Datensammlung für die Aufgaben der Energiewirtschaft. Gebäudebestand der öffentlichen Einrichtungen in Hamburg, Registrierung der monatlichen Verbrauchsdaten für Heizenergie, Wasser und Strom. Verzeichnis der Heizungstechnik, Nutzflächen, Gebäudetechnik. Zweck: Minimierung des Energie- und Wasserverbrauchs durch Einflußnahme auf das Verbraucherverhalten und Entwicklung von Sanierungsmaßnahmen. Handbuch und >Systembeschreibung HEISS.
Das Konzept der „Planetaren Grenzen“ (Planetary Boundaries) quantifiziert die Belastungsgrenzen der Erde. Bereits heute gelten diese Grenzen als überschritten. Der Bericht geht der Frage nach, wie vor diesem Hintergrund global verallgemeinerbare Konsummuster aussehen könnten, die auch an deutsche Konsumniveaus anschlussfähig sind und innerhalb planetarer Grenzen bleiben. Er entwickelt und skizziert in Form von Personas beispielhaft sechs Konsummuster, die innerhalb planetarer Grenzen möglich sind. Zusätzlich stellt der Bericht diese idealtypischen Konsummuster den vergangenen, aktuellen und zukünftigen globalen Wachstumsdynamiken verschiedener Güter gegenüber. Durch die Konsumperspektive macht der Bericht greifbar, wie ein Leben innerhalb planetarer Grenzen aussehen könnte. Er liefert Leitlinien für das Konsumverhalten in einer zukünftigen, defossilisierten Welt und skizziert potenzielle global verallgemeinerbare und anschlussfähige Konsummuster. Veröffentlicht in Texte | 164/2024.
Kurzbeschreibung Seit Sommer 2019 gibt es ein neues Angebot zum Thema „Müll in unseren Meeren“ im Multimar Wattforum in Tönning- das größte Besucher- und Bildungszentrum für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Wir alle kennen die Bilder von vermüllten Stränden, Müllstrudeln in den Ozeanen oder an Müll verendeten Tieren. Aber welche Auswirkungen hat das auf das Ökosystem Wattenmeer? Wie gefährlich ist eigentlich Mikroplastik? Und was hat das mit uns zu tun? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des „Forscherlabors Meeresmüll“ im Multimar Wattforum. Inhalte und Methoden, die in den aktuellen Fachanforderungen der Fächer Biologie, Naturwissenschaften, Geografie und Weltkunde verankert sind, werden aufgegriffen. Es richtet sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler der 3. bis 10. Jahrgangsstufen, ist aber auf Anfrage auch für andere (Lern-) Gruppen, wie z.B. Familien buchbar. Bei einer spannenden, themenbezogenen Führung durch die Ausstellung des Multimar Wattforums lernen die Schülerinnen und Schüler die angrenzende Nordsee als Lebensraum kennen, der durch die Vermüllung gefährdet ist. In dem anschließenden praktischen Teil im Schullabor wird die Gruppe selbst aktiv und führt anschaulich aufbereitete Versuche durch, um Ursachen und Folgen von Mülleinträgen in den marinen Lebensraum zu untersuchen. Die Versuche sind an die jeweiligen Klassenstufen angepasst. Darüber hinaus werden vielfältige Anregungen geboten, um den eigenen Lebensstil sowie den Umgang mit Konsumgütern zu hinterfragen und Ideen für abfallarme Alternativen zu entwickeln. Mit dem neuen Bildungsangebot zum Thema „Meersmüll“ soll ein Beitr ag dazu geleistet werden, ein stärkeres Bewusstsein für das Problem der Verschmutzung unserer Meere zu schaffen und Schülerinnen und Schüler für die Bedeutung des Meeresschutzes zu sensibilisieren. Das Multimar Wattforum in Tönning ist das größte Besucher- und Bildungszentrum für den Nationalpark Wattenmeer in Schleswig-Holstein. Es verbindet die vielfältigen Phänomene des Wattenmeeres und seiner Bewohner mit schulischen Lerninhalten und bietet für alle Klassenstufen diverse Bildungsangebote.
