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Kranich 2009–2018 (Rasterdarstellung)

Das brutplatzgenaue Kranich-Shape (krani_p.shp) ist ein Export aus der Kranich-Datenbank M-V. Seit 2011 werden die Kranich-Daten im Großvogel-Modul der Artendatenbank MultiBaseCS durch Herrn Lehrmann (AG Kranichschutz Deutschland) bearbeitet. Aus diesen Daten wurde der vorliegende Datenbestand ab dem Jahr 2008 abgeleitet (vgl. hierzu den Hinweis bei der Beschreibung des Attributs „H_ANZ“). Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ), vor.

Modell der Vogelzugdichte für Greifvögel (Thermiksegler)

- Dargestellt sind die in drei Klassenstufen unterteilten modellierten Vogelzugdichten für Thermiksegler (z. B. Greifvögel, Störche, Kraniche) innerhalb Mecklenburg- Vorpommerns. - die Einteilung der Klassen erfolgte durch Quantilbildung über die Modellergebnisse und entspricht einer geringen bis mittleren (Zone C), mittleren bis hohen (Zone B) sowie hohen bis sehr hohen (Zone A) Vogelzugdichte. - eine detaillierte Beschreibung zur Methodik findet sich in Tenhaeff M., 2024, Überprüfung und Aktualisierung des Gutachtens „Modell der Dichte des Vogelzugs“ (ILN Greifswald 1996). Abschlussbericht Datengrundlage: - Digitales Geländemodell Gitterweite 200 m (DGM200) © GeoBasis-DE / BKG 2023 - Verwaltungsgebiete 1:2 500 000, Stand 31.12.2023 (VG2500) © GeoBasis-DE / BKG 2023 - FIS Gewässer MV, Stand 2023 © LUNG M-V (27.04.2024) - CORINE Land Cover 5 ha, Stand 2018 (CLC5-2018) © Geo-Basis-DE / BKG 2023

Kranich(t)raum

Mit dem Verbundprojekt „Kranich(t)raum Goldene Aue – Perspektiven für Mensch und Natur“ sichern der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser, der NABU Sachsen-Anhalt und die Stadt Heringen/Helme gemeinsam den Helmestausee und die Goldene Aue als international bedeutsames Rastgebiet für den Kranich und viele weitere Zugvögel.

Kranich Entsorgung GmbH in Neumünster (2024)

Bei der Haupttätigkeit der Kranich Entsorgung GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.sh/50001430_975_0) handelt es sich um Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen, die nicht unter Punkt 5.4 fallen, in Erwartung einer der in den Punkten 5.1, 5.2, 5.4 und 5.6 aufgeführten Tätigkeiten mit einer Gesamtkapazität von mehr als 50 Tonnen, ausgenommen Zwischenlagerung in Erwartung der Sammlung auf der Anlage (NACE-Code: 38.12 - Sammlung gefährlicher Abfälle). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (K) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (K) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (K) in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (K) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016.Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

Kranich Entsorgung GmbH in Neumünster (2013 - 2020)

Bei der Haupttätigkeit der Kranich Entsorgung GmbH ) handelt es sich um Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d (NACE-Code: 38.12 - Sammlung gefährlicher Abfälle). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.

Schatz an der Küste - Nachhaltige Entwicklung zum Schutz der biologischen Vielfalt in der Region Vorpommersche Boddenlandschaft und Rostocker Heide, Teilvorhaben: Kranichbeobachtungsplattform

