Die Gesunderhaltung von Pflanzenbeständen erfordert vielfältige Kenntnisse über Pflanzen, Pflanzenbestände und deren Standortansprüche, auf die Pflanzenart abgestimmte Pflegemaßnahmen, parasitäre oder nichtparasitäre Schadursachen und entsprechenden Gegenmaßnahmen. Eine der häufigsten Schadursachen liegt in einer nicht dem Standort angepassten Pflanzenauswahl. Kümmernde Pflanzen oder Pflanzenbestände sind die Folge und Schadorganismen treten als Sekundärschädlinge auf. Diese können ggf. mit geeigneten Maßnahmen reduziert werden, aber die Ursache für das Auftreten der Schädlinge und Krankheiten ist damit nicht beseitigt. Die Aufwendungen um solche Pflanzenbestände gesund und visuell ansprechend zu erhalten sind groß. Dazu sind nicht nur häufige und regelmäßige Kontrollgänge notwendig sondern auch besondere Pflegemaßnahmen, u.a. Einsatz von Bodenhilfsstoffen, speziellen Nährstoffen, Wässerung von Hand nach Überprüfung der Bodenfeuchtigkeit, speziellen Schnittmaßnahmen, Hygienemaßnahmen zur Senkung des Infektionsrisikos. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann im Einzelfall zur Reduktion eines Schadorganismus beitragen, wird jedoch die grundsätzliche Ursache der Schwächung und somit Anfälligkeit nicht beseitigen. Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes sind jedoch alle nichtchemischen Maßnahmen vorzuziehen. Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Grünes Blatt Berlin Zur Bestellung: Pflanzenschutz-Ratgeber Garten- und Landschaftsbau Bei der Bekämpfung von Schadorganismen ist nach den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes ( § 2 Pflanzenschutzgesetz ) zu handeln. IPS (Integrierter Pflanzenschutz) ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Zur guten fachlichen Praxis gehört die Berücksichtigung des IPS. Ist die Entscheidung zur Anwendung einer Pflanzenschutzmaßnahme gefallen, so sind die Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz zu beachten. Gärtner, Garten- u. Landschaftsbaufirmen, Dienstleister etc., die für Dritte Pflanzenschutzmittel ausbringen, müssen diese Tätigkeit dem jeweiligen Pflanzenschutzamt / Pflanzenschutzdienst in dem Bundesland anzeigen, in dem der Betriebssitz liegt. Zusätzlich dazu in dem Bundesland, in dem die Anwendung stattfinden soll. Antrag und Information zum Anzeigeverfahren in Berlin Wer Pflanzenschutzmittel gewerblich für Dritte anwendet, muss im Pflanzenschutz sachkundig sein. Sachkundige, die Pflanzenschutzmittel anwenden, bestellen, über deren Anwendung beraten und in der Ausbildung tätig sind müssen alle drei Jahre eine entsprechend anerkannte Sachkundefortbildung besuchen. Sachkundeverordnung Sachkundenachweis beantragen Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf den in der Zulassung festgelegten, jeweils gültigen Anwendungsgebieten und Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Zusätzlich gibt es auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind weitere Anwendungseinschränkungen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) veröffentlich auf der Seite zugelassene Pflanzenschutzmittel eine Liste (unter Links und Dokumente) mit Genehmigungen für Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Hausgärten durch Dienstleister ist zu beachten, dass nur Präparate, die für den nichtberuflichen Anwender (früher zulässig im Haus- und Kleingartenbereich) zugelassen sind, angewendet werden dürfen (PflaSchG §12.3). Frühzeitiges Erkennen von Schaderregern ermöglicht in den meisten Fällen rechtzeitiges Einleiten von Gegenmaßnahmen. Wertvolle Pflanzenbestände können dadurch vor dauerhaften Schäden geschützt werden. Dabei sind aktuelle, fachliche Informationen hilfreich. Gärtner, Baumpfleger und Dienstleister aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau und deren Auftraggeber werden durch das regelmäßig aktualisierte Grüne Blatt Berlin in ihrer Arbeit unterstützt. Diese Informationen können Sie auch als Newsletter erhalten. Zur Registrierung des Newsletters “Grünes Blatt Berlin”
Beratertage Erwerb des Sachkundenachweises Sachkundefortbildungen Allgemeine Hinweise zu Anmeldung und Gebühren Die Beratertage bieten in komprimierter Form fachliche Informationen zur aktuellen Situation von Krankheiten, Schädlingen und nichtparasitären Beeinträchtigungen, deren Ursachen, Bewertung und schonenden Bekämpfungsmöglichkeiten. Mit der Rückschau auf das vergangene Jahr klären sich manche Schadsymptome von selbst und die vorsichtige Vorschau ermöglicht ggf. rechtzeitige Maßnahmen. Hinweise zu gesetzlichen Regelungen runden den Tag ab. Diese Veranstaltungen richten sich an diejenigen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen, beruflich anwenden oder über Pflanzenschutz beraten und dafür den Sachkundenachweis im Pflanzenschutz benötigen. Z.Z. sind keine Termine geplant. Die Sachkundefortbildungen richten sich an diejenigen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder verkaufen und diese Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde (§ 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz) benötigen. Bei Anmeldungen zu den Beratertagen, Sachkundefortbildungen und Sachkundeinfoveranstaltungen sind folgende Hinweise zu beachten:
Risiken von EMF aus Sicht von Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen in Deutschland II Forschungs-/ Auftragnehmer: LMU Klinikum München Projektleitung: PD Dr. Tobias Weinmann, PD Dr. Claudia Riesmeyer Beginn: 01.05.2022 Ende: 31.10.2023 Finanzierung: 255.170,70 Euro Hintergrund Für den Umgang mit Krankheiten oder gesundheitlichen Beschwerden spielen die Hausärzt*innen bzw. Allgemeinmediziner*innen – neben dem persönlichen Umfeld – eine wichtige Rolle. Aussagen des Arztes können ein zentraler Einflussfaktor für den Umgang von Patienten mit Beschwerden und deren möglichen Ursachen sein. Seit einiger Zeit gibt es Bestrebungen des BMUV und des BfS , niedergelassenen Ärzt*innen verstärkt in die (wissenschaftliche) Diskussion um mögliche Risiken der EMF einzubinden. Teil dieser Bemühungen war die Durchführung einer Untersuchung in den Jahren 2007/08 , die die Kenntnisse deutscher Allgemeinmediziner*innen über elektromagnetische Felder sowie deren Meinungen über elektromagnetische Felder als Beschwerdeverursacher erhob. Seit Durchführung dieser Untersuchung sind im deutschsprachigen Raum keine weiteren vergleichbaren oder anschließenden Forschungsarbeiten entstanden. Zwischenzeitlich haben sich durch die verstärkte Nutzung des Mobilfunks die Feldquellen verändert sowie durch den Ausbau von Mobilfunkinfrastruktur und Stromübertragungsnetzen die öffentliche Diskussion um mögliche gesundheitliche Effekte intensiviert. Gleichzeitig sind neue, von Ärzt*innen getragene Initiativen entstanden, die weiterhin in elektromagnetischen Feldern eine bedeutende Ursache für zahlreiche Beschwerden und Krankheiten sehen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob sich der Kenntnisstand der Ärzt*innen sowie der Umgang mit relevanten Beschwerden über die Zeit verändert hat. Darüber hinaus ist von Interesse, wie sich im Verhältnis zu Allgemeinmediziner*innen die Perspektive speziell von Kinderärzt*innen darstellt, die bei dieser Untersuchung erstmals gesondert berücksichtigt werden. Zielsetzung Ziel des Vorhabens ist es, anhand einer systematischen Erhebung bei Allgemeinmediziner*innen (niedergelassene Ärzt*innen bzw. Hausärzt*innen) und Kinderärzt*innen in Deutschland festzustellen, wie sich das Thema elektromagnetische Felder ( EMF ) in der Arztpraxis darstellt. Eine Umfrage bei beiden Arztgruppen soll Erkenntnisse über deren Meinungen bezüglich der Rolle elektromagnetischer Felder bei der Suche nach Beschwerdeursachen von Patienten liefern. Dabei soll der Umgang der Ärzt*innen mit dieser Thematik sowie Informiertheit und evtl. bestehender Informationsbedarf im Bereich EMF festgestellt werden. Darüber hinaus soll festgestellt werden, welche Art von Angebot (Informationen, Weiterbildung, Seminare, etc. ) die Ärzt*innen unterstützen können. Da es die zweite Erhebung des BfS zum Thema ist (siehe auch Abschnitt zu Kenntnisstand und Rahmenbedingungen), sollen Vergleiche zur Vorgängerstudie vorgenommen und Erklärungsansätze für eventuelle Veränderungen bzw. Kontinuitäten entwickelt werden. Durchführung Die Untersuchung wurde in vier Schritten durchgeführt: (1) Der inhaltlichen Aufbereitung der Vorgängerstudie sowie mittels einer systematischen Literatursuche folgte eine methodische Aufbereitung im Hinblick auf eine Aktualisierung des Studiendesigns, der Instrumente, Limitationen und möglicher Besonderheiten bei der Befragung von Pädiater*innen. Im Anschluss wurde (2) ein modifizierter Fragebogen erstellt, der neue Erweiterungen aus dem Bereich der Umweltmedizin und der Kommunikationsforschung enthielt. In einem dritten Schritt (3) wurde mittels des zuvor entwickelten Fragebogens zunächst eine quantitative Befragung durchgeführt, der eine vertiefende qualitative Studie mit leitfadengestützten Gruppendiskussionen) folgte. Im letzten Schritt (4) wurden die Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Studienteile ausgewertet und in einem Abschlussbericht aufbereitet. Ergebnisse Ein gutes Viertel aller niedergelassenen Haus- und Kinderärzt*innen stimmte der Aussage zu, dass es Personen gibt, bei denen EMF unter Einhaltung der Grenzwerte Gesundheitsbeschwerden auslösen. Als relevante Gesundheitsbeschwerden wurden v. a. unspezifische Symptome, z. B. Schlafstörungen und Kopfschmerzen, genannt. Ein großer Teil dieser Risikowahrnehmung lässt sich auf Ärzt*innen zurückführen, die sich selbst als schlecht informiert wahrnehmen und daher bei unspezifischen Symptomen und diffusen Krankheitsbildern EMF als mögliche Ursache nicht kategorisch ausschließen. Insgesamt fühlten sich etwa 60% aller Haus- und Kinderärzt*innen schlecht über mögliche gesundheitliche Wirkungen elektromagnetischer Felder informiert. Daraus ergibt sich auch ein wesentliches Informationsbedürfnis, v. a. zur aktuellen Studienlage. Die Relevanz des Themas EMF ist im Praxisalltag gering. Nur knapp 40% aller niedergelassenen Haus- und Kinderärzt*innen berichteten, in den letzten 12 Monaten wegen EMF konsultiert worden zu sein. Dabei handelte es sich laut den Proband*innen meistens um Einzelfälle. Bei Kinderärzt*innen war die Relevanz sogar nur halb so groß. Es zeigte sich außerdem, dass es weitere Teilpopulationen mit höherer Risikowahrnehmung bezüglich EMF gibt wie z. B. Ärzt*innen mit geringem Vertrauen in bestimmte Organisationen und Institutionen sowie Ärzt*innen mit einem ausgeprägten Maß an Verschwörungsglaube. Die allgemeine Umweltbesorgnis der Teilnehmer*innen stand dagegen nicht in Zusammenhang mit der Risikowahrnehmung bezüglich EMF . Stand: 03.07.2024
