Der Verkehr trägt erheblich zum Treibhauseffekt bei. Genauer: Etwa 19 Prozent der CO2 -Emissionen in Deutschland werden derzeit vom Verkehr verursacht. Das sind knapp 170 Millionen Tonnen pro Jahr, mehr als die Hälfte davon von den Pkw. Der Verkehr leistet – im Gegensatz zur Industrie, dem Handel und den privaten Haushalten – bisher kaum einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland. Denn obwohl eine Abnahme des Kraftstoffverbrauchs bei den einzelnen Modellen erkennbar ist, wird ein Teil dieses Erfolges durch den Trend zu immer größeren und schwereren Autos wieder kompensiert. (Printfassung zur Zeit nur in der 1. Auflage verfügbar) Veröffentlicht in Ratgeber.
Diesel-Pkw der neuesten Generation (6d-TEMP) unterschreiten Grenzwerte im Realbetrieb allerdings deutlich Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 3 bis 6a/b/c weisen im realen Fahrbetrieb nach wie vor deutlich erhöhte Stickstoffoxidemissionen auf. Die Emissionen liegen damit um ein Vielfaches über den Grenzwerten für den Labormesszyklus. Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 6d-TEMP halten die EU-Grenzwertvorgaben dagegen auch im Realbetrieb ein. Das sind die Ergebnisse neuer Abgasmessungen an Fahrzeugen und verbesserter Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Zusammenarbeit mit fünf weiteren europäischen Umwelt- und Verkehrsbehörden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Neue Messwerte und die Berücksichtigung zusätzlicher realer Fahrsituationen zeigen, dass gerade Euro-5 Fahrzeuge, die noch vor wenigen Jahren verkauft wurden, besonders hohe Stickstoffoxidemissionen im Realbetrieb aufweisen. Um die Gesundheit der Menschen in unseren Städten zu schützen, brauchen wir daher dringend die technische Nachrüstung dieser Diesel-Fahrzeuge mit Katalysatoren – nicht jeder kann sich schließlich ein neues Auto leisten.“ Mit SCR-Anlagen nachgerüstete Euro-5-Diesel können die Stickstoffoxid-Emissionen um 60-95 Prozent mindern. Software-Updates bei Euro-5-Diesel-Pkw mit dem VW-Motor EA 189 bringen hingegen nur eine Stickstoffoxid-Minderung von rund 25 Prozent. Die neuen Ergebnisse zeigen zudem deutlich höhere Emissionen auch bei CO2 bzw. höheren Kraftstoffverbrauch. Grundlage der neuen Daten ist das heute veröffentlichte Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA 4.1). Für Euro-6-Diesel Pkw liegen mit 52 untersuchten Fahrzeugen nun deutlich mehr Werte vor, die im praktischen Betrieb auf der Straße gemessen wurden als bei der letzten Version 3.3 des HBEFA aus dem Jahr 2017. Für alle anderen Abgasnormen von Euro 3 bis 5 konnten auf Basis der bereits vorliegenden Messwerte die Emissionen auf der Straße jetzt noch realitätsnäher ermittelt werden: So wurden unter anderem Fahrten mit höherer Beladung und noch realitätsnähere Verkehrssituationen berücksichtigt. Für ältere Pkw und leichte Nutzfahrzeuge geht erstmals für den betriebswarmen Motor die Abhängigkeit der Stickstoffoxid-Emissionen von der Umgebungstemperatur in HBEFA ein. Auch die Alterung des Abgasnachbehandlungssystems fließt aufgrund neuer Daten besser in die Berechnung ein. Neueste Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 6d-TEMP haben nach den Messungen im realen Fahrbetrieb auf der Straße mit durchschnittlich 46 Milligramm pro Kilometer (mg NOx/km) erheblich geringere Stickstoffoxidemissionen. Damit unterschreiten sie die neuen Anforderungen für Messungen im praktischen Betrieb (RDE) deutlich. Diese neuen Diesel-Pkw machen derzeit etwa 5 Prozent des Fahrzeugbestandes bei Diesel-Pkw aus. Älteren Diesel-Pkw mit Abgasnormen bis Euro 6c, die den Diesel-Pkw-Bestand dominieren, attestiert das neue HBEFA hingegen sogar noch höhere Realemissionen als bisher. Lagen in der Vorgängerversion des HBEFA die NOx-Emissionen im Realbetrieb für Euro-5- bzw. Euro 6a/b/c-Diesel Pkw mit betriebswarmen Motor noch durchschnittlich bei 906 bzw. 507 mg NOx/km, steigen diese in der neuen Version auf durchschnittlich 950 bzw. 614 mg NOx/km an. Grund für die neuen Werte sind auch hier die realitätsnäheren Berechnungsmethoden. Zum Vergleich: Die Grenzwerte, die bei der Typgenehmigung im Labormesszyklus einzuhalten sind, betragen 180 (Euro 5) und 80 (Euro 6a/b/c) mg NOx/km. Für die zwei Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor der Reihe EA 189, in die Abschalteinrichtungen eingebaut waren, müssen Softwareupdates verpflichtend durchgeführt werden. Dies ist inzwischen fast vollständig umgesetzt. Die Messungen an acht Fahrzeugen ergaben, dass die Updates die NOx-Emissionen im Realbetrieb durchschnittlich um rund 25 Prozent mindern. Die Emissionen nach Software-Update liegen bei durchschnittlich 588 mg/km; mehr als das Dreifache des Labor-Grenzwertes. Deshalb ist die technische Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Pkw mit SCR Katalysatoren weiterhin absolut notwendig. „Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in den letzten Wochen die ersten Nachrüstsysteme genehmigt“, so Krautzberger. „Jetzt müssen diese Systeme zügig in die Autos eingebaut werden. Die Hersteller sind nun in der Verantwortung, die Kosten für die Nachrüstung schnell und unbürokratisch zu übernehmen.“ Die Emissionsfaktoren für Kohlendioxid (CO2) erhöhen sich gegenüber den Werten aus HBEFA 3.3 ebenfalls deutlich. Dies ist ein weiteres Resultat der grundlegenden Aktualisierung von HBEFA. Die realen CO2-Emissionen auf der Straße sind für neue Pkw seit 2000 (Euro 3) nur um 8 Prozent, für neue leichte Nutzfahrzeuge seit 2001 (Euro 3) gar nur um 2 Prozent gesunken. Gründe hierfür sind die immer weiter zunehmende Masse und Leistung der Fahrzeuge in Kombination mit der noch bis 2018 gültigen Typgenehmigung. „Die Umstellung der Prüfverfahren und -zyklen für die CO2-Emissionen neuer Pkw seit 1.9.2018 durch die EU war daher der richtige Schritt“, betont Krautzberger. „Allerdings müssen wir genau kontrollieren, ob diese neuen Prüfverfahren sicherstellen, dass die Vorgaben aus den CO2-Grenzwerten eingehalten werden und zu den erforderlichen CO2-Minderungen im Verkehr beitragen.“ Das H and B uch für E missions FA ktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) ist eine Datenbank zu den spezifischen Emissionswerten für die gängigsten Fahrzeugtypen wie PKW, leichte und schwere Nutzfahrzeuge (LNfz/SNfz), Linien- und Reisebusse sowie Motorräder. HBEFA erlaubt das Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen realistisch zu beschreiben. Mit der jetzt veröffentlichten Version 4.1 wird das HBEFA weiterentwickelt und für die Emissionsfaktoren neuesten Werte bereitgestellt. An der Finanzierung und damit an der Entwicklung von HBEFA beteiligt sind Umwelt- und Verkehrsbehörden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Norwegen, Frankreich und Schweden. HBEFA 4.1 ist öffentlich zugängig. Die Installationsdatei ist für eine Schutzgebühr von 250 Euro unter www.hbefa.net/d erhältlich.
