Im Chemiepark Schkopau im Saalekreis wird in den kommenden zwei Jahren eine innovative Anlage zur Phosphor-Rückgewinnung entstehen. Phosphor ist eine wichtige Grundlage allen Lebens, Hauptbestandteil von Düngemitteln. Die Europäische Union hat Phosphor zudem als kritischen Rohstoff eingestuft, weil er nur aus wenigen Ländern bezogen werden kann. Die Unternehmen Gelsenwasser und EasyMining setzen deshalb auf die Rückgewinnung des kostbaren Rohstoffs. Unterstützung erhalten sie vom Umweltministerium Sachsen-Anhalt. Für das Projekt stellt das Ministerium 27 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund (JTF) der EU bereit. Am Donnerstag hat Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann den Bescheid überreicht. „Mit der Ansiedlung der hochinnovativen Anlage zur Phosphorrückgewinnung kann sich Sachsen-Anhalt einmal mehr als Land der Zukunftstechnologien profilieren“, betonte Willingmann. „Phosphor gilt als ein kritischer Rohstoff, auf den vor allem unsere Landwirtschaft angewiesen ist. Gerade für Länder wie Deutschland, die jährlich tausende Tonnen Phosphor importieren müssen, könnte der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft, in der Phosphor in nennenswertem Umfang zurückgewonnen wird, ein echter Fortschritt sein. Die Rückgewinnung des Rohstoffs könnte darüber hinaus auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und unserer natürlichen Ressourcen leisten.“ Für die Errichtung der Anlage haben Gelsenwasser und EasyMining die Phosphorgewinnung Schkopau GmbH (PGS) gegründet. Die Gesamtinvestition für die Anlage liegt im hohem zweistelligen Millionenbereich, sie soll Anfang 2027 in Betrieb gehen. Am Standort soll nach Angaben der Unternehmen erstmals eine neue, umweltschonende Technik („Ash2Phos“) zur Phosphor-Rückgewinnung eingesetzt werden. Der aus Klärschlammasche gewonnene Phosphor soll eine hochwertige Qualität haben und kann den Angaben zufolge direkt sowohl als Düngemittel, aber auch in der chemischen Industrie eingesetzt werden. Mit dem Verfahren könnten auch weitere nutzbare Stoffe gewonnen werden. „Wir wollen in Europa eine Kreislauflösung für den lebenswichtigen Nährstoff Phosphor etablieren“, erläuterten Christian Kabbe, EasyMining-Geschäftsführer und Agnes Janda, Bereichsleiterin Abwasser bei Gelsenwasser. „Das wird eine stabile Versorgung mit hochwertigem Phosphor absichern und darüber hinaus zu einer nachhaltigeren Lebensmittelversorgung beitragen. Durch die Monoverbrennung von Klärschlämmen und die Phosphorrückgewinnung aus der Asche beginnen wir mit der Aufbereitung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbehandlung und stärken den Gewässer- und Bodenschutz in Deutschland.“ Bislang muss Deutschland jährlich tausende Tonnen Phosphor importieren. Rund 84 Prozent der weltweiten Phosphatreserven verteilen sich dabei auf gerade einmal sechs Länder. Davon entfallen zwei Drittel auf Marokko, gefolgt von China, Ägypten, Algerien, Südafrika und Brasilien. Hauptproduzent von Phosphatgestein ist mit 90 Millionen Tonnen die Volksrepublik China. Der Importanteil könnte in den kommenden Jahren signifikant gesenkt werden, wenn Phosphor verstärkt vor allem aus Kläranlagen zurückgewonnen wird. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Das Heft Nr. 22 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ fasst Ergebnisse von Untersuchungen in den Wässern der stillgelegten westfälischen Steinkohlenbergwerke, insbesondere Ibbenbürens, zum Vorkommen von kritischen Rohstoffen wie Lithium zusammen. Mit der Einführung und zunehmenden Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist mit einer weiteren Zunahme des Bedarfs an Lithium zu rechnen. In den Grubenwässern des stillgelegten Bergwerks Ibbenbüren der ehemaligen RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH sind erhöhte Lithium-Gehalte analysiert worden. Die Konzentrationen nehmen mit der Tiefe zu. Das Flutungskonzept sieht allerdings nicht die gezielte Fassung stärker lithiumhaltiger Wässer aus tieferen Bergwerksteilen vor. Nach erfolgter Flutung werden die aus den Grubenbauen abfließenden Wässer vielmehr überwiegend aus Sickerwasser bzw. aus Grundwasserneubildung bestehen. Eine wirtschaftliche Gewinnung ist zudem derzeit nicht möglich. [2022. 15 S., 6 Abb., 2 Tab., ISSN 2510-1331]