Risiken elektromagnetischer Felder aus Sicht von Allgemeinmediziner*innen und Kinderärzt*innen in Deutschland II Für den Umgang mit Krankheiten oder gesundheitlichen Beschwerden spielen Arzt*innen eine wichtige Rolle. Teil der Bemühungen des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), diese verstärkt in die (wissenschaftliche) Diskussion um mögliche Risiken elektromagnetischer Felder ( EMF ) einzubinden, war die Durchführung einer Untersuchung in den Jahren 2007/08 . Seit Durchführung dieser Untersuchung sind im deutschsprachigen Raum keine weiteren vergleichbaren oder anschließenden Forschungsarbeiten entstanden. Ziel des vorliegenden Vorhabens ist die Beantwortung der Frage, ob sich der Kenntnisstand der Ärzt*innen sowie der Umgang mit relevanten Beschwerden über die Zeit verändert hat. Dabei soll die Perspektive speziell von Kinderärzt*innen bei dieser Untersuchung besondere Berücksichtigung finden. Der vollständige Abschlussbericht wurde im DORIS veröffentlicht. Worum geht es? Für den Umgang mit Krankheiten oder gesundheitlichen Beschwerden spielen die Hausärzt*innen bzw. Allgemeinmediziner*innen – neben dem persönlichen Umfeld – eine wichtige Rolle. Aussagen von Ärzt*innen können ein zentraler Einflussfaktor für den Umgang von Patient*innen mit Beschwerden und deren möglichen Ursachen sein. Im Bereich der elektromagnetischen Felder ist es aufgrund der wichtigen Rolle von Ärzt*innen als Schnittstelle für die Weitergabe von gesundheitsrelevanten Verhaltensempfehlungen wichtig, dass Empfehlungen der Ärzt*innen auf dem wissenschaftlichen Kenntnisstand und den technischen Gegebenheiten basieren. Andernfalls könnten Ratschläge von Ärzt*innen ggf. zu einer Verschlechterung der Patient*innensituation führen, so z.B. zu einer vorschnellen Identifizierung elektromagnetischer Felder als Beschwerdeverursacher oder zu einem Außer-Acht-Lassen anderer möglicher Ursachen. Wie ist die Ausgangssituation? Seit einiger Zeit gibt es Bestrebungen des Bundesumweltministeriums und des BfS , niedergelassene Ärzt*innen verstärkt in die (wissenschaftliche) Diskussion um mögliche Risiken elektromagnetischer Felder ( EMF ) einzubinden. Teil dieser Bemühungen war die Durchführung einer Untersuchung in den Jahren 2007/08 , die die Kenntnisse deutscher Allgemeinmediziner*innen über elektromagnetische Felder sowie deren Meinungen über elektromagnetische Felder als Beschwerdeverursacher erhob. Seit Durchführung dieser Untersuchung sind im deutschsprachigen Raum keine weiteren vergleichbaren oder anschließenden Forschungsarbeiten entstanden. Zwischenzeitlich haben sich durch die verstärkte Nutzung des Mobilfunks die Feldquellen verändert. Durch den Ausbau von Mobilfunkinfrastruktur und Stromübertragungsnetzen hat sich die öffentliche Diskussion um mögliche gesundheitliche Effekte intensiviert. Gleichzeitig sind neue, von Ärzt*innen getragene Initiativen entstanden, die weiterhin in elektromagnetischen Feldern eine bedeutende Ursache für zahlreiche Beschwerden und Krankheiten sehen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob sich der Kenntnisstand der Ärzt*innen sowie der Umgang mit relevanten Beschwerden über die Zeit verändert hat. Darüber hinaus ist von Interesse, wie sich im Verhältnis zu Allgemeinmediziner*innen die Perspektive speziell von Kinderärzt*innen darstellt, die bei dieser Untersuchung erstmals gesondert berücksichtigt werden. Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? Ziel des Vorhabens ist es, anhand einer systematischen Erhebung bei Allgemeinmediziner*innen (niedergelassene Ärzt*innen bzw. Hausärzt*innen) und Kinderärzt*innen in Deutschland festzustellen, wie sich das Thema elektromagnetische Felder ( EMF ) in der Arztpraxis darstellt. Eine Umfrage bei beiden Arztgruppen soll Erkenntnisse über deren Meinungen bezüglich der Rolle elektromagnetischer Felder bei der Suche nach Beschwerdeursachen von Patient*innen liefern. Dabei soll der Umgang der Ärzt*innen mit dieser Thematik sowie Informiertheit und evtl. bestehender Informationsbedarf im Bereich EMF festgestellt werden. Darüber hinaus soll festgestellt werden, welche Art von Angebot (Informationen, Weiterbildung, Seminare etc. ) die Ärzt*innen unterstützen können. Da es die zweite Erhebung des BfS zum Thema ist, sollen Vergleiche zur Vorgängerstudie vorgenommen und Erklärungsansätze für eventuelle Veränderungen bzw. Kontinuitäten entwickelt werden. Welche Ergebnisse lieferte das Forschungsvorhaben? Ein gutes Viertel aller niedergelassenen Haus- und Kinderärzt*innen stimmte zu, dass es Personen gibt, bei denen EMF unter Einhaltung der Grenzwerte Gesundheitsbeschwerden auslösen. Ein großer Teil dieser Risikowahrnehmung lässt sich auf Ärzt*innen zurückführen, die sich selbst als schlecht informiert wahrnehmen und daher bei unspezifischen Symptomen und diffusen Krankheitsbildern EMF als mögliche Ursache nicht kategorisch ausschließen. Insgesamt fühlten sich etwa 60% aller Haus- und Kinderärzt*innen schlecht über mögliche gesundheitliche Wirkungen elektromagnetischer Felder informiert. Daraus ergibt sich auch ein wesentliches Informationsbedürfnis, v. a. zur aktuellen Studienlage. Die Relevanz des Themas EMF ist dabei im Praxisalltag gering, v. a. bei Kinderärzt*innen. Stand: 03.07.2024
Eine erhöhte Feinstaubbelastung kann verschiedene negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen haben: So sind bereits ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, für Entzündungen der Atemwege, aber auch für Stoffwechselveränderungen mit einer erhöhten Feinstaubbelastung in Zusammenhang gebracht worden. Als vermittelnde Mechanismen auf molekularer Ebene werden epigenetische Veränderungen diskutiert. So wurden bereits Störungen auf der DNA-Methylierungsebene und bei der Expression von kurzen RNA-Molekülen, sogenannten microRNAs, durch Feinstaubexposition beschrieben. Diese Veränderungen treten zum Teil schon vor Krankheitsbeginn auf und können daher einen vorhersagenden Charakter haben, die sie für zukünftige Risikobeurteilungen anwendbar erscheinen lassen. Die Datenlage auf diesem Gebiet weist - auch aufgrund der neuen Methodik - noch erhebliche Defizite auf. Daher war das Ziel dieser Studie, die Mechanismen der Wirkung von Feinstäuben auf epigenetischer Ebene zu erfassen. Dies wurde in einer Kohortenstudie mittels einfach zu gewinnender Proben (Nasallavage) aus den oberen Atemwegen untersucht - ein Bereich des menschlichen Körpers, der in direktem Kontakt zu der Noxe Feinstaub steht. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in ihrem täglichen Leben einer erhöhten Feinstaubbelastung ausgesetzt sind, wurden mit solchen mit niedriger Belastung verglichen. Die Studienteilnehmenden hatten ihr Lebensumfeld entweder im Innenstadtbereich von Stuttgart (erhöhte Belastung) oder lebten in Simmerath, einer Gemeinde in der Eifel (niedrige Belastung). In unserer Studie zeigten sich epigenetische Veränderungen im Zusammenhang mit der Feinstaubbelastung sowohl in der DNA-Methylierung als auch in der Expression von microRNAs, die die Regulation von Immungenen beeinflussen können. Dies deutet darauf hin, dass auch Partikelkonzentrationen unterhalb des europäischen Grenzwertes Auswirkungen auf Zellen des oberen Atemwegtrakts haben können. Quelle: Forschungsbericht
Ursachenklärung von Leukämien im Kindesalter In mehreren epidemiologischen Studien wurde wiederholt ein statistischer Zusammenhang zwischen schwachen niederfrequenten Magnetfeldern und einem leicht erhöhten Risiko für Leukämien im Kindesalter beobachtet. Die genauen Ursachen, die zur Entstehung der Erkrankung beitragen, sind weitgehend unbekannt. Das BfS bemüht sich seit mehreren Jahren um die Klärung der Frage, ob Magnetfelder einen Risikofaktor für Leukämien im Kindesalter darstellen. Basierend auf dem aktuellen Wissenstand zu den komplexen Ursachen für Leukämien im Kindesalter soll der Einfluss niederfrequenter Magnetfelder auf die Entstehung und den Verlauf der Krankheit geklärt werden. Worum geht es? Die Internationale Agentur für Krebsforschung ( IARC ), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ), stufte niederfrequente Magnetfelder im Jahr 2001 als "möglicherweise krebserregend" (Gruppe 2B) ein. Diese Einstufung basiert auf dem in mehreren epidemiologischen Studien wiederholt beobachteten statistischen Zusammenhang zwischen schwachen niederfrequenten Magnetfeldern und einem leicht erhöhten Risiko für Leukämien im Kindesalter. Es ist unklar, ob der beobachtete statistische Zusammenhang ursächlicher Natur ist oder nicht. Leukämie im Kindesalter ist eine sehr seltene Erkrankung und die genauen Ursachen für ihre Entstehung sind weitestgehend unbekannt. Wie ist die Ausgangssituation? Tierexperimentelle Studien konnten den in epidemiologischen Studien beobachteten Zusammenhang zwischen der Erkrankung und niederfrequenten Magnetfeldern bisher nicht unterstützen. Auch ist kein Wirkmechanismus bekannt, der die Beobachtungen erklären könnte. Das BfS bemüht sich seit mehreren Jahren um die Klärung der Frage, ob Magnetfelder einen Risikofaktor für Leukämien im Kindesalter darstellen. Seit 2008 führt das BfS regelmäßig internationale Workshops durch, teilweise in Kooperation mit internationalen Strahlenschutzgremien. Im Jahr 2010 erarbeiteten Wissenschaftler des BfS gemeinsam mit Forschern aus dem In- und Ausland eine interdisziplinäre Forschungsagenda ( Ziegelberger et al. 2011 ). Es wurden mehrere Forschungsschwerpunkte definiert, darunter Studien am Menschen sowie an geeigneten Tiermodellen. Welche Ziele haben die Forschungsvorhaben des BfS ? Basierend auf dem aktuellen Wissenstand zu den komplexen Ursachen für Leukämien im Kindesalter soll der Einfluss niederfrequenter Magnetfelder auf die Entstehung und den Verlauf der Krankheit geklärt werden. Dafür werden Beobachtungsstudien an Menschen (epidemiologische Studien), molekularbiologische und genetische Untersuchungen sowie experimentelle Studien an geeigneten Tiermodellen, die mit Magnetfeldern exponiert werden, durchgeführt. Stand: 08.06.2023
Teil 1 - Orientierungskriterien zur Beurteilung der Tauglichkeit Die Tabelle ist wie folgt aufgebaut: Spalte 1: Internationale Klassifikation der Krankheiten der WHO – 10. Revision ( ICD -10); die Codes werden als Hilfe für die Analyse und insbesondere für die internationale Sammlung und Aufbereitung der Daten angeführt; Spalte 2: der allgemeine Name der Krankheit oder einer Gruppe von Krankheiten; Spalte 3: die medizinischen Tauglichkeitskriterien, die zu folgender Entscheidung führen: untauglich; Spalte 4: die medizinischen Tauglichkeitskriterien, die zu folgender Entscheidung führen: tauglich. Anzeichen für Krankheiten oder körperliche Mängel, die die Untersuchte oder den Untersuchten zum Führen eines Sportbootes als ungeeignet oder trotzdem geeignet oder beschränkt geeignet erscheinen lassen, können sein: A 00-B99 (allgemein) Code Gesundheitsstörung Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit Unvereinbarkeit Vereinbarkeit A 00-B99 (allgemein) Infektionen Persönliche Einschränkungen Bei fortbestehendem Risiko für rezidivierende Beeinträchtigungen oder wiederholte Infektionen Keine Symptome, die das sichere Handeln beeinträchtigen Beschränkung 04*** kann angezeigt sein D 50-89 nicht separat gelistet Bluterkrankungen Unterschiedliche Blutungsneigung, mögliche Einschränkung der Belastbarkeit Chronische Gerinnungsstörung Beurteilung des Einzelfalls Beschränkung 04*** kann angezeigt sein E 00-90 Endokrine und Stoffwechselerkrankungen Code Gesundheitsstörung Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit Unvereinbarkeit Vereinbarkeit E 10 Diabetes mellitus mit Insulin behandelt Bei unzureichend kontrollierter Stoffwechselsituation oder fehlender Therapieadhärenz Hypoglykämie in der Vorgeschichte oder fehlende Hypoglykämiewahrnehmung Beeinträchtigung durch Komplikationen des Diabetes Wenn Zustand stabil ist und keine Beeinträchtigungen durch