Hintergrund Wie soll die Straßenbahn geführt werden? Wie wird die neue Straßenbahnstrecke konkret aussehen? Wie viel wird die neue Straßenbahnstrecke kosten? Stand der Planung Berlin wächst, die Busse werden voller. Wichtige Buslinien, die infolge kontinuierlicher Nachfragesteigerungen an ihre Kapazitätsgrenze gelangen, werden darauf geprüft, ob eine Umstellung auf einen Straßenbahnbetrieb sinnvoll ist. Durch die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und die höhere Attraktivität der Straßenbahn gegenüber dem Bus würde das Angebot deutlich aufgewertet. Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (StEP MoVe) und der ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019 bis 2023 (NVP) sehen die Errichtung einer Straßenbahnstrecke im Untersuchungskorridor zwischen den Bahnhöfen Schöneweide und Potsdamer Platz entlang hochbelasteter Buslinien vor. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt führt derzeit die Grundlagenuntersuchung für diese Straßenbahnstrecke durch. Diese Untersuchung erfolgt nach dem in Berlin etablierten Vorgehen. Zu diesem gehören der Verkehrsmittelvergleich, Trassenvergleich und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Mit der Realisierung des Vorhabens wird eine Straßenbahnverbindung geschaffen, die die Bezirke Treptow-Köpenick, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte verbindet. Die Suche nach der besten Trassenführung ist Bestandteil der Grundlagenuntersuchung. Zunächst werden die grundsätzlich in Frage kommenden Varianten untersucht. Hier fließen ganz unterschiedliche Faktoren aus einem umfangreichen Kriterienkatalog mit ein. Diese Kriterien berücksichtigen vier unterschiedliche Sichtweisen auf die Trassenauswahl. So haben Fahrgäste andere Anforderungen an eine Linie („Fahrgast“) als die BVG, die auf der Strecke Straßenbahnen anbieten wird („Betrieb“), während die Stadt („Kommune“) z. B. eine langfristig wirtschaftliche Lösung anstrebt, aber auch die Auswirkungen auf die Stadt und die Umwelt („Allgemeinheit“) zu berücksichtigen sind. Die Streckenlänge bspw. hat sowohl Auswirkungen auf das Kriterium Reisezeit (Sichtweise Fahrgast) als auch auf die Investitionen (Sichtweise Kommune). Die Kennwerte sind auf der Maßstabsebene der Trassenbewertung erarbeitet und geeignet, verschiedene Trassen nach gleichem Schema zu bewerten. Ziel der Untersuchung ist es, eine Trassenführung zu identifizieren, in der die Straßenbahn realisiert werden kann und die Wirtschaftlichkeit der Straßenbahn auf dieser Trasse nachzuweisen. Deshalb kann im Rahmen der Grundlagenuntersuchung noch keine Aussage bezüglich der Straßenraumaufteilung getroffen werden. Dies erfolgt erst im Rahmen der sich anschließenden Vorplanung. Grundsätzlich gilt, dass der Gleiskörper einer Straßenbahn eine ca. 6 bis 7 m breite Fläche in Anspruch nimmt. Moderne Straßenbahnstrecken bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Integration in den Stadtraum, z. B. mit attraktivem Rasengleis oder weiteren Gestaltungselementen. Die Kosten werden ermittelt, sobald die Trassenführung feststeht. Im Nahverkehrsplan Berlin 2019–2023 wurden bisher als grobe Kostenschätzung für die ca. 13,7 km lange Strecke rund 175 Millionen Euro angenommen. Diese Zahl wird im Laufe der Grundlagenermittlung konkretisiert. Die Kostenermittlung für Infrastrukturvorhaben ist bundesweit – über das anzuwendende Verfahren zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach der Methode der Standardisierten Bewertung – geregelt, da sie die Grundlage für Finanzierungsbeihilfen des Bundes bildet. Die Grundlagenermittlung wurde im Februar 2024 begonnen und soll bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Zunächst soll durch ein spezialisiertes Planungsbüro das am besten geeignete Verkehrsmittel für den Korridor zwischen den Bahnhöfen Schöneweide und Potsdamer Platz ermittelt werden. Danach wird die planerisch zu bevorzugende Trassenvariante identifiziert. Sie wird abschließend mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf ihr Nutzen-Kosten-Verhältnis überprüft. Das Ergebnis wird dann dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt. Spricht sich der Senat für die Weiterverfolgung der Planung aus, folgen weitere Planungsschritte (u. a. Vorplanung und Entwurfsplanung) und schließlich das Planfeststellungsverfahren. Anschließend kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Nach aktuellem Stand ist im Jahr 2035 mit der Inbetriebnahme zu rechnen.
Hintergrund Welche Aufgabenstellung und Ziele werden mit der Planung verfolgt? Wie soll die Straßenbahn geführt werden? Wie wird die neue Straßenbahnstrecke konkret aussehen? Wie viel wird die neue Straßenbahnstrecke kosten? Stand der Planung Im Süden Berlins befinden sich vor allem im Ortsteil Gropiusstadt (Bezirk Neukölln) bestehende Großraumsiedlungen, aber auch Einfamilienhaussiedlungen im Ortsteil Rudow (Blumenviertel). Neben dem Wohnen ist im Bereich Rudow ebenfalls Gewerbe angesiedelt. Wegen dieser hohen Dichte an Wohnsiedlungen sowie Gewerbe- und Einzelhandelsgebieten spielen die öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Johannisthal und Gropiusstadt eine wichtige Rolle. Im Berliner Nahverkehrsplan (NVP Berlin 2019-2023) wird der Ausbau der Straßenbahn auf die Erfordernisse der wachsenden Stadt ausgerichtet. Dazu zählt neben der Erschließung von Wohnungsbaustandorten ebenfalls die Verbesserung des Angebots bestehender Wohngebiete. Es wird angestrebt hochbelastete Buslinien durch andere Verkehrsmittel zu ersetzen. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) plant den Neubau einer Straßenbahn zwischen der heutigen Endstelle in Johannisthal und dem U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee. Die Straßenbahn soll die Ortsteile Gropiusstadt, Rudow und Johannisthal entsprechend der zu erwartenden Fahrgastzahlen erschließen. Zugleich wird auch eine attraktive Direktverbindung zwischen den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick und Lichtenberg geschaffen. Mit der Entstehung der Neubaustrecke würde die stark belastete Buslinie M11 im ersten Schritt auf dem Abschnitt zwischen Regional- und S-Bahnhof (R- und S-Bahnhof) Schöneweide und dem Ziel der Neubaustrecke ersetzt werden. Mit dem Bau der Straßenbahn wird die Möglichkeit geschaffen, bisher nicht an das Straßenbahnnetz angebundene Ortsteile an die östlichen Bezirke Berlins anzuschließen. Außerdem wird eine Verbindung zwischen dem S- und R-Bahnhof Schöneweide und der U-Bahnlinie 7 mit der Straßenbahn hergestellt. Im Rahmen einer Grundlagenermittlung wurde eine planerisch zu bevorzugende Trassenvariante identifiziert und die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Am 07. November 2023 hat der Senat die Fortführung der Planungen beschlossen. Pressemitteilung vom 07.11.2023 Damit können nun die weiteren Planungsphasen – Vorplanung und Entwurfsplanung – eingeleitet werden. Anschließend folgt das Planfeststellungsverfahren, in dem alle Betroffenheiten und Eingriffe verbindlich geklärt werden. Bei reibungslosem Verlauf könnten 2031 planmäßig die Bahnen verkehren. Die Untersuchung diente dazu, eine neue ÖPNV-Anbindung der Ortsteile Johannisthal, Rudow und Gropiusstadt zu schaffen. Es wurde ebenfalls untersucht und bewertet, welche Auswirkungen eine mögliche Straßenbahnanbindung und -erschließung der bestehenden Großwohnsiedlung (Gropiusstadt) sowie die Anbindung an das bestehende Schienenverkehrsnetz haben. Die Attraktivität und der Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen soll erhöht werden. Aus diesem Grund werden folgende Ziele verfolgt: eine schienenverkehrsseitige ÖPNV-Anbindung des Bezirks Neukölln als Rückgrat der