The concept of ‘Planetary Boundaries’ quantifies the limits on the Earth system. The report explores the question on how consumption patterns could look like which are globally transferable, compatible with German consumption levels and remain within planetary boundaries. The report examines this question based on average consumption patterns in Germany. It develops and outlines six exemplary consumption patterns as personas which are possible within planetary boundaries. Through the consumption perspective, the report makes tangible what life within planetary boundaries could look like. It provides guidelines for consumer behaviour in a future, defossilised world and outlines potential globally generalisable and connectable consumption patterns. Veröffentlicht in Texte | 165/2024.
In Fortsetzung der erfolgreichen Tagungsreihe bieten die Umweltministerien und Umweltbundesämter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erneut eine Plattform für den länderübergreifenden Austausch zu aktuellen Themen der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft. Schwerpunkte der diesjährigen Tagung sind unter anderem: Ressourcenschonende Fahrzeuge und Batterierecycling Förderung des Kunststoffrecyclings Zirkuläre Ansätze beim Bauen und der Nutzung von Holz Umweltfreundliche Nutzungskonzepte für Textilien Nachhaltige Lebens- und Konsummuster Die Veranstaltung richtet sich an Fachleute aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Industrie und weiteren relevanten Bereichen. Referierende werden praxisnahe Ansätze und Strategien vorstellen, die zur Umsetzung eines nachhaltigen Ressourcenmanagements beitragen. Mehr Informationen finden Sie hier .
Die Rechtsgrundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft liegt im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele. Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung wird in einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte konkretisiert: Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, tragen diejenigen, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben eine Produktverantwortung. Die Produktverantwortung ist im dritten Teil des KrWG in den §§ 23 – 27 beschrieben. Des Weiteren ermächtigt der § 23 Abs. 4 die Bundesregierung Rechtsverordnungen zur Präzisierung der Pflichten, die sich aus der Produktverantwortung ergeben, zu erlassen. Dazu wurde das untergesetzliche Regelwerk in Form des Batteriegesetzes (BattG), des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG), der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) und der Verpackungsgesetzes (VerpackG) erlassen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) regelt die Rücknahme von gebrauchten Batterien. Es bestimmt u. a. die Pflichten von Herstellern (§§ 4 und 5), der Vertreiber (§ 9) und der Endnutzer (§ 11). Die Entsorgung von gebrauchten Batterien wird über die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ www.grs-batterien.de organisiert. Elektro- und Elektronikgeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags, für große Teile unseres heutigen Lebensstils sind sie unverzichtbar. Die Verkaufsmengen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu: Wurden 2006 etwas mehr als 1,8 Mio. Tonnen Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr gebracht, waren es 2019 bereits fast 2,6 Mio. Tonnen. Die Sammelmenge, also die Menge der korrekt entsorgten Altgeräte, stieg im selben Zeitraum jedoch nur von etwa 0,8 auf 0,9 Mio. Tonnen. Für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten wird eine große Menge an Energie und Rohstoffen verwendet, darunter auch solche, die nur an wenigen Orten der Welt verfügbar sind und deren Abbau mitunter ohne Beachtung von Umweltschutz und Menschenrechten stattfindet. Darüber hinaus enthalten Elektro- und Elektronikgeräte häufig gefährliche Substanzen. Daher ist es besonders wichtig, durch eine hochwertige und fachgerechte