Das Land Berlin wird zum 17. September 2024 einen ReparaturBONUS zur Förderung der Reparatur von Elektrogeräten aus Privathaushalten einführen. Ziel ist, die nachhaltige Nutzung von Geräten und damit die Ressourcenschonung zu stützen. Die Förderung können Berlinerinnen und Berliner online beantragen. Das wesentliche Motiv des ReparaturBONUS ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher durch die gesetzten finanziellen Reparaturanreize für eine längere Nutzung von Produkten zu sensibilisieren und somit Abfälle, den Verbrauch kritischer Rohstoffe und die Emission von Treibhausgasen aus der Herstellung von Neugeräten zu vermeiden. Gleichzeitig wird die lokale Wirtschaft gestärkt. Gefördert werden Reparaturen aller haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräte aus Privathaushalten. Die Reparatur kann dabei in gewerblichen und nicht-gewerblichen Reparaturbetrieben durchgeführt werden (z.B. in Handwerksbetrieben, Werkstätten, im Elektrofachhandel und in Reparatur-Initiativen/Repair-Cafés). „Wir brauchen ein neues Bewusstsein für den Umgang mit defekten Geräten. Als erste Reaktion auf so einen Defekt soll ab sofort nicht mehr im Netz gesucht werden, wo es ein passendes Ersatzgerät gerade günstig zu kaufen gibt. Der erste Gedanke sollte immer der Frage gelten: Wo bekomme ich das repariert?“ Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt . Die Förderung startet am 17.09.2024 mit einem bürokratiearmen, rein digitalen Verfahren, das der gesamten Berliner Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird. Die Umsetzung des ReparaturBONUS erfolgt durch die IBB Business Team GmbH, ein Unternehmen der IBB Gruppe, die bereits umfangreiche Erfahrungen mit der Durchführung von Kleinstförderprogrammen für das Land Berlin hat. „Mit dem ReparaturBONUS bieten wir den Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit, ihre Elektrogeräte professionell reparieren zu lassen oder mit Unterstützung durch ein Repair-Café oder einer Reparatur-Initiative selbst zu reparieren. Wir freuen uns darauf, das Programm umzusetzen und somit die Stadt auf dem Weg zur Zero Waste City zu unterstützen.“ Tanja Lorenz, Geschäftsführerin der IBB Business Team GmbH . Berlin stand in intensivem Austausch mit den Ländern Thüringen und Sachsen, die bereits erfolgreich Erfahrungen gesammelt haben, einen ReparaturBONUS umzusetzen. Auch von österreichischen Erfahrungen konnte profitiert werden. Für die gute Zusammenarbeit dankt Berlin diesen Partnern. Mit dem ReparaturBONUS unterstützt Berlin das von der EU beschlossene Recht auf Reparatur, das darauf abzielt, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Es soll ein nachhaltigerer Verbrauch gefördert werden, indem mehr Waren sowohl innerhalb als auch außerhalb der Garantiezeit repariert und wiederverwendet werden. Für die Umsetzung des ReparaturBONUS, der als Ziel bereits im Berliner Koalitionsvertrag verankert war, stehen für das Jahr 2024 einschließlich der Projektmanagementkosten 1,25 Mio. Euro zur Verfügung. Über eine mögliche Fortführung des Projekts im Jahr 2025 kann erst nach Festlegung der zu erbringenden Einsparungen im Haushaltsjahr entschieden werden. Vom 17.09.2024 bis einschließlich 31.12.2024 kann unter www.ibb-business-team.de/reparaturbonus die Förderung beantragt werden. Dort ist auch eine Liste der förderbaren Geräte hinterlegt. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Land Berlin. Unternehmen, Vereine, Schulen etc. sind nicht antragsberechtigt. Die Antragstellenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Reparatur muss nach dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie durchgeführt worden sein. Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 75 Euro inklusive Umsatzsteuer liegen. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Reparatur in einem Repair-Café/einer Reparatur-Initiative, muss die Rechnung für das Ersatzteil mindestens 25 Euro inklusive Umsatzsteuer betragen. Gefördert wird dort der Kauf des benötigten Ersatzteils mit 100 Prozent der Rechnungssumme. Damit möglichst viele Personen von der Förderung profitieren können, ist die maximale Förderung, unabhängig der eingereichten Rechnung auf 200 Euro begrenzt. Alle Details und Zuwendungsvoraussetzungen zur Antragstellung sind in der Förderrichtlinie des Landes Berlin zum Reparaturbonus enthalten. Diese wird am 13.09.2024 im Amtsblatt veröffentlicht.
