Korruptionsprävention im BfS Kaum eine Straftat belastet die Allgemeinheit so umfassend wie Korruption. Sie schädigt den Wettbewerb, den Staat und letztendlich alle Steuerzahler. Jede Bestechung, jede Vorteilsnahme untergräbt das Vertrauen der Menschen in die öffentliche Verwaltung genauso wie in das Geschäftsgebaren der Wirtschaft. Im Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) hat die Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert. Die Korruptionspräventionsrichtlinie des Bundes vom 30. Juli 2004 wird konsequent umgesetzt. Die Beschäftigten werden regelmäßig über Korruptionsgefahren informiert und sensibilisiert. Maßnahmen zur Korruptionsprävention im BfS Zu den im BfS praktizierten Maßnahmen zur Korruptionsprävention gehören unter anderem: Gefährdungsanalysen von besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen (zum Beispiel im Einkauf), regelmäßige Informations- und Schulungsveranstaltungen für die Beschäftigten, Einsatz einer Antikorruptionsklausel in Leistungsverträgen, Reaktionspläne für den Fall des Verdachts strafbarer Handlungen, im Rahmen von Auftragsvergaben: Verpflichtung nicht beamteter Personen gemäß Verpflichtungsgesetz. Ansprechperson für Korruptionsprävention im BfS Frau Marianne Wunder Telefon: 030 18333-1300 E-Mail: korruptionspraevention@bfs.de Vertreter Herr Markus Nitsch Telefon: 030 18333-1949 E-Mail: korruptionspraevention@bfs.de Frau Wunder sowie ihr Vertreter sind die Ansprechpersonen sowohl für die Beschäftigten des BfS als auch für alle Bürgerinnen und Bürger. Stand: 18.10.2024
Internationaler Workshop zu Korruptionsprävention: Videostatement Vom 14. bis 16. Februar 2023 führte die Internationale Akademie Transformation für Umwelt und Nachhaltigkeit am UBA (kurz „TES Academy“) einen dreitägigen Workshop “Korruptionsprävention als Voraussetzung für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitstransformation” durch. In einem Videostatement rufen die teilnehmenden internationalen Expert*innen zur Zusammenarbeit bei der Korruptionsprävention auf. Korruptes Verhalten ist eine erhebliche Bedrohung für die Erreichung der UN -Nachhaltigkeitsziele. Korruption schädigt die Umwelt, führt zu Missmanagement und Verlust natürlicher Ressourcen und zur Veruntreuung von Geldern, die für den Umweltschutz, die Anpassung an den Klimawandel und den Klimaschutz vorgesehen sind, und behindert schließlich eine nachhaltige Entwicklung. Dieser enge Zusammenhang wird von den jeweiligen Akteuren in Behörden, Nichtregierungsorganisationen und der Wissenschaft oft nicht ausreichend berücksichtigt. Zu dem Workshop wurde daher eine heterogene Gruppe nationaler und internationaler Expert*innen aus verschiedenen relevanten Berufsfeldern und Sektoren eingeladen, die Beziehung zwischen Korruption, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung aus persönlicher, institutioneller und gesamtgesellschaftlicher Perspektive zu beleuchten. Nach der gemeinsamen Erarbeitung des Ausmaßes des Problems wurden Vorschläge entwickelt, wie Umwelt- und Nachhaltigkeitsexpert*innen in die Lage versetzt werden können, Korruptionsrisiken auf allen Ebenen – von lokal bis global – zu vermeiden. Mit der TES Academy will das UBA Menschen befähigen, über Länder- und Fachgrenzen hinweg Transformationsprozesse hin zu einer nachhaltigen Entwicklung anzustoßen und die dafür erforderlichen Strukturen zu entwickeln. Die TES Academy bietet dazu inter- und transdisziplinäre Lern- und Kooperationsräume, in denen die Teilnehmenden entlang aktueller Herausforderungen konkrete Veränderungsprozesse erfahren und (mit-)gestalten können. So ermöglicht die TES Academy gemeinsames Lernen und langfristige internationale Zusammenarbeit, fördert kollaborative Netzwerke und Partnerschaften und entwickelt persönliche und institutionelle Potenziale weiter, um die gesellschaftliche Transformation für eine nachhaltige Zukunft weltweit voranzubringen. Die TES Academy läuft zunächst in einer Pilotphase bis Ende 2024 im Rahmen der Eigenforschung des UBA.
Es handelt sich um eine empirische Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Hierzu wurden im ersten Schritt 16 qualitative Interviews mit ausgewählten kontoinhabenden Personen und Experten durchgeführt. Im Hauptteil der Studie erfolgte eine webbasierte Befragung der Inhaber von Händlerkonten und Nichthändlerkonten vom 24.10. bis 19.11.2017. Zu den Nichthändlerkonten zählen Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten sowie Personenkonten, die 1.257 unterschiedlichen Kontoinhaber/innen zuzuordnen sind. Von 238 kontoinhabenden Personen wurde der Fragebogen beantwortet, dies entspricht einer Rücklaufquote von 19 %. Auf der Basis der Angaben der kontoinhabenden Personen zu Transaktionsmustern und wahrgenommenen Verdachtsfällen gelangt die Studie zu hochgerechnet mindestens 300 auffälligen Transaktionskonstellationen innerhalb eines Handelsjahres, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Hierbei handelt es sich aufgrund eines unzureichenden Problembewusstseins (Awareness) der Kontoinhaber/innen um eine deutliche Unterschätzung. Das Risikopotenzial dürfte sehr viel höher einzuschätzen sein. Außerdem wird mit steigenden Zertifikatpreisen und abnehmender Volatilität die Attraktivität des EU-ETS für Geldwäsche weiter zunehmen. Weitere risikoerhöhende Faktoren folgen aus der Intransparenz des Unionsregisters, fehlender AML-Compliance-Maßnahmen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und den Risiken aus mit Geldwäsche und Korruption belasteten Staaten, vornehmlich im EUAusland. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) Softwaregestützte Analysen des Unionsregisters, (2) Abgabe von Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, (4) Implementation von Compliance-Management-Systemen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). (6) Internationale Risikoanalysen zur Bekämpfung von Geldwäsche im EU-ETS. Quelle: Forschungsbericht