Komplikationen vorliegen: ggf. tauglich mit einer zeitlichen Befristung von maximal 5 Jahren Beschränkung 04*** kann angezeigt sein E 11-14 Diabetes mellitus – nicht mit Insulin behandelt andere Medikation Progression hin zur Insulinbedürftigkeit/-therapie, erhöhte Wahrscheinlichkeit für Komplikationen, die das Sehvermögen, das Nervensystem und das Herz-Kreislauf-System betreffen Wenn Zustand stabil ist und keine Beeinträchtigungen durch Komplikationen vorliegen: ggf. tauglich mit einer zeitlichen Befristung von maximal 5 Jahren Beschränkung 04*** kann angezeigt sein E 65-68 Übergewicht/abnormales Körpergewicht – Über- oder Unterschreitung Risiko zu verunfallen sowie eingeschränkte Beweglichkeit und Belastbarkeit für die Ausführung von Routine- und Notfallaufgaben Sicherheitsrelevante Aufgaben können nicht wahrgenommen werden Anforderungen der sicherheitsrelevanten Pflichten können erfüllt werden Beschränkung 07*** kann angezeigt sein E 00-90 nicht separat gelistet Sonstige Endokrine und Stoffwechselerkrankungen erhebliche Störung der Drüsen mit innerer Sekretion, insbesondere der Schilddrüse, der Epithelkörperchen oder der Nebennieren Bei fortbestehender Einschränkung, Notwendigkeit häufiger Anpassungen der Medikation oder erhöhter Wahrscheinlichkeit schwerer Komplikationen Anforderungen der sicherheitsrelevanten Pflichten können erfüllt werden Beschränkung 07*** kann angezeigt sein F 00-99 Psychische, kognitive und Verhaltensstörungen Code Gesundheitsstörung Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit Unvereinbarkeit Vereinbarkeit F 10 Alkoholmissbrauch (Abhängigkeit) Verhaltensauffälligkeiten, Rezidive, Unfälle Wenn fortbestehend oder wenn Begleiterkrankungen bestehen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach auftreten werden Bei Abstinenz: drei aufeinanderfolgende Jahre lang: tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem Jahr mit den Beschränkungen 04*** Danach tauglich für einen Zeitraum von drei Jahren mit den Beschränkungen 04*** und 05*** Danach tauglich ohne Beschränkungen für aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei, drei und fünf Jahren ohne Rückfall und ohne Begleiterkrankungen, wenn bei einem Bluttest am Ende jedes Zeitraums keine mit dem Missbrauch zusammenhängenden Auffälligkeiten festgestellt werden F 11-19 Drogenabhängigkeit/anhaltender Substanzmissbrauch Rezidive, Unfälle, Verhaltensauffälligkeiten; schließt sowohl illegalen Drogenkonsum als auch Abhängigkeit von verschriebenen Medikamenten ein Wenn fortbestehend oder wenn Begleiterkrankungen bestehen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach verschlechtern oder auftreten werden Bei Abstinenz: drei aufeinanderfolgende Jahre lang: tauglich mit einer zeitlichen Befristung von einem Jahr mit der Beschränkung 04*** Danach tauglich für einen Zeitraum von drei Jahren mit der Beschränkung 04*** Danach tauglich ohne Beschränkungen für aufeinanderfolgende Zeiträume von zwei, drei und fünf Jahren ohne Rückfall und ohne Begleiterkrankungen, wenn bei einem Bluttest am Ende jedes Zeitraums keine mit dem Missbrauch zusammenhängende Auffälligkeiten festgestellt werden F 20-31 Psychosen (akute) -organisch, schizophren oder andere Kategorien der ICD-Liste zugehörig. Bipolare Störungen (manisch-depressiv) Rezidive, die zu Veränderung der Wahrnehmung und des Denkens, zu Unfällen sowie auffälligem und riskantem Verhalten führen können Nach einer einzigen Episode mit auslösenden Faktoren: bis drei Monate nach der Erstdiagnose Nach einer einzigen Episode ohne auslösende Faktoren oder mehr als einer Episode mit oder ohne auslösende Faktoren: bis zwei Jahre nach der letzten Episode Fortbestehende Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs: Tauglichkeit nicht erfüllt Wenn die Behandlung eingehalten wird und keine Nebenwirkungen der Medikation bestehen: tauglich, ggf. mit Beschränkung 04*** Beschränkung nach 05*** kann angezeigt sein Wenn während eines Zeitraums von zwei Jahren kein Rückfall aufgetreten ist und keine Medikation erforderlich war: tauglich, wenn ein Facharzt feststellt, dass die Ursache eindeutig als vorübergehend identifizierbar und ein Rückfall sehr unwahrscheinlich ist F 32-38 Affektive Störungen Schwere Angstzustände, Depressionen oder jede andere psychische Störung, die die Leistung beeinträchtigen kann, Rezidiv, eingeschränkte Leistungsfähigkeit, insbesondere in Notfällen; Gefährdung des Fahrzeugs oder Dritter oder Selbstgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden Persistierende oder rezidivierende Symptome, die zu Beeinträchtigungen führen Nach vollständiger Genesung und nach umfassender Beurteilung des Einzelfalls Wenn während eines Zeitraums von zwei Jahren kein Rückfall aufgetreten ist und keine Medikation erforderlich war: tauglich, wenn der Facharzt festgestellt hat, dass die Ursache eindeutig als vorübergehend identifizierbar und ein Rückfall sehr unwahrscheinlich ist Ggf. zeitliche Befristung: fünf Jahre Beschränkungen 04*** und/oder 07*** können angezeigt sein F 00-99 nicht separat gelistet Andere Störungen z. B. Persönlichkeitsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS), Entwicklungsstörungen (z. B. Autismus) Sofern die Einschätzung besteht, dass sicherheitsrelevante Konsequenzen auftreten können Sofern keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind und eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann G 00-99 Krankheiten des Nervensystems Code Gesundheitsstörung Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit Unvereinbarkeit Vereinbarkeit G 40-41 Epilepsie, Erkrankungen oder Schäden des zentralen Nervensystems mit wesentlichen Funktionsstörungen, insbesondere