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Berliner Biotopverbund

Um zu überleben und sich fortpflanzen zu können, sind viele Arten darauf angewiesen, zwischen Lebensräumen zu pendeln. Tiere wandern zwischen Winter- und Sommerquartier oder zwischen Futterquellen und Nist- oder Laichstätten. Dabei tragen sie zur Verbreitung von Pflanzen bei. Ein Austausch zwischen Populationen ist also immens wichtig. Er bewahrt die genetische Vielfalt, macht eine natürliche Ausbreitung- und auch Wiederbesiedelungen möglich. Wenn Stadt und Verkehrswege unbedacht ausgebaut werden, kann das Biotope isolieren. Sie verinseln. Damit verarmt die biologische Vielfalt. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt deshalb seit 2002 vor, den Biotopverbund zu fördern, sprich: Lebensräume zu vernetzen. Auch in Stadtstaaten sollen solche Verbindungen mindestens 10 Prozent der Fläche ausmachen. Die Umsetzung ist Ländersache. Berlin hat 34 Zielarten festgelegt, die besonders auf solche Verknüpfungen angewiesen sind. Von ihrem Schutz profitieren viele andere Arten. Für jede Zielart wurden die Kernflächen ihrer aktuellen Verbreitung und geeignete neue Lebensräume kartiert. So wurde klar, welche Verbindungen nötig sind. Diesen Biotopverbund zu verwirklichen, ist ein grundlegendes Ziel des Berliner Landschaftsprogramms und seit 2012 auch Ziel der Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt. Die Charta für das Berliner Stadtgrün hat das 2019 bestätigt. Unterschutzstellung von Natur und Landschaft Charta für das Berliner Stadtgrün Die Gemeine Grasnelke könnte sich vom Tempelhofer Feld auf ungewöhnlichem Wege ausbreiten: über das magere Grün des S-Bahn Rings. Ähnlich bei der Rotbauchunke: Die seltene Art kommt in Berlin nur noch in den Weihern der Wartenberger Feldmark und der Hönower Weiherkette vor. Die Malchower Aue wäre ein neuer Lebensraum: Die Auenlandschaft soll als Leitprojekt über das Berliner Ökokonto aufgewertet werden. Um sie zu besiedeln, brauchen die Unken aber eine Verbindung dorthin. Die schafft der grüne Korridor des Hechtgrabens. Selbst Bahndämme und Kanäle sind also wichtig für die biologische Vielfalt. Gerade sie lassen sich ökologisch aufwerten, um Hemmschwellen zu beseitigen. Weitere Informationen zum Berliner Ökokonto „Liebesinsel“ und „Kratzbruch“ sind zwei Inseln in Friedrichshain, die unter Naturschutz stehen. Seit 2020 werden ihre sensiblen Uferzonen renaturiert. Reihen vorgelagerter Holzpfähle schützen in Zukunft die Flachwasserbereiche vor Wellenschlag und Erosion. Im Schutz dieser Holzpfahlreihen wird Röhricht angepflanzt. Biber, Graureiher, Kormorane und die übrige Tier- und Pflanzenwelt profitieren davon. Damit die Tiere immer einen Ort haben, um sich zurückzuziehen, werden die Arbeiten schrittweise in Angriff genommen. Biotopverbund Biotopverbundsystem

Seevogelmonitoring Verbreitung 3-Jahreszeiträume

Der vorliegende Datensatz beinhaltet die Verbreitung für Seevögel in den deutschen Offshore-Gebieten. Datengrundlage sind die im Rahmen des Monitoringprogramms des BfN durchgeführten Seevogelerfassungen. Die Erhebungen werden durch den Dachverband deutscher Avifaunisten durchgeführt. Eine nähere Beschreibung der Methodik findet sich in den Monitoringberichten des BfN (https://www.bfn.de/wirbeltiere). Die Beobachtungsdaten werden in Form von Rasterverteilungskarten bei einer Rastergröße von 10x10 km (EU-GRID) dargestellt, wobei jede Rasterzelle den ermittelten Wert in Individuen/km² für diese Fläche angibt. Die Dichte wird für jede Rasterzelle ermittelt, indem die Individuenzahl der Zählpunkte innerhalb der jeweiligen Rasterzelle addiert und durch die Summe des Aufwands an den Zählpunkten dividiert wird. Die Berechnungen erfolgen für jede Seevogelart jeweils für 3-Jahreszeiträume (2001-03; 2004-06; 2007-09; 2010-12; 2013-15) und getrennt nach Jahreszeit, wobei die Jahreszeiten artspezifisch definiert sind. Somit entstehen für jeden 3-Jahreszeitraum vier Ergebnisdatensätze pro Art mit der Populationsdichte bezogen auf die Rasterzellen.

