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Found 120 results.

Meteogramm bis H+78 14241 Zagreb - Meteogram up to H+78 14241 Zagreb

3 Tage Vorhersage. Wind, Temperatur, Bodendruck, Bedeckung, Konvektionswolken und Niederschlag. - 3 days forecast. Wind, temperature, pressure mean sea level, cloud cover, convective clouds and precipitation.

Preserving the natural heritage of wolves: a multidisciplinary approach towards effective and socially acceptable management of wolf-dog hybridization across Europe; BiodivProtect: Bewahrung des Naturerbes von Wölfen, Untersuchung des Hybridisierungsgrads in den Projektregionen mittels SNP-Chips

Das Projekt "Preserving the natural heritage of wolves: a multidisciplinary approach towards effective and socially acceptable management of wolf-dog hybridization across Europe; BiodivProtect: Bewahrung des Naturerbes von Wölfen, Untersuchung des Hybridisierungsgrads in den Projektregionen mittels SNP-Chips" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung.

Eichennetzwanze Corythucha arcuata (Heteroptera, Tingidae): Beurteilung der Schadwirkung in Europa und Entwicklung von Strategien zu Überwachung, Kontrolle und Management (OLBIE)

Das Projekt "Eichennetzwanze Corythucha arcuata (Heteroptera, Tingidae): Beurteilung der Schadwirkung in Europa und Entwicklung von Strategien zu Überwachung, Kontrolle und Management (OLBIE)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus / Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft, Institut für Waldschutz.Zielsetzung: Im beantragten EUPHRESCO-Projekt soll das bestehende Wissen zu C. arcuata aufbereitet werden, neue Erkenntnisse zur Schadwirkung von C. arcuata gewonnen und Strategien zu verbesserter Überwachung, Kontrolle und Management dieses invasiven Schädlings entwickelt werden. Spezifische Forschungsfragen sind: - Wie wirkt sich der jährliche Befall auf Baumwachstum, Vitalität, Samenproduktion und Mortalität auf? Gibt es Wechselwirkungen mit anderen biotischen und abiotischen Schadfaktoren? Warum gibt es anscheinend große Unterschiede zwischen den Befallsgebieten in Europa (starke Auswirkungen in Ungarn und Kroatien, geringe in Italien und der Schweiz)? - Welche sind die wesentlichen natürlichen sowie menschlich unterstützten Verbreitungswege der Eichennetzwanze? Besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die überwinternden Stadien an der Rinde der Eichen gelegt werden: Mit welchen Behandlungen könnte der Transport der Wanzen mit Rundholz oder Brennholz verhindert werden? - Welche Strategien gewährleisten frühestmögliche Entdeckung des Schädlings? Wie soll ein effizientes Überwachungssystem gestaltet sein? - Welche Kontroll- und Managementansätze stehen zur Verfügung? Gibt es Optionen für eine biologische Schädlingskontrolle? Ist es noch möglich, die Ausbreitung von C. arcuata in Europa zu verhindern oder einzudämmen? In einigen Europäischen Ländern laufen Forschungen zu manchen der Fragen, die internationale Zusammenarbeit im EUPHRESCO ermöglicht eine Zusammenschau der Ergebnisse dieser Arbeiten. Das Projektkonsortium besteht aus Vertretern von Ländern, in denen C. arcuata etabliert und schädlich ist (Kroation, Ungarn), Ländern die gerade den ersten Befall erleben (Slowenien, Frankreich) und Ländern, die noch ohne Befall sind (Österreich, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich). Effektives Sammeln von Wissen und Austausch von Informationen im Konsortium erlauben die Beurteilung sowie Weiterentwicklung verschiedener Kontroll- und Managementansätze. Zur Erreichung der Ziele wird das EUPHRESCO-Gesamtprojekt in sechs Arbeitspakete aufgeteilt, zu denen jeweils alle Projektpartner Beiträge leisten. Bedeutung des Projekts für die Praxis Die in weiten Teilen Mitteleuropas stattfindende Massenvermehrung des Buchdruckers und dadurch bewirktem großflächigem Absterben von Fichtenwäldern illustriert die dringende Notwendigkeit waldbaulicher Adaption auf den zu erwartenden Klimawandel. Ein Wechsel von sekundären Fichtenreinbeständen zu Mischbeständen ist dringend angeraten, in den Tieflagen wird den Eichenarten dabei eine große Bedeutung zukommen. Umso beunruhigender ist es, dass diese nun durch die invasive Eichennetzwanze von einer neuen Schädlingsart in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Österreich ist von der Einwanderung der Art unmittelbar bedroht. Daher ist es wichtig, den Wissensstand zu C. arcuata zu Bündeln und aus den Erfahrungen, die in den betroffenen Ländern bereits gemacht wurden zu lernen. (Text gekürzt)

