Das brutplatzgenaue Kranich-Shape (krani_p.shp) ist ein Export aus der Kranich-Datenbank M-V. Seit 2011 werden die Kranich-Daten im Großvogel-Modul der Artendatenbank MultiBaseCS durch Herrn Boldt (AG Kranichschutz Deutschland) bearbeitet. Aus diesen Daten wurde der vorliegende Datenbestand ab dem Jahr 2008 abgeleitet (vgl. hierzu den Hinweis bei der Beschreibung des Attributs ¿H_ANZ¿). Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ), vor.
Willkommen im Hobrechtswald auf den ehemaligen Rieselfeldern, einer sich wandelnden, wassergeprägten Erholungslandschaft im Berliner Nordosten. Die Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde erhielt als offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt eine Auszeichnung. Diese Auszeichnung wird an vorbildliche Projekte verliehen, die sich in besonderer Weise für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland einsetzen. Pressemitteilung vom 22.08.2019 Bild: Lutz Griesbach Informationen Der Frühling hält Einzug im Hobrechtswald. Es grünt, sprießt und blüht an jeder Ecke. Die Brut- und Setzzeit hat begonnen: Neuntöter, Kranich und Co. legen Eier und wärmen sie, bis ihre Küken schließlich schlüpfen. Und auch die Weidetiere des Hobrechtswaldes bringen ihre Jungen zur Welt. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten, Karte: OpenStreetMap Karte Der Hobrechtswald kann dank vielfältigem Wegenetz auf verschiedenste Arten erkundet werden; zu Fuß, mit dem Fahrrad, hoch zu Ross. Wege wie der Rieselrundweg und die Kunstpfade sind als Rundwanderwege erschlossen. Infopunkte geben Auskunft über den Hobrechtswald und helfen bei der Orientierung. Weitere Informationen Bild: SenUVK / D. Schwarz Erholungswald Der Hobrechtswald ist der jüngste und gleichzeitig der wohl ungewöhnlichste Wald Berlins. Nach gut hundertjähriger Nutzung als Rieselfeld, zeigt er sich heute als Ort der Erholung und zur Naturbeobachtung für Jung und Alt. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldweide Der Hobrechtswald ist Standort des größten Waldweideprojektes in Deutschland. Auf großen, eingezäunten und größtenteils sogar begehbaren Flächen wird seit 2011 eine extensive Waldweide mit robusten Rinder- und Pferderassen betrieben. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Lietzengraben In der Lietzengrabenniederung gibt es große Flachwasserbereiche. Während der Rieselfeldnutzung wurde der Graben für einen schnelleren Wasserabfluss begradigt und vertieft. Verschiedene Maßnahmen sorgen dafür, das Wasser wieder länger zu halten, um so u.a. die Austrocknung des Bodens zu verhindern. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Rieselfeldgeschichte Ende des 19. Jahrhunderts mussten die lichten Kiefernwälder einer Anlage von Rieselfeldern zur Versickerung der Berliner Abwässer weichen. Nach Stilllegung der Rieselfelder blieben, durch die zuletzt sehr intensive Nutzung, eine stark veränderte Landschaft und ein schadstoffbelasteter Boden zurück. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Mediathek Der Hobrechtswald zeichnet sich durch viele Attraktionen aus. Alte Rieselfeldrohre mit leuchtend blauer Spitze weisen den Weg entlang des Rieselrundwegs und kleine Stahlrohre markieren Audioguide-Stationen. (Videos, Bildergalerie, Audioguides) Weitere Informationen
Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.