Bundesamt für Naturschutz: Seevogelerfassung Verbreitung 3-Jahreszeiträume (WFS)

Der WFS-Download-Dienst beinhaltet die Verbreitung für Seevögel in den deutschen Offshore-Gebieten. Datengrundlage sind die im Rahmen des Monitoringprogramms des BfN durchgeführten Seevogelerfassungen. Die Erhebungen werden durch den Dachverband deutscher Avifaunisten durchgeführt. Eine nähere Beschreibung der Methodik findet sich in den Monitoringberichten des BfN (https://www.bfn.de/wirbeltiere). Die Beobachtungsdaten werden in Form von Rasterverteilungskarten bei einer Rastergröße von 10x10 km (EU-GRID) dargestellt, wobei jede Rasterzelle den ermittelten Wert in Individuen/km² für diese Fläche angibt. Die Dichte wird für jede Rasterzelle ermittelt, indem die Individuenzahl der Zählpunkte innerhalb der jeweiligen Rasterzelle addiert und durch die Summe des Aufwands an den Zählpunkten dividiert wird. Die Berechnungen erfolgen für jede Seevogelart jeweils für 3-Jahreszeiträume (2001-03; 2004-06; 2007-09; 2010-12; 2013-15) und getrennt nach Jahreszeit, wobei die Jahreszeiten artspezifisch definiert sind. Somit entstehen für jeden 3-Jahreszeitraum vier Ergebnisdatensätze pro Art mit der Populationsdichte bezogen auf die Rasterzellen.

Kormoran in Rheinland-Pfalz

Entwicklung der Population, Vogelschutz und Fischerei; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

Kormoranallgemeinverfügung

Bayernweite kartografische Visualisierung der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung sowie der Allgemeinverfügungen der Regierungsbezirke zur Bejagung des Kormorans. Dieser Dienst beinhaltet bayernweit die Regelungen zur Bejagung des Kormorans. Die enthaltenen Daten umfassen jene Bereiche, in welchen nach §1 der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung vom 3. Juni 2008 der Abschuss von Kormoranen gestattet ist. Zusätzlich enthalten sind Regelungen, welche aus den Allgemeinverfügungen der jeweiligen Regierungsbezirke hervorgehen und die artenschutzrechtliche Allgemeinverfügung erweitern bzw. ergänzen. Befriedete Bezirke gemäß Art. 6 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Jagdgesetzes, in welchen die Jagd als solche ruht, sind in den Geometrien nicht enthalten.