Der Rat der Europäischen Union hat gestern die Neuausrichtung der Kommunalabwasserrichtlinie beschlossen, die einen wesentlichen Baustein für die weitere Verbesserung der Gewässerqualität darstellt. Die Richtlinie tritt nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Sauberes Wasser ist unerlässlich für Mensch und Umwelt. Der Eintrag von Nährstoffen und Schadstoffen belastet unsere Flüsse. Eine Begrenzung schädlicher Stoffe durch kommunales Abwasser ist daher ein wichtiger Beitrag für den europaweiten Gewässerschutz. Deshalb wurde durch die endgültige Verabschiedung der Richtlinie heute eine wichtige Entscheidung für den Schutz der Gewässer in Europa getroffen." Wesentliche Bausteine der Richtlinie sind neben Regelungen zur Nährstoff- und Spurenstoffreduzierung die Einführung eines Abwassermonitorings zu Ermittlung von Krankheitserregern (COVID-19, Influenza, antimikrobielle Resistenzen) auch die Notwendigkeit integrierter Abwassermanagementpläne, die Überläufe aus der Kanalisation in die Gewässer bei Starkregen reduzieren sollen. Darüber hinaus wird als Beitrag zum Klimaschutz das Erreichen der Energieneutralität von kommunalen Kläranlagen sowie die Rückgewinnung wichtiger kritischer Rohstoffe wie Phosphor vorgesehen. Weiterhin wurde bei der Erarbeitung der Richtlinie sehr viel Wert auf eine verbesserte Information der Bürgerinnen und Bürger gelegt. Eine wesentliche Innovation stellt die Einführung der Reduzierung von Spurenstoffen im Abwasser durch Einführung einer vierten Reinigungsstufe dar. Hier sieht die Richtlinie deren obligatorische Einführung für Kläranlagen ab 150.000 Einwohnern vor. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern wird dies jeweils auf Basis einer Risikoabschätzung erfolgen. Der größte Anteil an Mikroschadstoffen im Abwasser ist auf Arzneimittel und Kosmetika zurückzuführen. Daher werden deren Hersteller im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung zukünftig an den Kosten der Einführung der vierte Reinigungsstufe und damit an der Beseitigung dieser Stoffe zu mindestens 80 Prozent beteiligt werden. Die Richtlinie ist innerhalb von 30 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Für die notwendigen Investitionen werden ausreichende Übergangsfristen vorgesehen, die teilweise bis ins Jahr 2045 reichen. Quelle: BMUV Pressemitteilung Nr. 145/24 | Wasser und Binnengewässer
Auf die stark wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit im Wirtschaftsleben hat Umwelt- und Klimaschutzstaatssekretär Dr. Steffen Eichner am heutigen Mittwoch beim Innovationsforum der Initiative „Recyclingregion Harz“ an der Hochschule Harz in Wernigerode hingewiesen: „Wirtschaftswachstum ist wichtig; wir müssen es aber künftig noch stärker vom Ressourcenverbrauch entkoppeln. Gerade bei Produkten, in den kritische Rohstoffe wie Lithium, Kobalt oder Seltene Erden stecken, braucht es neben effizienteren Herstellungsverfahren auch konsequentes Recycling. Der Weg hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft ist anstrengend, aber auch alternativlos, da viele Rohstoffe nicht unbegrenzt verfügbar sind und die Abhängigkeit von Importen mit erheblichen Risiken für die Versorgungssicherheit verbunden ist.“ Eichner begrüßte in diesem Zusammenhang die von der EU Mitte Juni verabschiedete Ökodesign-Verordnung. „Der gesamte Lebenszyklus eines Produktes muss künftig darauf ausgerichtet sein, dass bei dessen Herstellung möglichst wenig Ressourcen gebunden werden und sich diese am Ende der Nutzung möglichst einfach wieder zurückgewinnen lassen. Mit den jetzt weiter erhöhten Anforderungen an die Materialeffizienz rücken Langlebigkeit, einfache Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit verstärkt in den Fokus.“ Mit Blick auf die Frage „Reparieren oder Recyceln?