Die Stadtwerke Eggenfelden beziehen ihr Trinkwasser derzeit aus 4 Tiefbrunnen im Erschließungsgebiet Oberdietfurt, Markt Massing. Die Brunnen B1 – B3 weisen erheblichen Sanierungsbedarf auf. B1 und B2 wurden bereits mit Einschubverrohrungen stabilisiert. B3 weist starke Korrosion auf. Alle Brunnen werden regelmäßig regeneriert. Zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung wird die Sanierung zeitnah angestrebt. Mit Bescheid des Landratsamts Rottal-Inn vom 14.12.2020 wurde eine Bewilligung für das Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen B1 - B4 aus dem Erschließungsgebiet Oberdietfurt erteilt. Die Bewilligung wurde bis zum 31.12.2020 erteilt. Die Stadtwerke Eggenfelden haben 2020 die Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung sowie gleichzeitig eine Erhöhung der Jahresentnahmemenge auf 1.100.000 m³/a beantragt. Diese wurde bis zum 31.12.2023 gewährt. Die Antragsunterlagen für die beantrage Gewässerbenutzung wurden rechtzeitig vor Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung abgestimmt und vollständig eingereicht. Mit Bescheid vom 09.04.2024 wird die Erlaubnis gewährt, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 580/1, Gemarkung Wolfsegg, Markt Massing insgesamt bis zu maximal 1.200.000 m³/Jahr Grundwasser zu entnehmen.
Ausführungsphase Der Schwedter Steg befindet sich im Ortsteil Prenzlauer Berg im Berliner Bezirk Pankow und überspannt als elf-feldrige Stahlbrücke die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG und der S-Bahn Berlin GmbH. Das Bauwerk wurde 1999 errichtet und stellt als Fuß- und Radwegbrücke eine wichtige lokale Wegeverbindung dar. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Fragen und Antworten Die Oberfläche des Schwedter Steges besteht aus einem reaktionsharzgebundenen Dünnbelag. Aufgrund natürlicher Alterserscheinungen und der starken Frequentierung des Bauwerkes durch den Fuß- und Radverkehr unterliegt dieser Belag einem erhöhten Verschleiß. Der Belag ist schadhaft und stellenweise vollständig abgenutzt, sodass die darunterliegende Brückenkonstruktion nicht mehr ausreichend vor Korrosion geschützt ist. Es könnten Gefahrenstellen infolge zu geringer Oberflächenrauigkeit entstehen. Zusätzlich sind Abplatzungen und Rissbildungen im Bereich der Brückenabläufe vorhanden. Gegenstand der vorgesehenen Maßnahme ist der vollständige Austausch des vorhandenen Dünnbelages durch ein neues Dünnschichtbelagssystem. Hierbei wird unter anderem die Schichtdicke des Dünnbelages von ca. 6 mm auf 10 mm erhöht. Voraussichtliche Bauzeit: März 2025 bis Juli 2025 Für die Dauer der Baumaßnahme wird der Schwedter Steg vollständig für den Verkehr gesperrt. Der Dünnschichtbelag wird durch Meißelarbeiten abgetragen. Hierdurch kann auf eine vollständige Einhausung des Bauwerks verzichtet werden. Die darunterliegende Grundierung wird mittels eines Kugelstrahl-Verfahrens entfernt. Dies erfolgt unter partieller Einhausung. Im Anschluss daran wird ein neuer zweilagiger Dünnschichtbelag aufgetragen. Die Erneuerung des Dünnschichtbelages erfolgt unter Vollsperrung der Brücke. Dem Fuß- und Radverkehr wird empfohlen, die untenstehend ausgewiesene Umleitungsstrecke zu nutzen. Gesamtkosten für das Land Berlin: ca. 500.000 €
Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte man sich informieren, ob für dieses Grundstück der Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung vorliegt (z.B. eine Altlast). Diese Auskunft erteilt das Umweltamt des zuständigen Bezirksamtes mit Hilfe des Bodenbelastungskatasters. Liegt ein solcher Verdacht vor, so sollte durch eine Ersterkundung festgestellt werden, ob dieser Verdacht begründet ist. Für die Ersterkundung kann ein Sachverständiger (zu finden im Branchenbuch; Liste vereidigter Sachverständiger bei der IHK oder im Recherchesystem der Bundesländer für die in den Umweltbereichen Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser notifizierten Stellen und Sachverständigen – ReSyMeSa beauftragt werden. Erhärtet sich der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung ist die zuständige Behörde (siehe Merkblatt ). zu informieren; geht von dieser schädlichen Bodenveränderung eine Gefahr aus, so wird durch die zuständige Behörde die erforderliche Sanierungsmaßnahme festgelegt. Die Behörde steht auch bei den durchzuführenden Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen beratend zur Seite. Wesentliche Altlasten oder Altablagerungen können Bauvorhaben schwerwiegend durch lange Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen blockieren und die Kostenplanung für das Vorhaben in die Höhe treiben; von daher sollten immer rechtzeitig im Voraus Altlastenauskünfte eingeholt werden. Gem. § 2 Abs. 1 Berliner Bodenschutzgesetz vom 24.06.2004 besteht eine Pflicht zur unverzüglichen Meldung von Anhaltspunkten für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast bei der zuständigen Behörde. Die jeweils zuständige Behörde gibt auch Vorgaben und Hilfestellungen zur weiteren Vorgehensweise, wenn ein Schadensfall entdeckt bzw. aufgedeckt wurde. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind vom Verursacher, dem Grundstückseigentümer oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt durchzuführen. Ein akuter Schadensfall oder eine gerade entdeckte schädliche Bodenveränderung (z.B. im Rahmen einer Baumaßnahme beim Aushub des Bodens) muss sofort der zuständigen Behörde und im akuten Fall der Feuerwehr mitgeteilt werden (siehe Merkblatt ) Zur Gesundheitsvorsorge und zum Grundwasserschutz ist ein sofortiges Handeln geboten. Dadurch lassen sich bei akuten Schadensfällen die Kosten für eine Sanierung minimieren, da es zu noch keiner Verschleppung der Verunreinigung gekommen ist. Bodenaushub kann im Rahmen von Baumaßnahmen anfallen (z.B. beim Ausheben einer Baugrube, bei Straßenbauarbeiten, etc.). Da der ausgehobene Boden mit Schadstoffen belastet sein kann, gibt es im Prinzip zwei Möglichkeiten der Entsorgung: die Verwertung nicht oder gering belasteten Bodens die Beseitigung des Bodenaushubs bei erheblicher Belastung auf einer dazu zugelassenen Deponie oder dessen Behandlung. Nähere Informationen hierzu sind den Technischen Regeln „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zu entnehmen. Eine Verwertung ist bei hoher Schadstoffbelastung in der Regel nicht möglich. Bei der Kostenplanung ist zu beachten, dass hohe Entsorgungskosten entstehen, wenn der Boden nicht verwertet werden kann. Auskünfte über Fragen zur Entsorgung erteilen die zuständigen Ordnungsbehörden (siehe auch Merkblatt ) Kleingartenanlagen befinden sich oft auf ehemaligen Industriestandorten, Altablagerungen (Deponien), Rieselfeldern, an Autobahnen, Bahnanlagen oder in Einflugschneisen von Flughäfen. Sie können daher überdurchschnittlich hoch mit Schadstoffen und durch Immissionen betroffen sein, die oft erheblich höher sein können als in ländlichen Gebieten. An vielen Standorten in Berlin wurden bereits Bodenproben genommen, um mögliche Bodenbelastungen festzustellen und eventuell Nutzungsbeschränkungen auszusprechen. Dabei können höhere Gehalte an Schwermetallen, Arsen und organischen Schadstoffen in Gartenböden, im Vergleich zu landwirtschaftlichen Flächen, nicht ausgeschlossen werden. Zu empfehlen ist daher, zunächst eine Informationseinholung vor einem beabsichtigten gartenbaulichen Anbau von zum Verzehr bestimmten Produkten auf Kleingartenböden. Dies kann beim jeweiligen Kleingartenverein bzw. Verband oder dem zuständigen Umweltamt des jeweiligen Stadtbezirkes erfolgen. Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. (BKD) hat diesbezüglich die nachstehende Informationsbroschüre herausgebracht: Weitere Informationen unter: Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. Platanenallee 37 14050 Berlin Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. Gerade auch der Gartenbesitzer sollte sich bewusst werden, dass Boden schützenswert ist und entsprechend schonend behandelt werden sollte. Es ist wichtig, Schäden am und im Boden wie z.B. Bodenverdichtung zu vermeiden und eine Schadstoffbelastung soweit wie möglich zu verhindern. Tipps für den Gärtner gibt es viele: Der Boden sollte mit Pflanzenwuchs bedeckt werden, um eine Verhärtung des Bodens durch Regentropfen und eine zu intensive Sonneneinstrahlung zu verhindern. Alternativ kann man den Boden auch mit Mulch abdecken. Der Boden sollte im Frühling nur gelockert, nicht umgegraben werden. Zur Bearbeitung des Bodens sollte dieser weder zu trocken noch zu nass sein (mittlere Feuchtigkeit). Verwendung von Dünger und – falls überhaupt nötig – Pflanzenschutzmitteln nach dem Motto: „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich“ (Gartenkompost ist unbedenklich) Kompostierung der Gartenabfälle im Garten spart Entsorgungskosten und verbessert dauerhaft den Boden durch Humusanreicherung. Verzicht auf Torf und torfhaltige Erden: der Torf entstammt Moorgebieten, die nicht nur wegen ihrer besonderen Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch wegen ihrer Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt erhalten bleiben sollten. Verzicht auf Asche oder Klärschlamm als Dünger, da diese besonders schwermetallhaltig sein können (Asche von unbehandeltem Holz ist unbedenklich). Zwischen August und dem Frühling sollte nicht gedüngt werden. Artenvielfalt der Pflanzen verhindert Bodenmüdigkeit und hat auch tierische Artenvielfalt zur Folge. Weitere Tipps u.a. zur Kompostierung und Düngung finden Sie unter folgenden Links: Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. Diese Frage wird in § 4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) beantwortet; die möglichen Verantwortlichen sind nachfolgend unterstrichen. § 4 BBodSchG: Pflichten zur Gefahrenabwehr (Auszug) ….. Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen. Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten sowie durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten verursachte Verunreinigungen von Gewässern so zu sanieren, dass …… Zur Sanierung ist auch verpflichtet, wer aus handelsrechtlichem oder gesellschaftsrechtlichem Rechtsgrund für eine juristische Person einzustehen hat, der ein Grundstück, das mit einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast belastet ist, gehört, und wer das Eigentum an einem solchen Grundstück aufgibt. ….. ….. Der frühere Eigentümer eines Grundstücks ist zur Sanierung verpflichtet, wenn er sein Eigentum nach dem 1. März 1999 übertragen hat und die schädliche Bodenveränderung oder Altlast hierbei kannte oder kennen musste. Dies gilt für denjenigen nicht, der beim Erwerb des Grundstücks darauf vertraut hat, dass schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten nicht vorhanden sind, und sein Vertrauen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles schutzwürdig ist. Streusalz ist ein Mittel zur Herabsetzung der Gefriertemperatur von Wasser zur Vermeidung von Straßenglätte. Obwohl es meist auf versiegelten Flächen angewandt wird, kann das Salz mit dem Spritzwasser, mit seitlich abfließendem Schmelzwasser, mit dem von den Verkehrsflächen geräumten Schnee und durch Verluste beim Lagern und Anwenden des Salzes auf den Boden gelangen. Dort versickert es mit dem Schmelzwasser und führt zu Schäden an den dort wurzelnden Bäumen und Sträuchern, belastet Boden und Grundwasser und begünstigt Korrosion (z.B. an Autos und Brücken). Wegen dieser Schäden beschränkt Berlin im Straßenreinigungs- und im Naturschutzgesetz den Einsatz von Streusalz auf einige Abschnitte wichtiger Fahrbahnen. Auf Gehwegen und in Gärten ist der Einsatz generell verboten. Alternativen dazu sind abstumpfende Mittel.
Mariensiel/Aurich . 1887 wurde die Fortifikationsbrücke EJK 40 B erbaut. Die einspurige Stahldrehbrücke mit Holzbohlenbelag, die im Zuge der Straße „Umfangstraße“ den Ems-Jade-Kanal kreuzt und die Ortschaften Mariensiel und Middelsfähr im Landkreis Friesland verbindet, wird nach mehr als 130 Jahren Dienstjahren in den verdienten Ruhestand verabschiedet. In Auftragsverwaltung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) aktuell dabei, die Überquerung umfassend zu erneuern. Die Modernisierungsarbeiten machen Mitte März eine Straßensperrung erforderlich. 1887 wurde die Fortifikationsbrücke EJK 40 B erbaut. Die einspurige Stahldrehbrücke mit Holzbohlenbelag, die im Zuge der Straße „Umfangstraße“ den Ems-Jade-Kanal kreuzt und die Ortschaften Mariensiel und Middelsfähr im Landkreis Friesland verbindet, wird nach mehr als 130 Jahren Dienstjahren in den verdienten Ruhestand verabschiedet. In Auftragsverwaltung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) aktuell dabei, die Überquerung umfassend zu erneuern. Die Modernisierungsarbeiten machen Mitte März eine Straßensperrung erforderlich. „Als Ersatz wird eine moderne hydraulisch betriebene Klappbrücke eingebaut. Diese wird aus Stahl gefertigt und auf massiven Vorbrücken aus Beton lagern. Die Brücke wird wie bisher einspurig befahrbar sein mit einer etwa fünf Meter breiten Fahrspur. Wir gehen aktuell von einer Bauzeit von etwa anderthalb Jahren aus“, erklärt Klaus Kieseling von der NLWKN-Betriebsstelle Aurich, die die Arbeiten vor Ort plant und umsetzt. Im Herbst 2024 hat der NLWKN mit diesem Projekt begonnen. Dabei standen zunächst vorrangig Bauvorbereitungen rund um die Dükerung für die Stromversorgung und die Baustraße für die Wege zur Baustelle im Vordergrund. Aktuell ist die Brücke noch von der Südseite aus befahrbar. Mitte März stehen dann die eigentlichen Arbeiten an der Brücke an, die eine Vollsperrung erforderlich machen. Diese startet am Montag, 17. März 2025, und wird voraussichtlich bis Spätsommer 2026 andauern. Eine Umleitung ist vor Ort ausgeschildert. Die Schiffsdurchgängigkeit ist ab dem 24. März 2025 bis etwa Mitte Mai 2025 nur sehr eingeschränkt und nach Absprache möglich. Danach können Einheiten bis 4,50 Meter Breite das Baufeld auf dem Wasser passieren. „Wir bitten um Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigungen. Aber die Bauwerksuntersuchungen in den vergangenen Jahren haben bestätigt, dass durch Korrosion und durch eine übermäßige Inanspruchnahme die Gesamtkonstruktion stark beeinträchtigt wurde. Die Standsicherheit des nunmehr mehr als 130 Jahre alten Bauwerks wäre auf lange Sicht künftig nicht mehr gegeben. Deshalb handeln wir jetzt, um die Brücke für die Zukunft zu rüsten“, erläutert Kieseling. Die Nutzungsdauer dieser Brückenklasse beträgt nach DIN EN 1990 eigentlich rund 100 Jahre. Damit hat die bisherige Fortifikationsbrücke EJK 40 B ihren Soll mehr als erfüllt. Der Nachfolger bietet mehrere Vorteile. Die Brückenlänge – einschließlich Vorbrücken – wird etwa 22 Meter betragen. Die Brückenplatte ist einschließlich Schrammbord bzw. Brückenkappen und Geländer 6,50 Meter breit. Die im Gewässer lichte Durchfahrtsbreite zwischen den Widerlagern für den Schiffsverkehr beträgt 7,50 Meter. Durch die bauliche Anordnung wird das Abflussverhalten des Ems-Jade-Kanals nicht beeinträchtigt und damit auch seine wichtige Funktion als Entwässerungsbauwerk erhalten.
