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INSPIRE-WMS SL Schutzgebiete - INS.SL.PS Schutzgebiete - Kulturell

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Das Schutzgebiet wird zur Erhaltung des kulturellen Erbes geschützt.

INSPIRE-WMS SL Schutzgebiete - INS.SL.PS Schutzgebiete - National Monuments Record

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Das Schutzgebiet verfügt über eine Klassifikation gemäß dem Klassifikationssystem des National Monuments Record.

INSPIRE-WMS SL Schutzgebiete - INS.SL.PS Schutzgebiete - Monument

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Das Schutzgebiet ist gemäß dem Klassifikationssystem des National Monuments Record als Denkmal mit einer nicht kategorisierten Form (monument with some unclassified form) eingestuft.

INSPIRE HH Schutzgebiete

Der INSPIRE Datensatz Schutzgebiete (PS) Hamburg setzt sich aus den Inhalten folgender Datensätze zusammen: Schutzgebietskataster Hamburg Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale; Verordnungen; EG-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000), NPHW, Biosphärenreservat, Ramsar- Gebiete. Denkmalkartierung Hamburg In der Denkmalkartierung sind folgende Kategorien (Ebenen, Layer) enthalten: - Denkmalobjekte (symbolhaft): z.B. Statuen, Brunnen, Denkmalanlagen ohne klare Ausdehnung - Grenzsteine: historische Grenzsteine und Grenzmarkierungen - Baudenkmale: z.B. Gebäude, Brücken, bauliche Anlagen - Gewässer: z.B. Hafenbecken, Kanäle, Schleusen, Teiche in Parks und Gärten - Gartendenkmale: z.B. öffentliche Park- und Gartenanlagen, historische Friedhöfe - Ensembles: mindestens aus zwei Objekten bestehend Bodendenkmäler Hamburg Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013. Auskünfte zu den fachlichen Inhalten können nur die Ansprechparten der Originaldaten geben (siehe Verweise).

Population trend of bird species: datasets from Article 12, Birds Directive 2009/147/EC reporting (2013-2018) - INTERNAL VERSION - Oct. 2020

All EU Member States are requested to monitor birds listed in the Birds Directive (2009/147/EC) and send a report about the progress made with the implementation of the Directive every 6 years following an agreed format. The assessment of breeding population short-term trend at the level of country is here presented. The spatial dataset contains gridded birds distribution data (10 km grid cells) as reported by EU Member States for the 2013-2018 period. The dataset is aggregated by species code and country in the attribute CO_MS. By use of the aggregated attribute [CO_MS], the tabular data can be joined to the spatial data to obtain e.g. the EU population status and trend. This metadata refers to the INTERNAL dataset as it includes species flagged as sensitive by Member States. Therefore, its access is restricted to only internal use by EEA.

