuft jedoch nur langsam. Der Marktanteil von besonders energieeffizienten Geräten (A+++) lag im Jahr 2011 bei 6,4 %. Im Jahr 2022 haben Geräte mit mindestens Effizienzklasse D einen Marktanteil von 38,5 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Gefriergeräten“). Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Gefriergeräte das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Waschmaschinen: Effizienz ausgereizt? Der Marktumbruch hin zu besonders effizienten Geräten erfolgte nirgends so schnell wie bei den Waschmaschinen (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Waschmaschinen“). Dieser Trend setzte sich auch mit dem neuen Energielabel fort. Zwei Jahre nach seiner Einführung tragen bereits 48 % der verkauften Waschmaschinen die höchste Effizienzklasse A. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Waschmaschinen und Waschtrockner das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Wäschetrockner: Stetig effizienter Von 12,7 % in 2008 ist der Marktanteil von energieeffizienten Wäschetrocknern innerhalb eines Jahrzehnts auf 84,5 % in 2018 gestiegen (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Wäschetrocknern“). Seit 2016 findet zudem ein deutlicher Wechsel hin zu besonders energieeffizienten Geräten statt. 2022 trugen mehr als die Hälfte der verkauften Geräte die höchste Effizienzkategorie A+++. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Geschirrspülmaschinen: Langsam, aber stetig effizienter Die besonders energieeffizienten Geschirrspüler (A+++) hatten 2020 einen Anteil von 37,0 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Geschirrspülmaschinen“). Der Anstieg des Marktanteils erfolgte langsam, aber kontinuierlich. Dieser Trend hin zu energieeffizienten Geräten setzte sich auch mit dem neuen Label fort. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Geschirrspülmaschinen das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Elektroherde und Backöfen: Die Effizienz schaut in die Röhre Bei Elektroherden und Backöfen passiert in Sachen Energieeffizienz seit Jahren wenig (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Elektroherden/Backöfen“). Besonders energieeffiziente Geräte (A++) spielen mit einem Marktanteil von 1,4 % (2022) weiterhin keine Rolle. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Fernsehgeräte und Monitore: Effizienz zu wenig im Programm Größere Fernsehgeräte verbrauchen mehr Strom. Der Marktanteil von energieeffizienten Flachbildschirmen (mindestens A+) hatte sich von 57 % (2015) auf 28,5 % (2018) halbiert und stagnierte danach (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Flatscreens“). Mit der Einführung des neuen Energielabel deutet sich eine Trendumkehr auf geringem Effizienzniveau an. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Flatscreens das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Leuchtmittel: LED-Technik wird noch effizienter Der Umstieg von Glühlampen über die klassische Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) hin zu LED-Leuchtmitteln ist eine große Erfolgsgeschichte der Energieeffizienz. Im Jahr 2009, mit dem Beginn des schrittweisen Marktaus‘ für weniger effiziente Leuchtmittel, hatten klassische Energiesparlampen bereits einen Marktanteil von rund 40 %. Noch effizientere Leuchtmittel (mind. A+) sind dann innerhalb von acht Jahren von 3 % (2012) auf 82 % (2020) Marktanteil sprunghaft gestiegen. Die effizientesten Leuchtmittel (A++) hatten 2020 bereits einen Marktanteil von 32 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Leuchtmitteln“). Mit dem neuen Energielabel können weitere Effizienzverbesserungen realisiert und sichtbar gemacht werden. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit September 2021 gilt für Leuchtmittel auch das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.

Internationaler Workshop zum Thema 'LEDs als neue Leuchtmittel - sicherer Schutz vor Augenschäden und Blendwirkungen?'