Neun Tipps vom Umweltbundesamt Die Benzin- und Dieselpreise erreichen in Deutschland mit Sommerbeginn ein neues Rekordniveau. Der Ärger vieler Menschen über die gestiegenen Ölpreise auf dem Weltmarkt ist berechtigt. Ein Rückgang der Spritpreise ist angesichts steigender Nachfrage und knapp bleibenden Angebots bei weltweit begrenzten Ölreserven nicht zu erwarten. „Klagen alleine hilft nicht. Jede und jeder kann seinen Spritverbrauch gezielt beeinflussen und senken. Fahren Sie mit dem femininen Gasfuß: niedertourig, vorausschauend und ohne stark zu beschleunigen. Das entlastet das Klima und den Geldbeutel”, sagt der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Andreas Troge. Eine neue UBA-Broschüre liefert praktische Tipps, wie jede und jeder Einzelne trotz gestiegener Preise Geld sparen und mobil bleiben kann. Der Verkehr trägt erheblich zum Treibhauseffekt bei – in Deutschland verursacht er etwa 19 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen. Das sind knapp 170 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO 2 ) pro Jahr, mehr als die Hälfte davon emittieren Pkw. Der Verkehr leistet – im Gegensatz zur Industrie, dem Handel und den privaten Haushalten – bisher kaum einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland. Denn obwohl eine Abnahme des Kraftstoffverbrauchs bei einzelnen Automodellen erkennbar ist, wird ein Teil dieses Erfolges infolge des Trends zu immer größeren und schwereren Autos und des Verkehrswachstums wieder kompensiert. „Die Industrie baut immer effizientere Motoren, die weniger verbrauchen könnten – leider kommt dieser Fortschritt viel zu selten beim Kunden an, da viele Autos immer schwerer und leistungsstärker wurden”, so Troge. Der UBA -Präsident kommentiert: „Viele Autofahrerinnen und Autofahrer klagen über hohe Spritpreise, reagieren bisher aber nur verhalten auf die hohen Preise, obwohl es sich für sie finanziell lohnen würde”. In diesem Jahr nahm der Diesel-Absatz in Deutschland - verglichen mit dem Zeitraum Januar bis Mai 2007 - sogar um fast fünf Prozent zu, während der Benzin-Absatz im selben Zeitraum um 3,7 Prozent sank. Wirksamer Klimaschutz ist nur mit einer umfassenden Verringerung des Kraftstoffverbrauchs zu erzielen: sparsamere und kleinere Autos, öfter den öffentlichen Personenverkehr nutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen, diese Maßnahmen helfen weiter. „Mit einer klimafreundlichen Mobilität lässt sich bares Geld sparen. Wer mit Bus oder Bahn zur Arbeit fährt, der zahlt in der Regel ein Drittel weniger als mit dem eigenen Auto”, so Troge. Auch mit der richtigen – energiesparenden – Nutzung des Autos lässt sich viel für die Umwelt, den Klimaschutz und die Haushaltskasse tun. Doch sparsam fahren will gelernt sein: Autofahrerinnen und Autofahrer wissen über den realen Kraftstoffverbrauch ihres Pkw und die Abhängigkeit vom eigenen Fahrverhalten oft zu wenig. Troge: „Viele Autofahrer glauben, sie würden schon heute optimal fahren. Umso überraschter sind sie, nachdem sie an einem Training für einen Sprit sparenden Fahrstil teilnahmen.” Hier neun goldene Regeln für alle, die gleich mit dem Spritsparen anfangen wollen:
Besseres Bremsverhalten bei Nässe, sparsamer und leiser Der Blaue Engel für lärmarme und Kraftstoff sparende Reifen geht jetzt mit neuen und ambitionierten Vorgaben für Umwelt, Gesundheit und Wirtschaftlichkeit an den Start und greift damit den ab 2012 geltenden EU-Grenzwerten vor. Die Vergabegrundlage des Blauen Engel verlangt den Reifen einiges ab: Sie müssen lärmarm sein und wenig Kraftstoff verbrauchen, was auch dem Geldbeutel der Autofahrer zugute kommt. Zudem müssen die mit dem Blauen Engel ausgezeichneten Reifen dafür sorgen, dass das Fahrzeug beim Bremsen auf nasser Fahrbahn rasch zum Stehen kommt. Auch der Gesundheitsschutz spielt eine große Rolle: Beim Beschleunigen, Fahren und Bremsen reiben sich die Reifen „auf” - es entsteht Staub, der so genannte Abrieb. Um die schädlichen Wirkungen des Abriebs zu verringern, sollten die Reifen so geschaffen sein, dass sie möglichst wenig davon erzeugen. Außerdem sollte der Abrieb so wenig