inneren Erschließung der Ortsteile Johannisthal, Rudow sowie Gropiusstadt, das Herstellen neuer Direktverbindungen in die Bezirke Treptow-Köpenick und Lichtenberg sowie zu weiteren relevanten Zielen. Zur grundsätzlichen Absicherung dieses Planungsziels wurde ein Nachweis zur Eignung des Verkehrsmittels „Straßenbahn“ erbracht. Anschließend wurden für die Strecke verschiedene Trassenvarianten betrachtet und eine planerisch zu bevorzugende Variante ermittelt. Am Bahnhof Schöneweide besteht heute schon eine Mobilitätsdrehscheibe, die mittels einer durchgehenden Verbindung aus Richtung Treptow-Köpenick und Lichtenberg in Richtung Gropiusstadt aufgewertet wird. Die neue Strecke wird über die heutige Zufahrt zur Endstelle Johannisthal Haeckelstraße entlang des Sterndamms verlängert. Am Knotenpunkt Segelfliegerdamm/Stubenrauchstraße/Sterndamm biegt die Trassenführung in die Stubenrauchstraße ein und passiert die Brückenanlagen über die BAB 113 sowie den Teltowkanal (Hermann-Gladenbeck- und Massantebrücke). Die Zufahrt zur Gropiusstadt wird durch das Rechtsabbiegen am Knotenpunkt Zwickauer Damm/Neuköllner Straße/Stubenrauchstraße in die Neuköllner Straße erreicht. In der Gropiusstadt wird eine gute Erschließungsqualität durch eine Führung über Fritz-Erler-Allee sichergestellt. Diesem Straßenverlauf folgt die Trassenführung bis zur Kreuzung Johannisthaler Chaussee/Fritz-Erler-Allee und biegt dort in die Johannisthaler Chaussee ein. Am U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee wird eine Wendeanlage entstehen. In der nachfolgenden Abbildung ist der Trassenverlauf für die empfohlene planerisch zu bevorzugende Variante mit den im aktuell gültigen Nahverkehrsplan vorgesehenen Einzugsradien für dicht besiedelte Gebiete dargestellt. Weitere Informationen können der hier bereitgestellten Projektbroschüre entnommen werden. Ziel der abgeschlossenen Untersuchung in Bezug auf die Strecke war es, eine Trassenführung zu identifizieren, in der die Straßenbahn realisiert werden kann und die Wirtschaftlichkeit der Straßenbahn auf dieser Trasse nachzuweisen. Deshalb kann im Rahmen der Grundlagenuntersuchung noch keine Aussage bezüglich der Straßenraumaufteilung getroffen werden. Dies erfolgt erst im Rahmen der sich anschließenden Vorplanung. Grundsätzlich gilt, dass der Gleiskörper einer Straßenbahn eine ca. 6 bis 7 m breite Fläche in Anspruch nimmt. Moderne Straßenbahnstrecken bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Integration in den Stadtraum, z.B. mit attraktivem Rasengleis oder weiteren Gestaltungselementen. Die Kostenermittlung für Infrastrukturvorhaben ist bundesweit einheitlich geregelt, da sie die Grundlage für Finanzierungsbeihilfen durch den Bund bildet. Dies geschieht nach der Methode der standardisierten Bewertung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr. Dabei ist die Verwendung eines einheitlichen Preisstandes auf Basis des Jahres 2016 vorgegeben. Die Kosten wurden für die oben dargestellte planerisch zu bevorzugende Trassenführung ermittelt. Für diese Straßenbahnneubaustrecke betragen die Kosten nach jetzigem Stand etwa 119 Millionen Euro (Preisstand 2022). Mit der standardisierten Bewertung wird des Nutzen-Kosten-Verhältnis für ein Neubauprojekt im Bereich ÖPNV ermittelt. Für dieses Vorhaben beträgt Nutzen-Kosten-Index 1,62. Die Grundlagenuntersuchung wurde Ende 2023 nach vorliegendem Senatsbeschluss abgeschlossen. Die Ausschreibung der weiteren Planungsphasen steht bevor.
Ammoniakemissionen, Minderungsoptionen und damit verbundene Kosten wurden für den deutschen Agrarsektor berechnet. Überprüft wurde, inwieweit eine nationale Emissionsminderung gemäß der europäischen NEC-Richtlinie um 29 % im Jahr 2030 erreicht werden. Berechnet wurden Agrarstrukturdaten, Emissionen, Minderungsoptionen und deren Kosten auf Kreisebene. Mit der Einhaltung der Minderungsziele bis 2030 sind Erfüllungskosten von 1,33 Mrd. Euro zu erwarten. Die beste Kosteneffizienz wird mit der Optimierung der Fütterung erzielt. Kosten für Maßnahmen bei der Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdüngern liegen bei weniger als 2 Euro je kg Ammoniak. Stallintegrierte Maßnahmen führen zu Kosten von zum Teil über 10 EURO je kg Ammoniak. Veröffentlicht in Texte | 105/2024.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 24.11.2022 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und der Umplanung des Einlaufbauwerks am Flutpolder in der Ortschaft Rösa (Gemeinde Muldenstausee) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Rösa und Brösa der Gemeinde Muldenstausee. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 45 Personen an der Veranstaltung teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Umplanung des Einlaufbauwerks und der Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen. Begrüßung durch LHW und stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Muldenstausee Ablauf der Veranstaltung und Organisatorisches Stand der Umsetzung des Flutpolders Rösa und Umplanung des Einlaufbauwerks Stand der Umsetzung des Flutpolders Löbnitz auf sächsischer Seite der Mulde Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden Abschluss und Ausblick Die Präsentation zur Veranstaltung steht hier zum Download bereit: Steuerbarer Flutungspolder Rösa. Vorstellung des Vorhabens und des Standes der Planung und der baulichen Umsetzung. Rund eineinhalb Stunden der Veranstaltung waren für den Dialog mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt und viele Detailfragen zu dem Projekt und der Umplanung gestellt. Hierbei wurde durch viele Teilnehmenden eine Skepsis gegenüber dem Projekt bzw. einigen Teilmaßnahmen des Projekts kommuniziert, von einigen darüber hinaus eine direkte Ablehnung geäußert. Nach der Veranstaltung gab es darüber hinaus für eine halbe Stunde die Möglichkeit mit dem LHW und dem begleitenden Planungsbüro direkt ins Gespräch zu kommen und Detailfragen zu klären. Das LHW dankt den Teilnehmenden für ihr Interesse an der Informationsveranstaltung und für die Offenheit und Ehrlichkeit ihrer Beiträge. Im Folgenden werden die gestellten Fragen und Hinweise sowie die Antworten und Erläuterungen des LHW sowie des begleitenden Büros zusammengefasst dargestellt. Einleitende Worte von Herr Jöckel (LHW) Ziel der Veranstaltung ist, einen aktuellen Informationsstand über das Projekt zu geben sowie Rückmeldung zur überarbeiteten Planung einzuholen, um zu evaluieren, ob an einigen Stellen, wo noch Flexibilität in der Planung herrscht, bei Bedarf Anpassungen vornehmen zu können. Der Flutpolder Rösa ist eine von 33 möglichen Maßnahmen des Programms „Fluss – Natur – Leben“ (ehemals Mehr Raum für unsere Flüsse), bestehend seit 2017, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Der Flutpolder liegt nahe des Flutpolder Löbnitz, welcher sich auf der sächsischen Seite der Mulde befindet. Der Flutpolder Rösa ist planfestgestellt und befindet sich aktuell in der Phase der Bauausführung. In Bezug auf das Einlaufbauwerk soll eine Umplanung zu einem steuerbaren Einlaufbauwerk erfolgen. Diesbezüglich soll ein Planänderungsantrag beim Landesverwaltungsamt (LvWA) gestellt werden. Die Beteiligung zur Umplanung soll in Rösa vor Beginn des Planänderungsverfahrens stattfinden, damit Anregungen noch aufgenommen werden können. Der Bau des Polderdeiches erfolgt über einen längeren Zeitraum, da die Finanzierung über europäische Fördermittel erfolgt. Bei von der EU geförderten Projekten müssen Maßnahmen bis zum Ende einer Förderperiode abgeschlossen sein. Daher erfolgt die Umsetzung in Teilmaßnahmen. Aktuell wird das Projekt in die neue Förderperiode überführt, nach Bewilligung kann der Bau weitergeführt werden. Welche Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen wurden bereits durchgeführt, insbesondere im Bereich Rösa und Brösa? Welche Artenschutzmaßnahmen werden folgen? Für das Projekt sind viele Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen definiert, unterteilt in vier Komplexe. Hierzu gehören unter anderem landschaftliche Maßnahmen. Konkrete Maßnahmen sind zum Beispiel der Abriss des alten Trafohauses, der Rückbau von Wirtschaftswegen, der Abriss des Pumpenhauses Brösa, der Rückbau des Feuerwehrgerätehauses und viele weitere Maßnahmen. Die Übersicht über die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann auf Anfrage gerne übermittelt werden. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die aktuell geplant werden, sind noch nicht in der Umsetzung. Einige Maßnahmen, die geplant wurden, können mittlerweile nicht mehr umgesetzt werden, daher erfolgt hier eine Überarbeitung. Bezüglich des Themas wird aktuell geplant, für Anfang 2023 das Gespräch mit Ortschafts- und Gemeinderat zu suchen, um die vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf Aktualität zu prüfen und die weiterhin sinnvollen Maßnahmen abzusprechen. Wie wurde der Nutzen des Flutpolders berechnet? Ist der Polder wirklich wirksam und gerechtfertigt? Die Berechnung der Wirkung des Flutpolder Rösa erfolgte anhand eines zweidimensionalen hydraulischen Modells. Das Modell berechnet, wie sich die Hochwasserwelle des Bemessungshochwassers (entspricht in etwa der Welle des Aprilhochwassers 2002) im Gewässer abläuft. Es wurde berechnet, in welcher Größenordnung der Polder auf die Dämpfung der Welle wirkt. Ergebnis sind zeitabhängige Durchflüsse (zu sehen auf Folie auf Folie 12 der Präsentation ). Beim Modell ohne Polder (Istzustand) ist mit einem deutlich höheren Scheitel und einem schnelleren Anstieg des Hochwassers zu rechnen. Beim Modell mit Polder (Planzustand) wird als Effekt des Wasserrückhaltes der Scheitel gekappt. Das Ziel des Polders ist also die Scheiteldämpfung im Falle eines extremen Hochwasserereignisses. Die Maßnahme ist vergleichsweise sehr effektiv. Die Wasserstände in der Mulde können im Mittel um 35 bis 45 cm abgesenkt werden. Die Reduzierung des Hochwasserdurchflusses im Scheitelbereich liegt zwischen dem Modellzulauf bei Wellaune und dem Modellauslauf unterhalb des Muldestausees bei mehr als 400 Kubikmeter in der Sekunde, das ist mehr als der mittlere Elbedurchfluss im Bereich Torgau. Die Kappung ist somit sehr wirksam und die Sicherheit gegen extreme Hochwasser im Muldeunterlauf wird deutlich verbessert. Es ist schwer nachvollziehbar, warum vom Sprengbauwerk abgerückt wurde. Der Deich hätte sich besser in die Mulde-Landschaft integriert. Der Flächeneingriff bei einer Sprengung wäre das geringere Übel gewesen. Wie unterscheiden sich die Kosten zwischen dem beweglichen Einlaufbauwerk und der bisher geplanten Sprengöffnung? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei einer Nutzung des Polders von zwei Mal in 70 Jahren? Warum wird das Einlaufbauwerk errichtet, wenn der Eingriff in die Landschaft so hoch ist? Ursprünglich wurde die Entscheidung für die Sprengöffnung aufgrund geringerer Unterhaltungskosten, besserer Einfügung in das Landschaftsbild und geringerer Baukosten getroffen. Aufgrund der Häufigkeit der Extremhochwasser in den letzten Jahrzehnten wurde hiervon abgerückt. Bei einer extremen Hochwassersituation ist der Zeitpunkt der Flutung des Polders entscheidend für die Wirkung. Obwohl es Prognosen gibt, ist dieser Zeitpunkt schwierig zu bestimmen. Die Wirkungsweise des Flutpolders kann verstetigt werden, wenn die Flutung gesteuert werden kann. Wenn der Deich gesprengt wird, kann die Flutung des Polders nicht mehr gesteuert werden. Durch ein Einlaufbauwerk kann, im Gegensatz zur Sprengung, die Flutung des Polders kontrolliert und wenn erforderlich auch wieder gestoppt werden. Darin liegt der Hauptgrund für die geplante Änderung. Weitere Gründe sind das Material des gesprengten Deichs, welches sich im gesamten Polder verteilt und im Anschluss an eine Flutung wieder weggeräumt werden muss. Zudem soll nicht nach jeder Nutzung des Flutpolders eine Baustelle an der Sprengöffnung des Deichs entstehen. Eine weitere Problematik der Sprengöffnung besteht in der logistischen Herausforderung, die Sprengung des Deiches im Katastrophenfall durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen. Das aktuell geplante regelbare Einlaufbauwerk erfordert keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Bei beiden Lösungen ist die Errichtung einer so genannten Tosmulde zur Energieumwandlung erforderlich. Dadurch werden die im Bauwerksbereich hohen Fließgeschwindigkeiten reduziert. Die genauen Kosten für das Bauwerk sind noch nicht ermittelt, da sich die Maßnahme noch in der Planung befindet. Laut eines Schätzwertes wird das Einlaufbauwerk voraussichtlich zwei bis dreimal so hohe Baukosten wie die Sprengöffnung haben. Am Einlaufbauwerk soll jedoch nicht an der falschen Stelle gespart werden, damit, wie oben beschrieben, im Katastrophenfall eine rasche und ohne eine Fachfirma mögliche Aktivierung des Polders erfolgen kann, die Flutung steuerbar möglich ist und bei Bedarf wieder abgebrochen werden kann. Nach einer zwei- bis dreimaligen Nutzung des steuerbaren Einlaufbauwerkes hätte sich die Investition gegenüber eines Sprengdeichs, welcher nach einer Sprengung neu errichtet werden muss, wahrscheinlich amortisiert. Der Flutpolder Rösa wäre in den letzten 70 Jahren zwei Mal genutzt worden. Der Blick in die Zukunft ist jedoch sehr schwierig, insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Innerhalb von elf Jahren gab es zwei Ereignisse in der Größenordnung des HQ100 (2002, 2013). Ob der Polder in nächsten 70 Jahren zwei Mal genutzt wird, kann niemand vorhersehen. Bei allen anderen Flutpoldern des Programms Fluss, Natur, Leben werden gleichfalls regelbare Ein- und Auslaufbauwerke geplant und diese sind somit der neue Standard. Wird der Flutpolders durch das steuerbare Einlaufbauwerk gegenüber der Sprengöffnung häufiger genutzt werden? Wer entscheidet über die Flutung des Polders und findet eine Zusammenarbeit mit dem Bundesland Sachsen (Flutung Polder Löbnitz) statt? Der Flutpolder Rösa ist für Extremhochwasser mit einer statistischen Wiederkehr von 200 Jahren (HQ200) bemessen und soll bei Hochwasserereignissen, die das HQ100 überschreiten geflutet werden. Der Flutpolder ist also für den Katastrophenfall ausgelegt. Daher entscheidet entweder der Krisenstab des Landkreises oder der Krisenstab des Landes Sachsen-Anhalt im Katastrophenfall über die Aktivierung des Polders. Der LHW plant, baut und betreibt den Flutpolder. Im Hinblick auf die Flutung wird ein von der Hochwasservorhersage abhängiges Flutungskonzept aufgestellt, welches Grundlage für die Entscheidung zur Aktivierung des Polders und die in diesem Fall zu ergreifenden Maßnahmen ist. Seitens des LHW besteht kein Interesse an einer frühzeitigen, nicht notwendigen Flutung des Polders, da nach einer Nutzung des Polders entsprechend der noch zu entwickelnden Entschädigungsregelung Entschädigungszahlungen für die betroffenen Flächen erbracht werden müssen. Die beiden Flutpolder Rösa und Löbnitz sind aufeinander abgestimmt, haben jedoch unterschiedliche Funktionsweisen. Der Flutpolder Löbnitz auf sächsischer Seite weist am Ein- und Auslauf feste Überströmstrecken auf. Tritt ein Hochwasserereignis > HQ15 ein, wird der Deich an diesen Stellen überströmt und der Polder automatisch geflutet. Eine Bedienung von Ein- und Auslaufbauwerken unterstützt den Füllvorgang. Das Wasser breitet sich langsam im Polderraum aus, welcher als Hochwasserabfluss- und