organische Krankheiten des Gehirns oder des Rückenmarks und deren Folgezustände, funktionelle Störungen nach Schädel- oder Hirnverletzungen, Hirndurchblutungsstörungen Für die Dauer der Abklärung und ein Jahr nach dem letzten Anfall Wiederholte Anfälle, keine Kontrolle durch Medikation Beurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Anforderungen der Routine- und Notfallaufgaben, unter Berücksichtigung neurologisch-psychiatrischer fachärztlicher Empfehlung Ein Jahr nach dem Anfall, bei stabiler Medikation: tauglich, ggf. mit Beschränkung 04*** Tauglich ohne Beschränkungen, sofern anfallsfrei und keine Einnahme von Medikamenten in den letzten zehn Jahren G 43 Migräne, Anfälle mit einhergehender starker Beeinträchtigung des Allgemeinzustands Häufige Anfälle, die zu starken Leistungseinschränkungen führen Mit Beschränkung, sofern keine leistungseinschränkenden Auswirkungen zu erwarten sind G 47 Schlafapnoe, Narkolepsie Behandlung erfolglos oder wird nicht eingehalten Wenn der Facharzt bestätigt, dass die Behandlung mindestens zwei Jahren vollständig kontrolliert wurde: tauglich, ggf. mit Beschränkung 04*** G 00-99 nicht separat gelistet Sonstige Erkrankungen des Nervensystems, z. B. Multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit Rezidive/Progression, Einschränkungen von Muskelkraft, Gleichgewichtssinn, Koordination und Beweglichkeit Wenn die Person nicht in der Lage ist die physischen Leistungsanforderungen zu erfüllen Beurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Anforderungen der Routine- und Notfallaufgaben, unter Berücksichtigung neurologisch-psychiatrischer fachärztlicher Empfehlungen H 00-99 Erkrankungen der Augen und Ohren Code Gesundheitsstörung Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit Unvereinbarkeit Vereinbarkeit H 00-59 Augenerkrankungen: fortschreitend oder wiederholt (z. B. Glaukom, Makulapathien, diabetische Retinopathie, Retinitis pigmentosa etc. ) Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Sehvermögen zu genügen Sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass eine Verschlechterung in dem Maße eintritt, dass die Anforderungen an das Sehvermögen nicht mehr erfüllt werden Beschränkung 04*** kann angezeigt sein H 68-95 Krankheiten des Ohres: fortschreitend (z. B. Otosklerose) Unfähigkeit, den einschlägigen Anforderungen an das Hörvermögen zu genügen Sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass eine Verschlechterung in dem Maße eintritt, dass die Anforderungen an das Hörvermögen nicht mehr erfüllt werden Beschränkung 04*** kann angezeigt sein H 81 Ménière-Krankheiten und andere Formen von chronischem oder rezidivierendem stark beeinträchtigendem Schwindel Häufige Anfälle, die zu starken Leistungseinschränkungen führen Beurteilung des Einzelfalls Sehr geringe Wahrscheinlichkeit von Beeinträchtigungen auf Fahrzeugen I 00-99 Erkrankungen des Herzens oder des Kreislaufes Code Gesundheitsstörung Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit Unvereinbarkeit Vereinbarkeit I 00-99 nicht separat gelistet Erkrankungen und/oder Veränderungen des Herzens und/oder des Kreislaufes mit Einschränkungen der Leistungs- bzw. Regulationsfähigkeit Wenn die körperliche Belastbarkeit eingeschränkt ist oder Episoden mit starker Einschränkung der Leistungsfähigkeit auftreten oder bei Behandlung mit Antikoagulantien oder wenn auf Dauer eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer Beeinträchtigung besteht Beurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage des Rates eines Kardiologen J 45-46 Bronchialasthma mit Anfällen Code Gesundheitsstörung Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit Unvereinbarkeit Vereinbarkeit J 45-46 Bronchialasthma mit Anfällen Bei vorhersehbarem Risiko für das plötzliche Auftreten lebensbedrohlicher Asthmaanfälle oder mit der Vorgeschichte eines schlecht kontrollierten Asthmas, d. h. mit häufigen Behandlungen im Krankenhaus in der Vergangenheit Beurteilung des Einzelfalls auf Grundlage des Rates eines Pneumologen K 00-99 Gallen- oder Nierenkoliken Code Gesundheitsstörung Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit Unvereinbarkeit Vereinbarkeit K 00-99 nicht separat gelistet Neigung zu Gallen- oder Nierenkoliken Rezidivierende oder persistierende leistungsbeeinträchtigende Symptome Beurteilung des Einzelfalls durch einen Facharzt Sehr geringe Wahrscheinlichkeit eines plötzlichen Auftretens einer Gallen- oder Nierenkolik Y 83.4 und Z 97.1 Beeinträchtigung der Greiffähigkeit oder der Stand- bzw. Gangsicherheit, Einschränkungen der Mobilität und sonstige Gesundheitsstörungen Code Gesundheitsstörung Begründung der eventuellen Unvereinbarkeit Unvereinbarkeit Vereinbarkeit Y 83.4 Z 97.1 Missbildungen von Gliedmaßen oder Teilverlust von Gliedmaßen mit Beeinträchtigung der Greiffähigkeit und/oder der Stand- bzw. Gangsicherheit Einschränkungen der Mobilität mit Auswirkungen auf die Routine- und Notfallaufgaben Wenn wesentliche Routinen nicht wahrgenommen werden können Beurteilung des Einzelfalls durch einen Facharzt Beschränkung 03*** kann angezeigt sein Sonstige Gesundheitsstörungen/medizinische Auffälligkeiten, die gegen eine Tauglichkeit sprechen könnten Zur Beurteilung können Empfehlungen für ähnliche Krankheitsbilder genutzt werden Zu berücksichtigen sind eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für das plötzliche Auftreten von Handlungsunfähigkeit, für das Auftreten von Rezidiven oder Progression der Erkrankung sowie Einschränkungen bei der Durchführung von Routine- und Notfallaufgaben. In Zweifelsfällen sollte der Rat von spezialisierten Ärzten eingeholt werden oder eine Beschränkung der Tauglichkeit oder der Verweis an einen Gutachter in Erwägung gezogen werden Zur Beurteilung können Empfehlungen für ähnliche Krankheitsbilder genutzt werden Zu berücksichtigen sind eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für das plötzliche Auftreten von Handlungsunfähigkeit, für das Auftreten von Rezidiven oder Progression der Erkrankung sowie Einschränkungen bei der Durchführung von Routine- und Notfallaufgaben. In Zweifelsfällen sollte der Rat von spezialisierten Ärzten eingeholt werden oder eine Beschränkung der Tauglichkeit oder der Verweis an einen Gutachter in Erwägung gezogen werden Stand: 01. Januar 2023
