Das brutplatzgenaue Kranich-Shape (krani_p.shp) ist ein Export aus der Kranich-Datenbank M-V. Seit 2011 werden die Kranich-Daten im Großvogel-Modul der Artendatenbank MultiBaseCS durch Herrn Lehrmann (AG Kranichschutz Deutschland) bearbeitet. Aus diesen Daten wurde der vorliegende Datenbestand ab dem Jahr 2008 abgeleitet (vgl. hierzu den Hinweis bei der Beschreibung des Attributs „H_ANZ“). Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ), vor.
Zusammenfassung: Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere 2 Arten sind extrem selten und 11 mussten in die Vorwarnliste aufgenommen werden. Somit sind 52 % der Berliner Brutvögel in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Im Vergleich zur 2. Fassung der gesamtberliner Roten Liste von 2003 mussten 19 Arten mit Bestandsabnahmen hochgestuft oder neu in die Rote Liste aufgenommen werden, 11 Arten konnten dank ihrer Bestandszunahme in Berlin herabgestuft oder aus der Roten Liste entlassen werden. Zu den Verlierern gehören die inzwischen in Berlin ausgestorbenen Arten Rebhuhn und Raubwürger sowie die die in Berlin vom Aussterben bedrohten Arten Flussregenpfeifer, Haubenlerche, Dohle, Saatkrähe, Uferschwalbe und Wiesenschafstelze. Zu den Gewinnern gehören Grauammer, Kranich, Schnatterente, Sperber und Zwergdommel, die vor allem von den Berliner Schutzgebieten profitieren.
Nr.: 04/2024 Halle (Saale), 31.01.2024 Zum Welttag der Feuchtgebiete am 2. Februar: Die Präsidentin Ramsar-Gebiete in Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Drei Gebiete in Sachsen-Anhalt mit insgesamt rund 15.000 Hektar Fläche sind sogenannte Ramsar-Gebiete. Sie wurden entsprechend der Ramsar-Konvention von 1971 als Feuchtgebiete internationaler Bedeutung ausgewiesen. Es sind die Untere Havelniederung mit dem Gülper und Schollener See, der Helmestausee Berga-Kelbra und die Aland-Elbe-Niederung mit Elbaue Jerichow. Sie besitzen große Bedeutung für den internationalen Vogelschutz, weil sie Rastplätze für Tausende von Zugvögeln sind und seltenen Brutvogelarten Lebensraum bieten. Deshalb wurden sie 1992 und 2000 als Europäische Vogelschutzgebiete an die EU gemeldet und genießen seit 2018 den rechtlichen Schutz der Natura-2000-Landesverordnung. Untere Havelniederung/Gülper und Schollener See Die Untere Havelniederung mit dem Gülper und Schollener See wurde bereits 1978 unter Schutz gestellt und befindet sich an der Grenze zu Brandenburg. Rund zwei Drittel der Fläche gehören zu Sachsen-Anhalt. Seit den 1990er Jahren nutzen immer mehr Kraniche die Gegend zum Rasten. Außerdem brüten hier rund 75 verschiedene Wasservogelarten. Helmestausee Berga-Kelbra Ebenfalls 1978 unter Schutz gestellt wurdet das Ramsar-Gebiet Helmestausee Berga-Kelbra an der Landesgrenze zu Thüringen. Der vzp@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de überwiegende Teil des Gebietes befindet sich in Sachsen-Anhalt. Der Helmestausee ist eines der am besten erforschten Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Vogelbeobachtungsgebiete Sachsen- Anhalts. Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 lau.sachsen-anhalt.de 1 Er hat international herausragende Bedeutung als Rastgebiet für Kraniche und zahlreiche andere Wasservogelarten, wie Tundrasaatgans, Löffelente und Steppenmöwe sowie deutschlandweit für Tafelente, Krickente, Silberreiher und Schwarzhalstaucher. Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow Komplett in Sachsen-Anhalt liegt das Gebiet Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow. Es ist mit über 8.600 Hektar das größte der drei Ramsar-Gebiete und außerdem das jüngste, da es erst 2003 als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung ausgewiesen wurde. Ramsar-Konvention Die Ramsar-Konvention bezeichnet das Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel. Das Übereinkommen wurde am 2. Februar 1971 in der iranischen Stadt Ramsar geschlossen und ist damit eines der ältesten internationalen Vertragswerke zum Naturschutz. Deutschland trat 1976 der Konvention bei. Aktuell gibt es 172 Mitgliedsstaaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, ihre Ramsar- Gebiete zu schützen und zu fördern. 2
Gebietsbeschreibung Westlich von Berga und Kelbra erstreckt sich der Helmestausee, der vor über 30 Jahren vorrangig für den Hochwasserschutz gebaut wurde. Der Ersteinstau fand 1967 statt. Der Stausee und das westlich angrenzende Rückhaltebecken setzen sich im angrenzenden Thüringen fort. Der Stausee und der etwa 4 km lange Staudamm zwischen Berga und Kelbra bestimmen das Landschaftsbild in der Niederung der Goldenen Aue. Der Stausee ist ca. 700 ha groß, maximal nur 3,5 m tief und von fast dreieckiger Form. Bei Hochwasser kann sich die Fläche auf 1 400 ha ausdehnen. Dann werden weite Teile des landwirtschaftlich als Grünland genutzten Rückhaltebeckens überstaut. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das LSG liegt zwischen den Grundgebirgsaufragungen des Harzes und des Kyffhäusergebirges innerhalb der Helmeniederung, der Goldenen Aue, die durch Ablaugung von Salzgestein des Zechsteinuntergrundes entstand. Prägende tektonische Elemente sind am Ostrand des LSG die NNW-SSE gerichtete Thyratal-Störungszone und die Kelbraer-Störung am Südrand der Goldenen Aue. In dem morphologisch wenig gegliederten LSG wird der Festgesteinsuntergrund vollständig von pleistozänen Sanden und Kiesen sowie im südlichen Teil von braunkohleführenden Sedimenten des Tertiärs überdeckt. Die känozoischen Ablagerungen erreichen im westlichen Teil Mächtigkeiten bis 100 m.Darunter setzentiefgründig entfestigte Schluffsteine des Unte-ren Buntsandsteins ein, die ca. 200 m unter Gelände von Sulfat- und Karbonatgestein sowie Steinsalz der Zechstein-Serie unterla-gert werden.Im mittleren südlichen Abschnitt,nördlich der Numburg, können unter einer nur geringmächtigen quartären Lockergesteinsbedeckung direkt hochverkarstete Gipsgesteine der Werra-Folge anstehen. In diesem Bereich ereigneten sich insbesondere im Zeitraum zwischen 1988 und 1990 zahlreiche Erdfälle, nachdem der Stausee in den Absenkungstrichter des zwischenzeitlich eingestellten Sangerhäuser Kupferschieferbergbaues gelangte. Über die Erdfälle flossen erhebliche, montanhydrologisch nicht mehr beherrschbare Wassermengen (max.32 m3/min) den