Validierung biogeographischer Theorien für Protisten: Verbreitungsmuster in Europa

Das Projekt "Validierung biogeographischer Theorien für Protisten: Verbreitungsmuster in Europa" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Biologie und Umweltwissenschaften, Arbeitsgruppe Biodiversität und Evolution der Pflanzen.Protisten (eukaryotische Mikroorganismen) erfüllen wichtige ökologische Funktionen, sie sind die dominierenden Primärproduzenten in Gewässern und die wichtigsten Konsumenten von Bakterien und damit von zentraler Bedeutung für aquatische Nahrungsnetze. Die Diversität von Protisten ist enorm, ihre Verteilungsmuster sind dagegen nicht gut verstanden. Während einige Taxa offensichtlich global verteilt sind, sind einige andere Taxa endemisch. Es ist aber höchst umstritten, inwieweit die für höhere Organismen beobachteten Verbreitungsmuster auf Protisten übertragbar sind. Die nacheiszeitliche Biogeographie Europas ist ideal für die Prüfung der Verallgemeinerbarkeit solcher biogeographischer Muster. Hochdurchsatzsequenzierung erlaubt jetzt die Analyse großräumiger Diversitätsmuster. In diesem Projekt werden wir die Verteilung von Protisten in europäischen Binnengewässern im Hinblick auf die postglazialen Verteilungsmuster von Makroorganismen untersuchen. Wir werden die Variation der Protistendiversität in aquatischen Ökosystemen auf der Basis von Planktonproben von 250 europäischen Seen einschließlich Seen aus Spanien, Frankreich, Italien, Schweiz, Österreich, Rumänien, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Polen, Schweden, Norwegen, Griechenland, Kroatien und Bulgarien untersuchen. Wir werden die räumliche Analyse durch saisonale Analyse ausgewählter Seen innerhalb eines zentraleuropäischen Gradienten ergänzen, um räumliche von zeitlichen Mustern zu trennen. Das Projekt wird die Biogeographie, die Phylogeographie und die Diversität der Protisten in europäischen Süßwasserseen auf der Gemeinschaftsebene analysieren basierend auf Hochdurchsatzsequenzierung der molekularen Diversität. Insgesamt wird das Projekt die Gültigkeit allgemeiner biologischer Theorien für mikrobielle Eukaryoten testen.

Neue Instrumente für eine Kooperation zwischen Bürger*innen und Verwaltung in Umweltangelegenheiten in Kroatien

Das Projekt "Neue Instrumente für eine Kooperation zwischen Bürger*innen und Verwaltung in Umweltangelegenheiten in Kroatien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Unabhängiges Institut für Umweltfragen UfU - e.V..Direktes Projektziel (Outcome) ist ein modernisiertes und in Zagreb und seiner Verwaltungseinheit Zagrebacka Zupanija etabliertes und bekanntes Online-Tool zur Information der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten, welches die Bürger*innen über den Umweltzustand, -schäden und -vergehen in ihrer Nachbarschaft und die Beteiligungsmöglichkeiten in der regionalen Raumplanung informiert.

