Indikator: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Die wichtigsten Fakten Die durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugte Strommenge ist bis 2017 fast kontinuierlich gestiegen. Der Rückgang der KWK-Stromerzeugung zwischen 2017 und 2018 liegt an der Änderung der Energiestatistik: Seit 2018 werden KWK-Anlagen genauer erfasst. Im KWK-Gesetz ist festgeschrieben, dass im Jahr 2025 durch KWK 120 Terawattstunden ( TWh ) Strom erzeugt werden sollten. Das Ziel von 110 TWh für das Jahr 2020 wurde mit 112 TWh erreicht. Welche Bedeutung hat der Indikator? Bei der Stromerzeugung entsteht üblicherweise auch Wärme, die in konventionellen Kraftwerken in der Regel ungenutzt bleibt. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird diese verwendet. KWK-Systeme haben somit einen deutlich höheren Brennstoffausnutzungsgrad im gekoppelten Betrieb. Sie nutzen einen deutlich größeren Teil der in den Brennstoffen enthaltenen Energie als herkömmliche Systeme. Im Vergleich zu einer Anlage auf dem neuesten Stand der Technik, die Strom und Wärme separat erzeugt, sind bis zu 20 % Einsparungen an Primärenergie möglich. Verringert sich der Energiebedarf, sinken auch die mit der Energiebereitstellung und -wandlung verbundenen Umweltbelastungen. Beispielsweise lässt sich der Ausstoß von Treibhausgasen verringern, wenn verstärkt auf KWK gesetzt wird. Auch der Bedarf an Energieträgern nimmt ab. Der Einsatz von KWK kann so zu einer ressourcensparenden Wirtschaftsweise beitragen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die Stromerzeugung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung hat sich positiv entwickelt: Die erzeugte Elektrizität stieg von 78 TWh im Jahr 2003 auf 103 TWh im Jahr 2023. Dieser Zuwachs wurde vor allem durch den Ausbau der Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung sowie durch den Zubau der Erdgas-KWK getragen. Der Rückgang von 2017 auf 2018 ist im Wesentlichen auf eine verbesserte energiestatistische Erfassung der KWK-Anlagen ab 2018 zurückzuführen (für weitere Informationen siehe Gores, Klumpp 2018 ). Der moderate Rückgang seit 2018 bis 2020 um etwa 1,8 % auf 112 TWh spiegelt die reduzierte Nachfrage nach Strom in diesem Zeitraum wider. Der Rückgang basiert hauptsächlich auf der Stilllegung von KWK-Anlagen, die auf Basis von Stein- und Braunkohle betrieben wurden. Im gleichen Zeitraum ist die gesamte Nettostromerzeugung um 9,8 % zurückgegangen. Mit der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes KWKG) zum 01.01.2016 wurde als Ziel festgeschrieben, dass im Jahr 2020 Strom im Umfang von 110 TWh und im Jahr 2025 120 TWh aus KWK-Anlagen erzeugt werden soll. Mit den Regelungen des neuen Gesetzes sollen die Rahmenbedingungen für KWK verbessert werden. Insgesamt zeigt das Gesetz positive Wirkungen. Die KWK-Stromerzeugung im Jahr 2020 lag 7 TWh über dem Zielwert für dieses Jahr. Wie wird der Indikator berechnet? Der Indikator basiert auf Daten des Statistischen Bundesamtes für öffentliche und industrielle Kraftwerke ( Monatsbericht über die Elektrizitätsversorgung sowie Fachserie 4, Reihe 6.4 ). Durch diese Erhebungen werden jedoch nicht alle Anlagen erfasst. Deshalb wurden Modelle entwickelt, um auch die Stromerzeugung durch weitere Anlagen einbeziehen zu können: In Gores et al. 2014 sowie Baten et al. 2014 werden die Modelle und Berechnungsverfahren näher beschrieben. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)" sowie im Themen-Artikel „ Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im Energiesystem “ .
Die Berliner Verkehrsampeln werden von der Abt.Verkehrsmanagement überwacht. Die meisten Ampeln sind über Kabelverbindungen an einen Verkehrsrechner angeschlossen. Sie sammeln die Daten der Lichtsignalanlagen und leiten sie an die Verkehrsregelungszentrale der Abt. Verkehrsmanagement weiter. Verkehrsrechner In Berlin werden 12 Verkehrsrechner betrieben. Ampeln, die keine Kabelverbindung zu einem Verkehrsrechner haben, werden über Funk überwacht. Die Verkehrsrechner erfüllen aber noch eine andere Funktion. Bei modernen Lichtsignalanlagen laufen die Signalprogramme in einem eigenen Steuergerät. Bei älteren Ampeln fehlt dieses Gerät. Sie werden deshalb vom Verkehrsrechner gesteuert. Der Nachteil ist: Wird die Verbindung zum Verkehrsrechner unterbrochen, fällt die Ampel aus. Moderne Ampeln arbeiten dagegen auch bei solchen Störfällen weiter. Bei den meisten Ampeln in Berlin leuchten heute noch in Reflektoren eingesetzte Glühlampen hinter den farbigen Streuscheiben. Neuere Ampeln arbeiten dagegen mit Leuchtdioden oder LEDs (eine Abkürzung des englischen “Light Emitting Diode”). LED-Displays verbrauchen sehr viel weniger Energie und halten bis zu 20 Mal länger als herkömmliche Glühlampen. Das macht die Instandhaltung der Ampeln spürbar billiger. An LED-Displays können zudem keine Phantombilder entstehen. Um Phantombilder auch bei traditionellen Ampeln so gut als möglich zu verhindern, werden an Berliner Straßen, die in Ost-West-Richtung verlaufen, spezielle Blenden in den Signalgebern eingesetzt.
Die Verleihung des 9. Preises der Umweltallianz stand in diesem Jahr unter dem Motto „25 Jahre Umweltallianz – Innovative Umweltideen aus Sachsen- Anhalt“. Er wurde in den Kategorien „Produkte und Technologien“ und „Konzepte und Projekte“ vergeben. Außerdem wurde erneut der „Sonderpreis der Umweltallianz“ verliehen, der ausschließlich Mitgliedern vorbehalten ist. Insgesamt hat die Umweltallianz Sachsen-Anhalt Preisgelder in Höhe von 24.000 Euro ausgelobt. Eine fünfköpfige Jury hatte in einem ersten Bewertungsschritt aus allen Bewerbern zunächst neun Finalisten ausgewählt. Diese konnten sich im September persönlich der Jury präsentieren und erhielten ein professionell produziertes Video für die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Die Preisverleihung fand am 13.11.2024 im Palais am Fürstenwall der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt statt. Vorsitz: Prof. Dr.-Ing. Daniela Thrän Leiterin Department Bioenergie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, in Kooperation mit dem Deutschen Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH – DBFZ Mitglieder: Gesa Kupferschmidt Abteilungsleiterin Technischer Umweltschutz, Bodenschutz, Klimaschutz am Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Klaus Olbricht Präsident der Industrie- und Handelskammer Magdeburg Fabian Hoppe Geschäftsführer Kommunikation, Bildung und Nachhaltigkeit, Pressesprecher beim Verband der Chemischen Industrie e.V., Landesverband Nordost (VCI Nordost) Robert Gruhne Reporter Landesredaktion Magdeburger Volksstimme bei Volksstimme Investigation GmbH Preisträger: Inflotec GmbH aus Magdeburg Preisgeld: 8000 Euro Würdigung für: Energieeffiziente und ressourcenschonende Wasseraufbereitung Die Inflotec GmbH hat eine innovative, ressourcenschonende und energieeffiziente Technologie entwickelt, mit der sich autark überall jegliches Wasser zu Trink- oder Brauchwasser aufbereiten lässt (Kreislaufsystem). Im Vergleich zu herkömmlichen Umkehrosmose-Aufbereitungssystemen wird nur ein Fünftel an Energie benötigt. Durch die Rückspül- und Selbstreinigungsfunktion der Anlagen müssen zudem keine Filter gewechselt werden. Die modularen, autonomen und mobilen Systeme können praktisch überall eingesetzt werden. Die Innovation hierbei ist die Entwicklung eines einzigartigen neuen Membranprozesses zur ressourceneffizienten Wasseraufbereitung. Eine herkömmliche Keramikmembran (Ultrafiltration) wird durch Post-Modifikation mit Polyelektrolyten zu einer Nanofiltrationsmembran mit einzigartigen Trenn- und Materialeigenschaften. Das System ermöglicht in einem Aufbereitungsschritt die sichere Reinigung selbst von schwer behandelbaren Wasserressourcen (z. B. kontaminierten Abwässern). Neben Partikeln (Mikroplastik, Medikamentenrückstände, Schwermetalle, Uran, Arsen, PFAS etc.), Bakterien und Viren können auch gelöste Wasserinhaltsstoffe (Organik, Salze) sowie Öle und Fette zurückgehalten werden. Finalist: IPT-Pergande Gesellschaft für innovative Particle Technology mbH Würdigung für: Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks in der Wirbelschichtgranulation durch Nutzung von Abwärme IPT-Pergande betreibt am Standort Weißandt-Gölzau mehrere Produktionsanlagen zur Herstellung von Produkten für die chemische Industrie. Eine Schlüsseltechnologie ist hierbei die Wirbelschicht-Granulation. Bei diesem Prozess wird eine wässrige Suspension mit einem erwärmten Prozessgas getrocknet und dabei granuliert. Die signifikante Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks des Gesamtverfahrens wurde durch die Nutzung der Abwärme von Kompressoren für die Erzeugung von Druckluft erreicht, indem das Prozessgas