Entsorgung zumindest einen Teil der Rohstoffe zurückgewinnen, den illegalen Export und die Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt zu verhindern. Die seit 2019 geltende gesetzliche Sammelquote wurde in Deutschland bisher verfehlt. Auf europäischer Ebene regelt die WEEE-Richtlinie die Entsorgung von Altgeräten und die RoHS-Richtlinie macht Vorgaben zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Diese sind mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt und seit dem ersten Inkrafttreten bereits mehrfach geändert worden. Die Anforderungen an die Behandlung der Altgeräte wurden durch Inkrafttreten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) am 1. Januar 2022 neu geregelt. Die Rücknahme von Altgeräten ist in Deutschland grundsätzlich nach dem Prinzip der geteilten Produktverantwortung organisiert. Das heißt, die Hersteller müssen ihre Geräte zunächst registrieren. Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Hersteller müssen reihum nach einem bestimmten Schlüssel die Abholung sowie die weitere Behandlung der gesammelten Geräte organisieren und finanzieren. Die Registrierung und Durchführung dieser so genannten Abholkoordination übernimmt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als gemeinsame Stelle der Hersteller. Die Abgabe von Altgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgt in der Regel an Wertstoffhöfen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Altgeräte fachgerecht zu entsorgen. Als Erkennungszeichen dient dieses von der Stiftung ear entwickelte Logo. Bei großen Geräten gilt hier das Prinzip der 1:1-Rücknahme: Das heißt, wird zum Beispiel ein neuer Kühlschrank gekauft, muss der Händler/Vertreiber das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf vor Ort oder über das Internet erfolgt. Kleine Geräte müssen in haushaltsüblichen Mengen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes kostenlos angenommen werden (0:1-Rücknahme). Ab 01.07.2022 sind auch große Lebensmittelhändler verpflichtet, Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Auch hier gilt: 1:1-Rücknahme eines ähnlichen Altgerätes bei Neuverkauf; 0:1-Rücknahme beliebiger Kleingeräte bis max. 25 cm ( max. 3 Altgeräte pro Geräteart), auch ohne Neukauf eines Gerätes . Wichtig zu wissen ist, dass Altgeräte unter keinen Umständen in die häusliche Abfalltonne gehören! Jedes Elektro- und Elektronikgerät trägt aus diesem Grund die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Abfalltonne. Auch die Mitnahme von Elektro- oder Elektronikaltgeräten im Rahmen von Schrottsammlungen ist illegal! Hinweise zur korrekten Entsorgung gibt das vom LAU herausgegebene Faltblatt sowie die Informationsplattform e-schrott-entsorgen.org . Diese Verordnung regelt die Rücknahmepflicht der Hersteller von Fahrzeugen (§ 3), die Überlassungspflicht des Letzthalters (§ 4) und die Entsorgungspflicht der Wirtschaftsbeteiligten (§ 5). Sie dient der Abfallvermeidung (§ 8). Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 11 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme finden Sie hier. Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann hier gefunden werden. Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Das VerpackG regelt ebenfalls den Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungen. Zum Thema Einweg- und Mehrweg getränke verpackungen finden Sie weitere Informationen im Faltblatt "Dosenpfand" , welches das LAU herausgegeben hat. Falls Sie weitere Informationen zur Thematik Mehrwegangebotspflicht benötigen, steht Ihnen das FAQ vom MWU zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 02.02.2023
Vorherrschende Konsummuster tragen zum globalen Verlust der biologischen Vielfalt bei. Im Forschungsprojekt werden diese Auswirkungen anhand der drei Fallbeispiele Palmöl, Soja und Shrimp quantifiziert und politikrelevante Maßnahmenempfehlungen entwickelt, um deren Konsum naturverträglicher zu gestalten.