Mit dem Verbundvorhaben 'Schatz an der Küste - Nachhaltige Entwicklung zum Schutz der biologischen Vielfalt in der Region Vorpommersche Boddenlandschaft und Rostocker Heide' soll mit einer Vielzahl verschiedener Maßnahmen des Naturmanagements, der Kommunikation und Besucherlenkung zur Förderung der biologischen Vielfalt im Hotspot 29 beigetragen werden. Durch Naturmanagementmaßnahmen sollen Küstenlebensräume wiederhergestellt und nachhaltig genutzt werden. Die Kommunikationsmaßnahmen zielen darauf ab, die Identifikation der Bevölkerung mit den Naturschätzen im Hotspot zu steigern und eine naturverträgliche Besucherlenkung zu entwickeln. Der Hotspot ist einer der größten Kranichrastplätze in Zentraleuropa. Das Verbundvorhaben legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Verbindung von Naturerleben und naturnaher Erholung einerseits sowie Arten- und Biotopschutz andererseits. Um einen naturverträglichen Ausgleich dieser Belange zu gewährleisten, ist die Einrichtung einer barrierefreien Besucherplattform mit innovativen Infomodulen inmitten des Rastgebietes als besucherlenkende Maßnahme vorgesehen.

LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen 2017

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz Tiergesundheit & Tierseuchen Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2017 © rcvs / Pixabay Tierseuchenbilanz 2017: Geflügelpest in Rheinland-Pfalz Die Tierseuchensituation in Rheinland-Pfalz war im Jahr 2017 angespannter als in den Jahren da- vor. Zu Beginn des Jahres bereitete die Geflügel- pest die größten Sorgen. Die hochpathogene Va- riante des Subtyps H5N8 war zum ersten Mal in Rheinland-Pfalz Ende 2016 bei zwei Enten aus dem Kreis Ahrweiler und dem Stadtgebiet von Ko- blenz nachgewiesen worden. In den Wochen danach hat das LUA 2.226 Proben von Wildvögeln (ca. 350 Enten, Schwäne, Wild- gänse, Bussarde, Kraniche, Reiher, Tauben, u.a.) sowie von Haus-, Zoo- und Ziergeflügel (ca. 1650 Hühner, Hausgänse, Tauben, Strauße, Wellensitti- che u.a.) auf Vogelgrippe untersucht. Die hochpathogene Variante von H5N8 wurde dabei in 20 weiteren Proben von Wildvögeln aus den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Co- chem-Zell, Trier-Saarburg sowie dem Rhein-Huns- rück-Kreis nachgewiesen. Infiziert waren vor al- lem Schwäne, aber auch Enten und Möwen. Um eine Ausbreitung des Virus auf die Hausgeflügel- bestände im Land zu verhindern, galt über Wo- chen hinweg in besonders gefährdeten Regionen Stallpflicht für sämtliches Geflügel. grassierende Afrikanische Schweinepest. Dane- ben gab es eine Reihe von Erregernachweisen, die in der Tierpopulation immer wieder vorkommen können und auf die die Tierseuchenüberwachung ein genaues Auge haben muss. Insgesamt hat das LUA 2017 mehr als 286.000 Proben von Nutz-, Heim-, Zoo- und Wildtieren aus ganz Rheinland-Pfalz untersucht. Das waren zum einen Proben zur Feststellung von Erkran- kungs- und Todesursachen zum anderen solche, die im Rahmen von staatlichen Sanierungs- oder Monitoring-Programmen eingesandt wurden. Von den derzeit 54 anzeigepflichtigen und staat- lich zu bekämpfenden Tierseuchen wurden 2017 im LUA 8 nachgewiesen, darunter neben der Ge- flügelpest auch das Rinderherpesvirus (BHV1). Nach Jahren intensiver Bekämpfung hatte die EU Deutschland Anfang Juni 2017 als offiziell frei von BHV1 anerkannt. Voraussetzung dafür war gewe- sen, dass alle Reagenten aus den Beständen ent- fernt wurden. Die Symptome einer Infektion kön- nen von grippeartigen Erscheinungen bis hin zu Milchrückgang und Erkrankungen der Fortpflan- zungsorgane reichen. Die Rinderhalter können ih- ren Bestand am besten dadurch schützen, dass sie die Biosicherheitsvorgaben einhalten und beim Zu- kauf die Herkunftsbetriebe sorgfältig auswählen. Trotz dieser Vorkehrungen wurde das hoch an- steckende Virus Anfang März 2017 auch bei zwei verendeten Gänsen in einem privaten Kleinst- bestand im Landkreis Bad Dürkheim festge- stellt. Nach der Geflügelpest-Verordnung muss- ten die restlichen vier Tiere des Bestandes sowie vier Tiere eines unmittelbar angrenzenden Nach- barbestands getötet werden. Danach gab es in Rheinland-Pfalz keine Nachweise der hoch an- steckenden Variante der Geflügelpest