Die „Chemie im Alltag“ (kurz: CiA) ist eine Verbraucher-App, die sich vorrangig an die chemisch interessierte Allgemeinheit richtet. Sie wird als Teil des Informationssystems Chemikalien des Bundes und der Länder (ChemInfo) bereitgestellt. Der Teildatenbestand wird zielgruppengerecht aufbereitet und als App zur Verfügung gestellt.
Pflanzliche Öle werden als energiereiche Reservestoffe in Speicherorgane von Pflanzen eingelagert. Sie sind chemisch gesehen Ester aus Glycerin und drei Fettsäuren. In Deutschland konzentriert sich der Ölsaatenanbau auf Raps, Sonnenblume und Lein. Im Freistaat Sachsen dominiert auf Grund der Standortbedingungen und vor allem der Wirtschaftlichkeit eindeutig der Raps. Der maximal mögliche Anbauumfang von Raps liegt aus anbautechnischer Sicht bei 25 % der Ackerfläche und ist noch nicht ausgeschöpft (Sachsen 2004: 17 %). Für den landwirtschaftlichen Anbau kommen eine Reihe weiterer ölliefernder Pflanzenarten oder spezieller Sorten in Betracht. Interessant sind sie aus der Sicht der Verwertung insbesondere, wenn sie hohe Gehalte einzelner spezieller Fettsäuren aufweisen. Bei der Verarbeitung können dann aufwändige Aufbereitungs- und Trennprozesse eingespart und die Synthesevorleistung der Natur optimal genutzt werden. Der Anbauumfang ist jedoch meist noch sehr gering. Beispiele sind Nachtkerze und Iberischer Drachenkopf, aber auch Erucaraps und ölsäurereiche Sonnenblumensorten. a) stoffliche Verwertung In der stofflichen Verwertung reichen die Einsatzfelder pflanzlicher Öle von biologisch schnell abbaubaren Schmierstoffen, Lacken und Farben, über Tenside, Kosmetika, Wachse bis zu Grundchemikalien, aber auch Bitumen. b) energetische Verwertung Desweiteren können Pflanzenöle in Fahrzeugen, stationären oder mobilen Anlagen energetisch verwertet werden. Für den breiten Einsatz ist derzeit vor allem Biodiesel geeignet. Dieser kommt als reiner Kraftstoff zum Einsatz, seit 2004 auch in Beimischung zu Dieselkraftstoff. Eine weitere Möglichkeit eröffnet sich durch die Verwendung von reinem Rapsöl.
Stärke ist ein pflanzlicher Reservestoff, der in Form von Stärkekörnern in Speicherorganen von Pflanzen (Körner, Knollen, Wurzeln oder Mark) angereichert wird. Stärke wird sowohl im Lebensmittel - als auch im technischen Bereich in breitem Umfang eingesetzt. Die landwirtschaftliche Erzeugung von stärkehaltigen Rohstoffen erfolgt in Deutschland durch den Anbau von Kartoffel, Weizen und Körnermais. In der Zukunft könnten die Markerbse und Neuzüchtungen mit sehr hohem Amylose- ("Amylo-Mais") oder Amylopektinanteil (z. B. Amylose-freie Kartoffel) Bedeutung erlangen, da sich hierdurch verarbeitungs- und anwendungstechnische Vorteile ergeben. Hinsichtlich der Verwendung werden drei wesentliche Produktlinien unterschieden - native Stärke (Papier, Pappe, Leime, Kleber, Gipskartonplatten, Textilverarbeitung, Kosmetika), - modifizierte Stärke (Lacke, Streichfarben, Bindemittel (Quellstärken), kationische Stärken, Papier, Pappe, Tabletten, Stärkeether und -ester) etc. sowie - Verzuckerungsprodukte (Tenside, Sorbit, Kunststoffe, Vitamin C, Alkohole, Biotechnologie).
Heil- und Gewürzpflanzen sind Pflanzenarten, die auf Grund ihrer sekundären Inhaltsstoffe Krankheiten bei Menschen und Tieren heilen oder lindern können oder die Geschmackseigenschaften von Speisen und Getränken positiv beeinflussen und deren Verdaulichkeit verbessern. In Deutschland ist eine Vielzahl an Heil- und Gewürzpflanzen anbaufähig. Je nach der artspezifischen Konzentration der wertgebenden Inhaltsstoffe sind Blätter, Kraut, Blüten, Körner oder Wurzeln nutzbar. Diese werden frisch, getrocknet, gefroren oder in Form von Extrakten, ätherischen Ölen, Tinkturen, Säften usw. verwendet. Haupteinsatzgebiete sind Pharmazie, Lebensmittelindustrie, Kosmetika, chemische Industrie sowie die Herstellung von Futtermitteln und Pflanzenschutzmitteln.
