Stromnetzkosten der Energiewende fair verteilen Stromkunden in Regionen, die besonders stark zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland beitragen, sollen nicht gleichzeitig durch hohe Kosten für den Verteilnetzausbau belastet werden. Mit einer Festlegung der Bundesnetzagentur wird bereits ein teilweiser Ausgleich erreicht; eine Kurzstudie im Auftrag des UBA schlägt darüber hinaus bundeseinheitliche Netzentgelte vor. Der Norden und Nordosten Deutschlands tragen durch die hohen Ausbaumengen insbesondere der Windenergie besonders dazu bei, dass Deutschland seinem Ziel näherkommt, die Stromerzeugung komplett auf erneuerbare Energien umzustellen. Deren Ausbau führt zu einem hohen Ausbaubedarf des Stromnetzes in diesen Regionen. Stromkund*innen in diesen Regionen müssen somit besonders hohe Netzentgelte zahlen. Mit einer Festlegung der Bundesnetzagentur vom August 2024 wird ab dem Jahr 2025 ein teilweiser Ausgleich erreicht. Welche Entlastung bringt die Festlegung der Bundesnetzagentur vom August 2024? Der Haushaltsstrompreis besteht zu etwa einem Drittel aus Netzentgelten . Diese untergliedern sich weiter in Übertragungsnetzentgelte (vier Übertragungsnetzbetreiber, Kostenanteil ca. 30 %) und Verteilnetzentgelte (866 Verteilnetzbetreiber, Kostenanteil ca. 70 %). Während der Anteil der Übertragungsnetzentgelte seit 2023 bereits bundesweit einheitlich ist, führt die hohe Spannweite bei den Verteilnetzentgelten dort bislang tendenziell zu hohen Strombezugskosten, wo die Verteilnetzkosten, mitverursacht durch den Ausbau erneuerbarer Energien, hoch sind. Die Festlegung der Bundesnetzagentur ermöglicht einen teilweisen Ausgleich überdurchschnittlich hoher Netzkosten in einigen Verteilnetzgebieten. Diese Kosten werden in Form einer Umlage auf alle Stromkunden gewälzt. Für das erste Anwendungsjahr 2025 prognostizieren die Netzbetreiber einen Wälzungsbetrag von 2,4 Milliarden Euro. Für Haushaltskund*innen ( außerhalb der entlasteten Verteilnetzgebiete ) resultiert daraus eine Kostensteigerung um ca. 1,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh), was bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh rund 42 Euro/Jahr entspricht. Umgekehrt beträgt die Entlastung bei gleichem Jahresverbrauch in den entlasteten Verteilnetzgebieten circa 200 Euro/Jahr. Welche zusätzlichen Reformoptionen empfiehlt die Kurzstudie im Auftrag des UBA ? Die Festlegung der Bundesnetzagentur trägt zu einer sachgerechten Verteilung der Stromnetzkosten bei; eine umfassendere Netzentgeltreform sollte sich jedoch anschließen. Für eine solche Reform haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des UBA verschiedene Optionen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltstruktur hinsichtlich ihrer Eignung und rechtlichen Umsetzbarkeit bewertet. Im Ergebnis der Kurzstudie steht die Empfehlung des Öko-Instituts, bundeseinheitliche Netzentgelte anzustreben. Diese beheben regionale Netzentgeltunterschiede und können dadurch die politische Diskussion um die ungerechte Lastenverteilung der Netzkosten entschärfen. Bestehende Gegenargumente werden analysiert und größtenteils entkräftet. Die Stiftung Umweltenergierecht erörtert darauf aufbauen, dass bundeseinheitliche Netzentgelte auch rechtlich umsetzbar sind. Angesichts der bereits einheitlichen Übertragungsnetzentgelte wäre die Übertragung auf die Verteilnetze ein nächster logischer Schritt. Besonders Verbraucher*innen in ländlichen Regionen mit hohen Netzentgelten, die einen großen Beitrag zur Energiewende leisten, würden dadurch entlastet. Darüber hinaus skizziert die Kurzstudie einen eigenen Reformvorschlag transformationsgekoppelter Netzentgelte. Dabei würden die Verteilnetzentgelte an den Beitrag von Regionen beziehungsweise von Verteilnetzgebieten zur Energiewende gekoppelt. Verteilnetzentgelte würden dort geringer ausfallen, wo mehr erneuerbare Energien ausgebaut werden. Regionen mit einem geringen Ausbau würden hingegen die netzbezogenen Kosten der Energiewende durch höhere Netzentgelte finanzieren. Dieser Ansatz ginge sowohl über die abfedernde Wirkung (aktuelle Festlegung der Bundesnetzagentur) als auch über eine bundeseinheitliche Angleichung der Netzentgelte hinaus. Angesichts des Ziels einer treibhausgasneutralen Stromversorgung könnte er als gerechtere Lastenteilung empfunden werden: In Regionen, die durch hohen Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) einen besonders hohen Beitrag leisten, sind die Netzentgelte und Strompreise für Verbraucher*innen besonders niedrig. Regionen mit wenig EE-Ausbau profitieren dennoch von dessen strompreissenkenden Effekten, tragen aber anteilig höhere Kosten für den Netzausbau. Die Forschenden stellen allerdings fest, dass die Umsetzung dieses Modells komplex und rechtlich schwer umsetzbar ist. Hintergrund ist vor allem die adäquate Ableitung beziehungsweise die Grundlage für den Transformationsbeitrag eines Netzgebietes. Die kostensenkende Wirkung einer zusätzlichen EE-Anlage bliebe für die Stromkund*innen unklar; zudem gibt es für eine finanzielle Beteiligung von Bürger*innen auch Instrumente außerhalb der Netzentgelte. Der Ansatz transformationsgekoppelter Netzentgelte trägt gleichwohl dazu bei, die Diskussion zu konkretisieren und einer nachhaltigen und gerechten Lösung näherzukommen.
Anlässlich der bevorstehenden Wintersaison informiert die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über die wesentlichen Fakten zum Winterdienst. Damit alle gut und vor allem unfallfrei durch den Winter kommen, sind hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst: Das Straßenreinigungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes. Unter https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-StrReinGBErahmen findet sich der Abschnitt zum Winterdienst. Grundsätzlich gilt, dass die Anlieger den Winterdienst auf dem nächstgelegenen Gehweg vor ihrem Grundstück durchzuführen haben. Anlieger sind die Grundstückseigentümer oder aber beispielsweise auch Nießbraucher oder Erbbauberechtigte. Wenn bei einer Straße Fahrbahn und Gehweg nicht durch bauliche Maßnahmen voneinander abgegrenzt sind oder der Gehweg vorübergehend nicht benutzbar ist, dann sind die Straßenteile, die bevorzugt dem Fußgängerverkehr dienen, wie Gehwege entsprechend winterdienstlich zu behandeln. Die BSR führt den Winterdienst auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen und auf Fußgängerüberwegen durch. Hinzu kommen Radwege, die auch als solche ausgewiesen und mit Kehrmaschinen befahrbar sind, Haltestellen des ÖPNVs, bestimmte Fußgängerzonen und Plätze sowie Gehwege, wo kein Anlieger vorhanden ist. Der Winterdienst auf Gehwegen umfasst die Schneeräumung, das Streuen mit abstumpfenden Mitteln gegen Winter- und Eisglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen. Die Gehwege sind hierbei in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens ein Meter, bei Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 Meter) von Schnee zu beräumen. Bei Straßen, die im Reinigungsverzeichnis C aufgeführt sind, ist an Straßenkreuzungen auf der Fahrbahn die Fortführung des Gehweges zusätzlich winterdienstlich durch den Anlieger zu bearbeiten. Die Schneeräumung muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, erfolgen. Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Sand o. ä.) zu bestreuen. Eisbildungen, denen nicht durch Streuen entgegengewirkt werden können, sind zu beseitigen. Wenn der Schneefall über 20 Uhr hinaus andauert, oder nach 20 Uhr Schneefall oder Glättebildung eintritt, dann ist der Winterdienst bis 7 Uhr des darauffolgenden Tages durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die BSR ist bereits für den Fahrbahn-Winterdienst und weitere Bereiche zuständig. Bei einem über 5.000 km langen Straßennetz würde eine zusätzliche Übertragung des Winterdienstes auf allen Gehwegen eine unverhältnismäßige Steigerung der Kosten sowie des Aufwandes an Logistik, Personal und Technik bedeuten. Die winterliche Bearbeitung aller Berliner Gehwege durch die BSR ist somit nicht realisierbar. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr wurde bewusst und explizit den Anliegern der Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück übertragen. Aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe der Anlieger – weil regelmäßig vor Ort – kann der Winterdienst hier besonders schnell bzw. zeitnah durchgeführt werden. Ja, es besteht die Möglichkeit zum Beispiel einen Nachbarn oder auch eine professionelle Winterdienstfirma zu beauftragen. Allerdings bleibt die Verantwortung, dass der Winterdienst auch ordnungsmäßig durchgeführt wird, beim Anlieger. In diesem Fall kann telefonisch beim Ordnungsamt eine Meldung abgegeben werden. Das Ordnungsamt sorgt dann dafür, dass die Gefahrenstelle unverzüglich beseitigt wird. Ganz wichtig ist, dass nur die BSR berechtigt ist, für den Winterdienst auf Fahrbahnen Auftaumittel zu benutzen. Ansonsten ist die Verwendung von Auftaumitteln (z. B. Salz, Harnstoff o. ä.), auch wenn es sie frei zu erwerben gibt, aus Gründen des Natur- und Pflanzenschutzes verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind ganzjährig Informationen zum Winterdienst bereitgestellt. Zusätzlich veröffentlicht das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Amtsblatt für Berlin vor Beginn der Wintersaison detailliert Informationen zum Winterdienst. Auch auf den Seiten der BSR kann zum Winterdienst nachgelesen werden.