Finanzminister besucht das Institut für Seenforschung

Bei bestem Wetter für einen Außentermin, besuchte Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Danyal Bayaz im Rahmen seiner Sommertour im August das Institut für Seenforschung der LUBW in Langenargen. Bild zeigt: Der Präsident der LUBW Dr. Ulrich Maurer und Finanzminister Dr. Danyal Bayaz MdL am Bug der „Kormoran“. Bildnachweis: LUBW Bei einer kurzen Begrüßung durch den Präsidenten der LUBW Dr. Ulrich Maurer, wurde dem Minister ein kurzer Überblick über die Aufgaben und die Arbeit der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg gegeben. Danach wurde der Besuch auf dem Forschungsschiff „Kormoran“ fortgesetzt. Während einer Ausfahrt auf den Bodensee durfte der Minister bei Probenahmen selber Hand anlegen und Messungen der Sichttiefe durchführen. Bild zeigt: Die Teilnehmenden der Ausfahrt schauen auf den Rosettenschöpfer, der Wasserproben aus bis zu sechs verschiedenen Wassertiefen holen kann. Bildnachweis: LUBW Auf großes Interesse stieß dabei das Plankton aus dem See. Mit bloßem Auge kaum sichtbar, offenbarte sich am Mikroskop an Bord eine große Vielfalt an Algen und winzigen Tieren. Über die Einblicke in die tägliche Arbeit der Forschenden hinaus ließ sich Minister Dr. Bayaz MdL dabei über aktuelle Themen zum Bodensee informieren. Vor dem Hintergrund klimatischer Veränderungen und dem dazu laufenden Interreg-Projekt „Seewandel-Klima“, wurde dem Minister anhand eines Sedimentkerns aus dem Bodensee erklärt, wie dieser als Klimaarchiv verwendet werden kann. Mehr zum Thema: Projektseite zum Interreg-Projekt „Seewandel-Klima“

Forschungsschiff Kormoran für Gäste geöffnet

Das Institut für Seenforschung (ISF) hat am Tag des offenen Hafens am 05.05.2024 anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Yacht-Clubs Langenargen sein Forschungsschiff „Kormoran“ der Öffentlichkeit geöffnet. Viele interessierte Wassersport-Treibende und ortsansässige Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit genutzt, sich über das Forschungsschiff und die Aufgaben des Instituts zu informieren. Die Gäste konnten sich vor Ort die verschiedenen Geräte zur Probenahme und Sonden ansehen. Im Labor des Schiffes gab es die Möglichkeit, lebendes Plankton aus dem Bodensee am Mikroskop zu beobachten, was nicht nur die kleinen Gäste an diesem Tag des offenen Hafens in Erstaunen versetzte. Darüber hinaus standen Mitarbeitende des ISF für Fragen der Gäste zur Verfügung und erklärten Interessierten aktuelle Themen wie die Auswirkungen des Klimawandels auf Seen und eingeschleppte Tier- und Pflanzenarten („Neobiota“) anhand von Postern. Guten Anklang fand auch das an Wassersportler gerichtete Infomaterial zur Aufklärungskampagne „Vorsicht Blinde Passagiere“. Die Kampagne der IGKB hat zum Ziel, eine weitere Verbreitung von Neobiota zu verhindern. Bei den durch die eingeschleppten Quagga-Muscheln (Dreissena rostriformis) schon leidgeprüften Schwimmern, Tauchern und Bootseignern trafen Handlungsanweisungen zur Reinigung von Wassersportausrüstung größtenteils auf offene Ohren. Bild zeigt: Forschungsschiff "Kormoran" des Instituts für Seenforschung im Hafen. Bildnachweis: LUBW

Bundesamt für Naturschutz: Seevogelmonitoring Sichtungen (WFS)

WFS Downloaddienst beinhaltet die Einzelsichtungen in den deutschen Offshore-Gebieten für die Vogelart: {Artname} {(Artname wiss.)}. Einzelne Layer zeigen die Verbreitung der Art unterteilt in Jahreszeiten für einzelne Monitorringjahre. Datengrundlage sind die im Rahmen des Monitoringprogramms des BfN durchgeführten Seevogelerfassungen. Die Erhebungen werden durch Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) durchgeführt. Eine nährere Beschreibung der Methodik findet sich im Monitoringbericht des BfN (https://www.bfn.de/seevoegel). Die Beobachtungsdaten werden in Form von Produkten dargestellt, wobei die Punktgrößenach Anzahl der beobachteten Individuen variiert.