vorgewärmt wird, wodurch sich eine Reduzierung des Heizdampfes ergibt. Der reduzierte Dampfbedarf führt wiederum zu einer Verringerung des Erdgasverbrauches. Die resultierende CO 2 -Einsparung pro Jahr liegt bei 400 bis 500 t. Finalist: POLICYCLE Deutschland GmbH Würdigung für: Energieeffizientes Recycling für echte Härtefälle | Kleberbeschichtete Altfolien werden erstmals wieder zu Folie Kleberbeschichtete Schutzfolien, die fast in jeder Industrie Anwendung finden, sind heute nicht recyclingfähig. Auf Grund ihrer Beschichtung werden sie bis dato thermisch verwertet. Beim Recycling führen sie zu einem Verblocken und Verkleben der Anlagen oder der späteren Folie auf Grund von Klebermigration. Gleichzeitig ist die Folienindustrie dazu angehalten, die Verfügbarkeit von Rezyklaten am Markt zu steigern und Kreisläufe zu etablieren. Daher war das Ziel der Entwicklung seitens der POLICYCLE Deutschland GmbH bisher nicht recyclebare Folien erstmals zu recyclen, in eine neue Folie zurückzuführen und dabei das energieintensive Recycling wirtschaftlicher und automatisierter zu gestalten. Mit dem so entstandenen Fluff-to-Film-Prozess werden durch Auslassen eines gesamten Prozessschritts gegenüber dem klassischen Recycling bis zu 40 % Energie und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen in der Produktion eingespart. Gleichzeitig ist das entstehende Folienendprodukt „Müllsack“ bis zu dreimal dünner, aber ebenso belastbar wie ein vergleichbarer Standardmüllsack. Der mit dem „Blauen Engel“ zertifizierte Müllsack besteht aus mehr als 95 % post-consumer-Rezyklat, 70 % davon machen die kleberbeschichteten Altfolien aus. Durch den hohen Polyethylen-Anteil wäre der Müllsack, je nach vorliegendem Entsorgungssystem, selbst wieder recyclingfähig. Preisträger: GMBU e.V. Gesellschaft zur Förderung von Medizin-, Bio- und Umwelttechnologien, Halle Preisgeld: 8000 Euro Würdigung für: Schäumbare Verbundmaterialien auf Pflanzenbasis Die GMBU e. V. bietet innovative Rezepturen für pflanzenbasierte und rezyklierbare Komposite mit natürlichen Füllstoffen an, die sich für den 3D-Druck, den Spritzguss und hydraulisches Pressen eignen. Als Füllstoffe dienen natürliche Reststoffe, wie Hanf- und Hopfenschäben, Kakao- und Kaffeeschalen sowie Kokos- und Papierfasern. Anbauflächen zur Kultivierung werden nicht benötigt, da die Reststoffe prozessgebunden anfallen. Durch die Zugabe der Füllstoffe können 10 % Basispolymer eingespart werden. Dadurch wird eine Reduktion der CO 2 -Emissionen von 60 % im Vergleich zum Einsatz erdölbasierter Kunststoffe erreicht. Die Filamente und Granulate lassen sich wie herkömmliche Compounds verarbeiten und bieten eine holzähnliche Oberfläche. Durch Einarbeitung von zusätzlichem Treibmittel entsteht ein schäumbares Material für den 3D-Druck, welches beispielsweise als Sandwichmaterial im Leichtbau eingesetzt werden kann. Die Expansion des Treibmittels erfolgt während des Druckprozesses und wird über die Düsentemperatur gesteuert. Dadurch kann eine Gewichtsreduzierung von circa 50 % erzielt werden. Finalist: Agrar Burgscheidungen eG, Laucha an der Unstrut Würdigung für: Wasserrecycling für eine integrierte Symbiose der Algenkultivierung im Weinbau: Wi-Sa-We Die Agrar Burgscheidungen eG hat in Kooperation mit der GMBU e. V. – Gesellschaft zur Förderung von Medizin-, Bio- und Umwelttechnologien ein Verfahren zur symbiotischen Aufzucht von Mikroalgen für den Weinbau entwickelt. Durch die Bewässerung von Wein mit aufbereitetem Kulturmedium der Mikroalgen wird Wasser recycelt, die Biodiversität gestärkt, das Pflanzenwachstum verbessert und ein resilientes Mikrobiom geschaffen. Der Nährstoffeintrag aus dem Medium spart Kosten für Düngemittel, was die ökonomische Ressourceneffizienz unterstreicht. Das Verfahren ist vielfältig übertragbar und weist enormes ökologisches Potenzial mit ökonomischen Erfolgsaussichten auf. Finalist: Synthos Schkopau GmbH, Schkopau Würdigung für: Synthesekautschuk für verbesserten Reifenabrieb – ein Beitrag zur Mikroplastikreduktion Die Synthos Schkopau GmbH baut als größter Anbieter von Synthesekautschuk in Europa die Palette nachhaltiger Produkte kontinuierlich aus. In den letzten 15 Jahren wurden am Standort Schkopau erfolgreich SSBR-Typen (Solution Styrene Butadiene Rubber) für energieeffiziente Reifen entwickelt und vermarktet. Dem Synthos-Forscherteam ist es gelungen, zusätzlich den Reifenabrieb zu verringern und damit auch die Mikroplastikbildung aus Reifen zu minimieren. In Hochleistungsreifen verwendete Synthesekautschuke müssen umfangreiche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Für den ökologischen Fußabdruck von Reifen sind umweltverträgliche Zusatzstoffe sowie der Einfluss neuer Synthesekautschuke, z.B. SSBR, relevant. Leistungseigenschaften des Reifens, die mit dem Fahrverhalten und der Sicherheit des Fahrzeugs verbunden sind, müssen mit einem geringen Rollwiderstand und einem niedrigen Abrieb korreliert werden. Während ein hoher Rollwiderstand den Energieverbrauch der Fahrzeuge erhöht, verursacht ein hoher Abrieb die verstärkte Bildung von Mikroplastik. Die neue Technologie verbessert den Abrieb um ca. 8 %, ohne die Leistungseigenschaften negativ zu beeinträchtigen. Preisträger: MOL Katalysatortechnik GmbH, Merseburg Preisgeld: 8000 Euro Würdigung für: Kühlwasserbehandlung in der Kernfusion In technischen Kühlkreisläufen wird das Kühlwasser mittels Kreiselpumpen in eine turbulente Strömung versetzt. Übersteigt die in das Wasser eingetragene Pumpenergie die Stabilisierungsenergie des Wassers, dann bilden sich Wasserdampfbläschen. Bläschen mit einem Durchmesser um 1 Mikrometer sorgen selektiv für saubere Oberflächen auch auf Schweißnähten. Größere Bläschen begünstigen Bakterien und Korrosion bis hin zur Kavitation. Durch Installation spezieller, von der MOL Katalysatortechnik GmbH entwickelter Mineral-Metall-Folien auf der Saugseite der Kreiselpumpen im turbulenten Strömungsbereich wird die Bildungsgeschwindigkeit der Wasserdampfbläschen beschleunigt, so dass anstelle weniger großer gefährlicher Wasserdampfbläschen viele sehr kleine nützliche gebildet werden. Dadurch ist es möglich, Kühlwasser mit hoher technischer und hygienischer Sicherheit und ohne Einsatz von Chemikalien und Bioziden dauerhaft sicher und wirtschaftlich vorteilhaft zu behandeln. Finalist: LEUNA-Harze GmbH, Leuna Würdigung für: Großtechnische Synthese von biobasierten Epoxidharzen aus pflanzlichen Altölen Die bisher zur Verfügung stehende Rohstoffbasis für Epoxidharze ist Erdöl. Im Zuge der Rückwärtsintegration der Produktion der LEUNA-Harze GmbH wurde eine eigene Synthesevariante für den zur Herstellung von Epoxiden notwendigen Rohstoff Epichlorhydrin entwickelt und in einer großtechnischen Anlage mit einer Kapazität von 15.000 t/a realisiert. Dabei wird nicht Propylen, sondern Glycerin, ein Nebenprodukt der Biodieselherstellung, als Rohstoff eingesetzt. Als Startpunkt der Wertschöpfungskette dienen gebrauchte Speisefette und -öle, die über Glycerin und Epichlorhydrin in einem Upcyclingprozess zu biobasierten Epoxidharzen umgesetzt werden. Eine neue Produktlinie mit reduziertem CO 2 -Fußabdruck und garantiertem biobasierten Anteil auf Basis von wiederverwerteten, pflanzlichen Altölen konnte vom Unternehmen erfolgreich auf dem Markt eingeführt werden. Dies ermöglicht einen biobasierten Kohlenstoffanteil von bis zu 42 % bei gleichzeitiger, signifikanter Reduktion des CO 2 -Fußabdrucks der so hergestellten Produkte. Diese finden Anwendung in der Wind-, Bau- und Automobilindustrie. Finalist: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, Lutherstadt Wittenberg Würdigung für: ATMOWELL® – Ammoniakreduzierung im Tierstall Ammoniak (NH 3 ) kann bei übermäßiger Freisetzung negative Effekte auf die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier haben. Deutschland hat sich verpflichtet die nationalen NH 3 -Emissionen bis zum Jahr 2030 um 29 % zu senken (im Vergleich zu 2005). Mit ca. einem Drittel stammt ein Großteil der nationalen NH 3 -Emissionen aus Tierställen. Der Einsatz eines Ureaseinhibitors in Rinder- und Schweineställen ist ein innovativer Ansatz, um diese Emissionen deutlich zu mindern. Damit kann u. a. die Versauerung und Eutrophierung von Böden und Ökosystemen, die Verschiebung des Artenspektrums und Bedrohung der Artenvielfalt sowie die Gesundheitsbelastung (Schleimhautirritationen, sekundärer Feinstaub, Atemwegserkrankungen) gemindert werden. ATMOWELL® ist ein von SKW Piesteritz patentierter Ureaseinhibitor, welcher NH 3 -Emissionen in Rinderställen um 58 % reduziert. Die so verbesserte Luftqualität schützt vor negativen Auswirkungen des Ammoniaks auf Umwelt, Klima, sensible Ökosysteme und vor der Versauerung von Böden.