untertägigen Grubenbauen zu. Das LSG breitet sich in der Bodenlandschaft „Helme-Unstrutaue mit Goldener Aue“ aus. Mit der Bezeichnung „Goldene Aue“ wird die sehrhohe Ertragsfähigkeit der Böden in diesem Gebiet hervorgehoben. Die hier vorkommenden schluffig-tonigen Auenböden sind frische bis grundfrische Vegen, grund- und stauwasserbeeinflusste Gley- und Pseudogley-Vegen. Die breite Aue war noch im frühen Mittelalter vermoort. Nach der Trockenlegung durch die Holländer im 11. Jh. wurde auf den moorigen Böden noch eine tonige Auelehm-Schicht von 0,8 bis 1 m abgelagert, in der sich Gley-Pseudogleye bis Humusgleye bildeten. Gleye, Humusgleye und grundwasserbeherrschte Anmoorgleye finden sich heute in den zentralen, tiefsten Bereichen der Landschaft. Im Laufe der Zeit wurden in dieser Gegend zahlreiche Meliorationsmaßnahmen durchgeführt. In der Regel führte das zu Grundwasserabsenkungen, die Spuren in den Bodenprofilen hinterließen. Die Anlage des Helmestausees bewirkt in seiner näheren Umgebung eine Wiedervernässung der Böden. Eine Besonderheit in diesem LSG sind die Bittersalz-Quellen ander Numburg, einem heute unter Wasser stehenden Bauernhof. Im Umfeld der Quellen sind „Salzböden“ mit entsprechenden Pflanzengesellschaften entwickelt. Der Wasserhaushalt des Gebietes wird ausschließlich von der Talsperre Kelbra bestimmt. Die Stauhaltung dieses Gewässers und das auf den Tourismus und die Fischwirtschaft ausgelegte Betriebsregime prägen die hydrologischen Verhältnisse. Pflanzen- und Tierwelt Der Helmestausee Berga-Kelbra besitzt für den Vogelzug im Binnenland eine besondere Bedeutung. Mit der Veränderung der Zugwege des Kranichs entwickelt sich der Helmestausee seit etwa Anfang der 1990er Jahre zum wohl derzeit bedeutendsten Kranichrastplatz in Mitteldeutschland während des Herbstzuges. Die Entwicklung der maximalen Rastzahlen der letzten sechs Jahre soll das belegen: 1996 – 2 300, 1997 – 4 000, 1998 – 5 000, 1999 – 5 825, 2000 – 10 264, 2001 – 10 540! Im Jahre 1982 entstand im Bereich des Auwäldchens eine Graureiherkolonie, in der 1994 einmalig auch zwei Kormoranpaare einen Brutversuch unternahmen. Der Weißstorch nutzt das Gebiet als Nahrungsraum. Die Großseggenriede sind Lebensraum für Wasserralle und Tüpfelsumpfhuhn. Feuchtere Bereiche des Grünlandes nutzt die Bekassine zum Brüten, seltener erscheint hier auch der Wachtelkönig. Die Beutelmeise baut ihr hängendes Nest an den Zweigen der Weiden. Entwicklungsziele Neben den speziellen Regelungen zum Bewirtschaftungssystem des Stausees, die aus Sicht des Vogelschutzes zu verbessern sind, ist das Schutzziel auch darauf gerichtet, naturnahe Uferabschnitte und uferbegleitende Vegetation zu sichern und damit wesentlich zum Schutz der Vogelwelt beizutragen. Das Grünland soll erhalten, gepflegt und entwickelt werden. Dazu ist vor allem eine Extensivierung der Nutzung notwendig. Das LSG kann durch die Anlage von Gehölzen bereichert werden, ohne dabei jedoch den offenen Charakter des Vogelschutzgebietes zu beeinträchtigen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019
Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.