Bleirohre: Blei im Trinkwasser ist gesundheitsgefährdend Wie Sie Bleileitungen erkennen und welche Rechte Sie haben Bleirohre und damit bleihaltiges Trinkwasser kann es höchstens noch in älteren Gebäuden geben (Baujahr vor 1973). Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie das Leitungsmaterial. Bleifreie Leitungen sind Ihr gutes Recht: Hausbesitzer und Wasserwerke sind zum Austausch oder zum Stilllegen von Bleileitungen und Teilstücken von Bleileitungen verpflichtet. Kleinkinder und Schwangere sollten Wasser, das durch Bleileitungen geflossen ist, nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen verwenden. Gewusst wie Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend und kann bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern das Nervensystem schädigen sowie die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen. Bleileitungen – kaum noch ein Problem: In Teilen Bayerns und Baden-Württembergs kommen Bleileitungen schon seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr zum Einsatz. In Nord- und Ostdeutschland wurden Bleileitungen bereichsweise noch bis Anfang der 1970er-Jahre genutzt. Aber längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser sind betroffen, weil auch schon vor 1973 häufig andere Werkstoffe (z. B. Kupfer oder verzinkter Stahl) verwendet wurden. Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht mehr betroffen. Bleileitungen erkennen: Um festzustellen, ob sich noch Bleileitungen in Ihrem Haus befinden, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Kontrollieren Sie sichtbare Leitungen (z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler). Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau. Fragen Sie bei Ihrem Vermieter, Hausverwalter oder Hauseigentümer nach, wann die Wasserleitungen installiert wurden und aus welchem Werkstoff sie sind. Im Zweifelsfall kann eine fachgerechte Labormessung Aufschluss über die Bleibelastung des Trinkwassers geben. Solche Messungen sind jedoch kostenpflichtig. Lassen Sie vor der Probenentnahme das Wasser mindestens vier Stunden in der Leitung stehen. Ihr örtliches Gesundheitsamt berät Sie zur der Probenentnahme. Bleileitungen nicht mehr zulässig: Die am 24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen. Auch kleinere Teilabschnitte aus Bleileitungen können in Kombination mit anderen metallenen Werkstoffen zu hohen Bleigehalten im Wasser führen. Deshalb ist beim Austausch von Bleileitungen darauf zu achten, dass diese vollständig ausgetauscht werden und eine Entfernung auch von Teilstücken ist zwingend notwendig. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an das Gesundheitsamt oder ziehen Sie Fachbetriebe der Sanitär- und Heizungstechnik zu Rate. Auch die Verbraucherzentralen und Mietervereine sowie der Verband der Haus- und Grundbesitzer können Ihnen helfen. Bleihaltiges Wasser nicht trinken: Verwenden Sie (möglicherweise) bleibelastetes Wasser nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen. Für schwangere Frauen, Säuglinge und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ist Wasser aus Bleirohren als Trinkwasser immer ungeeignet. Verwenden Sie stattdessen in solchen Fällen abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. Unabhängig von einer möglichen Bleibelastung sollten Sie nach längerer Standzeit das erste Wasser aus der Leitung nicht für die Ernährung verwenden. Lassen Sie das Stagnationswasser ablaufen, bis es kühl aus der Leitung läuft. Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Bis dahin ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Hintergrund Umweltsituation: Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber wieder ins Blut gelangen (z. B. während der Schwangerschaft). Gesetzeslage: Nähere Bestimmungen zur Trinkwasserqualität in Deutschland und zu Grenzwerten für bedenkliche Stoffe finden sich in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Angesichts des ständig erweiterten Wissens zur Giftigkeit von Blei gerade für die Jüngsten unter uns setzte der Verordnungsgeber den Grenzwert für Blei im Trinkwasser in den letzten Jahrzehnten mehrmals herab. Ende der 1990er-Jahre betrug er 0,040 mg/l, später noch 0,025 mg/l. Seit 1. Dezember 2013 gilt laut Trinkwasserverordnung 0,010 mg/l verbindlich einzuhalten. In der aktuellen Trinkwasserverordnung wird der Grenzwert weiter abgesenkt: Ab dem 12.01.2028 gilt ein Grenzwert von 0,005 mg/l (entspricht 5 µg/l). Der Verordnungsgeber räumte den Gebäudeeigentümern und Wasserversorgern eine Übergangszeit bis 12.01.2026 ein. Bis dahin müssen sie eventuell noch vorhandene Bleirohre und auch Teilstücke gegen Rohre aus besser geeignetem Material austauschen oder zumindest stilllegen. Bereits der seit 1. Dezember 2013 geltende Grenzwert ist in Trinkwasser, das durch Bleirohre geflossen ist, vermutlich nicht einzuhalten. Im Stagnationswasser wird er sogar oft um ein Vielfaches überschritten. Daher gab es zum vollständigen Austausch der Bleileitungen schon bisher eigentlich keine Alternative. Auch kleine Teilabschnitte aus Blei sind kritisch, denn im Kontakt mit anderen metallenen Werkstoffen können sie durch galvanische Korrosion unverhältnismäßig viel Blei ins Trinkwasser abgeben. Marktbeobachtung: Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts war Blei aufgrund seiner technisch hervorragenden Eigenschaften ein gebräuchliches Material für Trinkwasserleitungen in Gebäuden. Auch die Leitungen zum Anschluss der Gebäude an die Verteilungsleitung unter der Straße (Hausanschlussleitung) wurden damals häufig aus Blei gefertigt. In Teilen Süddeutschlands wurden Bleileitungen allerdings schon 1878 verboten. Auch in den restlichen Teilen Deutschlands ging der Einsatz von Blei in der Trinkwasser-Installation mehr und mehr zurück. Seit 1973 wird Blei nicht mehr als Leitungsmaterial verwendet.