Studie zur Förderung von Alternativen zu Rattengift & Co

Studie zur Förderung von Alternativen zu Rattengift & Co Biozidfreie Alternativen zum Schutz von Gesundheit oder Materialien vor Schadorganismen sind wichtige Instrumente zur Reduktion des Eintrags von bioziden Wirkstoffen in die Umwelt. Diese Studie hat untersucht, mit welchen Maßnahmen die Verwendung der Alternativen gefördert werden kann. Betrachtet wurden unter anderem mögliche Umweltzeichen, Förderprogramme oder webbasierte Informationsangebote. Rattengift, Insektenspray oder Anti-Fouling-Farben gehören zu den Biozidprodukten und sollen die Gesundheit oder Materialien vor Schadorganismen schützen. Ihre Wirkung entfalten sie jedoch nicht nur gezielt auf die Schadorganismen, sondern unter Umständen auch in der Umwelt. Aus diesem Grund sollte ihr Einsatz auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden. Biozidfreie Alternativen sind dafür wichtige Werkzeuge, jedoch meist keiner Bewertung durch unabhängige Dritte unterworfen, was ihre Akzeptanz durch Anwendende verringert. Ziel der Studie war es zu untersuchen, wie ihr Einsatz gefördert werden könnte. Im Bericht wurden zunächst Rechercheergebnisse zu verfügbaren biozidfreien Verfahren dokumentiert. Es wurde in einem untersuchten Fallbeispiel deutlich, dass Nützlinge ein großes Potenzial als Ersatz oder zur Minimierung des Biozideinsatzes im Vorratsschutz, dem bekämpfenden Holzschutz, dem Materialschutz in Museen, der Fliegenbekämpfung in Ställen und der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners haben könnten. Darüber hinaus wurde eine Auswertung der Kriterien bestehender Umweltlabel in Bezug auf die Vermeidung von Bioziden vorgenommen. Für dauerhaftes Holz als Alternative zu mit Holzschutzmitteln behandelten Hölzern wurde untersucht inwieweit ein Umweltzeichen umsetzbar wäre. Eine chemische Holzmodifikation zur Haltbarmachung von Holz wird laut der Studie mittlerweile im großtechnischen Maßstab durchgeführt. Es existieren verschiedene Verfahren (Thermoholz, acetyliertes Holz, mit Furfurylalkohol vernetztes Holz), die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Zudem finden Forschungsarbeiten zu weiteren - auch biotechnologischen - Verfahren statt. Ein Umweltlabel „Blauer Engel für dauerhaftes Holz“ könnte laut Studie einen deutlichen Marktimpuls geben, um den Einsatz von Holzschutzmitteln zu minimieren und gleichzeitig eine Alternative zu Tropenholz für Außenanwendungen (Gartenmöbel, Terrassen, Fassaden bis hin zu Konstruktionsholz) auszuloben. In einem weiteren Teil der Studie wurden internationale Informationsangebote zu Alternativen untersucht und auf einem Workshop diskutiert. Ein systematischer Austausch der in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten vorliegenden Informationsmaterialien wurde dabei von allen Teilnehmenden als sehr sinnvoll erachtet. Das ⁠ UBA ⁠ wird sich hier in Zukunft im Rahmen der SCOTTY-Initiative verstärkt engagieren.