Das Vereinsgebäude des Sportvereins ?TV Askania Bernburg e.V.? wird saniert. Die EU und das Land Sachsen-Anhalt beteiligen sich über das Förderprogramm STARK III mit 600.052,09 Euro an den Kosten. Sie übernehmen gut 60 Prozent des kalkulierten Gesamtbetrages (989.955,11 Euro). Den Förderbescheid überbrachte heute Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder dem Bernburger Oberbürgermeister, Henry Schütze. Finanzminister André Schröder: ?Über das Förderprogramm STARK III unterstützen wir Kommunen bei Investitionen, die helfen Energie zu sparen. Das erhöht den Klimaschutz und senkt für die Städte und Gemeinden, wie jetzt für Bernburg, langfristig die Betriebskosten, weil zum Beispiel LED-Leuchten weniger Energie verbrauchen als herkömmliche Leuchten. Oder, weil durch eine Dämmung energiesparender die Wunsch-Raumtemperatur gehalten werden kann.? Im Rahmen der energetischen Sanierung erhält das Vereinsgebäude des ?TV Askania Bernburg e.V.? eine Wärmeisolierung: Fassade und Dach werden gedämmt, ebenso die Decken des Kellers und des Obergeschosses. Außerdem werden neuen Fenster und Türen eingebaut. Auch die Elektroinstallation und die Beleuchtung in dem Gebäude werden erneuert. Das Vereinsgebäude des ?TV Askania Bernburg e.V.? (gegründet als Turnverein ?Askania Bernburg?) wurde um 1950 eingeschossig erbaut. Im Zuge der Jahre erfolgte der Anbau eines zwei-geschossigen Gebäudes. Im Vereinshaus untergebracht sind u.a. Sanitäranlagen, Umkleidekabinen, Besprechungsraum sowie Trainings- und Wettkampfraum. Hintergrund: Mit dem STARK III Programm werden energetische und allgemeine Sanierungen vorrangig von Schulen und Kindertagesstätten, aber auch von Sport- oder Museums-Einrichtungen durch EU und Land gefördert. Die EU-Fördergelder kommen dabei aus zwei Fonds: Zum einen ist das der EFRE-Fonds, er speist das Programm bei Vorhaben in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern, zum anderen ist es der ELER-Fonds, der in Anspruch genommen wird, wenn Vorhaben in kleineren Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner gefördert werden. Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de
Energiesparlampen: Der schnelle Dreh für den Klimaschutz Ab Herbst 2009 verabschiedet sich die Glühbirne schrittweise vom Markt - so hat es die EU beschlossen. Ab 1. September 2009 werden alle matten Glühbirnen sowie sämtliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen, danach verschwinden auch Glühbirnen mit geringer Leistung nach und nach. Mit gutem Grund, denn herkömmliche Glühbirnen sind wahrlich keine Leuchten: Sie wandeln nur etwa fünf Prozent ihrer aufgenommenen Energie in Licht um. Der Rest verpufft als Wärme im Raum. Besser sind moderne Kompaktleuchtstofflampen, umgangssprachlich oft Energiesparlampen genannt: Diese setzen etwa 25 Prozent der Energie in Licht um. Zwischen 49 und 177 Euro sinken die Stromkosten, wenn eine alte Glühbirne gegen eine gleich helle, qualitativ hochwertige Energiesparlampe ausgetauscht wird - gerechnet auf 10.000 Betriebsstunden, also je nach Nutzungsintensität innerhalb von drei bis zehn Jahren. „Niemand sollte länger auf das Auslaufmodell Glühbirne setzen. Moderne Energiesparlampen sind der schnelle Dreh für mehr Klimaschutz. Und ein kleiner Handgriff, der die Haushaltskasse spürbar entlastet”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die wichtigsten Tipps rund um Energiesparlampen gibt das UBA im kostenlosen Faltblatt „Bye bye Glühbirne! Warum Energiesparlampen besser sind”. Ein weiterer Vorteil von Energiesparlampen ist ihre deutlich höhere Lebensdauer. Während Glühbirnen im Allgemeinen nur 1.000 Stunden halten, leuchten Energiesparlampen je nach Qualität zwischen 1.500 und 10.000 Stunden, oft sogar bis zu 15.000 Stunden. „Wie bei allen Produkten gilt es auch bei Energiesparlampen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Markenprodukte sind oft besser als Billig- oder ‚No Name’-Lampen. Gutes kostet etwas mehr, hält aber dafür länger und ist auf Dauer günstiger”, sagte UBA -Vizepräsident Holzmann. Je häufiger eine Lampe ein- und ausgeschaltet wird, zum Beispiel im Flur oder Treppenhaus, desto geringer kann die Lebensdauer sein. Es gibt aber viele Energiesparlampen, die ein häufiges „An und Aus” verkraften. Verbraucherinnen und Verbraucher fragen am besten im Handel gezielt danach. Die wichtigsten Verbraucher-Tipps rund um den Lampenkauf lauten: 1. An Lumen-, nicht an Wattangaben orientieren: Die Lumenangabe steht für die Helligkeit einer Lampe. Eine normale Standard-60-Watt-Glühbirne hat zum Beispiel 710 Lumen. Die Werte sind in der Regel auf der Verpackung angegeben. 2. Den richtigen Ton treffen: Energiesparlampen gibt es in verschiedenen Lichtfarben. Die Lichtfarbe wird in Kelvin angegeben. Egal ob warmweißes Licht (rund 2.700 Kelvin) für eine gemütliche Wohnatmosphäre oder ein Tageslichtweiß (rund 6.000 Kelvin) für den Arbeitsplatz - Energiesparlampen gibt es für jede Stimmung. Die Werte sollten in der Regel auf der Verpackung zu finden sein. 3. Die passende Lampe für die richtige Leuchte: Bei geschlossenen Leuchten eignen sich - wegen der größeren Lichtausbeute - Energiesparlampen mit sichtbaren Röhren ohne Ummantelung. Diese sehen in etwa aus wie gefaltete Mini-„Neonröhren”. Bei offenen Leuchten reicht die Palette von der klassischen Birnen- oder Tropfenform bis zur Kerze für den Kronleuchter. Auch hier hilft der Handel bei der richtigen Auswahl. 4. Ausgediente Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll: Wegen der geringen Menge an Schadstoffen, etwa Quecksilber, dürfen Energiesparlampen nicht in den Hausmüll und nicht in den Glascontainer. Sie müssen - wie alte Batterien - gesondert entsorgt werden. Weitere Informationen zur Entsorgung gibt es bei der Abfallberatung vor Ort oder unter Links auf der Seite. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell erfragen, wo der nächstgelegene Wertstoffhof oder eine andere Sammelstelle zu finden ist. Auch vorbildliche Händler nehmen alte Energiesparlampen zurück. Etwa beim Kauf einer neuen Lampe.
PRESSEMITTEILUNG Magdeburg, den 18. März 2015 Top-Thema: Energieeffiziente Straßenbeleuchtung Fachveranstaltung „Roadshow Energieeffiziente Straßenbeleuchtung“ in Halle (Saale) Die „Roadshow Energieeffiziente Straßenbeleuchtung“ hat am 17. März 2015 in Halle (Saale) Station gemacht und setzte damit ein aktuelles „Top-Thema“ auf die Tagesordnung, wie es LENA- Geschäftsführer Marko Mühlstein eröffnend wertete. Zur Fachveranstaltung, zu der die Initiative EnergieEffizienz der Deutschen Energieagentur dena in Kooperation mit der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) geladen hatte, waren rund 130 Vertreter insbesondere aus Kommunen, regionalen Energiedienstleistern und Stadtwerken Sachsen-Anhalts in die Georg- Friedrich-Händel-Halle gekommen. Sie nutzten die Möglichkeit der vielfältigen Informationen in Vorträgen von Fachingenieuren, Energiedienstleistern und -versorgern, Planern und Herstellern sowie die des Erfahrungsaustauschs in Experten- und Diskussionsrunden zu Konzepten, Technologien, Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten sowie Betreibermodellen. Die Chancen und Potenziale energieeffizienter Straßen- und Gebäudebeleuchtung bewegt das Land: Über die Hälfte der Städte und Gemeinden Deutschlands sehen den dringenden Modernisierungsbedarf ihrer veralteten Anlagen, über 2,2 Milliarden kWh Strom könnten nach Aussagen der dena durch den Einsatz moderner Technologien – wie beispielsweise der LED-Technik – jährlich eingespart werden. „Die Kommunen stehen dabei vor vielfältigen Herausforderungen: vor der Umsetzung der EU-Ökodesign-Richtlinie, mit der ab April 2015 herkömmliche Quecksilberdampf- lampen vom Markt genommen werden, vor der geforderten Ersparnis von Energie, aber gleichzeitig vor den hohen Investitionskosten, die zugleich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit stellen“, betonte Marko Mühlstein. Der dringende Ruf der kommunalen Vertreter richtete sich daher auch an die Landespolitik. Mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit sollten Investitionen in energieeffiziente Straßenbeleuchtung auch in Kommunen in Haushaltskonsolidierung – und damit unter Kommunalaufsicht stehend – möglich sein. Dafür müssen Wege gefunden werden. Die LENA signalisierte, diese Frage mit ins Landesnetzwerk „Energie und Kommune“ zu nehmen. Es ist, wie Mühlstein betonte, „ein Dauerbrenner, der uns begleiten wird“. Der Bürgermeister der Stadt Güsten in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Manfred Zander, fasste es so zusammen: „Wenn wir unsere Straßenbeleuchtung mit ihren mehr als 900 Lichtpunkten auf die effizientere Technologie umstellten, entspräche das allein bei der Straßenbeleuchtung einer Entlastung für den Haushalt um rund 70 Prozent!“ Die Einsparpotenziale würden noch immer angezweifelt, Veranstaltungen wie diese aber zeigten mehr als deutlich, dass sie realistisch sind. Hintergrund: Die Roadshow Energieeffiziente Straßenbeleuchtung ist ein Projekt der Initiative EnergieEffizienz der Deutschen Energieagentur dena und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Mit insgesamt zehn deutschlandweiten Veranstaltungen 2014 und 2015 ist es Ziel, Beratungsstandards zu entwickeln und ein Netzwerk Straßenbeleuchtung aufzubauen. Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) initiiert, begleitet du unterstützt als zentraler Ansprechpartner im Auftrag der Landesregierung die Energiewende im Land. Weitere Informationen: www.lena.sachsen-anhalt.de V.i.S.d.P.: Marko Mühlstein, LENA GmbH, Magdeburg, Tel. 0391-567-2040 oder 0162-2797493