Nicht nur uns Menschen, auch die biologische Vielfalt konfrontiert der Klimawandel immer öfter mit Hitze und Trockenheit. Der instabile Landschaftswasserhaushalt hat vor allem für Feuchtgebiete und Gewässer Folgen. Zum Schutz der Feuchtgebiete legte die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt schon 2012 nahe, Naturschutz, Klimaschutz und Siedlungswasserwirtschaft zu verbinden. Regenwasser zurückzuhalten, ist ein Schlüssel der Strategien Berlins zur Klimaanpassung. Vor allem in Neubauprojekten soll Regenwasser nicht mehr von versiegelten Flächen in die Kanalisation fließen, sondern vor Ort verdunsten und versickern. Das ist das Prinzip der Schwammstadt. In ihr kommt das Regenwasser der Vegetation zugute, die durch Verdunstung kühlt und Schatten spendet. Fachleute sprechen von dezentralem Regenwassermanagement. Dezentrales Regenwassermanagement Auch Berlins Abwasser ist eine wertvolle Ressource. Haushalte, Industrie und Gewerbe der Stadt verbrauchen jeden Tag fast 550.000 Kubikmeter Trinkwasser. In der im Zentrum vorherrschenden Mischkanalisation fließt dem Abwasser noch ein Teil des Regenwassers zu. Stadtweit kommen so täglich rund 624.000 Kubikmeter Wasser zusammen, die in sechs Klärwerken gereinigt und dann wieder in die Flüsse und Seen geleitet werden. Über 100 Jahre wurde die Landschaft um den Lietzengraben bei Hobrechtsfelde als Rieselfelder genutzt: Auf den Flächen versickerte das Abwasser der Stadt im heutigen Landschaftsschutzgebiet Buch zur Abwasserbehandlung Berlins genutzt. Mit der Inbetriebnahme des Klärwerks Schönerlinde wurde die Verrieselung des Abwassers 1985 eingestellt und mit der Renaturierung der Rieselfelder begonnen. Gewässer und Gräben wurden so umgebaut, dass das Wasser langsamer abfließt. Dennoch hat sich ein Wassermangel eingestellt, der sich negativ auf den Wasserhaushalt der Niedermoore, Feuchtgebiete und Gewässern ausgewirkt hat. Deshalb wird seit 2005 gereinigtes Abwasser aus dem Klärwerk Schönerlinde eingeleitet. Dank dieser Wiedervernässung haben sich artenreiche halboffene Waldlandschaften und Feuchtgebiete entwickelt, in denen seltene Vögel wie Kranich, Rothalstaucher oder Rohrweihe brüten. 2019 wurde das Projekt in der UN-Dekade Biologische Vielfalt ausgezeichnet. Pressemitteilung vom 22.08.2019 Bei der Abwasserreinigung werden derzeit etwa 97 Prozent der ungelösten und biologisch abbaubaren Nährstoffe zurückgehalten. In den nächsten Jahren wird das Klärwerk Schönerlinde mit weiteren Reinigungsstufen nachgerüstet: bis 2024 mit einer Ozonierung (um dann auch organische Spurenstoffe wie pharmazeutische Rückstände zurückzuhalten) und bis 2027 mit einer zusätzlichen Filtrationsanlage für die Nährstoffe. Damit dürften sich weitere Möglichkeiten ergeben, einen Teil des Wassers in die Landschaft zu leiten. Wie diese Potenziale aussehen, wird noch untersucht. Die Landschaft um Hobrechtsfelde und Buch, aber auch die angrenzende Blankenburger Feldmark mit der Zingergrabenniederung könnten profitieren. Eine erste Studie dazu ist 2019 im Rahmen der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption entstanden. Diskutiert wird auch, mit einer weiteren Leitung Wasser in das Wuhletal zu führen. Lietzengraben