AskREACH

Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Die europäische Chemikalienverordnung REACH bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen. „Besonders besorgniserregende Stoffe“ – oder Substances of Very High Concern, SVHCs – sind beispielsweise krebserregend, hormonell wirksam oder solche, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden. Die europäische Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ legt Informationspflichten für SVHCs fest (Art. 33). Ist ein SVHC in einem ⁠ Erzeugnis ⁠ in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten, muss diese Information von jedem Lieferanten (Hersteller, Importeur, Händler) an jeden kommerziellen Kunden in der Lieferkette weitergegeben werden. Der Begriff “Erzeugnis” bezeichnet dabei i.d.R. Gegenstände, z.B. Haushaltsgeräte, Textilien, Schuhe, Sportkleidung, Möbel, Heimwerkerprodukte, Elektronik & elektronisches Zubehör, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf Anfrage ebenfalls informiert werden und sind damit in der Lage, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen. Um das REACH-Verbraucherrecht in der europäischen Bevölkerung bekannter zu machen, startete das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) zusammen mit 19 Projektpartnern aus 13 EU-Mitgliedstaaten das EU LIFE Projekt AskREACH (siehe Auflistung unten). Die Projektziele waren: Sensibilisierung der Bevölkerung zu SVHCs in Erzeugnissen, damit bewusste Kaufentscheidungen getroffen werden können. Sensibilisierung von Erzeugnis-Lieferanten, damit sie ihre REACH Informationspflichten angemessen erfüllen. Verbesserung des Informationsflusses zu besonders besorgniserregenden Stoffen zwischen Verbraucher*innen und Lieferanten. Verbesserung der Kommunikationsprozesse in der Lieferkette mit dem Ziel, SVHCs in Erzeugnissen zu ersetzen. Mit der im AskREACH Projekt entwickelten Smartphone App (Scan4Chem) können Verbraucherinnen und Verbraucher die Barcodes von Erzeugnissen scannen. Sie erhalten dann entweder über die AskREACH Datenbank Informationen zu SVHCs in diesen Erzeugnissen oder sie können – falls noch keine Informationen in der Datenbank sind - entsprechende Anfragen an die Erzeugnis-Lieferanten verschicken. Letztere können ihnen die Informationen per E-Mail zukommen lassen oder sie in die AskREACH Datenbank eintragen, so dass spätere Anfragen direkt aus der Datenbank beantwortet werden können. Die Datenbank wird über eine Eingabemaske, das sogenannte Supplier Frontend, gefüllt. Einige Unternehmen konnten über das Projekt zusätzlich Unterstützung erhalten durch den Zugang zu einem IT-Tool, das die Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert. Alle Bürgerinnen und Bürger in den AskREACH Partnerländern können die App kostenlos aus den App Stores herunterladen. Die App ist an alle relevanten Sprachen adaptiert. Sollten die gewünschten Informationen über ein Erzeugnis in der Datenbank noch nicht vorhanden sein, wird automatisch eine Anfrage generiert und kann vom App-Nutzer an den Erzeugnis-Lieferanten gesendet werden. Seit Ende Oktober 2019 wurden die Apps der AskREACH Partnerländer sukzessive veröffentlicht. Mit Stand Mai 2024 sind in Europa in 21 Ländern Apps verfügbar: Belgien, Bulgarien, Dänemark (Tjek Kemien), Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen (Pytaj o chemię), Portugal, Schweden (Kemikalieappen), Serbien (auch in Bosnien-Herzegovina und Montenegro), Spanien, Tschechien, Ungarn. Ziel ist, die App im gesamten europäischen Raum zu verbreiten. Im Rahmen des AskREACH Projektes wurden zwei Informations-Kampagnen durchgeführt. Diese Kampagnen werden auch nach Projektende (31.08.2023) in gewissem Umfang fortgeführt. Sie dienen zur Sensibilisierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und von Erzeugnis-Lieferanten. Die Kampagnen werden in allen teilnehmenden europäischen Staaten und in weiteren europäischen Staaten durchgeführt (Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn). Unternehmen profitieren auf mehreren Ebenen von der AskREACH Datenbank: Ein Antwortformular für die Beantwortung von Verbraucheranfragen erleichtert es Unternehmen, ihre REACH Auskunftspflicht schnell und effizient zu erfüllen. SVHC-Informationen können aber auch in einem Schritt für viele Erzeugnisse gleichzeitig in die Datenbank hochgeladen werden (Bulk Upload). Bei Bedarf können die Daten leicht aktualisiert werden. Für ganze Barcode-Bereiche kann deklariert werden, dass die entsprechenden Erzeugnisse keine SVHCs > 0,1 Gewichts% enthalten. Sobald die REACH Kandidatenliste um neue Stoffe erweitert wird, erhalten Unternehmen eine Erinnerung zur Aktualisierung Ihrer Daten. Verbraucher haben direkten Zugang zu Produktinformationen, d.h. der Kundenservice muss sich nicht um jede Verbraucheranfrage einzeln kümmern. Das spart Zeit und Aufwand auf beiden Seiten. Kunden wollen SVHC-Informationen direkt nach dem Scannen am Point of Sale bekommen, damit sie ihre Kaufentscheidung treffen können. Das IT-Tool zur Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert es Unternehmen, Informationen zu SVHCs und anderen Stoffen in ihren Erzeugnissen von ihren Zulieferern einzuholen und zu verwalten. Es handelt sich um ein existierendes Tool, das während des Projekt-Zeitraums von einigen Firmen getestet wurde. Das Tool wurde optimiert und steht nun kostenpflichtig zur Verfügung. Projektpartner sind Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Nichtregierungs-Organisationen aus dem Bereich Umwelt und Verbraucher: Dänemark: Danish Environmental Protection Agency (DKEPA), Danish Consumer Council (DCC) Deutschland: Umweltbundesamt (UBA), Baltic Environmental Forum Germany (BEF DE), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hochschule Darmstadt Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) Frankreich: Institut National de l’Environnement Industriel et des Risques (INERIS) Griechenland: National Observatory of Athens (NOA) Kroatien: Friends of the Earth Croatia (ZelHR) Lettland: Baltic Environmental Forum Latvia (BEF LV) Luxemburg: Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST) Österreich: Verein für Konsumenteninformation (VKI), GLOBAL 2000 Umweltschutzorganisation Polen: Buy Responsibility Foundation (FKO) Portugal: Association for the Sustainability of the Earth System (ZERO) Spanien: Ecologístas En Acción (EEA) (2019 ausgeschieden) Schweden: Swedish Chemicals Agency (KEMI), Swedish Consumers Association (SCA) Tschechien: Arnika – Toxics and Waste Programme Europa: European Environmental Bureau (EEB) In Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn und in Spanien ist die App ebenfalls verfügbar und wird von Kampagnen begleitet: Belgien: Bond Beter Leefmilieu (BBL) Bulgarien: Za Zemiata Estland: Baltic Environmental Forum Estonia (BEF EE) Litauen: Baltic Environmental Forum Lithuania (BEF LT) Serbien(App auch verfügbar in Bosnien-Herzegovina und Montenegro): Safer Chemicals Alternative (ALHem) Spanien: Fundación Vida Sostenible (FVS) Ungarn: National Society of Conservationists - Friends of the Earth Hungary (MTVSZ) Das Projekt startete am 1. September 2017, wurde im Rahmen des EU LIFE Programms gefördert (Projektnummer LIFE16 GIE/DE/000738) und lief bis zum 31. August 2023. Die im Projekt entwickelten IT-Tools bleiben auch nach Projektende weiter erhalten und werden entsprechend betreut und beworben. Eine Webseite (nur auf Englisch) mit detaillierten Informationen zum Projekt, seinen Ergebnissen und Kontaktdaten ist verfügbar unter www.askreach.eu Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.

