Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (K) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (K) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016.Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Vogel des Jahres 2008 ist der Kuckuck (Cuculus canorus).
Zum ersten Mal wurde eine Rote Liste der wandernden Vogelarten in Deutschland erarbeitet und vom Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 10. März 2014 vorgestellt. Der Gefährdungsgrad einer Art wurde aus ihrer Häufigkeit und ihren Bestandsveränderungen ermittelt. Insgesamt wurde fast ein Viertel aller Arten als bestandsgefährdet eingestuft, darunter Kornweihe, Rotschenkel, Kuckuck und Ortolan. Weitere 10 Prozent stehen auf der Vorwarnliste. Die Bestände dieser Arten gehen bereits merklich zurück. Zu ihnen zählen Kiebitz, Turteltaube und Trauerschnäpper. Nach Ansicht der Autoren der Roten Liste hat Deutschland eine wichtige Funktion als Drehscheibe des Vogelzugs. Das Wattenmeer etwa gilt als das wichtigste Rastgebiet für Watvögel auf dem Weg von Sibirien nach Westafrika und die norddeutsche Tiefebene als wichtigstes Winterquartier arktischer Wildgansarten. 80 Prozent des nordeuropäischen Bestands der Brandgans versammelt sich im Sommer zur Mauser auf Sandbänken vor der Elbmündung. Ein Viertel des global bedrohten Weltbestands der Samtente überwintert in der deutschen Ostsee, wo die Art durch Beifang in Fischernetzen gefährdet ist. Jeder fünfte Sterntaucher überwintert in deutschen Nordseegewässern, wo sein Lebensraum durch Windenergieanlagen eingeschränkt wird. Ein Großteil des Weltbestands der bedrohten Waldsaatgans überwintert in Ostdeutschland und leidet dort unter der Jagd auf ähnliche Verwandte. Die Rote Liste wurde durch ein vom Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV), dem Zusammenschluss deutscher Vogelschutzverbände, -behörden und wissenschaftlichen Institute, eingesetztes Fachgremium erarbeitet. Sie bildet den neuen Fachstandard für die Bewertung der Gefährdung von Vogelarten bei Projekten und Planungen in Deutschland außerhalb der Brutzeit und ergänzt damit die Rote Liste der Brutvögel.
Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle TWISTEDEN KUCKUCK. Wasserart: reines Grundwasser
Maßnahmen Nützlinge – Gegenspieler Bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Stadtgebiet Berlin wurden bislang nur Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes durchgeführt, Eichen und Eichenbestände sind nicht gefährdet. Weiterhin gültig ist das Strategiepapier vom 04.03.2013 für die Vorgehensweise im Land Berlin. Es ist entstanden als Resultat aus insgesamt vier Fachgesprächen (von 2010 bis 2013), in denen in kurzen Beiträgen die Problemfelder im Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner zur jeweiligen Ausbreitungssituation, den Ergebnissen aus Bekämpfungsversuchen, zu rechtlich relevanten Bereichen (u.a. Natur-, Arten,- und Wasserschutz) und der jeweilig aktuellen Strategie der Bekämpfung, aufgezeigt wurden. Gegenmaßnahmen werden dann notwendig, wenn Menschen, die sich im Bereich von befallenen Eichen aufhalten durch Raupennester oder wandernde Raupen gefährdet werden. Dabei gilt es, möglichst die Gifthaarbildung zu verhindern. Sollte es nach Einschätzung des Befalls der Eichen durch die Eichenprozessionsspinner, der Aufenthaltsdauer und Anzahl von Menschen zu einer Bekämpfungsentscheidung im Sinne des Gesundheitsschutzes kommen, so ist die mechanische Beseitigung der Raupen und die Anwendung von Bioziden unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen möglich, um die Gifthaarbildung der Raupen zu verhindern. Zunächst wird die Befallsstärke am Standort der Bäume festgestellt. Als leichter Befall gilt, wenn einzelne Bäume mit nur wenigen und kleinen Nester betroffen sind. Bei einem starken Befall ist mehr als ein Baum mit mehreren großen Nestern pro Baum betroffen. Bei einem leichten Befall sind in aller Regel mechanische Maßnahmen ausreichend. Die unter Beachtung des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommenden Methoden können sein: Absaugen Verkleben / Fixieren anschließend Absammeln Heißwasserbehandlung (in der Erprobung) Die Entsorgung der Nester erfolgt in der Regel über Müllverbrennungsanlagen. Bitte die Hinweise der örtlichen Entsorger beachten. Eine sehr sichere Methode, die Raupen zu entfernen, ist das Absaugen der Raupen, der Tagesnester und der alten Nester mit einem Spezialsauger mit entsprechenden Filtern. Eine mögliche Alternative könnte die Heißwasserbehandlung werden, bei der mit einer Lanze heißes Wasser auf die Nester ausgebracht wird. Dabei zerstört das heiße Wasser die Brennwirkung der Haare. Inwieweit die hohen Temperaturen zu Schäden an den Bäumen führen können befindet sich noch im Untersuchungsstadium. Das häufig angewandte Abflammen der Nester hat sich aus Arbeitsschutzgründen als ungünstig erwiesen, da die feinen Härchen durch die Wärmeentwicklung verdriftet werden. Zudem kann bei unsachgemäßer Durchführung die Hitzeentwicklung an den Stämmen zu Schäden am Baum führen. Bei starkem, auch mehrjährigem Befall, besonders in sensiblen Bereichen wo sich viele Menschen aufhalten, kann nach Abwägung des Gefährdungspotentials eine Sprühbehandlung der jungen Raupen durchgeführt werden. Einsatz von Bioziden – chemische Maßnahmen Die Anwendung von chemischen Maßnahmen (im Sprühverfahren) muß nach dem Austrieb der Eiche Mitte / Ende April und bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (22. Woche) erfolgen. Bei der Ausbringung sind neben den Anwendungsbestimmungen auch die Witterungsbedingungen zu beachten. Gerade diese sind für den Erfolg der Maßnahmen entscheidend. Damit wird der Einwicklung von Brenn-, Gifthaaren entgegengewirkt. Bei chemischen Behandlungen, sind alle rechtlichen Rahmenbedingungen (Natur-, Arten-, Landschafts-, Wasserschutzverordnungen) zu beachten. Einsatz von Nematoden – biologische Maßnahmen Die Anwendung von Nematoden erfolgt nach dem Schlupf der Raupen Anfang / Mitte April und ist bis zum 3. Raupenstadium ca. Mitte / Ende Mai (22. Woche) möglich. Die Anwendung ist nach 10 bis 14 Tagen zu wiederholen. Wichtig : die Ausbringung sollte nachts zwischen 20.00 und 06.00 Uhr erfolgen. Die Ausbringung ist nur bei folgenden Witterungsbedingungen erfolgreich: Windstille (max. Windstärke 2), kein Regen (min. bis 2 Stunden nach der Ausbringung) und Temperaturen von min. 8°C (bis min. 2 Stunden nach der Ausbringung). Die Anwendungshinweise zum Umgang und Ausbringung der Nematoden sind unbedingt zu beachten. Weitere Informationen zum Artenschutz Raupenfliegen Brackwespen-Arten Schlupfwespen Laufkäfer In der Literatur werden bestimmte Vogelarten wie der Kuckuck, Meisen und Sperlinge als mögliche Gegenspieler der Raupen des Eichenprozessionsspinners benannt. In mehrjährigen Untersuchungen konnten im Berliner Stadtgebiet bisher keine eindeutigen Nachweise festgestellt werden, dass diese Vogelarten größere Populationen des Problemschädlings vertilgen. Unter den Insekten sind Raupenfliegen die wichtigsten Gegenspieler. Daneben konnten noch Brackwespen-Arten, Schlupfwespen und