ICD 10 Diagnosecode G 00-99 Krankheiten des Nervensystems ICD 10 Diagnosecode Leiden Begründung für das Kriterium Unvereinbarkeit mit der jederzeitigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben - voraussichtlich vorübergehend (T) - voraussichtlich dauerhaft (P) Kann die zugewiesenen Aufgaben jederzeit erfüllen G 40-41 Einzelner epileptischer Anfall Gefährdung des Fahrzeugs oder anderer Personen oder Selbstgefährdung durch Anfälle Einzelner epileptischer Anfall T - Für die Dauer der Abklärung und ein Jahr nach dem Anfall Ein Jahr nach dem Anfall, bei stabiler Medikation: tauglich mit Beschränkung 04*** Tauglich ohne Beschränkungen: ein Jahr nach dem Anfall und ein Jahr nach Ende der Behandlung G 40-41 Epilepsie - ohne auslösende Faktoren (wiederholte Anfälle) Gefährdung des Fahrzeugs oder anderer Personen oder Selbstgefährdung durch Anfälle T - Für die Dauer der Abklärung und zwei Jahre nach dem letzten Anfall P - Wiederholte Anfälle, keine Kontrolle durch Medikation Sofern ohne Medikation oder unter stabiler medikamentöser Einstellung bei guter Therapie- Compliance : tauglich mit Beschränkung 04*** Tauglich ohne Beschränkungen, sofern anfallsfrei und keine Einnahme von Medikamenten mindestens in den letzten zehn Jahren G 40-41 Epilepsie - verursacht durch Alkohol, Medikamente, Kopfverletzungen (wiederholte Anfälle) Gefährdung des Fahrzeugs oder anderer Personen oder Selbstgefährdung durch Anfälle T - Für die Dauer der Abklärung und zwei Jahre nach dem letzten Anfall P - Wiederholte Anfälle, keine Kontrolle durch Medikation Sofern ohne Medikation oder unter stabiler medikamentöser Einstellung bei guter Therapie- Compliance : tauglich mit Beschränkung 04*** Tauglich ohne Beschränkungen, sofern anfallsfrei und keine Einnahme von Medikamenten mindestens in den letzten fünf Jahren G 43 Migräne (häufige Anfälle mit einhergehender starker Beeinträchtigung des Allgemeinzustands) Risiko für Rezidive, die zu Einschränkungen führen P - Häufige Anfälle, die zu starken Leistungseinschränkungen führen Sofern keine leistungseinschränkenden Auswirkungen während der Arbeit zu erwarten sind. Keine Zwischenfälle während vergangener Dienste G 47 Schlafapnoe Müdigkeit und Einschlafen während der Arbeit T - Bis eine Behandlung begonnen und drei Monate lang erfolgreich durchgeführt wurde P - Behandlung erfolglos oder Behandlung wird nicht eingehalten Wenn die Behandlung drei Monate nachweislich effektiv durchgeführt wurde. Alle sechs Monate Beurteilung der Compliance . Beschränkung 05*** kann angezeigt sein G 47 Narkolepsie Müdigkeit und Einschlafen während der Arbeit T - Bis mindestens zwei Jahre durch entsprechende Behandlung kontrolliert P - Behandlung erfolglos oder Behandlung wird nicht eingehalten Wenn ein Facharzt bestätigt, dass die Behandlung mindestens zwei Jahre vollständig kontrolliert wurde: tauglich mit Beschränkung 04*** G 00-99 nicht separat gelistet Sonstige Erkrankungen des Nervensystems z. B. Multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit Rezidive/Progression Einschränkungen von Muskelkraft, Gleichgewichtssinn, Koordination und Beweglichkeit T - Bis zur Abklärung, guten Kontrolle und Therapie- Compliance P - Wenn die Einschränkungen das sichere Arbeiten beeinträchtigen oder die Person nicht in der Lage ist, die physischen Leistungsanforderungen zu erfüllen Beurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Anforderungen der Routine- und Notfallaufgaben, unter Berücksichtigung neurologisch-psychiatrischer fachärztlicher Empfehlungen ICD 10 Diagnosecode R 55 Leiden Synkope und andere Bewusstseinsstörungen Begründung für das Kriterium Rezidiv mit Verletzungen oder Kontrollverlust Unvereinbarkeit mit der jederzeitigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben - voraussichtlich vorübergehend (T) - voraussichtlich dauerhaft (P) Kann die zugewiesenen Aufgaben jederzeit erfüllen T - Bis zur Klärung der Ursache und bis zum Nachweis, dass die zugrunde liegende Krankheit therpeutisch beherrscht wird. Krankheitsbild: a. Eine einfache Ohnmacht/idiopathische Synkope Beurteilung des Einzelfalls Beschränkung 04*** kann angezeigt sein b. Keine einfache Ohnmacht/idiopathische Synkope. Ungeklärte Störung: kein Rezidiv und ohne Nachweis einer kardialen, metabolischen oder neurologischen Ursache T - Vier Wochen Beurteilung des Einzelfalls Beschränkung 04*** kann angezeigt sein c. Störung: wiederkehrend oder möglicherweise auf eine kardiale, metabolische oder neurologische Ursache zurückzuführen T - Mögliche Ursache nicht festzustellen oder nicht behandelbar: für sechs Monate nach dem Ereignis, wenn keine erneuten Ereignisse eingetreten sind T - Nachweis der möglichen Ursache oder Ursache gefunden und behandelt: für einen Monat nach erfolgreicher Behandlung d. Bewusstseinsstörungen mit Elementen, die auf einen Anfall hindeuten, siehe G 40-41 P - Für alle vorgenannten Fälle, wenn sich die Ereignisse trotz umfassender Abklärung und angemessener Behandlung weiterhin wiederholen ICD 10 Diagnosecode T 90 Leiden