Immer häufiger werden Wasserbüffel zur Landschaftspflege eingesetzt, weil sie auch mit schwierigem Gelände wie Niedermooren zurechtkommen. In Asien hat der Mensch diese Rinder früh domestiziert. In Südeuropa werden sie seit dem sechsten, in Berlin und Deutschland dagegen erst seit Ende des 20. Jahrhunderts gehalten, um Milch, Käse oder Fleisch zu liefern und Feuchtlandschaften zu pflegen. Die großen Temperaturunterschiede unseres Klimas machen ihnen nichts aus. In der letzten Warmzeit waren Wasserbüffel sogar hier heimisch. Man könnte also fast sagen: Die Büffel sind zurück! Schon die Wildform der heutigen Wasserbüffel war gut an Feuchtlandschaften angepasst: Ihre weit gespreizten Hufe sinken auf sumpfigem Boden nicht ein, und die Tiere geben sich selbst mit Seggen und Schilf als Futter zufrieden. Dabei bewahren die Büffel Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten: Indem sie feuchte Niederungen abweiden, sorgen sie dafür, dass deren besondere Vegetation erhalten bleibt, und diese Landschaften nicht mit Bäumen und Sträuchern zuwachsen. Weil sich Büffel gerne suhlen, entstehen zudem neue Stellen, an denen sich Amphibien und viele Insekten wohlfühlen. Seit 2015 beweiden Wasserbüffel die urige Sumpflandschaft am Tegeler Fließ bei Hermsdorf. Die naturnahe Bachauenlandschaft mit ihren Erlenbrüchen, Grauweidengebüschen und Feuchtwiesen ist ein echter Naturschatz Berlins. Früher wurden die Wiesen landwirtschaftlich genutzt. Seit 1995 ist das Fließtal Naturschutzgebiet und Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Seltene Tierarten wie Hainveilchen-Perlmuttfalter, Fischotter, Biber und Kranich, aber auch viele Amphibien- und Reptilienarten leben hier. Das Weideprojekt wurde als offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt ausgezeichnet und zieht Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen an. Umwelt- und Naturschutz: Wasserbüffel im Tegeler Fließ Die Tiefwerder Wiesen sind Relikte der einstigen Auenlandschaft am Zusammenfluss von Spree und Havel. Noch immer lässt sich in diesem Landschaftsschutzgebiet (LSG) die Dynamik einer Flusslandschaft mit Altarmen, Feuchtwiesen, Röhricht und Auenwald erleben. Wasserbüffel halten hier wertvolle Lebensräume für Vögel und Insekten frei – und sind dabei effektiver und kostengünstiger als jede Wiesenmahd von Menschenhand. Landschaftsschutzgebiet (LSG) Tiefwerder Wiesen Auch im LSG Erpetal sind Wasserbüffel im Einsatz. Auf den dortigen Feuchtwiesen kommen seltene Pflanzen wie Kuckuckslichtnelke und Sumpfschwertlilie und Tiere des Feucht- und Frischgrünlands wie Ringelnatter, Grasfrosch, Sumpfrohrsänger oder Neuntöter vor. Die Büffel tragen in dem wertvollen Naturraum gemeinsam mit robusten Rinderrassen dazu bei, Feuchtbereiche offenzuhalten. Sie verbessern damit das Landschaftsbild – und liefern zugleich nachhaltig produziertes Biofleisch. Neues aus dem Erpetal Nehmen Sie an Naturwanderungen teil und gewinnen Sie Einblicke in die tierische Pflege! Der Umweltladen Mitte bietet Wanderungen zu den Wasserbüffeln im Tegeler Fließ an, das Naturschutzamt Treptow-Köpenick durch das LSG Erpetal. Das LSG Tiefwerder Wiesen können Sie auch ohne Führung erkunden: Alles was Sie brauchen, ist ein Smartphone. Auf einem Rundweg liefern QR-Codes Informationen zu Tieren und Pflanzen und bieten so gerade für Schülerinnen und Schülern spannendes Wissen mit direktem Bezug zur Landschaft.