Mit einem aktuellen Jahresumsatz von rund 82 Millionen EUR ist die Gerresheimer Lohr GmbH eine Tochtergesellschaft des börsennotierten Glaskonzerns Gerresheimer AG. In Lohr produziert der Konzern hochwertige Glasbehälter für Pharmazie und Kosmetik. Die Herstellung dieser Gläser zeichnet sich durch hohe Qualitätsanforderungen an das Glas sowie eine große Produktvielfalt aus. Dies führt zu einem hohen Ausschuss sowie einem vergleichsweise großen Energie- und Rohstoffbedarf im Bereich der an sich schon sehr energieintensiven Glasproduktion. Mit dem geplanten Vorhaben wird das Unternehmen in eine mit einem erheblich höheren Stromanteil als üblich betriebene Schmelzwanne investieren. Der Strom für die Wanne kommt aus erneuerbaren Energien. Gleichzeitig wird das Unternehmen seinen Produktionsprozess mit einem innovativen Steuerungssystem ausstatten. Durch dieses Konzept können die verursachten jährlichen CO 2 Emissionen um gut 40 Prozent, rund 22.000 Tonnen pro Jahr, reduziert werden. Die Senkung des Ausschusses durch das intelligente Steuerungssystem ermöglicht zusätzlich eine Materialeinsparung von 5.000 Tonnen pro Jahr. Branche: Glas und Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Gerresheimer Lohr GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2021 Status: Laufend
Fund eines Weichmachers in Urinproben – Fragen & Antworten Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) berichtete Anfang 2024 und im Februar 2025 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Erwachsenen-Urinproben im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Hier gibt das Umweltbundesamt (UBA) Antworten auf die häufigsten Fragen. FAQ vom 06.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.02.2025 1. Was sind Phthalate? Stoffe aus der Gruppe der Phthalate werden als Weichmacher verwendet, um spröden Kunststoff, insbesondere PVC, die gewünschte Elastizität zu verleihen. Weitere Informationen zu Phthalaten haben das UBA das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammengestellt. 2. Was ist Mono-n-hexylphthalat? Mono-n-hexylphthalat kann als ein Abbauprodukt im Körper (als sogenannter Metabolit) aus verschiedenen Stoffen, etwa aus Di-n-hexylphthalat, entstehen. Di-n-hexylphthalat wurde 2013 als besonders besorgniserregender Stoff im Rahmen der REACH-Verordnung (REACH-VO) identifiziert , da es die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährden kann. 2020 erfolgte dann die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-VO . Damit darf der Stoff in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zulassungsanträge wurden für Di-n-hexylphthalat bislang nicht gestellt. Da es für den Stoff keine Registrierung gemäß REACH-VO gibt, ist davon auszugehen, dass der Stoff wirtschaftlich in der EU keine große Rolle spielt bzw. in der Vergangenheit gespielt hat. Möglich sind Gehalte von Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung in anderen Stoffen, zum Beispiel durch eine Entstehung im Herstellungsprozess, aus Altlasten sowie aus Di-n-hexylphthalat-haltigen Importerzeugnissen. Die SCIP-Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) listet eine größere Anzahl von Erzeugnissen, für die Di-n-hexylphthalat als Bestandteil angegeben wird. 3. Wie wurde die Substanz entdeckt? Das LANUV veranlasste im Herbst 2023 eine Untersuchung der Urinproben von Kindern, die es im Rahmen seiner regelmäßigen Human-Biomonitoring-(HBM)-Untersuchungen sammelt ( Info ). Ergebnisse des LANUV zur Belastung von Kindern mit Mono-n-hexylphthalat wurden in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Das UBA und das LANUV stehen zu diesen Ergebnissen in Austausch. Das Umweltbundesamt selbst führte von Mai 2023 bis Juli 2024 die sechste bevölkerungsrepräsentative Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit ( GerES VI ) durch. Deutschlandweit wurden zufällig ausgewählte Erwachsene zwischen 18 und 79 Jahren um ihre Teilnahme gebeten, um unter anderem auf ihre körperliche Belastung mit Umweltschadstoffen hin untersucht zu werden. Unter den im Rahmen dieses Human-Biomonitoring-(HBM)-Programms untersuchten Stoffen befindet sich auch das Mono-n-hexylphthalat. 