Das Projekt "Moore in Rechtssystem und Politik der EU: Betrachtung der Einflüsse mit Fallbeispielen aus den Mitgliedsstaaten Polen und Estland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Michael Succow Stiftung durchgeführt. Der Schutzstatus von Mooren ist weltweit ungenügend, die Europäische Union macht hier keine Ausnahme. Regularien und Programmen in den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft und Infrastruktur der EU bestimmen den europäischen Moorschutz, wurden jedoch bisher nicht umfassend untersucht. Da in den östlichen EU-Mitgliedstaaten der Anteil natürlicher Moore noch deutlich ist höher als in Mitteleuropa, analysiert das Projekt 'Moore im EU-Rechtssystem' an den Fallbeispielen einer polnischen und estnischen Moorregion die Auswirkungen des EU-Rechtssystems. In Estland gelten z.B. noch 30% der Moore als intakt, in Polen immerhin noch 14%, in Deutschland dagegen weniger als 1%. Auch traten durch den EU-Beitritt Polens und Estlands im Jahr 2004 die gesamten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU in Kraft. Dies lässt eine klare Zuordnung ihrer Wirkungen auf Moore zu.
Das Projekt dokumentiert die positive wie negative Effekte der EU-Gesetzgebung auf den Zustand der Moore und Torfböden in der EU, insbesondere in Bezug auf Naturschutz und Ökosystemdienstleistungen. Eine allgemeine Studie befasst sich mit der EU-Rechtssituation. Die eingehende, integrative Analyse der Auswirkungen der gesamten EU acquis communautaire identifiziert Lücken der Gesetzgebung, aber auch konkurrierende Konsequenzen. Untersucht werden u.a. die naturschutzrechtlichen Vorgaben, die Auswirkungen der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP), Einflüsse der Klimagesetzgebung auf Moore, die Struktur- und Regionalpolitik, einschließlich der Politik zur ländlichen Entwicklung, sowie die Förderung von erneuerbaren Energien aus Biomasse.
Eine Fallstudie nimmt die Situation vor Ort im niedermoorreichen Mitgliedstaat Polen in den Fokus (Region Lublin), eine zweite baltische Hochmoore in Estland, die großflächig für den Torfabbau genutzt werden (Region Pärnu). Einbezogen werden sowohl durch europäische FFH-Schutzgebiete gesicherte, als auch landwirtschaftlich oder für den Torfabbau genutzte Flächen außerhalb von Schutzgebieten. Exemplarisch werden unter Einbeziehung der relevanten Akteure die Wirkung des EU-Rechtssystems, der Fördermechanismen und deren regionale Ausgestaltung auf die Moorflächen dargestellt. Daraus wird das Projekt konkrete Handlungsoptionen für den mitgliedstaatlichen und europäischen Moorschutz ableiten und auf einer abschließenden Veranstaltung in Brüssel mit Entscheidungsträgern diskutieren.
Das Gesamtprojekt wird geleitet und koordiniert von der Michael Succow Stiftung. Partner auf polnischer Seite ist die Generalna Dyrekcja Ochrony Srodowiska (GDOS, Generaldirektion für Umweltschutz), die dem Polnischen Umweltministerium direkt unterstellt ist. In Estland arbeitet das Projekt mit dem Estnisches Umweltministerium (Keskkonnaministeerium) und lokalen NROs zusammen. International unterstützt das Projekt Silvestrum VoF, ein unabhängiges Beratungsunternehmen zur Entwicklung und Umsetzung umweltverantwortlichen und klimasensiblen Wirtschaftens im Bereich Forst, Boden und Landnutzung.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Angewandte Geowissenschaften, Fachgebiet Hydrogeologie durchgeführt. Die Ausschreibung 'Wasser-Extremereignisse' zielt auf die Umsetzung der SDGs der UN ab, um Auswirkungen von 'Wasser-Extremereignissen' auf die aquatische Umwelt und den Menschen zu begrenzen. SpreeWasser:N zielt auf die Entwicklung neuer Handlungsoptionen zur verbesserten Wasserspeicherung und innovativer Werkzeuge für ein integriertes Wassermanagement in Brandenburg, das, zusammen mit Sachsen-Anhalt, das höchste Wasserdefizit und Dürrerisiko Deutschlands aufweist. SpreeWasser:N entwickelt interdisziplinäre Ansätze für die Bewirtschaftung knapper Wasserressourcen in einer von Wassermangel und Dürre, aber auch temporärem winterlichen Starkregen, bedrohten Region. Es werden konkurrierende Nutzungsinteressen identifiziert und diese in einem integrierten Wasserbewirtschaftungskonzept gegeneinander abgewogen. SpreeWasser:N entwickelt innovative Monitoring-, Vorhersage- und Kommunikationswerkzeuge zum Risikomanagement und Strategien zur Minderung negativer Folgen von Wasserextremereignissen. SpreeWasser:N ermöglicht die web-basierte Warnung der Landwirte vor Trockenperioden und die Online-Steuerung von Entwässerungs-Drainagen in 'quasi-Echtzeit'. SpreeWasser:N bindet lokale Akteure und Stakeholder ein und berücksichtigt spezifische Belange der Region. SpreeWasser:N erarbeitet Vorschläge für eine Anpassung des WHG und der Landeswassergesetze mit dem Ziel, zukünftig eine Priorisierung von Wassernutzungen besser umsetzen zu können und Methoden der Wasserspeicherung unter Berücksichtigung konkurrierender Gesetzgebungen zu ermöglichen.