Rückhalteraum wirkt. Die Ortschaften Rösa und Brösa sind durch die örtlichen Hochwasserschutzanlagen bis zu einem HQ200 geschützt. Aber die Wirkung des Polders entfaltet sich für die Gebiete flussabwärts. Dafür gibt Rösa sehr viel, zum Beispiel werden Sichtachsen unterbrochen und landwirtschaftliche Flächen genutzt. Für diese Einschränkungen haben die Menschen in Rösa verdient, dass sie informiert und eingebunden werden. Die Menschen vor Ort sind emotional sehr betroffen. Es sollte daher abgefragt werden, wie sich die Stimmung im Ort entwickelt. Dies ist verpasst worden, was für mangelndes Interesse an den lokalen Umständen seitens des LHW stehe (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Teilweise verkaufen die Menschen Flächen nicht, da sie sich vor der Stimmung im Ort fürchten. In den letzten Jahren war keine verantwortliche Person im Ortschaftsrat, um über einen aktuellen Stand zu Informieren. Es wird darum gebeten, dass der LHW das Kommunikationsverhalten anpasst und weiterhin informiert. Es wird um ein Miteinander und dessen Realisierung gebeten (Applaus von Teilnehmenden der Veranstaltung). Der LHW dankt für den Hinweis und die klaren Worte. Über die Planung und die Funktionsweise des Flutpolders wurde informiert. Die Planung hat sich nicht geändert und über die aktuelle Änderung der Planung wird nun informiert und soll auch in Zukunft informiert werden. Daher bittet der LHW um Rückmeldung, wie in Zukunft eine Information über das Projekt Flutpolder Rösa erfolgen soll. Es wird darum gebeten, die Ortschaftsratssitzungen aufzusuchen und dort auch über die bisher nicht umgesetzten Maßnahmen zu informieren. Der LHW will den Ortschaftsrat Rösa in Zukunft mit der Gemeinde mehr einbinden. Gemeinsam soll die Erforderlichkeit von größeren Öffentlichkeitsveranstaltungen geklärt werden. An dem aktuellen Standort, an dem die Errichtung der Lagerhalle geplant ist, befindet sich ein kleiner Wald. Dort brüten Eulen. Welche Maßnahmen zum Artenschutz sind geplant? Es wird für den wichtigen Hinweis gedankt. Aktuell ist die Maßnahme noch nicht in Planung. Es wird im Rahmen der Planung eine naturschutzfachliche Prüfung mit entsprechender Berücksichtigung geben. Viele Menschen in Brösa meinen, die geplante Lagerhalle passe nicht in den Ort. Der Ortschaftsrat hat dagegen gestimmt. Gibt es Alternativen zu der Lagerhalle im Ort, wie zum Beispiel die Sanierung des alten Schafstalls? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Der genannte Schafstall ist der aktuelle Lagerplatz der mobilen Elemente. Dieser ist nicht in Besitz der Gemeinde. Die Wasserwehr möchte zudem aus dem Gebäude raus, da es nicht in Gemeindebesitz ist. In einem neuen Gebäude soll die Wasserwehr zusätzlichen Raum für Beratungen und Schulungen bekommen. Wie groß wird die Lagerhalle in Quadratmeter? Warum erfolgt wiederholt eine Flächenversiegelung? Warum werden wiederholt Bäume gefällt? Wurde nach Alternativstandorten gesucht? Die Lagerhalle befindet sich noch in Planung, daher ist die genaue Größe nicht bekannt. Für die Standortwahl wurden verschiedene Standorte geprüft (siehe Folie 29 der Präsentation ). Kriterien waren hierbei die Nähe zum Deich, die Eigentumsverhältnisse bzw. die Verfügbarkeit der Fläche und die Hochwassersicherheit. Einige Flächen waren nach einer Prüfung nicht hochwassersicher und bei den favorisierten Standorten konnte keine Einigung mit den Eigentümern der Flächen erzielt werden. Daher wurde in einem weiteren Schritt mit der Gemeinde nach Flächen gesucht und der aktuelle Standort, eine Gemeindefläche (Standort 5), gefunden. Der Standort steht noch nicht endgültig fest, bisher wurden Vermessung und Baugrunderkundung vorgenommen. Es wird nur eine Teilfläche des Grundstücks benötigt. Die Prüfung von alternativen Standorten ist weiterhin denkbar. Der LHW ist offen gegenüber alternativen Flächen und nimmt gerne Vorschläge entgegen. Über den Ortschaftsrat oder den Gemeinderat können neue Flächen präsentiert werden. Daher erfolgt aktuell die frühzeitige Information über die Maßnahme, so kann die Möglichkeit eingerichtet werden, alternative Flächen für den Standort der Lagerhalle zu präsentieren. Wie wichtig ist die Distanz der Lagerhalle zum Einsatzort? Ist ein Bau der Lagerhalle in Rösa denkbar? Die geplante Lagerhalle dient vorrangig zur sachgerechten und witterungssicheren Lagerung der mobilen Elemente für den Ortsschutz Brösa sowie der Pumpen für die Binnenentwässerung und Geräte zum Einbau der mobilen Elemente. Wichtig sind kurze Wege, um die Elemente im Einsatzfall vor Ort zu haben und rasch einbauen zu können. Der Einbau erfolgt durch die Wasserwehr. Vor Ort, wo das Interesse besteht sich zu schützen, muss die Wasserwehr den Schutzzustand herstellen. Daher sollte es im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein, der Wasserwehr den Einsatz der mobilen Elemente im Katastrophenfall möglichst einfach zu machen. Längere Anfahrtswege sind daher zu vermeiden. Falls der Bau der Lagerhalle in Brösa erfolgt, wie wird die Bevölkerung in die Planung und Gestaltung der Lagerhalle eingebunden? Es soll ein architektonisch ansprechendes Gebäude errichtet werden? Die Einbindung kann gerne erörtert werden, diesbezüglich besteht seitens des LHW noch Flexibilität. Wie wird das unabhängige Planungsbüro bezahlt? Welche Rolle nimmt die Lagerhalle bei der Planung ein? Die Ingenieurleistungen werden nach der Honorarordnung vergütet. Die Bezahlung erfolgt der Honorarordnung folgend nach Prozentsätzen. Die Vergabe für den Auftrag zur Planung erfolgt im Wettbewerb. Hier machen Planungsbüros Angebote, welche durch das LHW geprüft werden. Das Lagergebäude ist hierbei ein untergeordneter Baustein und fällt bei dem Auftrag kaum ins Gewicht. Das LHW steuert die Planung und das Planungsbüro führt die Planung durch. Hierbei wird auf einen wirtschaftlichen Einsatz von Steuermitteln geachtet. Wurden die Straßen begutachtet, welche benutzt werden, um die mobilen Elemente zum Einsatzort zu bringen? Wie kann ein 40-Tonner auf dieser Strecke fahren Die Wasserwehr fährt ein Fahrzeug mit einem Gewicht von 20 Tonnen. Zudem wurde eine Probefahrt durchgeführt und eine Durchfahrt war problemlos möglich. Für den Baustellenverkehr im Bereich des Einlaufbauwerks liegen im Bereich der Ortslage Brösa im Rahmen des Polderdeichprojekts noch Baustellenstraßen vor. Diese können bei Bedarf benutzt werden. Wie viel wird für den Kauf von Flächen für die Umsetzung der Maßnahme Flutpolder Rösa bezahlt? Im Falle eines Kaufs der Fläche wird nach Bodenrichtwert gezahlt. Erfahrung der älteren Bevölkerung mit vergangenen Hochwassern sollte eingebunden werden. Der LHW stellt HQ-Karten online zu Verfügung. Bei den Karten ist eine Problematik aufgefallen. Ab einem Pegelstand von etwa acht Metern fließt oberhalb der Ortslage Brösa Wasser über das rechte Muldevorland in den Bärenholzgraben und wird nach Brösa gedrückt. Das Problem wäre bereits 2002 eingetreten, wenn der linke Muldedeich nicht gebrochen und große Wassermengen in den Seelhausener See und die Groitsche geflossen wären. Auch 1954 wurden bei einem Hochwasser Flächen weiter östlich überströmt. Es wird für den Hinweis gedankt. Die Problematik ist grundsätzlich bekannt und muss fachlich bewertet und besprochen werden. Es muss zunächst geprüft werden, inwieweit sich die Problematik durch den Betrieb des Polders Löbnitz (Entlastung der Mulde) entspannt. Entweder wird eine leistungsfähigere Pumpe benötigt oder der Zustrom muss unterbunden werden. Daher wird das Thema nochmal geprüft. Wenn die Prüfung dazu führt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, können diese im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.