Ziele und Grundlagen der Klimaschutzpolitik in Berlin

Der Berliner Senat verfolgt das langfristige Ziel, Berlin bis zum Jahr 2045 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln. Mit diesem ambitionierten Klimaschutzziel reagiert Berlin wie viele andere internationale Metropolen auf die Gefahren des Klimawandels und leistet seinen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015. Berlin konnte seine Kohlendioxidemissionen von 1990 bis 2016 bereits um rund ein Drittel reduzieren und gehört damit zu den Vorreiterkommunen beim Klimaschutz. Jedoch ist allgemein anerkannt, dass die bisherigen Anstrengungen – nicht nur in Berlin, sondern auch weltweit – nicht ausreichen werden, um der globalen Erwärmung effektiv zu begegnen. Zudem ist der Trend der CO 2 -Emissionsminderung in Berlin zuletzt abgeflacht. Damit können die Klimaschutzziele Berlins, die in dem Berliner Energiewendegesetz verankert sind, nur durch erhebliche zusätzliche Klimaschutzbemühungen erreicht werden. Städte wie Berlin werden als wichtige Akteure des Klimaschutzes zunehmend anerkannt, auch im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen. Sie nehmen zwar nur 3 Prozent der festen Landoberfläche ein. Jedoch sind mittlerweile 50 Prozent der Weltbevölkerung in Städten beheimatet – mit steigender Tendenz. Städte werden als größte Energieverbraucher heute für rund 70 Prozent der CO 2 -Emissionen verantwortlich gemacht. Berlins CO 2 -Emissionen bewegen sich in der Größenordnung ganzer Länder, wie zum Beispiel Kroatiens oder Jordaniens. Auf der anderen Seite reagieren Städte, insbesondere Metropolen – in denen viele Menschen dicht zusammenleben – sensibler auf die Folgen der globalen Erwärmung. Dazu gehören zum Beispiel Extremwetterereignisse wie Hitze, Starkniederschläge und Stürme. Der Beitrag, den Städte wie Berlin zur Lösung des Klimaproblems leisten können, ist enorm. Gleichzeitig ist ein entschiedenes Handeln als Betroffener umso wichtiger. Berlin hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt und wird damit seiner Vorreiterrolle gerecht: Bis 2045 soll die Stadt klimaneutral sein. Als Zwischenschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität legt das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz fest, die Gesamtmenge der Berliner CO 2 -Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent, bis 2030 um mindestens 70 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent zu reduzieren, jeweils im Vergleich zum Jahr 1990. Die zur Erreichung der Ziele des novellierten Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes notwendigen Maßnahmen und Strategien werden im Rahmen der Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (BEK 2030) für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 entwickelt. Das 2016 in Kraft getretene Berliner Energiewendegesetz bildet den gesetzlichen Handlungsrahmen für die Berliner Klimaschutzpolitik. Mit diesem Gesetz werden die Klimaschutzziele und die Instrumente zu deren Erreichung rechtlich verankert und damit zur Daueraufgabe gemacht. Gleichzeitig wird die die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Bereich Klimaschutz gesetzlich festgeschrieben. Diese wird unter anderem durch Sanierungsfahrpläne für die öffentlichen Gebäude und einem Masterplan für eine CO 2 -neutral arbeitende Verwaltung mit Leben gefüllt. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) enthält die konkreten Strategien und Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität, stellt damit den “Fahrplan” und das zentrale Instrument der Berliner Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Seine rund 100 Maßnahmen stellen die Vielfalt der Klimapolitik in Berlin dar und adressieren sowohl den Klimaschutz als auch die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels . Klimaschutzpolitik weist große Schnittmengen mit lokaler Energiepolitik auf. Denn das wichtigste Treibhausgas – CO 2 – entsteht bei der Energieerzeugung