Die Verleihung des 9. Preises der Umweltallianz stand in diesem Jahr unter dem Motto „25 Jahre Umweltallianz – Innovative Umweltideen aus Sachsen- Anhalt“. Er wurde in den Kategorien „Produkte und Technologien“ und „Konzepte und Projekte“ vergeben. Außerdem wurde erneut der „Sonderpreis der Umweltallianz“ verliehen, der ausschließlich Mitgliedern vorbehalten ist. Insgesamt hat die Umweltallianz Sachsen-Anhalt Preisgelder in Höhe von 24.000 Euro ausgelobt. Eine fünfköpfige Jury hatte in einem ersten Bewertungsschritt aus allen Bewerbern zunächst neun Finalisten ausgewählt. Diese konnten sich im September persönlich der Jury präsentieren und erhielten ein professionell produziertes Video für die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Die Preisverleihung fand am 13.11.2024 im Palais am Fürstenwall der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt statt. Vorsitz: Prof. Dr.-Ing. Daniela Thrän Leiterin Department Bioenergie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, in Kooperation mit dem Deutschen Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH – DBFZ Mitglieder: Gesa Kupferschmidt Abteilungsleiterin Technischer Umweltschutz, Bodenschutz, Klimaschutz am Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Klaus Olbricht Präsident der Industrie- und Handelskammer Magdeburg Fabian Hoppe Geschäftsführer Kommunikation, Bildung und Nachhaltigkeit, Pressesprecher beim Verband der Chemischen Industrie e.V., Landesverband Nordost (VCI Nordost) Robert Gruhne Reporter Landesredaktion Magdeburger Volksstimme bei Volksstimme Investigation GmbH Preisträger: Inflotec GmbH aus Magdeburg Preisgeld: 8000 Euro Würdigung für: Energieeffiziente und ressourcenschonende Wasseraufbereitung Die Inflotec GmbH hat eine innovative, ressourcenschonende und energieeffiziente Technologie entwickelt, mit der sich autark überall jegliches Wasser zu Trink- oder Brauchwasser aufbereiten lässt (Kreislaufsystem). Im Vergleich zu herkömmlichen Umkehrosmose-Aufbereitungssystemen wird nur ein Fünftel an Energie benötigt. Durch die Rückspül- und Selbstreinigungsfunktion der Anlagen müssen zudem keine Filter gewechselt werden. Die modularen, autonomen und mobilen Systeme können praktisch überall eingesetzt werden. Die Innovation hierbei ist die Entwicklung eines einzigartigen neuen Membranprozesses zur ressourceneffizienten Wasseraufbereitung. Eine herkömmliche Keramikmembran (Ultrafiltration) wird durch Post-Modifikation mit Polyelektrolyten zu einer Nanofiltrationsmembran mit einzigartigen Trenn- und Materialeigenschaften. Das System ermöglicht in einem Aufbereitungsschritt die sichere Reinigung selbst von schwer behandelbaren Wasserressourcen (z. B. kontaminierten Abwässern). Neben Partikeln (Mikroplastik, Medikamentenrückstände, Schwermetalle, Uran, Arsen, PFAS etc.), Bakterien und Viren können auch gelöste Wasserinhaltsstoffe (Organik, Salze) sowie Öle und Fette zurückgehalten werden. Finalist: IPT-Pergande Gesellschaft für innovative Particle Technology mbH Würdigung für: Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks in der Wirbelschichtgranulation durch Nutzung von Abwärme IPT-Pergande betreibt am Standort Weißandt-Gölzau mehrere Produktionsanlagen zur Herstellung von Produkten für die chemische Industrie. Eine Schlüsseltechnologie ist hierbei die Wirbelschicht-Granulation. Bei diesem Prozess wird eine wässrige Suspension mit einem erwärmten Prozessgas getrocknet und dabei granuliert. Die signifikante Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks des Gesamtverfahrens wurde durch die Nutzung der Abwärme von Kompressoren für die Erzeugung von Druckluft erreicht, indem das Prozessgas vorgewärmt wird, wodurch sich eine Reduzierung des Heizdampfes ergibt. Der reduzierte Dampfbedarf führt wiederum zu einer Verringerung des Erdgasverbrauches. Die resultierende CO 2 -Einsparung pro Jahr liegt bei 400 bis 500 t. Finalist: POLICYCLE Deutschland GmbH Würdigung für: Energieeffizientes Recycling für echte Härtefälle | Kleberbeschichtete Altfolien werden erstmals wieder zu Folie Kleberbeschichtete Schutzfolien, die fast in jeder Industrie Anwendung finden, sind heute nicht recyclingfähig. Auf Grund ihrer Beschichtung werden sie bis dato thermisch verwertet. Beim Recycling führen sie zu einem Verblocken und Verkleben der Anlagen oder der späteren Folie auf Grund von Klebermigration. Gleichzeitig ist die Folienindustrie dazu angehalten, die Verfügbarkeit von Rezyklaten am Markt zu steigern und Kreisläufe zu etablieren. Daher war das Ziel der Entwicklung seitens der POLICYCLE Deutschland GmbH bisher nicht recyclebare Folien erstmals zu recyclen, in eine neue Folie zurückzuführen und dabei das energieintensive Recycling wirtschaftlicher und automatisierter zu gestalten. Mit dem so entstandenen Fluff-to-Film-Prozess werden durch Auslassen eines gesamten Prozessschritts gegenüber dem klassischen Recycling bis zu 40 % Energie und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen in der Produktion eingespart. Gleichzeitig ist das entstehende Folienendprodukt „Müllsack“ bis zu dreimal dünner, aber ebenso belastbar wie ein vergleichbarer Standardmüllsack. Der mit dem „Blauen Engel“ zertifizierte Müllsack besteht aus mehr als 95 % post-consumer-Rezyklat, 70 % davon machen die kleberbeschichteten Altfolien aus. Durch den hohen Polyethylen-Anteil wäre der Müllsack, je nach vorliegendem Entsorgungssystem, selbst wieder recyclingfähig. Preisträger: GMBU e.V. Gesellschaft zur Förderung von Medizin-, Bio- und Umwelttechnologien, Halle Preisgeld: 8000 Euro Würdigung für: Schäumbare Verbundmaterialien auf Pflanzenbasis Die GMBU e. V. bietet innovative Rezepturen für pflanzenbasierte und rezyklierbare Komposite mit natürlichen Füllstoffen an, die sich für den 3D-Druck, den Spritzguss und hydraulisches Pressen eignen. Als Füllstoffe dienen natürliche Reststoffe, wie Hanf- und Hopfenschäben, Kakao- und Kaffeeschalen sowie Kokos- und Papierfasern. Anbauflächen zur Kultivierung werden nicht benötigt, da die Reststoffe prozessgebunden anfallen. Durch die Zugabe der Füllstoffe können 10 % Basispolymer eingespart werden. Dadurch wird eine Reduktion der CO 2 -Emissionen von 60 % im Vergleich zum