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BMVI-Expertennetzwerk Wissen - Können - Handeln, Themenfeld 2 'Verkehr und Infrastruktur umweltgerecht gestalten' - Schwerpunktthema 'Entwicklung praxisorientierter und präventiver Unterhaltungsstrategien zur Kontrolle und Minimierung der Beeinträchtigungen durch invasive Arten (Neobiota)'

Dieses Schwerpunktthema des Themenfelds 2 behandelt die Einschleppung und Verbreitung von zum Teil invasiven Neobiota, welche die heimische Tier- und Pflanzenwelt gefährdet und somit die Biodiversität beeinträchtigt. Der Ausbau der marinen Verkehrsinfrastruktur und die damit einhergehende weitere Belastung der heimischen marinen und binnenländischen Ökosysteme durch die Einschleppung von Neobiota (z. B. über das Ballastwasser der Schiffe) sind ein wichtiger Faktor, der aber noch nicht abschließend verstanden ist. Dies betrifft auch die Verbreitungswege über die Binnenwasserstraßen sowie über das Straßen- und Schienennetz. Ein wichtiges Problem sind in diesem Zusammenhang invasive Pflanzenarten, die teilweise sogar gesundheitsschädigend sein können. Hier besteht Handlungsbedarf, um die Veränderungen in der Artenvielfalt zu dokumentieren und zu bewerten und um die Entwicklung von Techniken zu unterstützen, die helfen der Arteneinschleppung entgegenzuwirken. Das Projekt wird dazu die Bedeutung invasiver Arten an ausgewählten Brennpunkten der Infrastruktur und des Verkehrsbetriebs ermitteln und ggf. deren nachteilige Wirkungen auf den Natur- und Artenschutz und die Biodiversität analysieren. Ziele des Projekts sind die Formulierung verkehrsträgerübergreifender Strategien zur Prävention der Einschleppung oder Kontrolle der bereits vorhandenen Neobiota, die sich am Kosten-Nutzen-Verhältnis orientieren.

Regionalwirtschaftlicher Vergleich alternativer Trassen feur die neue Bundesbahnstrecke Hannover - Gemuenden

Die Studie untersucht die regionalwirtschaftlichen Wirkungen alternativer Streckenfuehrungen der Eisenbahnneubautrasse. Insbesondere geht sie auf den Zusammenhang zwischen verkehrlicher Erreichbarkeit und regionaler Wirtschaftsentwicklung ein.

Untersuchungen des biologischen Potentials von Pflanzenschutzmitteln auf Unkraeuter europaeischer Herkunft

During the past 30 years chemical herbicides have dominated weed control, but increased interest in biological weed control has developed since about 1960. The main reasons for this development are negative cost/benefit rates for the application of chemical herbicides especially in low profit exploitation, adverse effects of herbicide use on the environnement, development of resistance and population shifts towards weeds which are more difficult to control with chemicals. - Biological weed control has been employed for over 100 years, especially in Australia, New Zealand and North America. The objective of biological weed control ist not the eradication of weeds but the reduction of weed density at a sub-economic level. - The aim of the project is to study the organisms associated with important weed species of European origin, to select potential biological control agents, study their biology, ecology and host specificity and to supply release populations for North America. - During project work, the knowledge of organisms associated with weed in Europe is improved and can be used later on in Europe in integrated weed control.

ERA-Net SUSAN: Nachhaltige Tierproduktion (AnimalFutures)