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien muss das deutsche Stromnetz erweitert werden. Um insbesondere Windstrom aus dem Norden und Osten in den Süden Deutschlands zu transportieren, verlegen Übertragungsnetzbetreiber aufgrund entsprechender Vorgaben der Bundesregierung aus dem Jahr 2015 vor allem Erdkabel. Aus Sicht von Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann geht der Ausbau des Stromnetzes mit Erdkabeln jedoch nicht schnell genug voran und ist zugleich teuer. Der Minister hat deshalb am Dienstag im Landtag seine Forderung an den Bund bekräftigt, die seit 2015 geltende Vorrangregelung für Erdkabel abzuschaffen und bei der Planung von Stromtrassen verstärkt auf Freileitungen zu setzen. „Wir müssen beim Ausbau der Stromnetze in Deutschland schneller vorankommen, damit wir den Ausbau der Erneuerbaren nicht unnötig abbremsen“, betonte der Minister. „Der Wegfall des Erdkabelvorrangs würde zudem maßgeblich dazu beitragen, den Anstieg der ohnehin schon hohen Netzentgelte zu dämpfen. Die Übertragungsnetzbetreiber haben gerade wieder berichtet, dass sie bei jedem Vorhaben bis zu ein Jahr Realisierungszeit einsparen könnten. Zudem sind die Kosten für Erdkabel bis zu acht Mal höher als die für Freileitungen.“ Schätzungen der Energiewirtschaft zufolge könnten flexiblere Vorgaben für Stromtrassen Kosteneinsparungen von 20 Milliarden Euro erbringen. Für im Bau befindliche Projekte würde der Wegfall des Vorrangs für Erdkabel keine Auswirkungen mehr haben. Das gilt etwa für die SüdOstLink-Trasse, die von Wolmirstedt bis ins bayerische Landshut führen wird. Dem Betreiber zufolge sind die Planungen hier inzwischen zu weit gediehen, so dass ein Umplanen zu erheblichen Verzögerungen führen würde. Relevanter könnte der Wegfall der Vorrangregelung hingegen für den geplanten OstWestLink von Ostfriesland über Sachsen-Anhalt nach Sachsen sein. „Es ist wichtig, dass wir bei diesem Thema jetzt zeitnah zu Entscheidungen kommen“, betonte Willingmann. „Hier ist die Bundesregierung gefragt. Je weiter die Planungsverfahren für Erdkabel voranschreiten, desto geringer wird der Zeitgewinn durch ein Umschwenken auf Freileitungen.“ Mit dem Ende 2015 verabschiedeten Bundesbedarfsplangesetzes hatte der Bund die Vorrangregelung für Erdkabel bei Gleichstromtrassen eingeführt. Ziel war es seinerzeit, die Akzeptanz für den Ausbau des Stromnetzes zu steigern. „Wir konnten in den vergangenen Jahren allerdings beobachten, dass weder Erdkabel- noch Freileitungsprojekte auf größere Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung gestoßen sind“, so Willingmann. „Hier kommt es doch eher auf die rechtzeitige Kommunikation der Vorhaben und die adäquate Einbindung der Bevölkerung vor Ort an.“ Aktuell gibt es in Deutschland rund 37.000 Kilometer Hochspannungsleitungen, 14.000 sollen nach Angaben der Bundesnetzagentur noch hinzukommen. Die Behörde will die Schlagzahl bei Genehmigungen deshalb auch erhöhen. 2023 wurden 500 Kilometer Leitungen genehmigt, im laufenden Jahr sollen es 2.400 Kilometer sein, ab 2025 dann 4.500 Kilometer. Der für den Ausbau der erneuerbaren Energien notwendige Netzausbau hat in den vergangenen Jahren zu steigenden Netzentgelten geführt, weil die Investitionskosten auf die Stromkunden umgelegt werden. Aktuell zahlt ein Haushalt in Sachsen-Anhalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden etwa 507 Euro an Netzentgelten. Haushalte in Schleswig-Holstein zahlen 645 Euro, in Bremen 401 Euro. Aktuell liegt Sachsen-Anhalt bei Netzentgelten zwar nicht mehr in der Spitzengruppe. Der Minister betonte im Landtag aber, dass die Haushalte hierzulande über Jahre hinweg deutlich höhere Entgelte zahlen mussten als andernorts und damit überproportional belastet wurden. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA
Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu Kostensteigerungen und zu Verzögerungen bei der Wiederverwendung von Böden bzw. Aushub, zu Auswirkungen für Baumaßnahmen sowie zur Vorschrift über das Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte Ersatzbaustoffe
Die Landesregierung ist heute unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in Bismark zusammengekommen. Auf der Tagesordnung standen neben allgemeinen Punkten auch regionale Themen wie die infrastrukturelle, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung in der Stadt Bismark und im Landkreis Stendal. „Die gute Entwicklung ländlicher Räume ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Das Land hat deshalb den Landkreis Stendal in den letzten Jahren bestmöglich gefördert; beim Hochwasserschutz ebenso wie in der Gesundheitsversorgung oder in der finanziellen Entlastung der Kommunen“, betonte der Ministerpräsident. Hochwasserschutz hat weiterhin Priorität Im Landkreis Stendal wurde und wird konsequent in den Hochwasserschutz investiert. Allein seit 2013 sind insgesamt rund 249 Mio. € vor allem in den Neubau und die Sanierung von Deichen geflossen. Aktuell sind weitere Vorhaben im Gesamtvolumen von nochmals gut 249 Mio. € in Umsetzung bzw. Planung. Ein Fokus liegt dabei auf der Schaffung von Überflutungsflächen durch die Errichtung steuerbarer Polder und Deichrückverlegungen, etwa bei Tangermünde, Klietz oder Wahrenberg. Spitzenplätze beim Ausbau erneuerbarer Energien Mit Platz 1 bei der installierten Leistung aus Wind und Biomasse nimmt der Landkreis Stendal beim Ausbau erneuerbarer Energien in Sachsen-Anhalt eine Spitzenstellung ein. Aktuell drehen sich dort 352 Windenergieanlagen mit einer Leistung von gut 833 Megawatt; das entsprich fast einem Sechstel des Landeswertes. Die Nase vorn hat der Landkreis auch beim geplanten Zubau – mindestens 26 neue Windräder mit einer Gesamtleistung von 145,3 MW sollen bis 2027 entstehen. Bei der Biomasse steht der Landkreis Stendal sogar für mehr als ein Drittel der im Land installierten Leistung: Die aktuell 91 Anlagen haben eine Leistung von knapp 182 Megawatt; zwei weitere Anlagen sollen 2024 in Betrieb gehen. Schulbaumaßnahmen Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes II (KInvFG II) erhält Sachsen-Anhalt vom Bund Finanzhilfen in Höhe von 116,4 Mio. €. Davon sind rund 5,25 Mio. € für Schulbaumaßnahmen im Landkreis Stendal vorgesehen – für Neubauten und Sanierungen. Von den Finanzhilfen profitieren im Landkreis Stendal 13 Grundschulen, zwei Gymnasien sowie zwei Sekundarschulen. Förderung von Kunst und Kultur Für Kunst- und Kulturprojekte bzw. Kultureinrichtungen sind im Landkreis Stendal in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 Landesmittel in Höhe von über 4,5 Mio. bewilligt worden, in der Stadt Bismark in Höhe von über 60.000 €. Mit Blick auf das 2024 stattfindende Festjahr „600 Jahre Neubau Dom Stendal“ stellt die grundhafte Sanierung des Stendaler Doms in den Jahren 2023-2025 einen wichtigen Förderschwerpunkt dar. Die Gesamtfinanzierung aus Landes- und PMO-Mitteln in Höhe von rund 1,1 Mio. € ist gesichert. Am Havelberger Dom hat die Kulturstiftung des Landes in den Jahren 2019 bis 2022 Sanierungsmaßnahmen am Dach des Hauptschiffes mit einem Investitionsvolumen von 2,2 Mio. € realisiert. Daran schlossen sich 2023 weitere Arbeiten an einzelnen Gebäudeteilen an, für die Gesamtkosten in Höhe von etwa 2,0 Mio. € kalkuliert sind. In den Haushaltsjahren 2022 und 2023 erhielt das Winckelmann-Museum Stendal eine Projektförderung des Landes in Höhe von 234.000 € jährlich. 