Cannabis-Indoor-Plantage in Teuchern Tag, Uhrzeit 14.10.19, 09:00 ; 24.10.19, 08:30 ; 29.10.19, 09:00 ; 08.11.19, 09:00 ; 21.11.19, 09:00 ; 25.11.19, 09:00 ; 02.12.19, 09:00 ; 16.12.19, 09:00 Raum 96 13c KLs 11/19 Dem im September 1976 geborenen Angeklagten werden fünf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll vor dem 17.04.2018 auf einem Anwesen in Teuchern drei Cannabis-Indoor-Plantagen mit insgesamt knapp 200 Cannabispflanzen betrieben haben. Ferner soll er in dem Anwesen Cannabispaste aufbewahrt und Cannabisblüten getrocknet haben. In einem weiteren Raum des Anwesens soll er verschiedene Munition sowie eine Doppellaufpistole aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht konkret eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren. Vergewaltigung in Halle Tag, Uhrzeit 15.10.19, 08:30 ; 18.10.19, 08:30 ; 23.10.19, 08:30 Raum 141 5 KLs 17/19 Dem im Mai 1964 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll sich im Januar 2019 an einem ihm seit Jahren bekannten Mann vergangen haben. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass der Verkehr einvernehmlich als Gegenleistung dafür stattgefunden habe, dass er den anderen Mann finanziell unterstütze. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Körperverletzung und Diebstahl in Sangerhausen Tag, Uhrzeit 15.10.19, 09:00 ; 29.10.19, 13:00 ; 06.11.19, 09:30 ; 20.11.19, 10:30 ; 26.11.19, 09:30 ; 17.12.19, 09:30 Raum 187 3 KLs 21/19 Dem im Juli 1984 geborenen Angeklagten werden Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Er soll im August 2017 in Sangerhausen ein Wahlplakat beschädigt haben. Im September 2018 soll er in Sangerhausen eine Frau in den sog. "Schwitzkasten" genommen haben, um ihr das Mobiltelefon wegzunehmen. Im Juni 2018 soll er jeweils im Zuge von Auseinandersetzungen in Sangerhausen einen Mann geschlagen und einen anderen Mann in den Hals gebissen haben. Im August 2017 soll er aus einem Laden Tabak gestohlen haben. Im Februar 2017 soll er sich gewaltsam seiner Festnahme auf der Grundlage eines Haftbefehls widersetzt haben. Ein psychiatrisches Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung zu den jeweiligen Tatzeitpunkten nicht oder jedenfalls nicht vollständig schuldfähig war, so dass statt einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Steuerhinterziehung in Halle Tag, Uhrzeit 17.10.19, 09:30 ; 23.10.19, 09:30 ; 24.10.19, 09:30 ; 30.10.19, 09:30 Raum 169 2 KLs 8/17 Dem im Januar 1942 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 16 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen 2007 und 2012 in Halle als gewerbetreibender Unternehmer im Bereich Umwelt-Consulting und Projektmanagement tätig gewesen sein und es unterlassen haben, pflichtgemäß Steuererklärungen abzugeben Dadurch hätten Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt rund 300.000,00 Euro nicht festgesetzt werden können. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er davon ausgegangen sei, nicht zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet gewesen zu sein, weil Gegenstand seiner Leistungen ausschließlich im Ausland gelegene Grundstücke gewesen seien, so dass er seiner Meinung nach die so erzielten Einnahmen nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland habe versteuern müssen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung in Halle Tag, Uhrzeit 17.10.19, 09:00 ; 18.10.19, 09:00 ; 24.10.19, 09:00 ; 29.10.19, 09:00 Raum 3 KLs 11/19 Dem im März 1987 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung in insgesamt sechs Fällen zur Last gelegt. Er soll im Juni 2017 und Juli 2017 als Patient in verschiedenen Krankenhäusern die dortigen Angestellten verbal bedroht und beleidigt und in einem Falle eine andere Patientin geschlagen haben. Die Anklage war zunächst zum Amtsgericht erhoben worden. Da aber möglicherweise wegen einer psychischen Erkrankung des Angeklagten statt oder neben einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, ist das Verfahren von der Großen Strafkammer übernommen worden. Bestechlichkeit in Mansfeld Tag, Uhrzeit 22.10.19, 09:00 Raum 96 13 KLs 11/19 Mit Urteil vom 16.12.2018 hatte eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle den im Dezember 1970 geborenen Angeklagten wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (2 KLs 7/16). Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Frühjahr 2009 als Landrat von dem Inhaber eines Küchenstudios mindestens zehn Prozent der Auftragssumme als Gegenleistung dafür gefordert habe, dass er die Kreisverwaltung anweisen werden, den Auftrag zur Sanierung der Kantine des Landratsamte mit einem Volumen von mehr als 200.000,00 Euro an das besagte Küchenstudio zu vergeben. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16.07.2019 den Rechtsfolgenausspruch dieses Urteils aufgehoben. Zur Begründung hat er ausgeführt, den Urteilsgründen sei nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, welcher Betrag eigentlich zu Unrecht an den Angeklagten geflossen sein solle, so dass nicht erkennbar sei, ob die ausgesprochene Strafe tat- und schuldangemessen sei. Die weitergehende Revision hat der Bundesgerichtshof verworfen. Die Verurteilung wegen Bestechlichkeit (Schuldspruch) hat damit Bestand und ist rechtskräftig. Eine andere Kammer des Landgerichts Halle muss nunmehr die für die Findung einer tat- und schuldangemessenen Strafe erforderlichen Feststellungen treffen und dann eine neue Strafe festsetzen. Sicherungsverfahren wegen Brandstiftung in Halle Tag, Uhrzeit 22.10.19, 09:30 ; 28.10.19, 09:30 ; 30.10.19, 09:30 ; 05.11.19, 09:30 ; 08.11.19, 09:30 ; 14.11.19, 09:30 Raum 187 3 KLs 17/19 Dem im September 1979 im Irak geborenen Beschuldigten wird Brandstiftung zur Last gelegt. Er soll Anfang April 2019 in der Absicht, seine in der sechsten Etage einer Asylbewerberunterkunft in Halle gelegene Wohnung in Brand zu setzen, im Flur, im Schlafzimmer und in der Küche unter Verwendung von Brandbeschleuniger brennbare Materialien angezündet haben. Trotz des Eingreifens der Feuerwehr sei die Wohnung vollständig ausgebrannt. Der Anklageschrift ist nicht zu entnehmen, dass auch Menschen zu Schaden gekommen wären. Der Angeklagte, der die Vorwürfe abstreitet, soll zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt haben, so dass statt einer Bestrafung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Abrechnungsbetrug in Mücheln Tag, Uhrzeit 24.10.19, 09:00 ; 07.11.19, 09:00 ; 28.11.19, 09:00 ; 05.12.19, 09:00 ; 12.12.19, 09:00 ; 19.12.19, 09:00 ; 09.01.20, 09:00 ; 16.01.20, 09:00 ; 23.01.20, 09:00 ; 06.02.20, 09:00 ; 20.02.20, 09:00 Raum 96 13 KLs 1/19 Die Angeklagte A.T. ist im November 1963 geboren, ihre Schwester, die Angeklagte, B.T. im September 1969. Den beiden Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 30 Fällen zur Last gelegt. Die Angeklagten betrieben gemeinsam in Mücheln einen Pflegedienst. Zwischen Januar 2013 und Mai 2014 sollen sie in 30 Fällen gegenüber den Krankenkassen Leistungen abgerechnet haben, die entweder gar nicht oder nicht - wie vorgeschrieben - durch besonders qualifiziertes Pflegepersonal erbracht worden seien. Auf diese Weise soll es zu nicht gerechtfertigten Vergütungszahlungen in Höhe von rund 51.000,00 Euro gekommen sein. Die Angeklagten haben über ihre Verteidiger die Art und Weise der Ermittlungen gerügt, sich aber im übrigen nicht zur Sache eingelassen. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünfzehn Jahren. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 24.10.19, 08:30 ; 12.11.19, 08:30 ; 21.11.19, 09:00 Raum 141 5 KLs 19/18 Dem im August 1989 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll am 16.01.2019 in seiner Wohnung in Halle Cannabisblüten, -blätter und -stängel sowie Haschisch vorrätig gehalten haben, um diese gewinnbringend zu verkaufen. In einem Zimmer der Wohnung sei bei einer Durchsuchung ein Indoor-Aufzuchtzelt mit 30 Setzlingen von Cannabispflanzen gefunden worden. Ferner soll er eine Gasdruckwaffe sowie ein Einhandmesser griffbereit aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat eingeräumt, an eine Person Drogen verkauft zu haben. Die Anklage geht indes von einem größeren Kundenkreis aus. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de