mehr. Die Stallpflicht konnte nach und nach wieder aufge- hoben werden. Im weiteren Verlauf des Jahres verlagerte sich der Fokus der Veterinärbehörden auf andere Tier- seuchen. Mit hohem Aufwand wappnete sich das Land unter anderem gegen die in Osteuropa 2 Erfolg der Tierseuchenbekämpfung: Deutschland ist frei vom Rinderherpesvirus (BHV1). © franzl34 / Pixabay Verdacht auf Geflügelpest: 2.226 Proben von Wildvögeln hat das LUA im Jahr 2017 im Labor untersucht. © LUA Wie schwierig es ist, den Status „frei von BHV1“ aufrecht zu erhalten, zeigen zwei Fälle im nördli- chen Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr. In ei- nem Bestand mit rund 50 Milchkühen mussten nach BHV1-Untersuchungen insgesamt sieben Tiere umgehend aus dem Bestand entfernt wer- den, weil sie als mögliche Überträger des Virus identifiziert worden waren. Im zweiten Fall wurden von 652 Tieren rund zwei Drittel positiv getestet. Alle Rinder des Bestandes mussten getötet werden, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern.übertragbar, weshalb der Nachweis bei 7 veren- det aufgefunden Feldhasen vor allem die Jäger im Land hellhörig gemacht hat. Sie müssen besonde- re Vorsicht beim Umgang mit Fallwild und beim Zerlegen walten lassen. Tularämie äußert sich beim Menschen durch Geschwüre an der Eintritts- stelle des Erregers, es folgen grippeähnliche Sym- ptome wie Fieber, Lymphknotenschwellungen, Schüttelfrost sowie Kopf- und Gliederschmerzen. Die Erkrankung kann mit Antibiotika erfolgreich behandelt werden. Von den derzeit 23 meldepflichtigen Tierkrank- heiten sind im vergangenen Jahr 16 nachgewie- sen worden, unter anderem die Ansteckende Ge- bärmutterentzündung bei Stuten, die zu Aborten führt und gegen die es keine Impfung gibt. Fest- gestellt wurde auch das Schmallenberg-Virus, das vor Jahren einmal die Landwirte und die Veteri- närverwaltung in Atem gehalten hatte und nach wie vor in der Wiederkäuer-Population kursiert. Im Jahr 2017 wurde es bei einer Ziege sowie zwei Ziegen-Feten festgestellt, mitsamt den typischen Missbildungen an Gliedmaßen, Kopf und Gehirn.Afrikanische Schweinepest: Auf den Ernstfall vorbereitet Anders als das Schmallenberg-Virus ist die Ha- senpest (Tularämie) durchaus auf den MenschenFür den Menschen ist der Erreger ungefährlich, bei infizierten Haus- und Wildschweinen führt die Das Land rüstet sich für einen möglichen Aus- bruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Denn die Tierseuche breitet sich in vielen Ländern Osteuropas (unter anderem in Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien und neu in Ungarn) un- ter Wildschweinen, aber auch in Hausschweinebe- ständen immer weiter aus. So besteht die Gefahr, dass das Virus seinen Weg auch nach Deutschland und Rheinland-Pfalz findet. 3 Seuche dagegen innerhalb weniger Tage unwei- gerlich zum Tod. Einen Impfstoff gibt es nicht. Bricht die hochansteckende Seuche unter Wild- schweinen in Rheinland-Pfalz aus, würden die Tie- re im sogenannten Gefährdeten Gebiet verstärkt bejagt und beprobt. Infiziertes Fallwild müsste in Wald und Feld verstärkt gesucht werden, um die potentiellen Infektionsherde zu beseitigen. Ein Ausbruch bei Wildschweinen hätte auch ver- heerende Folgen für die Hausschweinbestän- de und den Markt für Schweinefleisch. Beim Aus- bruch in einem Hausschweinebestand müssten alle Tiere des Betriebes getötet werden, um die Ausbreitung des Erregers einzudämmen. Auch für die Landwirte im Umkreis wären die Folgen gravie- rend, denn es dürfte grundsätzlich weder mit Tieren noch mit Schweinefleischprodukten aus der Umge- bung des Ausbruchs gehandelt werden. amt. Dort kann der Erreger labordiagnostisch nachgewiesen werden. Allein von Januar 2018 bis Mitte Mai 2018 hat das LUA 289 Proben von Wildschweinen auf Afrikanische Schweinepest un- tersucht, davon 115 Proben von so genanntem Fallwild (tot aufgefundene Tiere). Im Vorjahres- zeitraum waren es ganze 36 Proben gewesen, da- von 10 Proben von Fallwild. Im gesamten Jahr 2017 wurden 304 Proben untersucht, davon 71 Proben Fallwild. Glücklicherweise wurde in keiner Probe das ASP-Virus festgestellt. Darüber hinaus, gibt es in Rheinland-Pfalz ein „Handlungsprogramm Schwarzwild“, das darauf