Einsatz erdölbasierter Kunststoffe erreicht. Die Filamente und Granulate lassen sich wie herkömmliche Compounds verarbeiten und bieten eine holzähnliche Oberfläche. Durch Einarbeitung von zusätzlichem Treibmittel entsteht ein schäumbares Material für den 3D-Druck, welches beispielsweise als Sandwichmaterial im Leichtbau eingesetzt werden kann. Die Expansion des Treibmittels erfolgt während des Druckprozesses und wird über die Düsentemperatur gesteuert. Dadurch kann eine Gewichtsreduzierung von circa 50 % erzielt werden. Finalist: Agrar Burgscheidungen eG, Laucha an der Unstrut Würdigung für: Wasserrecycling für eine integrierte Symbiose der Algenkultivierung im Weinbau: Wi-Sa-We Die Agrar Burgscheidungen eG hat in Kooperation mit der GMBU e. V. – Gesellschaft zur Förderung von Medizin-, Bio- und Umwelttechnologien ein Verfahren zur symbiotischen Aufzucht von Mikroalgen für den Weinbau entwickelt. Durch die Bewässerung von Wein mit aufbereitetem Kulturmedium der Mikroalgen wird Wasser recycelt, die Biodiversität gestärkt, das Pflanzenwachstum verbessert und ein resilientes Mikrobiom geschaffen. Der Nährstoffeintrag aus dem Medium spart Kosten für Düngemittel, was die ökonomische Ressourceneffizienz unterstreicht. Das Verfahren ist vielfältig übertragbar und weist enormes ökologisches Potenzial mit ökonomischen Erfolgsaussichten auf. Finalist: Synthos Schkopau GmbH, Schkopau Würdigung für: Synthesekautschuk für verbesserten Reifenabrieb – ein Beitrag zur Mikroplastikreduktion Die Synthos Schkopau GmbH baut als größter Anbieter von Synthesekautschuk in Europa die Palette nachhaltiger Produkte kontinuierlich aus. In den letzten 15 Jahren wurden am Standort Schkopau erfolgreich SSBR-Typen (Solution Styrene Butadiene Rubber) für energieeffiziente Reifen entwickelt und vermarktet. Dem Synthos-Forscherteam ist es gelungen, zusätzlich den Reifenabrieb zu verringern und damit auch die Mikroplastikbildung aus Reifen zu minimieren. In Hochleistungsreifen verwendete Synthesekautschuke müssen umfangreiche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Für den ökologischen Fußabdruck von Reifen sind umweltverträgliche Zusatzstoffe sowie der Einfluss neuer Synthesekautschuke, z.B. SSBR, relevant. Leistungseigenschaften des Reifens, die mit dem Fahrverhalten und der Sicherheit des Fahrzeugs verbunden sind, müssen mit einem geringen Rollwiderstand und einem niedrigen Abrieb korreliert werden. Während ein hoher Rollwiderstand den Energieverbrauch der Fahrzeuge erhöht, verursacht ein hoher Abrieb die verstärkte Bildung von Mikroplastik. Die neue Technologie verbessert den Abrieb um ca. 8 %, ohne die Leistungseigenschaften negativ zu beeinträchtigen. Preisträger: MOL Katalysatortechnik GmbH, Merseburg Preisgeld: 8000 Euro Würdigung für: Kühlwasserbehandlung in der Kernfusion In technischen Kühlkreisläufen wird das Kühlwasser mittels Kreiselpumpen in eine turbulente Strömung versetzt. Übersteigt die in das Wasser eingetragene Pumpenergie die Stabilisierungsenergie des Wassers, dann bilden sich Wasserdampfbläschen. Bläschen mit einem Durchmesser um 1 Mikrometer sorgen selektiv für saubere Oberflächen auch auf Schweißnähten. Größere Bläschen begünstigen Bakterien und Korrosion bis hin zur Kavitation. Durch Installation spezieller, von der MOL Katalysatortechnik GmbH entwickelter Mineral-Metall-Folien auf der Saugseite der Kreiselpumpen im turbulenten Strömungsbereich wird die Bildungsgeschwindigkeit der Wasserdampfbläschen beschleunigt, so dass anstelle weniger großer gefährlicher Wasserdampfbläschen viele sehr kleine nützliche gebildet werden. Dadurch ist es möglich, Kühlwasser mit hoher technischer und hygienischer Sicherheit und ohne Einsatz von Chemikalien und Bioziden dauerhaft sicher und wirtschaftlich vorteilhaft zu behandeln. Finalist: LEUNA-Harze GmbH, Leuna Würdigung für: Großtechnische Synthese von biobasierten Epoxidharzen aus pflanzlichen Altölen Die bisher zur Verfügung stehende Rohstoffbasis für Epoxidharze ist Erdöl. Im Zuge der Rückwärtsintegration der Produktion der LEUNA-Harze GmbH wurde eine eigene Synthesevariante für den zur Herstellung von Epoxiden notwendigen Rohstoff Epichlorhydrin entwickelt und in einer großtechnischen Anlage mit einer Kapazität von 15.000 t/a realisiert. Dabei wird nicht Propylen, sondern Glycerin, ein Nebenprodukt der Biodieselherstellung, als Rohstoff eingesetzt. Als Startpunkt der Wertschöpfungskette dienen gebrauchte Speisefette und -öle, die über Glycerin und Epichlorhydrin in einem Upcyclingprozess zu biobasierten Epoxidharzen umgesetzt werden. Eine neue Produktlinie mit reduziertem CO 2 -Fußabdruck und garantiertem biobasierten Anteil auf Basis von wiederverwerteten, pflanzlichen Altölen konnte vom Unternehmen erfolgreich auf dem Markt eingeführt werden. Dies ermöglicht einen biobasierten Kohlenstoffanteil von bis zu 42 % bei gleichzeitiger, signifikanter Reduktion des CO 2 -Fußabdrucks der so hergestellten Produkte. Diese finden Anwendung in der Wind-, Bau- und Automobilindustrie. Finalist: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, Lutherstadt Wittenberg Würdigung für: ATMOWELL® – Ammoniakreduzierung im Tierstall Ammoniak (NH 3 ) kann bei übermäßiger Freisetzung negative Effekte auf die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier haben. Deutschland hat sich verpflichtet die nationalen NH 3 -Emissionen bis zum Jahr 2030 um 29 % zu senken (im Vergleich zu 2005). Mit ca. einem Drittel stammt ein Großteil der nationalen NH 3 -Emissionen aus Tierställen. Der Einsatz eines Ureaseinhibitors in Rinder- und Schweineställen ist ein innovativer Ansatz, um diese Emissionen deutlich zu mindern. Damit kann u. a. die Versauerung und Eutrophierung von Böden und Ökosystemen, die Verschiebung des Artenspektrums und Bedrohung der Artenvielfalt sowie die Gesundheitsbelastung (Schleimhautirritationen, sekundärer Feinstaub, Atemwegserkrankungen) gemindert werden. ATMOWELL® ist ein von SKW Piesteritz patentierter Ureaseinhibitor, welcher NH 3 -Emissionen in Rinderställen um 58 % reduziert. Die so verbesserte Luftqualität schützt vor negativen Auswirkungen des Ammoniaks auf Umwelt, Klima, sensible Ökosysteme und vor der Versauerung von Böden.