Überblick über die Fortschritte der EU-28 bei der Erreichung der SDGs in den letzten 5 Jahren. Quelle: Eurostat (2019), S.3. Die Europäischen Union (EU) hat sich zum Ziel gesetzt, eine umweltfreundliche und integrative Wirtschaft anzustreben und die Messlatte für den Übergang zur Nachhaltigkeit hoch zu legen. Die Welt steht vor vielen immer dringender werdenden Herausforderungen. Die wichtigste Herausforderung für die Nachhaltigkeit in der EU für das kommende Jahrzehnt besteht nach eigener Auffassung darin, die wirtschaftliche Entwicklung von der Umweltzerstörung abzukoppeln und die verbleibenden sozialen Ungleichheiten zu überwinden. Aus diesem Grund sind die EU und ihre Mitgliedstaaten entschlossen, die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und ihre 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) in Europa und auf der ganzen Welt umzusetzen, nachdem die SDGs in den Mittelpunkt der internationalen Zusammenarbeit der EU gerückt sind. Es wird als eine gemeinsame Verantwortung verstanden, die Gesellschaften auf einen nachhaltigen Weg zu bringen. Der Reflexionsbericht beton, dass Handlungsbedarf auf allen Ebenen besteht. EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Regionen müssen an Bord sein. Städte, Gemeinden und ländliche Räume sollten zu Motoren des Wandels werden. Bürger*innen, Unternehmen, Sozialeinrichtungen und die Forschungs- und Wissensgemeinschaft müssen sich zusammenschließen. Überblick über die Fortschritte der EU-28 bei der Erreichung der SDGs in den letzten 5 Jahren Die SDGs sind der globale Plan zu einer besseren Welt. Sie geben die Richtung vor, bieten eine langfristige Perspektive und helfen, eine nachhaltige Welt zu erreichen, in der das Wohlergehen des Menschen und ein gesunder Planet im Mittelpunkt stehen. Wie im Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“ dargelegt, überwacht die EU die Fortschritte auf dem Weg zu den SDGs. In den letzten fünf Jahren hat die EU offensichtliche Fortschritte in Bezug auf nahezu alle Ziele erzielt – um diese jedoch wirklich umzusetzen, muss sie ihre Anstrengungen jedoch weiter verstärken. Mit Bezug auf das Nachhaltigkeitsziel SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ werden im Status quo des Reflexionsberichts folgende Trends genannt: Die Recyclingquote der Siedlungsabfälle stieg von 2007 bis 2016 insgesamt um 11,0%. Die Wohnqualität in der EU hat sich in den letzten sechs Jahren verbessert. Der Anteil der EU-Bürger mit Grunddefiziten an der Wohnsituation verringerte sich zwischen 2007 und 2017 um 4,8% auf 13,1%. In Städten lebende Menschen hatten einen leichteren Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, wobei nur 9,7% von ihnen einen hohen oder sehr hohen Schwierigkeitsgrad aufwiesen, verglichen mit 37,4% in ländlichen Gebieten. Es bestehen nach wie vor erhebliche Luftverschmutzungsherde, obwohl die Luftverschmutzung durch Feinstaub zwischen 2010 und 2015 um fast 20% abgenommen hat. Die künstliche Landbedeckung pro Kopf ist zwischen 2009 und 2015 um 6% gestiegen. Da Europa einer der am stärksten urbanisierte Kontinente der Welt ist, müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die Bodendegradation zu stoppen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die an den Aktionsplänen des Europäischen Konvents der Bürgermeister beteiligt sind, haben eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 23% erreicht, den Endenergieverbrauch um 18% gesenkt und darauf hingearbeitet, den Anteil der lokalen Energieerzeugung bis 2020 auf 19% des Energieverbrauchs zu steigern. Große Verbesserungschancen werden auf den Feldern gesellschaftlichen Engagements und partizipativer Politik (z. B. kooperative Stadtverwaltung, Multi-Stakeholder-Plattformen), Pläne für nachhaltige urbane Mobilität, soziale Verantwortung von Unternehmen / verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, Crowdfunding und andere Formen innovativer Finanzierung, Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Neue Technologien, emissionsarme Gebäude, städtische Landwirtschaft, städtische Grünflächen gesehen. Risiken und negative Einflussfaktoren seien vor allem die Umweltzerstörung und der Klimawandel, Umweltverschmutzung, alternde Gesellschaften, Kriminalität und Sicherheitsbedrohungen, Betrug und Korruption, soziale Ungleichheiten, steigende Immobilienpreise. Bezogen auf das Nachhaltigkeitsziel SDG 15 „Leben an Land und Biodiversität“ nennt der Reflexionsberichts folgende Trends: Die Anzahl der im Rahmen des „Natura 2000“ -Netzwerks geschützten Gebiete sowie die für diese Gebiete ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen, die inzwischen für fast 70% gemeldet wurden (2018), sind gestiegen. Im Jahr 2017 hatte die EU über 790 000 km2 terrestrische Lebensräume geschützt, die 18,2% der Landfläche der EU bedeckten. Zu den Mitgliedstaaten mit dem höchsten Anteil an Schutzgebieten zählen Slowenien (37,9%), Kroatien (36,6%) und Bulgarien (34,5%). Der EU-Naturschutzbericht über den Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen zeigt, dass sich 2012 nur 23% der bewerteten Arten und 16% der bewerteten Lebensräume in einem „günstigen“ Zustand und nur 52% der Vogelarten in einem „sicheren“ Zustand befanden. Der Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU setzen sich fort. Im Jahr 2015 bedeckten Wälder 41,9% der gesamten Landfläche der EU. Der Anteil der EU-Wälder an der Gesamtfläche stieg zwischen 2009 und 2015 leicht um 2,6%. Der Umweltbericht 2015 der Europäischen Umweltagentur hob den schlechten Zustand der Böden in Europa hervor. Die Bemühungen zur Eindämmung der Bodenerosion durch Wasser haben zu einigen positiven Ergebnissen geführt. Trotz der Bemühungen, die Bodenversiegelung einzuschränken, hat sich die Umwandlung von Land in künstliche Flächen in der EU im Laufe der Jahre beschleunigt, wobei das Wachstum von 2012 bis 2015 etwa 6% über dem von 2009 