2023 erfolgte eine externe Evaluierung des Museumsbetriebes. Die Ergebnisse dieser Evaluierung bilden die Grundlage für den vor der Unterzeichnung stehenden Zuwendungsvertrag für die Jahre 2024 bis 2026. Insgesamt werden Kunst und Kultur im Landkreis von Land breit gefördert. So werden für das Musikfest Altmark jährlich 15.000 € bereitgestellt, für die Altmark-Festspiele jährlich 20.000 €. Für die Kreisbibliothek erhielt der Landkreis im Jahr 2023 eine Landesförderung in Höhe von 12.000 € für den Kauf von Medieneinheiten für die Bibliotheken Bismark, Seehausen, Kamern, Schönhausen, Schollene, Klietz und Wust sowie für die Fahrbibliothek. Förderungen erhalten darüber hinaus z. B. die Osterburger Literaturtage und die Internationale Kammermusik Akademie Nitzow. Der Schutz und die Pflege der niederdeutschen Sprache in der Altmark sind ein erklärtes Anliegen der Landesregierung. Zusammen mit dem Landesheimatbund hat das Land im Februar 2024 ein dreijähriges Modellprojekt auf den Weg gebracht, das Plattdeutsch-Arbeitsgemeinschaften, insbesondere an Grundschulen, unterstützen und reaktivieren soll. Investitionen in Gesundheit und Pflege In den Landkreis Stendal sind von 2022 bis 2023 mehr als 21 Mio. € Fördermittel für den Bereich Soziales geflossen. Ein Großteil wird in den Bereich Gesundheit und Pflege investiert. Im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes flossen rund 3,56 Mio. € in die Krankenhäuser. Die Salus gGmbH Fachkrankenhaus Uchtspringe erhielt rund 476.000 € Investitionsfördermittel für den Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Bundes- und Landesmittel wurden auch mit Blick auf die Sonderbelastungen durch die Corona-Pandemie und Kostensteigerungen durch die Energiepreise gezahlt. So kamen Ausgleichszahlungen und Versorgungsaufschläge in Höhe von rund 6,1 Mio. € zusammen. Zudem hat das Land Sachsen-Anhalt für einen pauschalen Ausgleich der Energiekosten für Krankenhäuser (Härtefallfonds) in Höhe von 1,25 Mio. € gewährt. Aus dem Corona-Sondervermögen sind von der Salus gGmbH Fachklinikum Uchtspringe, der Agaplesion Diakoniekrankenhaus Seehausen gGmbH und der Johanniter Krankenhaus Genthin-Stendal GmbH Fördermittel für medizinisch-technische Geräte beantragt worden. Darüber hinaus erhält die Johanniter Krankenhaus Genthin-Stendal GmbH im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung Fördermittel für einen hebammengeleiteten Kreißsaal. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag erhielten drei Anbieter im Landkreis Stendal, die Seniorentagesstätte Schloss Kläden, der DRK Kreisverband Östliche Altmark e. V. und die Bürgerinitiative Stendal e. V., Zuschüsse vom Land in Höhe von insgesamt rund 26.000 €. Zudem gibt es seit Juli 2023 einen Servicepunkt der Nachbarschaftshilfe in Stendal, der jährlich mit 10.000 € gefördert wird. Neben den Bereichen Krankenhäuser und Pflege wurden unter anderem auch Fördermittel für die berufliche und soziale Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, für Suchtberatung, Schwangerschaftsberatungsstellen oder Investitionen in Kindertageseinrichtungen ausgereicht. Im Rahmen des Zuwendungsprogramms zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner in Siedlungsgebieten wurde die Bekämpfung im Landkreis Stendal in den Jahren 2022 und 2023 mit Mitteln in Höhe von rund 245.000 € unterstützt. Kommunaler Finanzausgleich als wichtiges Instrument Von der Erhöhung der Finanzausgleichsmasse nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2024 bis 2026 profitiert der Landkreis Stendal deutlich. So erhält der Landkreis aus dem FAG im Jahr 2024 Zuweisungen in Höhe von rd. 56 Mio. € und damit im Vergleich zum Vorjahr rd. 8,2 Mio. € mehr. Darüber hinaus erhält er im Jahr 2024 Zuweisungen für Investitionen an Kreisstraßen von rd. 3,3 Mio. €. Die Stadt Bismark profitiert 2024 von der Berechnungssystematik des neuen Finanzausgleichsgesetzes. So zahlt die Stadt 2024 rd. 700.000 € weniger in das Schlüsselzuweisungssystem ein, als nach der bis 2023 geltenden Berechnungsweise. Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock - erfolgreiche Unterstützung der kommunalen Haushalte Zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt von Kommunen werden aus dem Ausgleichstock nach § 17 des FAG Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen erbracht. In den Jahren 2019 bis 2022 haben im Landkreis Stendal die Hansestadt Havelberg und die Stadt Sandau (Elbe) Mittel aus dem Ausgleichsstock in Höhe von insgesamt rund 6,9 Mio. € erhalten. Die bewilligten Mittel dienten den Kommunen zum Abbau ihrer Fehlbeträge aus Vorjahren und zur Stärkung des Eigenkapitals. Damit konnte ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung der Haushalte geleistet werden. STARK V Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz werden finanzschwache Kommunen bei ihren Investitionen unterstützt. In Sachsen-Anhalt erfolgt die Umsetzung dieses Bundesgesetzes durch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft (STARK V-Richtlinie). Der Landkreis Stendal ist als einer von vier Landkreisen im Land selbst antragsberechtigt. Hier wurden alle sieben gestellten Anträge über einen Gesamtbetrag von rund 4,09 Mio. € bewilligt. Diese Mittel wurden vollständig abgerufen. Die Stadt Bismark war ebenfalls antragsberechtigt. Hier wurden zwei Anträge über einen Gesamtbetrag von rund 1,16 Mio. € bewilligt. Auch diese Mittel wurden vollständig abgerufen. Weiterhin haben im Landkreis Stendal die Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte, die Hansestädte Havelberg, Osterburg und Stendal, die