Das Projekt "Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern auf dem Gebiet der Raumplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Durch die Föderalismusreform sind weit reichende Änderungen des Grundgesetzes insbesondere im Bereich der Gesetzgebungskompetenzen vorgenommen worden: Beispielsweise ist die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes für die Raumordnung weggefallen; stattdessen wurde diese Gesetzgebungskompetenz der konkurrierenden Gesetzgebung zugewiesen und den Ländern eine Kompetenz zur Abweichung von der Bundesregelung eingeräumt. Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass der Bund die Einrichtung und das Verfahren von Landesbehörden grundsätzlich ohne Zustimmung des Bundesrates regeln darf. Als Kompensation haben die Bundesländer auch in diesem Bereich eine Gesetzgebungskompetenz zur Abweichung bekommen. Eine weitere Neuerung ist, dass der Bund den Gemeinden keine Aufgaben mehr per Gesetz übertragen darf. Wegen dieser vielfältigen Änderungen soll untersucht werden, welche Auswirkungen die Föderalismusreform im Einzelnen auf die Gesetzgebung von Bund und Ländern im Bereich der Raumplanung besitzt.
Das Projekt "Process-oriented strategies to enable legume adoption in sub-Saharan Africa: experiences from the Derived and Northern Guinea savannahs of West Africa" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Sozialwissenschaften des Agrarbereichs, Fachgebiet Landwirtschaftliche Kommunikations- und Beratungslehre durchgeführt. Die Lage der Landwirtschaft in Afrika südlich der Sahara ist durch eine Konfliktsituation gekennzeichnet: Auf der einen Seite wächst die Bevölkerung dramatisch an, auf der anderen Seite nehmen die Produktionspotentiale der vorhandenen Ressourcen sowohl quantitativ als auch qualitativ ab. Insbesondere in den Savannen Westafrikas ist die Lage unsicher, da der Boden von einer wachsenden Bevölkerungs- und Tieranzahl beansprucht wird. Dies hat stellenweise zu neuen betrieblichen Mischformen von Tierhaltung und Ackerbau geführt, die eine angepasste Technologie zur Lösung der konkurrierenden Inanspruchnahme vom Boden durch beide Produktionsformen erfordert. Der Anbau von Leguminosen als kostengünstiger Stickstoff- und wertvoller Futterlieferant gilt seit der 50iger Jahren als angepasste Strategie zur Überwindung dieses Problems. Trotz intensiver Bemühungen ist die Übernahme dieser Technologieform nur sehr mäßig. Abgesehen von den üblichen Erklärungen mittels sozio-ökonomischer Faktoren (Mangel an Fläche, Arbeitskraft, etc.) hat sich in der neuen Literatur die Einsicht etabliert, dass es kleinen Bauern sehr schwer fällt, eine Technology zu übernehmen, die nur dem Ressourcenschutz dient, gleichzeitig aber Ackerflächen und Arbeitskräften bindet. Erfahrung aus Süd-Benin und Nord-Nigeria haben gelehrt, dass die Bereitschaft der Zielgruppen angeregt wird, wenn durch die angebotenen Leguminosen andere kurzfristige Ziele wie bspw. die Bekämpfung von Unkräutern, die Gewinnung von Nahrung, Cash etc. erzielt werden. Vor allem im Zuge der partizipativen Forschung hat sich ein Paradigmenwechsel angebahnt und alternative Erklärungsmodelle finden Zugang und Anwendung in der Diffusions- und Adoptionsforschung. Leguminosenübernahme wird nicht mehr nur durch sozio-ökonomische Modelle erklärt, sondern durch verhaltensorientierte Ansätze, die die Zielgruppen und ihre kurzfristigen Bedürfnisse einbeziehen. In