Das Projekt "Internationaler Workshop zum Thema 'LEDs als neue Leuchtmittel - sicherer Schutz vor Augenschäden und Blendwirkungen?'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: VALENTUM Kommunikation GmbH.Zunehmend werden LEDs für vielfältigste Zwecke und für die Allgemeinbeleuchtung eingesetzt. Wegen der verglichen mit bisherigen Leuchtmitteln wie Glühlampen oder Kompaktleuchtstofflampen stärker gerichteten Abstrahlcharakteristik wird diskutiert, ob die in der Norm EN 62471 (Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen) ursprünglich für andere Arten inkohärenter Strahlenquellen ausgelegten Verfahren geeignet sind, Risiken durch LEDs adäquat abzuschätzen. In einigen Publikationen werden photochemische Schäden an der Retina durch LEDs beschrieben (z.B. Krigel et al 2016). Ein für Alltagsanwendungen relevantes Thema sind zudem mögliche Blendwirkungen. Diskussionsbedarf besteht über folgende Fragen: Stellt die Norm EN 62471 ein adäquates standardisiertes Verfahren für die Bewertung möglicher Gefahren von LEDs für die Allgemeinbevölkerung bereit? Wo werden ggf. Einschränkungen oder Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf gesehen? Werden von internationalen Grenzwert-Empfehlungen alle für die Allgemeinbevölkerung relevanten Szenarien (z.B. lebenslange, wiederholte Exposition) und alle möglicherweise relevanten biologischen Wirkungen adäquat berücksichtigt? Ergeben sich durch den breiten Einsatz neuer Leuchtmittel besondere Risiken für empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder, aphakische und pseudophakische Personen oder für Personen mit Augenerkrankungen, z.B. Makuladegeneration? Wie werden aktuelle Publikationen zu lichtinduzierten Retinaschäden beurteilt? Wie wird das Risiko neuer Leuchtmittel, insbesondere von LEDs mit hoher Beleuchtungsstärke im Hinblick auf die Blendgefahr beurteilt? In welchen Bereichen wird zusätzlicher Forschungsbedarf gesehen? Diese Fragen sollen in einem internationalen interdisziplinären Workshop unter Beteiligung von Experten aus Biologie, Medizin, Technik und Strahlenschutz diskutiert werden. Geplant ist ein 2-tägiger Workshop. Es sollen ca. 25-30 nationale und internationale Experten eingeladen werden. .

Verbot von Quecksilberdampflampen

Quecksilberdampflampen (sogenannte „HQL“-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt dürfen ab 1. April 2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.

Echte Energiesparer jetzt besser zu erkennen

Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.

Energiesparlampen in der Diskussion

Kompaktleuchtstofflampen, umgangssprachlich „Energiesparlampen“ genannt, verringern den Energieverbrauch und sind deshalb gut für den ⁠ Klimaschutz ⁠. Allerdings enthalten Energiespar-lampen das Schwermetall Quecksilber (chemisches Zeichen „Hg“). Das ist keine Besonderheit nur dieses Lampentyps. Auch in anderen Lampen – etwa in den seit Jahrzehnten gebräuchlichen Leuchtstoffröhren – wird Quecksilber zur Lichterzeugung eingesetzt. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Quecksilber aus zerbrochenen Energiesparlampen