0. Aufsicht

0. Aufsicht Der Schiffsführer muss in der Lage sein, gemäß Abschnitt 1 des Anhangs II der Richtlinie ( EU ) 2017/2397 anderen Mitgliedern der Decksmannschaft Anweisungen zu erteilen und die von ihnen ausgeführten Aufgaben zu überwachen, was ausreichende Fähigkeiten zur Ausführung dieser Aufgaben voraussetzt. Personen, die die Befähigung als Schiffsführer erlangen möchten, müssen die in den folgenden Abschnitten 0.1 bis 7.4 aufgeführten Befähigungen nachweisen, es sei denn, sie haben einen der folgenden Schritte durchgeführt: ein zugelassenes Ausbildungsprogramm absolviert, das auf den Befähigungsstandards für die Betriebsebene beruht; eine Beurteilung ihrer Befähigung bei einer Verwaltungsbehörde bestanden, in deren Rahmen überprüft wurde, dass die Befähigungsstandards für die Betriebsebene erfüllt sind. 0.1 Navigation Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. das Festmachen, Ablegen und Verholen (Schleppen) vorzuführen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der eingesetzten Ausrüstung, Materialien und Verfahren für das Festmachen, Ablegen und Verholen (Schleppen). Fähigkeit, die an Bord verfügbaren Materialien wie Winden, Poller, Seile und Drähte unter Berücksichtigung der relevanten Arbeitssicherheitsmaßnahmen einschließlich des Gebrauchs persönlicher Schutz- und Rettungsausrüstung zu nutzen. Fähigkeit, mit dem Steuerhaus unter Verwendung von internen Wechselsprechanlagen sowie Handzeichen zu kommunizieren. Kenntnis der Auswirkungen der Wasserbewegungen um das Fahrzeug und lokaler Effekte auf die Fahrbedingungen, einschließlich der Auswirkungen von Trimmung und flachem Wasser im Zusammenhang mit dem Tiefgang des Fahrzeugs. Kenntnis der beim Manövrieren auf das Fahrzeug einwirkenden Wasserbewegungen, einschließlich der Wechselwirkungen zwischen zwei Fahrzeugen beim Vorbeifahren oder Überholen in engem Fahrwasser sowie der Wechselwirkungen zwischen einem längsseits festgemachten Fahrzeug und einem anderen in geringem Abstand im Fahrwasser vorbeifahrenden Fahrzeug. 2. das Kuppeln von Schubverbänden vorzuführen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der für das Kuppeln eingesetzten Ausrüstung, Materialien und Verfahren. Fähigkeit, Schubverbände unter Einsatz der erforderlichen Ausrüstung und Materialen zu kuppeln und zu entkuppeln. Fähigkeit, die an Bord für das Kuppeln verfügbare Ausrüstung und verfügbaren Materialien unter Berücksichtigung der relevanten Arbeitssicherheitsmaßnahmen einschließlich des Gebrauchs persönlicher Schutz- und Rettungsausrüstung zu nutzen. Fähigkeit, mit den am Kuppeln von Schubverbänden beteiligten Besatzungsmitgliedern zu kommunizieren. 3. das Ankern vorzuführen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der für das Ankern eingesetzten Ausrüstung, Materialien und Verfahren. Fähigkeit, Ankermanöver vorzuführen: die Ankerausrüstung für das Ankern vorzubereiten, den Anker fallen zu lassen, ausreichend Trosse oder Kette zu geben, um zunächst zu fieren, zu bestimmen, wann der Anker das Fahrzeug in seiner Position hält (Ankerpeilung), die Anker nach Abschluss des Ankervorgangs zu sichern, in verschiedenen Manövern Treibanker zu benutzen und mit den Ankerzeichen umzugehen. Fähigkeit, die an Bord für das Ankern verfügbare Ausrüstung und verfügbaren Materialien unter Berücksichtigung der relevanten Arbeitssicherheitsmaßnahmen einschließlich des Gebrauchs persönlicher Schutz- und Rettungsausrüstung zu nutzen. Fähigkeit, mit dem Steuerhaus unter Verwendung von internen Wechselsprechanlagen sowie Handzeichen zu kommunizieren. 4. angemessene Maßnahmen für die Sicherheit des Schiffsverkehrs zu ergreifen; Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, die Besatzung des Fahrzeugs umgehend zu warnen und persönliche Schutz- und Rettungsausrüstung zu benutzen. Fähigkeit, die Wasserdichtigkeit des Fahrzeugs sicherzustellen. Fähigkeit, Arbeiten gemäß der Prüfliste an Deck und in den Aufenthaltsräumen vor- und durchzuführen, wie die Wasserabdichtung und Sicherung von Luken und Laderäumen. 5. die verschiedenen Arten von Schleusen und Brücken in Bezug auf ihren Betrieb zu beschreiben; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnisse über Form, Anordnung und Einrichtungen von Schleusen und Brücken, Schleusung, Arten von Schleusentoren, Pollern und Stufen usw. Fähigkeit, den Mitgliedern der Decksmannschaft die anwendbaren Verfahren beim Durchfahren von Schleusen, Wehren und Brücken zu erklären und vorzuführen. 6. die allgemeinen Bestimmungen, Signale, Zeichen und Kennzeichnungssysteme zu beachten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der für die jeweilige Binnenwasserstraße geltenden Polizeivorschriften. Fähigkeit, das Tag- und Nachtkennzeichnungssystem, die Zeichen und Schallzeichen des Fahrzeugs zu bedienen und zu warten. Kenntnis des Kennzeichnungssystems gemäß SIGNI ( Signalisation des voies de navigation intérieure ) und IALA ( International Association of Marine Aids to Navigation and Lighthouse Authorities ) Teil A. 0.2 Betrieb des Fahrzeugs Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. verschiedene Arten von Fahrzeugen zu unterscheiden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der häufigsten Arten der in der europäischen Binnenschifffahrt eingesetzten Fahrzeuge, einschließlich Verbände, und ihrer jeweiligen Konstruktion, Abmessungen und Tonnage. Fähigkeit, die Merkmale der häufigsten Arten der in der europäischen Binnenschifffahrt eingesetzten Fahrzeuge, einschließlich Verbände, zu erläutern. 