Radon-Biobank soll Wissen über Wirkung von Radon erweitern Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Universitätsmedizin Göttingen Ausgabejahr 2025 Datum 07.01.2025 Sammlung von Bioproben für eine Radon Biobank Das radioaktive Gas Radon ist eine der Hauptursachen von Lungenkrebs. Doch welche zugrundeliegenden biologischen Wirkungen hat es, etwa auf das blutbildende System? Um Forschung zu dieser Frage zu ermöglichen, bauen das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) und die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) eine Radon-Biobank auf. Die UMG sammelt Bioproben wie Blut und Speichel von Personen, die einer bekannten Radon - Aktivität ausgesetzt waren. Die Biobank selbst wird beim BfS angesiedelt sein. Das dreijährige Projekt läuft seit November 2023 und wird mit knapp 700.000 Euro aus dem Ressortforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) finanziert. Radon ist ein radioaktives Gas, das im Boden entsteht. Von dort aus kann es zum Beispiel durch Risse im Fundament oder durch undichte Kabel- und Rohrdurchführungen in Gebäude eindringen und sich in der Raumluft anreichern. Dass Radon das Lungenkrebs- Risiko erhöht, ist aus epidemiologischen Studien wissenschaftlich gut belegt. Weit weniger gut erforscht sind zugrundeliegende biologische Wirkungen von Radon . In den wenigen bisherigen biologischen Studien am Menschen wurde vor allem biologisches Material von Männern untersucht. Alter und Geschlecht in der Radon -Forschung berücksichtigen Automatische mikroskopische Analyse von DNA-Schadensmarkern Die Radon -Biobank nimmt nun die gesamte Bevölkerung in den Blick. Sie ermöglicht spätere Projekte, die die biologischen Wirkmechanismen von Radon erforschen. Dabei soll auch der Einfluss von Alter und Geschlecht untersucht werden. Die in der Zukunft gewonnenen Erkenntnisse sollen zu einem verbesserten Schutz vor Radon beitragen. Eine vergleichbare Radon -Biobank gibt es bisher weder in Deutschland noch im Ausland. Nach Abschluss des Projektes soll die Radon -Biobank Daten und Bioproben von etwa 600 Personen aus zirka 200 Haushalten enthalten, darunter auch Proben von Kindern. Hierfür hat das BfS damit begonnen, Teilnehmer*innen einer früheren Studie zu kontaktieren, in deren Wohnungen Radon -Messungen durchgeführt wurden. Um eine Probennahme gebeten werden Haushalte mit höheren Radon -Werten (über 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft) sowie Haushalte mit sehr niedrigen Radon -Werten (unter 40 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft). Mehr als 100 Haushalte haben bereits zugesagt. UMG sammelt Bioproben, BfS lagert und analysiert Geplante Bioproben und Analysen Ein Studienteam unter der Leitung von Rami El Shafie, Stellvertreter des Direktors der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie der Universitätsmedizin Göttingen (UMG), und Sara Nußbeck, Leiterin der Zentralen Biobank der UMG, startete im November 2024 die Sammlung von Daten und Bioproben. Das speziell qualifizierte Team sucht die Studienteilnehmer*innen zu Hause auf und entnimmt Blut, Speichel und abgehustetes Sekret aus den Bronchien, auch Sputum genannt, sowie Abstriche aus Mund und Nase. Neben den Bioproben werden mit einem Fragebogen Daten zur Gesundheit und zum Lebensstil erhoben. Daten und Bioproben gehen im Anschluss an den BfS -Standort München (Neuherberg), wo sie im Fachgebiet Strahlenbiologie aufbereitet, gelagert, verwaltet und analysiert werden. Die Proben- und Datensammlung ist auf Anfrage und nach positiver Begutachtung auch für andere Forscher*innen aus europäischen Ländern, für die entweder die Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) oder ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gilt, verfügbar. Rückschlüsse auf die Personen, die die Bioproben und Daten gespendet haben, sind dabei nicht möglich. Die Studie ist im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS) und im WHO Register für klinische Studien offiziell registriert. Stand: 07.01.2025