bis 2012 liegt. Darüber hinaus weisen 45% der EU-Landwirtschaftsfläche einen hinsichtlich des organischen Gehalts schlechten Boden auf (der sich auf die Bodenfruchtbarkeit und die biologische Vielfalt auswirkt). Sollte die Landnutzung wie gehabt fortgeführt werden, sagen die aktuellen globalen und europäischen Bewertungen anhaltende Trends zum Verlust der biologischen Vielfalt und zur Verschlechterung von Land und Ökosystem mit nachteiligen Folgen für die Ökosystemleistungen (Lebensmittel, Wasser, Ressourcen, Energie usw.), wodurch die Wirtschaftsleistung und das Wohlergehen Europas gefährdet werden. Die Umsetzungsbemühungen in Bezug auf das EU-Naturschutzrecht müssen erheblich verstärkt werden, um sicherzustellen, dass die EU bis 2030 den Erhaltungszustand für Arten und Lebensräume verbessert. Chancen und Pushfaktoren werden gesehen in Verhaltensänderungen, gesellschaftlichem Engagement und partizipativer Politik, im Druck der Gesellschaft auf nachhaltige Produktionsketten (Agrarökologie, ökologischer Landbau), soziale Verantwortung der Unternehmen / verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, Crowdfunding und andere Formen innovativer Finanzierung, nachhaltiges Finanzieren, öffentlich-private Partnerschaften, umweltfreundliche Beschaffung usw., im Einsatz naturbasierter Lösungen, reformierte Besteuerung (z. B. Besteuerung von Ressourcennutzung und Umweltverschmutzung), Bildung, künstliche Intelligenz und neue Technologien, Forschung und Innovation, kollaborative und zirkuläre kohlenstoffarme Wirtschaft. Als Risiken werden auch für dieses Ziel die Umweltzerstörung und der Klimawandel genannt. Weitere Hemmnisfaktoren sind Umweltskepsis und damit verbundene politische Wendungen, Kurzfristigkeit im Handeln, Widerstand gegen Veränderungen im Lebensmittelproduktionssystem, geringe öffentliche und private Investitionen. Weitere Infos finden Sie im Fact Sheet hier und Reflexionspapier: „Towards a Sustainable Europe by 2030“ verlinkt hier . sowie im Eurostat (2019) Bericht: “Sustainable development in the European Union – Monitoring report on progress towards the SDGs in an EU context – 2019 Edition” hier . Aus diesem stammt auch unsere Abbildung.
Es handelt sich um eine empirische Studie zur Erkennung der Risiken von Geldwäsche im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS). Hierzu wurden im ersten Schritt 16 qualitative Interviews mit ausgewählten kontoinhabenden Personen und Experten durchgeführt. Im Hauptteil der Studie erfolgte eine webbasierte Befragung der Inhaber von Händlerkonten und Nichthändlerkonten vom 24.10. bis 19.11.2017. Zu den Nichthändlerkonten zählen Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiberkonten sowie Personenkonten, die 1.257 unterschiedlichen Kontoinhaber/innen zuzuordnen sind. Von 238 kontoinhabenden Personen wurde der Fragebogen beantwortet, dies entspricht einer Rücklaufquote von 19 %. Auf der Basis der Angaben der kontoinhabenden Personen zu Transaktionsmustern und wahrgenommenen Verdachtsfällen gelangt die Studie zu hochgerechnet mindestens 300 auffälligen Transaktionskonstellationen innerhalb eines Handelsjahres, die einen Verdacht auf Geldwäsche begründen. Hierbei handelt es sich aufgrund eines unzureichenden Problembewusstseins (Awareness) der Kontoinhaber/innen um eine deutliche Unterschätzung. Das Risikopotenzial dürfte sehr viel höher einzuschätzen sein. Außerdem wird mit steigenden Zertifikatpreisen und abnehmender Volatilität die Attraktivität des EU-ETS für Geldwäsche weiter zunehmen. Weitere risikoerhöhende Faktoren folgen aus der Intransparenz des Unionsregisters, fehlender AML-Compliance-Maßnahmen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und den Risiken aus mit Geldwäsche und Korruption belasteten Staaten, vornehmlich im EUAusland. Aus dieser Studie werden sechs Empfehlungen abgeleitet: (1) Softwaregestützte Analysen des Unionsregisters, (2) Abgabe von Verdachtsmeldungen, (3) Reformierung des Unionsregisters, (4) Implementation von Compliance-Management-Systemen auf Seiten der Kontoinhaber/innen und (5) webbasierte Schulungsmaßnahmen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt). (6) Internationale Risikoanalysen zur Bekämpfung von Geldwäsche im EU-ETS. Quelle: Forschungsbericht
§ 19 Registrierung von Schiffsärzten (1) Der Reeder hat dafür zu sorgen, dass auf seinem Schiff nur solche Besatzungsmitglieder als Schiffsärzte eingesetzt werden, die hierfür von der Berufsgenossenschaft registriert worden sind. (2) Als Schiffsarzt wird auf Antrag registriert, wer der Berufsgenossenschaft folgende Nachweise erbringt: die Vorlage der Approbationsurkunde, einen Nachweis der Anerkennung als Arzt für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Chirurgie oder Innere Medizin, einen Nachweis der Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" oder der Fachkundenachweis "Rettungsmedizin", einen Nachweis über mindestens vierwöchige praktische Erfahrungen auf einem Seeschiff und über umfassende Kenntnisse der gesundheitlichen Anforderungen im Schiffsdienst, einen Nachweis, dass er auf einem Kauffahrteischiff unter deutscher Flagge als Schiffsarzt tätig werden wird oder tätig ist, insbesondere einen Heuervertrag nach § 28 des Seearbeitsgesetzes. (3) Die Berufsgenossenschaft erteilt eine Bescheinigung über die Registrierung als Schiffsarzt. (4) Die Registrierung ist zurückzunehmen, wenn der Arzt die Registrierung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Angaben, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren, erwirkt hat. Die Registrierung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 nicht mehr vorliegen. Stand: 21. August 2014
Bekanntmachungen | Bad Iburg Bekanntmachungen der Stadt Bad Iburg allgemeine bekanntmachungen 2021-08-27 Grundsteuerreform in Niedersachsen More 2021-08-05 Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfuuegung Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 15/2021 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen More 2021-08-05 Bundesministerium der Verteidigung - Oeffentliche Bekanntmachung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover - Schutzbereichbehörde More planungs- und baurecht Veränderungen des Stadtbildes sind unter anderem mit dem Aufstellen von Bauleitplänen verbunden. Den Bürgerinnen und Bürgern möchten wir an dieser Stelle die Gelegenheit geben, Einsicht in die aktuellen Planungsabsichten der Stadt zu nehmen. Aktuell in der Aufstellung befindliche Bebauungspläne sowie Änderungen im Flächennutzungsplan stehen hier zum Download zur Verfügung und liegen im Rathaus der Stadt, beim Fachdienst Planen und Bauen aus. Anregungen, Bedenken oder anderweitige Planungsvorschläge können eingereicht werden. 