2. die Kenntnisse über die für den Fahrzeugbetrieb erforderlichen Dokumente anzuwenden. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der vorgeschriebenen Fahrzeugdokumente. Fähigkeit, die Bedeutung der Dokumente im Zusammenhang mit internationalen und nationalen Anforderungen und Rechtsvorschriften zu erläutern. 0.3 Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die Kennzeichnung gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ( ADN ) und die Verfahren für die Sicherheit der Fahrgastbeförderung zu erklären; Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, die Kennzeichnung gefährlicher Güter gemäß ADN zu erklären. Fähigkeit, die Verfahren für die Sicherheit der Fahrgastbeförderung zu erklären, einschließlich der Anwendung der Verordnung (EU) Nummer 1177/2010. Fähigkeit, mit Fahrgästen effektiv zu kommunizieren. 2. den Einsatz von Ballastsystemen zu erklären und vorzuführen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Funktion und des Einsatzes von Ballastsystemen. Fähigkeit, den Einsatz des Ballastsystems, z. B. durch die Befüllung oder Entleerung der Ballasttanks, zu erklären. 3. die Ladungsmenge zu überprüfen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der manuellen und technischen Verfahren zur Bestimmung des Ladungsgewichts auf verschiedenen Arten von Fahrzeugen. Fähigkeit, Verfahren zur Bestimmung der Menge geladener oder gelöschter Ladung anzuwenden. Fähigkeit, die Menge flüssiger Ladung unter Verwendung von Sondierungen und/oder Tanktabellen zu berechnen. 0.4 Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die Maschinen, einschließlich Pumpen, Rohrleitungssystemen, Bilge- und Ballastsystemen, zu bedienen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der für den sicheren Betrieb der Maschinen und des Bilge- und Ballastsystems zu befolgenden Verfahren sowie der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung. Fähigkeit, die Maschinen im Maschinenraum entsprechend den Verfahren zu betreiben und zu steuern. Fähigkeit, die sichere Funktion, Betriebsweise und Instandhaltung des Bilge- und Ballastsystems zu erklären, einschließlich Meldung von Zwischenfällen im Zusammenhang mit Umpumpvorgängen und Fähigkeit, Tankfüllstände korrekt zu messen und zu melden. Fähigkeit, das Abschalten der Maschinen nach dem Einsatz vorzubereiten und durchzuführen. Fähigkeit, Bilge-, Ballast- und Ladungspumpensysteme zu bedienen. Fähigkeit, die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen und sicheren Sammlung, Lagerung und Abgabe von Abfällen zu erklären. Fähigkeit, die hydraulischen und pneumatischen Systeme zu benutzen. 2. die Generatoren vorzubereiten, einzuschalten, anzuschließen und zu wechseln und ihre Systeme und den Landanschluss zu überprüfen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Kraftanlage. Fähigkeit, die Schalttafel zu benutzen. Fähigkeit, den Landanschluss zu benutzen. 3. die erforderlichen Werkzeuge und Materialien zu verwenden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Eigenschaften und Grenzen der zur Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Ausrüstung eingesetzten Prozesse, Materialien und Werkzeuge. Fähigkeit, sichere Arbeitsverfahren anzuwenden. 4. die täglichen Wartungsarbeiten an den Hauptmotoren, Hilfsmaschinen und Regelungs- und Steuerungsanlagen durchzuführen; Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, Maschinenraum, Hauptmotoren, Hauptmaschinen und Hilfsmaschinen und Regelungs- und Steuerungsanlagen zu warten und instand zu halten. 5. die täglichen Wartungsarbeiten an den Maschinen, einschließlich Pumpen, Rohrleitungssystemen, Bilge- und Ballastsystemen, durchzuführen. Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, Pumpen, Rohrleitungssysteme, Bilge- und Ballastsysteme zu warten und instand zu halten. 0.5 Wartung und Instandsetzung Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. Gesundheit und Umwelt bei der Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zu schützen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der anwendbaren Reinigungs- und Konservierungsverfahren sowie der Hygienevorschriften. Fähigkeit, unter Einhaltung der Hygienevorschriften sämtliche Wohnräume und das Steuerhaus zu reinigen sowie den Haushalt ordnungsgemäß zu führen; dies schließt die Verantwortung für den eigenen Wohnraum ein. Fähigkeit, die Maschinenräume und die Maschinen unter Einsatz der geeigneten Reinigungsmaterialien zu reinigen. Fähigkeit, die äußeren Teile, den Körper und die Decks des Fahrzeugs in der korrekten Reihenfolge unter Einsatz der gemäß den Umweltvorschriften geeigneten Materialien zu reinigen und zu konservieren. Fähigkeit, für die Entsorgung der Fahrzeug- und Haushaltsabfälle gemäß den Umweltvorschriften zu sorgen. 2. die technischen Geräte gemäß den technischen Anweisungen zu warten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der technischen Anweisungen für Wartungs- und Instand- setzungsprogramme. Fähigkeit, sämtliche technische Ausrüstung gemäß den technischen Anweisungen zu warten und instand zu halten. Fähigkeit, die Wartungsprogramme (auch digitale) unter Aufsicht zu verwenden. 