Die Rechtsgrundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft liegt im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele. Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung wird in einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte konkretisiert: Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, tragen diejenigen, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben eine Produktverantwortung. Die Produktverantwortung ist im dritten Teil des KrWG in den §§ 23 – 27 beschrieben. Des Weiteren ermächtigt der § 23 Abs. 4 die Bundesregierung Rechtsverordnungen zur Präzisierung der Pflichten, die sich aus der Produktverantwortung ergeben, zu erlassen. Dazu wurde das untergesetzliche Regelwerk in Form des Batteriegesetzes (BattG), des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG), der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) und der Verpackungsgesetzes (VerpackG) erlassen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) regelt die Rücknahme von gebrauchten Batterien. Es bestimmt u. a. die Pflichten von Herstellern (§§ 4 und 5), der Vertreiber (§ 9) und der Endnutzer (§ 11). Die Entsorgung von gebrauchten Batterien wird über die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ www.grs-batterien.de organisiert. Elektro- und Elektronikgeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags, für große Teile unseres heutigen Lebensstils sind sie unverzichtbar. Die Verkaufsmengen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu: Wurden 2006 etwas mehr als 1,8 Mio. Tonnen Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr gebracht, waren es 2019 bereits fast 2,6 Mio. Tonnen. Die Sammelmenge, also die Menge der korrekt entsorgten Altgeräte, stieg im selben Zeitraum jedoch nur von etwa 0,8 auf 0,9 Mio. Tonnen. Für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten wird eine große Menge an Energie und Rohstoffen verwendet, darunter auch solche, die nur an wenigen Orten der Welt verfügbar sind und deren Abbau mitunter ohne Beachtung von Umweltschutz und Menschenrechten stattfindet. Darüber hinaus enthalten Elektro- und Elektronikgeräte häufig gefährliche Substanzen. Daher ist es besonders wichtig, durch eine hochwertige und fachgerechte Entsorgung zumindest einen Teil der Rohstoffe zurückgewinnen, den illegalen Export und die Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt zu verhindern. Die seit 2019 geltende gesetzliche Sammelquote wurde in Deutschland bisher verfehlt. Auf europäischer Ebene regelt die WEEE-Richtlinie die Entsorgung von Altgeräten und die RoHS-Richtlinie macht Vorgaben zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Diese sind mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt und seit dem ersten Inkrafttreten bereits mehrfach geändert worden. Die Anforderungen an die Behandlung der Altgeräte wurden durch Inkrafttreten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) am 1. Januar 2022 neu geregelt. Die Rücknahme von Altgeräten ist in Deutschland grundsätzlich nach dem Prinzip der geteilten Produktverantwortung organisiert. Das heißt, die Hersteller müssen ihre Geräte zunächst registrieren. Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Hersteller müssen reihum nach einem bestimmten Schlüssel die Abholung sowie die weitere Behandlung der gesammelten Geräte organisieren und finanzieren. Die Registrierung und Durchführung dieser so genannten Abholkoordination übernimmt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als gemeinsame Stelle der Hersteller. Die Abgabe von Altgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgt in der Regel an Wertstoffhöfen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Altgeräte fachgerecht zu entsorgen. Als Erkennungszeichen dient dieses von der Stiftung ear entwickelte Logo. Bei großen Geräten gilt hier das Prinzip der 1:1-Rücknahme: Das heißt, wird zum Beispiel ein neuer Kühlschrank gekauft, muss der Händler/Vertreiber das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf vor Ort oder über das Internet erfolgt. Kleine Geräte müssen in haushaltsüblichen Mengen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes kostenlos angenommen werden (0:1-Rücknahme). Ab 01.07.2022 sind auch große Lebensmittelhändler verpflichtet, Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Auch hier gilt: 1:1-Rücknahme eines ähnlichen Altgerätes bei Neuverkauf; 0:1-Rücknahme beliebiger Kleingeräte bis max. 25 cm ( max. 3 Altgeräte pro Geräteart), auch ohne Neukauf eines Gerätes . Wichtig zu wissen ist, dass Altgeräte unter keinen Umständen in die häusliche Abfalltonne gehören! Jedes Elektro- und Elektronikgerät trägt aus diesem Grund die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Abfalltonne. Auch die Mitnahme von Elektro- oder Elektronikaltgeräten im Rahmen von Schrottsammlungen ist illegal! Hinweise zur korrekten Entsorgung gibt das vom LAU herausgegebene Faltblatt sowie die Informationsplattform e-schrott-entsorgen.org . Diese Verordnung regelt die Rücknahmepflicht der Hersteller von Fahrzeugen (§ 3), die Überlassungspflicht des Letzthalters (§ 4) und die Entsorgungspflicht der Wirtschaftsbeteiligten (§ 5). Sie dient der Abfallvermeidung (§ 8). Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 11 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme finden Sie hier. Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann hier gefunden werden. Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Das VerpackG regelt ebenfalls den Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungen. Zum Thema Einweg- und Mehrweg getränke verpackungen finden Sie weitere Informationen im Faltblatt "Dosenpfand", welches das LAU herausgegeben hat. Falls Sie weitere Informationen zur Thematik Mehrwegangebotspflicht benötigen, steht Ihnen das FAQ vom MWU zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 02.02.2023
Das Land Berlin verfolgt das wichtige Ziel, das derzeit hohe Restmüllaufkommen durch Wiederverwendung und Recycling von anfallenden Stoffen in den nächsten Jahren deutlich zu reduzieren. Hierdurch können bekanntlich hohe Umweltentlastungen wie Reduzierung von schädlichen Klimagasen aber auch relevante Ressourceneinsparungen für das Land Berlin erzielt werden. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat ein neues Umweltbildungsangebot für Sekundarstufen entwickelt. Das Projekt „Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte“ gibt Impulse für den richtigen Umgang mit Tablet, TV, Handy & Co. und steht Schüler*innen und Lehrkräften ab sofort unter Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte (BSR) zur Verfügung. Das Angebot entstand im Rahmen eines Förderprojektes der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in Partnerschaft mit der BSR und ist für Berliner Schulen kostenfrei. „Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte“ besteht aus Unterrichtseinheiten mit didaktisch-methodischen Hinweisen für die Lehrkräfte sowie Arbeitsblättern. Die Einheiten orientieren sich am Rahmenlehrplan, sind praxisnah, ohne große Vorbereitung durchführbar und können sukzessive um interaktive Elemente ergänzt werden. Zudem steht den Lehrkräften ein Leitfaden für die Durchführung eines Projekttages in Eigenregie zur Verfügung. Alternativ können die Schulen für diesen Projekttag einen Referenten buchen, der für eine 90-minütige Projektstunde an die Schule kommt und das Thema mit den Schüler*innen behandelt. Das Bildungsangebot richtet sich an folgende Zielgruppen im Einzelnen Jugendliche und junge Erwachsene von 13 bis 19 Jahren. Schüler:innen an allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I (Klasse 7-10) und der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) Lehrkräfte der Sekundarstufe I und II in den MINT-Fächern und relevanten gesellschaftswissenschaftlichen Fächern. Eltern sowie Multiplikator:innen der lokalen Akteure der Bildungscommunity Das Bildungsangebot orientiert sich an den Prinzipien der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und greift die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) auf. Ziel des Bildungsangebotes ist es, dass die Schüler:innen die Bedeutung ihres eigenen Verbraucherverhaltens für einen klimafreundlichen Konsum und eine weitgehend klimaneutrale Stadt wahrnehmen und diese Erkenntnis auf ihr Nutzungs- und Entsorgungshandeln im Alltag übertragen.
Origin | Count |
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Bund | 1614 |
Land | 81 |
Type | Count |
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Ereignis | 17 |
Förderprogramm | 1356 |
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Text | 224 |
unbekannt | 94 |
License | Count |
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Deutsch | 1581 |
Englisch | 291 |
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Boden | 1691 |
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Weitere | 1620 |