Laufkäfer als natürliche Feinde festgestellt werden. Die Raupenfliegen sind die wichtigsten Gegenspieler der Eichenprozessionsspinner im Stadtgebiet. Es konnten verschiedene Arten festgestellt werden. Besonders häufig trat in Jahren mit hoher Populationsentwicklung der Eichenprozessionsspinner die spezialisierte Raupenfliegenart Carcelia iliaca im Stadtgebiet auf. Sie ist ca. 15 mm groß und blaugrau ausgefärbt. Weitere Raupenfliegenarten schlüpften aus Nestern der Eichenprozessionsspinner. Lebensweise: Bei sonnigem Wetter im Juni sitzen die Raupenfliegen auf den Tagesnestern (tagaktiv). Die Eier werden einzeln auf der Nestoberfläche und am Rand abgelegt. Bei der Wanderung der Raupen haften die Eier an deren Körper an, aus denen anschließend die Jungmaden schlüpfen. Nach dem Eindringen der Jungmaden in die Raupe der Eichenprozessionsspinner entwickelt sie sich der im Inneren bis zur Verpuppung. An den Nestern der Eichenprozessionsspinner konnten Puppen von Brackwespen festgestellt werden. Meist handelt es sich dabei um die Gattung Meteorus . Diese Gegenspielerart konnte im Stadtgebiet an verschiedenen Standorten und Jahren auf den Nestern gefunden werden. Lebensweise: Die Imagines parasitieren die Larven der Spinnerraupen indem sie ihre Eier mittels Legebohrer in den Wirt ablegen. Nach der Entwicklung der Brackwespenlarven im Inneren der Raupe des Eichenprozessionsspinners sind die Puppen der Brackwespen an der Nestoberfläche erkennbar. Auch mittelgroße Schlupfwespen parasitieren die Puppen der Eichenprozessionsspinner. In Jahren mit einem hohen Befallsdruck durch die Eichprozessionsspinnerraupen konnten Schlupfwespen der Gattung Pimpla in Waldbeständen an den Eichen festgestellt werden. Sie sind etwa 12 mm groß und bei sonnigem Wetter auf Eichen zu sehen. Lebensweise: Mittels Legestachel belegen die adulten Schlupfwespen die Puppen der Eichenprozessionsspinner im Nest. Die Schlupfwespenlarve lebt bis zur Verpuppung im Inneren des Wirtes und tötet ihn. Großer Puppenräuber Calsoma sycophanta und Kleiner Puppenräuber Calsoma inquisitor Sie können eine Größe von bis zu 25 mm erreichen, sind dunkel metallisch gefärbt. Beide Arten leben in Baumbeständen. Sie bewegen sich dabei nicht nur am Boden sondern auch in den Kronen der Bäume. Bei Massenauftreten von Frostspanner, Schwammspinner und Eichenprozessionsspinnern übernehmen sie einen wichtigen Anteil in der Regulierung der Schadschmetterlingspopulation. Sie sind dann im Baumbestand und auch in den Nestern des Eichenprozessionsspinners zu finden. Lebensweise: Die Käfer und Larven leben räuberisch und verzehren unterschiedliche Schmetterlingsraupen und Puppen.
Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle K KUCKUCK EB. Horizont: Niederterrassen mit Lößauflagerung
Das Jahr der Veröffentlichung konnte noch nicht ermittelt werden. Als Referenz zur Taxonomie der Gattung sei auf Kuckuck & Kornmann (1956) verwiesen.
Das Projekt "Epidemiologische Studie über die Newcastle-Krankheit bei der Züchtung von Kleingeflügel und die Population von Wildfalken in der Schweiz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Veterinärwesen durchgeführt. Des echantillons de sang et des ecouvillons cloacaux ont ete collectes dans 107 petit elevages de poules de base- cour et dans 62 elevages de volailles de race pure afin de determiner leur status sanitaire vis-a-vis de l'infection virale de la maladie de Newcastle. Un questionnaire concernant les contacts potentiels de ces volailles avec les oiseaux sauvages et les pratiques d'elevage pouvant etre