Nicht nur uns Menschen, auch die biologische Vielfalt konfrontiert der Klimawandel immer öfter mit Hitze und Trockenheit. Der instabile Landschaftswasserhaushalt hat vor allem für Feuchtgebiete und Gewässer Folgen. Zum Schutz der Feuchtgebiete legte die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt schon 2012 nahe, Naturschutz, Klimaschutz und Siedlungswasserwirtschaft zu verbinden. Regenwasser zurückzuhalten, ist ein Schlüssel der Strategien Berlins zur Klimaanpassung. Vor allem in Neubauprojekten soll Regenwasser nicht mehr von versiegelten Flächen in die Kanalisation fließen, sondern vor Ort verdunsten und versickern. Das ist das Prinzip der Schwammstadt. In ihr kommt das Regenwasser der Vegetation zugute, die durch Verdunstung kühlt und Schatten spendet. Fachleute sprechen von dezentralem Regenwassermanagement. Dezentrales Regenwassermanagement Auch Berlins Abwasser ist eine wertvolle Ressource. Haushalte, Industrie und Gewerbe der Stadt verbrauchen jeden Tag fast 550.000 Kubikmeter Trinkwasser. In der im Zentrum vorherrschenden Mischkanalisation fließt dem Abwasser noch ein Teil des Regenwassers zu. Stadtweit kommen so täglich rund 624.000 Kubikmeter Wasser zusammen, die in sechs Klärwerken gereinigt und dann wieder in die Flüsse und Seen geleitet werden. Über 100 Jahre wurde die Landschaft um den Lietzengraben bei Hobrechtsfelde als Rieselfelder genutzt: Auf den Flächen versickerte das Abwasser der Stadt im heutigen Landschaftsschutzgebiet Buch zur Abwasserbehandlung Berlins genutzt. Mit der Inbetriebnahme des Klärwerks Schönerlinde wurde die Verrieselung des Abwassers 1985 eingestellt und mit der Renaturierung der Rieselfelder begonnen. Gewässer und Gräben wurden so umgebaut, dass das Wasser langsamer abfließt. Dennoch hat sich ein Wassermangel eingestellt, der sich negativ auf den Wasserhaushalt der Niedermoore, Feuchtgebiete und Gewässern ausgewirkt hat. Deshalb wird seit 2005 gereinigtes Abwasser aus dem Klärwerk Schönerlinde eingeleitet. Dank dieser Wiedervernässung haben sich artenreiche halboffene Waldlandschaften und Feuchtgebiete entwickelt, in denen seltene Vögel wie Kranich, Rothalstaucher oder Rohrweihe brüten. 2019 wurde das Projekt in der UN-Dekade Biologische Vielfalt ausgezeichnet. Pressemitteilung vom 22.08.2019 Bei der Abwasserreinigung werden derzeit etwa 97 Prozent der ungelösten und biologisch abbaubaren Nährstoffe zurückgehalten. In den nächsten Jahren wird das Klärwerk Schönerlinde mit weiteren Reinigungsstufen nachgerüstet: bis 2024 mit einer Ozonierung (um dann auch organische Spurenstoffe wie pharmazeutische Rückstände zurückzuhalten) und bis 2027 mit einer zusätzlichen Filtrationsanlage für die Nährstoffe. Damit dürften sich weitere Möglichkeiten ergeben, einen Teil des Wassers in die Landschaft zu leiten. Wie diese Potenziale aussehen, wird noch untersucht. Die Landschaft um Hobrechtsfelde und Buch, aber auch die angrenzende Blankenburger Feldmark mit der Zingergrabenniederung könnten profitieren. Eine erste Studie dazu ist 2019 im Rahmen der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption entstanden. Diskutiert wird auch, mit einer weiteren Leitung Wasser in das Wuhletal zu führen. Lietzengraben
Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de (1) und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. Quelle: (1) Bundesamt für Naturschutz (BfN) zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019