Begründung für das Kriterium Unvereinbarkeit mit der jederzeitigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben - voraussichtlich vorübergehend (T) - voraussichtlich dauerhaft (P) Kann die zugewiesenen Aufgaben jederzeit erfüllen Intrakranielle Verletzungen/Operationen, einschließlich der Behandlung von Gefäßanomalien oder schwere Kopfverletzungen mit Hirnschädigung Gefährdung des Fahrzeugs oder Dritter oder Selbstgefährdung durch cerebrale Krampfanfälle. Störungen der kognitiven, sensorischen oder motorischen Funktionen. Rezidiv oder Komplikationen der zugrunde liegenden Erkrankung T - Für ein Jahr oder länger, bis die Anfallswahrscheinlichkeit gering* ist, auf der Grundlage einer Facharztmeinung P - Andauernde Einschränkung durch zugrunde liegende Erkrankung oder Verletzung oder wiederkehrende Anfälle Nach mindestens einem Jahr, wenn die Anfallswahrscheinlichkeit gering* ist und keine Einschränkung durch die zugrunde liegende Erkrankung oder Verletzung vorliegt: tauglich mit Beschränkung 04*** Tauglich ohne Beschränkungen, wenn keine Einschränkungen durch die zugrunde liegende Erkrankung oder Verletzung vorliegt, keine Epilepsie-Medikamente. Anfallswahrscheinlichkeit sehr gering* Stand: 07. Dezember 2021
ICD 10 Diagnosecode N 00-99 Krankheiten des Urogenitalsystems ICD 10 Diagnosecode Leiden Begründung für das Kriterium Unvereinbarkeit mit der jederzeitigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben - voraussichtlich vorübergehend (T) - voraussichtlich dauerhaft (P) Kann die zugewiesenen Aufgaben jederzeit erfüllen N 00, N 17 Akutes nephritisches Sandrom Nierenversagen, Bluthochdruck P - Bis die Erkrankung ausgeheilt ist Beurteilung des Einzelfalls bei Vorliegen von Residuen N 03-05, N 18-19 Subakutes oder chronisches nephritisches Syndrom oder nephrotisches Syndrom Nierenversagen, Bluthochdruck T - Bis zur Klärung Beurteilung des Einzelfalls durch einen Facharzt auf der Grundlage der Nierenfunktion und der Wahrscheinlichkeit von Komplikationen N 20-23 Nieren- oder Uretersteine Schmerzen aufgrund einer Nierenkolik T - Bis untersucht und bestätigt, dass keine Wahrscheinlichkeit für Symptome besteht, die das sichere Arbeiten beeinträchtigen P - In schweren Fällen wiederholter Steinbildung Beurteilung des Einzelfalls N 33, N 40 Prostatavergrößerung/Verlegung der Harnwege Akuter Harnverhalt T - Bis untersucht und behandelt P - Wenn nicht heilbar Beurteilung des Einzelfalls N 70-98 Gynäkologische Erkrankungen - starke Vaginalblutungen, starke Menstruationsbeschwerden, Endometriose, Prolaps der Geschlechtsorgane oder Sonstiges Beeinträchtigung aufgrund von Schmerzen oder Blutungen T - Wenn Beeinträchtigung besteht oder eine Untersuchung erforderlich ist zur Klärung und Behandlung der Ursache Beurteilung des Einzelfalls, wenn ein Risiko besteht, dass die Erkrankung während der Fahrt behandelt werden muss oder die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt R 31, 80, 81, 82 Proteinurin, Hämaturie, Glukosurie oder sonstige abnorme Urinbefunde Indikator für Nieren- oder andere Erkrankungen T - Wenn Erstbefunde klinisch signifikant P - Schwere und nicht heilbare Ursache, z. B. Einschränkungen der Nierenfunktion Sehr geringe Wahrscheinlichkeit einer ernsten Grunderkrankung Z 90.5 Verlust einer Niere oder Funktionslosigkeit einer Niere Eingeschränkte Regulierung des Flüssigkeitshaushalts unter Extrembedingungen, wenn die verbleibende Niere nicht voll funktionstüchtig ist P - Bei einem Mitglied der Decksmannschaft vor der ersten Anmusterung: jede Einschränkung der Funktionsfähigkeit der verbleibenden Niere. Bei einem bereits im Dienst befindlichen Mitglied der Decksmannschaft: bei signifikanter Dysfunktion der verbleibenden Niere Die verbleibende Niere muss voll funktionsfähig sein, eine fortschreitende Erkrankung der Niere darf nicht vorliegen, Beurteilungsgrundlage: Untersuchungen der Niere und Bericht eines Facharztes Stand: 07. Dezember 2021
Recent estimates have reiterated that non-fatal causes of disease, such as low back pain, headaches and depressive disorders, are amongst the leading causes of disability-adjusted life years (DALYs). For these causes, the contribution of years lived with disability (YLD) - put simply, ill-health - is what drives DALYs, not mortality. Being able to monitor trends in YLD closely is particularly relevant for countries that sit high on the socio-demographic spectrum of development, as it contributes more than half of all DALYs. There is a paucity of data on how the population-level occurrence of disease is distributed according to severity, and as such, the majority of global and national efforts in monitoring YLD lack the ability to differentiate changes in severity across time and location. This raises uncertainties in interpreting these findings without triangulation with other relevant data sources. Our commentary aims to bring this issue to the forefront for users of burden of disease estimates, as its impact is often easily overlooked as part of the fundamental process of generating DALY estimates. Moreover, the wider health harms of the COVID-19 pandemic have underlined the likelihood of latent and delayed demand in accessing vital health and care services that will ultimately lead to exacerbated disease severity and health outcomes. This places increased importance on attempts to be able to differentiate by both the occurrence and severity of disease. © Author(s) 2021
Origin | Count |
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Bund | 204 |
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Text | 16 |
unbekannt | 10 |
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