associees a cette infection a ete rempli pour chaque elevage. De plus, 1576 carcasses d'oiseaux sauvages de 115 especes differentes ont ete collectees aupres de taxidermistes et de chasseurs. Les serums des volailles et les fluides d'extraction d'organes des oiseaux sauvages ont ete testes pour deceler la presence d'anticorps au moyen d'un ELISA bloquant. Les ecouvillons cloacaux ont ete analyses par RT-PCR afin de detecter le genome viral. Un seul petit elevage de volailles de base-cour et quatre elevages de volailles de pure race ont ete trouves seropositifs avec une prevalence serologique entre 5 et 29 procent. Dix pour cent des oiseaux sauvages etaient porteurs d'anticorps. Les plus fortes proportions (c'est a dire groesser 15 procent) d'oiseaux positifs par espece ont ete trouvee chez l'epervier d'Europe, le milan, la chouette hulotte, le hibou grand-duc, la chouette effraie, le coucou, le martinet noir, le cormoran, la grebe huppe et la grebe castagneux. Aucune trace de genome viral a ete detectee dans les ecouvillons cloacaux. Cette etude suggere que l'achat d'Lufs et de volailles a l'etranger ainsi que l'echange de volailles entre eleveurs en Suisse etaient des facteurs importants (plus que les contacts avec les oiseaux sauvages) pour expliquer le taux plus eleve d'elevages seropositifs chez les elevages de volailles de race pure. (FRA)
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In einigen wenigen Fällen erfüllen Bebauungspläne diese oben genannten Voraussetzungen nicht. Diese werden als einfache Bebauungspläne gem. § 30 Abs. 3 BauGB bezeichnet. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben ist in diesen Fällen zusätzlich § 34 BauGB anzuwenden (Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Bei den Bebauungsplänen ist die während der Planaufstellung jeweils geltende Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) maßgeblich. Hinweis Die auf diesen Seiten dargestellten Pläne und sonstigen Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Es kann im Einzelfall zu Abweichungen in der Aktualität und Vollständigkeit bezüglich der Originaldokumente kommen. Letztere können gern im Planungsamt der Stadt Alfeld (Leine) eingesehen werden. Alfeld Kernstadt Übersichtsplan (1.1 MB) Alfeld - Kernstadt BP 2 ABC Am Hörsumer Tore (6.6 MB) BP 2 ABC Am Hörsumer Tore 1. Änderung (4.77 MB) BP 2 ABC Am Hörsumer Tore 2. Änderung (10.66 MB) BP 2 ABC Am Hörsumer Tore 3. Änderung (3 MB) BP 2 ABC Am Hörsumer Tore 4. Änderung (3.39 MB) BP 2 ABC Am Hörsumer Tore 5. Änderung (574.24 kB) BP 4 Am Eiberg (4.15 MB) BP 5 Nördlich des Hinsiekweges (3.99 MB) BP 5 Nördlich des Hinsiekweges mit 1., 2. und 3. Änderung (10.35 MB) BP 5 Nördlich des Hinsiekweges 4. Änderung (7.4 MB) BP 5 Nördlich des Hinsiekweges 6. Änderung (4.71 MB) BP 7 Heitkamp (2.35 MB) BP 7 Heitkamp 1. Änderung (248.88 kB) BP 9 Weisse Erde (8.76 MB) BP 11 Am Kuckuck (3.75 MB) BP 12 Im Katthaben (6.58 MB) BP 12 Im Katthagen 1. Änderung (3.44 MB) BP 14 Am Sandbrink 1. Änderung (4.6 MB) BP 16 Nördlich des Schwesternwohnheims (4.68 MB) BP 19 Pestalozzistraße (7.32 MB) BP 20 Am Steinberg (4.4 MB) BP 21 Ost-Tangente (6.74 MB) BP 22 Unterer Sindelberg (11.76 MB) BP 22 Unterer Sindelberg 1. Änderung (5 MB) BP 22 Unterer Sindelberg 2. Änderung (3.48 MB) BP 22 Unterer Sindelberg 3. Änderung (8.62 MB) BP 23 Unterer Steinberg (10.66 MB) BP 24 Oberer Sindelberg (8.19 MB) BP 24 Oberer Sindelberg Gestaltungssatzung (1.39 MB) BP 25 Kreisberufsschule (7.07 MB) BP 25 Kreissberufsschule Teilaufhebung (218.07 kB) BP 25 Kreisberufsschule