Gandersum/Aurich. Im April wurden sie ausgebaut und seither komplett runderneuert – nun fanden zwei jeweils über dreißig Tonnen schwere Hydraulikzylinder per Schwimmkran den Weg zurück ins Gandersumer Emssperrwerk. Zusammen mit zwei neuen Zylindern, die bereits im Frühjahr erfolgreich eingebaut werden konnten, sorgen sie pünktlich vor Beginn der winterlichen Sturmflutsaison wieder für ein optimales Schutzniveau und einen weiterhin störungsfreien Betrieb. Bei den knapp dreiwöchigen Arbeiten, die Anfang September abgeschlossen werden konnten, profitierte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) unter anderem von günstigen Witterungsbedingungen. Im April wurden sie ausgebaut und seither komplett runderneuert – nun fanden zwei jeweils über dreißig Tonnen schwere Hydraulikzylinder per Schwimmkran den Weg zurück ins Gandersumer Emssperrwerk. Zusammen mit zwei neuen Zylindern, die bereits im Frühjahr erfolgreich eingebaut werden konnten, sorgen sie pünktlich vor Beginn der winterlichen Sturmflutsaison wieder für ein optimales Schutzniveau und einen weiterhin störungsfreien Betrieb. Bei den knapp dreiwöchigen Arbeiten, die Anfang September abgeschlossen werden konnten, profitierte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) unter anderem von günstigen Witterungsbedingungen. Und auch die gestaffelte Vorgehensweise beim Austausch der von Korrosion betroffenen Zylinder wirkte sich jetzt positiv aus, erklärt Geschäftsbereichsleiter Reinhard Backer vom NLWKN in Aurich: „Im Rahmen des Austauschs der ersten beiden Zylinder im April konnten die beteiligten Fachfirmen wertvolle Erkenntnisse hinsichtlich dieses nicht ganz alltäglichen Vorhabens sammeln. Immerhin mussten unter anderem die Auswirkungen der Tide bei den Arbeiten vom Schwimmkran mit berücksichtigt werden. Die optimierten und noch einmal feinabgestimmten Arbeitsabläufe haben nun für einen noch reibungsloseren Einbau gesorgt“. Ausgerechnet eine Beschichtung, die ursprünglich vor Rost schützen sollte, ist dabei für die nun abgeschlossenen Arbeiten verantwortlich: Beim Bau des Emssperrwerks wurden die eingebauten Kolbenstangen der Hydraulikzylinder um die Jahrtausendwende mit einer speziellen keramischen Beschichtung versehen. Nach damaligem Stand der Technik galt diese als diffusionsdicht und somit korrosionsverhindernd. „Inzwischen ist klar, dass diese Spezialbeschichtung dem tagtäglichen Kontakt mit Salzwasser und UV-Licht dauerhaft nicht gewachsen ist“, so Backer. Die Folge: An den abseits der Schifffahrtsöffnungen gelegenen Nebenöffnungen eins und zwei bildete sich unter der Keramikschicht Korrosion. Die abplatzende Beschichtung führte zu scharfkantigen Rändern und drohte, Dichtungen zu beschädigen. Um das Problem zu beheben und dabei möglichst zeit- und kosteneffizient vorzugehen, setzten NLWKN und Herstellerfirma in insgesamt zwei Bauschritten auf einen Mix aus Austauschen und Instandsetzen: Hierzu wurde im April zunächst je ein Hydraulikzylinder pro Nebenöffnung ausgebaut und durch ein vorgefertigtes Neuteil ersetzt. Nach erfolgtem Austausch der ersten beiden Zylinder wurden die hier verbauten Kolbenstangen ersetzt und die Zylinder selber einer Generalüberholung unterzogen. Sie kamen nun im Rahmen eines zweiten Arbeitsschrittes als Ersatz für die verbliebenen beiden schadhaften Altzylinder wieder zum Einsatz. Anstelle der keramischen Beschichtung wurde bei den Neuteilen wie auch bei den runderneuerten Altzylindern Edelstahl verwendet. Seit seiner Inbetriebnahme hat das Emssperrwerk die Anlieger an der Ems insgesamt 16 Mal zuverlässig vor Sturmfluten geschützt. Millimeterarbeit in der Mitte des Flusses: Die per Schwertransport angelieferten Hydraulikzylinder mussten per Schwimmkran an den Nebenöffnungen des Sperrwerks eingebaut werden (Bilder: NLWKN). Millimeterarbeit in der Mitte des Flusses: Die per Schwertransport angelieferten Hydraulikzylinder mussten per Schwimmkran an den Nebenöffnungen des Sperrwerks eingebaut werden (Bilder: NLWKN).
Anlage 14 - Verfahren zur Zulassung der Baumuster von Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter nach der GGVSEB in Verbindung mit Kapitel 6.7 und 6.9 ADR / RID Ortsbewegliche Tanks ( OT ), festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge) ( T ) und Aufsetztanks ( AT ) dürfen als Baumuster zugelassen werden, wenn die für die Beförderung der vorgesehenen gefährlichen Güter maßgebenden Vorschriften des ADR/RID eingehalten werden. Zuständige Behörde für die Zulassung der Baumuster von OT, T und AT ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ( BAM ), Berlin. Grundlage für die Zulassung der Baumuster ist der Prüfbericht einer nach § 9 der GGVSEB zuständigen anerkannten Prüfstelle (im Folgenden: anerkannte Prüfstelle) bzw. einer Stelle nach § 12 der GGVSEB für die betreffenden Tanks. Die Prüftätigkeit der anerkannten Prüfstelle beschränkt sich auf Kapitel 6.7 ADR/RID. Der Antragsteller hat mit der Baumusterprüfung eine Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle zu beauftragen. Der zuständigen Behörde für die Zulassung des Baumusters ist eine Kopie des Prüfauftrags und gleichzeitig der Antrag auf Zulassung des Baumusters entsprechend dem Muster nach Anhang 1 (PDF, intern) zu übersenden. Mit dem Auftrag zur Baumusterprüfung sind der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannten Prüfstelle mindestens folgende Angaben und Unterlagen einzureichen: 5.1 Firma und Anschrift des Antragstellers; 5.2 Baubeschreibung des OT, T oder AT: Mit allen erforderlichen Angaben, z. B. Gesamtmasse, Kammeranzahl und Kammervolumen, Tankform/Tankbauart (z. B. Zylinderform), Wanddicke (reduziert/nicht reduziert), Tankwerkstoff/Schutzauskleidung, Dichtungswerkstoff, Schweißverfahren, -nahtform, -zusatzwerkstoff, -faktor, Verbindung Tank/Fahrgestell, Schutz der Einrichtung auf der Oberseite, Bedienungsausrüstung, Angaben zu begrenzten Abweichungen (Varianten); 5.3 vorgesehene Verwendung (Rechtsvorschrift, nach der die Zulassung erteilt werden soll); 5.4 vorgesehene Betriebsweise (z. B. Druckentleerung); 5.5 schematische Darstellung des OT, T oder AT durch eine Baumusterskizze: Beschreibung des konkreten und, im Fall der Beantragung von Varianten, des repräsentativen Baumusters (Prototyp) sowie ggf. bei Varianten alle minimalen und maximalen Hauptabmessungen; 5.6 Schaltschema für Rohrleitungen und Armaturen; 5.7 Datenblatt, das kurz gefasste Angaben über die wichtigsten Betriebsgrößen des OT, T oder AT enthält: Beispielsweise Angaben zu Leermasse des Tanks und der relevanten Aufbauanteile und Nutzlast, Drücke und Temperaturen, Tankvolumen; 5.8 Berechnung des Tanks und ggf. der Varianten; 5.9 Nachweis darüber, dass der Tank und seine Befestigungseinrichtungen den vorgesehenen Beanspruchungen für die einzelnen Verkehrsträger beim Transport und Umschlag standhalten (z. B. durch Versuch, Berechnung oder nachgewiesen im Vergleich); 5.10 sämtliche zur Beurteilung des OT, T oder AT erforderlichen Zeichnungen einschließlich einer Zusammenstellungszeichnung; 5.11 Armaturenliste mit Armaturendaten und entsprechenden Nachweisen Beispiel Armaturenliste: Laufende Nummer/ Position Bezeichnung Hersteller Typenbezeichnung Norm Nennweite Nachweis der Eignung Domdeckel ... 