Stadt Tangermünde sowie die Verbandsgemeinden Elbe-Havel-Land und Seehausen STARK V-Fördermittel beantragt, die in Höhe von insgesamt rund 10,36 Mio. € bewilligt und vollständig abgerufen worden sind. Ausbau digitaler Infrastruktur geht kontinuierlich voran Im Rahmen des „Weiße-Flecken“-Breitbandausbaus liegt die Versorgungsquote im Landkreis Stendal bei über 90 Prozent. Das 4G-Mobilfunknetzt ist mittlerweile in 97,8 Prozent des Landkreises verfügbar. Fünf Großprojekte zur Installation von öffentlichen Hotspots wurden im Landkreis Stendal im Rahmen der WLAN-Richtlinie des Landes gefördert – darunter die Stadtinsel Hansestadt Havelberg, Schullandheim und Markt in Klietz und das Pflegeheim „Am Springberg“ in Stendal. Städtebauförderung für mehr Lebensqualität In der Hansestadt Werben werden Komturei und Domäne zum ökologischen Modellprojekt und einem Reallabor für sozialen Austausch, kreative Arbeit und gemeinschaftsorientiertes Wohnen im ländlichen Raum umgestaltet. Das Vorhaben wird im Rahmen der Städtebauförderung mit rund 1,2 Mio. € finanziell unterstützt. Darüber hinaus wurden unter anderem für Maßnahmen zur langfristigen Verbesserung der Wasserqualität des Stendaler Stadtsees 48.000 € Fördermittel bewilligt. „Elbe-Havel-Stern“ bringt neue Mobilität in die Region Zwei Landesbuslinien wurden 2023 zum PlusBus aufgewertet und vernetzt. Sie verbinden jetzt wochentags im Stundentakt die Städte Stendal, Havelberg, Tangermünde und Genthin. Insgesamt sind 14 Ortschaften an das neue öffentliche Busnetz angebunden. Wirtschaftsförderung Das Bruttoinlandsprodukt 2021 betrug im Landkreis rund 3,3 Mrd. €, dies entsprach einem Anteil am Land von 4,9 Prozent. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurden zwischen 2020 und 2023 im Landkreis Stendal insgesamt 196 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 1,37 Mrd. € mit rund 194,4 Mio. € bezuschusst, damit wurden 2.200 Arbeitsplätze neu geschaffen und rund 6.900 Arbeitsplätze gesichert. Förderung der Landwirtschaft Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung wurden über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) rund 6,9 Mio. €, für die Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte rund 1,3 Mio. € und für die Marktstrukturverbesserung rund 3,1 Mio. € ausgezahlt. Die Förderung des Agrarmarketings und die Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung der Region wurde über verschiedene Projekte im Rahmen von „Öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen zur Imagesteigerung der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt“ und über die „Regional- und Direktvermarktung“ vorgenommen. So unter anderem mit der Kulinarischen Regionalbox „Altmark-Kiste“, verschiedenen Schulaktionen und der Teilnahme auf der Grünen Woche. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Anlass Im Rahmen des neuen Luftreinhalteplans 2011-2017 wurden Untersuchungen im Hinblick auf die lufthygienische Wirksamkeit zusätzlicher Maßnahmen durchgeführt. Die hier präsentierten Karten der Luftbelastung an Hauptverkehrsstraßen werden online bereitgestellt, damit für jeden Abschnitt im Hauptverkehrsstraßennetz Verkehrsbelastung, Emissionen und Luftbelastung im status-quo und unter Berücksichtigung der Wirkungen bestimmter Maßnahmenpakete eingesehen werden können. Eine ausführliche Dokumentation zu allen wesentlichen Inhalten des neuen Luftreinhalteplans ist im Internet verfügbar , so dass an dieser Stelle nur auf einige wesentliche Zusammenhänge hingewiesen werden soll. Luftqualität Die Luftqualität in Berlin konnte in den letzten Jahren erheblich verbessert werden, jedoch treten auch weiterhin gerade bei ungünstigen Wetterlagen hohe Luftbelastungen auf, die eine Gefährdung der Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner darstellen. In Berlin ist vor allem der Kraftfahrzeugverkehr seit einigen Jahren in wesentlichen Problembereichen ein erheblicher Verursacher nicht nur der Lärmimmissionen (siehe auch Karten 07.05.1 und 2 Strategische Lärmkarten Straßenverkehr ), sondern auch der Luftverschmutzung, insbesondere seit die anderen Verursachergruppen in ihrem Beitrag zur Luftverschmutzung in Berlin wesentlich reduziert wurden, so dass viele der anspruchsvollen europäischen Luftqualitätsgrenzwerte in Berlin bereits sicher eingehalten werden (vgl. auch Karte 03.12 Langjährige Entwicklung der Luftqualität ). Jedoch liegen auch weiterhin für einzelne Schadstoffe zumindest zeitweise die ermittelten Konzentrationswerte in der bodennahen Luft über den Grenzwerten, so dass auch zukünftig ergänzende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 47 BImSchG und § 27 der 39. BImSchV) die Grenzwerte auch dauerhaft einhalten zu können. Immissionsprognose 2015/2020 ohne weitere Maßnahmen (Trendfall) Für die Luftreinhalteplanung ist es zunächst notwendig, die zukünftige Entwicklung der Luftqualität ohne zusätzliche Maßnahmen zu kennen. Denn nur auf dieser Grundlage kann der notwendige Umfang weiterer Maßnahmen bestimmt werden, die verursachergerecht, verhältnismäßig und wirksam sind. Betrachtet wurden das Jahr 2015, bis zu dem auch bei einer Fristverlängerung der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten werden muss, und das Jahr 2020 als längerfristige Perspektive. Während der Luftreinhalteplan bei Ursachenanalyse, Trendprognose und Untersuchung möglicher Maßnahmen alle relevanten Quellgruppen einbezieht, konzentrieren sich die hier dargestellten Kartenaussagen auf den Hauptverursacher bodennaher Luftbelastung, den Kfz-Verkehr. Für die Entwicklung der Fahrleistungen des Kfz-Verkehrs wurde die Gesamtverkehrsprognose Berlin 2025 für die Prognosejahre des Luftreinhalteplans adaptiert. Dies umfasst Anpassungen der Bevölkerungsentwicklung, der Beschäftigtendaten, der Schulplätze, der Verkaufsflächen und der Veränderungen in der Infrastruktur, z.B. der Stand der Parkraumbewirtschaftung. Bei der Entwicklung der Kosten im Verkehr wurde inflationsbereinigt keine Erhöhung angenommen. Berücksichtigt wurden für das Prognosejahr 2015 insbesondere folgende Entwicklungen: Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg in Schönefeld Schließung des Flughafens Tegel Errichtung neuer Straßenverbindungen wie die Süd-Ost-Verbindung (Spreequerung) oder der Ausbau der A10 im Norden Berlins veränderte Verkehrsorganisation und Straßenrückbau (z.B. Rückbau östliche Invalidenstraße, Adlergestell). Für das Prognosejahr 2020 wurde als Infrastrukturveränderung der Bau der Autobahnverlängerung