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 508/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 508/07 Magdeburg, den 25. September 2007 Landesregierung legt Energiekonzept bis 2020 vor/ Wirtschaftsminister Haseloff: Energiepolitik des Landes von Effizienz und Klimaschutz geprägt Sachsen-Anhalt wird den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf über 20 Prozent verdreifachen und damit das ambitionierte energiepolitische Ziel der Europäischen Union erreichen. Diese Feststellung gehört zu den bedeutendsten Aussagen des neuen Landesenergiekonzepts 2007 bis 2020, das Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff heute dem Kabinett vorgestellt hat. ¿Bereits jetzt nimmt unser Bundesland auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien eine Spitzenposition ein¿, sagte Haseloff. ¿Die langjährige Wachstumsrate des Anteils dieser Energiequellen zwischen 1995 und 2004 betrug knapp 50 Prozent. Sie lag damit weit über dem Bundesdurchschnitt. Um den Anteil der erneuerbaren Energien von 20 Prozent im Jahr 2020 zu erreichen, wird nur ein Wachstum von zehn Prozent pro Jahr benötigt. Sachsen-Anhalt ist heute schon ein führendes Erzeugerland für Strom aus Windenergie und Biomasse, für Biokraftstoffe und Biogas. Wir sind das Bundesland der regenerativen Energien, und so wird es auch bleiben¿, sagte der Minister weiter. Das vom Kabinett gebilligte Energiekonzept der Landesregierung basiert auf einer Studie des Instituts für Energie und Umwelt Leipzig. Untersucht wurden die energetischen und umweltpolitischen, volkswirtschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Aspekte im globalen und nationalen Rahmen sowie auf Landesebene. Das sind die inhaltlichen Schwerpunkte des Landesenergiekonzeptes: - Weil die Versorgung der Bevölkerung mit Energie global immer schwieriger wird, ist auch die Energiepolitik Sachsen-Anhalts ökonomisch, ökologisch, sozial nachhaltig und ethisch vertretbar auszurichten. - Angesichts verknappter Ressourcen bei Erdöl und Erdgas wird auf die Notwendigkeit eines ausgewogenen Energiemixes und insbesondere auf den Stellwert der Braunkohle verwiesen. - In Erwartung des von der Landesregierung für 2008 avisierten Klimaschutzberichtes stellt das Energiekonzept bereits jetzt den Klimaschutz als wichtigen Handlungsschwerpunkt der Landesregierung vor. - Diskutiert werden Strategien zur künftigen Optimierung bei der Umwandlung von Primärenergie und der Anwendung von Endenergie. Nach dem Willen der Landesregierung soll dabei vor allem eine Besserstellung der Kraft-Wärme-Kopplung verfolgt werden. Erhebliches Verbesserungspotenzial wird im Bereich der Gebäudebeheizung und im Verkehrssektor bilanziert. - Die Landesregierung gibt ein klares Bekenntnis zur Förderung des Energiesektors ab. Das geschieht vor dem Hintergrund, dass Sachsen-Anhalt sowohl bei der Braunkohle als auch bei den erneuerbaren Energien sowie bei der Fertigung von Windkraft- und Solaranlagen eine führende Position einnimmt. - Das im Land vorhandene Forschungs- und Entwicklungspotenzial auf dem Energiesektor soll erhalten und weiter ausgebaut werden. Dazu sollen sämtliche Fördermöglichkeiten konsequent ausgeschöpft werden. Da in Sachsen-Anhalt die Strom- und Gaspreise , wie in ganz Ostdeutschland, im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt für die privaten und gewerblichen Verbraucher überdurchschnittlich hoch sind, setzt sich die Landesregierung für mehr Wettbewerb ein. Die Landesregulierungsbehörde und die Landeskartellbehörde, beide beim Wirtschaftsministerium angesiedelt, werden ihren Teil dazu beitragen, dass vertretbare Energiepreise erreicht werden. Die Energiepolitik der Landesregierung ist darauf ausgerichtet, die Auswirkungen der Preisrisiken, aber auch der Förderrisiken in den internationalen Energiemärkten für das Land zu minimieren. Die Abhängigkeit von Importen von Erdöl und Erdgas, aber auch von Steinkohle soll abgemindert werden. In Frage kommen vor allem - Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, - weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien, - Erhalt der heimischen Braunkohlenutzung in hoch effizienten und damit klimaschonenden Kraftwerken als preisgünstiger und sicherer Energieträger. Bei der energiepolitischen Bewertung der Braunkohle verweist das Energiekonzept auf die großen geologischen Vorräte, so dass für einen sehr langen Zeitraum ein großer Teil des Primärenergiebedarfs Sachsen-Anhalts durch Braunkohle abgedeckt werden könnte. Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass die seit 1990 in die Braunkohle-Infrastruktur geflossenen Investitionen nicht volkswirtschaftlich entwertet werden, wobei insbesondere auf den Weiterbetrieb der zwei bereits genutzten Tagebaue im Land und auf die Braunkohleverstromung großen Wert gelegt wird. Allerdings bewertet die Landesregierung den seitens der Braunkohlenindustrie diskutierten Aufschluss eines neuen Tagebaugebiets im Bereich der Egelner Mulde aus heutiger Sicht als unangebracht. Sollte es im Bereich Egeln jemals zu einem Abbau kommen, wäre allenfalls die Nutzung der dort gewonnenen Braunkohle in der Kohlechemie vorstellbar. Die Erschließung eines Tagebaus im Bereich Profen wird als Fortsetzung des dortigen bedeutenden Braunkohlenbergbaus zur Sicherstellung der Versorgung der Kraftwerke im Süden des Landes angesehen. Eine Gewinnung in den Zukunftsfeldern ist aber nur möglich, wenn in den betroffenen Regionen für derartige Vorhaben Akzeptanz besteht. Im Bereich der erneuerbaren Energien soll der Ausbau der Windenergie nur in den ausgewiesenen raumordnerisch abgesicherten Eignungsgebieten fortgesetzt werden. Die Biomassenutzung bietet erhebliche Chancen für den ländlichen Raum. Photovoltaik wird zunehmend genutzt, wenn die Anlagen kostengünstiger hergestellt werden können. Damit kann, auch wegen der Produktion der sachsen-anhaltischen Q-Cells AG und kooperierender Unternehmen, in kommender Zeit gerechnet werden. Die Solarthermienutzung stellt ein effektives Verfahren zur Wärmeerzeugung für energetisch sanierte Wohnhäuser dar. In diesem Sinne stockt Sachsen-Anhalt auch die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur energetischen Gebäudesanierung mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 Euro pro Wohnung auf. Bei der Windkraft prognostiziert das Energiekonzept eine Entwicklung der installierten Leistung von gegenwärtig rund 2,5 Gigawatt auf 3,2 GW im Jahr 2010 und 3,8 GW im Jahr 2015. Entscheidenden Anteil daran hat der Ersatz bestehender Anlagen durch weit leistungsstärkeres Repowering. Die Landesregierung unterstützt den weiteren Ausbau der Windenergie. Allerdings sind die Standplatz-Kapazitäten bald erschöpft. Die Landesregierung sieht deshalb die Zukunft des Ausbaus der Windkraft im Repowering von Anlagen, die sich in raumordnerisch abgesicherten Eignungsgebieten befinden. Dabei ist sicherzustellen, dass die benachbarten Wohngebiete nicht unzulässig durch Lärmimmissionen oder sonstige Auswirkungen der Windenergienutzung (z.B. Schattenwurf) beeinträchtigt werden. Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich Aktivitäten der im Land ansässigen Unternehmen der Windenergiebranche, die eine Steigerung des Exportanteils ihrer Produktion zum Ziel haben. Um die Probleme im Umfeld der Windkraft (Kosten, ungleichmäßige Stromeinspeisung und damit Schwierigkeiten im Netzmanagement) zu lösen, wird die Landesregierung den Dialog dieser Branche mit der Wissenschaft moderierend begleiten und alle Forschungsaktivitäten zur Speicherung von Windenergie unterstützen. Hierzu fand am 24. September 2007 im Wirtschaftsministerium eine Auftaktveranstaltung statt, an der Vertreter der regionalen und internationalen Energiewirtschaft und der Forschungsinstitutionen des Landes teilnahmen. Jungen Nachwuchswissenschaftlern soll die Chance gegeben werden, an der Universität Magdeburg das interdisziplinäre Forschungscluster ¿Clean Technologies: Energieverfahrenstechnik für die erneuerbaren und die sauberen konventionellen Energien¿ aufzubauen. Minister Haseloff sprach sich dafür aus, über ein Clustermanagement für regenerative Energien die wirtschaftlichen Potenziale Sachsen-Anhalts zu bündeln. Das Clustermanagement wird sich u. a. mit den Themen Windenergie, Photovoltaik, Brennstoffzellen, Biogas und Kraftstoffherstellung aus Biomasse befassen. Ziel ist es, Kompetenzen zu bündeln und Kooperationsideen von Unternehmen und Wissenschaft umzusetzen, um damit die wirtschaftliche Entwicklung dieses außerordentlich expansiven Wirtschaftsbereichs voranzubringen. Minister Haseloff sagte dazu: ¿ Deutlich wurde erneut, dass wir im Forschungsland Sachsen-Anhalt für die drängenden Fragen der zukünftigen Energiewirtschaft das Potential an hervorragenden jungen Nachwuchswissenschaftlern haben, die schnell Lösungen entwickeln können. Wir brauchen preiswerte Energieversorgungssysteme mit dem Schwerpunkt auf einen kostengünstigen forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien. Notwendig ist, preiswerte Stromspeicher in der Nähe der Windparks oder im Zentrum der Erzeugungscluster für erneuerbare Energien in die Netze einzubinden. Die Netze müssen schnell und kostengünstig ausgebaut werden. Die konventionellen Energieträger müssen schnell auf bezahlbare, weitgehend CO2-freie Techniken umgestellt werden. Der Dialog zwischen den Gesellschaftsgruppen muss verbessert werden, damit Reibungsverluste bei der Erneuerung der Energiewirtschaft vermieden werden. Ich will die Universität Magdeburg dabei unterstützen, zwei Juniorprofessuren an die Spitze des Forschungsclusters zu setzen.¿ Die Landesregierung will selber Vorbild bei der effizienten und ökologisch verträglichen Energieversorgung sein . Deswegen wird bis zum Ende des Jahres 2008 entschieden, wie die Landesverwaltung bis zum Jahr 2020 - den Energiebedarf senken kann, - die Kohlendioxidemission ihrer Kraftfahrzeuge vermindern kann und - die Energieversorgung der Landesliegenschaften und der Landesbetriebe bzw. der Einrichtungen der Landesverwaltung noch wirtschaftlicher/ökologischer gestalten kann. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Wirtschaft und Technologie - Pressemitteilung Nr.: 147/01 Magdeburg, den 24. August 2001 Fördermittel für künftigen Automobilzulieferer Staatssekretär Maas übergibt Fördermittelzusage an VOI Wolfen Magdeburg . Staatssekretär Manfred Maas hat heute in Magdeburg dem Unternehmen Variable Output Inflators GmbH (VOI) Wolfen eine Fördermittelzusage übergeben. Das Unternehmen hat einen High-Tech-Airbag entwickelt. Dieser wird elektronisch gesteuert und ist gegenüber herkömmlichen Airbags in der Lage, Fahrzeuginsassen optimal zu schützen, indem seine Energie bei einem Unfall genau dosiert wird. Eingebaute Sensoren ermöglichen beispielsweise die Berechnung der Schwere des Aufpralls und ermitteln die Sitzstellung und die Gewichte der Insassen. Auch für Kleinkinder ergibt sich damit eine größere Sicherheit. Die Fördermittel sollen für den Aufbau der Produktionsstätte und für den Kauf von Maschinen genutzt werden. "Ich hoffe, dass Sie mit Ihrer Entwicklung den Markt bestimmen werden", betonte Maas. "Mit den Fördermitteln will die Landesregierung dazu beitragen, dass die Investition möglichst schnell umgesetzt und damit der Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt weiter gestärkt wird." Bei VOI handelt es sich um eine Neugründung des US-amerikanischen Unternehmers Amnon Parizat, der in Wolfen bereits die Island Polymer Industries GmbH (IPI) betreibt. Er betonte: Es ist gut zu wissen, dass wir mit dem Land Sachsen-Anhalt einen zuverlässigen Partner für unsere Investitionen haben, der uns innerhalb weniger Wochen Investitionssicherheit durch das Ausreichen der Fördermittelzusage gegeben hat. Es bestätigt sich, was wir bereits bei der Privatisierung und dem Ausbau der IPI GmbH erfahren haben, Sachsen-Anhalt ist ein guter Platz für das amerikanische Investment. Die Unterstützung des Landes, die Motivation und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unser Marketing und Kapital sind die Schlüssel zum Erfolg." Dem schloss sich auch Gernod Härter, Geschäftsführer von VOI, an: "Die unbürokratische und zielorientierte Zusammenarbeit hat es möglich gemacht, eine weitere Investition unserer Muttergesellschaft in Wolfen anzusiedeln - sicherlich nicht die letzte. Besonderer Dank gilt auch unseren Partnern vor Ort." Parizat hatte 1998 den ehemaligen Rohfilmbetrieb von ORWO gekauft. Die Mitarbeiterzahl von IPI wuchs bis heute von 35 auf 56 an. Das im Januar dieses Jahres gegründete neue Unternehmen VOI soll mit Aufnahme der Produktion etwa 40 Menschen beschäftigen. Es ist eine Investition in Höhe von 30 Millionen DM geplant. Produktionsbeginn soll der Herbst 2003 sein. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Technologie Pressestelle Wilhelm-Höpfner-Ring 4 39116 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt
In einer neu errichteten Parkgarage in Bamberg mit 440 Stellplätzen ersetzen LEDs herkömmliche Leuchtstofflampen und verbrauchen dabei nur etwa halb so viel Energie. Da das Parkhaus mit 200 Metern Länge und 12 Metern Höhe inmitten von 500 Wohnungen und Gewerbeeinheiten eines ansonsten autofreien Stadtteils liegt, sollte die Lichtverschmutzung neben rein energetischen Aspekten gering gehalten werden. Daher war eine bedarfsgerechte Steuerung der Lichttechnik mit Präsenzmeldern, die 100 Prozent Beleuchtungsstärke ohne Zeitverzögerung erreichen, unverzichtbar. Die Leuchtengruppen werden dabei voreilend aktiviert, so dass vor Erreichen der nächsten Parkebene diese bereits beleuchtet ist. Auch in Teilbereichen, die an die Auffahrtsbereiche angrenzen, werden voreilend beleuchtet. Findet innerhalb von vier bis zwölf Minuten keine weitere Bewegung statt, schaltet die Beleuchtung wieder ab. Ausnahme sind Zugänge, Ausgänge, Tür- und Personenübergangsbereiche. Hier wird auf 5 Prozent heruntergedimmt, um über diese Grundhelligkeit das Sicherheitsgefühl zu gewährleisten. Die verbauten, hochwertigen LEDs haben eine Lebensdauer von 50.000 Stunden L80 B10, was bedeutet, dass nach 50.000 Betriebsstunden höchstens 10 Prozent der Leuchten einen Lichtstrom von weniger als 80 Prozent gegenüber ihrer Anfangshelligkeit aufweisen.
Die Debatte um verlängerte AKW-Laufzeiten In Deutschland wurde über die Laufzeitverlängerung der letzten drei Atomkraftwerke diskutiert. Im Zentrum dabei standen die Sicherheitsfragen bei einem möglichen Weiterbetrieb. Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgte in Deutschland u.a. für eine neue Debatte über die Energieversorgung und die damit einhergehende Versorgungssicherheit mit Gas. Deutschland war bislang in hohem Maße von fossilen Brennstoffen aus Russland abhängig. Das Bundeskabinett beschloss am 19.10.2022 den Entwurf für eine 19. Atomgesetznovelle. Der Bundestag hat die 19. Atomgesetznovelle am 11.11.2022 mit 375 Ja-, 216 Nein-Stimmen und 70 Enthaltungen verabschiedet (661 abgegebene Stimmen). Der beschlossene Gesetzentwurf schuf die atomrechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Streckbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar2 und Neckarwestheim 2. Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass für den weiteren Leistungsbetrieb der Anlagen nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen waren. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Am 15. April 2023 haben diese drei Kraftwerke ihren Leistungsbetrieb eingestellt. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusätzlichen Leistungsbetriebs war für den Weiterbetrieb keine Periodische Sicherheitsüberprüfung vorzulegen. Der Staat übernahm keine Kosten für diesen Streckbetrieb. Der Gesetzentwurf bekam Ende November auch die Zustimmung des Bundesrates. Zur Pressemitteilung des BMUV Zum Hintergrund Prüfung einer Laufzeitverlängerung Im Zuge dieser Debatte hatte die Bundesregierung Anfang März 2022 geprüft, ob eine Verlängerung der Laufzeiten der noch im Betrieb befindlichen drei Atomkraftwerke in Deutschland umsetzbar wäre und inwiefern diese Verlängerung zur Energiesicherheit beitragen könnte. Im Ergebnis einer Abwägung von Nutzen und Risiken wurde im März 2022 eine Laufzeitverlängerung zunächst abgelehnt (zum Prüfvermerk des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und BMUV). Stresstest: Analyse der Stromversorgung Die Bundesregierung hatte dann einen sogenannten Stresstest in Auftrag gegeben, der im Zeitraum von Mitte Juli bis Anfang September 2022 durchgeführt wurde. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber analysierten im Rahmen dieses Stresstests die voraussichtliche Versorgungslage mit Strom im nächsten Winter unter verschärften Annahmen. Sicherheitsaspekte waren im Gegensatz zu dem Prüfvermerk nicht Gegenstand der Betrachtung. Im Ergebnis ist laut BMWK eine stundenweise krisenhafte Situation im Stromsystem im Winter 2022/23 zwar sehr unwahrscheinlich, kann aktuell aber auch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Beschluss des Bundeskabinetts vom 19.10.2022 beruht u.a. auf diesem Stresstest. Laufzeitverlängerung für AKW? Die Leiterin der Abteilung Nukleare Sicherheit im BASE Dr. Mareike Rüffer beantwortet im Video u.a. die Frage, welche zentrale Rolle der Stand von Wissenschaft und Technik bei einer Periodischen Sicherheitsüberprüfung, die gerade im Zuge der diskutierten AKW-Laufzeitverlängerung von Bedeutung ist, einnimmt. Im Zentrum stehen Sicherheitsfragen Das BASE hat den gesetzlichen Auftrag, die Sicherheit von nuklearen Anlagen und nuklearen Abfällen stets im Blick zu behalten. Dementsprechend stehen für unsere Bewertung in der Debatte die Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Die Nutzung von Atomenergie erzeugt für Mensch und Umwelt bereits im Normalbetrieb Hochrisikostoffe und hinterlässt langfristig hochgiftige und strahlende Abfälle. Von der Gewinnung des Rohstoffes Uran , über die Herstellung des Brennstoffs, den Betrieb von Atomkraftwerken bis zur Entsorgung müssen über den gesamten Lebenszyklus hinweg hohe Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um die Risiken für Mensch und Umwelt zumindest zu reduzieren und den Missbrauch zu verhindern. Was macht Atomkraft zu einer Hochrisikotechnologie? In einem Atomreaktor wird Energie durch Kernspaltung produziert. Bei der Spaltung eines Atomkerns entsteht in der Größenordnung bis zu 100.000.000-mal mehr Energie als bei einer herkömmlichen Verbrennungsreaktion. Zur Kontrolle dieser großen, konzentrierten Energiemengen sind komplexe Sicherheitskonzepte, -systeme und -maßnahmen notwendig. Ein folgenschwerer Unfall mit katastrophalen Folgen für Mensch und Umwelt durch Verlust von Kontrolle über das Kraftwerk kann nie komplett ausgeschlossen werden. Das Ziel aller Sicherheitsmaßnahmen ist daher eine Minimierung des Unfallrisikos. Stand von Wissenschaft und Technik elementar für die Schadensvorsorge Die Analysen früherer Reaktorkatastrophen wie der von Fukushima haben gezeigt, dass schwere nukleare Unfälle auch geschehen können, obwohl alle Beteiligten der Überzeugung sind, alles für die Sicherheit des Kraftwerks getan zu haben, um eine solche Katastrophe auszuschließen. Die Aufarbeitung der Reaktorkatastrophe von Fukushima in Japan zeigte, dass Japan aufgrund der bis dahin weit verbreiteten Einschätzung, ein solch katastrophaler Unfall sei undenkbar, nicht ausreichend auf den Unfall vorbereitet war. Das deutsche Atomgesetz fordert daher, dass regelmäßig kritisch die jeweils gültige Sicherheitsarchitektur hinterfragt werden muss. Die Anforderungen an den Nachweis der Sicherheit erhöhen sich kontinuierlich und müssen mit der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung schritthalten. Lassen sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die für den Schutz von Bevölkerung und Umwelt für erforderlich gehalten werden, technisch noch nicht verwirklichen, darf z.B. eine Neugenehmigung für den Betrieb eines Atomkraftwerks nicht erteilt werden. Für in Betrieb befindliche Atomkraftwerke müssen technische Anpassungen an die neuesten Sicherheitsentwicklungen alle zehn Jahre durch eine periodische Sicherheitsüberprüfung bestimmt und durchgeführt werden. Ziel ist, die nukleare Sicherheit der Anlage kontinuierlich zu verbessern. Die an Atomkraftwerke gestellten Anforderungen sind damit höher als an konventionelle Kraftwerke. Weiterbetrieb: Abstriche bei der Sicherheit? Für eine Laufzeitverlängerung müssen Kraftwerke nach Vorgabe des Gesetzes ein höheres Sicherheitsniveau erfüllen. Wie dieses konkret aussieht und welche Maßnahmen und Nachrüstungen notwendig sind, um die nukleare Sicherheit der Anlage kontinuierlich zu verbessern, wird normalerweise mithilfe einer periodischen Sicherheitsüberprüfung bestimmt. Seit 2014 gelten bei der Erteilung neuer Genehmigungen auch europaweit erhöhte Anforderungen an die Sicherheit von Atomkraftwerken . Denn auch unsere Nachbarn haben einen Anspruch darauf, vor den Gefahren deutscher Atomkraftwerke möglichst gut geschützt zu werden. Krieg in der Ukraine verschärft Sicherheitslage atomarer Anlagen Reaktorkatastrophen der vergangenen Jahrzehnte ereigneten sich bisher in Friedenszeiten: Die Unfälle in westlichen Reaktortypen (Windscale in Großbritannien in den 1950ern, Harrisburg in den USA 1979), die Explosion eines Reaktors sowjetischer Bauart in Tschernobyl im Jahr 1986 und schließlich die Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011. Letztere führte in Deutschland zum parteiübergreifenden Beschluss für den Atomausstieg bis zum Jahr 2022. Mit dem 11. September 2001 ist außerdem deutlich geworden, dass auch terroristische Aktivitäten konkrete Bedrohungslagen darstellen können, was zu einer Verschärfung von Sicherheitsauflagen für nukleare Anlagen führte. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind jedoch Szenarien eingetreten, die bisher als kaum realistisch galten. Das Risiko katastrophaler Unfälle hat sich nochmals verschärft. Atomanlagen sind nicht gegen kriegerische Angriffe ausgelegt Mit dem Krieg in der Ukraine sind zivile kerntechnische Anlagen zum ersten Mal indirekt zum Ziel kriegerischer Auseinandersetzungen geworden. Kerntechnische Anlagen können gegen diese Form der Bedrohung nicht ausgelegt werden. Russlands Angriffskrieg macht deutlich, dass internationale Regeln, die Kriegshandlungen rund um Atomkraftwerke untersagen, nur so lange Bestand haben können, wie sich alle Akteure daran gebunden fühlen. Atomanlagen werden in derartigen Fällen zu einer besonderen Bedrohung. Ihre Nutzung ist in vielen Atomstaaten zudem eng mit dem militärischen Gebrauch verbunden. Die militärische Nutzung, sei es durch Nuklearwaffen oder auch indirekt durch Beschuss einer Anlage, stellt eine Erhöhung der Risiken für eine Gesellschaft dar. Kurzfristiger Nutzen vs. erhöhte Sicherheitsrisiken Letztendlich ist es eine gesellschaftspolitische Entscheidung, ob die kurzfristige Versorgungssicherheit höher gewertet wird als der langfristige und weitreichende Schutz von Mensch und Umwelt. Aus fachlicher Sicht kann die Laufzeitverlängerung weniger Reaktoren mit einem Stromanteil von 6 Prozent letztendlich nur einen sehr geringen Beitrag an der Energieversorgung leisten. Gesellschaftliche Risiken Darüber hinaus birgt eine Laufzeitverlängerung auch gesellschaftliche Risiken. Denn der Atomausstieg ist die zentrale Grundlage für die 2017 neugestartete Endlagersuche für die hochradioaktiven Abfälle in Deutschland. Mit dem Ausstiegsbeschluss 2011 wurde einerseits die zu entsorgende Abfallmenge klar begrenzt. Die Anforderung hinsichtlich der Größe des Endlagers wurde dadurch definierbar – eine wesentliche Basis für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und die Akzeptanz eines zukünftigen Standortes. Darüber hinaus wurde mit dem Ausstiegsbeschluss ein gesellschaftlicher Großkonflikt befriedet. Die Endlagersuche ist nicht länger die Voraussetzung (der sogenannte Entsorgungsnachweis) für den Weiterbetrieb oder den Neubau von Atomkraftwerken . Stattdessen ist die Endlagersuche der notwendige letzte Schritt zur Vollendung des Atomausstiegs. Eine langfristige Laufzeitverlängerung könnte den gesellschaftlichen Konflikt wiederbeleben und den parteiübergreifenden Konsens infrage stellen. Fragen & Antworten Warum ist Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen? Sicherheitsrisiken in der Nutzung der Atomkraft Die entscheidenden Gründe für den Ausstieg aus dieser Technik sind die mit der Nutzung verbundenen Sicherheitsrisiken: Gefahr von großen Unfällen mit einem erheblichen Austritt an Radioaktivität , z.B. durch Störfälle in der Anlage oder durch terroristische und kriegerische Angriffe von außen, hohe sicherheitstechnische Anforderungen im Betrieb und bei der späteren dauerhaft sicheren Lagerung radioaktiven Materials, zivile Nutzung von Atomkraft ist in vielen Staaten eng mit der Option verbunden, diese auch militärisch nutzen zu können. Katastrophale Unfälle © pa/dpa | Wolfgang Kumm Der bis heute leitende Bundestagsbeschluss zum Atomausstieg erfolgte bereits im Jahr 2002, geprägt von den Erfahrungen der Katastrophe von Tschernobyl. Auslöser für den parteiübergreifenden Beschluss im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den endgültigen Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Der Atomausstieg wurde gesamtgesellschaftlich in der Mehrheit befürwortet. >> Weitere Informationen zum Atomausstieg in Deutschland Welchen Anteil haben Atomkraftwerke an der Energieversorgung in Deutschland? Sinkender Anteil der Atomenergie an der Stromproduktion Seit dem Beschluss zum Ausstieg aus der Atomenergienutzung hat sich der Anteil der Atomenergie an der Stromproduktion in Deutschland immer weiter verringert: Er sank von 31 Prozent im Jahr 2000 auf 11 Prozent im Jahr 2021. Die drei Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 haben vor ihrer Abschaltung Mitte April 2023 ca. 6 Prozent zur Stromproduktion beigetragen. Der Rückgang der Bedeutung der Atomenergie zeigt sich auch weltweit. Der Anteil ist von 18 Prozent 1996 auf zehn im Jahr 2021 gesunken. Kann bei Gasengpässen Atomstrom Gas ersetzen? Deutschland ist aktuell insbesondere bei Gas von Russland abhängig. Gas wird in Deutschland überwiegend zur Wärmeerzeugung für Industrie und Privathaushalte eingesetzt und nicht primär für die Stromproduktion. Die Stromproduktion durch Gas erfolgt in Gaskraftanlagen, wo durch Gasverbrennung Strom erzeugt wird. Bei der Stromerzeugung kann Atomstrom Gas nur in einem sehr geringen Umfang ersetzen. Ist ein langfristiges Weiterlaufen der Reaktoren unter sicherheitstechnischen Aspekten möglich? Eine langfristige Laufzeitverlängerung der drei verbliebenen Reaktoren wäre mit erheblichem zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden. Sie werden seit 20 Jahren auf ihre im Dezember 2022 bevorstehende Abschaltung hin betrieben. Das bedeutet: Fehlende Sicherheitsaktualisierungen Wichtige Sicherheitsaktualisierungen, wie etwa die Modernisierung der IT oder Sicherheitsüberprüfungen, wurden nicht mehr umgesetzt. Sicherheitsüberprüfungen sind alle zehn Jahre verpflichtend vorgeschrieben und wurden zuletzt 2009 durchgeführt. Begrenzte Menge an Brennstoff Die Reaktoren verfügen nur über begrenzte Mengen an Brennstoff. Um sie langfristig, also über den Streckbetrieb hinaus, betreiben zu können, müssten sie neue Uranbrennelemente beziehen. Begrenzt vorhandenes Personal Geschultes Personal ist in der Branche schwer zu finden. Mit dem lang im Voraus geplanten Ausstieg wird sich entsprechendes Personal 2023 entweder bereits im Ruhestand befinden oder mit anderen Fragen wie der nuklearen Entsorgung betraut sein. Können periodische Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) im laufenden Betrieb gemacht werden? Während des laufenden Betriebs wird eine kerntechnische Anlage ständig durch die Atomaufsichtsbehörde überwacht. Über die Zeit finden aber bauliche Veränderungen statt und betriebliche Abläufe ändern sich. Das sind oft viele Einzelmaßnahmen, die in der Regel nicht als Gesamtpaket angeschaut werden. Die periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) bewertet das Sicherheitskonzept und die Änderungen in der Gesamtschau. Bei einer PSÜ handelt es sich um sehr umfangreiche und zeitintensive Prüfungen, bei der das jeweilige Atomkraftwerk alle 10 Jahre komplett auf „Herz“ und „Nieren“ geprüft wird. Dies geht weit über die tägliche, aufsichtliche Begleitung hinaus. In der Vergangenheit dauerte die Bearbeitung aller Prüfanforderungen durch den Betreiber etwa zwei Jahre. Die Ergebnisse, die zu einem Stichtag bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wurden, wurden durch diese dann nochmals mehrere Jahre geprüft und bewertet. Dies wurde begleitend zum Anlagenbetrieb durchgeführt. Im derzeit vorliegenden Fall für die drei noch laufenden AKW besteht der Unterschied jedoch darin, dass die PSÜ bereits mehrere Jahre überfällig ist. Die letzte PSÜ fand 2009 statt, die für 2019 anstehende wurde mit Blick auf den Atomausstieg am 31.12.2022 ausgesetzt. Auch die notwendigen vorbereitenden Arbeiten wurden durch die Betreiber mit Blick auf das Abschaltdatum Ende 2022 nicht mehr durchgeführt. Sollten die AKW bei einer möglichen Laufzeitverlängerung ohne Unterbrechung weiterlaufen, würden die Anlagen bei einer betriebsbegleitenden PSÜ durch die langwierigen Arbeiten, die der Betreiber zunächst durchführen müsste, ggf. bis zu zwei Jahre mit nicht erkannten Defiziten weiterlaufen. Dies widerspricht dem Gebot, dass Atomkraftwerke höchsten Sicherheitsansprüchen auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik genügen müssen und würde Sicherheitsabstriche bedeuten. Wäre eine Wiederinbetriebnahme der Ende 2021 abgeschalteten Atomkraftwerke möglich? Für die am 31.12.2021 abgeschalteten Anlagen ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb aufgrund der gesetzlichen Regelung ( Atomgesetz ) erloschen. Ein Betrieb könnte nur aufgrund einer gesetzlichen Aufhebung des Erlöschens und einer gesetzlichen Laufzeitverlängerung erfolgen. Diese Entscheidungen des Gesetzgebers kämen hier einer "Neugenehmigung" gleich. Ein derartiges Gesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich und verfahrensrechtlich weitgehend wie eine entsprechende behördliche Entscheidung zu behandeln. Der Bundestag müsste die ähnlichen Verfahrensschritte einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) dann selbst vornehmen. Insbesondere ist es im Hinblick auf den grundrechtlich geschützten Anspruch auf die bestmögliche Schadensvorsorge erforderlich, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Nachweisführung zugrunde zu legen. Demnach müsste auch nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Dieser Standard, den zum Beispiel der AKW -Typ EPR umsetzt, ist durch Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat für Neugenehmigungen entschieden, dass dann, wenn die nach theoretischen wissenschaftlichen Konzepten erforderliche Schadensvorsorge praktisch nicht erreicht werden kann, die Genehmigung für ein Atomkraftwerk nicht erteilt werden darf. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass ein die Genehmigung ersetzendes Gesetz bereits im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde. (Quelle: BMUV ) Was umfasst der durchgeführte Stresstest? Die Bundesregierung ließ im Frühjahr 2022 eine Prüfung für das Stromnetz durchführen. Diese Prüfung hatte das Ergebnis, dass die Atomkraft nicht benötigt wird, um die Versorgungssicherheit zu garantieren. Im Juli 2022 gab die Bundesregierung einen weiteren Belastungstest für das deutsche Stromnetz in Auftrag, der von den vier Übertragungsnetzbetreibern im Zeitraum von Mitte Juli bis Anfang September 2022 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse wurden am 5. September vorgestellt. Mehr zum Stresstest: Ergebnisse & Empfehlungen des BMWK Der Stresstest prüfte die Versorgungssicherheit mit Strom im nächsten Winter unter verschärften Annahmen. Dafür wurden die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf den Energiemarkt deutlich verschärft und stufenweise hochskaliert. Zusätzlich berücksichtigen die Berechnungen weitere mögliche Engpässe in der Kraftwerksverfügbarkeit, etwa auch den Zustand der französischen AKW. Die für einen eventuellen Weiterbetrieb ebenfalls notwendige nukleare Sicherheit der Atomkraftwerke wurde in dieser Prüfung nicht betrachtet. Der etwaige Nutzen einer längeren Laufzeit von Atomkraftwerken für die Sicherung der Stromversorgung steht den damit verbundenen Risiken gegenüber. Die Politik trifft ihre Entscheidung auf Basis einer Abwägung unter Heranziehung aller Sicherheitsaspekte. Bei den Risiken geht es nicht nur um die Frage der unmittelbaren Sicherheit der Atomkraftwerke, sondern auch um gesellschaftliche Risiken. Treffen muss diese Entscheidung letztendlich der Gesetzgeber, also der Deutsche Bundestag. Wer definiert die Sicherheitsanforderungen für deutsche AKW und wer kontrolliert die Einhaltung? Atomkraft ist eine Hochrisikotechnologie. Jeder Staat und dessen Gesellschaft müssen für sich entscheiden, ob sie für den Vorteil der Energieerzeugung die Risiken eines katastrophalen Unfalls tragen wollen. Der gesellschaftliche Aushandlungsprozess über diese Grundsatzfrage findet im Parlament und auf Gesetzgebungsebene statt. Hierbei spielen gesellschaftspolitische, aber auch ethische, rechtliche und technische Fragestellungen eine Rolle. Der Gesetzgeber muss bei der gesetzlichen Regelung des Betriebs von Atomkraftwerken höchste Sicherheitsmaßstäbe anlegen. Welche technischen Sicherheitskriterien von den Anlagen konkret zu erfüllen sind und was sie im Notfall leisten und aushalten müssen, wird auf dieser Grundlage von den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden auf Bund und Länderebene weiter im Detail bestimmt. Am Ende stehen konkrete technische Vorgaben, die vom Betreiber eines Atomkraftwerks umzusetzen und einzuhalten sind. Technische Sachverständige unterstützen die Aufsichtsbehörden bei der Überwachung des Betreibers . Sie prüfen technisch, ob die konkreten Vorgaben der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden durch den Betreiber umgesetzt werden. Da das Sicherheitsniveau von Atomkraftwerken mit Blick auf den Stand von Wissenschaft und Technik kontinuierlich erhöht werden muss, müssen auch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden ihre Anforderungen und Vorgaben an den Betreiber immer wieder anpassen. Welche Konsequenzen hätte ein Wiedereinstieg in die Atomenergie und der Bau von neu- oder weiterentwickelten Reaktoren für die Sicherheit? Ein langfristiger Wiedereinstieg in die Atomenergienutzung hätte eine Reihe von Konsequenzen: Würde auf laufende Reaktoren zurückgegriffen werden, würden sich neue sicherheitstechnische Herausforderungen durch die zunehmende Alterung der Anlagen ergeben, z.B. durch Materialermüdung, neue Bedrohungslagen oder veraltete Sicherheitskonzepte. Diese Defizite wären nur sehr begrenzt durch Nachrüstungen vermeidbar. Ein sinkendes Sicherheitsniveau wäre wahrscheinlich. Wenn es um den Neubau von Anlagen gehen würde, wären zunächst massive staatliche Subventionen erforderlich - dies zeigen die Erfahrungen in europäischen Nachbarstaaten. Weiterhin demonstrieren diese Erfahrungen, dass zwischen Entscheidung zum Neubau und erster Stromproduktion mind. 10 bis 15 Jahre vergehen würden. Auf absehbare Zeit hätten sie also keinen Effekt für die deutsche Strommarktsituation. Außerdem ergeben sich bei zahlreichen vorgeschlagenen Reaktordesigns neuartige Sicherheitsrisiken. Das BASE hat diese z.B. in Bezug auf die sogenannten Small Modular Reactors ( SMR ) untersuchen lassen ( "Small Modular Reactors - Was ist von den neuen Reaktorkonzepten zu erwarten?" ). Nicht zuletzt hätte der Wiedereinstieg die langfristige Produktion von hochradioaktiven Abfällen zur Folge, an denen auch neuartige Reaktortechnologien nichts ändern würden. Seit dem Einstieg in die Atomenergie in den 1960er Jahren wurde die Endlagerfrage bisher nicht gelöst. Bis zum Jahresende werden 1900 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktiven Abfällen über weitere Jahrzehnte oberirdisch gelagert werden müssen. Ein Wiedereinstieg in die Atomenergie würde diese Menge weiter vergrößern. Sollten sogenannte neuartige Reaktortechnologien genutzt werden, würde sich ggf. auch die Zusammensetzung des Abfalls ändern, so dass neue Endlagerkonzepte benötigt würden. Wer haftet im Schadensfall? Laut Atomgesetz müssen die Kraftwerksbetreiber für Schäden in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro selbst haften, alles darüber übernimmt der Bund. Diese Haftungspflicht wäre zum 31.12.2022 geendet. Bei der Einsatzreserve würde laut BMWK der Betrieb der Anlagen wie bisher uneingeschränkt in der atomrechtlichen Verantwortung und Haftung der Anlagenbetreiber (Betreiberrisiko) ohne Einschränkungen bei der Sicherheit des Betriebs der Anlagen erfolgen. Fragen & Antworten Warum ist Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen? Sicherheitsrisiken in der Nutzung der Atomkraft Die entscheidenden Gründe für den Ausstieg aus dieser Technik sind die mit der Nutzung verbundenen Sicherheitsrisiken: Gefahr von großen Unfällen mit einem erheblichen Austritt an Radioaktivität , z.B. durch Störfälle in der Anlage oder durch terroristische und kriegerische Angriffe von außen, hohe sicherheitstechnische Anforderungen im Betrieb und bei der späteren dauerhaft sicheren Lagerung radioaktiven Materials, zivile Nutzung von Atomkraft ist in vielen Staaten eng mit der Option verbunden, diese auch militärisch nutzen zu können. Katastrophale Unfälle © pa/dpa | Wolfgang Kumm Der bis heute leitende Bundestagsbeschluss zum Atomausstieg erfolgte bereits im Jahr 2002, geprägt von den Erfahrungen der Katastrophe von Tschernobyl. Auslöser für den parteiübergreifenden Beschluss im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den endgültigen Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Der Atomausstieg wurde gesamtgesellschaftlich in der Mehrheit befürwortet. >> Weitere Informationen zum Atomausstieg in Deutschland Welchen Anteil haben Atomkraftwerke an der Energieversorgung in Deutschland? Sinkender Anteil der Atomenergie an der Stromproduktion Seit dem Beschluss zum Ausstieg aus der Atomenergienutzung hat sich der Anteil der Atomenergie an der Stromproduktion in Deutschland immer weiter verringert: Er sank von 31 Prozent im Jahr 2000 auf 11 Prozent im Jahr 2021. Die drei Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 haben vor ihrer Abschaltung Mitte April 2023 ca. 6 Prozent zur Stromproduktion beigetragen. Der Rückgang der Bedeutung der Atomenergie zeigt sich auch weltweit. Der Anteil ist von 18 Prozent 1996 auf zehn im Jahr 2021 gesunken. Kann bei Gasengpässen Atomstrom Gas ersetzen? Deutschland ist aktuell insbesondere bei Gas von Russland abhängig. Gas wird in Deutschland überwiegend zur Wärmeerzeugung für Industrie und Privathaushalte eingesetzt und nicht primär für die Stromproduktion. Die Stromproduktion durch Gas erfolgt in Gaskraftanlagen, wo durch Gasverbrennung Strom erzeugt wird. Bei der Stromerzeugung kann Atomstrom Gas nur in einem sehr geringen Umfang ersetzen. Ist ein langfristiges Weiterlaufen der Reaktoren unter sicherheitstechnischen Aspekten möglich? Eine langfristige Laufzeitverlängerung der drei verbliebenen Reaktoren wäre mit erheblichem zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden. Sie werden seit 20 Jahren auf ihre im Dezember 2022 bevorstehende Abschaltung hin betrieben. Das bedeutet: Fehlende Sicherheitsaktualisierungen Wichtige Sicherheitsaktualisierungen, wie etwa die Modernisierung der IT oder Sicherheitsüberprüfungen, wurden nicht mehr umgesetzt. Sicherheitsüberprüfungen sind alle zehn Jahre verpflichtend vorgeschrieben und wurden zuletzt 2009 durchgeführt. Begrenzte Menge an Brennstoff Die Reaktoren verfügen nur über begrenzte Mengen an Brennstoff. Um sie langfristig, also über den Streckbetrieb hinaus, betreiben zu können, müssten sie neue Uranbrennelemente beziehen. Begrenzt vorhandenes Personal Geschultes Personal ist in der Branche schwer zu finden. Mit dem lang im Voraus geplanten Ausstieg wird sich entsprechendes Personal 2023 entweder bereits im Ruhestand befinden oder mit anderen Fragen wie der nuklearen Entsorgung betraut sein. Können periodische Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) im laufenden Betrieb gemacht werden? Während des laufenden Betriebs wird eine kerntechnische Anlage ständig durch die Atomaufsichtsbehörde überwacht. Über die Zeit finden aber bauliche Veränderungen statt und betriebliche Abläufe ändern sich. Das sind oft viele Einzelmaßnahmen, die in der Regel nicht als Gesamtpaket angeschaut werden. Die periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) bewertet das Sicherheitskonzept