Wie wird der Hochwasserschutz an der Talsperre Kelbra ausgestaltet? Welche anderen Nutzungen sollen am Stausee künftig möglich sein? Und wie können Information und Beteiligung der Menschen vor Ort verbessert werden. Um diese Fragen dreht sich der Ende 2020 vom Umweltministerium initiierte „Runde Tisch zur Talsperre Kelbra“. Im Fokus: Der Ausgleich verschiedener Nutzungsinteressen, von Hochwasser- und Naturschutz, über Naherholung und Fischerei bis hin zum Tourismus. Zum Abschluss des Dialogformats im Beisein von Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner gab es heute in Kelbra (Landkreis Mansfeld-Südharz) eine „Gemeinsame Erklärung“. Darin verständigen sich Vertreterinnen und Vertreter von Umweltministerium, Talsperrenbetrieb, Biosphärenreservat, angrenzenden Landkreisen und Kommunen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie von touristischen und Naturschutz- wie Anglerverbänden im Kern auf die Fortführung des in den vergangen drei Jahren erprobten, vorläufigen Betriebsplans der Talsperre, der den Hochwasserschutz weiterhin in den Mittelpunkt stellt. Darüber hinaus sollen jetzt Weichen gestellt werden, um die Möglichkeiten für weitere Nutzungen am Stausee Kelbra zu verbessern. Dazu sagte Eichner: „Der kontinuierliche und intensive Austausch zum Betrieb der Talsperre Kelbra hat sich ausgezahlt. Im direkten Gespräch konnten auch konfliktträchtige Themen rund um die Nutzung des Stausees ergebnisoffen besprochen und Lösungen gefunden werden. Im Ergebnis steht fest, dass der Hochwasserschutz auch künftig oberste Priorität haben muss. Dies hat zuletzt auch das Winterhochwasser zum Jahreswechsel 2023/24 bestätigt, als viele Menschen nur durch die professionelle Steuerung der Talsperre vor katastrophalen Überflutungen bewahrt wurden. Gleichzeitig werden wir aber weitere Nutzungen unterstützen, soweit sie den Hochwasserschutz nicht beeinträchtigen.“ Zwar könnten auch künftig nicht alle Interessen zu jeder Zeit vollständig Berücksichtigung finden. „Ich bin aber davon überzeugt, dass wir einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben, mit dem alle Beteiligten weitestgehend leben können.“ Nach Abwägung der Interessen und Nutzungswünsche mit klimatischen, naturschutzfachlichen und behördlichen Rahmenbedingungen gibt es folgende Ergebnisse: • Der vorläufige Betriebsplan aus dem Jahr 2019 hat sich im Wesentlichen bewährt. Darauf aufbauend werden die Ergebnisse der Evaluierung in die Neufassung des Betriebsplans einfließen. Dieser wird durch ein weiterführendes Monitoring begleitet. Im Mittelpunkt steht auch künftig der Hochwasserschutz. • Für den Fisch- und Gewässerschutz soll in der Winterstauphase bis Anfang März in der Talsperre ein Restwasservolumen zwischen 0,5 und 1,0 Millionen Kubikmetern verbleiben. • Zur besseren Ausnutzung der Wasserfläche für Seglerinnen und Segler wird die Errichtung einer für den Segelsport günstiger gelegenen Anlegestelle unterstützt. • Im Interesse der touristischen Nutzung soll geprüft werden, ob das Sommerstauziel von 12,5 Millionen Kubikmetern verlängert werden kann. • Eine Zulassung des Kite-Surfens wäre grundsätzlich nur dann möglich, wenn durch potenzielle Nutzende nachgewiesen werden kann, dass dies mit den bestehenden Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes vereinbar ist. • Die Angelfischerei kann unter Maßgabe des primär dem Hochwasserschutz dienenden Talsperrenbetriebs sowie naturschutzrechtlicher Rahmenbedingungen in angepasster Form weitergeführt werden. • Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt unterstützt die naturschutzfachliche Weiterentwicklung und Besucherlenkung in der Region mit flankierenden Maßnahmen. Dazu zählen das geplante „Naturerlebniszentrum Stausee Kelbra“, der Kranichbeobachtungsturm, der Fischlehrpfad