A100 vom Autobahndreieck Neukölln nach Treptow in die Modellierung einbezogen. Die für die Jahre 2015 und 2020 prognostizierten Fahrleistungen sind aufgeschlüsselt nach Fahrzeugkategorien in Tabelle 1 zusammengestellt. Die Ergebnisse dieser – auf Basis der geschilderten Annahmen und der im Jahre 2009 durchgeführten Verkehrszählungen – erfolgten Trend-Berechnungen zu den Emissionen und Immissionen des Kfz-Verkehrs der unterschiedlichen Jahre werden in eigenen Umweltatlas-Karten 3.11.1 Emissionen des Kfz-Verkehrs, 03.11.2 Verkehrsbedingte Luftbelastung durch NO 2 und PM10 dargestellt. Szenarienrechnungen zur Wirkung ausgewählter Maßnahmen Mit dem hier vorgelegten Luftreinhalteplan 2011-2017 wird der bisherige Luftreinhalteplan und Aktionsplan für Berlin 2005 bis 2010 fortgeschrieben. Auf der Grundlage einer erneuten Beurteilung der Luftqualität, Trendprognosen für die Jahre 2015 und 2020 und Analysen der Ursachen hoher Luftbelastungen wurden zur Reduzierung der Immissionsbelastungen im Straßenraum 5 unterschiedliche Maßnahmenpakete entwickelt, die sowohl die Fortführung zahlreicher bereits laufender Maßnahmen als auch zusätzliche neue Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes und Verbesserung der Luftqualität umfassen. Hierbei muss zwischen den beiden relevantesten Schadstoffen Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM10) unterschieden werden. Maßnahmen zur Verminderung der NO 2 -Belastung konzentrieren sich ganz auf den Verkehrssektor. Zur Reduzierung der Feinstaubbelastung müssen dagegen aufgrund der Vielzahl von Quellen vielfältige Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen ergriffen werden, wobei Maßnahmen im Verkehr weiterhin von hoher Bedeutung sind. Dies gilt besonders hinsichtlich der weiteren Reduzierung von Dieselrußpartikeln, da von diesen besonders hohe Gesundheitsgefahren ausgehen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die betrachteten Maßnahmenbündel und die darin enthaltenen Einzelmaßnahmen. Auf eine detaillierte Definition und Beschreibung der Maßnahmen wird an dieser Stelle verzichtet, hierzu wird auf die ausführlichen Darlegungen im Luftreinhalteplan 2011-2017 verwiesen. Generell gilt, dass vorrangig Maßnahmen ausgewählt wurden, für die eine emissionsmindernde Wirkung stadtweit oder zumindest für einen großen Teil der Straßenabschnitte zu erwarten ist, an denen Grenzwertüberschreitungen auftreten. Außerdem mussten geeignete Modelle für die Berechnung der Wirkung verfügbar sein. Einige der Maßnahmen wurden unabhängig von der konkreten Umsetzbarkeit für die Modellierung sehr umfassend formuliert, z. B. bei der Forderung eines vollständigen Verbots der Verbrennung von Festbrennstoffen in Kleinfeuerungsanlagen oder die vollständige Ausstattung von Baumaschinen mit Partikelfiltern. Dies dient dazu, zunächst das maximal mögliche Minderungspotenzial auszuloten. Abbildung 1 veranschaulicht die Wirkung verschiedener Maßnahmen auf die Kfz-Emissionen in Berlin im Vergleich zum Trendszenario 2015. Eine weitere Reduktion verkehrsbedingter Emissionen soll u.a. durch die weitere Verbesserung der Fahrzeugtechnik (Nachrüstung mit Partikelfiltern und Stickoxidminderungssystemen, Förderung sauberer Fahrzeuge, weniger Ausnahmen für die Umweltzone), die weitere Optimierung des Verkehrsflusses, angepasste Geschwindigkeiten, Logistikkonzepte und die Verlagerung von Verkehrsleistungen auf den Umweltverbund aus Fuß- und Radverkehr und Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) erreicht werden. Zur Reduzierung von Feinstaub wird daneben auch eine Ausrüstung von Baumaschinen und stationären Industriemotoren mit Partikelfiltern und eine Minderung der Emissionen aus Feststofffeuerungen (z.B. bei der Holzverbrennung) angestrebt. Auch die Maßnahmen des Klimaschutzes zur Reduzierung des Wärmebedarfs von Gebäuden und die Anwendung anspruchsvoller Umweltstandards für Mini-Blockheizkraftwerke tragen zur Verminderung der Luftbelastung bei. Bei den Modellrechnungen wurden sehr weitgehende Annahmen , wie z.B. die vollständige Vermeidung aller Staus auf Hauptverkehrsstraßen, ein vergleichsweise hoher Anteil von Elektrofahrzeugen oder eine vollständige Vermeidung aller Partikelemissionen aus der Verbrennung von Kohle und Holz in kleinen Feuerungsanlagen, getroffen, um das maximale Minderungspotenzial auszuloten. In der Praxis wird dies meist nur teilweise erreichbar sein. Auch mit diesen weitreichenden Annahmen kann eine Einhaltung des Grenzwertes für Feinstaub weder im Jahr 2015 noch im Jahr 2020 erreicht werden, da die Vorbelastung so hoch ist, dass die in Berlin zusätzlich erreichbaren Minderungen nicht ausreichen. Erreichbar ist eine Reduzierung der Zahl der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bei maximaler Umsetzung von Maßnahmen um bis zu etwa 60 %, wobei dann immer noch etwa 5.000 Menschen betroffen bleiben (vgl. Abbildung 2). Von den Maßnahmen im Verkehr hat die Reduktion der Geschwindigkeit (Tempo 30) an den Straßen mit Grenzwertüberschreitungen mit einer gleichzeitigen Verstetigung des Verkehrsflusses den größten Effekt, da damit auch die Aufwirbelung von Partikeln reduziert wird. Interessant ist das Entlastungspotenzial durch eine Reduzierung der Partikelemissionen aller Feststofffeuerungen, z.B. Holzheizungen, und die Partikelminderung durch Rußfilter bei Baumaschinen. In der Summe wird dafür ein Rückgang der Betroffenenzahlen um etwa 40 % prognostiziert, wobei die Datenlage zu den Emissionen aus diesen Quellen sehr viel höhere Unsicherheiten aufweist, als die Berechnung der Emissionen des Straßenverkehrs. Hier sind noch weitere Untersuchungen notwendig, die teilweise schon gestartet wurden, wie ein Modellprojekt zur Erprobung der Partikelfilternachrüstung von Baumaschinen. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid kann mit den in Berlin umsetzbaren Maßnahmen 2015 noch nicht erreicht werden, jedoch eine Reduzierung der Zahl der Betroffenen um etwa 40 %. Möglich wäre eine Einhaltung der Grenzwerte nur, wenn bereits im Jahr 2015 der erst für das Jahr 2020 angenommene Anteil von Fahrzeugen mit dem Abgasstandard Euro 6 erreicht werden würde. 2020 kann der Grenzwert auch ohne zusätzliche Maßnahmen eingehalten werden (vgl. Abbildung 3). Eine Ausdehnung der Umweltzone oder die Einführung einer dritten Stufe mit weitergehenden Verkehrsverboten ist dagegen nicht Bestandteil des Luftreinhalteplans, da dies entweder nicht notwendig oder rechtlich unmöglich und unverhältnismäßig wäre.