Das Gebiet liegt im Nordosten Sachsen-Anhalts und erstreckt sich in der Unteren Havelniederung zwischen Schollene / Schollener See und Havelberg im sog. „Elb- Havelwinkel“ Sachsen-Anhalts an der Grenze zu Brandenburg. Auf brandenburgischer Seite umfasst es den Gülper See bis zur Ortschaft Kietz und die Havelniederung östlich des Schollener Sees bis zum Hohennauener See. Die Landschaft ist geprägt von ausgedehnten Wiesenflächen, die von Deichen, Kanälen und Gräben durchzogen werden. Entlang der Havel befinden sich Altwässer, Seen, Röhrichte, Weidensäume und Reste von Auewäldern. Der Schollener und der Gülper See (östlich der Havel auf brandenburgischer Seite gelegen) sind eutrophe Flachwasserseen, die sich in nicht mehr durchflossenen Flussbecken bildeten, nachdem Schluffe und Tone sie nach unten abdichteten. Die Überschwemmungslandschaft der naturnahen, extensiv genutzten Flussaue und die Verlandungsseen haben große Bedeutung für brütende, rastende und überwinternde Vogelarten sowie für zahlreiche andere auf Feuchtgebiete angewiesene Tier- und Pflanzenarten. Der Schollener See besitzt eine Größe von ca. 120 ha und ist durchschnittlich 1-2 m tief. Auf Grund der geringen Wassertiefe findet man hier ausgedehnte teils schwimmende Röhrichte in denen Sumpffarn, Sumpfbrennnessel, welche hier ihre westliche Verbreitungsgrenze erreicht, und Großes Nixkraut wachsen. Kleinflächig haben sich Übergangs- und Schwingrasenmoore ausgebildet, in denen die seltene Orchidee Sumpfglanzkraut (Liparis loeselii) gedeiht. In den Gewässern sind zahlreiche Tierarten des Anhang II der FFH-RL zu Hause wie Fluss- und Meerneunauge, Steinbeißer, Bitterling, Schlammpeitzger, Rotbauchunke, Kammmolch, Fischotter und Biber. Überragende Bedeutung hat das Gebiet für den nationalen und internationalen Vogelschutz. Brütende und rastende Vogelarten, für die dieses besondere Schutzgebiet ausgewiesen worden ist, sind u.a. folgende Arten, die teilweise auch geschützte Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind: Das Schutzgebiet, in dem jährlich mehr als 20.000 Wasservögel rasten, ist eines der bedeutendsten Rastgebiete für Wat- und Wasservögel im mitteleuropäischen Binnenland. Zu den Gästen zählen Saatgänse (Tundra- und Waldsaatgänse), Blässgänse, Graugänse und Kraniche, aber auch Spieß- und Löffelenten, die in großen Populationen auftreten. In ebenfalls größeren Individuenzahlen kommen Sing- und Zwergschwan, Weißwangengans und Zwergsäger vor. Auch Limikolen wie Goldregenpfeifer und Kiebitz sind zahlreich vertreten. Herausragende Bedeutung besitzt das Gebiet für Greifvogelarten, die das Gebiet als Durchzugs- und Überwinterungsgebiet nutzen. Es sind v. a. Seeadler, Kornweihe, Wiesenweihe und Rotmilan zu nennen. Die vernässte Feuchtwiesen und ausgedehnte Schilf- und Röhrichtbestände bieten Wiesenvogelarten wie Wachtelkönig, Rotschenkel, Bekassine und Kiebitz bzw. Rohr- und Zwergdommel, Rot- und Schwarzhalstaucher wichtige Bruthabitate. Der Verlandungsgürtel des Schollener Sees beherbergt das größte kontinuierliche Brutvorkommen des Blaukehlchens in Sachsen-Anhalt. Eine Charakterart des Gebietes ist der Weißstorch, der auch in den Ortschaften weit verbreitet ist. In den Bruchwäldern nisten Kraniche. Das Gebiet ist der einzige bekannte Brutplatz der Weißbartseeschwalbe in LSA. Auch für die Trauer- und Flussseeschwalbe hat das Gebiet überregionale Bedeutung. Der Eisvogel kommt an geeigneten Uferabbrüchen vor. In den Eichenwäldern brüten der Mittelspecht und der Schwarzspecht vorwiegend in alten Baumreihen. Auch Neuntöter, Raubwürger, Sperbergrasmücke, Ortolan und Beutelmeise sind zu finden. Insgesamt geht man von ca. 120 regelmäßigen Brutvogelarten im Gebiet aus. Letzte Aktualisierung: 10.07.2020