2024-12-19 Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten Außenbereichssatzung "Krümpel" Der Rat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Außenbereichssatzung "Krümpel", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der… More 2024-12-19 Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 92 "Im Broke Der Rat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 92 "Im Broke" bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der… More 2024-12-19 Amtliche Bekanntmachung Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 33 "Eichholz Freedenstraße", 1. Änderung Der Rat der Stadt Bad Iburg hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 33 "Eichholz / Freedenstraße", 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als… More Ausschreibungen und auftragsvergaben „Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.“ 2021-04-01 Ausschreibungen Hier finden Sie die aktuellen Ausschreibungen More Navigation Bürgerservice & Verwaltung Verwaltung & Ansprechpartner Heiraten in Bad Iburg Planen & Bauen Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Bauhof Hallenbelegungsplan Fundbüro Ordnung & Gewerbe Kontakt Formular Rathaus Jede Idee zählt! Online-Rathaus Ratsinfosystem Schulen in Bad Iburg Notruf-Notdienst Impressum Datenschutzerklaerung Online-Terminbuchung Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren. Permit all Deny all Configure... Privacy statement Plese select which categories you want to permit cookies for: unchecked Technical cookies Login unchecked Tracking Google Analytics, ... unchecked Video services YouTube, ... unchecked Map services Google Maps, OpenStreetMaps, ... unchecked Social media Facebook, Twitter, ... unchecked Other external services ... Save
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 141/01 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 141/01 Magdeburg, den 8. Oktober 2001 Auszüge des Redebeitrages von Staatssekretär Dr. Rainer Holtschneider anlässlich des IV. Sicherheitstages der Industrie- und Handelskammer Magdeburg am 8.10.2001 Unternehmen schützen sich ¿ neue Anforderungen an die Prävention Mit Vertretern der Wirtschaft in nächsten Kontakt zu treten, erachte ich gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Verfügbarkeit und Nutzung von Technologien in der sich immer stärker herausbildenden Informationsgesellschaft für wichtig. In fast alle Lebensbereiche halten weitreichende neue Informations- und Kommunikationstechniken Einzug und bestimmen Bildung, Beruf und Freizeit ebenso wie Industrie, Handel und Politik. Volkswirtschaften und Gesellschaften werden mit den Zielen revolutioniert, das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Europa und Deutschland sind voll auf dem Weg in die Informationsgesellschaft. Gleichzeitig stellt sich aber parallel dazu die Frage nach der Gewährleistung der Sicherheit in dieser Informationsgesellschaft, also nach der Sicherheit etwa von Datennetzen sowie die Aufgabe der Bekämpfung der sogenannten Cyberkriminalität. Die Nutzer müssen sich auf eine ständige Verfügbarkeit der Informationsdienste verlassen können und sicher sein, dass der Datenverkehr vor unberechtigtem Zugang oder Manipulationen geschützt ist. Jedoch weisen auch die neuen Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen Schwachstellen auf, die Angriffspunkte für kriminelles Handeln bieten und eine Bedrohung für die Investitionen und die Vermögenswerte der Wirtschaft darstellen. Die Sicherheit und das Vertrauen in die Informationsgesellschaft dürfen jedoch nicht gefährdet werden und so sind praktische und rechtliche Mittel einzusetzen, um den bestehenden Risiken entgegenzuwirken. Es besteht Handlungsbedarf in doppelter Hinsicht. Einerseits gilt es, die Sicherheit von Informationsinfrastrukturen zu verstärken, um kriminellen Handlungen vorzubeugen und andererseits muss dafür Sorge getragen werden, dass die Strafverfolgungsbehörden über geeignete Mittel verfügen, um wirksam dagegen vorgehen zu können, auch wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Traditionelle Sicherheitskonzepte, die eine strenge organisatorische und strukturelle Einteilung von Informationen nach Art und Grad der Vertraulichkeit vorsehen, greifen nicht mehr. In der digitalen Welt erfolgt die Informationsverarbeitung durch eine Vielzahl weit verteilter Stellen, sind die angebotenen Dienste voll auf die Bedürfnisse der mobilen Nutzer zugeschnitten. Innovative Lösungen auf der Grundlage neuer Technologien sind erforderlich. Verschlüsselungstechniken und digitale Signaturen sowie Verfahren der Zugangskontrolle und Authentifizierung sind zu nutzen. Der Informationsfluss ist auf allen Ebenen zu filtern und zu steuern. Wirtschaftskriminalität insgesamt kostet die deutsche Industrie jedes Jahr mehrere Milliarden DM. Sie hat in den letzten 10 Jahren erschreckende Ausmaße und viele Gesichter angenommen. Die wirklichen Schäden sind kaum zu beziffern. Die Vielfältigkeit der Begehensformen geht vom Mitarbeiter, der seine Zeit anders als vereinbart einsetzt, sein Gehalt durch Waren aus dem Firmenlager aufbessert oder auf Firmenkosten private Telefonate führt, bis hin zur professionellen Informationsbeschaffung oder Sabotage. Das Unrechtsbewusstsein scheint zu sinken und damit auch die allgemeine Hemmschwelle. Entsprechend wächst der Schaden durch diese Straftaten an. Aber auch der Begriff Wirtschaftskriminalität konnte bisher nicht zu einem allgemein anerkannten und trennscharfen Begriff entwickelt werden. Die in Betracht kommenden Deliktsformen sind, wie in sonst keinem Deliktsbereich, überaus vielfältig. Allein die Tatsache, dass schon Anfang der achtziger Jahre über 200 Bundesgesetze zum Bereich des wirtschaftsdeliktischen Verhaltens gerechnet wurden, gibt Aufschluss über die enorme Breite des Deliktsspektrums. Die Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität werden bestimmt durch das Wirtschaftssystem, die Sozialstruktur, den technischen Stand und die Wirtschaftsentwicklung. Veränderungen in diesen Bereichen beeinflussen Umfang und Formen der Wirtschaftskriminalität, führen zu neuen Delinquenzphänomenen und lassen andere nahezu bedeutungslos werden. Neben den klassischen Formen, wie Buchhaltungs- und Bilanzdelikten, Korruption, Steuerhinterziehung, Bankrottdelikten, Wucher und Bestechung, Wirtschaftsspionage und Insidergeschäften entstehen neue Formen, die erst durch die Entwicklung in Wirtschaft und Technik möglich geworden sind, wie Computerkriminalität, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Produktpiraterie und betrügerische Warenterminoptionen, alles teils auch in grenzüberschreitender und organisierter Form. Oder die