In Berlin ist heute die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder zu Ende gegangen. Unter dem Vorsitz der Berliner Justizsenatorin wurden während der zweitägigen Justizministerkonferenz („JuMiKo“) fast 70 rechtspolitische Themen erörtert, zum Beispiel zur Arbeit der Gerichte, zur Digitalisierung der Justiz und zur Bekämpfung von Kriminalität. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hob nach der Tagung den engen und konstruktiven Austausch hervor : „Während der Justizministerkonferenz wurden wichtige rechtliche Fragen geklärt, Herausforderungen für die Justiz in Deutschland intensiv erörtert und zugleich sofortige Lösungsmöglichkeiten auf den Weg gebracht. Ich bin stolz darauf, dass die Belange des Landes Sachsen-Anhalt Gehör gefunden haben und wir unsere Perspektive aktiv einbringen konnten. Auch mit den von Sachsen-Anhalt getragenen Entscheidungen der Justizministerkonferenz werden wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Justiz in Deutschland gegeben. Mit den Beschlüssen stärken wir die Justiz und den Rechtsstaat, zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger." Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich u. a. mit privaten Schuldner- und Insolvenzberatungen befasst, mit deren Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher entweder ein Insolvenzverfahren vermeiden oder vorbereiten können. Bislang gibt es einen weitgehend unregulierten Markt von privaten Anbietern, welche neben den öffentlich geförderten bzw. staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen aktiv sind. Ministerin Weidinger: „Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Kostenfallen und dubiosen Schuldnerberatern zu schützen, kommen die geltenden Regelungen jetzt auf den Prüfstand.“ Die Justizministerkonferenz hat sich ferner mit der Bekämpfung von Geldautomatensprengungen beschäftigt. Den Ministerinnen und Ministern bereitet es Sorge, dass immer mehr Taten registriert und die Täter gewalttätiger werden. Einigkeit herrschte darin, dass Banken und Automatenhersteller vordergründig in der Verantwortung sind, es den Tätern so schwer wie möglich zu machen. Ministerin Weidinger: „Banken und Automatenbetreiber haben die Aufgabe ihre Standorte baulich und mit moderner Technik besser zu sichern, damit Täter abgeschreckt werden und bei einer Sprengung das Geld sofort unbrauchbar wird, etwa durch Farbpatronen.“ Große Beachtung fand die von Sachsen-Anhalt mit forcierte Stärkung der Amtsgerichte in den Bundesländern . „Die Justizministerkonferenz hat beschlossen, dass der Zuständigkeitswert für Amtsgerichte von 5.000 Euro auf 8.000 Euro erhöht werden soll. Der Bundesjustizminister wurde gebeten nun den notwendigen Gesetzentwurf vorzulegen“, erklärte Weidinger . Mit der Erhöhung des Zuständigkeitswertes für die Amtsgerichte wird für viele Bürgerinnen und Bürger der Zugang zur Rechtsfindung vereinfacht. „In Sachsen-Anhalt gibt es 25 Amtsgerichte, die zuverlässig eine orts- und bürgernahe Rechtspflege garantieren. Das wird auch so bleiben! Ich stehe für eine Justiz, die in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts ansprechbar und erreichbar ist.“ Ein von Sachsen-Anhalt initiiertes Thema fand die Unterstützung der Länder. Die Justizministerkonferenz will den Mutterschutz von ehrenamtlichen Richterinnen verbessern, mit Blick auf die Anwendbarkeit von vor- und nachgeburtlichen Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes. Bislang ist die Rechtslage bei Berufsrichterinnen und ehrenamtlichen Richterinnen unterschiedlich. Franziska Weidinger: „Auf Initiative des Landes Sachsen-Anhalt hat die Justizministerkonferenz beschlossen, dass der vor- und nachgeburtliche Schutz von ehrenamtlichen Richterinnen zu überprüfen ist. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten, zu prüfen, welche Regelungen aktualisiert werden sollten, um gut anwendbare Maßnahmen für lebensjunge ehrenamtliche Richterinnen zu erzielen.“ Die Justizminister haben auch das Thema Innovatives und kostendämpfendes Bauen unterstützen – Gebäudetyp E zivilrechtlich flankieren diskutiert, weil die Baukosten stetig steigen. Auch wenn die Gründe für den Kostenanstieg im Bausektor vielfältig sind, hat aus Sicht der Justizministerkonferenz eine Zunahme der bautechnischen Normen und Regeln zum Teil auch dazu beigetragen. Mit der Einführung eines neuen „Gebäudetyps E“ (E – wie einfach) im deutschen Bauordnungsrecht könnten neue Möglichkeiten geschaffen werden, um Bauprojekte kostengünstiger zu gestalten, ohne die für die Sicherheit und Qualität der Gebäude elementaren Reglungen zu vernachlässigen. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Wenn der Staat durch Bürokratie und viele Regelungen mit für steigende Kosten beiträgt, dann muss das natürlich überprüft werden. Die Justizministerkonferenz hat richtigerweise festgelegt, dass der Bund nun am Zug ist, um zu schauen, welche rechtlichen Vereinfachungen möglich sind, um steigende Baukosten zumindest abzufedern.“ Hintergrund: Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) ist eine dauerhafte Fachkonferenz der Ministerinnen und Minister bzw. der Senatorinnen und Senatoren der Justizressorts der Länder. In der Regel finden zwei Mal im Jahr Präsenzsitzungen statt. Zu den Frühjahrs- und Herbstkonferenzen ist auch die Bundesministerin bzw. der Bundesminister der Justiz eingeladen. Der Vorsitz der Justizministerkonferenz wechselt jedes Jahr von Bundesland zu Bundesland. Im Jahr 2023 führt Berlin als Vorsitzland die Geschäftsstelle der JuMiKo. Die Justizministerkonferenz befasst sich mit aktuellen rechtspolitischen Themen, diskutiert drängende Fragen und Herausforderungen des Rechtsstaats und hat immer die Belange der Justiz im Blick. Die JuMiKo setzt mit ihren Beschlüssen wichtige Impulse für die Justizpolitik des Bundes und der Länder. Die nächste Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister ist am 10. November 2023 in Berlin geplant. Danilo Weiser Pressesprecher | Referatsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-6234, -6235, -6230 E-Mail: mj.presse@sachsen-anhalt.de mj.sachsen-anhalt.de justizkarriere.sachsen-anhalt.de twitter.com/Justiz_LSA
Privathaushalte aus Sachsen-Anhalt, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Kohle oder Holzpellets nutzen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, können ab 4. Mai die entsprechende Härtefallhilfe des Bundes beantragen. Die Antragsplattform ist dann über den Kurzlink https://lsaurl.de/Härtefallhilfe zu erreichen. Bereits jetzt steht unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ ein Online-Rechner zur Verfügung, über den sich vorab unverbindlich prüfen lässt, ob ein Hilfeanspruch besteht. Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Für Sachsen-Anhalt stehen 48 Millionen Euro zur Verfügung; die Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich. Dazu sagte Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Alle rechtlichen und technischen Hürden sind genommen. Dies hat nach dem Beschluss des Bundestages vom Dezember 2022 gerade aus Sicht der Betroffenen viel Zeit in Anspruch genommen. Umso wichtiger ist es, dass in Kürze auch jene Haushalte entlastet werden können, die im vergangenen Jahr von enormen Kostensteigerungen bei Heizöl, Pellets oder Flüssiggas betroffen waren. Auch wenn es länger gedauert hat als gewünscht, senden Bund und Länder damit doch das wichtige Signal, dass Haushalte auch in diesen Härtefällen nicht allein gelassen werden.“ Antragsberechtigt sind Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks heizen. Voraussetzung für die Härtefallhilfe ist, dass der gezahlte Preis für diese Energieträger beim Kauf zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 (Lieferdatum) mehr als doppelt so hoch war wie der Durchschnittspreis 2021. In diesem Fall erhält man 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, sofern er mindestens 100 Euro beträgt; maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt. Die Durchschnittspreise für 2021 („Referenzpreise“) wurden gemeinsam von Bund und Ländern für ganz Deutschland ermittelt. Sie betragen (inklusive Umsatzsteuer und ggf. CO2-Abgabe) für: • Heizöl: 0,71 Euro je Liter, • Flüssiggas: 0,57 Euro je Liter, • Holzpellets: 0,24 Euro je Kilogramm, • Holzhackschnitzel: 0,11 Euro je Kilogramm, • Holzbriketts: 0,28 Euro je Kilogramm, • Scheitholz: 85 Euro je Raummeter, • Kohle/Koks: 0,36 Euro je Kilogramm. Rechenbeispiel: Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 hat er dafür einen Preis von 1,60 Euro je Liter, also 4.800 Euro gezahlt. Die Kosten haben sich im Vergleich zu 2021 (Referenzpreis: 0,71 Euro je Liter) somit mehr als verdoppelt. Dadurch ergibt sich eine Förderhöhe von 432 Euro; dies entspricht 80 Prozent der Kosten, die über dem doppelten Referenzpreis liegen. Berechnung: Entlastung = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – (2 x Referenzpreis x Bestellmenge)); im konkreten Fall also: 0,8 x (4.800 Euro – (2 x 0,71 Euro/Liter x 3.000 Euro)) = 432 Euro. Betreiber von Feuerstätten (Heizungen) können als „Direktantragstellende“ die Hilfen direkt beantragen. Für Mieter, deren Wohnung mit den genannten Energieträgern beheizt wird, ist der Vermieter als „Zentralantragstellender“ antragsberechtigt und muss die erhaltene Härtefallhilfe an seine Mieter weitergeben. Gleiches gilt, wenn Feuerstätten zentral durch eine Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben werden. Bereits im Vorfeld können Unternehmen als „Zentralantragsstellende“ durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte beantragen: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte. Dies ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude. Im Antragsverfahren sind im Regelfall nur wenige Nachweise vorzulegen, wie Rechnungen, Zahlungsnachweise (etwa durch Kontoauszug), der Feuerstättenbescheid und ein Identitätsnachweis (etwa durch Personalausweis). Für das Verfahren zu Antragstellung und Auszahlung beteiligt sich Sachsen-Anhalt an einer gemeinsamen IT-Lösung von 13 Bundesländern unter Federführung der Freien und Hansestadt Hamburg. Weitere Informationen finden sich unter www.mwu.sachsen-anhalt.de/energie/haertefallhilfen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.