Stichprobe des Umweltbundesamtes zeigt zu hohe Innenraumbelastung - weitere Messungen nötig Energiesparlampen - Fachleute sprechen von Kompaktleuchtstofflampen - sind gut für das Klima, enthalten aber geringe Mengen an Quecksilber. Geht eine Lampe zu Bruch, kann das giftige Schwermetall in die Innenraumluft gelangen. Eine erste orientierende Stichprobe des Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei Lampen zeigt nun: Unmittelbar nach dem Bruch kann die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m3) für Innenräume liegen, bei dem das UBA und seine Innenraumkommission eine Beseitigung der Ursache empfehlen. Durch intensives Lüften sinkt die Quecksilbermenge in der Luft aber wieder deutlich ab. Kinder und Schwangere sollten sich von zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten. „Das Quecksilber ist die Achillesferse der Energiesparlampen. Daher brauchen wir mittelfristig eine Lampentechnik, von der keine Quecksilberbelastung ausgeht“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die richtige und notwendige Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss einher gehen mit sicheren Produkten, von denen keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken ausgehen.“ Verbraucherinnen und Verbrauchern rät Flasbarth, in Kinderzimmern und an anderen Stellen mit erhöhten Bruchrisiko Energiesparlampen einzusetzen, die mit einer Kunststoffummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen gegen Zerbrechen gesichert sind. Die Industrie fordert er auf, mehr solcher Lampen anzubieten. Geschehe dies nicht freiwillig, müsse die EU das gesetzlich vorschreiben, so Flasbarth weiter. Bei den Tests, die eine ‚worst case‘ Situation simulieren, wurden zwei Energiesparlampen europäischer Markenhersteller untersucht: Eine mit 2 Milligramm (mg) und die andere mit 5 mg Quecksilber. Keine Lampe hatte eine Schutzummantelung und beide wurden in heißem Betriebszustand zerbrochen. Bei beiden Energiesparlampen wurden sowohl nach fünf Minuten, als auch nach fünf Stunden in einem Meter über dem Fußboden Konzentrationen an Quecksilber gemessen, die die Gesundheit von Schwangeren, kleinen Kindern und empfindlichen Personen beeinträchtigen können, wenn die Bruchstücke länger liegen bleiben. Untersuchungen anderer Institutionen lassen erwarten, dass nach ordnungsgemäßer Beseitigung der zerbrochenen Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe) die Quecksilber-Konzentration im Innenraum schnell wieder deutlich abnimmt. Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten empfiehlt das ⁠ UBA ⁠ bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen. Auch stehen für die meisten Anwendungen alternative Leuchtmittel zur Verfügung, die ohne Quecksilber auskommen (LED, Halogen). Bruchsichere Modelle sind bereits im Handel verfügbar. Sollte die Industrie nicht auf freiwilliger Basis mehr bruchsichere Energiesparlampen anbieten, empfiehlt das UBA eine ordnungsrechtliche Vorgabe durch die Europäische Union. Derzeit müssen die Verbraucher für die höhere Sicherheit allerdings gewisse Komforteinbußen in Kauf nehmen, weil die Anlaufzeiten bis zum Erreichen der maximalen Helligkeit länger dauern und die Lampen teurer sind. Ferner rät das UBA dringend dazu, Warn- und Beseitigungshinweise für den Fall des Lampenbruchs auch den Verpackungen beizufügen. Die Industrie sollte verpflichtet werden, solche Informationen den Verpackungen beizufügen. Unabhängig von der Frage der sicheren Anwendung von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) hält das UBA die sichere Entsorgung defekter und verbrauchter Energiesparlampen für wichtig. Bislang sind Verbraucher verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen zu den Sammelstellen von Stadt und Gemeinde zu bringen. Das ist zwar kostenlos, für Verbraucher aber nur selten zumutbar, meint UBA-Präsident Flasbarth: „Man kann nicht ernsthaft erwarten, dass Bürgerinnen und Bürger für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre es, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden." Das UBA fordert den Handel auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Sollte dies nicht zügig gelingen, empfiehlt das UBA dem Gesetzgeber die haushaltsnahe Rücknahmepflicht gesetzlich vorzuschreiben. Aus umweltmedizinischer Sicht müssen Energiesparlampen mit möglichst wenig Quecksilber auskommen. Mittelfristig sollte Lampentechnik nach Meinung des UBA ganz auf Quecksilber verzichten. Zurzeit dürfen Energiesparlampen bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. Das ist zwar schon deutlich weniger als bei klassischen Leuchtstofflampen, umgangssprachlich als Neonröhren bezeichnet, die an vielen Arbeitsstätten seit Jahrzehnten weit verbreitet sind, aber immer noch zu viel. Das Umweltbundesamt wird die vom Fraunhofer-Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) gemessenen Ergebnisse noch einmal durch weitere Messreihen überprüfen. Dabei werden weitere Lampentypen in die Untersuchung mit einbezogen. Dessau-Roßlau, 02.12.2010 (5.726 Zeichen)