3. sicher mit Drähten und Seilen umzugehen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Eigenschaften der verschiedenen Arten von Seilen und Drähten. Fähigkeit, diese gemäß den Methoden und Vorschriften für sicheres Arbeiten zu verwenden und zu lagern. 4. Knoten und Spleiße entsprechend ihrem Verwendungszweck anzufertigen und instand zu halten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Verfahren, die für die Gewährleistung eines sicheren Schleppens und Kuppelns mit den an Bord verfügbaren Mitteln zu befolgen sind. Fähigkeit, Drähte und Seile zu spleißen. Fähigkeit, Knoten entsprechend ihrem Verwendungszweck anzuwenden. Fähigkeit, Drähte und Seile instand zu halten. 0.6 Kommunikation Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. Fakten unter Verwendung technischer Begriffe darzulegen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der erforderlichen technischen und nautischen Begriffe sowie von Begriffen im Zusammenhang mit sozialen Aspekten in Standardredewendungen. Fähigkeit, die erforderlichen technischen und nautischen Begriffe sowie Begriffe im Zusammenhang mit sozialen Aspekten in Standardredewendungen zu verwenden. 0.7 Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die Vorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung anzuwenden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis sicherer Arbeitsmethoden. Kenntnis der Arten von Gefahrenmomenten an Bord. Fähigkeit, Gefahren im Zusammenhang mit Gefahrenmomenten an Bord vermeiden, z. B.: Fahrzeugbewegungen, Vorkehrungen für den sicheren Ein- und Ausstieg (z. B. Landungssteg Beiboote), sicheres Stauen beweglicher Gegenstände, Arbeiten mit Maschinen, Erkennen elektrischer Gefahren, Brandschutz und Brandbekämpfung, professioneller Gebrauch von Handwerkzeug, professioneller Gebrauch von tragbarem Elektrowerkzeug, Einhaltung der Gesundheits- und Hygienevorschriften, Beseitigung von Rutsch-, Sturz- und Stolpergefahren. Kenntnis der einschlägigen gesundheits- und sicherheitsbezogenen Arbeitsanweisungen bei Tätigkeiten an Bord. Kenntnis der anwendbaren Vorschriften betreffend sichere und nachhaltige Arbeitsbedingungen. Fähigkeit, für Personal oder Fahrzeug potenziell gefährliche Tätigkeiten verhindern, z. B.: Be- und Entladung, Festmachen und Ablegen, Höhenarbeiten, Arbeiten mit Chemikalien, Arbeiten mit Batterien, während des Aufenthalts im Maschinenraum, Heben von Lasten (manuell und mechanisch), Betreten von und Arbeiten in geschlossenen Räumen. 2. persönliche Schutzausrüstung zur Unfallverhütung zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Verfahren für die Benutzung der erforderlichen Ausrüstung für Arbeitssicherheit an Bord. Fähigkeit, persönliche Schutzausrüstung zu benutzen, z. B.: Augenschutz, Atemschutz, Gehörschutz, Kopfschutz, Schutzkleidung. 3. bei Rettungsarbeiten zu schwimmen und Unterstützung zu leisten; Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, Schwimmkenntnisse für Rettungsarbeiten einzusetzen. Fähigkeit, Rettungsausrüstung bei Rettungsarbeiten zu benutzen. Fähigkeit, Betroffene zu retten und zu transportieren. 4. Fluchtwege zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der bei einer Evakuierung zu befolgenden Verfahren (entsprechend den lokalen Gegebenheiten an Bord). Fähigkeit, Fluchtwege frei zu halten. 5. interne Notfallkommunikations- und Alarmsysteme zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, Notfallkommunikations- und Alarmsysteme sowie -ausrüstung zu benutzen. 6. die Bestandteile von Bränden und Zündarten und -quellen zu unterscheiden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der möglichen Brandursachen bei verschiedenen Tätigkeiten sowie der Brandklassen gemäß der Europäischen Norm ( EN ) oder einer gleichwertigen Norm. Kenntnis der Bestandteile des Verbrennungsprozesses. Fähigkeit, die Grundsätze der Brandbekämpfung anzuwenden. 7. verschiedene Arten von Feuerlöschern zu unterscheiden und zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der verschiedenen Merkmale und Klassen von Feuerlöschern. Fähigkeit, verschiedene Methoden der Brandbekämpfung und Löschgeräte und feste Löschanlagen anzuwenden, z. B.: Klassen von Feuerlöschern, Gebrauch verschiedener Arten tragbarer Feuerlöscher, Auswirkungen des Windes beim Annähern an das Feuer. 8. Erste Hilfe zu leisten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der allgemeinen Grundsätze der Ersten Hilfe, einschließlich der Beurteilung von Körperschäden bzw. der Beeinträchtigung von Körperfunktionen, an Bord eines Fahrzeugs nach Einschätzung einer Situation. Fähigkeit, die körperliche und geistige Verfassung sowie die persönliche Hygiene im Falle von Erster Hilfe zu wahren. Kenntnis der einschlägigen Maßnahmen bei Unfällen entsprechend den anerkannten bewährten Verfahren. Fähigkeit, Erfordernisse der Betroffenen und Bedrohungen für die eigene Sicherheit einzuschätzen. Fähigkeit, die in Notfällen erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, einschließlich: Betroffene in die richtige Lage zu bringen, Wiederbelebungstechniken anzuwenden, Blutungen zu stillen, angemessene Maßnahmen der grundlegenden Schockbehandlung anzuwenden, angemessene Maßnahmen im Falle von Verbrennungen und Verbrühungen anzuwenden, einschließlich von durch Strom verursachten Unfällen, Betroffene zu retten und zu transportieren. Fähigkeit, Verbände provisorisch anzulegen und Material aus der Erste- Hilfe-Ausrüstung anzuwenden. Stand: 07. Dezember 2021