1. Absperreinrichtung/Bodenventil ... ... Herstellerunterlagen (Beschreibungen/technische Zeichnungen), ggf. vorhandene Baumusterzulassungen (Normenarmaturen) für Bauteile der Bedienungsausrüstung nach Absatz 6.8.2.6.1 Satz 9 ADR/RID, die von akkreditierten zuständigen Prüfstellen (z. B. in Deutschland nach § 12 der GGVSEB) oder von zuständigen Behörden in anderen ADR/RID-Herstellungsstaaten erteilt wurden, ggf. Prüberichte nach Absatz 6.8.2.3.1 ADR/RID (Normenarmaturen) sowie Prüfnachweise für Bauteile der Bedienungsausrüstung, aus bereits durchgeführten Baumusterzulassungsverfahren und weitere Unterlagen von akkreditierten zuständigen Prüfstellen (z. B. in Deutschland nach § 12 der GGVSEB) oder von zuständigen Behörden in anderen ADR/RID-Herstellungsstaaten, ggf. Nachweise nach Anlage 13 der RSEB (ehemals TRT 002) von Ausrüstungsteilen, die von Stellen nach § 12 der GGVSEB erstellt wurden. 5.12 Nachweis der Eignung und der ausreichenden Bemessung der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Be- und Entlüftung, Flammendurchschlagsicherung, Berstscheiben, Sicherheitsventile); 5.13 Zeichnung des unausgefüllten Schildes am OT, T oder AT; 5.14 Darstellung der sonstigen Kennzeichnung des OT, T oder AT; 5.15 Nachweis der Eignung des Tankwerkstoffs oder der Schutzauskleidung und des Dichtungswerkstoffs und/oder Werkstoffgutachten, Ergebnisse der Werkstoffprüfung von FVK -Tankkörpern; 5.16 Firma und Anschrift des Herstellers des OT gemäß Kapitel 6.7 ADR/RID mit den Nachweisen/Zertifikaten für den jeweiligen Anwendungsbereich (z. B. Stahl, Aluminium ...) über die zur sachgemäßen Ausführung von Schweißarbeiten durchgeführten qualifizierten Verfahrensprüfungen sowie über die Qualifizierung der Schweißer und über den Betrieb eines Qualitätssicherungssystems für Schweißarbeiten. Für ausländische Hersteller können die oben genannten Nachweise/Zertifikate bei der Bewertung berücksichtigt werden, wenn sie von den hierfür zuständigen Prüfstellen oder Behörden ausgestellt wurden. Die Qualifizierung der Schweißer, die Verfahrensprüfungen sowie der Betrieb eines Qualitätssicherungssystems haben auf Grundlage der gültigen anzuwendenden Normen für das Schweißen nach ADR/RID zu erfolgen; 5.16a Firma und Anschrift des Herstellers des OT bzw. des T oder AT mit den Nachweisen/Zertifikaten zum Qualitätssicherungssystem gemäß Absatz 6.9.2.2.2 ADR/RID oder Unterabschnitt 6.13.1.1 ADR; Für ausländische Hersteller können die oben genannten Nachweise/Zertifikate bei der Bewertung berücksichtigt werden, wenn sie von den hierfür zuständigen Prüfstellen oder Behörden ausgestellt wurden; 5.17 die Benennung der Stoffe oder Stoffgruppen, einschließlich UN -Nummer, Klasse, Klassifizierungscode und Verpackungsgruppe nach Kapitel 3.2 ADR/RID sowie bei Stoffen nach n.a.g. -Eintragungen die Angabe von Dampfdruck (absolut) und Dichte bei 50 °C ; 5.18 für jeden genannten Stoff oder Gruppe von Stoffen, zur Beurteilung der Korrosion bzw. Korrosionsgeschwindigkeiten, ein Nachweis z. B. gemäß der Anlage 17 der RSEB; 5.19 Tankcodierung/Tankanweisung und die Sondervorschriften für den Bau ( TC ), die Ausrüstung ( TE ) und die Zulassung des Baumusters ( TA ) bzw. für OT die Sondervorschriften ( TP-- Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks ); 5.20 ein Betriebsdauer-Prüfprogramm für OT nach Kapitel 6.9 ADR/RID bzw. T oder AT. Die Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle muss folgende Prüfungen durchführen: 6.1 Stufe 1: 6.1.1 Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit; 6.1.2 Prüfung der Zeichnungen und Berechnungen sowie der Ausrüstungsteile. Berechnung des Tanks: Für OT nach Kapitel 6.7 gilt Anhang 3 in Verbindung mit der BAM- GGR 019; 6.1.3.1 Erstellung eines Prüfberichts Stufe 1 nach Anhang 2a; 6.1.3.2 Für OT nach Kapitel 6.7 ADR/RID die Bestätigung der Stelle nach § 12 der GGVSEB, dass der Hersteller zur Ausführung von Schweißarbeiten entsprechend der angewendeten Norm/dem technischen Regelwerk zum Bau des Tanks befähigt ist, wie in Nummer 5.16 beschrieben. Für OT nach Kapitel 6.9 ADR/RID und T oder AT die Bestätigung, dass der Hersteller gemäß Qualitätssicherungssystem zum Bau des Tanks befähigt ist; 6.2 Stufe 2: 6.2.1 Es sind die Bau-, Wasserdruck- und Dichtheitsprüfung und eine Prüfung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Ausrüstungsteile an dem unter Nummer 5.5 beschriebenen Prototypen durchzuführen. Wenn der Tankkörper und seine Ausrüstungsteile getrennt geprüft werden, müssen sie nach dem Zusammenbau gemeinsam einer Dichtheits- und Funktionsprüfung unterzogen werden; 6.2.2 Es muss ferner nachgeprüft werden, ob das Baumuster entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck den besonderen Anforderungen im Straßen-, Schienenverkehr genügt; 6.2.3 Zusätzlich für OT nach Kapitel 6.9 ADR/RID und T oder AT sind die Ergebnisse der Werkstoffprüfungen sowie die Ergebnisse der Prototypprüfungen zu bewerten; 6.2.4 Erstellung eines Prüfberichts Stufe 2 nach Anhang 2b mit einer Darstellung des vollständig ausgefüllten Tankschilds des Baumusters (Prototyp) als Anlage. Weiterhin ist das Tankdatenblatt für T und AT (Anhang 5) beizufügen sowie für OT nach Kapitel 6.7 ADR/RID kann das Datenblatt aus der EN 12792 Anhang B beigefügt werden. Ist die Baumusterzulassung für eine Baureihe von OT, T oder AT beantragt worden, so kann sich die Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf das Prüfen der Größen beschränken, die eine Beurteilung zulassen, ob die gesamte Baureihe den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Zum Prüfbericht Stufe 1 der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. der anerkannten Prüfstelle gehören die mit dem Original-Prüfvermerk versehenen eingereichten vollständigen Unterlagen des Antragstellers in Papierform sowie ggf. Vorschläge der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannten Prüfstelle für weitergehende Prüfungen bei der Serienanfertigung. Für OT nach Kapitel 6.7 ADR/RID kann die Norm EN 12972 herangezogen werden. Voraussetzung für die Bearbeitung eines Antrags durch die zuständige Behörde ist die Vorlage des Prüfberichts Stufe 1 mit vollständigen Unterlagen. Auf der Grundlage des erfolgreich geprüften Prüfberichts Stufe 1 entscheidet und informiert die zuständige Behörde über die vorläufige Reservierung einer Zulassungsnummer gemäß den Festlegungen unter Nummer 10 für das Baumuster nach den Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für OT, die der Definition von Containern gemäß dem Internationalen Übereinkommen über sichere Container ( CSC ) entsprechen, gleichzeitig über die vorläufige Reservierung der Kennzeichnungsnummer nach dem CSC in der jeweils