Das übergeordnete Ziel in Animal-Futures ist die Entwicklung von Strategien, die die Komplexität der tierischen Produktionssysteme (animal production systems APS) in Bezug auf ihre sozio-ökonomische und ökologischen Einflussfaktoren berücksichtigen und auf Basis derer Aussagen und Handlungsoptionen über die zukünftige Nachhaltigkeit unterschiedlicher Produktionsformen gemacht werden können. Animal-Futures basiert auf der Entwicklung und Bewertung eines Kosten-Nutzen-Portfolios, welches auf den drei Säulen der Nachhaltigkeit beruht, in dem Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft als gleichrangig betrachtet und unterschiedliche räumliche und zeitlichen Skalen integriert werden. Ein Portfolio besteht aus einer Vielzahl wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Aspekte, welche die einzelnen Akteure, z.B. Produktionsbetriebe, bei der Nachhaltigkeitsbewertung als wichtig erachten. Die Nutzen beziehen sich auf ökonomische Parameter (Cashflow, Einkommen etc.), soziale Leistungen (Arbeitsplätze, Produktqualität und Sicherheit im Zusammenhang mit menschlicher Ernährung usw.) und ökologische Vorteile (Biodiversität und Ökosystemleistungen). Kosten umfassen negative Umweltauswirkungen (Treibhausgasemissionen), die Nutzung knapper natürlicher Ressourcen (Land, Wasser, Nährstoffe und Energie) und ethische Fragen im Zusammenhang mit dem Wohlergehen von Nutztieren sowie der Prosperität landwirtschaftlicher Betriebe. Die Arbeit in Animals Futures basiert auf drei Hypothesen: a) ökonomische, ökologische und soziale Vorteile und Kosten von APS sind nicht unabhängig voneinander, und dies führt zu trade-offs und Synergien zwischen Nutzen und Kosten in verschiedenen APS in Europa, b) sozioökonomische und ökologische Rahmenbedingungen prägen das Nutzen-Kosten-Portfolio von APS. Die Verschiedenheit regionsspezifischer Portfolios unterstreicht die Bedeutung regional ausgerichteter Nachhaltigkeitspfade; und c): die Einbettung und Vernetzung verschiedener räumlicher Skalen spielt eine wichtige Rolle bei Nutzen und Kosten z.B. Bauernhof, Region, Nationalstaat, Europa sowie zwischen diesen Skalen. Die Berücksichtigung der Skaleninteraktionen ist notwendig um die mehrdimensionalen Konsequenzen von verschiedenen Innovationen/Strategien abzubilden. Eine Innovation könnte beispielsweise auf einem bestimmten Niveau (z. B. der Farm) greifen, allerdings auf einer höheren räumlichen Ebene aufgrund von Auslagerungseffekten wirkungslos bleiben. Mit Hilfe der Portfolios können Leistungsvergleiche zwischen APS in Europa gemacht werden. (Text gekürzt)