Hersteller energiesparender Lampen sollen Umweltzeichen „Blaue Engel“ verwenden

vzbv und UBA fordern bessere Qualität – Handel sollte alte Lampen verbrauchernah zurücknehmen Hersteller von energiesparenden Lampen sollen das Umweltzeichen „Blauer Engel“ verwenden, damit sich Verbraucher beim Kauf besser orientieren können. Das fordern Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Umweltbundesamt (UBA) anlässlich der zweiten Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen, die am 1. September beginnt. Standardglühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen dann nicht mehr in den Handel gebracht werden. Vom Handel erwarten die beiden Organisationen, flächendeckend ein funktionierendes Rücknahmesystem einzurichten, um die neuen Produkte, die geringe Mengen Quecksilber enthalten, korrekt zu entsorgen. Um Kunden die Orientierung zu erleichtern, wurde ein Umweltzeichen „Blauer Engel“ für energiesparende Lampen, vor allem für Kompaktleuchtstofflampen und LED-Lampen, entwickelt. Es umfasst alle wichtigen Nutzungsaspekte sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz und geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Auch Testergebnisse der Stiftung Warentest wurden bei der Entwicklung der Kriterien berücksichtigt. „Der Blaue Engel steht für Qualität und erleichtert den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Suche nach der richtigen Lampe. Das müsste eigentlich auch im Interesse der Hersteller sein“, so Dr. Evelyn Hagenah, Abteilungsleiterin „Nachhaltige Produkte und Konsummuster“ vom ⁠ UBA ⁠. Doch viele Hersteller halten sich noch zurück. Das „Blaue Engel“-Logo nehme zu viel Platz ein, eine extra Verpackung für den deutschen Markt sei zu teuer und die gesetzlichen Bestimmungen doch ausreichend. „Bei der Größe des deutschen Marktes sind diese Argumente nicht nachvollziehbar“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Auch der Verweis der Hersteller auf die CE-Kennzeichnung sei nicht überzeugend. „Für Verbraucher hat diese Kennzeichnung keine Aussagekraft, da die Vergabe nicht durch unabhängige Dritte kontrolliert wird.“ Entsorgung verbessern Auch die Entsorgungsfrage ist noch nicht befriedigend geregelt: Energiesparende Lampen enthalten wenige Milligramm Quecksilber und dürfen nicht in den normalen Hausmüll. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Lampen auf den Recyclinghöfen der Städte und Gemeinden kostenlos abgeben. Vereinzelt ist dies auch beim Handel möglich. Doch diese Rückgabestellen reichen noch nicht aus. „Man kann nicht erwarten, dass Verbraucher für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden ", meint Hagenah vom UBA. Der Handel ist zwar gesetzlich nicht verpflichtet, seine Produkte zurückzunehmen. vzbv und UBA fordern ihn jedoch auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten möglichst in jedem Geschäft, in dem sie neue Lampen kaufen, auch die alten bequem und sicher entsorgen können. Verbraucherzentralen bieten Unterstützung Insgesamt stellt der vzbv eine große Verunsicherung bei Verbrauchern fest, seit die Glühlampen aus Effizienzgründen schrittweise vom europäischen Markt genommen werden. Nachdem durch Kompaktleuchtstoff- und LED-Lampen die Vielfalt auf dem Markt deutlich breiter geworden ist, müssen die Verbraucher sich nun mit Produkteigenschaften wie Lichtstrom und Farbtemperatur beschäftigen, um die für ihren Bedarf jeweils richtige Lampe zu finden. Die breite Nutzung der energiesparenden Lampen ist jedoch die Voraussetzung dafür, dass der Einspareffekt zur Geltung kommt. „Im Moment kaufen viele Leute unpassende Lampen, die dann im Keller landen oder falsch entsorgt werden“, so Billen. Tipps für den Kauf bieten die Energieberatungen der Verbraucherzentralen. Auch das Umweltbundesamt informiert auf seiner Webseite. Dessau-Roßlau, 05.08.2010