gesundheitsschädigende Stoffe wie möglich enthalten - etwa Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die in großen Mengen Krebs verursachen können. Es gibt noch einen Vorteil: Ein Reifen mit wenig Abrieb hält länger. Ab dem Jahr 2012 gelten für Reifen in Europa neue gesetzliche Anforderungen an den Rollwiderstand, das Bremsverhalten bei Nässe und strengere Grenzwerte für das Rollgeräusch. Der Blaue Engel greift diese Entwicklung vorzeitig auf - und geht noch darüber hinaus. Denn schon jetzt müssen die Anwärter für das Umweltzeichen im Durchschnitt einen 20 Prozent geringeren Rollwiderstand und eine um 25 Prozent bessere Verzögerung auf nasser Fahrbahn aufweisen als die neuen EU-Grenzwerte es für 2012 vorsehen. Außerdem dürfen die Rollgeräusche Blauer Engel-Reifen - egal in welcher Breite - nicht lauter als 70 Dezibel (dB(A)) sein. „Die neuen EU-Grenzwerte für den Rollwiderstand bei PKW-Reifen sind wenig ambitioniert. Der Blaue Engel legt hier einen strengeren Maßstab an”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). „Dieser Unterschied kann leicht 5 Prozent weniger Kraftstoffverbrauch ausmachen. Umgerechnet bedeutet dies für den durchschnittlichen Autofahrer um etwa 50 Euro geringere Kraftstoffkosten im Jahr oder etwa 250 Euro für ein ganzes Reifenleben”, so Holzmann. Umweltfreundliche, sichere und sparsame Reifen, die all diese Anforderungen erfüllen, gibt es bereits zu kaufen. Das Problem ist allerdings, dass man sie oft schwer erkennen kann. Hier will der Blaue Engel den Kundinnen und Kunden helfen. „Ich hoffe, die Reifenhersteller setzen künftig verstärkt auf den Gesundheits- und Umweltschutz ”, betont der UBA-Vizepräsident. Reifenhersteller, die das Umweltzeichen für lärmarme und Kraftstoff sparende Reifen nutzen möchten, können beim RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. einen Antrag stellen.
Verbraucher brauchen bessere Informationen Wie viel Kohlenstoffdioxid (CO2) ein Pkw ausstößt, ist den Käufern eines Neuwagens oft nicht ersichtlich. Das Umweltbundesamt (UBA) befürwortet daher neue Kennzeichnungen für Pkw, die den Verbrauch sowie CO2-Ausstoß auf den ersten Blick verständlich machen. „Gerade jetzt hat die Einführung einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung neuer Pkw größte Bedeutung. Die seitens der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturpakete umfassen unter anderem eine zeitlich begrenzte Befreiung von der Kfz-Steuer für Neuwagen sowie eine Abwrackprämie für Altfahrzeuge und die Einführung einer CO2-bezogenen Kfz-Steuer ab Mitte 2009. Damit haben Autokäufer jetzt einen besonders großen Informationsbedarf in Hinblick auf effiziente Pkw”, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. Die bisherige Kennzeichnung zum Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen neuer Pkw, die seit November 2004 in Deutschland Pflicht ist, beeinflusst die Entscheidung der Autokäufer bisher nur unwesentlich. Die Angabe der Verbrauchswerte in Liter pro 100 gefahrene Kilometer und des CO2-Ausstosses in Gramm pro Kilometer reicht nicht aus. Es fehlt eine verständliche und anschauliche Darstellung direkt am Fahrzeug mit Vergleichsangaben zu anderen Pkw, die der Einordnung dienen, wie effizient das Auto wirklich ist. Um Anreize für den Kauf verbrauchsgünstiger und damit CO2-emissionsarmer Pkw zu verstärken, erarbeitete das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ( BMWi ) eine verbraucherfreundliche und übersichtliche Kennzeichnung, deren Muster bereits für Glühlampen, Waschmaschinen und Kühlschränkegilt (siehe Abbildung). Das UBA befürwortet den Vorschlag und tritt dafür ein, diese Kennzeichnung sofort verbindlich zu machen. Dessau-Roßlau, 30.01.2009
Um die Umwelt- und Klimaziele der EU im Verkehrssektor mittelfristig erreichen zu können, scheint eine Limitierung der CO2 -Emissionen von Nutzfahrzeugen notwendig zu werden. Für PKW ist eine entsprechende Limitierung der CO2-Flottenemission bereits eingeführt, nachdem die Angabe des Kraftstoffverbrauchs bzw. der CO2-Emissionen für solche Fahrzeuge seit einigen Jahren zum Standard gehört. Veröffentlicht in Texte | 86/2013.