Kosten-Nutzen-Analyesen im Rahmen der Lärmaktionsplanung

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Interesse und Erstaunen habe ich Ihre Anwort auf die kleine Anfrage 20-1134 aus der Bezirksversammlung Harburg gelesen. Hier schreiben Sie: "Die in den „LAI-Hinweisen zur Lärmaktionsplanung – Aktualisierte Fassung –“ aus dem Jahre 2012 angegebenen sog. „Lärmschadenskosten“ wurden abgeleitet aus der Studie „External Costs of Transport in Europe, Update Study for 2008“, 2011 der CE Delft, Infras, Fraunhofer ISI. Wie in dieser Studie beschrieben, können die dort ermittelten Werte dazu verwendet werden, Umweltauswirkungen beim Vergleich verschiedener Transportsysteme zu quantifizieren. Auch können sie als Basis für die Transportpreisbildung oder Kosten-Nutzen-Analyse dienen. Reale geldliche Gegenwerte der Absolutbeträge, die am Markt bei entsprechender Lärmminderung erzielbar wären, können bestenfalls eingeschränkt erwartet werden. Beispielsweise ist es methodisch fragwürdig, wenn die geldlichen Gegenwerte einer Lärmbelästigung anhand einer fiktiven Zahlungsbereitschaft von Betroffenen ermittelt wird. Auch wird in der Studie der Verlust von einem Lebensjahr aufgrund einer Lärmbelastung einem monetären Gegenwert zugeordnet, was ziemlich willkürlich erscheint, da für sich genommen hierfür kaum ein Handelsmarkt bestehen dürfte. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass die in den LAI-Hinweisen angegeben „Lärmschadenskosten“ als Absolutmaßstab auf hamburgische Verhältnisse übertragbar sind." Lärmaktionspläne in Deutschland müssen nach §47 Absatz 2 BimSchG jedoch den Mindestanforderungen des Anhangs V der EU-Richtlinie 2002/49/EG entsprechen. Laut dieser Richtlinie müssen in Lärmaktionsplänen, falls verfügbar, finanzielle Informationen, d.h. Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalysen und Kosten-Nutzen-Analysen, aufgeführt werden. In Anhang III der europäischen Umgebungslärmrichtlinie wird darüber hinaus explizit erwähnt, dass zur Bewertung der Auswirkungen von Lärm auf die Bevölkerung Dosis-Wirkungs-Relationen verwendet werden sollen. Andere Bundesländer und Städte nutzen daher im Sinne einer transparenten und zielorientierten Lärmaktionsplanung eben die von Ihnen infrage gestellten LAI-Hinweise oder aber auch den ”Good Practice Guide“ der EU-Komission (z.B. Schleswig-Holstein: https://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/abfall/laermkartierung_2012.pdf). Soweit ich es den Hamburger Lärmaktionsplänen entnehmen kann, werden derartige Kosten-Nutzen-Analysen flächendeckend überhaupt nicht und einzellfallbezogen ebenfalls fast gar nicht berichtet (soweit ich es feststellen kann, findet sich eine entsprechende Analyse nur für den Braamkamp). Diesbezüglich sagte z.B. Herr Sachaus von der ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung im Rahmen des Lärmforums Hamburg, das der Vorbereitung des ersten Lärmaktionsplans in 2008 diente, auf die Frage nach Kosten-Nutzen-Analysen (http://www.hamburg.de/contentblob/914000/data/strategischer-lap.pdf): „Da die strategische Planung, um die es hier geht, noch keine konkreten Einzelmaßnahmen umfasst, ist so etwas in der Aktionsplanung als Schritt hin zu einer Lärmminderungsplanung nicht vorgesehen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich mich als Bürger wie auch als Steuerzahler, wie es Ihnen möglich ist Maßnahmen effizient sowie seriös zu planen und zu evaluieren. Dies vor allem auch, da es ein Einfaches sein dürfte, die Kosten des Lärms sowie den Nutzen von Maßnahmen zumindest überschlägig abzuschätzen und hierauf aufbauend ein wissensbasiertes, effektives und effizientes Lärmmanagement in Hamburg zu betreiben. Daher kurz einige Beispiele: Laut dem Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2, http://www.hamburg.de/contentblob/4088786/data/laermaktionsplan-hamburg-2013.pdf) sind jährlich etwa 350.000 Personen durch Straßenverkehrslärm betroffen, der über 55 dB(A) liegt. Da die entsprechenden und mit dem AG-Hinweisen korrespondierenden Lärm-Belastungsklassen genannt sind, kann man die hierdurch entstehenden externen Gesundheitskosten für Hamburg nährungsweise berechnen. Demnach entstehen allein durch den Verkehrslärm hamburgweit jährlich etwa 45 Millionen Euro an gesundheitsheitsbezogenen Lärmschadenskosten. Seit dem Jahr 2008 (Beginn der Lärmaktionsplanung) dürfte somit in Hamburg in etwa ein Gesundheitsschaden im Umfang von etwa 360 Millionen Euro entstanden sein. Dem Bundesumweltamt zufolge kann darüber hinaus von einem Verlust von mietbezogenen Steuern von 2 Euro je Dezibel über 50 dB(A) pro Einwohner und Jahr ausgegangen werden. Zudem kann der Einheitswert von Wohngebäuden in lärmbelasteten Gebieten nach Untersuchungen der Stiftung Warentest um bis zu 5 % abgesenkt werden, wenn die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV - 59 dB(A) tags. 49 dB(A) nachts) überschritten sind. Wenn man, wie oben, die Daten des aktuellen Lärmaktionsplan zur Anzahl der Lärmbetroffenen in Hamburg zugrunde legt, heisst das beispielsweise, dass durch den Verkehrslärm in Hamburg jährlich zwischen 7,5 und 11,5 Millionen Euro an mietbezogenen Steuern nicht erhoben werden können und dem Staat resp. der Stadt ein entsprechender Schaden entsteht – seit 2008 summiert sich dann allein dieser Steuerschaden auf 60 bis 90 Millionen Euro. Oder anders ausgedrückt: Würde man diejenigen 350.000 Hamburgerinnen und Hamburger, die von Verkehrslärm von über 55 dB(A) betroffen sind, z.B. um 5 dB(A) entlasten, würde die Stadt jährlich 3,5 Millionen Euro mehr an Steuern einnehmen. Hinzu kämen noch andere Mehreinnahmen für die Stadt, wie z.B. aus der Grunderwerbssteuer usw. Zur Abschätzung wirtschaftlicher Auswirkungen von Umgebungslärm können darüber hinaus Empfehlungen des bereits erwähnten ”Good Practice Guide“ der EU-Kommission genutzt werden (http://www.eea.europa.eu/publications/good-practice-guide-on-noise/download), der bei Kosten-Nutzen-Analysen einen Wert von 25 Euro je dB(A) über 50-55 dB(A) pro Haushalt und Jahr empfiehlt. Der 'Good practice guide' verweist auf die bekannten Dosis-Wirkungs-Relationen für Belästigungen und (subjektive) Schlafstörungen, die in der EU als Standardkurven zur Vorhersage der Bevölkerungsreaktionen verwendet werden (European Commission Working Group on Dose-Effect Relations 2002; European Commission Working Group on Health and Socio-Economic Aspects 2004). Auch hieraus lassen sich Prognosewerte ableiten. So besteht, nach Angaben des Statistikamts Nord, ein durchschnittlicher Haushalt in Hamburg aus 1,8 Personen, so dass überschlägig davon ausgegangen werden kann, dass diejenigen rund 355.000 Hamburgerinnen und Hamburger, die von sehr hohem Straßenverkehrslärm betroffen sind, in ca. 197.000 Haushalten leben. D.h. dass sich die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verkehrslärms in Hamburg pro Jahr auf 25 bis 50 Millionen Euro (im Mittel ca. 38 Millionen) belaufen sollten und somit seit Beginn der Lärmaktionsplanung im Jahr 2008 ein wirtschaftlicher Schaden in Höhe von 175 bis 350 Millionen Euro entstanden sein dürfte. Vor dem Hintergrund, dass somit davon auszugehen ist, dass seit Beginn der Lärmaktionsplanung in Hamburg im Jahr 2008 in etwa Lärmschäden in Höhe von rund 1 Milliarde Euro entstanden sein dürften, würde ich gerne erfahren, welche Informationen Sie nutzen, um den Anforderungen im Rahmen der Lärmaktionsplanung an Kosten-Nutzen-Analyse, wie sie z.B. durch das BimSchG und die EU-Richtlinie definiert werden, gerecht zu werden. Bitte übermitteln Sie mir daher die Kosten-Nutzen-Analysen, die Sie im Rahmen der Lärmaktionsplanung zugrunde legen. Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Weiterentwicklung Forstbetrieblicher Kennzahlenvergleich