Batterien und Akkus richtig nutzen und fachgerecht entsorgen So handeln Sie nachhaltig beim Umgang mit Batterien und Akkus Kaufen Sie nach Möglichkeit netzbetriebene und batteriefreie Geräte und verringern Sie so ihren Batterieverbrauch. Sofern es nicht ohne Energiespeicher geht, sind Akkus anstelle von Batterien in der Regel die bessere Wahl. Achten Sie beim Kauf neuer Geräte auf die einfache Austauschbarkeit der Akkus. Fragen Sie nach der Verfügbarkeit von Ersatzakkus. Kaufen Sie Akkus und Batterien ohne giftige Schwermetalle. Verlängern Sie die Lebensdauer von Akkus durch "richtige" Handhabung. Entsorgen Sie Akkus und Batterien aufgrund von Brand- und Umweltgefahren nie im Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott. Entsorgen Sie Altbatterien und Altakkus sachgerecht in den Sammelboxen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen. Entnehmen Sie vor der Rückgabe alter Elektrogeräte die Batterien und Akkus, wenn es durch einfache Handgriffe möglich ist. Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Batterien erhalten Sie über die Kampagne "Batterie Zurück" . Gewusst wie Energie- und Kosteneffizienz: Batterien (nicht wiederaufladbar) und Akkus (wiederaufladbar) liefern – "jenseits der Steckdose" – Strom für mobile Anwendungen. Nicht wiederaufladbare Batterien tun dies allerdings auf sehr ineffiziente Art und Weise. Denn Batterien benötigen für ihre eigene Herstellung 40- bis 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung später zur Verfügung stellen. Ähnlich ungünstig sieht es mit den Kosten aus. Eine Beispielrechnung zeigt dies sehr eindrucksvoll: Aktuell müssen Verbraucher*innen ca. 0,35 € für eine Kilowattstunde (kWh) elektrische Energie aus der Steckdose zahlen. Möchte man die gleiche Energiemenge (1 kWh) durch Batterien bereitstellen, z.B. mit AA-Batterien, müssten hingegen rund 75 € ausgegeben werden (AA-Batterie: 2.600 mAh * 1,5 V = 0,0039 kWh/ Batterie, 0,30 €/Stück). Vereinfacht bedeutet das: Energie aus Batterien ist mindestens 200-mal teurer, als Energie aus der Steckdose. Noch ungünstiger fällt der Vergleich aus, wenn die kleineren AAA-Batterien eingesetzt werden (AAA-Batterie: 1.250 mAh * 1,5 V = 0,0019 kWh/ Batterie, 0,30 €/Stück): Hier müssen ca. 150 € ausgegeben werden, um 1 kWh elektrische Energie aus der Steckdose zu ersetzen bzw. ca. 400-mal mehr, als für Strom aus der Steckdose. Netzbetriebene statt batteriebetriebene Geräte: Wenn Geräte eigentlich nur stationär genutzt werden, sollten sie auch über die Steckdose betrieben werden. Überlegen Sie daher vor einer Anschaffung, wie oft Sie Geräte wie z.B. Tastatur, Maus, elektrische Rasierer, Stabmixer aber auch Staubsauger und Bohrmaschinen außerhalb der Reichweite von Steckdosen benutzen werden und ob Sie dafür bereit sind, wesentliche Nachteile in Kauf zu nehmen. In der Regel sind netzbetriebene Geräte ohne Akku leistungsfähiger und kostengünstiger. Oft ist allein die abnehmende Akkuleistung für das (verfrühte) Lebensdauerende der Geräte verantwortlich. Lange Lebensdauern helfen hingegen, die negativen Umweltauswirkungen durch unsere Verbräuche zu verringern. Dazu werden für die Herstellung netzbetriebener Geräte ohne Akku in der Regel weniger Rohstoffe verbraucht. Batteriefreie oder solare mobile Produkte: Es gibt auch mobile Produkte und Geräte, die ohne Batterien auskommen (z.B. mechanische Salz-/ Pfeffermühlen oder automatische Uhren) oder solarbetrieben sind (z.B. Solar-Taschenrechner oder Solar-Uhren). Akkus statt Batterien für mobile Geräte: Falls die technischen Voraussetzungen Ihres Gerätes eine Wahl zwischen Batterien oder Akkus erlauben, dann sind Akkus die bessere Alternative. Durch das mehrfache Wiederaufladen Ihres Akkus mildern Sie die ineffiziente Art der Energieversorgung durch Batterien. Je nach Art und Handhabung können Akkus ca. 200 - 1.000-mal wiederaufgeladen werden, bevor sie das Lebensdauerende erreichen. Eine entsprechend hohe Anzahl an Einwegbatterien lässt sich so einsparen. Die typischen Merkmale der aktuell gängigen Akkutypen sind im Folgenden – unterteilt nach Bauformen/ Baugrößen – aufgelistet. In der Regel finden Sie auf dem Akku oder auch auf der Verpackung eine Kennzeichnung, um welchen Akkutyp es sich handelt. Akkus der Standardbaugrößen AAA (Micro), AA (Mignon), C (Baby), D (Mono), 1604 D (9 V Block) und Akkupacks: Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) : Gute und preisgünstige Alternative zu nicht wiederaufladbaren Batterien. Ihre hohe Selbstentladungsrate von ca. 25 Prozent pro Monat beeinträchtigt jedoch den Einsatz in Geräten. Werden Geräte beispielsweise nur selten genutzt (z.B. Kinderspielzeug oder Taschenlampen), sind die Akkus oft leer, wenn man sie braucht. Die üblichen Spannungen der Akkus dieses Typs sind mit ca. 1,2 V etwas geringer als bei Batterien (1,5 V). LSD-NiMH (Low self discharge Nickel-Metallhydrid) : Sie zeichnen sich durch sehr geringe Selbstentladungsraten aus (ca. 4 Prozent pro Monat). Die Kapazitäten dieser Akkus sind mit einer Höhe von ca. 2.000 mAh (Baugröße: AA) mit denen der NiMH-Standardakkus vergleichbar. Die üblichen Spannungen der Akkus dieses Typs sind mit ca. 1,2 V etwas geringer als bei Batterien (1,5 V). Für diese Akkus der neueren Generation werden im Handel oft die Bezeichnungen "ready to use" / "precharged" / "vorgeladen" / "geringe Selbstentladung" verwendet. UBA -Empfehlung: Akkus ohne Selbstentladung haben gegenüber den einfachen NiMH-Akkus entscheidende Vorteile. Zum einen geht die geladene Energie weit weniger ungenutzt verloren, zum anderen sind sie selbst nach längerer Lagerung sofort einsatzfähig, beispielsweise bei seltener Nutzung in Taschenlampen. Manche Geräte wie elektrische Zahnbürsten, Haarschneidemaschinen und ältere Akkuschrauber können auch NiMH-Akkupacks enthalten. Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion): Sie werden aufgrund ihrer hohen Energiedichte, hohen Leistungsfähigkeit und geringen Selbstentladung überwiegend als Akkupacks in Haushalts-, Küchen- und Gartengeräten wie Mobiltelefonen, Laptops, Kameras, Spielekonsolen, kabellosen Kopfhörern, Saugrobotern, Elektrowerkzeugen, Sägen, E-Zigaretten, etc. eingesetzt. Typisch sind individuelle Bauformen und auch die hohen Spannungen, je nach Ausführung im Bereich von 3,8 – 4,0 V. Mittlerweile sind Lithium-Ionen-Akkus auch in diversen Standardgrößen im Spannungsbereich von 1,5 Volt oder als 9-Voltblocks erhältlich. Austauschbarkeit und Interoperabilität von Akkus: Die Langlebigkeit mobiler Geräte wird häufig durch das Lebensdauerende der verbauten Akkus begrenzt. Dies gilt vor allem bei intensiv bzw. häufig genutzten Elektrogeräten, da jeder Lade- und Entladevorgang die Lebensdauer der Akkus verkürzt. Achten Sie daher bereits beim Kauf mobiler Geräte, auf eine möglichst einfache und zerstörungsfreie Austauschbarkeit des Akkus. Defekte oder schwache Akkus führen dann nicht dazu, dass Sie ihr Gerät entsorgen müssen. Prüfen Sie bitte auch die Möglichkeit eines Akkuaustauschs durch Fachbetriebe: Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält die Vorgabe, dass die Entnehmbarkeit von Akkus und Batterien nach Möglichkeit problemlos für Endnutzer, mindestens jedoch für herstellerunabhängiges Fachpersonal möglich sein muss. Langlebige Geräte und Akkus helfen nicht nur Kosten einzusparen sondern tragen auch dazu bei, Ressourcen zu schonen und Abfall zu vermeiden. Typische Geräte bei denen sich Akkus häufig nur schwer oder gar nicht im Haushalt austauschen lassen, sind beispielsweise Smartphones, Tablets und sogenannte Ultrabooks, elektrische Zahnbürsten, Haar- und Bartschneider, MP3 Player und Navigationsgeräte. Achten Sie daher bewusst auf leicht austauschbare Akkus und die Möglichkeit, Ersatzakkus nachkaufen zu können. Erfreulicherweise werden Elektrogeräte, insbesondere in den Segmenten Elektrowerkzeuge und Gartengeräte, verstärkt mit interoperablen austauschbaren Akkusystemen angeboten. Der Vorteil interoperabler Akkusysteme besteht darin, dass ein Akku in mehreren unterschiedlichen Produkten (eines Herstellers) genutzt werden kann. Da sich deren Kapazität nun weniger durch die zeitliche Alterung, sondern vielmehr durch die Anzahl der Einsätze (Zyklisieren) verringert, werden insgesamt weniger Akkus benötigt. Häufig ist nicht bekannt, dass Li-Ion-Akkus auch ohne Nutzung altern bzw. an Kapazität verlieren. Diesen Vorgang nennt man kalendarische Alterung. Durch die optimierte Akkunutzung ergeben sich enorme ökologische Einsparpotenziale. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit von Ersatzakkus in diesem Produktbereich außerordentlich gut. Akkus pfleglich behandeln: Die Nutzung von Akkus anstelle von Batterien trägt zur Verringerung von Umweltauswirkungen bei. Jede Akkuladung hilft, Batterien einzusparen und je länger die Nutzungsdauer eines Akkus ist, umso größer ist der Einspareffekt. Sie können die Lebensdauer Ihrer Akkus verlängern, indem Sie einige einfach umzusetzende Dinge bei der Handhabung, Lagerung sowie beim Laden und Entladen beachten. Die folgenden Empfehlungen sind nach Akkutypen untergliedert: Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion): Der Einsatz des Akkus bei Umgebungstemperaturen größer 40° C ist nachteilig und kann den Akku beschädigen; das gilt selbst für die zwischenzeitliche Lagerung (z.B. Aufbewahrung des Laptops , des Smartphones oder der Powerbank im Auto bei Hitze oder beim Liegenlassen in der Wärme in Verbindung mit praller Sonne). Laden und Entladen Sie ihre Akkus nie vollständig: Dies kann die Lebensdauer ihrer Li-Ion-Akkus deutlich verlängern. Vermeiden Sie daher Tiefenentladungen und warten Sie nicht, bis Ihr Akku fast oder vollständig leer ist. Den Ladevorgang sollten Sie, soweit möglich, spätestens bei ca. 20 Prozent Rest-Ladestand (Restkapazität) starten und beenden, wenn der Akku einen Ladestand von ca. 90 Prozent erreicht hat. Bleibt Ihr Akku für längere Zeitdauer ungenutzt, ist ein Nachladen nach spätestens 6 Monaten empfehlenswert (bspw. beim Überwintern elektrischer Gartengeräte). Bei richtiger Verwendung und sorgsamen Gebrauch sind lithiumhaltige Batterien und Akkus sicher; bei falschem Umgang können sie jedoch auch während der Anwendung und des Ladens zur Gefahr werden. Beachten Sie deshalb unsere Hinweise zum sicheren Umgang mit Li-Ion-Akkus auf unserer Ratgeberseite Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus . Der von anderen (älteren) Akkutypen teilweise bekannte Memory- oder Lazy-Effekt tritt bei Li-Ion-Akkus nicht auf. Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) : Hohe Umgebungstemperaturen ab ca. 40° C verringern auch die Lebensdauer der NiMH-Akkus. Teilentladungen führen im Gegensatz zu Li-Ion-Akkus zum sogenannten Lazy-Effekt, d.h. die entnehmbare Kapazität verringert sich zunächst für die Nutzer. Wir empfehlen dennoch, NiMH-Akkus trotz des Lazy-Effekts nur teilweise zu entladen (geringe Zyklentiefen), da hohe Zyklentiefen (geringe Rest-Ladestände) – im Gegensatz zum "heilbaren" Lazy-Effekt – die Lebensdauer dauerhaft verkürzen. Den Lazy-Effekt bzw. die Kapazitätsminderung können Sie heilen, indem sie Akkus dieses Typs mit dem Ladegerät in gewissen Abständen vollständig Laden und Entladen. Umgang mit ausgelaufenen Batterien: Fassen Sie ausgelaufene Batterien möglichst nicht ohne Handschuhe an. Sollten Sie mit den ausgelaufenen Komponenten in Kontakt gekommen sein, waschen Sie sich danach gründlich die Hände. Wischen Sie Reste des Elektrolyten feucht auf. Waschen Sie die Kleidung, die mit dem Elektrolyten in Kontakt gekommen ist. Danach können Sie die Gegenstände wieder gefahrlos benutzen. Weitere Infos finden Sie auf unserer Themenseite Ausgelaufene Batterien: Gefahrenpotenzial und sicherer Umgang . Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel. Richtige Entsorgung: Batterien und Akkus gehören keinesfalls in den Hausmüll (Restmüll), Sperrmüll, Verpackungsmüll (gelbe Tonne/ gelber Sack), Metallschrott oder gar achtlos in die Umwelt! Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den Batterien und Akkus sowie der Verpackung hin (vgl. Abbildung 1). Geben Sie Ihre verbrauchten Batterien und Akkus kostenfrei in den Batterie-Sammelboxen im Handel oder den weiteren Rücknahmestellen ab. Verbraucher*innen sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Die getrennte Sammlung hält zum einen die Schadstoffe aus Hausmüll und Umwelt fern. Zum anderen ermöglicht sie die Verwertung der Batterien und damit die Rückgewinnung wertvoller Stoffe wie z.B. Zink, Stahl/Eisen, Aluminium, Nickel, Kupfer, Silber, Mangan sowie Lithium und Kobalt. Händler (Vertreiber) sind zur kostenfreien Rücknahme von Altbatterien der Art verpflichtet, die sie im Sortiment führen oder geführt haben. Beispielsweise müssen Vertreiber von Gerätebatterien vom Endnutzer Geräte-Altbatterien unabhängig von deren chemischer Zusammensetzung, Marke, Herkunft, der Baugröße und Beschaffenheit im Handelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurücknehmen (Bsp.: Supermärkte oder Discounter, Warenhäuser, Drogeriemärkte, Elektro-Fachgeschäfte oder Baumärkte). Die Rücknahme erfolgt in der Regel über eigens dafür bereitgestellte Sammelbehältnisse. Vertreiber von Starterbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (sog. "LV-Batterien" wie E-Fahrrad- oder E-Scooter-Akkus), Elektrofahrzeugbatterien (Traktionsbatterien) und Industriebatterien müssen für diese Altbatteriearten ebenfalls kostenfreie Rückgabemöglichkeiten anbieten (Bsp.: Fachgeschäfte für Autoteile, Auto-Werkstätten, Baumärkte, Fahrrad-Fachhandel). Auch Kommunen nehmen bestimmte Altbatterien (z.B. Gerätebatterien oder Batterien für leichte Verkehrsmittel) zurück, beispielsweise über Schadstoffmobile oder auf Wertstoffhöfen. Vertreiber müssen die Batterien auch zurücknehmen, wenn diese beschädigt (z.B. ausgelaufen, aufgebläht, aufgeplatzt) sind. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an das Personal für die Rückgabe und transportieren Sie die Batterie in einem geeigneten Transportbehältnis zur Sammelstelle. Achtung hohe Brandgefahr durch lithiumhaltige Batterien und Akkus in den Bereichen Sammlung und Behandlung! Mechanische Beschädigungen und thermische Einwirkungen können zu inneren und äußeren Kurzschlüssen in der Batterie oder dem Akku führen. Ein Kurzschluss kann zum Brand oder zur Explosion führen und schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt haben. Vor allem in Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen haben solche Brände in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Umso wichtiger ist es, die Sicherheitsaspekte in allen Abschnitten des Entsorgungspfades zu berücksichtigen. Wegweiser für Sammelstellen: Sammelstellen für Geräte-Altbatterien finden sie überall dort, wo Sie neue Gerätebatterien kaufen können, bspw. im: Supermarkt oder Discounter, Warenhaus, Drogeriemarkt, Elektro-Fachgeschäft oder Baumarkt. Die Sammelboxen im Handel befinden sich oftmals im Eingangs- oder Ausgangsbereich, oftmals im Bereich der Einpacktische, dort wo auch anderer Abfall wie Altpapier und Verpackungsabfälle getrennt gesammelt werden. Außerdem können Geräte-Altbatterien auch an den Sammelstellen der Kommunen zurückgegeben werden, bspw.: beim Schadstoffmobil und auf den öffentlichen Wertstoffhöfen. Viele Sammelstellen sind auch an dem einheitlichen Sammelstellenlogo für Batterien zu erkennen (vgl. Abbildung 2: Einheitliches Sammelstellenlogo für Batterie-Rücknahmestellen). Wo immer Sie das Zeichen "Batterie-Rücknahme" sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man alte Batterien zurückgeben kann. Für alle – egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – die sich informieren und zum Umweltschutz beitragen wollen , gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Batterien, Akkus und Elektroaltgeräten sowie Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.: Batterie Zurück Plan E "E-Schrott einfach & richtig entsorgen" Was Sie noch tun können: Entnehmen Sie Ihren Akku aus dem Laptop, wenn Sie nur an der Steckdose arbeiten. Höhere Temperaturen verkürzen die Lebensdauer Ihres Akkus. Viele Ladegeräte verbrauchen Strom, solange sie sich in der Steckdose befinden. Trennen Sie Ladegeräte nach dem Ladevorgang immer vom Netz. Kaufen Sie keine Gimmicks mit Batterien: Eine Grußkarte muss nicht singen, Schuhe müssen nicht blinken und Salz-/ Pfeffermühlen mahlen auch mechanisch. Wenn Sie alte Elektrogeräte an den Sammelstellen der Kommunen oder im Handel zurückgeben, entnehmen Sie bitte, wenn möglich, zuvor die Batterien oder Akkus und geben Sie diese in die Altbatteriesammlung. Fragen Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sammelstellen, ob Sie Ihnen dabei behilflich sein können. Der Entsorgungsweg verkürzt sich dadurch und kann sicher und effizient erfolgen. Beachten Sie auch unsere Tipps zu Lithium-Batterien und Lithium-Ionen-Akkus Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2023 36 Prozent Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Gerätebatterien: Sammelquote sank minimal im Berichtsjahr 2023 Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Hintergrund Umweltrelevanz: In Batterien und Akkus stecken Wertstoffe wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium, Nickel, Kobalt, Mangan und Silber. Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium, Blei sowie Leitsalze und Lösungsmittel sind giftig und gefährden bei einer unsachgemäßen Entsorgung die Umwelt. So können Schwermetalle gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben und sich in der Nahrungskette sowie in der Umwelt anreichern. Gelangen sie beispielsweise in Gewässer und reichern sich in Fischen an, können die Schwermetalle auf indirektem Weg über die Nahrungskette in den menschlichen Körper gelangen. Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für den Menschen. Sie führen bei hohen und länger auftretenden Belastungen zu Beeinträchtigungen, insbesondere des Nerven-, des Immun- und des Fortpflanzungssystems. Cadmiumverbindungen können beispielsweise Nierenschäden hervorrufen und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein, wenn sie über die Atemluft aufgenommen werden. Blei kann auf verschiedene Organe und das zentrale Nervensystem schädigend wirken. Es lagert sich in den Knochen ab und kann biochemische Prozesse im Körper stören. Auf Wasserorganismen wirkt es ebenfalls hochgiftig. Falsch entsorgte lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus sind des Öfteren verantwortlich für schwere Brände, die Mensch und Umwelt gefährden. Aufgrund der hohen Umweltrelevanz sind Batterien mit Quecksilber (Hg), unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte, leichte Verkehrsmittel oder sonstige Fahrzeuge eingebaut sind, verboten. Höchstens eine minimale Verunreinigung (Belastung) von maximal 0,0005 Prozent Quecksilber ist noch zulässig. Auch für Cadmium (Cd) in Batterien gilt ein sehr strenger Grenzwert: So sind Gerätebatterien mit mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium, unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte, leichte Verkehrsmittel oder sonstige Fahrzeuge eingebaut sind, verboten. Ab dem 18. August 2024 darf auch der Bleigehalt (Pb-Anteil) in Gerätebatterien nicht mehr als 0,01 Prozent betragen, unabhängig davon, ob die Batterien in Geräte eingebaut sind. Ausgenommen hiervon sind Zink-Luft-Gerätebatterien in Form von Knopfzellen. Geregelt werden die aufgezählten Stoffverbote für Quecksilber, Cadmium und Blei in der neuen EU-Batterieverordnung. Gesetzliche Grundlage: Den gesamten Lebensweg von der Produktgestaltung, Beschaffung der Rohstoffe, Produktion, Vertrieb und Nutzung bis hin zur Sammlung, der Vorbereitung der Wiederverwendung und dem Recycling von Altbatterien am Lebensdauerende regelt die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 , die am 12. Juli 2023 verabschiedet wurde und am 18. Februar 2024 in großen Teilen in Kraft trat. Die Verordnung ersetzt in Teilen das in Deutschland geltende Batteriegesetz (BattG). Aktuell wird das BattG zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) zur Anpassung an die neuen Anforderungen überarbeitet. Das BattG richtet sich vor allem an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher, Organisationen für Herstellerverantwortung, Abfallbewirtschafter, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie Behandler und Recyclingbetreiber von Altbatterien. Im Rahmen der Produktverantwortung sollen Hersteller und Vertreiber von Batterien potenzielle Umweltbelastungen auf ein Minimum reduzieren. Hohe Sammelmengen und Entsorgungsanforderungen sollen dies sicherstellen. Die Vertreiber (Händler) sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkus kostenlos zurückzunehmen. Auch Kommunen sind verpflichtet, Geräte-Altbatterien aus Elektrogeräten kostenlos zurückzunehmen. Die gesammelten Geräte-Altbatterien/ Altakkus werden über die Vertreiber, Kommunen oder Behandlungseinrichtungen den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien zur Verfügung gestellt. Im Auftrag der verpflichteten Hersteller sorgen die Rücknahmesysteme für die Verwertung der Geräte-Altbatterien und Altakkus. Marktbeobachtung: Daten zum Batterie- und Altbatterieaufkommen Deutschlands, insbesondere zu den in Verkehr gebrachten und zurückgenommen Massen, Sammelquoten, Verwertungsquoten und Recyclingeffizienzen, veröffentlicht das UBA jährlich neu auf der Internetseite Daten zum Batteriemarkt, zur Altbatterierücknahme und -verwertung . Verschiedene Grafiken veranschaulichen dort Jahresergebnisse und Entwicklungen, die sich im Bereich der Batterien aufzeigen. Weiterführende Informationen: Batterien und Altbatterien ( UBA -Themenseiten) Daten zum Batteriemarkt, zur Altbatterierücknahme und -verwertung (Daten zur Umwelt) Lithium-Batterien und -Akkus (UBA-Umwelttipps) Ausgelaufene Batterien (UBA-Themenseite)
Ammoniakemissionen, Minderungsoptionen und damit verbundene Kosten wurden für den deutschen Agrarsektor berechnet. Überprüft wurde, inwieweit eine nationale Emissionsminderung gemäß der europäischen NEC-Richtlinie um 29 % im Jahr 2030 erreicht werden. Berechnet wurden Agrarstrukturdaten, Emissionen, Minderungsoptionen und deren Kosten auf Kreisebene. Mit der Einhaltung der Minderungsziele bis 2030 sind Erfüllungskosten von 1,33 Mrd. Euro zu erwarten. Die beste Kosteneffizienz wird mit der Optimierung der Fütterung erzielt. Kosten für Maßnahmen bei der Ausbringung und Lagerung von Wirtschaftsdüngern liegen bei weniger als 2 Euro je kg Ammoniak. Stallintegrierte Maßnahmen führen zu Kosten von zum Teil über 10 EURO je kg Ammoniak.
Naturschutzplanung und Monitoring erfordern die wiederholte Kartierung großer Flächen. Regelmäßig wird daher der Einsatz von Fernerkundungsverfahren zur Bewältigung dieser Aufgabe diskutiert. Bisher spielen solche Verfahren in der Praxis jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Wir geben in diesem Aufsatz eine Einführung in die Prinzipien der Erdbeobachtung und diskutieren, wie Luft- und Satellitenbilder ergänzend zu Geländedaten in der Naturschutzplanung eingesetzt werden können. Überlegungen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie zu neuen Entwicklungen stehen hierbei im Fokus. Angesichts der zunehmend besseren Verfügbarkeit digitaler Bilddaten stellt die Bereitstellung standardisierter Geländedaten zum Training der Erfassungsalgorithmen derzeit die größte Herausforderung für einen effizienten Einsatz von Fernerkundungsverfahren dar.
Member States have to report every two years on their integrated national policies and measures covering all five dimensions of the Energy Union. In 2023, EU Member States reported a total of 3 039 expired, existing and planned policies and measures. This is a marked increase in the number of policies and measures reported by Member States. This can be explained by the extended reporting; but also by the further implementation of the National Energy and Climate Plans and additional actions takes to meet 2030 climate and energy targets. Quantitative evidence on the effectiveness and costs and benefits of these measures remains insufficiently reported. © European Topic Centre on Climate change mitigation, 2023
In Niedersachsen verfehlen rund 79% der natürlichen Wasserkörper das Ziel des guten ökologischen Zustandes. Die künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper befinden sich gemessen am guten ökologischen Zustand zu 80% in einem unbefriedigenden oder schlechten Zustand. Angesichts dieser Situation besteht Handlungsbedarf. Ein planmäßiges, konsequentes und effizientes Vorgehen bei der Herstellung und Sicherung ökologisch funktionsfähiger und chemisch intakter Fließgewässer ist gefordert. Ziel des Leitfadens ist es, die bereits für Niedersachsen vorliegenden Handreichungen zur Maßnahmenplanung und -umsetzung noch konsequenter an den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie auszurichten, zu ergänzen und übergeordnet zusammenzufassen. Dafür werden die Bewirtschaftungsziele für Niedersachsen weiter konkretisiert und die wasserrahmenrichtlinienrelevanten Qualitätskomponenten in Kennblättern mit den entsprechenden Zielvorgaben vorgestellt. Schwerpunkte und Strategien der Maßnahmenumsetzung in Niedersachsen werden in Rahmenbedingungen und Leitsätzen zusammengefasst. Das Vorgehen, Defizite der Wasserkörper nach einheitlichen Kriterien zu analysieren und zu bewerten, um daraus effektive Maßnahmen abzuleiten, wird vorgestellt. Hieraus werden zukünftig vom NLWKN Handlungsempfehlungen für jeden Wasserkörper analog der Inhalte der Leitfäden Hydromorphologie und Chemie abgeleitet. Weiter werden Aspekte der nach der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Kosteneffizienz sowie die Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Maßnahmenplanung erläutert. Der Leitfaden bezieht sich auf den ersten Bewirtschaftungszeitraum 2010 bis 2015. Er dient dazu verwaltungsinternes Handeln transparent darzustellen und Entscheidungen nachzuvollziehen.