oder der Einsatz von Rangern. Die Talsperre Kelbra befindet sich länderübergreifend im Südwesten Sachsen-Anhalts und im Norden Thüringens. Sie wurde von 1962 bis 1966 als Hochwasserschutzanlage errichtet und 1969 in Betrieb genommen. Heute hat der Stausee auch große Bedeutung als Lebensraum für mehr als 300 Vogelarten sowie Drehscheibe für den Vogelzug. Jedes Jahr im Herbst machen hier bis zu 50.000 Kraniche Halt und den Stausee Kelbra so zum drittgrößten Kranichrastplatz in Deutschland. Dieses einzigartige Naturerlebnis zieht jährlich tausende Besucher an, die sich darüber künftig in einem modernen „Naturerlebniszentrum Stausee Kelbra“ informieren können; den Weg für die Finanzierung aus Strukturwandelgeldern hatte die Landesregierung in enger Abstimmung mit den Kommunen vor Ort Anfang 2024 geebnet. Darüber hinaus hat sich der Stausee mit Strandbad, Campingplatz und angrenzendem Natur- und Geopark Kyffhäuser zu einem attraktiven Ziel für Naherholung und Tourismus in den Monaten von Mai bis Oktober entwickelt. Der „Runde Tisch zur Talsperre Kelbra“ wurde durch einen unabhängigen Moderator geleitet und hat insgesamt neunmal getagt. Zusätzlich wurde in zwei öffentlichen Veranstaltungen über die Arbeit informiert. Um den Dialog zur Entwicklung des Areals rund um den Stausee Kelbra fortzusetzen, wird der Talsperrenbetrieb künftig jährlich eine Informationsveranstaltung durchführen. Die „Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zur Talsperre Kelbra“ wurde – mit Ausnahme des "Naturschutzbunds Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen-Anhalt e.V." und der Landesarbeitsgemeinschaft Kranichschutz Sachsen-Anhalt – von allen Mitgliedern unterzeichnet. Sie steht auf den Internetseiten des Umweltministeriums zur Verfügung: https://lsaurl.de/RTTK2025. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Helmstedt – Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat einen großen Teil bei der umfangreichen Renaturierung der Schunter im Landkreis Helmstedt bereits umgesetzt. Seit Oktober 2024 arbeitet der Landesbetrieb an einem neuen Flussbett für die Schunter zwischen Beienrode und Ochsendorf. Auf den letzten Metern durchkreuzen die aktuellen Witterungsbedingungen die Pläne, sodass die Bauarbeiten bis zum Ende der Brut- und Setzzeit pausieren müssen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat einen großen Teil bei der umfangreichen Renaturierung der Schunter im Landkreis Helmstedt bereits umgesetzt. Seit Oktober 2024 arbeitet der Landesbetrieb an einem neuen Flussbett für die Schunter zwischen Beienrode und Ochsendorf. Auf den letzten Metern durchkreuzen die aktuellen Witterungsbedingungen die Pläne, sodass die Bauarbeiten bis zum Ende der Brut- und Setzzeit pausieren müssen. Als „Gewässer II. Ordnung“ gilt die Schunter als Prioritätsgewässer gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Diese sieht vor, dass die Grund- und Oberflächengewässer der Mitgliedsstaaten verpflichtend in einen guten Zustand gebracht werden. „Die Bauarbeiten stellen neben den schon durchgeführten Durchgängigkeitsmaßnahmen des Unterhaltungsverbands Schunter einen weiteren Baustein dieses Zieles dar“, erklärt Edith Büscher-Wenst, Projektleiterin beim NLWKN, den aktuellen Stand des Renaturierungsprozesses. Die Umsetzung des Vorhabens ist Teil eines EU-Förderprogramms zur naturnahen Entwicklung von Oberflächengewässern (NEOG). „Ziel ist es, mit dem neuen Flussbett eine bessere Auenanbindung zu schaffen. Allerdings hat uns die akute Vernässung der Flächen leider bei den Resterdarbeiten einen Strich durch die Rechnung gemacht“, erläutert Silke Seemann, ebenfalls NLWKN. „Unter den aktuellen Bedingungen mit sehr feuchten Böden ist eine Fortsetzung der Erdarbeiten nicht möglich.