durch die Verbrennung der fossilen Brennstoffe Öl, Kohle und Erdgas. Zentrale Ansatzpunkte zur Minderung der Kohlendioxidemissionen sind daher die Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeinsparung. Das sind Grundpfeiler lokaler Energiepolitik. Sie unterstützen die Standortsicherung für die Wirtschaft, fördern Innovation und Beschäftigung und tragen gleichzeitig zur Umweltentlastung bei. Klimaschutz ist daher eng mit den Zielen einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung verknüpft. Die zukünftige Energieversorgung Berlins soll vorrangig auf erneuerbaren Energien und dezentralen Erzeugungs -Anlagen basieren und noch stärker als bisher verbrauchernah organisiert werden. Die vorhandenen urbanen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme und Mobilität sollen stärker miteinander verknüpft werden und einen entscheidenden Beitrag zur intelligenten Steuerung von Energieerzeugung und Verbrauch, zur Speicherung und Nutzung des zunehmenden Anteils erneuerbarer Energien leisten. Dieses dynamische, energieartenübergreifende Energieversorgungssystem wird dabei eine hohe Versorgungs- und Infrastruktursicherheit gewährleisten und heute innovative Technologien ganz selbstverständlich nutzen. Die urbane Energiewende stellt eine Herausforderung dar, die zugleich eine Chance ist für eine bezahlbare Energieversorgung und Teilhabe der Berlinerinnen und Berliner sowie für wirtschaftliche Entwicklung und neue Arbeitsplätze in der Region. Klimaschutz betrifft neben der Energiepolitik viele zentrale Bereiche landespolitischen Handelns: Bauen und Wohnen, Bildung, Wirtschaftsförderung und Beschäftigung, Innovation und Technologie und, nicht zuletzt, die Berliner Verwaltung. Klimaschutzpolitik ist folglich eine Querschnittsaufgabe. Als solche hat sie auch die Aufgabe, die Akteure – Unternehmen und Verbände, Verwaltungsmitglieder und öffentliche Einrichtungen, Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine – einzubinden, Netzwerke für einen kontinuierlichen Dialog und Kooperationen zu fördern und Aufklärungsarbeit zu leisten. Dies ist auch eine Voraussetzung dafür, innovative Lösungen – politisch, technisch wie wirtschaftlich – für den Klimaschutz zu entwickeln und umzusetzen. Bereits bei der Entwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms wurde die Öffentlichkeit umfassend eingebunden. Das Instrument der Beteiligung soll dauerhaft verankert werden. Das Land Berlin will den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen in Berlin mit gutem Beispiel vorangehen. Diese Vorbildfunktion ist auch im Energiewendegesetz gesetzlich verankert. Die Stadt hat sich deshalb zu ehrgeizigen Klimaschutzzielen auch für die eigenen Liegenschaften und die städtischen Unternehmen verpflichtet. Nicht nur die Stadt, sondern auch – und möglichst schon zu einem früheren Zeitpunkt – die Verwaltung und ihre nachgeordneten Einrichtungen sollen nach dem Willen der Regierungskoalition klimaneutral werden. Senats- und Bezirksverwaltungen sollen sich so organisieren, dass sie ab dem Jahr 2030 CO 2 -neutral arbeiten. Parallel dazu ist die Sanierung der öffentlichen Gebäude von großer Bedeutung. Deshalb ist die Erstellung von Sanierungsfahrplänen vorgesehen, mit denen die Gebäudesubstanz der Haupt- und Bezirksverwaltungen systematisch erfasst und die erforderlichen energetischen Sanierungsschritte in eine geeignete Reihenfolge (Fahrplan) gebracht werden. Durch die Umsetzung der Sanierungsfahrpläne soll der öffentliche Gebäudebestand bis 2050 umfassend energetisch saniert werden. Darüber hinaus sieht sich Berlin als Bundeshauptstadt in besonderer Weise gefordert, national und international als Pionier für eine erfolgreiche lokale Klimaschutzpolitik zu wirken. Deshalb beteiligt sich das Land Berlin in internationalen Kooperationen an der Entwicklung und Verbreitung tragfähiger Strategien und Instrumente für den lokalen Klimaschutz. Länder­arbeitskreis Energiebilanzen