Subventionskriminalität, die sich insbesondere mit der Bildung der Europäischen Gemeinschaft und der damit verbundenen Möglichkeit der Unterstützung von Unternehmen aus öffentlichen Mitteln, aus den manchesmal doch recht üppig ausgestatteten Brüsseler Töpfen, entwickelte, und als spezielle Form des Betruges zum Nachteil der Europäischen Gemeinschaft in Erscheinung tritt. Lassen Sie mich aber mehr auf die veränderten Kommunikationsbedingungen eingehen. Die neuen digitalen und drahtlosen Techniken bieten die Möglichkeit, stets mobil zu sein und zugleich Zugang zu unzähligen Diensten in ebenso unzähligen Netzen zu haben. Davon beeinflusst sind auch die betrieblichen Abläufe innerhalb und außerhalb eines Unternehmens. Elektronische Netze überbrücken Distanzen in einer Weise, wie es vor Jahren kaum denkbar war. Neben der Geschwindigkeit der Datenübertragung hat vor allem die Anzahl der ansprechbaren Teilnehmer in den modernen Netzwerken die Kommunikations- und Geschäftswelt wesentlich beeinflusst. Durch die Möglichkeit, online Waren und Dienstleistungen anzubieten eröffnen sich für viele Anbieter Märkte, die früher verschlossen waren. Wenngleich die komplette Geschäftsabwicklung über das Netz vielfach noch nicht in vollem Umfang praktiziert wird, haben doch Unternehmen, Werbung und Marketing das Medium Internet entdeckt und propagieren seine Nutzung. Trendaussagen signalisieren eine deutlich ansteigende Tendenz der Zahl von Geschäftsabwicklungen, wenn auch die Geschäfts- wie die Aktien-Entwicklung am sogenannten Neuen Markt zeigt, dass nicht alle Bäume in den Himmel wachsen. Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 1999 eine strategische Kriminalitätsanalyse mit dem Ziel erstellt, dass Bewusstsein von Unternehmen und Kunden dafür zu stärken, die Webpräsenz sowie die Vorgänge rund um den Einkauf so sicher wie möglich zu gestalten. Obwohl der Polizei im Zusammenhang mit Electronic-Commerce verhältnismäßig wenig Straftaten bekannt geworden sind, wird von einem großen Dunkelfeld in diesem Deliktsbereich ausgegangen, das insbesondere auf eine starke Zurückhaltung bei der Erstattung von Strafanzeigen zurückzuführen ist. Ursächlich könnten Imagegründe sowie fehlendes Vertrauen in die Möglichkeiten und Kompetenzen der Polizei sein. Dies zeigte sich insbesondere im ersten Halbjahr 2000. Weltweite Aufmerksamkeit erregte die Verbreitung des "I love you"-Virus sowie Attacken auf kommerzielle Internet-Dienstanbieter. Allerdings geben polizeiliche Quellen keine Auskunft über die Anzahl betroffener Anwender für die Bundesrepublik. Diversen Studien und Umfragen nichtpolizeilicher Institutionen zufolge waren jedoch allein in Deutschland mehrere Tausend Rechner betroffen. Aussagekräftige Statistiken über das wirkliche Ausmaß von Angriffen auf die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Integrität von Daten über das Internet gibt es bislang nicht. Auch das Thema Kreditkarten und deren missbräuchliche Nutzung gewinnt mit der Vernetzung zunehmend an Bedeutung. Die Bezahlung von Waren und Leistungen im Internet erfolgt zum größten Teil durch die übermittlung der Kartendaten des Kunden. Der Händler muss sich den beabsichtigten Kreditkartenumsatz dann bei seiner Händlerbank, welche die bei den Vertragsunternehmen getätigten Kreditkartenumsätze mit den Kartenemittenten verrechnet, autorisieren lassen. Inzwischen kursieren im Internet frei erhältliche Programme, die für alle gängigen Kartenanbieter Kreditkartennummern generieren. Diese können normalerweise keinem Kartenkonto zugeordnet werden, sind aber so aufgebaut, dass sie die von den Händlern vorgenommene Plausibilitätsprüfung ohne Beanstandungen passieren. Besonders "effektiv" ist diese Vorgehensweise, wenn die Lieferung der Ware direkt nach Angabe der Kreditkartennummer per Download über das Netz erfolgt, also kein weiterer Kontakt zwischen Verkäufer und Kunde besteht. Ein Anstieg von Fällen ist auch im Bereich der Wirtschaftsspionage über Computernetze zu verzeichnen. Das Ausspähen richtet sich dabei u.a. auf Kundendaten und Marktstrategien. Allerdings lässt die Polizeiliche Kriminalstatistik auch zu dieser Deliktsgruppe keine repräsentative Aussage zu, so dass hier ebenfalls von einem recht hohen Dunkelfeld ausgegangen werden muss. Anrede, Spezialdienststellen der Kriminalpolizei sind im gesamten Bundesgebiet mit der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität befasst. Neue Erscheinungsformen und insbesondere die schnelle Fortentwicklung der Kommunikationsmittel erfordern eine stetige Spezialisierung. Kontinuierlich sind die Maßnahmen zu einer effektiven Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu aktualisieren und neue Konzepte zu erarbeiten, denn Wirtschaftskriminelle sind äußerst innovativ. Sie passen ihre Verhaltensweisen der Technisierung im Wirtschaftsleben an und bedienen sich dabei neuester EDV. Gerade letzteres führt dazu, dass die bislang meist national begangenen Straftaten nunmehr z. B. über das Internet in Sekundenschnelle an internationaler Bedeutung gewinnen. Zudem nehmen in Wirtschaftsstrafsachen die internationalen Verflechtungen stetig zu. Bei den registrierten Delikten der Wirtschaftskriminalität handelt es sich weitgehend um sogenannte Kontrolldelikte. Damit meine ich, dass eine solche Straftat überwiegend nicht von einem Geschädigten zur Anzeige gebracht wird, sondern meist nur dann verfolgt werden kann, wenn die Tat von den Strafverfolgungsorganen selbst entdeckt wird. Das beruht vor allem auf der besonderen Opferstruktur in diesem Kriminalitätsbereich. Der Anteil der Kollektivopfer ist sehr viel höher als bei klassischer Vermögenskriminalität. Dort aber, wo sich die Täter-Opfer-Beziehung "verflüchtigt", bedarf es verstärkter Anstrengungen der Instanzen zu formeller Sozialkontrolle. Es wäre illusorisch anzunehmen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik und die polizeilichen Meldedienste auch nur annähernd das ganze Ausmaß, vor allem der Internetkriminalität widerspiegeln. Die Gründe dafür sind so vielfältig wie die Kriminalitätserscheinungen selbst. So richten sich ¿ wie gesagt - verschiedene Wirtschaftsstraftaten nicht gegen individuelle Opfer, sondern gegen die Allgemeinheit. Vielfach ist der Modus operandi so angelegt, dass der Geschädigte den Eintritt des Schadens nicht bzw. erst spät bemerkt. Denken Sie beispielsweise an die Steuerhinterziehung, an den Beitragsbetrug zum Nachteil der Sozialversicherungsträger, an Subventionsbetrug sowie an illegale Kartellbildungen, Bestechung und Betrug im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge, an Versicherungsbetrug und auch an Umweltstraftaten. Da in diesen Fällen normalerweise die