abzielt, die Wildschweinpopulation vorsorglich zu reduzieren. Eine Abfrage bei den Forstämtern hat ergeben: In den nicht verpachteten Staatswaldre- vieren war die Jagdstrecke – also die Zahl der er- legten Tiere – beim Schwarzwild zum Stichtag 31. Dezember 2017 rund ein Drittel höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Zu dieser Ent- wicklung hat auch der Verzicht auf die Erhebung von Jagdbetriebskosten für private Jägerinnen und Jäger im Staatswald sowie die Möglichkeit der ganzjährigen Bejagung von Wildschweinen – mit Ausnahme von Muttertieren, die abhängige Frischlinge führen – beigetragen. Mehrere Infektionswege Wildschwein im Wald. © Wikimedia Commons Hausschweine stecken sich an, wenn der Erre- ger in den Stall eingetragen wird. Neben der Bio- sicherheit im Schweinestall ist deshalb die Früh- erkennung in der Wildschweinpopulation von besonderer Bedeutung. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Jägerschaft mit einer Prämie: Für die Beprobung von tot aufgefundenen Tiereen er- halten Jägerinnen und Jäger jeweils 50 Euro. Ge- sund erlegte Tiere sind mit hoher Wahrscheinlich- keit nicht infiziert, da die Seuche sehr schnell tötet. Außerdem trägt das Land künftig die Kosten für den Versand der Probe ins Landesuntersuchungs- 4 Neben der natürlichen Ausbreitung des Erregers von Schwein zu Schwein besteht ein hohes Risiko, dass er über infizierte Lebensmittel in die rhein- land-pfälzische Wildschweinpopulation eingetra- gen wird. Das Virus hält sich sowohl in gekühltem als auch in gefrorenem, gepökeltem und geräu- chertem Fleisch oder in Wurst bis zu 400 Tage. Werden kontaminierte Speisereste in frei zugäng- lichen Mülleimern an Autobahnraststätten ent- sorgt oder unterwegs achtlos weggeworfen, be- steht die Gefahr, dass die hochinfektiöse Seuche eingeschleppt wird. Im ungünstigen Fall reicht ein Wurstbrot aus, um die hiesigen Wild- und Haus- schweine anzustecken. Vor allem an Autobahn- raststätten wird auf Plakaten in mehreren Spra- chen auf die Gefahr hingewiesen. Für Essensreste Aufmerksam: Die Veterinärbehörden rüsten sich für einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest. Ein Nachweis bei Hausschweinen hätte gravierende Folgen für Tiere, Landwirte und den Handel. © Federico Rostagno / Fotolia stehen geschlossene Container bereit, die Wild- schweine weder öffnen noch umwerfen können. Die Jäger wiederum wurden darauf hingewie- sen, dass sie mit unbehandelten Trophäen aus in- fizierten Gebieten den Erreger der Afrikanischen Schweinepest von ihrer Jagdreise mit nachhau- se bringen können. Bei der Jagd in Osteuropa oder Russland benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei- dung und Messer müssen unbedingt sehr gründ- lich gereinigt und desinfiziert werden. Ein einziger getrockneter Blutstropfen von einem infizierten Wildschwein kann ausreichen, um die hiesigen Tiere zu infizieren. Um ihre Schweineställe vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen, müssen Tierhalter au- ßerdem konsequent auf Hygiene achten. Dazu ge- hört unter anderem, dass keine fremden Personen den Stall betreten, vor dem Betreten die Kleidung gewechselt wird, dass keine Speiseabfälle verfüt- tert werden und dass das Futter so gelagert wird, dass es nicht durch Wildschweine mit dem Erreger kontaminiert werden kann. Veterinärverwaltungen vorbereitet In Theorie und Praxis tut das Land alles, um für ei- nen Ausbruch der ASP gewappnet zu sein. In den beiden Jahren 2017 und 2018 wurden die Veteri- närämter der Kreisverwaltungen bei gemeinsa- men Dienstversammlungen mit allen wichtigen Informationen rund um die Afrikanische Schwei- nepest versorgt. Außerdem ist im Herbst 2018 eine behördenübergreifende Krisenübung zur Be- kämpfung der Seuche geplant. Denn nur wenn im Fall der Fälle alle Rädchen ineinandergreifen, be- steht eine Chance, diese verheerende Seuche ein- zudämmen. Aujeszkysche Krankheit gefährdet Jagdhunde Die hohe Schwarzwildpopulation in Rhein- land-Pfalz erschwert nicht nur die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Falle eines Ausbruchs, sondern birgt auch das Risiko für Jagd- hunde, sich mit der Aujeszkyschen Krankheit zu infizieren. Allein im Jahr 2017 wurde die Erkran- 5

