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Treibhausgasemissionen 2017 leicht gesunken

Umweltbundesamt übermittelt finale CO2-Berechnungen an EU-Kommission. 2017 wurden in Deutschland insgesamt 906,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Das sind 4,4 Millionen Tonnen bzw. 0,5 Prozent weniger als 2016 und 27,5 Prozent weniger im Vergleich mit 1990. Dies zeigen Ergebnisse der Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) jetzt an die Europäische Kommission übermittelt hat. „Bis 2030 müssen die Emissionen gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden, bis 2040 um 70 Prozent. Aber vor allem der Verkehrssektor bewegt sich weiterhin in die falsche Richtung. Die Emissionen sind erneut gestiegen und liegen nun schon zwei Prozent über den Emissionen des Jahres 1990. Immer mehr Fahrzeuge, immer mehr Güter auf der Straße und immer größere und schwerere Autos führen natürlich auch zu steigenden Emissionen. Hier muss nun endlich etwas passieren“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Insgesamt emittierte der Verkehrssektor 2017 fast 168 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Den größten Anteil daran (über 96 Prozent) hat der Straßenverkehr, dessen Emissionen 2017 um 2,1 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente anstiegen. Die deutlichsten Minderungen erreichte mit 19,5 Millionen Tonnen die Energiewirtschaft. Trotz weiterhin sehr hohem Überschuss im Stromaußenhandel sanken hier die Emissionen durch den verringerten Einsatz von Steinkohle, infolge gestiegener Nutzung erneuerbarer Energieträger (insbesondere der Windkraft) sowie durch Stilllegungen bzw. Überführungen in die Sicherheitsbereitschaft von Kraftwerkskapazitäten deutlich auf nun 313 Millionen Tonnen. In der Landwirtschaft sanken 2017 ebenfalls die Treibhausgasemissionen  leicht gegenüber dem Vorjahr auf 66 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Das sind 0,4 Prozent weniger als im Vorjahr und 16,3 Prozent weniger als 1990. Ausschlaggebend ist ein geringerer Einsatz von mineralischen Düngern. Im Bereich der industriellen Prozesse stiegen die Emissionen dagegen um 2,5 Prozent auf insgesamt 64 Millionen Tonnen gegenüber dem Vorjahr an, dominiert durch die gute konjunkturelle Entwicklung in der Metall- und der Zementindustrie.  Die Entwicklungen in den anderen Branchen heben sich gegenseitig nahezu auf. Mit 88 Prozent dominierte auch 2017 Kohlendioxid (CO 2 ) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH 4 )  mit 6,1 Prozent und Lachgas (N 2 O) mit 4,2 Prozent, Hauptquelle ist hier die Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 24,2 Prozent, Methan um 54,3 Prozent und Lachgas um 41,3 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,7 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Hier verläuft die Entwicklung weniger einheitlich: In Abhängigkeit von der Einführung neuer Technologien sowie der Verwendung dieser Stoffe als Substitute sanken die Emissionen von Schwefelhexafluorid (SF6-) bzw. Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) seit 1995 um 34,4 bzw. 88,9 Prozent. Die Emissionen der halogenierten FKW (H-FKW) sind seitdem um 32,2 Prozent anstiegen. Die Änderungen gegenüber der veröffentlichten ersten Schätzung der THG-Emissionen für 2017 (siehe Pressemitteilung 08/2018 vom 27.03.2018 ) gehen auf Aktualisierungen der damals vorliegenden vorläufigen statistischen Informationen zurück. Die aktuellen detaillierten Übersichten der Treibhausgasemissionen 1990 – 2017 finden Sie unter http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art07_inventory/ghg_inventory/envxd4xlg . Die Nahzeitprognose für die Treibhausgasemissionen 2018 wird im März 2019 vorgelegt.