4. Wie groß ist das Ausmaß der Belastung? Vorläufige Ergebnisse aus GerES VI zeigen, dass in 29 Prozent der rund 1.600 untersuchten Urinproben Mono-n-hexylphthalat nachweisbar ist. Endergebnisse der Studie werden im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Der reine Nachweis von (Einzel-)Substanzen im Körper deutet nicht zwangsläufig auf ein gesundheitliches Risiko hin. Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) hat einen toxikologischen Beurteilungswert (HBM-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin abgeleitet. Alle Proben aus GerES VI liegen unterhalb dieses Beurteilungswerts. Auch die im Januar 2024 vom LANUV berichteten Daten liegen darunter. Die im Februar 2025 vom LANUV veröffentlichten Daten der Querschnittsstudie 2023/2024 liegen für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder ebenfalls unterhalb dieses Wertes. Zwei der untersuchten 250 Kinder wiesen eine Überschreitung des HBM-I-Wertes auf. Eine Überschreitung des HBM-I-Wertes bedeutet, dass der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden sollten. Darüber hinaus sollte eine Mehrfachbelastung durch ähnlich wirkende Substanzen bei der Bewertung der HBM-Messergebnisse berücksichtigt werden. Zusätzlich hat das Umweltbundesamt Proben aus GerES V von 361 Kindern und Jugendlichen aus den Jahren 2015 bis 2017 nachträglich auf Mono-n-hexylphthalat untersuchen lassen. In 24 Prozent dieser Proben war Mono-n-hexylphthalat nachweisbar. Die Gehalte lagen deutlich unter dem HBM-I-Wert. 5. Worauf sind die Belastungen mit Mono-n-hexylphthalat im menschlichen Körper zurückzuführen? Vorläufige Auswertungen von GerES VI deuteten bereits frühzeitig auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat und der Nutzung von kosmetischen Mitteln, insbesondere Sonnenschutzmitteln, hin. Im Folgenden geriet ein bestimmter UV-Filter (DHHB, Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) in den Fokus, da bei dessen Herstellung Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung entstehen kann. Die vorläufigen Ergebnisse zu Mono-n-hexylphthalat aus GerES VI zeigen deutliche saisonale Schwankungen: In den Wintermonaten wurde Mono-n-hexylphthalat in weniger als 10 Prozent der Proben gefunden, im Sommerhalbjahr stieg der Anteil an mit Mono-n-hexylphthalat belasteten Proben dagegen auf teils über 50 Prozent. Dies macht Sonnencreme als Hauptquelle der Belastung plausibel. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe hat in Untersuchungen Di-n-hexylphthalat in DHHB-haltigen Sonnenschutzmitteln nachgewiesen. Gleichzeitig zeigte sich aber auch, dass nicht alle Produkte, die den UV-Filter DHHB enthielten, mit Di-n-hexylphthalat belastet waren. Die im Februar 2025 veröffentlichten Untersuchungen des LANUV der Querschnittsstudie 2023/2024 zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen dem Nachweis von DHHB-Abbauprodukten im Urin und der Belastung mit MnHexP. Auch dies konnte durch vorläufige Ergebnisse aus den bevölkerungsrepräsentativen Studien GerES V und VI bestätigt werden. In allen drei HBM-Studien zeigt sich aber auch, dass nicht alle Menschen, in deren Urin DHHB-Abbauprodukte nachgewiesen wurden, ebenfalls mit DnHexP belastet sind. UBA hatte zusammen mit BfR und BVL 2024 eine technische Arbeitsgruppe zur weiteren Ursachenaufklärung eingerichtet, an der auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beteiligt wurde. Bislang hatten sich aus den Auswertungen – außer für Sonnenschutzmittel – keine weiteren möglichen Zusammenhänge zu anderen Produkten ergeben. 