Katrin Eder: „Die Gefahr ist weiterhin groß, die Afrikanische Schweinepest einzuschleppen“

Umweltministerium warnt davor, Lebensmittel von Tieren aus dem Ausland mitzubringen – Speisereste nicht in der Landschaft entsorgen – Erreger der ASP ist extrem widerstandsfähig „Jede und jeder kann dazu beitragen, ein Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich, allerdings für Haus- und Wildschweine hoch ansteckend und meist tödlich. Wird der Erreger eingeschleppt, verursacht dies hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft und bringt ein großes Leiden für die Tiere mit sich. Für das Ausbreiten der Krankheit ist vor allem der Mensch verantwortlich. Deshalb appelliere ich, Speisereste nicht in der Landschaft und nur in Abfallbehältnissen mit Deckel zu entsorgen, damit Wildschweine diese nicht fressen können“, so Umweltministerin Katrin Eder. Vor allem in Osteuropa und Italien grassiert derzeit die Afrikanische Schweinepest (ASP). Durch das erhöhte Reiseaufkommen kann die Gefahr einer Einschleppung des Erregers steigen. Die verlustreiche und bekämpfungspflichtige Tierseuche kann durch infizierte Wurst- und Fleischreste, mitgebrachte Souvenirs oder Jagdtrophäen in unsere heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulationen eingeschleppt werden, Verursacher ist in der Regel der Mensch. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist extrem widerstandsfähig und sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig, in tiefgefrorenem Fleisch kann der Erreger sogar jahrelang überleben. Das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz warnt daher erneut davor, Lebensmittel aus Regionen mitzubringen, in denen die ASP vorkommt, wie zum Beispiel große Gebiete in Polen und Rumänien, aber auch in Kroatien, Italien, Griechenland und Ungarn. Insbesondere unachtsam in der Natur entsorgte Lebensmittelreste, die Schweinefleisch enthalten, bergen ein hohes Risiko. Werden diese Speisereste an Autobahnen, Landstraßen oder Wanderwegen entsorgt, können Wildschweine sie fressen, sich infizieren und die Tierseuche so verbreiten. Die Jägerschaft wird weiterhin gebeten, wachsam zu sein und Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine auf ASP zu beproben. Je früher eine Tierseuche erkannt wird, desto besser stehen die Bekämpfungschancen. Schweine haltende Betriebe werden gebeten, ihre Hygienemaßnahmen immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu gehört insbesondere keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchzuführen, den Zugang für betriebsfremde Personen zu beschränken, in den Ställen Schutzkleidung zu tragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern. Zudem sollten alle Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter vor Beginn der Tätigkeit darauf hingewiesen werden, auf keinen Fall Speisereste an Schweine zu verfüttern. Hintergrund: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige sowie verlustreiche Virusinfektion bei Haus- und Wildschweinen. ASP ist keine Zoonose und daher für den Menschen ungefährlich. Im Jahr 2007 wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Anschließend breitete sich das Virus nach Russland aus und drang 2014 in die Europäische Union ein. Darüber hinaus erreichte die Krankheit im August 2018 auch den größten Schweineproduzenten der Welt, China, und breitet sich nun in diversen asiatischen Ländern aus. Seit September 2020 ist auch Deutschland von der ASP im Wildschwein betroffen. Die Ausbruchsgebiete liegen entlang der polnischen Grenze in Brandenburg und Sachsen. Es existieren keine Impfstoffe gegen das Virus. Infizierte Tiere müssen getötet und unschädlich beseitigt werden. Hat diese Tierseuche eine Wildschweinpopulation erreicht, ist es schwierig bis unmöglich und extrem kostenintensiv das Virus wieder zu eliminieren. Aktuelle Ausbruchszahlen finden Sie hier: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/ Wichtige Regeln für Reisende und Touristen: •         Bringen Sie keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Urlaub mit •         Entsorgen Sie Speisereste nur in geschlossenen Müllbehältern •         Verfüttern Sie keine Essensreste an Tiere •         Hinterlassen Sie keine Lebensmittelreste in freier Natur und halten Sie sich von Haus- oder Wildschweinen fern •         Berühren Sie keine Tierkadaver und melden Sie Kadaverfunde unverzüglich dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt •         Verzichten Sie auf Jagdreisen in Risikogebiete und die Mitnahme von Jagdtrophäen; reinigen und desinfizieren Sie Ihre Ausrüstung gründlich