Untere Muldeaue und den dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst

EU-Nr.: DE 4239 302 und DE 4139 401 Landes-Nr.: FFH0129LSA und SPA0001LSA Jahr der Fertigstellung: 2013 Managementplan (PDF) Maßnahmen (PDF) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA. Karte 1 Potentielle natürliche Vegetation (PDF) Karte 2 Schutzgebiete (PDF) Biotoptypen: Karte 3a (PDF) Karte 3b (PDF) Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: Karte 4a (PDF) Karte 4b (PDF) Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie: Karte 5.1a (PDF) Karte 5.1b (PDF) Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie: Karte 5.2a (PDF)​​​​​​​ Karte 5.2b (PDF) Brutvögel (Arten des Anhangs I der VSRL): Eisvogel, Wachtelkönig, Kranich, Weißstorch, Fischadler, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan Karte 5.3a (PDF) Karte 5.3b (PDF) Brutvögel (Arten des Anhangs I der VSRL): Neuntöter, Spoerbergrasmücke, Mittelspecht, Schwarzspecht, Grauspecht Karte 5.4a (PDF) Karte 5.4b (PDF) Brutvögel (sonstige wertgebende Arten): Drosselrohrsänger, Flussregenpeifer, Flussuferläufer, Uferschwalbe, Gänsesäge Karte 5.5 (PDF) Karte 5.6 Zug- und Rastvög (PDF) Maßnahmen: Karte 6a (PDF)​​​​​​​ Karte 6b (PDF) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 22.01.2020

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