6. Was unternimmt das Umweltressort? Zur Beurteilung der gefundenen Belastung mit Mono-n-hexylphthalat hat das UBA die Kommission Human-Biomonitoring um eine Bewertung gebeten. Dies wurde durch die Ableitung eines toxikologischen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) umgesetzt. Das UBA führt seit den 1980er Jahren die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) durch. Im Rahmen dieser Studien werden unter anderem Urin- und Blutproben der Teilnehmenden auf verschiedene Umweltschadstoffe untersucht und Befragungen durchgeführt. Mithilfe der Daten dieser Studien können Rückschlüsse auf die Belastung der gesamten Bevölkerung in der jeweils untersuchten Altersgruppe (Kinder, Erwachsene) in Deutschland gezogen werden. Aufgrund des Stichprobendesigns und der anschließenden Gewichtung der Daten sind Ergebnisse aus GerES repräsentativ für die in Deutschland lebende Bevölkerung. Die Qualitätssicherung und Gewichtung der Daten für GerES VI (2023-2024, Erwachsene) erfolgt aktuell. Die nachträgliche Untersuchung von Proben aus GerES V (2015-2017, Kinder und Jugendliche) wurde umgehend nach Bekanntwerden der in NRW beobachteten Belastung von Kindern veranlasst. Aktuell wertet das UBA auch weitere Urinproben der Umweltprobenbank des Bundes aus. Die Untersuchungen sollen aufzeigen, ob ein Trend in der zeitlichen Entwicklung der Belastung nachweisbar ist. Um das Ausmaß der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat auch in anderen Ländern Europas abschätzen zu können, tauscht sich das UBA mit der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der europäischen Umweltagentur (EEA) aus. Auch wurde das Thema an die Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien ( Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals; PARC ) kommuniziert und wird im Rahmen des sogenannten „Rapid Response Mechanism“ des Projektes bearbeitet. In Kürze wird damit begonnen, DnHexP in EU-weiten HBM-Studien, den PARC Aligned Studies, zu messen. Für den Nachweis von Chemikalien im Menschen werden sensitive und spezifische Methoden benötigt. Das Umweltbundesamt hatte bereits 2017 im Rahmen eines REFOPLAN-Projektes die Weiterentwicklung einer analytischen Methode beauftragt, mit der auch nicht zugelassene fortpflanzungsschädigende Weichmacher im Urin nachgewiesen werden können (unter anderem die Abbauprodukte von DnHexP). Eine Belastung der Menschen mit diesen Chemikalien ist aufgrund der strengen Regulierung nicht zu erwarten. Um dies überprüfen zu können, werden diese Stoffe dennoch in HBM-Studien untersucht. Die Methodenentwicklung wurde im Auftrag des UBA vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) in Bochum durchgeführt. Seit 2020 steht die Methode zur Anwendung bereit und wurde für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt. Seit 2010 werden in der Kooperation zur Förderung des Human-Biomonitorings (HBM) zwischen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) neue chemisch-analytische Nachweismethoden entwickelt. Das UBA trägt als Mitglied des Lenkungsausschusses und mit HBM-Expert*innen signifikant zum Gelingen der Kooperation bei. Die Methode zur Bestimmung von Abbauprodukten des UV-Filters DHHB im Urin wurde in der Kooperation durch das Analytisch-Biologisches Forschungslabor GmbH (ABF) bereits 2019 entwickelt und für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt. 7. Was wird auf EU-Ebene unternommen? Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Consumer Safety; SCCS) bewertet auf Bitte des BMUV und im Auftrag der EU-Kommission aktuell die Sicherheit des UV-Filters DHHB hinsichtlich der Verunreinigung mit DnHexP. In einer vorläufigen Bewertung vom 17.02.2025 kommt das SCCS zu dem Schluss, dass eine Verunreinigung von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm DHHB (entspricht 1 ppm ) als Höchstwert für eine technisch unvermeidbare Verunreinigung anzusetzen ist. Zum Vergleich: das LANUV berichtet in seiner Pressemitteilung vom 25.02.2025 von DnHexP-Gehalten im Rohstoff in Höhe von 9,9 bis über 100 Milligramm pro Kilogramm DHHB. Eine Einhaltung des vom SCCS vorgeschlagenen Zielwerts von 1 ppm sollte somit zu einer signifikanten Reduktion der DnHexP-Belastung in kosmetischen Mitteln und in Folge dessen auch in den Menschen führen.
Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in Nordrhein-Westfalen bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat) aus Verunreinigungen im UV-Filter DHHB (Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat) in Sonnenschutzmitteln stammt. Bisher untersuchte Sonnenschutzmittel wiesen teilweise Verunreinigungen mit dem Weichmacher DnHexP auf. Dies zeigt sich auch in den Kinderurin-Untersuchungen des LANUV. Die Belastungen liegen jedoch für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder unterhalb der Schwelle für eine gesundheitliche Besorgnis. Somit ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln in der Regel sicher. Aus Gründen der Vorsorge muss aber sichergestellt sein, dass Sonnenschutzmittel nicht mit DnHexP verunreinigt sind. Die nordrhein-westfälischen Behörden haben außerdem zusammen mit Kosmetikherstellern, vertreten durch die Fachverbände, herausgefunden, dass es möglich ist, Sonnenschutzmittel so herzustellen, dass der UV-Filter DHHB frei von Verunreinigungen ist. Deshalb wurden Hersteller dazu aufgefordert, vorsorglich ihre Produktion so umzustellen, dass keine schädlichen Weichmacher mehr messbar sind. Alle Bewertungen sind weiterhin vorläufig, da die bundesweit laufende Ursachenforschung noch nicht abgeschlossen ist. Im laufenden Jahr soll es ein neues bundesweites Monitoring geben, um einen neuen Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit von DnHexP im UV-Filter DHHB abzuleiten. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen den Urin von 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel. Im Januar 2024 hatte das Landesamt erstmals Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP), ein Stoffwechselabbauprodukt des Weichmachers DnHexP, im Kinderurin gefunden. Der Weichmacher DnHexP darf seit 2019 nicht mehr in kosmetischen Mitteln enthalten sein, weil er im Verdacht steht, die Fruchtbarkeit zu schädigen. In einer früheren Auswertung des LANUV vom März 2024 konnte bereits gezeigt werden, dass es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sonnencreme und erhöhten MnHexP-Belastungen im Urin der Kinder gibt. Das LANUV hat daraufhin im Jahr 2024 zwei weitere Nachweisverfahren geführt, die zum einen bei einer erneuten Kontrolle ähnlich auffällige Werte ergaben: In weiteren 250 Kinderurinproben von 2023/2024 wurde bei 55 Prozent der Proben MnHexP nachgewiesen. Bei zwei Proben wurden MnHexP-Konzentrationen gemessen, die oberhalb des von der Kommission Human-Biomonitoring im März 2024 abgeleiteten gesundheitlichen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter lagen. Dieser HBM-I-Wert stellt einen Vorsorgewert für die Allgemeinbevölkerung dar. Bei einer Überschreitung sollte der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden. Zum anderen hat das Landesamt in Zusammenarbeit mit den für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten Sonnenschutzmittel als mögliche Quelle identifiziert. „Die neuen Untersuchungsergebnisse bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher aus dem verunreinigten UV-A-Filter DHHB in Sonnenschutzmitteln stammt“, erklärt Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Wir haben in dieser Studienreihe nicht nur auf eine Belastung mit dem Weichmachermetaboliten geschaut. Wir haben in den Urinproben der Kinder auch nach Stoffwechselprodukten des verunreinigten UV-Filters gesucht. Unsere Ergebnisse bestätigen für einen Großteil der Proben den Zusammenhang zwischen dem Weichmacher und dem kontaminierten UV-Filter.“ „Damit tragen die Ergebnisse des Landesumweltamtes NRW wesentlich zur Aufklärung dieser bundesweiten Problematik bei. Die KISA-Studie des LANUV ist wichtig, um frühzeitig Hinweise auf mögliche Umweltbelastungen zu erhalten und gegensteuern zu können. Je mehr Transparenz und Aufklärung wir schaffen, desto mehr Schutz resultiert daraus am Ende für uns alle“, erklärt Umweltminister Oliver Krischer. Die Ergebnisse des LANUV zeigen auch, dass mindestens ein Drittel der Kinder Abbauprodukte des UV-Filters aufwiesen, ohne dass der Weichmachermetabolit bei ihnen nachgewiesen wurde. Dies bestätigt, dass die Herstellung von UV-Filtern ohne DnHexP-Verunreinigung möglich ist und dass DnHexP-freie Sonnenschutzprodukte am Markt verfügbar sind. Seit Anfang 2024 werden in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verstärkt Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln und von sog. UV-A-Filtern durchgeführt. Die CVUÄ in Nordrhein-Westfalen, die für kosmetische Mittel zuständig sind, untersuchten 42 Sonnenschutzmittel. Die Ergebnisse zeigen, dass die gemäß EU-Kosmetikverordnung festgelegte maximale Einsatzkonzentration von zehn Prozent des UV-A-Filters DHHB in kosmetischen Mitteln bei keinem der untersuchten Produkte überschritten wurde. In 31 (74 Prozent) untersuchten