Mitwisser auch Mittäter sind, fehlt es in aller Regel an den Anzeigeerstattern, die sonst in der überwiegenden Mehrzahl der Ermittlungsverfahren die Sache "ins Rollen bringen". Zudem sind die Geschädigten in der Regel mehr am Schadenersatz als an der Strafverfolgung interessiert. Die durch die Polizei registrierten Delikte der Wirtschaftskriminalität stellen somit nur einen Ausschnitt des wirklichen Ausmaßes dar. Dennoch möchte ich ein paar statistische Angaben zum polizeilichen Hellfeld machen. Im Land Sachsen-Anhalt wurden für das Jahr 2000 über 1.100 Straftaten im Wirtschaftsbereich und fast 2.500 Fälle der Computerkriminalität erfaßt. Auf Bundesebene waren das fast 91.000 Straftaten der Wirtschaftskriminalität und fast 57.000 Delikte der Computerkriminalität. Schwerpunktmäßig betraf das Wirtschaftskriminalität bei Betrug, Insolvenzstraftaten und den Anlage- und Finanzierungsbereich. Bei den Computerdelikten war der größte Teil der Fälle Computerbetrug in Form des Missbrauchs von Geldkarten an Geldautomaten. Der durch die Polizeibehörden des Landes Sachsen-Anhalt ermittelte Gesamtschaden erreichte im Jahr 2000 eine Höhe von fast 110 Millionen DM. Wie bereits angeführt ist jedoch davon auszugehen, dass der tatsächlich verursachte volkswirtschaftliche Schaden bedeutend höher liegt. Lassen Sie mich im Folgenden anhand ausgewählter Deliktsbereiche die Situation in Sachsen-Anhalt für das vergangene Jahr darstellen. Mit 478 erfassten Fällen bildeten die Betrugshandlungen den Schwerpunkt in der Wirtschaftskriminalität. Dadurch wurde ein unmittelbarer Schaden von 34,3 Millionen DM verursacht. Folgeschäden und Kosten für die Geschädigten und die Allgemeinheit bleiben nach den Erfassungskriterien der Polizeilichen Kriminalstatistik allerdings unberücksichtigt. Im Bereich der Insolvenzstraftaten wurden 341 Delikte mit einem Schaden von 64,7 Millionen DM registriert. Davon betrafen 91 Fälle den Konkurs und davon 75 den Bankrott. Die Konkursverschleppung gemäß § 84 GmbH-Gesetz ist im Jahr 2000 von 178 auf 246 Delikte angestiegen. Die Wirtschaftsdelikte im Bereich Anlage und Finanzierungen haben sich mehr als verdoppelt. Insgesamt wurden 281 Fälle mit einer Schadenssumme von 2,7 Millionen DM polizeilich bekannt. Die bekannt gewordenen Straftaten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen sind auf 154 gestiegen. Es handelt sich um Fälle des Veruntreuens von Arbeitsentgelt und illegaler Arbeitnehmerüberlassung. Der verursachte Schaden wird auf 2,3 Millionen DM beziffert. In Sachsen-Anhalt ist ein ungebremster Anstieg der Insolvenzen zu verzeichnen. Im Jahr 2000 wurden bei den Gerichten des Landes 1.938 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Gleichzeitig ist gegenüber dem Vorjahr der Anteil der eröffneten Verfahren zwar von 35 % auf 42 % angestiegen, nach wie vor konnte jedoch der größere Teil der Verfahren mangels Masse nicht eröffnet werden. Die Gesamtsumme der voraussichtlichen Forderungen belief sich auf 1,9 Milliarden DM, das sind 300 Millionen DM mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Von den 1,9 Mrd. werden mangels Masse mehr als 1/3, nämlich rund 578 Millionen DM nicht an die Gläubiger zurückfließen. Regional am stärksten betroffen waren die kreisfreien Städte Magdeburg und Halle sowie die Landkreise Merseburg-Querfurt, Wittenberg und Bitterfeld. Auf kleine und mittlere Unternehmen entfielen 1.644 Verfahren, also rund 85 % aller beantragten Insolvenzen. Der wirtschaftliche Schwerpunkt lag im Baugewerbe, gefolgt von Unternehmen im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz bzw. Gebrauchsgütern mit 304 Insolvenzen. An dieser Stelle möchte ich die Darstellungen zur Wirtschaftskriminalität und den verursachten Schäden beenden, wenngleich ich die Liste der ermittelten Straftaten und deren Auswirkungen noch erheblich verlängern könnte. Dem Thema des heutigen Tages entsprechend möchte ich im Bereich der Informationstechnologie auf einige Erscheinungsformen und Bekämpfungsansätze eingehen. Unternehmen geraten in eine zunehmende Technologieabhängigkeit. Wie zu Beginn bereits gesagt, durchdringt die Informationstechnik alle Bereiche, fast alle Geschäftsprozesse basieren mittlerweile direkt oder indirekt darauf. Gleichwohl bergen die steigende Vernetzung von Systemen und die damit einhergehende öffnung Risiken für die Unternehmen, die mit steigender Abhängigkeit zunehmen. Der bereits erwähnte Computer-Virus "I love you" verursachte nach Expertenschätzungen einen Schaden in Höhe von rund 20 Milliarden DM. Viren sind jedoch nicht die einzige Gefahr, immer wieder werden Hacker¿Angriffe bekannt. Dennoch sind die Gewährleistung von Vertraulichkeit und Vertrauenswürdigkeit wichtige Erfolgsgrundlagen für eine bessere Ausnutzung des Electronic Commerce. Die Menschen werden nur dann diese Möglichkeit des Geschäftsverkehrs nutzen, wenn er sicher ist. Die Verschärfung des Strafrechts allein macht den Geschäftsverkehr nicht sicherer. Es kommt darauf an, und hier spreche ich insbesondere die Unternehmen der Wirtschaft an, vorhandene Möglichkeiten der technischen sowie der organisatorischen Prävention verstärkt anzubieten und vor allem konsequent zu nutzen. Die Sicherheit in der Informationstechnik muss als elementarer Bestandteil unternehmerischen Handelns verstanden werden und sollte daher seinen angemessenen Platz im alltäglichen Risiko¿Management finden. Nur ein durchdachtes Sicherheitskonzept kann im Ernstfall die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen. Die Polizei stellt sich der zukunftsorientierten Kriminalitätsbekämpfung mit Konzepten und Maßnahmen der Prävention und Repression. Insbesondere im Rahmen der kriminalpräventiven öffentlichkeitsarbeit sollen Wissens- und Informationsdefizite über Kriminalitätsgefahren abgebaut und Vorbeugungstipps gegeben werden. Aber auch innerhalb der polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder bildet dieser Themenbereich einen Schwerpunkt. Derzeit sind polizeiliche Gremien auf Bundesebene dabei, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, wie beispielsweise ein wirkungsvoller Schutz vor Computersabotage und ¿diebstahl, Datenmanipulation und ¿spionage erfolgen kann. Was können die Unternehmen tun? Die unternehmensinterne Kriminalprävention muss beginnen mit der geistigen Auseinandersetzung und Einschätzung möglicher Risikobereiche als wichtigste Grundlage für ein wirksames Risikomanagement. Die risikobeeinflussenden Faktoren aus dem geschäftlichen Umfeld müssen erkannt werden. Wenn beispielsweise Preisabsprachen oder die Vergabe von Aufträgen mit "Unterstützung" von Schmiergeldern oder Geschenken innerhalb einzelner Branchen bereits zum "täglichen