Das Projekt "Investitionserleichterung und kommunale Planungshoheit - die Wahrung der Belange der Standortgemeinden bei der immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Institut für Umweltrecht durchgeführt. Die Dissertation geht der Frage nach, ob die durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz von 1993 geaenderte Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen mit der durch Art. 28 II GG geschuetzten kommunalen Planungshoheit vereinbar ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass dies nur insoweit bejaht werden kann, als die Bauleitplanung der Gemeinde als Abwaegungsbelang bei der Zulassungsentscheidung fuer eine Abfallentsorgungsanlage beruecksichtigt wird. Die Zulassung nach Paragraph 6 BImSchG ist daher als Ermessensentscheidung der Fachbehoerde anzusehen.