In das Netz der Bundes- und Landesstraßen von Sachsen-Anhalt sollen dieses Jahr insgesamt rund 248 Millionen Euro investiert werden. Für Maßnahmen an Bundesstraßen sind rund 162 Millionen Euro und für das Landesstraßennetz gut 86 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen knapp sechs Millionen Euro Landesmittel für die Anbindung der INTEL-Ansiedlung am Magdeburger Eulenberg. „Mobilität bedeutet Freiheit. Zur Freiheit gehört auch eine echte Auswahl des Verkehrsmittels. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Sachsen-Anhalt alle Formen der Mobilität frei wählen können. Dafür braucht es gut ausgebaute Infrastrukturen: sichere Straßen, mitsamt den Brücken, Radwege und natürlich auch Angebote des öffentlichen Nahverkehrs. Daran arbeiten wir. Jeden Tag. Die hohe Investition in das Straßennetz hierzulande ist ein gelebtes Beispiel dafür“, erklärte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg bei der Vorstellung des diesjährigen Bauprogramms. „Insgesamt haben die Ertüchtigung des bestehenden Straßennetzes sowie der strukturelle Ausbau Priorität“, betonte Lydia Hüskens. Die Liste der notwendigen Instandsetzungen sei wie in jedem Jahr sehr lang; ein Schwerpunkt seien die Brücken. „Mit der Mittelausstattung verfügen wir über eine gute finanzielle Basis, um den vorhandenen Reparaturstau weiter kontinuierlich beseitigen zu können“, ergänzte die Ministerin. Rund die Hälfte der vom Bund bereitgestellten Mittel werden zwar für Erhaltungsmaßnahmen verwendet. Mit den insgesamt eingeplanten Geldern können jedoch auch wichtige Neubauvorhaben (rd. 77 Mio. Euro) fortgesetzt werden; allen voran der Weiterbau der • Bundesstraße (B) 6n, von Köthen bis zur A 9 und der • B 87, Ortsumgehung (OU) Bad Kösen sowie der • B 180, OU Aschersleben/Süd – Quenstedt. „Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes brauchen wir gut funktionierende Infrastrukturen“, hob Hüskens mit Blick auf die neuen Trassen nochmals hervor. Allein für die Sanierung und Erweiterung des Radwegenetzes (rd. 17,5 km) entlang von Bundesstraßen sind rund 6,5 Millionen Euro vorgesehen. Im Landesstraßennetz sind nach den Worten der Ministerin in diesem Jahr keine Neubaumaßnahmen geplant. Das Geld fließt ausschließlich in den Um- und Ausbau sowie in die Sanierung vorhandener Trassen. Teil der Planungen seien darüber hinaus auch hier eine Reihe von straßenbegleitenden Radwegen (rd. 18 km), für die im Landeshaushalt knapp sieben Millionen Euro verankert sind. „Wir wollen außerdem die Akzeptanz für diese Erhaltungsmaßnahmen bei den Menschen erhöhen“, ergänzte Hüskens ein wichtiges Anliegen. Frühzeitige Informationen und ein kluges, modernes Baustellenmanagement sollten dafür sorgen, das Beeinträchtigungen für Anlieger und Autofahrer auf das unvermeidliche Mindestmaß begrenzt blieben. An die Verkehrsteilnehmenden appellierte die Ministerin, Umleitungsempfehlungen anzunehmen – auch aus Respekt vor anderen. Die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt müsse wie jeder andere Bauherr die geltenden Regelungen und Gesetze zum Arbeits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten auf den Baustellen umsetzen, erläuterte sie weiter. Darum seien bei den meisten Sanierungsmaßnahmen Vollsperrungen leider unumgänglich, warb die Ministerin für mehr Verständnis. Mit Blick auf die Kostensteigerungen im Baubereich sagte Lydia Hüskens, dass mit der so genannten Stoffpreisgleitklausel eine Lösung gefunden sei, die beiden Seiten Planungssicherheit bringe. Unter bestimmten Bedingungen könnten Auftragnehmer die gestiegenen Kosten gegenüber dem Land als Auftraggeber abrechnen. Dies betreffe insbesondere die im Straßen- und Ingenieurbaubau wichtigen Baustoffe wie Bitumen und Stahl, aber zum Beispiel auch Asphaltmischgut und Kunststoffrohre, erläuterte die Ministerin. Die Regelung gelte zunächst bis Mitte dieses Jahres. Zu Ihrer Information: Beispiele größerer Bauvorhaben 2023 • an Bundesstraßen Um- und Ausbau - Fertigstellung der Maßnahme B 91 Deuben – Werschen Sanierung/Erhaltung - B 27, Landesgrenze Niedersachsen – Königshütte - B 81, Schwaneberg – B246a - B 107, OD Schönhausen – Hohengöhren (läuft bereits) Brücken - B 184, Elbebrücke Rosslau (läuft bereits) - B 91, Saalebrücke Schkopau Radwege - B 2, Kropstädt – Landesgrenze Brandenburg (läuft bereits) - B107, Klietz – Scharlibbe (Sanierung) - B 248, Kuhfelde – L 8 - B 181, Wallendorf – Zöschen (läuft bereits) • an Landesstraßen Um- und Ausbau - L 83 Ortsdurchfahrt (OD) Halberstadt (läuft bereits) - L 39 OD Seyda - L 11 OD Apenburg (läuft bereits) Sanierung/Erhaltung - L 54 Ferchland - Klitznick - B107 - L 66 Heteborn – Kroppenstedt - L 239 Friedrichsbrunn – Günthersberge Brücken - L 143, Grundwasserwanne Landsberg - L 182, Bahnbrücke Kriechau (läuft bereits) - L 75, Annenbrücke Meisdorf (läuft bereits) Radwege - L 24, Wegenstedt – Rätzlingen - L 30, Miltern – Tangermünde (läuft bereits) - L 72, Staßfurt – Förderstedt (läuft bereits) - L 223, Osterhausen – Kleinosterhausen Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 E-Mail: presse-mid@sachsen.anhalt.de
Der Rückblick auf die Förderbilanz 2022 der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH (MDM) fällt positiv aus. Die MDM unterstützte mit rund 15,6 Millionen Euro insgesamt 135 Film- und Medienprojekte in der Entwicklung, Produktion und Auswertung. Den Fördergeldern standen Ausgaben der Produzenten von mehr als 32 Millionen Euro in den drei Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gegenüber. Damit liegt der Regionaleffekt für Mitteldeutschland bei über 200 Prozent. Der für Medien zuständige Staatsminister und Minister für Kultur, Rainer Robra, zieht positive Schlüsse: „Das Fördergeschäft im Jahr 2022 verlief durch die engagierte Arbeit der MDM weiterhin stark. Wichtig war in dem Zusammenhang, dass die Gesellschafter MDR und ZDF ihre Mittelerhöhung von jeweils 250.000 Euro beschlossen haben. Auch wir haben unsere anteilige Mittelzuführung 2022 erhöht. Kostensteigerungen bei Filmproduktionen wurden damit abgefedert, so dass der Standort Mitteldeutschland weiterhin wettbewerbsfähig bleibt. Nur so konnten die mitteldeutschen Dienstleister das herausfordernde Jahr meistern und tolle Projekte umsetzen.“ Für die Produktion von 54 Kino- und Fernsehfilmen (inkl. Nachwuchsprojekten) stellte der Vergabeausschuss der MDM über 11,4 Millionen Euro zur Verfügung. Unter den 54 Filmproduktionen sind aus Sachsen-Anhalt zum Beispiel „Blood and Mud“ der Pallas Film GmbH aus Halle (Saale), „Drought“ der 42film GmbH ebenfalls aus Halle (Saale) und „Monster Mia“ der Mideu Films GmbH (ehemals MotionWorks GmbH).Im Bereich Produktion Neue Medien sticht das 3D-Adventure-Game „Patou“ von Jana Reinhardt, Rat King Entertainment GbR aus Halle (Saale), hervor. Im Jahr 2022 unterstützte die MDM die Entwicklung von attraktiven Stoffen und Projekten, darunter u. a. von Sachsen-Anhalt-Firmen „Acht Neun Reloaded“ (Dokumentarfilm, Antragsteller: Sunday Filmproduktions GmbH), „Ein anderes Leben“ (Dokumentarfilm, Antragsteller: Worklights Media Production GmbH) oder „Loser? Winner? Alles Spinner?!