Der im Autohaus angegebene Kraftstoffverbrauch bei Pkw- und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) wird im Fahrzyklus auf dem Rollenprüfstand ermittelt. Der tatsächliche Kraftstoffverbrauch bei der Nutzung auf der Straße ist jedoch oft viel höher, was beim Verbraucher zu Irritationen führt. Das Umweltbundesamt hat deshalb die Abweichung zwischen offiziellen und realen Verbrauchswerten von europäischen Pkw anhand von 12 Datenquellen mit ca. 1,4 Mio. Fahrzeugen untersuchen lassen. Hierbei wurde eine neue Methode zur Ermittlung und Modellierung des realen Kraftstoffverbrauchs und der CO2 -Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen erarbeitet und die Modelle HBEFA (Handbuch Emissionsfaktoren) und TREMOD (Transport Emission Model) aktualisiert. Veröffentlicht in Texte | 231/2020.
Im Rahmen des Projektes „Entwicklung eines Modells zur Berechnung der Luftschadstoffemissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Verbrennungsmotoren in mobilen Geräten und Maschinen“1, wurde von IFEU das Modell „TREMOD-MM“ (TREMOD Mobile Machinery) erstellt ([IFEU 2004]). Mit diesem Modell kann eine detaillierte Berechnung der Emissionen von mobilen Geräten und Maschinen in der Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Forstwirtschaft und Grünpflege sowie der Sport- und Fahrgastschifffahrt durchgeführt werden. Dabei werden stark differenzierte Daten u. a. zur Altersstruktur, Motorleistung, Nutzung und zum Emissionsverhalten berücksichtigt. Somit ist es möglich, die Emissionen für verschiedene Szenarien in hohem Detaillierungsgrad zu berechnen. Veröffentlicht in Texte | 28/2010.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium Internationale Klimaschutzprojekte nach strengen Kriterien ausgewählt Die Bundesregierung gleicht die Treibhausgasemissionen ihrer Dienstreisen vollständig aus. Dabei werden die Emissionen der Pkw-Fahrten und Flugreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von insgesamt 116 Ministerien und Bundesbehörden ermittelt und durch anspruchsvolle internationale Klimaschutzprojekte kompensiert. Das Umweltbundesamt (UBA) hat für alle 2018 angefallenen Dienstreisen und -fahrten Emissionsminderungsgutschriften in Höhe von rund 300.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) erworben. Die Kosten für die Kompensation belaufen sich auf insgesamt 1,7 Millionen Euro. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Es ist wichtig, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz mit gutem Beispiel vorangeht. Darum versuchen wir, Flugreisen so gut wie möglich zu vermeiden. Für den Austausch zwischen Bonn und Berlin zum Beispiel reichen oft auch Videokonferenzen. Und im Reisekostenrecht des Bundes soll nicht mehr nur der Preis ausschlaggebend sein, sondern auch die Umweltfreundlichkeit des Verkehrsmittels. Das wird zu mehr Bahnfahrten und weniger Flügen führen. Wo sich Flüge nicht vermeiden lassen, kompensieren wir durch Klimaschutzprojekte. Dabei legen wir Wert auf hochwertige Projekte, die einen echten Mehrwert für den Klimaschutz bringen.“ Durch den Einkauf der Emissionsminderungs-Gutschriften werden internationale Klimaschutzprojekte gefördert. Diese helfen, CO2 an einer anderen Stelle einzusparen und in Ländern, in denen die erneuerbaren Energien noch ganz am Anfang stehen, Projekte anzuschieben. Zu den ausgewählten Projekten gehört die Produktion von Energie durch Biomasse , z.B. in Haushalten in Nepal und Bangladesch. Aber auch moderne und effiziente Kochöfen in ländlichen Regionen Sambias und Äthiopien sind im Projektportfolio der Bundesregierung. Für die ausgesuchten Projekte gilt der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (engl. Clean Development Mechanism, kurz CDM). Teil der Prüfung von Projekten im CDM ist insbesondere die Bestätigung der „Zusätzlichkeit“, d.h. dass die Emissionsreduktionen nicht schon sowieso, also ohne das CDM-Projekt, erzielt worden wären. Das UBA prüft die Einhaltung weiterer Qualitätskriterien, um die Hochwertigkeit der Projekte zu gewährleisten. So sollten sie auch über Co-Benefits verfügen. Co-Benefits sind z. B. der Ressourcenschutz, die Stärkung von Arbeitsplätzen vor Ort