Die wichtigste Datenquelle zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Forstwirtschaft in Deutschland ist das Testbetriebsnetz Forst (TBN Forst) des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) (BMEL 2021). Das TBN Forst wurde bereits im Jahr 1951 eingerichtet, um Buchführungsdaten von deutschen Forstbetrieben zu erfassen, auszuwerten und in der Entwicklung zu beobachten. Beim TBN Forst handelt es sich um eine freiwillige Beurteilungsstichprobe. Der Erhebungsaufwand für das TBN Forst mit etwa 650 naturalen und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ist für die Betriebe sehr hoch. Hinzu kommt, dass viele Forstbetriebe im Verwaltungsbereich Personal abgebaut haben und sich i.d.R. kein direkter Mehrwert für die einzelnen Forstbetriebe ergibt. Grundsätzlich erforderlich ist daher, alle möglichen Ansätze zur Reduktion des betrieblichen Erhebungsumfanges und -aufwandes des TBN Forst zu prüfen und Möglichkeiten zur Steigerung des betrieblichen Mehrwertes der TBN -Teilnahme zu identifizieren. Um weiterhin eine verlässliche und zentrale Datenquelle zu erhalten, die Aussagen über die Lage der Forstbetriebe in Deutschland geben kann, sollen mit dem des Verbundprojekt nun unterschiedliche Optionen für die Weiterentwicklung des TBN Forst identifiziert und vertiefend analysiert werden. Das Projekt umfasst dabei sowohl eine konzeptentwickelnde Phase wie auch eine Phase der aktiven beispielhaften Erprobung. Es hat damit vor allem den Charakter einer Machbarkeitsstudie, welche den zentralen Entscheidern auf Bundes-, Länder- und Betriebsebene zum TBN Forst belastbare Informationsgrundlagen zu möglichen Handlungsoptionen liefern will. Zu den einzelnen Handlungsoptionen sollen auch Analysen im Bereich der Organisation und zu Kosten und Nutzen durchgeführt werden.