Die Gefahr ist weiterhin groß, die Afrikanische Schweinepest einzuschleppen

„Jede und jeder kann dazu beitragen, ein Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich, für Haus- und Wildschweine hoch ansteckend und meist tödlich. Wird der Erreger eingeschleppt, verursacht dies hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft und bringt großes Leiden für die Tiere mit sich. Für das Ausbreiten der Krankheit ist vor allem der Mensch verantwortlich. Deshalb appelliere ich, Speisereste nicht in der Landschaft und nur in Abfallbehältnissen mit Deckel zu entsorgen, damit Wildschweine diese nicht fressen können“, so die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder. Vor allem in Osteuropa und Italien grassiert derzeit die Afrikanische Schweinepest (ASP). Durch das erhöhte Reiseaufkommen kann die Gefahr einer Einschleppung des Erregers steigen. Die verlustreiche und bekämpfungspflichtige Tierseuche kann durch infizierte Wurst- und Fleischreste, mitgebrachte Souvenirs oder Jagdtrophäen in unsere heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulationen eingeschleppt werden, Verursacher ist in der Regel der Mensch. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist extrem widerstandsfähig und sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig, in tiefgefrorenem Fleisch kann der Erreger sogar jahrelang überleben. Das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz warnt daher erneut davor, Lebensmittel aus Regionen mitzubringen, in denen die ASP vorkommt, wie zum Beispiel große Gebiete in Polen und Rumänien, aber auch in Kroatien, Italien, Griechenland und Ungarn. Insbesondere unachtsam in der Natur entsorgte Lebensmittelreste, die Schweinefleisch enthalten, bergen ein hohes Risiko. Werden diese Speisereste an Autobahnen, Landstraßen oder Wanderwegen entsorgt, können Wildschweine sie fressen, sich infizieren und die Tierseuche so verbreiten. Die Jägerschaft wird weiterhin gebeten, wachsam zu sein und Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine auf ASP zu beproben. Je früher eine Tierseuche erkannt wird, desto besser stehen die Bekämpfungschancen. Schweine haltende Betriebe werden gebeten, ihre Hygienemaßnahmen immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu gehört insbesondere keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchzuführen, den Zugang für betriebsfremde Personen zu beschränken, in den Ställen Schutzkleidung zu tragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern. Zudem sollten alle Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter vor Beginn der Tätigkeit darauf hingewiesen werden, auf keinen Fall Speisereste an Schweine zu verfüttern. Hintergrund: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige sowie verlustreiche Virusinfektion bei Haus- und Wildschweinen. ASP ist keine Zoonose und daher für den Menschen ungefährlich. Im Jahr 2007 wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Anschließend breitete sich das Virus nach Russland aus und drang 2014 in die Europäische Union ein. Darüber hinaus erreichte die Krankheit im August 2018 auch den größten Schweineproduzenten der Welt, China, und breitet sich nun in diversen asiatischen Ländern aus. Seit September 2020 ist auch Deutschland von der ASP im Wildschwein betroffen. Die Ausbruchsgebiete liegen entlang der polnischen Grenze in Brandenburg und Sachsen. Es existieren keine Impfstoffe gegen das Virus. Infizierte Tiere müssen getötet und unschädlich beseitigt werden. Hat diese Tierseuche eine Wildschweinpopulation erreicht, ist es schwierig bis unmöglich und extrem kostenintensiv das Virus wieder zu eliminieren. Aktuelle Ausbruchszahlen finden Sie hier: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/&nbsp ; Wichtige Regeln für Reisende und Touristen: Bringen Sie keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Urlaub mit Entsorgen Sie Speisereste nur in geschlossenen Müllbehältern Verfüttern Sie keine Essensreste an Tiere Hinterlassen Sie keine Lebensmittelreste in freier Natur und halten Sie sich von Haus- oder Wildschweinen fern Berühren Sie keine Tierkadaver und melden Sie Kadaverfunde unverzüglich dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Verzichten Sie auf Jagdreisen in Risikogebiete und die Mitnahme von Jagdtrophäen; reinigen und desinfizieren Sie Ihre Ausrüstung gründlich