oder der Gesundheitsschutz. „Mit der Kompensation wollen wir einen Mehrwert schaffen, der über den reinen Ausgleich von Treibhausgasemissionen hinausreicht. Die Qualitätskriterien beim Auswahlprozess orientieren sich an den Ansätzen des deutschen Klimaschutzplans 2050 und an den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen, den Sustainable Development Goals. Dazu zählen zum Beispiel die Förderung von Kochöfen in Sambia“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Das UBA ist mit der gesamten Abwicklung der Dienstreisekompensation beauftragt. Hierfür berechnet das UBA die Treibhausgasemissionen, die sich aus den Wegstrecken per Flugzeug und den Kraftstoffverbräuchen der Dienstwagen ergeben. Für Flugreisen wurde der CO2-Ausstoß dreifach bewertet, um die besondere Klimawirksamkeit des Luftverkehrs einschließlich sogenannter nicht CO2-Effekte zu berücksichtigen; diese entstehen dadurch, dass auch der von Flugzeugen ausgestoßene Wasserdampf zum Klimawandel beiträgt. Für Bahnreisen bucht der Bund „Grüne Tickets“, für die derzeit keine Kompensation erfolgt, da für diese Fahrten Strom aus erneuerbaren Energien verwendet wird. Das UBA greift das Thema auch im aktuellen Magazin „Schwerpunkt: Fliegen“ auf. In knapper und verständlicher Form stellt das Magazin die Umweltwirkungen des Flugverkehrs dar, zeigt die Lärmwirkungen auf und informiert zu Möglichkeiten der Kompensation der Treibhausgasemissionen. Das Heft ist hier zum Download verfügbar.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Anbieter von Klimaschutzprojekten aus der ganzen Welt können sich für das Kompensationsverfahren bewerben Die Bundesregierung stellt erneut ihre Dienstreisen klimaneutral. Die Emissionen sollen über hochwertige Klimaschutzprojekte kompensiert werden. Dafür will die Bundesregierung für das Jahr 2015 insgesamt 203.630 Emissionsgutschriften kaufen und unwiderruflich stilllegen. Klimaschonendes Handeln – Vermeiden, Reduzieren, Kompensieren – hat damit auch für Dienstreisen weiterhin einen festen Platz. Bereits 2014 wurden über 100.000 Emissionsgutschriften erworben und stillgelegt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Je weniger wir fliegen, desto besser für Umwelt und Klima. Wenn es sich aber nicht vermeiden lässt, dann hilft zumindest eine Kompensation der entstandenen CO2-Emissionen. Wir rufen daher abermals nationale und internationale Anbieter von Klimaschutzprojekten auf, uns Gutschriften aus anspruchsvollen Klimaschutzprojekten anzubieten.“ Die Bundesregierung hatte sich Anfang 2015 darauf verständigt, die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten ab Beginn der laufenden Legislaturperiode zu kompensieren. Dazu zählen die Pkw-Fahrten und Flugreisen von 110 Ministerien und Behörden. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes ( UBA ): „Wir legen bei der Auswahl der Klimaschutzprojekte den Fokus auf Maßnahmen, die einen besonders hohen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten. Damit reicht die Kompensation der Dienstreisen über den reinen Ausgleich von Treibhausgasemissionen hinaus. Die Qualitätskriterien für die Auswahl der Klimaschutzprojekte orientieren sich an den Festlegungen des deutschen Klimaschutzplans 2050 und den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.“ Für das Jahr 2015 startet das UBA jetzt das Verfahren zum Ankauf der 203.630 Emissionsgutschriften aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, kurz CDM) des Kyoto-Protokolls. Er erlaubt es Industriestaaten, in gemeinsamen Projekten mit Entwicklungsländern, Klimaschutz in konkreten Projekten außerhalb des eigenen Landes umzusetzen. Das UBA prüft alle angebotenen Projekte auf die Einhaltung der geforderten Qualität. Der Umfang der Emissionen ergibt sich aus den Dienstreisedaten 2015. Hierzu hat das UBA für sämtliche Dienstreisen die Wegstrecken per Flugzeug und die Kraftstoffverbräuche der Dienstwagen erhoben und die Treibhausgasemissionen berechnet. Für Flugreisen wurde dabei ein Faktor von 3 auf die Kohlendioxidemissionen angesetzt, um die höhere Klimawirksamkeit des Luftverkehrs zu berücksichtigen.
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