5. Wartung und Instandsetzung

5. Wartung und Instandsetzung 5.1 Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs bei der Wartung und Instandsetzung des Fahrzeugs, seiner Anlagen und seiner Ausrüstung zu unterstützen. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. mit verschiedenen Arten von Materialien und Werkzeugen für Wartungs- und Instandsetzungsvorgänge zu arbeiten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der erforderlichen Werkzeuge und der Wartung der Ausrüstung sowie der sicherheitsbezogenen Arbeitsvorschriften und der Umweltschutzvorschriften. Fähigkeit, einschlägige Verfahren für die Wartung des Fahrzeugs einzusetzen, einschließlich der Fähigkeit, verschiedene Materialien auszuwählen. Fähigkeit, Werkzeuge und Wartungsausrüstung ordnungsgemäß zu warten und zu lagern. Fähigkeit, Wartungsarbeiten gemäß den sicherheitsbezogenen Arbeitsvorschriften und den Umweltschutzvorschriften durchzuführen. 2. Gesundheit und Umwelt bei der Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zu schützen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der anwendbaren Reinigungs- und Konservierungsverfahren sowie der Hygienevorschriften. Fähigkeit, unter Einhaltung der Hygienevorschriften sämtliche Wohnräume und das Steuerhaus zu reinigen sowie den Haushalt ordnungsgemäß zu führen; dies schließt die Übernahme der Verantwortung für den eigenen Wohnraum ein. Fähigkeit, die Maschinenräume und die Maschinen unter Einsatz der erforderlichen Reinigungsmaterialien zu reinigen. Fähigkeit, die äußeren Teile, den Körper und die Decks des Fahrzeugs in der korrekten Reihenfolge unter Einsatz der gemäß den Umweltschutzvorschriften erforderlichen Materialien zu reinigen und zu konservieren. Fähigkeit, für die Entsorgung der Fahrzeug- und Haushaltsabfälle gemäß den Umweltschutzvorschriften zu sorgen. 3. die technischen Geräte gemäß den technischen Anweisungen zu warten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der technischen Anweisungen für Wartung und Wartungsprogramme. Fähigkeit, für sämtliche technische Ausrüstung gemäß den Anweisungen Sorge zu tragen und Wartungsprogramme (auch digitale) unter Aufsicht zu verwenden. 4. sicher mit Drähten und Seilen umzugehen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Eigenschaften der verschiedenen Arten von Seilen und Drähten. Fähigkeit, diese gemäß den Methoden und Vorschriften für sicheres Arbeiten zu verwenden und zu lagern. 5. Knoten und Spleiße entsprechend ihrem Verwendungszweck anzufertigen und instand zu halten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Verfahren, die für die Gewährleistung eines sicheren Schleppens und Kuppelns mit den an Bord verfügbaren Mitteln zu befolgen sind. Fähigkeit, Drähte und Seile zu spleißen. Fähigkeit, Knoten entsprechend ihrem Verwendungszweck anzuwenden. Fähigkeit, Drähte und Seile instand zu halten. 6. Arbeitspläne im Team vorzubereiten und umzusetzen und die Ergebnisse zu kontrollieren. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Grundsätze von Teamarbeit. Fähigkeit, als Teammitglied eigenständig Wartungs- und einfache Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Fähigkeit, komplexere Instandsetzungsarbeiten unter Aufsicht durchzuführen. Fähigkeit, verschiedene Arbeitsmethoden, einschließlich Teamarbeit, gemäß den Sicherheitsanweisungen anzuwenden. Fähigkeit, die Qualität von Arbeiten zu beurteilen. Stand: 07. Dezember 2021