“ Zwar fließt die Schunter schon durch ihr neues Bett. Es fehlen aber noch Teile der Bodenbewegungsarbeiten, sodass derzeit noch nicht wieder eingebauter Boden im Baufeld liegt und dann im Spätsommer als Verfüllung des alten Laufs verwendet wird. Im März werden noch einige umfangreiche Pflanzarbeiten auf den Flächen zwischen dem alten Schunterbett und dem neuen Verlauf durchgeführt. Aber danach müssen die Arbeiten vorerst ruhen. Ein Zwischenerfolg ist allerdings zu vermerken: Neu geschaffene Wasserflächen wurden bereits intensiv von Gänsen und Kranichen angenommen. „Es ist davon auszugehen, dass einige davon die neu geschaffenen Bedingungen für ihre diesjährige Brut nutzen“, so Büscher-Wenst. In den neuen Verlauf eingebaute Strukturelemente bewirken eine Strömungsdiversität im Gewässer (Foto: NLWKN, Februar 2025) Gänse auf dem neu geschaffenen Stillgewässer (Foto: NLWKN, März 2025)
Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019
EU-Nr.: DE 4239 302 und DE 4139 401 Landes-Nr.: FFH0129LSA und SPA0001LSA Jahr der Fertigstellung: 2013 Managementplan (31,9 MB) Maßnahmen (829 KB) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Karte 1 Potentielle natürliche Vegetation (1,8 MB) Karte 2 Schutzgebiete (2,2 MB) Biotoptypen: Karte 3a (2, MB) Karte 3b (2,6 MB) Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: Karte 4a (2,4 MB) Karte 4b (2,3 MB) Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie: Karte 5.1a (2,4 MB) Karte 5.1b (2,4 MB) Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie: Karte 5.2a (1,8 MB) Karte 5.2b (2 MB) Brutvögel (Arten des Anhangs I der VSRL): Eisvogel, Wachtelkönig, Kranich, Weißstorch, Fischadler, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan Karte 5.3a (2,4 MB) Karte 5.3b (2,4 MB) Brutvögel (Arten des Anhangs I der VSRL): Neuntöter, Spoerbergrasmücke, Mittelspecht, Schwarzspecht, Grauspecht Karte 5.4a (2,1 MB) Karte 5.4b (2,1 MB) Brutvögel (sonstige wertgebende Arten): Drosselrohrsänger, Flussregenpeifer, Flussuferläufer, Uferschwalbe, Gänsesäge Karte 5.5 (1,7 MB) Karte 5.6 Zug- und Rastvög (1,8 MB) Maßnahmen: Karte 6a (2 MB) Karte 6b (2,1 MB) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 22.01.2020
Um verschiedene Nutzungsinteressen zur Talsperre Kelbra in Einklang zu bringen, hat das Umweltministerium 2020 den „Runden Tisch zur Talsperre Kelbra“ gestartet. Als Mitglieder des Dialogformats wurden 18 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Fachbehörden, Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie touristischen Interessenvertretungen berufen. Der Runde Tisch wurde durch einen unabhängigen Moderator geleitet und hat insgesamt neunmal getagt. Zusätzlich wurde in zwei öffentlichen Veranstaltungen über die Arbeit informiert. Von Anfang an waren sich die Mitglieder des Runden Tisches einig, dass der Hochwasserschutz auch künftig Priorität haben muss. Mögliche weitere Nutzungen der Talsperre müssen sich daran sowie an den rechtlichen und fachlichen Anforderungen des Natur- und Gewässerschutzes orientieren. Von besonderer Bedeutung war dabei aufgrund von EU-Recht die Vorgabe, dass zur Kranichrast im Frühherbst ausreichende Schlammflächen im Stausee zur Verfügung stehen müssen. Zwei Forderungen von Mitgliedern standen im besonderen Fokus der Diskussion den Stausee im Spätsommer so spät wie möglich abzusenken, um die Nutzung für den Segelsport lange zu ermöglichen (Seglerverband) und im Interesse fischereilicher Belange eine Restwassermenge in den Wintermonaten im Stauraum zu belassen (Kreisanglerverein, Landesanglerverband) Aufbauend auf die Ergebnisse eines dreijährigen umfangreichen Monitoringprogramms zum vorläufigen Betriebsplan der Talsperre konnten tragfähige Kompromisse gefunden werden, die von den Mitgliedern des Runden Tisches weitestgehend mitgetragen werden