Teil 1

Das Projekt "Teil 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Industriebetriebslehre und Industrielle Produktion (IIP), Lehrstuhl für Energiewirtschaft durchgeführt. Aufgrund der ambitionierten europäischen und nationalen Klimaschutzziele befindet sich Deutschland In einem Umbau der Energieversorgung. Dieser Umbauprozess soll die Dekarbonisierung des Stromsektors gewährleisten und dabei die Aspekte einer hohen Versorgungssicherheit sowie einer kostengünstigen Energieversorgung berücksichtigen. Eine zeitgleiche und weitgehende Dekarbonisierung des Stromsektors kann die Versorgungssicherheit in Süddeutschland gefährden, weil die erneuerbaren Strom-erzeugungszentren besonders im Norden der Bundesrepublik, große Nachfragezentren aber auch in Suddeutschland liegen. Übergeordnetes Ziel des vorliegenden Forschungs-vorhabens ist die Untersuchung der langfristigen Versorgungssicherheit in Süddeutschland unter Berücksichtigung des europäischen Auslandes. Ökonomisch und klimapolitisch bedingte Kraftwerksstilllegungen und mögliche Engpässe im deutschen Übertragungsnetz sollen ebenfalls bzgl. ihrer Rolle für die Versorgungssicherheit analysiert werden. Dabei werden besonders die Akzeptanz der Bevölkerung, Lastflexibilisierungsmaßnahmen, Speichertechnologien und die Entwicklung der Stromnachfrage, die bei Sektorkopplung u. a. durch die Ausbreitung der Power-to-X-Technologien und der Elektromobilität zunehmen kann, betrachtet. Für die umfangreiche und detaillierte Analyse der Versorgungssicherheit werden drei Modelle aus zwei Instituten gekoppelt. Durch mehrere Iterationen dieser Modelle können robuste Ergebnisse ermittelt werden, die u. a. einen Kapazitätsausbau sowie einen entsprechenden Netzausbau enthalten. Auf dieser Basis sollen Auswertungen zur Versorgungssicherheit in Süddeutschland vorgenommen und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.

Untersuchungen zu Einwirkungen von innen und außen während des Nachbetriebs (AP 2 aus dem Vorhaben 3616R01320)

Das Projekt "Untersuchungen zu Einwirkungen von innen und außen während des Nachbetriebs (AP 2 aus dem Vorhaben 3616R01320)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt.

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks GKN1

Das Projekt "Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks GKN1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks KKP1

Das Projekt "Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks KKP1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Einfluss von Rückbaustrategie, -verfahren und Messtechnik beim Rückbau von Kernkraftwerken auf die Freigabe

Das Projekt "Einfluss von Rückbaustrategie, -verfahren und Messtechnik beim Rückbau von Kernkraftwerken auf die Freigabe" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Der Großteil der bei Stilllegung und Abbau von Kernkraftwerken anfallenden Stoffe ist nicht oder nur so leicht kontaminiert, dass er nach Durchlaufen eines behördlich genehmigten Freigabeverfahrens freigegeben wird. Wird ein Stoff nicht freigegeben, verbleibt er i.d.R. als radioaktiver Abfall. Welche Mengen an freigebbaren Stoffen und Abfall (konventionell/nuklear) anfallen, wird von der gewählten Rückbaustrategie, den verwendeten Rückbau- und Dekontaminationstechnologien, den gewählten Abbauverfahren und der eingesetzten Messtechnik bei der radiologischen Vorkontrolle beeinflusst. Untersuchungsbedarf besteht auch hinsichtlich der Frage in welcher Weise und in welchem Umfang etwa Planungen, Rückbauprozesse und Aspekte der messtechnischen Erkennung von Radioaktivität, die bei Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken anfallende Stoffströme zur Freigabe beeinflussen und wie stark die Menge freigebbarer Stoffe davon abhängt. Im Rahmen des Vorhabens sollen alle Aspekte, die Einfluss auf die Menge an freigebbaren Stoffen haben, sowie ihre Gewichtung und gegenseitige Beeinflussung systematisch untersucht werden.

Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken

Das Projekt "Klimaschutz und die rechtliche Zulässigkeit der Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Heinemann & Partner Rechtsanwälte durchgeführt. Das Vorhaben soll die rechtliche Zulässigkeit von Stilllegungen von Braun- und Steinkohlekraftwerken (BK- und SK-KW) klären. Die deutschen Klimaschutzziele sehen vor, dass die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Ein wesentlicher Minderungsbeitrag entfällt auf die Energiewirtschaft, für die der Klimaschutzplan ein Minderungsziel von 61-62 % bis 2030 vorsieht. Für die Umsetzung kommen verschiedene Alternativen in Betracht. So könnten bis 2030 entweder nahezu alle BK-KW stillgelegt werden oder - um die Belastungen des Transformationsprozesses breiter zu verteilen - alle Kohlekraftwerke (BK- und SK-KW) mit einer Betriebsdauer von dann mehr als 40 Jahren. Eine weitere denkbare Alternative ist eine Begrenzung der Auslastung installierter BK- und SK-KW. An diese Instrumentenoptionen knüpfen sich eine Vielzahl juristischer Fragen, etwa - inwieweit genehmigte Anlagen stillgelegt bzw. in ihrer Auslastung beschränkt werden können - welches die entscheidenden Anknüpfungspunkte für die Stilllegungsreihenfolge sind - inwieweit gegenläufige Interessen, wie die Sicherstellung von Versorgungssicherheit, die Dämpfung des Strukturwandels oder die geringere Leistungsfähigkeit kleiner Betreiber vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes berücksichtigt werden können und - was aus dem Erfordernis des mildesten Mittels für die Instrumentenauswahl folgt, die durch das Vorhaben geklärt werden sollen.

Teilvorhaben: FhG-ISI

Das Projekt "Teilvorhaben: FhG-ISI" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung durchgeführt. Das Ziel der Analyse ist die Untersuchung der Versorgungssicherheit in Deutschland, insbesondere in Süddeutschland, vor dem Hintergrund der Abschaltung weiterer Kernkraftwerkskapazitäten in den nächsten Jahren sowie einem steigendem Anteil an dargebotsabhängigen erneuerbaren Energien. Die bisherigen Analysen zu diesem Thema werden um drei wesentliche Punkte ergänzt: - Integration verschiedener Marktdesignoptionen in Deutschland und den europäischen Nachbarländern, - Integration der europäischen Marktkopplungsmechanismen, - Berücksichtigung des Beitrags der Nachfrageflexibilisierung zur Versorgungssicherheit. Um die offenen Fragen zu beantworten, werden verschiedene Modellansätze gekoppelt, welche in den jeweiligen Teildisziplinen ihre Stärken besitzen. Durch die Kopplung der bewährten Modellansätze ist es erstmals möglich, bisher nicht untersuchte Aspekte zum Thema Versorgungssicherheit in Süddeutschland detailliert zu adressieren. Die Auswahl der Modelle erfolgt in Funktion der definierten Zielsetzungen: Die Modelle des Fraunhofer ISI (FORECAST und eLOAD) werden für die Projektion der jährlichen Stromnachfrage und die Berechnung stündlicher Lastkurven und Nachfrageflexibilitäten eingesetzt. Letztere dienen als Eingangsdaten für die Modelle ELMOD und PowerACE EU, welche in einem iterativen Verfahren die Investitionen in neue Kraftwerke sowie deren Einsatz und den Ausbau der Netzkuppelstellen vornehmen. Darüber hinaus koordiniert das ISI die Verwertung der Projektergebnisse.

Untersuchungen zur Planung und zur Umsetzung des Abschlusses der Stilllegung von Kernkraftwerken in Deutschland