Weiterentwicklung Forstbetrieblicher Kennzahlenvergleich, Teilvorhaben 4: Analyse und Bewertung alternativer Benchmarking- und Betriebsvergleichskonzepte

Die wichtigste Datenquelle zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Forstwirtschaft in Deutschland ist das Testbetriebsnetz Forst (TBN Forst) des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) (BMEL 2021). Das TBN Forst wurde bereits im Jahr 1951 eingerichtet, um Buchführungsdaten von deutschen Forstbetrieben zu erfassen, auszuwerten und in der Entwicklung zu beobachten. Beim TBN Forst handelt es sich um eine freiwillige Beurteilungsstichprobe. Der Erhebungsaufwand für das TBN Forst mit etwa 650 naturalen und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ist für die Betriebe sehr hoch. Hinzu kommt, dass viele Forstbetriebe im Verwaltungsbereich Personal abgebaut haben und sich i.d.R. kein direkter Mehrwert für die einzelnen Forstbetriebe ergibt. Grundsätzlich erforderlich ist daher, alle möglichen Ansätze zur Reduktion des betrieblichen Erhebungsumfanges und -aufwandes des TBN Forst zu prüfen und Möglichkeiten zur Steigerung des betrieblichen Mehrwertes der TBN-Teilnahme zu identifizieren. Um weiterhin eine verlässliche und zentrale Datenquelle zu erhalten, die Aussagen über die Lage der Forstbetriebe in Deutschland geben kann, sollen mit dem des Verbundprojekt nun unterschiedliche Optionen für die Weiterentwicklung des TBN Forst identifiziert und vertiefend analysiert werden. Das Projekt umfasst dabei sowohl eine konzeptentwickelnde Phase wie auch eine Phase der aktiven beispielhaften Erprobung. Es hat damit vor allem den Charakter einer Machbarkeitsstudie, welche den zentralen Entscheidern auf Bundes-, Länder- und Betriebsebene zum TBN Forst belastbare Informationsgrundlagen zu möglichen Handlungsoptionen liefern will. Zu den einzelnen Handlungsoptionen sollen auch Analysen im Bereich der Organisation und zu Kosten und Nutzen durchgeführt werden.

Gesellschaftlicher Dialog und Qualitätssicherung bei der Nutzung von Recyclingholz entlang der Wertschöpfungskette, Teilvorhaben 2: Qualitätsanforderungen an Möbel aus Altholz und Handlungsempfehlungen für die Etablierung eines Qualitätskonzepts

Das Ziel des Projekts Altholzdialog ist es, wissenschaftlich basierte Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Inhalte für eine Qualitätssicherung und Endverbraucheraufklärung zur Steigerung der stofflichen Verwendung von Altholz zu entwickeln. Erreicht wird dies durch die Untersuchung von Entscheidungsszenarien, die sich am Qualitätsverständnis und dem Einfluss des Altholzeinsatzes auf die Kosten entlang der Wertschöpfungskette orientieren. Da Altholz fast ausschließlich in der Spanplattenproduktion stofflich eingesetzt wird, fokussiert sich das Projekt auf diesen Werkstoff. Durch die dialogorientierte Einbindung aller relevanten Akteure der Wertschöpfungskette (Entsorgung und Recycling, Holzwerkstoff- und Möbelherstellung sowie Endverbraucher) wird die Praxis bestmöglich abgebildet und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen erlauben einen realitätsnahen Ansatz zur Steigerung der Verwendung von Altholz. Das Projekt Altholzdialog soll die wissenschaftlichen und technischen Grundlagen schaffen, die Nutzungsdauer der Ressource Holz im Stoffkreislauf durch einen wiederholten stofflichen Einsatz von Altholz zu verlängern, um einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu erzeugen. Letztlich soll der Wert der nachwachsenden Ressource Holz als wertvoller Rohstoff, den es auch bei wiederholter Nutzung zu schätzen gilt, in der Gesellschaft gesteigert werden.