Der Helmestausee liegt im Naturraum „Thüringer Becken mit Randplatten“ in der Helme- Unstrut-Niederung. Talsperre und Stausee Berga- Kelbra wurden 1968/69 in Betrieb genommen, um den Hochwasserschutz für die östlich angrenzende sehr fruchtbare „Goldene Aue“, die vormals stark überflutungsgefährdet war, zu gewährleisten. Abgesehen vom südwestlichen Teil des Sees und Teilen des Südufers befindet sich der Hauptteil des Sees und damit die Wasserfläche in Sachsen- Anhalt. Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) erstreckt sich aber auch über die Landesgrenze Sachsen- Anhalts hinaus auf Flächen in Thüringen. Die Fläche des Stausees zwischen Haupt- und Westdamm beträgt ca. 600 ha, seine maximale Tiefe beträgt etwa 3,5 m. Je nach Jahreszeit schwankt der Wasserstand erheblich. Bei voller Überflutung des Rückhaltebeckens kann sich im Frühjahr die Wasserfläche des Sees nahezu verdoppeln. Nach dem Ablassen des Wassers werden im Herbst ausgedehnte Schlammflächen sichtbar. Der Stausee wird auch für touristische Zwecke genutzt, wobei sich die Erschließung auf das Südostufer konzentriert, wo sich auf thüringischer Seite ein Vogelbeobachtungsturm befindet, der besonders zur Beobachtung von Kranichen während der Rastzeiten geeignet ist. Neben Gräben und Feuchtgrünland sind Röhrichte und Weichholzauen ausgebildet. Eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt hauptsächlich durch extensive Mähnutzung. Der Helmestausee ist eines der am besten erforschten Vogelbeobachtungsgebiete Sachsen- Anhalts. Er hat eine herausragende Bedeutung als Rastgebiet für den Kranich und zahlreiche andere Wasservogelarten. Das Gebiet beherbergt außerdem etwa 50 regelmäßig und 25 unstet brütende Vogelarten. Rastvögel: Der Helmestausee ist ein herausragendes Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Wasservögel. Besonders für den Kranichzug nahm das Gebiet seit den 1990er Jahren ständig an Bedeutung zu. In den vergangenen Jahren wurden teilweise Tageshöchstzahlen von mehr als 40.000 Individuen ermittelt, welche das Gebiet zum wichtigsten Trittstein für den Kranichzug innerhalb Sachsen-Anhalts gemacht haben. Für Saatgans und Löffelente sind während der Zugzeiten ebenfalls sehr hohe Individuenzahlen ermittelt worden. Damit wird für Kranich, Saatgans und Löffelente das internationale 1 % - Kriterium der Ramsar- Konvention in Bezug auf die Flyway- Population erfüllt. Weiterhin rasten am Stausee jährlich tausende Blässgänse, Krickenten, Tafel- und Reiherenten sowie Blässhühner, Kiebitze und Lachmöwen. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen von Hunderten an Schwarzhalstauchern, Zwergtauchern, Haubentauchern und Schnatterenten während der Zugzeit. Seit 2004 nimmt die Anzahl der Silberreiher im Gebiet stark zu. Je nach Ausdehnung und jahreszeitlicher Verfügbarkeit von Schlammflächen finden zahlreiche Limikolenarten während der Zugzeiten optimale Lebensbedingungen. Bemerkenswert ist der regelmäßige Herbstdurchzug des global bedrohten Seggenrohrsängers in den Röhrichten des Helmestausees. Brutvögel: Für viele Vogelarten ist das Schutzgebiet ein wichtiges Brutgebiet. 2006 wurde erstmalig der Weißstorch als Brutvogel nachgewiesen. Weiterhin brüten Schwarzhalstaucher, Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Bekassine, Knäk- und Löffelenten, Schilf- und Drosselrohrsänger, Blau- und Braunkehlchen, Rohrweihe, Rot- und Schwarzmilan und viele andere Vogelarten im Gebiet. Letzte Aktualisierung: 28.03.2023