und die Änderungen in der Gesamtschau. Bei einer PSÜ handelt es sich um sehr umfangreiche und zeitintensive Prüfungen, bei der das jeweilige Atomkraftwerk alle 10 Jahre komplett auf „Herz“ und „Nieren“ geprüft wird. Dies geht weit über die tägliche, aufsichtliche Begleitung hinaus. In der Vergangenheit dauerte die Bearbeitung aller Prüfanforderungen durch den Betreiber etwa zwei Jahre. Die Ergebnisse, die zu einem Stichtag bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wurden, wurden durch diese dann nochmals mehrere Jahre geprüft und bewertet. Dies wurde begleitend zum Anlagenbetrieb durchgeführt. Im derzeit vorliegenden Fall für die drei noch laufenden AKW besteht der Unterschied jedoch darin, dass die PSÜ bereits mehrere Jahre überfällig ist. Die letzte PSÜ fand 2009 statt, die für 2019 anstehende wurde mit Blick auf den Atomausstieg am 31.12.2022 ausgesetzt. Auch die notwendigen vorbereitenden Arbeiten wurden durch die Betreiber mit Blick auf das Abschaltdatum Ende 2022 nicht mehr durchgeführt. Sollten die AKW bei einer möglichen Laufzeitverlängerung ohne Unterbrechung weiterlaufen, würden die Anlagen bei einer betriebsbegleitenden PSÜ durch die langwierigen Arbeiten, die der Betreiber zunächst durchführen müsste, ggf. bis zu zwei Jahre mit nicht erkannten Defiziten weiterlaufen. Dies widerspricht dem Gebot, dass Atomkraftwerke höchsten Sicherheitsansprüchen auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik genügen müssen und würde Sicherheitsabstriche bedeuten. Wäre eine Wiederinbetriebnahme der Ende 2021 abgeschalteten Atomkraftwerke möglich? Für die am 31.12.2021 abgeschalteten Anlagen ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb aufgrund der gesetzlichen Regelung ( Atomgesetz ) erloschen. Ein Betrieb könnte nur aufgrund einer gesetzlichen Aufhebung des Erlöschens und einer gesetzlichen Laufzeitverlängerung erfolgen. Diese Entscheidungen des Gesetzgebers kämen hier einer "Neugenehmigung" gleich. Ein derartiges Gesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich und verfahrensrechtlich weitgehend wie eine entsprechende behördliche Entscheidung zu behandeln. Der Bundestag müsste die ähnlichen Verfahrensschritte einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) dann selbst vornehmen. Insbesondere ist es im Hinblick auf den grundrechtlich geschützten Anspruch auf die bestmögliche Schadensvorsorge erforderlich, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Nachweisführung zugrunde zu legen. Demnach müsste auch nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Dieser Standard, den zum Beispiel der AKW -Typ EPR umsetzt, ist durch Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat für Neugenehmigungen entschieden, dass dann, wenn die nach theoretischen wissenschaftlichen Konzepten erforderliche Schadensvorsorge praktisch nicht erreicht werden kann, die Genehmigung für ein Atomkraftwerk nicht erteilt werden darf. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass ein die Genehmigung ersetzendes Gesetz bereits im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde. (Quelle: BMUV ) Was umfasst der durchgeführte Stresstest? Die Bundesregierung ließ im Frühjahr 2022 eine Prüfung für das Stromnetz durchführen. Diese Prüfung hatte das Ergebnis, dass die Atomkraft nicht benötigt wird, um die Versorgungssicherheit zu garantieren. Im Juli 2022 gab die Bundesregierung einen weiteren Belastungstest für das deutsche Stromnetz in Auftrag, der von den vier Übertragungsnetzbetreibern im Zeitraum von Mitte Juli bis Anfang September 2022 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse wurden am 5. September vorgestellt. Mehr zum Stresstest: Ergebnisse & Empfehlungen des BMWK Der Stresstest prüfte die Versorgungssicherheit mit Strom im nächsten Winter unter verschärften Annahmen. Dafür wurden die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf den Energiemarkt deutlich verschärft und stufenweise hochskaliert. Zusätzlich berücksichtigen die Berechnungen weitere mögliche Engpässe in der Kraftwerksverfügbarkeit, etwa auch den Zustand der französischen AKW. Die für einen eventuellen Weiterbetrieb ebenfalls notwendige nukleare Sicherheit der Atomkraftwerke wurde in dieser Prüfung nicht betrachtet. Der etwaige Nutzen einer längeren Laufzeit von Atomkraftwerken für die Sicherung der Stromversorgung steht den damit verbundenen Risiken gegenüber. Die Politik trifft ihre Entscheidung auf Basis einer Abwägung unter Heranziehung aller Sicherheitsaspekte. Bei den Risiken geht es nicht nur um die Frage der unmittelbaren Sicherheit der Atomkraftwerke, sondern auch um gesellschaftliche Risiken. Treffen muss diese Entscheidung letztendlich der Gesetzgeber, also der Deutsche Bundestag. Wer definiert die Sicherheitsanforderungen für deutsche AKW und wer kontrolliert die Einhaltung? Atomkraft ist eine Hochrisikotechnologie. Jeder Staat und dessen Gesellschaft müssen für sich entscheiden, ob sie für den Vorteil der Energieerzeugung die Risiken eines katastrophalen Unfalls tragen wollen. Der gesellschaftliche Aushandlungsprozess über diese Grundsatzfrage findet im Parlament und auf Gesetzgebungsebene statt. Hierbei spielen gesellschaftspolitische, aber auch ethische, rechtliche und technische Fragestellungen eine Rolle. Der Gesetzgeber muss bei der gesetzlichen Regelung des Betriebs von Atomkraftwerken höchste Sicherheitsmaßstäbe anlegen. Welche technischen Sicherheitskriterien von den Anlagen konkret zu erfüllen sind und was sie im Notfall leisten und aushalten müssen, wird auf dieser Grundlage von den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden auf Bund und Länderebene weiter im Detail bestimmt. Am Ende stehen konkrete technische Vorgaben, die vom Betreiber eines Atomkraftwerks umzusetzen und einzuhalten sind. Technische Sachverständige unterstützen die Aufsichtsbehörden bei der Überwachung des Betreibers . Sie prüfen technisch, ob die konkreten Vorgaben der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden durch den Betreiber umgesetzt werden. Da das Sicherheitsniveau von Atomkraftwerken mit Blick auf den Stand von Wissenschaft und Technik kontinuierlich erhöht werden muss, müssen auch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden ihre Anforderungen und Vorgaben an den Betreiber immer wieder anpassen. Welche Konsequenzen hätte ein Wiedereinstieg in die Atomenergie und der Bau von neu- oder weiterentwickelten Reaktoren für die Sicherheit? Ein langfristiger Wiedereinstieg in die Atomenergienutzung hätte eine Reihe von Konsequenzen: Würde auf laufende Reaktoren zurückgegriffen werden, würden sich neue sicherheitstechnische Herausforderungen durch die zunehmende Alterung der Anlagen ergeben, z.B. durch Materialermüdung, neue Bedrohungslagen oder veraltete Sicherheitskonzepte. Diese Defizite wären nur sehr begrenzt durch Nachrüstungen vermeidbar. Ein sinkendes Sicherheitsniveau wäre wahrscheinlich. Wenn es um den Neubau von Anlagen gehen würde, wären zunächst massive staatliche Subventionen erforderlich - dies zeigen die Erfahrungen in europäischen Nachbarstaaten. Weiterhin demonstrieren diese Erfahrungen, dass zwischen Entscheidung zum Neubau und erster Stromproduktion mind. 10 bis 15 Jahre vergehen würden. Auf absehbare Zeit hätten sie also keinen Effekt für die deutsche Strommarktsituation. Außerdem ergeben sich bei zahlreichen vorgeschlagenen Reaktordesigns neuartige Sicherheitsrisiken. Das BASE hat diese z.B. in Bezug auf die sogenannten Small Modular Reactors ( SMR ) untersuchen lassen ( "Small Modular Reactors - Was ist von den neuen Reaktorkonzepten zu erwarten?" ). Nicht zuletzt hätte der Wiedereinstieg die langfristige Produktion von hochradioaktiven Abfällen zur Folge, an denen auch neuartige Reaktortechnologien nichts ändern würden. Seit dem Einstieg in die Atomenergie in den 1960er Jahren wurde die Endlagerfrage bisher nicht gelöst. Bis zum Jahresende werden 1900 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktiven Abfällen über weitere Jahrzehnte oberirdisch gelagert werden müssen. Ein Wiedereinstieg in die Atomenergie würde diese Menge weiter vergrößern. Sollten sogenannte neuartige Reaktortechnologien genutzt werden, würde sich ggf. auch die Zusammensetzung des Abfalls ändern, so dass neue Endlagerkonzepte benötigt würden. Wer haftet im Schadensfall? Laut Atomgesetz müssen die Kraftwerksbetreiber für Schäden in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro selbst haften, alles darüber übernimmt der Bund. Diese Haftungspflicht wäre zum 31.12.2022 geendet. Bei der Einsatzreserve würde laut BMWK der Betrieb der Anlagen wie bisher uneingeschränkt in der atomrechtlichen Verantwortung und Haftung der Anlagenbetreiber (Betreiberrisiko) ohne Einschränkungen bei der Sicherheit des Betriebs der Anlagen erfolgen. Stellungnahme des BASE-Präsidenten Wolfram König zur Laufzeitverlängerungsdebatte Stellungnahme des BASE-Präsidenten: Eine Frage der Sicherheit Interview mit Dr. Mareike Rüffer zur Laufzeitverlängerungsdebatte Mareike Rüffer in der Berliner Morgenpost: „Maßstab muss die Sicherheit sein“ Zum Thema Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium legen Prüfung zur Debatte um Laufzeiten von Atomkraftwerken vor Vermerk: Zur Kritik am Prüfvermerk von BMWK und BMUV vom 7. März 2022 zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken Bundesumweltministerium beantwortet Fragen zur Laufzeitverlängerung BMUV: Fragen und Antworten zur AKW-Laufzeitverlängerung Informationen zur nuklearen Situation in der Ukraine Ukraine: Informationen zur nuklearen Situation
Origin | Count |
---|---|
Bund | 57 |
Land | 7 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 46 |
Text | 13 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 16 |
offen | 47 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 55 |
Englisch | 19 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Datei | 2 |
Dokument | 2 |
Keine | 41 |
Multimedia | 1 |
Webseite | 20 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 43 |
Lebewesen & Lebensräume | 49 |
Luft | 35 |
Mensch & Umwelt | 63 |
Wasser | 30 |
Weitere | 63 |