Produkten wurden DHHB-Gehalte nachgewiesen, in elf Sonnenschutzmitteln war kein DHHB nachweisbar. Bei sechs Sonnenschutzmitteln (14 Prozent) wurden DnHexP-Gehalte zwischen 0,8 und 5,9 mg/kg bestimmt. Bei 86 Prozent war kein DnHexP nachweisbar. Die in Nordrhein-Westfalen ermittelten Analyseergebnisse decken sich mit denen anderer Bundesländer. Neben Sonnenschutzmitteln selbst wurden auch weitere zwölf Proben des Rohstoffes DHHB (UV-A-Filter) analysiert. In allen Proben war DnHexP nachweisbar. Bei zehn Proben lagen die Gehalte zwischen 9,9 bis 69,7 mg/kg; zwei Proben wiesen Gehalte von über 100 mg/kg auf. Die ermittelten Analysenergebnisse zeigen, dass sich die DnHexP-Gehalte im Rohstoff unterscheiden können. Das Bundesamt für Risikobewertung geht davon aus, dass selbst bei höheren Verunreinigungen ein hinreichender Sicherheitsabstand besteht und eine gesundheitliche Beeinträchtigung daher sehr unwahrscheinlich ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten die Ergebnisse, dass die auf dem Markt bereitgestellten Sonnenschutzmittel sicher sind und dass es auch Sonnenschutzmittel mit DHHB ohne nachweisbare Verunreinigung mit DnHexP gibt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen leisten mit ihren Untersuchungen einen bedeutenden Dienst, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen." Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen schließt sich weiterhin allgemein der geltenden Empfehlung an, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern keinesfalls auf Sonnenschutzmittel verzichten sollen, denn UV-Strahlung ist nach wie vor die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. Aufgrund der Zusammenhänge haben die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten Maßnahmen zur weiteren Minimierung der Verunreinigungen eingeleitet. Weichmacher gehören zu den vom LANUV untersuchten Stoffen. Eine wichtige Weichmacher-Gruppe sind die Phthalate. Diese Stoffe werden im Körper des Menschen in sogenannte Metaboliten umgewandelt und mit dem Urin ausgeschieden. Viele Phthalate sind für die Gesundheit des Menschen schädlich, da sie Effekte auf das Fortpflanzungssystem haben. Für eine Reihe von Phthalaten bestehen deshalb umfangreiche Verwendungsbeschränkungen. Vom LANUV werden aktuell insgesamt 35 Phthalat-Metaboliten im Urin von Kindern untersucht. Allen an der Studie teilnehmenden Erziehungsberechtigten bietet das LANUV eine umfassende umweltmedizinische Beratung zu den ermittelten Ergebnissen an. Kinder mit Überschreitungen können eine Nachuntersuchung erhalten. Außerdem bietet das LANUV den Erziehungsberechtigten an, nach den möglichen Quellen für die erhöhte Belastung zu suchen. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Schadstoffbelastung von Kindern aus Nordrhein-Westfalen (KiSA-Studie NRW). Alle drei Jahre wird seit 2011 der Urin von jeweils 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel analysiert. Der nächste reguläre Durchgang erfolgt in den Jahren 2026/27. Solche Untersuchungen wie die KiSA-Studie NRW werden als Human-Biomonitoring bezeichnet. Mit den LANUV-Daten aus dem Human-Biomonitoring lassen sich zeitliche Veränderungen in der Schadstoffbelastung der Kinder aufzeigen. Sie dienen als Frühwarnsystem für das Erkennen von Belastungen mit Schadstoffen. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück
Weltweit regelt das Minamata-Übereinkommen unter anderem den Einsatz von Quecksilber in Kosmetika. Trotzdem mangelt es in vielen Ländern noch an nationalen Regelungen oder Umsetzungs- und Überprüfungsmöglichkeiten, um den Einsatz der hochgiftigen Chemikalie zu kontrollieren. Am Beispiel hautaufhellender Cremes wird deutlich, dass Grenzwerte für die Quecksilberverbindungen oft tausendfach überschritten werden und so eine Gefährdung von Menschen und Umwelt besteht. Im Titelbeitrag der UMID-Ausgabe 02/2024 werden die internationalen Herausforderungen in der Quecksilberregulierung und mögliche Lösungsansätze diskutiert. Weitere Beiträge thematisieren den bisherigen Stand der Forschung zum Abwassermonitoring und neue Potenziale über bisherige Anwendungen hinaus, Arbeits- und Forschungsschwerpunkte zum Thema Allergien am BfR , mögliche Aussagen über Zusammenhänge zwischen Umwelteinflüssen und gesundheitlichen Parametern im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES), die Entwicklung und Anwendung eines neuen Fragebogens für GerES VI zu den Themen Wetter und Klima und den Nutzen des Sachstandsberichts Klimawandel und Gesundheit für einen Austausch mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und anderen Entscheidungstragenden. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt und Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die ausschließlich online erscheinende Zeitschrift UMID kann kostenfrei abonniert werden.