Bye bye Glühbirne! Abschied vom Auslaufmodell

Energiesparlampen: Der schnelle Dreh für den Klimaschutz Ab Herbst 2009 verabschiedet sich die Glühbirne schrittweise vom Markt - so hat es die EU beschlossen. Ab 1. September 2009 werden alle matten Glühbirnen sowie sämtliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen, danach verschwinden auch Glühbirnen mit geringer Leistung nach und nach. Mit gutem Grund, denn herkömmliche Glühbirnen sind wahrlich keine Leuchten: Sie wandeln nur etwa fünf Prozent ihrer aufgenommenen Energie in Licht um. Der Rest verpufft als Wärme im Raum. Besser sind moderne Kompaktleuchtstofflampen, umgangssprachlich oft Energiesparlampen genannt: Diese setzen etwa 25 Prozent der Energie in Licht um. Zwischen 49 und 177 Euro sinken die Stromkosten, wenn eine alte Glühbirne gegen eine gleich helle, qualitativ hochwertige Energiesparlampe ausgetauscht wird - gerechnet auf 10.000 Betriebsstunden, also je nach Nutzungsintensität innerhalb von drei bis zehn Jahren. „Niemand sollte länger auf das Auslaufmodell Glühbirne setzen. Moderne Energiesparlampen sind der schnelle Dreh für mehr Klimaschutz. Und ein kleiner Handgriff, der die Haushaltskasse spürbar entlastet”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die wichtigsten Tipps rund um Energiesparlampen gibt das UBA im kostenlosen Faltblatt „Bye bye Glühbirne! Warum Energiesparlampen besser sind”. Ein weiterer Vorteil von Energiesparlampen ist ihre deutlich höhere Lebensdauer. Während Glühbirnen im Allgemeinen nur 1.000 Stunden halten, leuchten Energiesparlampen je nach Qualität zwischen 1.500 und 10.000 Stunden, oft sogar bis zu 15.000 Stunden. „Wie bei allen Produkten gilt es auch bei Energiesparlampen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Markenprodukte sind oft besser als Billig- oder ‚No Name’-Lampen. Gutes kostet etwas mehr, hält aber dafür länger und ist auf Dauer günstiger”, sagte ⁠ UBA ⁠-Vizepräsident Holzmann. Je häufiger eine Lampe ein- und ausgeschaltet wird, zum Beispiel im Flur oder Treppenhaus, desto geringer kann die Lebensdauer sein. Es gibt aber viele Energiesparlampen, die ein häufiges „An und Aus” verkraften. Verbraucherinnen und Verbraucher fragen am besten im Handel gezielt danach. Die wichtigsten Verbraucher-Tipps rund um den Lampenkauf lauten: 1. An Lumen-, nicht an Wattangaben orientieren: Die Lumenangabe steht für die Helligkeit einer Lampe. Eine normale Standard-60-Watt-Glühbirne hat zum Beispiel 710 Lumen. Die Werte sind in der Regel auf der Verpackung angegeben. 2. Den richtigen Ton treffen: Energiesparlampen gibt es in verschiedenen Lichtfarben. Die Lichtfarbe wird in ⁠ Kelvin ⁠ angegeben. Egal ob warmweißes Licht (rund 2.700 Kelvin) für eine gemütliche Wohnatmosphäre oder ein Tageslichtweiß (rund 6.000 Kelvin) für den Arbeitsplatz - Energiesparlampen gibt es für jede Stimmung. Die Werte sollten in der Regel auf der Verpackung zu finden sein. 3. Die passende Lampe für die richtige Leuchte: Bei geschlossenen Leuchten eignen sich - wegen der größeren Lichtausbeute - Energiesparlampen mit sichtbaren Röhren ohne Ummantelung. Diese sehen in etwa aus wie gefaltete Mini-„Neonröhren”. Bei offenen Leuchten reicht die Palette von der klassischen Birnen- oder Tropfenform bis zur Kerze für den Kronleuchter. Auch hier hilft der Handel bei der richtigen Auswahl. 4. Ausgediente Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll: Wegen der geringen Menge an Schadstoffen, etwa Quecksilber, dürfen Energiesparlampen nicht in den Hausmüll und nicht in den Glascontainer. Sie müssen - wie alte Batterien - gesondert entsorgt werden. Weitere Informationen zur Entsorgung gibt es bei der Abfallberatung vor Ort oder unter Links auf der Seite. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell erfragen, wo der nächstgelegene Wertstoffhof oder eine andere Sammelstelle zu finden ist. Auch vorbildliche Händler nehmen alte Energiesparlampen zurück. Etwa beim Kauf einer neuen Lampe.

1 2 3