Das Projekt "Das Kompensationsprinzip im Oeffentlichen Recht am Beispiel des Umweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Institut für Umweltrecht durchgeführt. Das Habilitationsvorhaben geht der Frage nach, ob und in welcher Form sich Kompensationsloesungen in die deutsche Verwaltungsrechtsordnung integrieren lassen. Ausgehend von Kompensationsloesungen im deutschen Umweltrecht (z.B. Paragraphen 7 Abs.3, 17 Abs.3a BImSchG; Paragraphen 8 ff. BNatSchG) wird versucht, eine allgemeine Kompensationsdogmatik zu entwickeln.
Das Projekt "Analyse und Bewertung von Waldprojekten und entsprechender Standards zur freiwilligen Kompensation von Treibhausemissionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von UNIQUE forestry consultants GmbH durchgeführt. Unter Waldprojekten werden die Projektkategorien (Wieder)aufforstung, nachhaltiges Forstmanagement und verhinderte Entwaldung zusammengefasst. Für diese Kategorien sollen spezifische Aspekte von Waldprojekten wie Permanenz, Haftung, Überwachung, Biodiversität, Beteiligung der lokalen Bevölkerung etc. analysiert werden. Internationale und anbieterspezifische Standards werden mit den einschlägigen Kriterien der Konvention und des Kyoto-Protokolls verglichen. Daraus sollen Empfehlungen für Best Practice bei Waldprojekten abgeleitet werden.
Das Projekt "Kompensationsmoeglichkeiten bei Strassenbauprojekten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. In diesem Projekt wurden für Deutschland, Dänemark, Frankreich, Niederlande und Vereinigtes Königreich die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und die Kompensationsmöglichkeiten für von Straßenbaumaßnahmen Betroffene ermittelt werden. Ecologic hat den erforderlichen deutschen Forschungsbeitrag zu geleistet.
Das Projekt "Rechtsvorhaben zur europäischen Weiterentwicklung des Emissionshandels unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen betreffend energieintensive Industrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Im Rahmen der Verhandlungen zum Klimapaket der KOM werden verschiedene Sonderregeln insbesondere für die energieintensiven Industrien, die im Wettbewerb mit außereuropäischen Anbietern stehen, diskutiert. Dies und auch andere Sonderregeln werden z.T. im Kommitologieverfahren nach Verabschiedung der Richtlinie konkretisiert. Vor diesem Hintergrund ist Zielstellung des Vorhabens, die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der diskutierten Maßnahmen zu bewerten. Aktuelle Entwicklungen und Vorschläge aus anderen laufenden Vorhaben sind in die rechtliche Bewertung einzubeziehen. Es geht unter anderem um die internationalen / völkerrechtlichen Vorgaben (z.B. der WTO) und um die europarechtliche Zulässigkeit der Privilegierung einiger Industrien gegenüber anderen Teilnehmern des Emissionshandels. Bei Letzterem sind insbesondere beihilferechtliche Tatbestände zu erörtern. Geprüft werden soll auch, ob Kompensationslösungen statt auf Branchenebene besser als Einzelfallentscheidung unter bestimmten definierten Kriterien ähnlich einer Härtefallklausel machbar sind. Das Vorhaben soll die diskutierten Möglichkeiten bewerten und dadurch Hilfestellung zur Positionierung des BMU bieten.
Das Projekt "Weiterentwicklung der Erklaerung der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge - Verknuepfung mit Activities Implemented Jointly/Joint Implementation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln - Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut durchgeführt. Ziele: - Anreizwirkung der Erklaerung fuer Kompensationsmassnahmen (Joint Implementation). - Anrechnungsprobleme einer Verknuepfung. - Wirkungen auf dynamische Effizienz. Komparativ-dynamische Analyse umweltpolitischer Instrumente.