Staatliche Vogelschutzwarte

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Unser Vogelmonitoring Gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie und Bundesnatur- schutzgesetz sind die EU-Mitgliedsstaaten bzw. der Bund und die Länder verpflichtet, in festgesetzten Zeitabständen über Verbreitung, Bestände, Bestands- entwicklungen und Erhaltungszustände der Vogelarten zu informieren - innerhalb und außerhalb von Vogel- schutzgebieten. Damit soll konkret die Wirksamkeit der EU-Vogelschutzrichtlinie und der ergriffenen Maß- nahmen überprüft werden. In Rheinland-Pfalz übernimmt die Staatliche Vogel- schutzwarte diese Aufgabe im Auftrag des Ministeri- ums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Mehr Informationen im Internet https://s.rlp.de/pn1DP Staatliche Vogelschutzwarte http://youtube.com/LfU-RLP Youtube-Kanal des Landesamtes für Umwelt Ihre Ansprechpartner! E-Mail: vogelschutzwarte@lfu.rlp.de Impressum Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Internet: www.lfu.rlp.de E-Mail: poststelle@lfu.rlp.de Das Vogelmonitoring wird auf dem Youtube-Kanal des Landesamtes für Umwelt in der Reihe "Frag das LfU" detailliert vorgestellt, abrufbar im Internet unter: http://youtube.com/LfU-RLP Fotos: Titel: fotomaster-adobe.stock.com, Iliuta-adobe. stock.com, creativenature.nl-adobe.stock.com; Innen: Werner-adobe.stock.com, Dieter Goebel-Berggold, Tatiana-adobe.stock.com; Außen: Tatiana-adobe.stock. com, Robin-adobe.stock.com © LfU Mainz 2023 Staatliche Vogelschutzwarte Im Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Wer wir sind … Die wesentlichen Aufgaben der Staatlichen Vogelschutzwarte: Die Staatliche Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz (VSW) wurde am 1. November 2022 in das neue geschaffene „Kompetenzzentrum Staatliche Vogel- schutzwarte und Artenvielfalt in der Energiewende“ (KSVAE) integriert. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt damit erstmals diese wichtige Funktion in Eigenverantwortung, nach- dem 2021 die seit 1973 gemeinsam von den Ländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland betriebene Staatliche Vogelschutzwarte in Frankfurt am Main aufgelöst wurde. ■■ Wissensbasierte Erarbeitung von Maßnahmen, die der Erhaltung der Bestände der heimischen Vogelarten und ihrer Lebensräume dienen ■■ Fachliche Beratung der Naturschutzbehörden zu Themen des Vogelschutzes und in Artfragen Feldlerche Was wir tun … Die VSW fungiert als Schnittstelle zwischen dem wis- senschaftlichen Vogelschutz, der Umweltverwaltung, der Naturschutzpraxis und dem ehrenamtlichen Enga- gement. Aus diesem Grund liegt ihre Hauptaufgabe in der Bereitstellung von Informationen zum Vogelschutz für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit. Dazu wer- den Artenschutzempfehlungen für heimische Brutvo- gelarten und Konzepte zum Schutz von Zug- und Rast- vögeln erstellt und deren Umsetzung begleitet. Rotmilan Vogelschutzwarten sind als Fachbehörden der Länder für den ornithologischen Artenschutz zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Erarbeitung fachlicher Grundlagen für den Artenschutzvollzug und die Koordination avifaunistischer Erfassungen. Besonders die Lage der Vogelwelt im Offenland ist alarmierend und erfordert gesellschaftlich tragfähige Lösungen, um den Verlust der biologischen Vielfalt und die dramatische Bestandsabnahme von Arten wie Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche und Grauammer zu stop- pen. Einige Arten der Agrarlandschaft sind mittlerweile so selten, dass sie in immer größeren Bereichen un- serer Landschaft fehlen. Zusätzlich erarbeitet die Staatliche Vogelschutzwarte Lösungskonzepte und berät bei Konflikten, die beim Auftreten von bestimmten Vogelarten (z. B. Saatkrähe, Kormoran, invasive Vogelarten) im städtischen oder ländlichen Raum entstehen können. ■■ Fachliche Begleitung der Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie, des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ und der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ■■ Erarbeitung von Standards für Erfassungs- und Monitoring-Programme ■■ Beratung zum Vogelschutz an Gebäuden, Freileitungen (Strom) und Verkehrswegen ■■ Umsetzung landes- und bundesrechtlicher sowie internationaler Vorgaben zum Schutz wildlebender Vogelarten ■■ Erstellung der Roten Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz ■■ Herausgabe von Empfehlungen zur Umsetzung naturschutzrechtlicher Vorgaben im Vogel- schutz