Teilaufhebung (1.8 MB) BP 26 Burgfreiheit (4.58 MB) BP 26 Burgfreiheit 1. Änderung (1.3 MB) BP 26.1 Burgfreiheit Erweiterung (1.25 MB) BP 26.2 Perkwall (1.28 MB) BP 27 Am Bahnhof (5.63 MB) BP 28.2 Senator-Behrens-Straße (993.38 kB) BP 32 Dannhof (7.26 MB) BP 33 Am Hackelmest (9.66 MB) BP 36 Eulenhorst (12.63 MB) BP 37 Königsruh (10.41 MB) BP 37 Teilaufhebung und 2. Änderung (1.95 MB) BP 37 Königsruh Teilfaufhebung (1.95 MB) BP 38 Perk (11.57 MB) BP 38 Perk Flächenbezogener Schalleistungspegel (9.61 MB) BP 39 Lebenshilfe (4.94 MB) BP 42.2 Limmerburg 1. Änderung und Erweiterung (1.78 MB) BP 43 Im Wambeck (1.94 MB) BP 43 Im Wambeck 1. Änderung (1.53 MB) BP 43 Im Wambeck 2. Änderung (219.04 kB) BP 43 Im Wambeck 3. Änderung (1.13 MB) BP 44 Am Hackelmest Erweiterung (2.18 MB) BP 46 Steinköpfen Neu (1.08 MB) Innenbereichssatzung 01.01 Steinberg (2.25 MB) Innenbereichssatzung 01.01 Steinberg Begründung (1.54 MB) Brunkensen BP 1 Siebenmorgkenkamp (2.01 MB) BP 1 Siebenmorgenkamp 1.Änd. (3.3 MB) BP 3 Riedäcker (1.36 MB) BP 3 Riedäcker 1.Änderung (1.36 MB) BP 4 Westlich des Hainholzweges (3.61 MB) Dehnsen BP 1 Schieferkamp (3.37 MB) BP 1 Schieferkamp 1. Änderung (6.71 MB) Innenbereichssatzung 03.01 Lange Straße (2.8 MB) Eimsen BP 1 Eimer Steinkamp (8.63 MB) BP 2 Eimsen Nord (1.96 MB) BP 2 Eimsen Nord 1. Änderung (2.34 MB) BP 2 Eimsen Nord 2. Änderung (2.06 MB) Föhrste BP 2 Schümmik (5.56 MB) BP 2 Schümmik Schümmik 1. Änderung (2.85 MB) BP 2 Schümmik 2. Änderung (3.15 MB) BP 2 Schümmik 3. Änderung (5.51 MB) BP 2 Schümmik 4. Änderung (5.91 MB) BP 3 Im Mörik II (2.63 MB) BP 4 Twisberg (2.94 MB) Gerzen BP 2 Im Großen Nierenfelde (4.65 MB) Hörsum BP 1 Wolfseiche Nord (3.55 MB) BP 1 Wolfseiche Nord 1. Änderung (7.13 MB) BP 2 Hörsum West (2.8 MB) BP 2 Hörsum West - Legende (576.78 kB) Langenholzen BP 1 Am Silienbusch (3.98 MB) BP 2B Am Silienbusch (2.82 MB) BP 2B Am Silienbusch 1. Änderung (4.81 MB) BP 2B Am Silienbusch 2. Änderung (5.25 MB) BP 3 Immental (2.04 MB) BP 6 Am Dehnberg (1.15 MB) Limmer BP 1 Weinbergsfeld (2.39 MB) BP 1 Weinbergsfeld Legende (941.71 kB) BP 1A Weinbergsfeld (16.16 MB) BP 2A Nord-Neu (7.43 MB) BP 2A Nord-Neu Aufhebung (463.79 kB) BP 3 Limmer West (19.38 MB) BP 3 Limmer West 1. Änderung (2.45 MB) BP 4 Limmer West II (39.37 MB) BP 6 An der Gatze (8.52 MB) BP 7 Auf den Großen Höfen (6.5 MB) BP 8 Vierzigmorgenkamp (4.79 MB) BP 8 Vierzigmorgenkamp Zusammenfassende Erklärung (264.63 kB) Röllinghausen BP 1 Steinkuhle (8.85 MB) BP 1 Steinkuhle 1. Änderung (1.9 MB) BP 1 Steinkuhle 2. Änderung (1.95 MB) BP Steinkuhle 3. Änderung (1.95 MB) BP 1 Steinkuhle 4. Änderung (3.79 MB) BP 1 Steinkuhle 5. Änderung (2.17 MB) BP 2 Lehmkamp (4.09 MB) BP 2 Lehmkamp 1. Änderung (232.99 kB) BP 3 Auf der Armenhöhe (5.98 MB) Sack BP 1 A Auf der Maate (3.79 MB) BP 1 Maateweg (8.47 MB) Warzen BP 1 Unter dem Reuberge (2.23 MB) BP 1 Unter dem Reuberge Legende (326.18 kB) BP 1 Unter dem Reuberge 1. Änderung (919.55 kB) BP 2 Lausekamp (3.24 MB) BP 4 Lausekamp Neu (9.66 MB) BP 5 Schatzkammer (2.03 MB) BP 5 Schatzkammer 1. Änderung (667.56 kB) Innenbereichssatzung 14.01 Gerzer Straße - Wardostraße (3.03 MB) Wispenstein BP 1 Wegelange (1.25 MB) BP 1 Wegelange 1. Änderung (2.88 MB) Planungsamt Ina Mäkeler 05181 703 150 maekeler.ina@kein-spam!!!stadt-alfeld.de BP Ortsteile Alfeld Brunkensen Dehnsen Eimsen Föhrste Gerzen Hörsum Langenholzen Limmer Röllinghausen Sack Warzen Wispenstein Bauleitplanung Pläne im Verfahren Bebauungspläne rkr. Flächennutzungspläne
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