Hannover – Gute Nachrichten aus Brüssel: Die EU will sich mit zehn Millionen Euro an einem neuen Natur- und Klimaschutzprojekt „RePeat“ in der Region Hannover beteiligen. „Das ist eine wichtige Investition und europäische Unterstützung für die Wiederherstellung bedrohter Natur, unserer Moore und für ein gutes Klima“, freut sich Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Damit sichern und entwickeln wir gemeinsam mit der Region Hannover drei weitere wichtige Moorkomplexe in Niedersachsen und tragen zu den Umwelt- und Klimazielen erheblich bei.“ Moore sind gute Klimaschützer, speichern CO2, kühlen, stärken die Artenvielfalt und erneuern den Wasserhaushalt in der Region. Mit Geld vom Land und der Region Hannover stehen insgesamt 34 Millionen Euro zur Verfügung. „Unser Ziel ist eine klimaneutrale Region Hannover 2035“, so Regionspräsident Steffen Krach. „Die Wiedervernässung von Mooren ist dafür neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien eine der wichtigsten Stellschrauben, denn Moore sind riesige CO2-Speicher. Deshalb investieren wir gemeinsam in das Projekt.“ Träger des Moorschutzprojekts ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, das zwölf Millionen Euro an Landesmitteln für das Projekt bereitstellt. Um die Umsetzung kümmert sich der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Anne Rickmeyer, Direktorin des NLWKN, freut sich, dass die Vorarbeit für die Antragstellung nun Früchte trägt: „Unsere Fachkolleginnen und -kollegen in den Bereichen Naturschutz und Wasserwirtschaft arbeiten im NLWKN seit vielen Jahren eng verzahnt, motiviert und erfolgreich an der Moorrenaturierung. Daran knüpfen wir mit dem neuen LIFE-Projekt ‚RePeat‘ nun direkt an.“ Ein Teil dieses Großprojektes wird aus dem EU-Umweltprogramm LIFE finanziert. Profitieren werden das Altwarmbüchener Moor, das Rehburger Moor und das Trunnenmoor. Die Moore mit einer Gesamtgröße von 1.840 Hektar liegen in den Städten Neustadt am Rübenberge, Burgwedel, Burgdorf, Lehrte, Sehnde, der Landeshauptstadt Hannover sowie der Gemeinde Isernhagen. Nach dem LIFE+-Projekt „Hannoversche Moorgeest“ konnten die Projektträger für das neue LIFE-Projekt „RePeat“ (Restoration of Peatlands in the Hannover Region) abermals erfolgreich EU-Mittel zur Wiederherstellung von Mooren einwerben. Projektpartnerin ist die Region Hannover, die sich ebenfalls mit zwölf Millionen Euro an der Finanzierung beteiligt. „Die Förderzusage der EU ist ein auch eine Anerkennung und Ergebnis der sehr guten Vorbereitung sowie der bewährten engen Zusammenarbeit von Land und Region, unsere Moore zu schützen“, so Jens Palandt, Umwelt- und Klimadezernent der Region Hannover. „Das Projekt wird einen großen Beitrag zum Artenschutz und zum Erreichen der Klimaschutzziele der Region Hannover leisten.“ Mit dem Klimagesetz hat sich Niedersachsen zum Ziel gesetzt, die jährlichen Treibhausgas-Emissionen aus kohlenstoffreichen Böden bis 2030 um 1,65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr zu reduzieren. Die Wiedervernässung von Moorböden gilt als eine der effektivsten Maßnahmen des Klimaschutzes. Durch Anhebung der Wasserstände bleiben die Torfe und der darin gespeicherte Kohlenstoff erhalten, Treibhausgas-Emissionen werden reduziert. „Moore sind unsere wichtigsten natürlichen Klimaschützer“, so Umwelt- und Klimaschutzminister Meyer, „als führendes Moorland hat Niedersachsen eine besondere Verantwortung für den Klima- und Naturschutz in Mooren. Ich freue mich, dass wir hier auch in die grüne Infrastruktur investieren.