geltenden Fassung. Nach Vorlage und positiv abschließender Prüfung des Prüfberichts Stufe 2 entscheidet die zuständige Behörde über die endgültige Erteilung der zunächst vorläufig reservierten Zulassungsnummer für die Baumusterzulassung sowie ggf. der vorläufig reservierten Kennzeichnungsnummer nach dem CSC. Die Baumusterzulassungsnummer besteht aus dem Buchstaben "D" (bei OT aus den Buchstaben "UN D"), aus der Kurzbezeichnung der zuständigen Behörde, einer Registriernummer und einer Kodierung der Tankbauart. Für die Kodierung der Tankbauart sind die unter Nummer 1 in Klammern stehenden Großbuchstaben zu verwenden. Beispiele für Zulassungsnummern: Ortsbeweglicher Tank nach Kapitel 6.7 ADR/RID = "UN D / BAM / Registrier-Nummer / OT", Ortsbeweglicher Tank nach Kapitel 6.9 ADR/RID = "UN D / BAM / Registrier-Nummer / FVK-OT", Tankfahrzeug = "D /BAM / Registrier-Nummer / FVK-T", Aufsetztank = "D / BAM / Registrier-Nummer / FVK-AT". Die Verwendung eines nach einer gültigen Baumusterzulassung hergestellten Tanks richtet sich nach den jeweils für die Beförderung zu beachtenden Rechtsvorschriften. In der Baumusterzulassung für OT legt die zuständige Behörde gleichzeitig die Kennzeichnung nach dem CSC fest. Die Verlängerung einer Baumusterzulassung sollte, unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen, mindestens sechs Monate vor dem Auslaufen der in Frage stehenden Baumusterzulassung bei der zuständigen Behörde beantragt werden, falls eine kontinuierliche Verwendung der Baumusterzulassung angestrebt wird. Die Verlängerung wird in Form einer Neufassung der Baumusterzulassung erteilt. Stand: 29. August 2023
Anlage 17 Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen Betriebserfahrungen zu den Absätzen 6.7.2.2.2, 6.7.2.2.7 und 6.8.2.1.9 ADR/RID über Widerstandsfähigkeit, Aus- schluss der Beeinträchtigung des Transportguts und die merkliche Schwächung des Werkstoffes: Verbindliche Erklärung über hinreichende Erfahrungen über die Korrosion des Werkstoffes unter Einwirkung des Transportgutes und Ausschluss der Beeinträchtigung des Transportgutes. Dieser Nachweis kann durch Betriebsda- ten von transportablen Behältern erbracht werden. Er kann auch durch Betriebsdaten von stationären Behältern oder Anlagen erbracht werden, soweit diese auf Tanks übertragen werden können. Die Erklärung soll nach folgendem Muster abgegeben werden: Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen unter Einwirkung von Trans- portgütern Wir erklären, dass mit dem Tankwandungswerkstoff sowie dem Armaturenwerkstoff bei Transport auf / bei der Lagerung in der nachstehend aufgeführten Stoffe UN-Nummer Benennung Klasse Verpackungsgruppe unter Berücksichtigung einer maximal auftretenden Temperatur von in transportablen Behältern/stationären Behältern/Anlagen folgende Betriebserfahrungen vorliegen: Baujahr des transportablen Behälters/ stationären Behälters/ der stationären Anlage Transportgut Beaufschlagungszeit von bis Monate/Jahre ggf. Anzahl der inneren Prüfungen Prüfstelle Auf Grund dieser Betriebserfahrungen bestätigen wir, dass die Stoffe mit dem Werkstoff nicht gefährlich reagiert ha- ben, keine gefährlichen Stoffe erzeugt haben, den Werkstoff nicht merklich geschwächt haben und den zu befördern- den Stoff nicht beeinträchtigt haben. Name, Datum, Ort (rechtsverbindliche) Unterschrift Anlagen: Laboruntersuchungen Versuchsergebnisse aus Laboruntersuchungen Bemerkung: Ergibt die Beurteilung mit der angegebenen Nachweismethode, unter Beachtung der Randbedingungen, eine merkli- che Schwächung des Werkstoffes, so kann durch Nebenbestimmungen im Zulassungsbescheid eine gleichartige Sicherheit alternativ herbeigeführt werden, z. B. durch die Forderung nach einer Innenauskleidung, die Verkürzung des Prüfzeitraumes oder durch Korrosionszuschläge.
Anlagenverzeichnis Anlage 1 (PDF, intern) Formblatt für Anträge im Gefahrgutbereich Anlage 2 Artikel 6 (Ausnahmen) der Richtlinie 2008/68/ EG Anlage 3 Muster für den Untersuchungsbericht nach Unterabschnitt 1.16.3.1 ADN Anlage 4 (PDF, intern) Antrag auf Fahrwegbestimmung nach § 35a Absatz 3 der GGVSEB Anlage 5 (PDF, intern) Fahrwegbestimmung nach § 35a Absatz 3 der GGVSEB Anlage 6 (PDF, intern) Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 35 Absatz 4 der GGVSEB Anlage 7 Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Anlage 7a Erläuterungen zu Bußgeldverfahren nach der GGVSEB bei gleichzeitigem Verstoß gegen die StVO / StVZO im Hinblick auf die Eintragung von Verstößen im Fahreignungsregister ( FAER ) Anlage 8 Muster-Rahmenlehrpläne für die Aus- und Fortbildung von Gefahrgutkontrollpersonal für Länder- und Bundesbehörden Anlage 9 Muster für die Bekanntgabe der Tunnelkategorien Anlage 10 Muster-Einzelausnahmen für Kampfmittelräumdienste und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen Anlage 11 Prüfung und außerordentliche Prüfung von Rohrleitungen an Tanks zur Beförderung von Gasen der Klasse 2 Anlage 12 - offen Anlage 13 Hinweise zur Ausführung der Kapitel 4.3 und 6.8 ADR / RID Anlage 14 Verfahren zur Zulassung der Baumuster von Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter nach der GGVSEB in Verbindung mit Kapitel 6.7 und 6.9 ADR/RID sowie Kapitel 6.13 ADR Anhang 1 (PDF, intern) - Antrag auf Zulassung des Baumusters eines ortsbeweglichen Tanks/festverbundenen Tanks/Aufsetztanks Anhang 2a-Stufe 1 (PDF, intern) - Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks und Varianten gemäß ADR/RID Anhang 2b-Stufe 2 (PDF, intern) - Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks (Prototyp) gemäß ADR/RID Anhang 3 - Ortsbewegliche Tanks nach Kapitel 6.7 ADR/RID (Berechnung der Mindestwanddicke, schematisch) Anhang 4 - Verzeichnis der Abkürzungen für die Berechnung der Mindestwanddicke nach Anhang 3 Anhang 5 (PDF, intern) - Tankdatenblatt Anlage 14a Verfahren zur Zulassung der Baumuster von Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter nach der GGVSEB in Verbindung mit Kapitel 6.8 und 6.10 ADR/RID Anhang 1a-Stufe 1 (PDF, intern) - Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks und dessen Varianten gemäß ADR/RID Anhang 1b-Stufe 2 (PDF, intern) - Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks (Prototyp) gemäß ADN/RID Anhang 2 (PDF, intern) - Tankdatenblatt Anlage 15 Prüfliste für die Prüfung von Fahrzeugen nach den Vorschriften des ADR zur Ausstellung/Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung Anlage 16 Anleitung zum Ausfüllen der ADR-Zulassungsbescheinigung Anlage 17 (PDF, intern) Erklärung über Betriebserfahrungen bezüglich der Korrosion von Werkstoffen Anlage 18 Erstellung der Tankcodes für spezielle Tanks bzw. Tanks nach den Übergangsvorschriften des ADR mit Festlegung der Verwendung Anlage 19 Muster für die Bestimmung von Rangierbahnhöfen mit internen Notfallplänen gemäß Kapitel 1.11 RID Stand: 29. August 2023
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Bund | 1153 |
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