Beyond fish eDNA metabarcoding: Field replicates disproportionately improve the detection of stream associated vertebrate species

Fast, reliable, and comprehensive biodiversity monitoring data are needed for environmental decision making and management. Recent work on fish environmental DNA (eDNA) metabarcoding shows that aquatic diversity can be captured fast, reliably, and non-invasively at moderate costs. Because water in a catchment flows to the lowest point in the landscape, often a stream, it can collect traces of terrestrial species via surface or subsurface runoff along its way or when specimens come into direct contact with water (e.g., when drinking). Thus, fish eDNA metabarcoding data can provide information on fish but also on other vertebrate species that live in riparian habitats. This additional data may offer a much more comprehensive approach for assessing vertebrate diversity at no additional costs. Studies on how the sampling strategy affects species detection especially of stream-associated communities, however, are scarce. We therefore performed an analysis on the effects of biological replication on both fish as well as (semi-)terrestrial species detection. Along a 2 km stretch of the river Mulde (Germany), we collected 18 1-L water samples and analyzed the relation of detected species richness and quantity of biological replicates taken. We detected 58 vertebrate species, of which 25 were fish and lamprey, 18 mammals, and 15 birds, which account for 50%, 22.2%, and 7.4% of all native species to the German federal state of Saxony-Anhalt. However, while increasing the number of biological replicates resulted in only 24.8% more detected fish and lamprey species, mammal, and bird species richness increased disproportionately by 68.9% and 77.3%, respectively. Contrary, PCR replicates showed little stochasticity. We thus emphasize to increase the number of biological replicates when the aim is to improve general species detections. This holds especially true when the focus is on rare aquatic taxa or on (semi-)terrestrial species, the so-called 'bycatch'. As a clear advantage, this information can be obtained without any additional sampling or laboratory effort when the sampling strategy is chosen carefully. With the increased use of eDNA metabarcoding as part of national fish bioassessment and monitoring programs, the complimentary information provided on bycatch can be used for biodiversity monitoring and conservation on a much broader scale. © 2021 Author(s)

Colonisation of secondary habitats in mining sites by Labidura riparia (Dermaptera: Labiduridae) from multiple natural source populations

Abstract Background Open cast lignite mines, sand pits and military training areas represent human-made, secondary habitats for specialized xerothermophilous and psammophilous species. Rare species, including the earwig Labidura riparia, are found in high population densities in such sites. However, it is unknown from which sources colonisation took place and how genetic variation compares to that of ancient populations on natural sites. Methods Using nine microsatellite markers, we analysed genetic variation and population structure of L. riparia in 21 populations in NE Germany both from secondary habitats such as lignite-mining sites, military training areas and a potassium mining heap, and rare primary habitats, such as coastal and inland dunes. Results Genetic variation was higher in populations from post-mining sites and former military training areas than in populations from coastal or inland dune sites. Overall population diferentiation was substantial (FST=0.08; F'ST=0.253), with stronger diferentiation among primary (FST=0.196; F'ST=0.473) than among secondary habitats (FST=0.043; F'ST=0.147). Diferentiation followed a pattern of isolation by distance. Bayesian structure analysis revealed three gene pools representing primary habitats on a coastal dune and two diferent inland dunes. All populations from secondary habitats were mixtures of the two inland dune gene pools, suggesting multiple colonization of post-mining areas from diferent source populations and hybridisation among source populations. Discussion Populations of L. riparia from primary habitats deserve special conservation, because they harbour diferentiated gene pools. The majority of the L. riparia populations, however, thrive in secondary habitats, highlighting their role for conservation. Implications for insect conservation A dual strategy should be followed of conserving both remaining natural habitat harbouring particular intraspecific gene pools and secondary habitat inhabited by large admixed and genetically highly variable populations. © The Author(s) 2021

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