“ (Animationsfilm, Antragsteller: Mideu Films GmbH, Halle). Die starke Förderung des Nachwuchses im Bereich Stoff- und Projektentwicklung im Jahr 2021 führte im Jahr 2022 zu 21 Nachwuchsvorhaben in der Produktion (Fördersumme über zwei Millionen Euro). Dazu zählen der Dokumentarfilm „Nachts träume ich vom Ordnen“ der Hallenserin Laura Reichwald, die sich mit der Geschichte eines kleinen Dorfes in der Altmark auseinandersetzt. „A few Days in the Sun (Drama, Antragsteller: 42film GmbH), „Asphaltkante“ (Dokumentarfilm, Antragsteller: ROSENPICTURES Filmproduktion GbR), „Helene“ (Animationskurzfilm, Antragsteller: Hug Films GbR) und „Moretones“ (Experimenteller Dokumentarfilm, Antragsteller: ROSENPICTURES Filmproduktion GbR). Im Juni veranstaltete die MDM zum 18. Mal ihren Nachwuchstag KONTAKT. Im Capitol Halle stellten neun mitteldeutsche Talente acht Film- und Medienprojekte vor mehr als 100 anwesenden Film- und Medienschaffenden vor. Die Magdeburgerin Susann Frömmer gewann den Pitchingpreis in Höhe von 3.000 Euro für ihr Kurzfilmprojekt „Karo Dame, Herz König“ (AT). Allein für MDM-geförderte Projekte fanden insgesamt 442 Drehtage in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen statt. Mit 196 Drehtagen liegt Sachsen-Anhalt vor Sachsen (146) und Thüringen (100). Für „Die Schule der magischen Tiere 2“ (Regie: Sven Unterwaldt) wurde zum Beispiel im Schloss Wernigerode gedreht. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützte die Produktionsfirma bei der Herstellung des Films. Eine Auswahl der im Jahr 2022 geförderten Produktionen, die durch Dreh- oder Postproduktionsarbeiten einen Bezug zum Filmland Sachsen-Anhalt haben: „Die Quellen des Bösen“ von Stephan Rick und „Kannawoniwasein“ von Stefan Westerwelle. Die Kino-Neuauflage des DDR-Klassikers „Spuk unterm Riesenrad“ von Mideu Films GmbH in Koproduktion mit KiKA, MDR und ZDF realisierte Thomas Stuber fast komplett in Bernburg. Teile des Historiendramas „King’s Land“ (Regie: Nikolaj Arcel) mit Dänemarks Schauspielstar Mads Mikkelsen wurden in Halle (Saale) gedreht. Blickt man auf die Verleihförderung im vergangenen Jahr, so wurden u. a. „Bibi & Tina – Einfach anders“ (Regie: Detlev Buck), die Adaption des Kinderbuchklassikers „Der Räuber Hotzenplotz“ (Regie: Michael Krummenacher) oder „Alfons Zitterbackes chaotische Klassenfahrt“ (Regie: Mark Schlichter) unterstützt. In dem Zusammenhang können die Kinoprogrammpreise Mitteldeutschland 2022 genannt werden, wobei insgesamt 225.000 Euro an 24 gewerblich betriebene Kinos sowie zehn alternative/nichtgewerbliche Abspielstätten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vergeben wurden. Bei den gewerblichen Kinos wurde einmalig ein Hauptpreisträger pro Bundesland gekürt. Der Hauptpreis für das beste Jahresfilmprogramm 2021 in Sachsen-Anhalt ging an das Puschkino in Halle (Saale). Die Auszeichnung ist mit Preisgeldern in Höhe von 15.000 Euro dotiert. Im Jahr 2022 konnten MDM-geförderte Produktionen bei deutschen bzw. internationalen Festivals sowie Preisverleihungen überzeugen. Im Februar feierten zwei geförderte Filme bei der 72. Berlinale ihre Weltpremiere: Sowohl „AEIOU – Das schnelle Alphabet der Liebe“ von Nicolette Krebitz, wobei die Tonpostproduktion des Films komplett in Sachsen-Anhalt stattfand, als auch „Rimini“ von Ulrich Seidl wurden in den Wettbewerb eingeladen. Ebenfalls zwei von der MDM unterstützte Werke erlebten im Mai 2022 bei den 75. Internationalen Filmfestspielen in Cannes ihre Uraufführung. Als Special Screening wurde der ausschließlich aus Archivmaterial, u. a. zugearbeitet von der Progress Film aus Halle (Saale), bestehende Dokumentarfilm „Die Naturgeschichte der Zerstörung“ von Sergei Loznitsa gezeigt. In der Sektion Un Certain Regard lief die von der Hallenser Pallas Film GmbH koproduzierte Tragikomödie „Mediterranean Fever“, die der palästinensischen Regisseurin Maha Haj den Preis für das beste Drehbuch einbrachte. Beim Annecy International Animation Film Festival, dem größten und weltweit bedeutendsten Festival für Animationsfilme, waren die Kurzfilme „Backflip“ von Nikita Diakur und „Paolos Glück“ von Thorsten Drössler zu sehen. Der Film ist neben der MDM-Förderung im Rahmen des Filmförderungsprogramms „wage-mutig“ der Kunststiftung Sachsen-Anhalt entstanden. In der ehemaligen JVA Magdeburg entstand die mit zwei Deutschen Filmpreisen in der Kategorie Bestes Maskenbild und mit der Lola in Bronze in der Kategorie Bester Spielfilm ausgezeichnete Produktion „Große Freiheit“ (Regie: Sebastian Meise). In der Rubrik „Sonstige Maßnahmen“ im Sinne einer Standortförderung wurden rund 1,8 Millionen Euro aufgewandt - darunter auch etablierte Leuchtturmprojekte am Medienstandort Sachsen-Anhalt, wie die Professional Media Masterclass der Worklights Media Production GmbH, das Werkleitz Festival 2022 der Werkleitz Gesellschaft e.V. in Hettstedt, Weiterbildungen der International Academy of Media and Arts e.V., das 5. Wissenschafts- und Medienfestival „SILBERSALZ“ sowie die 15. Filmmusiktage Sachsen-Anhalt jeweils in Halle (Saale). Mit ihrer Gründerinitiative MEDIAstart unterstützt die MDM seit 2021 jährlich bis zu zehn junge Medienunternehmen aus Mitteldeutschland, um am Markt Fuß zu fassen. Im zweiten Jahrgang 2022 nahm aus Sachsen-Anhalt die Moonlit Monitors UG teil. Erfolgsgeschichten aus dem 1. Jahrgang 2021 können vermeldet werden: Die Magdeburger Produzentin Roxana Hennig konnte ihre Firma Maywood Media weiterentwickeln. Im Anschluss an das Programm gründete sie mit Gunnar Dedio, Geschäftsführer der international erfolgreichen LOOKSfilm aus Leipzig, in Magdeburg die Firma LOOKS Media. Sie produziert Online-Inhalte für FUNK, das Content-Netzwerk von ARD und ZDF. Die im Mitteldeutschen Multimediazentrum (MMZ) in Halle (Saale) ansässige Set-Jetting UG von Frank Rößler konzipiert und produziert innovative Inhalte zum Filmtourismus. Ende 2022 wurde die Set-Caching-App veröffentlicht, die den Nutzer via GPS zu Drehorten beliebter Filme führt und mit einer Kombination aus Information, Unterhaltung und spielerischen Elementen ein ganz neues Freizeit-Erlebnis bietet. Hintergrund Die MDM unterstützt wirtschaftlich Erfolg versprechende Film- und Medienproduktionen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist der Nachweis kultureller und wirtschaftlicher Effekte in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen. Neben Sachsen-Anhalt sind Sachsen und Thüringen sowie der MDR und das ZDF Gesellschafter der MDM. Die der MDM von ihren Gesellschaftern bereitgestellten Mittel lagen 2022 insgesamt bei 17,3 Millionen Euro, Sachsen-Anhalt stellte davon über 3,6 Millionen Euro für die Medienförderung in Mitteldeutschland zur Verfügung. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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