“ Dieser Verantwortung sei Niedersachsen bereits gerecht geworden, indem die wichtigsten Hochmoorgebiete als europäische Natura 2000-Gebiete an die EU gemeldet wurden. Das Altwarmbüchener Moor, das Rehburger Moor und das Trunnenmoor sind Teil dieser Schutzgebietskulisse. Als Fauna-Flora-Habitatgebiete und Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete unterliegen sie einem strengen Schutzregime, da trotz langjähriger Entwässerung noch viele gefährdete moortypische Tier- und Pflanzenarten dort vorkommen. Dazu gehören Kranich, Teichfledermaus, Moorfrosch, Lungenenzian und Sonnentau. In den kommenden zehn Jahren Projektlaufzeit soll der bislang gestörte Wasserhaushalt in den drei Mooren wieder naturnah werden. So können die Moore wieder wachsen, moortypische Tier- und Pflanzenarten profitieren erheblich. Bisher wird den Mooren durch zahlreiche Entwässerungsgräben das zum Wachstum notwendige Wasser entzogen. Projektziel ist es, das Regenwasser wieder ganzjährig in den Mooren zurückzuhalten. Dies soll durch Verschluss, Verlegung oder Neubau der aus dem Moor herausführenden Gräben sowie dem Bau von Ringwällen im Inneren des Moores erreicht werden. Drei FFH-Managementpläne, die 2021 im Auftrag der Region Hannover erarbeitet wurden, sind eine wichtige Fachgrundlage für die detaillierte Planung und Umsetzung der Arbeiten. Für deren Genehmigung sind drei wasserrechtliche Genehmigungsverfahren unter Beteiligung aller relevanten Akteure vorgesehen. Die frühzeitige Information der Kommunen, der Flächeneigentümer sowie der Interessenverbände zum geplanten Projekt, zu den Beteiligungsmöglichkeiten und den verschiedenen Optionen im weiteren Verfahren ist den Projektträgern ein besonderes Anliegen. Seit Juni letzten Jahres wurde in zahlreichen Informationsveranstaltungen dazu informiert. In zwei zu gründenden Gremien besteht die Möglichkeit, örtliche Belange einzubringen, um die Planung damit abzurunden und gemeinsame Wege zu klima- und naturschutzoptimierten Mooren zu gestalten. Bei der Projektplanung und -umsetzung hat „die Kooperation zwischen Landnutzenden und Naturschutz für das Projekt eine besondere Bedeutung“, so Minister Meyer und Regionspräsident Krach gemeinsam. Die Umgebung der Moore werde nicht beeinflusst, damit eine landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld weiterhin möglich ist. Derzeitigen Bewirtschaftern von Grund und Boden sowie privaten Anliegern sollen durch die Renaturierung keine Nachteile entstehen. Ein erheblicher Teil des Projektbudgets ist daher für den Erwerb oder Tausch von Moorflächen zu Gunsten der Projektträger vorgesehen. Auch der Abschluss von Gestattungsverträgen ist möglich. Zusätzlich wird ein Projektbeirat gegründet, welcher das Vorhaben über die gesamte Laufzeit begleiten wird. Der Beirat ist als Praktikerforum konzipiert, in dem unter anderem die Landwirtschaft, die Jagd, die Naturschutzverbände sowie die Unterhaltungsverbände der lokalen Gewässer vertreten sind. Durch das LIFE-Projekt soll der Wasserhaushalt der Projektgebiete großflächig stabilisiert werden. So bekommen Torfmoose und Wollgräser auf großer Fläche eine zweite Chance. Durch einen Verschluss von Entwässerungsgräben und den Bau flacher Verwallungen im LIFE Projekt soll des Niederschlagswasser im Moor gehalten werden. So wird auch der Moorwald erhalten und Torfmoose & Co ziehen in der Krautschicht ein. Durch das LIFE-Projekt soll der Wasserhaushalt des Altwarmbüchener Moores durch den Rückbau der Entwässerungseinrichtungen stabilisiert werden.
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