dieser Arbeit wird Landwirten eine Anzahl unterschiedlicher und multifunktionaler Leguminosen angeboten, die nicht nur dem Bodenschutz sondern auch kurzfristigen Ziele dienen. Durch die Verfolgung und die laufende Dokumentation des Übernahmeprozesses werden verhaltensfördernde und -hemmende Faktoren identifiziert. Dies bildet die Grundlage zur Konzeptualisierung eines Beratungsansatzes. Ebenso dienen weitere Daten dazu, die Übernahme hinsichtlich der Arten von Leguminosen und deren Umfang zu quantifizieren, um die Frage 'Wo und wie sollen am besten welche Leguminosenarten verbreitet werden?' zu klären. Untersuchungsorte sind vier repräsentative Dörfer in Süd-Benin und Nord-Nigeria in denen alle Mischformen von Tierhaltung, Ackerbau, Marktzugang und Intensivierungssprozess in den Savannen Westafrikas reflektiert sind.
Das Projekt "Verfassungsrechtliche Untersuchung der Abweichungsgesetzgebung der Länder auf der Basis einer systematischen Auswertung der novellierten Landesnaturschutzgesetze" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Anlässlich der Föderalismusreform im Jahre 2006 sind die Kompetenztitel für Naturschutz und Landschaftspflege - auch mit Blick auf die Weichenstellung für ein einheitliches Umweltgesetzbuch - in eine vollumfängliche Kompetenz der konkurrierenden Gesetzgebung mit nachfolgenden Abweichungsmöglichkeiten für die Länder überführt worden. Anders als die bis dahin geltende Rahmengesetzgebung des Bundes mit Ergänzungsregelungen durch die Länder kann der Bund nach Art. 72 Abs. 1 GG nunmehr detaillierte Vollregelungen erlassen, welche durch die Abweichungsmöglichkeiten der Länder nach Art. 72 Abs. 3 GG kompensiert werden sollen. Im Zusammenhang mit der derzeitigen und künftigen Gesetzgebung im Naturschutzrecht stellen sich verfassungsrechtliche, einfachgesetzliche und strategische Fragen, welche durch die geplante Untersuchung einer Beantwortung zugeführt werden sollen. Zahlreiche Bundesländer haben für ihr Landesgebiet bereits originäre Kompetenztitel gebraucht oder abweichendes Landesrecht erlassen. Diese Reaktionen der Länder auf das BNatSchG 2010 werden systematisch ausgewertet, an verfassungsrechtlichen Maßstäben messbar gemacht und schließlich dargestellt. Dabei werden verschiedene Herangehensweisen der Länder erörtert, notwendige Dokumentationsschritte geprüft und abweichungsrelevante Schwerpunkte erörtert. Diese systematische Herangehensweise erfordert eine detaillierte Sichtung und Untersuchung der einzelnen landesrechtlichen Vorschriften als Grundlage der verfassungsrechtlichen Prüfung abweichungsrelevanter Landesvorschriften. Die gefundenen Ergebnisse werden sowohl in Textform als auch grafisch aufbereitet, wobei die abweichungsrelevanten Landesregelungen einer verfassungsmäßigen Bewertung unterzogen werden. In einem ersten Schritt wird am Maßstab der Verfassung erläutert, inwieweit die Länder von ihrer in Art.72 Abs.3 GG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, vom Bundesnaturschutzgesetz abweichende Landesregelungen zu treffen. In einem zweiten Schritt werden diese Ergebnisse tabellarisch sowie in differenzierten Diagrammen grafisch dargestellt, um die zuvor in Textform erläuterten Ergebnisse komprimiert und somit überblicksmäßig zusammenzufassen. Es folgt eine Zusammenstellung denkbarer Szenarien und Reaktionsmöglichkeit des Bundes auf besonders geeignete sowie ungeeignete Entwicklungen der Landesgesetzgebung.