Gute Laborpraxis (GLP) stellt ein internationales abgestimmtes Regelwerk dar, das die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfdaten aus Untersuchungen zu chemischen Stoffen gewährleisten soll. Die Ergebnisse erlauben eine Bewertung der möglichen Gefahren für den Menschen und die Umwelt durch diese Stoffe. Je nach dem, zu welchem Zweck der Stoff in den Verkehr gebracht werden soll, sind die Art und der Umfang dieser Prüfungen in den Gesetzen vorgeschrieben. Diese Prüfungen umfassen physikalisch-chemische, toxikologische und ökotoxikologische Untersuchungen. Die Grundsätze der Guten Laborpraxis, siehe ChemG Anhang 1 finden Anwendung auf die nicht-klinischen Sicherheitsprüfungen von Stoffen, die in Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, kosmetischen Mitteln, Tierarzneimitteln, Lebensmittelzusatzstoffen, Futtermittelzusatzstoffen und Industriechemikalien enthalten sind. Weitere Informationen sind auch auf der Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt zu finden. Wer GLP-pflichtige Prüfungen im Sinne des § 19a Abs. 1 ChemG durchführt, kann die GLP-Bescheinigung nach § 19b ChemG beantragen. Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
UMID 02/2024 erschienen: Verbot quecksilberhaltiger Kosmetika Titelthema des Heftes: Internationale Herausforderungen bei der Regulierung des Einsatzes von Quecksilber in Kosmetika wie hautaufhellenden Cremes. Weitere Themen: Die Kommission Environmental Public Health zum Potenzial des Abwassermonitorings, Allergien als wichtiges Thema im BfR, Erkenntnisse aus GerES V, ein neuer Fragebogen für GerES VI und der Sachstandsbericht Klimawandel und Gesundheit. Weltweit regelt das Minamata-Übereinkommen zu Quecksilber unter anderem den Einsatz in Kosmetika. In der EU wird dies durch die EU-Kosmetikverordnung umgesetzt. In vielen anderen Ländern mangelt es jedoch oftmals noch an der nationalen Umsetzung des Übereinkommens, ebenso fehlen Durchsetzungs- und Überprüfungsmöglichkeiten, wenn Regularien vorhanden sind. Dies stellt eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Im Titelbeitrag der aktuellen UMID-Ausgabe werden diese internationalen Herausforderungen am Beispiel hautaufhellender Cremes erläutert und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt. Weitere Beiträge thematisieren den bisherigen Stand der Forschung zum Abwassermonitoring und neue Potenziale über bisherige Anwendungen hinaus, Arbeits- und Forschungsschwerpunkte zum Thema Allergien am BfR , welche Aussagen über Zusammenhängen zwischen Umwelteinflüssen und gesundheitlichen Parametern im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) möglich sind, einen neuen Fragebogen für GerES VI zum Thema Wetter und Klima und den Nutzen des Sachstandsberichts Klimawandel und Gesundheit für einen Austausch mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und anderen Entscheidungstragenden. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die ausschließlich online erscheinende Zeitschrift UMID kann kostenfrei hier abonniert werden.
Origin | Count |
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