Katrin Eder: „Die Gefahr ist weiterhin groß, die Afrikanische Schweinepest einzuschleppen“

Umweltministerium warnt davor, Lebensmittel von Tieren aus dem Ausland mitzubringen – Speisereste nicht in der Landschaft entsorgen – Erreger der ASP ist extrem widerstandsfähig „Es besteht weiterhin eine hohe Gefahr, die Afrikanische Schweinepest in bislang nicht betroffene Regionen in Deutschland einzuschleppen, wie der aktuelle Ausbruch der Tierseuche in Schweden zeigt“, erklärte Umweltministerin Katrin Eder. Die verlustreiche und bekämpfungspflichtige Tierseuche kann durch infizierte Wurst- und Fleischreste, mitgebrachte Souvenirs oder Jagdtrophäen in unsere heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulation eingeschleppt werden, Verursacher ist in der Regel der Mensch. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist extrem widerstandsfähig und sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig, in tiefgefrorenem Fleisch kann der Erreger sogar jahrelang überleben. Das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz warnt daher erneut davor Lebensmittel aus Regionen mitzubringen, in denen die ASP vorkommt wie zum Beispiel große Gebiete in Polen und Rumänien, aber auch in Kroatien, Italien, Griechenland, Ungarn. Insbesondere unachtsam in der Natur entsorgte Lebensmittelreste, die Schweinefleisch enthalten, bergen ein hohes Risiko. Werden diese Speisereste an Autobahnen, Landstraßen oder Wanderwegen entsorgt, können Wildschweine sie fressen und die Tierseuche so verbreiten. „Werfen Sie die Speisereste auf gar keinen Fall in die Landschaft. Lassen Sie bitte keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurück. Entsorgen Sie Speisereste am Rast- oder Parkplatz ausschließlich in gut verschließbaren Mülleimern oder nehmen die Reste wieder mit nach Hause, wo sie wiederverwendet oder wildschweinsicher im Mülleimer mit verschließbarem Deckel entsorgt werden können“, appellierte Umweltministerin Katrin Eder. Die Jägerschaft wird weiterhin gebeten, wachsam zu sein und Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine auf ASP zu beproben. Je früher eine Tierseuche erkannt wird, desto besser stehen die Bekämpfungschancen. Schweine haltende Betriebe werden gebeten ihre Hygienemaßnahmen immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu gehört insbesondere keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchzuführen, den Zugang für betriebsfremde Personen zu beschränken, in den Ställen Schutzkleidung zu tragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern. Zudem sollten alle Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter vor Beginn der Tätigkeit darauf hingewiesen werden, auf keinen Fall Speisereste an Schweine zu verfüttern. Hintergrund Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige sowie verlustreiche Virusinfektion bei Haus- und Wildschweinen. ASP ist keine Zoonose und daher für den Menschen ungefährlich. Im Jahr 2007 wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Anschließend breitete sich das Virus nach Russland aus und drang 2014 in die Europäische Union ein. Darüber hinaus erreichte die Krankheit im August 2018 auch den größten Schweineproduzenten der Welt, China, und breitet sich nun in diversen asiatischen Ländern aus. Seit September 2020 ist auch Deutschland von der ASP im Wildschwein betroffen. Die Ausbruchsgebiete liegen entlang der polnischen Grenze in Brandenburg und Sachsen. Es existieren keine Impfstoffe gegen das Virus. Infizierte Tiere müssen getötet und unschädlich beseitigt werden. Hat diese Tierseuche eine Wildschweinpopulation erreicht, ist es schwierig bis unmöglich und extrem kostenintensiv das Virus wieder zu eliminieren. Wichtige Regeln für Reisende und Touristen: Bringen Sie keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Urlaub mit Entsorgen Sie Speisereste nur in geschlossenen Müllbehältern Verfüttern Sie keine Essensreste an Tiere Hinterlassen Sie keine Lebensmittelreste in freier Natur und halten Sie sich von Haus- oder Wildschweinen fern Berühren Sie keine Tierkadaver und melden Sie Kadaverfunde unverzüglich dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Verzichten Sie auf Jagdreisen in Risikogebiete und die Mitnahme von Jagdtrophäen; reinigen und desinfizieren Sie Ihre Ausrüstung gründlich

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