“ verwies der Staatssekretär auf den Anfang August in Sachsen-Anhalt gestarteten Reparaturatlas . Die neue Online-Plattform bietet auf einer interaktiven Karte einen Überblick über gewerbliche Reparaturbetriebe und ehrenamtliche Initiativen in den Regionen, die sich nach Standort und Geräteart filtern lassen. Damit können sich die Menschen in Sachsen-Anhalt ab sofort einfach und bequem über wohnortnahe Alternativen zur Entsorgung alter Elektro- oder Elektronikgeräte informieren. Für mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft wirbt zudem der vom Umweltministerium 2024 neu gestartete „AURA-Award für nachhaltiges Unternehmertum“ , der in der vergangenen Woche erstmals verliehen wurde. Premieren-Preisträger ist der Zementhersteller Ecoment aus Schkopau; das Unternehmen hat ein inzwischen patentiertes Verfahren entwickelt, mit dem Zement vollständig CO 2 -frei hergestellt werden kann. Dafür gab es neben einer Urkunde und Glückwünschen von Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann auch einen Imagefilm im Wert von rund 3.000 Euro sowie den AURA-Award aus nachhaltig produziertem heimischen Holz. In diesem Jahr sollen noch zwei weitere Unternehmen mit dem „AURA-Award“ ausgezeichnet werden; die nächste Bewerbungsrunde startet voraussichtlich Ende Oktober. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Über Jahrzehnte haben sich enorme Materialbestände in Gebäuden, Infrastrukturen, Anlagen und Konsumgütern angesammelt. Diese bilden ein anthropogenes Lager von rund 50 Milliarden Tonnen in Deutschland, welches jährlich um weitere zehn Tonnen pro Einwohner:in wächst. Durch das Aufkommen neuer Technologien, wie zum Beispiel Informations- und Kommunikationstechnologien oder die Elektromobilität, verändert sich die stoffliche Zusammensetzung im anthropogenen Lager. Viele Technologierohstoffe wurden aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und der eingeschränkten Verfügbarkeit von der Europäischen Union als kritische Rohstoffe eingestuft. Hinzu kommen abgelagerte Materialien, beispielsweise in Bergbau- und Hüttenhalden, Aschen und Schlacken, die ebenfalls ungenutzte Rohstoffpotentiale enthalten können. Der Anteil der Sekundärrohstoffe am gesamten Rohstoffverbrauch beträgt aktuell nur circa 13 Prozent. Urban Mining ist damit eine strategische Säule für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft und trägt zur geplanten Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie der Bundesregierung bei, indem wertvolle Rohstoffe aus anthropogenen Lagern zurück in den Wirtschaftskreislauf gebracht werden und die Versorgungssicherheit der Industrie mit Rohstoffen erhöht wird. Außerdem bringt der Einsatz von Sekundärrohstoffen Vorteile für Klimaschutz, Biodiversität und Umwelt. 1.1 Förderziel Die Förderrichtlinie zielt darauf, intelligente Konzepte, innovative Technologien und erfolgreiche Anwendungsbeispiele für die integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers durch Urban Mining als Beitrag zum effektiven Klima- und Ressourcenschutz und zur Versorgungssicherheit der deutschen Industrie mit inländischen Rohstoffen bereitzustellen. Eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Urban Mining, die Erschließung von Marktpotentialen und Erfüllung hoher Qualitätsstandards für gewonnene Sekundärrohstoffe sind weitere Förderziele. Die Fördermaßnahme zielt darüber hinaus auf die Erweiterung des Forschungs- und Innovationspotentials und die Sicherung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Recyclingwirtschaft und der rohstoffnahen (Grundstoff-)Industrien wie Bauwirtschaft oder Metallindustrie. Das künftige Wachstum anthropogener Lager soll durch die intensivere Erschließung vorhandener Sekundärrohstoffpotentiale insgesamt verlangsamt, neue Flächennutzungsoptionen für ehemalige Haldenstandorte erschlossen sowie kostenintensive Umweltsicherungsmaßnahmen eingespart werden. Insgesamt wird dazu beigetragen, dass das Ziel des Koalitionsvertrags – den primären Rohstoffbedarf absolut zu senken – erreicht werden kann. Erste erfolgreiche Umsetzungen in die Praxis werden in drei bis fünf Jahren nach Abschluss der Förderung erwartet. Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier . Quelle: BMBF
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