Das Projekt "Untersuchungen zur Planung und zur Umsetzung des Abschlusses der Stilllegung von Kernkraftwerken in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Im Rahmen des Vorhabens soll der Abschluss der Stilllegung von deutschen Kernkraftwerken erforscht werden. Im Vordergrund steht eine Bilanzierung von Zeitrahmen, Arbeitsaufwand, Strahlenexposition, Ableitungen und Reststoff-, bzw. Abfallaufkommen, die auf Basis der verfügbaren Informationen erfolgt, die über die Laufzeit der Stilllegungsprojekte gesammelt wurden oder über öffentlich zugängliche Unterlagen zur Verfügung stehen. Durch die Auswertung dieser Bilanzierung können Tendenzen mit Blick auf aktuelle und künftige Stilllegungsprojekte aufgezeigt werden. Dabei wird die anfängliche Planung vor Beginn der Stilllegung dem tatsächlichen bzw. letzten Stand gegenübergestellt. Es soll ferner untersucht werden, welche Faktoren den Abschluss der Stilllegung beeinflusst haben oder beeinflussen und inwieweit und aus welchen Gründen ursprünglich verfolgte Planungen im Laufe der Projekte angepasst wurden. Folgende Arbeiten sollen im Vorhaben durchgeführt werden: - Sammlung und Zusammenstellung verfügbarer Informationen zum Abschluss der Stilllegung von deutschen Kernkraftwerken, - Bilanzierung charakteristischer Kenngrößen der Stilllegungsprojekte, - Vergleich der Ursprungsplanung mit dem letzten Stand oder der finalen Umsetzung, ggf. mit Analyse von technischen, regulatorischen und gesellschaftlichen Einflussfaktoren - Einordnung der Situation beim Abschluss der Stilllegung in Deutschland in den internationalen Kontext durch Teilnahme an internationalen Workshops, Arbeitsgruppen und Konferenzen.

Analyse und fachliche Bewertung von Maßnahmen beim Nachbetrieb von Kernkraftwerken, beim Betrieb von Forschungsreaktoren und bei kerntechnischen Anlagen in Stilllegung nach § 7 AtG

Das Projekt "Analyse und fachliche Bewertung von Maßnahmen beim Nachbetrieb von Kernkraftwerken, beim Betrieb von Forschungsreaktoren und bei kerntechnischen Anlagen in Stilllegung nach § 7 AtG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Mit diesem Vorhaben werden die mit den Vorläufervorhaben, zuletzt 3613R03501, begonnenen Arbeiten zur Unterstützung des BMUB bei seiner gesetzlichen Aufgabe der Bundesaufsicht hinsichtlich der Stilllegung fortgesetzt und erweitert auf den Betrieb von Forschungsreaktoren und den Nachbetrieb von Kernkraftwerken (KKW). 1. Unterstützung der Bundesaufsicht bei der Bearbeitung von fachlichen Fragestellungen im Rahmen der Stilllegungsverfahren, wie - Anwendung des Standes von Wissenschaft und Technik in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren - Erstellung von Statusberichten zu den einzelnen Stilllegungsvorhaben und Aufbau/Pflege von stilllegungsbezogenen Datenbanken. 2. Unterstützung der Bundesaufsicht bei der Bearbeitung von fachlichen Fragestellungen im Rahmen des Nachbetriebs von KKW, wie - Betrachtungen zu sicherheitstechnischen Aspekten des langfristigen Nichtleistungsbetriebs bis zur Brennstofffreiheit von KKW - Bewertung besonderer Vorkommnisse und deren Übertragbarkeit - Verfolgung von bundesweiten Aktivitäten für den Nichtleistungsbetrieb. 3. Unterstützung der Bundesaufsicht bei der Bearbeitung von fachlichen Fragestellungen zum Betrieb von Forschungsreaktoren, wie - Anwendung des Standes von Wissenschaft und Technik in Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren - Bewertung besonderer Vorkommnisse national und international. 4. Sicherheitstechnische Untersuchungen, wie die fachliche Bewertung von Stilllegungskonzepten und Forschungsergebnissen. 5. Auswertung von Erfahrungen aus der internationalen Zusammenarbeit - Bewertung internationaler Vorgehensweisen und deren Übertragbarkeit auf deutsche Verhältnisse - Unterstützung bei der Umsetzung des Übereinkommens über die Sicherheit bei der Entsorgung im Rahmen der Stilllegung - Unterstützung bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen internationaler Verpflichtungen (z.B. IAEO, EU, OECD). 6. Öffentlichkeitsarbeit - Aufbereitung und Darstellung von Informationen über kerntechnische Anlagen in verständlicher Art.

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