Sommerzeit ist Wespenzeit - aber kein Grund zur Panik

Mit den sommerlich warmen Tagen und nun in der Ferienzeit, kommen auch alljährlich die gelb-schwarz-gestreiften „Vielflieger“ auf Hochtouren: Wespen. Da können der Genuss von leckerem Eis oder Kaffeetrinken im Freien zu einem Problem werden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde befasst sich u.a. mit dem Artenschutz und erteilt artenschutzrechtliche Genehmigung für besonders geschützte Arten wie die Zauneidechse (häufig bei Bauarbeiten relevant) oder Vogelarten wie den Kormoran. Taucht etwa im Gewächshaus oder am Eigenheim ein Wespennest auf, dann stellen sich folgende Fragen: Sind die chemische Keule oder Wespenfallen tatsächlich erlaubt und insbesondere vor dem Hintergrund des viel beachteten Insektensterbens wirklich eine Lösung? Was ist aus rechtlichen und gesundheitlichen Gründen zu beachten? Die meisten Wespen unterliegen wie Hummeln und Wildbienen sowie bestimmte Ameisenarten (z. B. die Rote Waldameise) einem besonderen Schutz, da sie vielfach in ihrem Bestand gefährdet sind. Deshalb ist für die Umsiedlung oder Beseitigung der Nester eine Ausnahme von den Verboten des speziellen Artenschutzes durch die Naturschutzbehörde des Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt notwendig. Dies gilt insbesondere für unsere größte heimische Wespe, die europäische Hornisse ( Vespa crabro ). Bei diesen nützlichen, in der Regel friedlichen Tieren, sind die Stiche nicht gefährlicher, aber oft schmerzhafter als die der Gemeinen Wespe ( Vespula vulgaris ). Hornissen nehmen im Naturkreislauf die Rolle eines „Schädlingsbekämpfers“ ein, und machen lästigen Fliegen, Mücken oder kleineren Wespen, am Tage und in der Dämmerung, den Garaus. Ihre Affinität für Licht, hat abends den unerwünschten Nebeneffekt, dass sie sich auf beleuchtete Terrassen, Balkone oder in Wohnzimmer verfliegen. Da hilft oft schon Licht aus und Fenster auf, damit die ungebetenen Gäste wieder verschwinden. Für die Beseitigung eines Nestes weiterer Wespenarten und anderer Insekten ist keine Befreiung von den allgemeinen Artenschutzbestimmungen notwendig. Hier genügt nach Bundesnaturschutzgesetz ein Grund wie Stechgefahr im Garten oder am Haus oder bauliche Schäden zur Beseitigung aus. Dennoch sollte man sich gut informieren, denn selbst hier gibt es harmlose nützliche Vertreter der Zunft. So leidet oft die zierliche Feldwespe unter dem schlechten Ruf ihrer Verwandtschaft. Die Feststellung der Artzugehörigkeit sollte deshalb immer von einem Fachmann vorgenommen werden. Hierzu zählen zertifizierte Wespen- und Hornissenberater, Fachleute der Naturschutzverbände oder Imker. „Ich empfehle fachliche Beratung. In den seltensten Fällen bestehen Lebensgefahr oder eine Einschränkung der Lebensqualität. Im Gegenteil: Artenvielfalt in der Natur lädt zum Staunen und Verweilen ein.“, so Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes, zum Thema. Die Unteren Naturschutzbehörden in den Landkreisen und Kreisfreien Städten sind die richtigen Ansprechpartner für: Elbebiber, Feldhamster, Fledermäuse, Weißstorch, Kranich, Schleiereule, Turmfalke, Fischadler, Dohle, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Ameisen (alle besonders geschützten Arten), Hornisse, Wildbienen und alle Orchideenarten. Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage: Artenschutz (sachsen-anhalt.de) Welche Untere Naturschutzbehörde bei Problemen Ansprechpartner ist, kann im Bürger- und Unternehmensservice https://buerger.sachsen-anhalt.de/detail?pstId=333689329 gefunden werden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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