Planungswerkzeuge für die energetische Stadtplanung

Im Projekt 'Planungswerkzeuge für die energetische Stadtplanung sind erste Ansätze zur energetischen Stadtplanung auf Basis des Energiemodells URBS entwickelt worden. Die Analyse erlaubt eine Einteilung der Stadt in Vorranggebiete bezüglich der Wärmeversorgung. Die Arbeit basiert auf verschiedenen Analysemodulen. Der erste Schritt besteht in der Erstellung einer Gebäudedatenbank. Alle Gebäude der Stadt sollen hinsichtlich ihrer Geometrie, des Gebäudealters, der Bauweise, des aktuellen Energieverbrauches usw. enthalten sein. Diese Informationen werden dann genutzt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Wärmeverbrauch zu bestimmen. Der zukünftige Gebrauch wird unter der Annahme verschiedener Sanierungsmaßnahmen bestimmt. Der erste Schwerpunkt der Arbeit liegt auf einer Analyse der Verdichtung und Ausweitung des bestehenden Fernwärmenetzes. Mit Hilfe der Gebäudedatenbank wird analysiert wo und zu welchen Kosten die Fernwärme ausgebaut werden könnte. Die Erhebungen aus dieser Analyse werden dann im nächsten Schritt an das Optimierungsmodell IJRBS übergeben. Im nächsten Schritt werden verschiedene Wärmeversorgungsmöglichkeiten hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit untersucht. Der zweite Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf Wärmepumpen. Hierfür wurde ein eigenes Bodenmodell entworfen. Mit dem Modell kann bestimmt werden, wo welche Menge an Energie aus dem Boden entzogen werden kann, ohne bestimmte Nachhaltigkeitskriterien zu verletzten. All diese Informationen werden in das Energiemodell URBS-Augsburg eingepflegt. Neben der Warme- wird auch die Stromversorgung im Modell abgebildet. Anhand des Modells kann dann untersucht werden welche Technologien und Maßnahmen eingesetzt werden sollten um gesetzte Klimaschutzziele zu erreichen. Ein entscheidendes Ergebnis des Modells zeigt die starke Abhängigkeit der lokalen Entwicklung in Augsburg von der allgemeinen Entwicklung der Stromerzeugung in Deutschland. Wenn eine überregionale Lösung beispielsweise mit viel off-shore Wind und Ansätzen wie Desertec realisiert wird, dann wird in Augsburg durch die Optimierung wenig eigner Strom erzeugt, Kraft- Wärme-Kopplung und Fernwärme werden nicht ausgebaut. Städtische Klimaschutzziele sollten in diesem Fall durch Einsparungsmaßnahmen im Gebäude-Wärmebereich vorangetrieben werden. Ist die Entwicklung hin zu klimaneutralem Strom in Deutschland schleppend, dann muss in Augsburg viel mehr 'grüner ' Strom erzeugt werden. Hier kann dann der Kraft-Wärme-Kopplung eine zentrale Rolle zukommen. Die Ausweitung dieses Ergebnisses ist dringend notwendig, da sie für die aktuelle politische Diskussion von zentraler Bedeutung sind.

Landschaftsoekologische und gewaesserkundliche Voruntersuchungen, Konzeption und Planung einer naturnahen Nachreinigungsstufe an der Klaeranlage Ruhbachtal als Pufferzone zwischen Klaeranlage und Naturschutzgebiet

Der Ablauf einer alten kommunalen Klaeranlage fliesst in einen kleine Bach in ein Naturschutzgebiet. Der Ablauf soll zur Qualitaetssteigerung durch ein naturnahes Feuchtgebiet umgeleitet werden. Wie kann dieses naturnahe Feuchtgebiet gestaltet werden? Welche Verbesserung der Wasserqualitaet des Baches ist erreichbar? Wie hoch sind die Kosten?

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