Stellungnahme: WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021 Eine gemeinsame Erklärung von medizinischen, wissenschaftlichen und Public Health Fachgesellschaften und Institutionen zu den neuen Luftqualitätsleitlinien 2021 der Weltgesundheitsorganisation. Gesündere Luft für alle Nach jahrelanger intensiver Forschung und Beratung mit Expertinnen und Experten aus aller Welt hat die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) im September 2021 ihre globalen Luftqualitätsleitlinien aktualisiert (WHO 2021). Die neuen Luftqualitätsleitlinien (WHO Air Quality Guidelines) sind sehr ambitioniert und stellen die erheblichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit dar. Die neuen Leitlinien empfehlen eine mittlere jährliche Feinstaub PM2,5 -Konzentration von höchstens 5 µg/m³, eine mittlere jährliche Stichstoffdioxid (NO2)-Konzentration von höchstens 10 µg/m³, und für Ozon (O3) eine mittlere Konzentration während der Sommermonate von höchstens 60 µg/m³ (WHO 2021). Im Vergleich dazu lagen die bisherigen Werte für PM2.5 bei 10 µg/m3 und für NO2 bei 40 µgm3. Eine Empfehlung für eine maximale Ozon-Langzeitbelastung hatte es bisher nicht gegeben (WHO 2006). Obwohl die Leitlinien nicht rechtsverbindlich sind, hoffen wir, dass sie die Luftreinhaltepolitik in Europa und in anderen Regionen der Welt in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen werden. Die Aktualisierung der Luftqualitätsleitlinien war dringend notwendig, da im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte eine überwältigende Menge an neuen Erkenntnissen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung gewonnen wurde. Die Auswirkungen von Luftverschmutzung auf die Gesundheit sind gravierend und betreffen fast alle Organsysteme des menschlichen Körpers (Thurston et al. 2017). Diese schädlichen Auswirkungen sind nicht auf hohe Belastungen beschränkt, sondern selbst bei niedrigen Konzentrationen deutlich unterhalb existierender gesetzlicher Grenzwerte zu beobachten. Besonders wichtig ist, dass bisher keine sicheren Schwellenwerte identifiziert werden konnten, unter denen Luftverschmutzung harmlos wäre (Brauer et al. 2019; Brunekreef et al. 2020; Dominici et al. 2019). Luftverschmutzung der Außenluft und in Innenräumen war 2019 für etwa 12% aller globalen Todesfälle mit verantwortlich. Damit rangiert Luftverschmutzung auf Platz 4 der wichtigsten Risikofaktoren für Krankheiten und Sterblichkeit weltweit und ist somit der wichtigste Risikofaktor nach Bluthochdruck, Rauchen und schlechter Ernährung (Murray et al. 2020). Es besteht inzwischen ein breiter Expertenkonsens darüber, dass Luftverschmutzung neben den oben erwähnten Schäden für die Gesundheit auch eine enorme finanzielle Belastung für die Gesellschaft verursacht. Die wirtschaftlichen Kosten beliefen sich im Jahr 2013 auf 5 Billionen US-Dollar allein für die globalen gesundheitsbezogenen externen Kosten, mit zusätzlichen 225 Milliarden US-Dollar durch verminderte Arbeitsproduktivität (Weltbankgruppe 2016). Für die Europäische Region der WHO beliefen sich die jährlichen wirtschaftlichen Gesamtkosten durch Gesundheitsauswirkungen und erhöhte Sterblichkeit auf ca. 1,6 Billionen US-Dollar (Angaben für 48 Staaten mit entsprechenden Daten, WHO-Regionalbüro für Europa, OECD 2015). Die neuen Luftqualitätsleitlinien der WHO kommen zur rechten Zeit: Die Europäische Union (EU) stellt derzeit ihre bisherige Luftreinhaltepolitik auf den Prüfstand und erarbeitet eine Aktualisierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie (Europäische Kommission 2004, 2008). Neben einer erheblichen Absenkung der empfohlenen Richtwerte für PM2.5 und NO2 in der Außenluft ist die wichtigste Aussage der aktualisierten WHO Luftqualitätsleitlinien, dass jede Reduktion gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe gesundheitliche Vorteile bringt, selbst an Orten mit bereits relativ niedrigen Schadstoffkonzentrationen. Lineare Expositions-Wirkungs-Beziehungen bis hinunter zu den niedrigsten beobachtbaren Konzentrationen zeigen, dass alle Menschen von sauberer Luft profitieren (Huangfu und Atkinson 2020; Lee et al. 2020; Chen und Hoek 2020; Orellano et al. 2020; Zheng et al. 2021). Diese Erkenntnisse sind zentral für die Überarbeitung der europäischen Luftreinhaltepolitik. Die Erkenntnis, dass gesundheitsschädliche Auswirkungen der Luftverschmutzung bei allen, selbst bei den niedrigsten gemessenen Konzentrationen zu beobachten sind, ist ein Meilenstein für eine zukünftig bessere und effektivere Prävention von Luftschadstoffbezogenen Erkrankungen. Es ist ein Weckruf, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen zur Luftqualität überdacht werden müssen, um deutliche, weitere Verbesserungen zu erzielen. Die alleinige Regulierung von Maximalkonzentrationen, wie sie derzeit in den meisten Regelwerken zur Luftreinhaltung weltweit verankert ist(Kutlar Joss et al. 2017), führt zu keinem ausreichenden Schutz der Bevölkerung, da nach Erreichen fester gesetzlicher Grenzwerte wenig Anreiz für eine weitere Absenkung der Luftschadstoffkonzentrationen besteht. Die neuen Erkenntnisse zeigen jedoch wie wichtig es ist, auch Maßnahmen zur Herabsetzung der durchschnittlichen Belastung in der Bevölkerung zu ergreifen. Damit würden erhebliche Präventionseffekte erzielt, weil die gesamte Bevölkerung von solchen Reduktionen zu einer sauberen Luft hin profitiert. Erforderlich ist ein Paradigmenwechsel in der Luftqualitätsregulierung - vom ausschließlichen Fokus auf feste Grenzwerte hin zum Konzept einer Kombination fester Grenzwerte mit einer kontinuierlichen Senkung der immer noch zu hohendurchschnittlichen Belastung. So enthält beispielsweise das derzeitige Luftreinhaltegesetz der EU bereits ein unverbindliches Ziel zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration von PM2.5 (Europäische Kommission 2008). Die für 2022 anstehende Überarbeitung der EU-Gesetzgebung bietet die Möglichkeit, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen und verbindliche Ziele zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration für Luftschadstoffe in Kombination mit niedrigeren festen Grenzwerten einzuführen. Um entsprechende Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen, sind umfassende und ambitionierte Maßnahmen in allen Sektoren (z. B. Verkehr, Energie, Industrie, Landwirtschaft, Wohnen) und auf allen Ebenen (international, national, lokal) erforderlich. Programme zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen bieten enormeVorteile für die Luftqualität und die Gesundheit. Der geschätzte gesundheitliche Nutzen einer verbesserten Luftqualität übersteigt bei weitem die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen. Für die USA wurde geschätzt, dass der Nutzen aus der geringeren Sterblichkeit, den niedrigeren medizinischen Ausgaben für luftverschmutzungsbedingte Krankheiten und der höheren Produktivität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwa 30-mal größer ist als die Kosten für die Maßnahmen des Clean Air Act (US amerikanisches Luftreinhaltungsgesetz) der letzten 30 Jahre. Die Umsetzung der Maßnahmen führte insgesamt zu einer Nettoverbesserung des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands der Bevölkerung (U.S. EPA. 2015). Auch in China war der Nutzen für die öffentliche Gesundheit 50 % größer als die Kosten für die Verbesserung der Luftqualität, die im letzten Jahrzehnt erzielt werden konnte (Zhang et al. 2019). In der Europäischen Union würden zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz , die über die derzeitigen Verpflichtungen hinausgehen, zu einem Nettonutzen mit positiven makroökonomischen Auswirkungen führen (Amann et al. 2017). Die Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wird durch den engen Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen verstärkt. Eine Verringerung der Emission von Luftschadstoffen wirkt sich daher in der Regel auch positiv auf das Erreichen der Klimaneutralität aus und umgekehrt, sodass sich die Vorteile von Investitionen in einem Bereich doppelt bezahlt machen (Amann et al. 2014). Schlussfolgerungen Luftverschmutzung stellt weltweit eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar und verursacht selbst bei sehr niedrigen Konzentrationen eine Reihe von schwerwiegenden Gesundheitsschäden. Deshalb ist es wichtig, dass neben einer Absenkung von festen Grenzwerten auch die durchschnittliche Belastung der Bevölkerung abgesenkt wird. Der wirtschaftliche Nutzen einer besseren Luftqualität ist Berechnungen zu Folge erheblich höher als die Kosten für die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen. Diese Maßnahmen tragen außerdem zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Wir unterstützen entschieden die neuen ambitionierten Luftqualitätsleitlinien der WHO und empfehlen den politischen Entscheidungsträgern nachdrücklich, diese Luftqualitätsleitlinien als Leitfaden für umfassende und ehrgeizige Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen und zur Verbesserung der Luftqualität in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt zu nutzen. Die gemeinsame Erklärung mit Pressekontakten und Quellen finden Sie hier
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