Geschäftsgebaren" gehören, schleicht sich eine Gewöhnung an kriminelles Verhalten bei den Mitarbeitern ein. Daneben können unternehmensinterne Faktoren das Risiko abschwächen, Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen zu werden. Erfahrungsgemäß steigen die Risiken im Sinne von mehr Mitarbeiterkriminalität, wenn etwa eine schriftlich formulierte Firmenethik mit konkreten Handlungsanweisungen für Problemsituationen fehlt. Gleiches gilt, wenn bereits strafbare Handlungen ohne konsequente Ahndung vorgekommen sind, die Unternehmenskommunikation und Unternehmensführung zu sehr auf Vertrauensbasis abgestellt ist oder Prüfungsstellen, wie z.B. Controlling, Revision oder Wirtschaftsprüfung fehlen bzw. unzureichend arbeiten. Darüber hinaus wachsen Risiken für Straftaten mit komplexen, wenig transparenten Abläufen oder wenn ein Unternehmen stark dezentralisiert in unterschiedlichsten Bereichen und Ländern tätig ist. Die Bewertung der Risiken hängt dabei nicht zuletzt von einer fundierten Informationsbasis ab. Während die Geschäftsführung oder die beauftragte Revision durchaus in der Lage sind, Risiken innerhalb des eigenen Unternehmens zutreffend einzuschätzen, bereitet die Auseinandersetzung mit den Umfeldrisiken erfahrungsgemäß Schwierigkeiten. Hier haben sich professionelle Berater und Agenturen entwickelt, die bei der Informationsbeschaffung unterstützen können. Ein weiteres Element einer zuverlässigen Risikoeinschätzung ist die Bezifferung von möglichen Schadenshöhen. Häufig werden mögliche, aus wirtschaftskriminellen Handlungen resultierende Vermögensverluste zu gering eingeschätzt und Folgewirkungen, wie verringerte Umsätze durch Rufschädigung, nicht in die überlegungen einbezogen. Entsprechend erscheinen die Kosten für präventive Maßnahmen unangemessen hoch und ein vermeintlich rationales Abwägen führt zu dem fehlerhaften Schluss, lieber einen gewissen Bodensatz an dubiosen Handlungen zu akzeptieren, als zusätzliche Mittel für präventive Maßnahmen bereit zu stellen. Neben den personellen und organisatorischen Maßnahmen gibt es aber auch eine Vielzahl von präventiven Empfehlungen zum Schutz vor kriminellen Angriffen im und auf das Internet. Ich möchte verweisen auf die Anfang des Jahres 2000 durch das Bundesministerium des Innern, speziell durch das BSI, gegründete Task¿Force "Sicheres Internet". Die durch dieses Gremium erarbeiteten Empfehlungskataloge zum Schutz vor Computer¿Viren aus dem Internet und vor verteilten Denial of Service¿Angriffen im Internet sind unter der Internetadresse www.bsi.de abrufbar. Oder auf die durch den Arbeitskreis Sicherheit, bestehend aus Vertretern von Kreditkartenunternehmen, Banken und Strafverfolgungsbehörden, empfohlenen Präventionsansätze zur Erhöhung der Sicherheit des Zahlungsverkehrs. Oder aber auf die Präventionsempfehlungen der Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes mit mehreren Online¿Auktionshäusern zum Schutz vor betrügerischen Anbietern. All das erfordert ein Vertrauensverhältnis zwischen den Unternehmen, der Polizei und anderen außerbetrieblichen "Präventionseinrichtungen", wie der IHK oder Wirtschaftsauskunftsdateien. Nur so wird es gelingen, die Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen und eine gesunde Marktwirtschaft mit einem fairen Wettbewerb aufzubauen. Ein Meilenstein hin zu dieser positiven Entwicklung ist mit der kürzlich erfolgten Gründung des Deutschen Forums für Kriminalprävention (DFK) gesetzt worden. An diesem als privatrechtliche Stiftung aufgebauten Gremium beteiligen sich neben staatlichen Institutionen (Bund und Ländern) vor allem auch Wirtschaftsverbände und einzelne Unternehmen. Die zukünftige Tätigkeit des DFK ist darauf ausgerichtet, Präventionsfelder zu besetzen, die auf lokaler oder regionaler Ebene nicht oder nur unzureichend erschlossen bzw. umgesetzt werden können und die eine einheitliche Lösungsweise erfordern. Im Rahmen einer Meinungsumfrage zur perspektivischen Ausrichtung des DFK wurden von den einbezogenen Institutionen in diesem Kontext häufiger die Phänomenbereiche Internet- und Wirtschaftskriminalität als vorrangig genannt. Es ist abzusehen, dass sich das DFK genau mit diesen Themen in absehbarer Zeit beschäftigen wird. Gegenwärtig wird dort ein erstes Projekt mit dem Titel "Sichere Kommune" betrieben. Die Ergebnisse werden noch vor Ablauf dieses Jahres erwartet. Anrede, lassen Sie mich zum Abschluss noch kurz auf unseren ganz speziellen Beitrag zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit im Land Sachsen-Anhalt eingehen. Die Landesregierung hat 1995 mit der Polizeireform und der Einrichtung der Fachkommissariate zur Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die Wirtschaftskriminalität "vor Ort", vor allem im Bereich der Insolvenzdelikte wirksamer bekämpfen zu können. Mit der Einstellung von Fachkräften (insbesondere von Buchhaltern) in allen Polizeidirektionen konnte die Effizienz der polizeilichen Arbeit in diesem Deliktsbereich erheblich verbessert werden. Der Einsatz von ausgebildetem Wirtschaftsfachpersonal, das nicht nur die Ermittler unterstützt, sondern auch für die Fortbildung der Buchhalter in den Polizeidirektionen verantwortlich ist, hat sich ebenfalls bewährt. Bereits im Jahr 1992 haben wir mit der Schaffung einer deliktübergreifenden DV¿Gruppe im Landeskriminalamt auf die neuen Erfordernisse der Beweismittelsicherung reagiert. In diesem Jahr haben wir den Kräfteansatz, d. h. die Zahl der Mitarbeiter hier weiter erhöht und die Voraussetzungen für die Einrichtung dezentraler EDV¿Beweissicherungs und ¿Auswertungsgruppen bei allen Polizeidirektionen des Landes Sachsen-Anhalt geschaffen. Für komplexe Ermittlungsverfahren wurde im LKA eine wirtschaftskriminalistische Prüfstelle eingerichtet. Gleichzeitig wurden große Anstrengungen in der Aus- und Fortbildung von Spezialsachbearbeitern in der Kriminalpolizei unternommen. Seit Anfang 1999 wurde der Bereich der Vermögensabschöpfung bei den Strafverfolgungsbehörden erfolgreich aufgebaut. Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten illegal erwirtschaftet wurden, können damit bereits zu Beginn des Verfahrens den Tätern entzogen werden. Selbst wenn die unmittelbaren Taterlöse oft nicht mehr vorhanden sind, besteht die Möglichkeit über den Verfall von Wertersatz das Vermögen zu sichern. Und wir haben die Möglichkeit der Sicherung von Ansprüchen der jeweiligen Geschädigten im Rahmen der sogenannten Rückgewinnungshilfe. So konnten im letzten Jahr Vermögenswerte über einen Gesamtwert von über 27 Millionen DM durch die Polizei in Sachsen-Anhalt gesichert werden. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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