konnten. Es hat sich insbesondere gezeigt, dass durch die aktuelle Steuerung der Talsperre gute Rahmenbedingungen für eine Brut- und Rastplatznutzung geschaffen werden konnten. Auch für Segler (Errichtung einer für den Segelsport bei niedrigem Wasserstand nutzbaren Anlegestelle) und Angler (Verbleib einer definierten Restwassermenge im Stausee im Winter) konnten im Ergebnis der Abstimmungen gute Lösungen gefunden werden. Bilanzierend konnte festgestellt werden, dass sich die Grundvoraussetzungen des Stauregimes auch unter abweichenden hydrologischen Bedingungen nicht verändert haben. Die Steuerung der Talsperre hat sich bewährt, so dass an den Festlegungen im vorläufigen Betriebsplan weitestgehend festgehalten werden soll. Die Ergebnisse des Runden Tisches wurden in einer „ Gemeinsamen Erklärung “ festgehalten. Damit ist das Dialogformat erfolgreich abgeschlossen worden – damit verbunden ist der Dank an alle Mitglieder, die sich am Runden Tisch engagiert haben. Um den Dialog zur Entwicklung des Areals rund um den Stausee Kelbra fortzusetzen, wird der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt künftig jährlich eine Informationsveranstaltung durchführen. Die 1969 in Betrieb genommene Talsperre ist eine Hochwasserschutzanlage, die insbesondere in den niederschlagsintensiven Wintermonaten dem Hochwasserrückhalt dient. Dadurch sollen Überschwemmungen der Helme-Unterlieger vermieden werden. Die Anlage wird vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt betrieben. Welch bedeutende Rolle die Talsperre Kelbra für den Hochwasserschutz in der Region hat, hat das Winterhochwasser 2023/2024 erneut eindrucksvoll gezeigt. Bei Zuflussmengen von bis zu 180 m³/s in der Helme oberhalb Kelbra wären ohne die Talsperre und deren Retentionswirkung in den Ortschaften unterhalb Schäden in erheblich größerem Maße aufgetreten. Darüber hinaus ist der Stausee im Spätsommer/Frühherbst als Rastplatz für Kraniche und Limikolen sowie im Frühsommer/Sommer als Brutgebiet für Wasservögel ein Vogelschutzgebiet von europäischer Bedeutung. Das bedeutet, dass jede Regelung zum Betrieb der Talsperre Kelbra mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU-SPA) abzustimmen ist. Der Helme-Stausee ist eines der größten Rastgebiete für Kraniche in Deutschland und das bedeutendste Brutgebiet für den Schwarzhalstaucher in Sachsen-Anhalt. Wir haben die Pflicht, diese heimischen Tierarten zu schützen und ihren Lebensraum zu erhalten. Ebenfalls zu beachten sind dabei die Anforderungen an geschützte Arten und Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der Helme an Zulauf und Auslauf der Talsperre und der Nebenhelme. Auch die Anforderungen aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie an den Erhalt und die Verbesserung der Gewässergüte in der Helme müssen beachtet werden. Das heißt: die Gewässerqualität der Helme muss erhalten bleiben, die dort typisch lebenden Arten werden geschützt. Im Zeitraum vom Mai bis Oktober wird der Stausee vielfältig touristisch genutzt. Zu den Aktivitäten gehören Angeln Wassersport (Segeln) Camping Vogelbeobachtung (vor allem zur Kranichrast) Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten werten die Region auf und schaffen touristische Anziehungspunkte. Der Stausee Kelbra soll auch künftig soweit genutzt werden können, wie es der Hochwasserschutz und die naturschutz- und gewässerschutzrechtlichen Anforderungen zulassen. Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt unterstützt die naturschutzfachliche Weiterentwicklung und Besucherlenkung in der Region mit flankierenden Maßnahmen. Dazu zählen das geplante „Naturerlebniszentrum Stausee Kelbra“, der Kranichbeobachtungsturm, der Fischlehrpfad oder der Einsatz von Rangern.
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