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Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland

<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.

Wasser

Wie viele Fischarten schwimmen in der Havel? Wo drohen Überschwemmungen? Welche Schadstoffe sind im Landwehrkanal zu finden? Und wo kommt eigentlich das Berliner Trinkwasser her? Hier finden Sie alles, was Sie über das Wasser und Grundwasser in Berlin wissen wollen. Bild: Umweltatlas Berlin Wasserhaushalt Was passiert mit Regen, wenn er auf Berliner Boden trifft. Versickert, verdunstet oder fließt er direkt in die Kanalisation ab? Mit unseren Karten können Sie nachvollziehen, wo Niederschläge bleiben - auch in Ihrem Kiez. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Regen- und Abwasser Sechs Klärwerke und knapp 10.000 Kilometer Kanalnetz kümmern sich um Abwasser und Regen in Berlin. In den Altbaugebieten im Zentrum teilen sich Niederschläge und Schmutzwasser die Kanäle. Außerhalb des S-Bahnrings ist die Kanalisation getrennt angelegt. Hier gibt es den Überblick, wo was wie läuft. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserhöhen Täglich wird in Berlin die Höhe des Grundwasserstands aufgezeichnet. Das ist wichtig, weil sich die Stadt mit dem fürs Leben und Arbeiten benötigten Wasser selbst versorgt. Was Grundwasser ist, wie es entsteht und wie es überwacht wird, können Sie hier lesen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwassertemperatur Wie warm ist das Grundwasser in 20, 40 oder 100 Metern Tiefe? Das wird in Berlin seit den 1980er Jahren dokumentiert. Hier können Sie nachvollziehen, welchen Unterschied es macht, ob überirdisch der Alexanderplatz, der Große Tiergarten oder eine Industrieanlage liegt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Flurabstand Das Grundwasser liegt in Berlin mancherorts nur wenige Spatenstiche unter der Erde. Jedoch hat der wachsende Bedarf den Grundwasserstand über die Jahrhunderte verringert. 2009 befand sich die Grundwasseroberfläche auf einem relativ hohen Niveau. 2009 zeigt ein durchschnittlich feuchtes Jahr. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserneubildung Für Nachschub an Grundwasser ist gesorgt: Versickernder Regen füllt die Vorräte im Berliner Untergrund auf. Doch die Hälfte des Niederschlags geht vorher verloren, verdunstet oder landet in der Kanalisation. Wieviel das ist, ist in Berlin sehr unterschiedlich. Dies können Sie hier nachvollziehen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserstand (zeHGW) Der Weg des Grundwassers aus der Tiefe bis in den eigenen Keller ist in Berlin je nach Lage nicht weit. Wer bauen will, muss daher vorher wissen, wie hoch das Wasser in Zukunft maximal steigen kann. Welche Werte Fachkundige für bislang drei Viertel der Fläche Berlins prognostiziert haben, erfahren Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserstand (zeMHGW) Ob in Köpenick oder im Panketal: Wer in Berlin Versickerungsanlagen baut, muss vorher wissen, wie hoch das Grundwasser steht. Für Planer ist der Durchschnitt der zukünftig zu erwartenden Jahreshöchststände ein wichtiger Ausgangspunkt. Für etwa die Hälfte der Fläche Berlins ist er berechnet. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes Asphalt und Beton versperren dem Regen in Berlin oft den Weg in den Untergrund. Damit er dennoch versickern kann, werden Anlagen gebaut. Dabei muss jedoch das Gestein unter der Erde mitspielen; denn durch Sand sickert Wasser zum Beispiel besser als durch geringer durchlässigen Geschiebemergel. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Geothermisches Potenzial Heizen mit Erdwärme? Klingt gut! Hier finden Sie Daten, wieviel Energie gewonnen werden kann und wie gut der Untergrund mit dem Wärmeentzug klarkommt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Sickerwasser Wie lange brauchen Regen und andere Niederschläge, bis sie das Grundwasser erreichen? Diese Information ist wichtig, falls beim Versickern in den Untergrund Schadstoffe in tiefere Schichten gelangen. Wie der Schutz des Grundwassers einzuschätzen ist, erhalten Sie hier im Überblick. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwasserqualität Was beeinflusst die Qualität des Grundwassers? Wo versickert Regenwasser? Durch welche Gesteinsschichten fließt es auf seinem Weg in den Untergrund? Welche Faktoren die Qualität des Grundwassers wie stark beeinflussen, erfahren Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Wasserschutzgebiete Berlin kann seinen Bedarf an Trinkwasser komplett aus dem Grundwasser unterhalb der Stadtfläche decken. Schutzzonen um die Förderbrunnen bewahren es vor Schadstoffen. Hier lesen Sie, wie Ihre Trinkwasserversorgung sichergestellt wird. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Hochwasser und Überschwemmungen Wo droht in Berlin ein Hochwasser? Wie viele Menschen oder wertvolle Kulturgüter wären davon betroffen? Und wie oft muss mit Überschwemmungen gerechnet werden? Diese Informationen sind wichtig für einen aktiven Hochwasserschutz und hier nachzulesen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Starkregen- und Überflutungsgefahren Extreme Starkniederschläge können überall auftreten und jeden treffen, wobei die präzise örtliche und zeitliche Vorhersage solcher Ereignisse bisher noch sehr unsicher ist. Die flächendeckende Starkregenhinweiskarte und Starkregengefahrenkarten für einzelne Orte bieten eine Orientierungshilfe. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Gewässerstrukturgüte Unbefestigte Ufer, Sandbänke und unbebaute Auen sieht man an Berlins Gewässern nur noch an Teilen von Havel und Müggelsee. Der Mensch hat die Natur verändert – das beeinträchtigt die Güte der Gewässer. Sie wird in sieben Klassen gemessen. Wie Berlins Flüsse und Seen abschneiden, finden Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Gewässergüte (Chemie) Wieviel Phosphor ist im Landwehrkanal, wieviel Sulfat in der Spree entdeckt worden? Zahlreiche Messpunkte im Berliner Stadtgebiet sammeln verschiedene Daten zur Gewässergüte. Welche Faktoren die Qualität von Seen und Flüssen beeinflussen, erfahren Sie hier. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Gewässergüte (Trophie) Berlins Gewässer fließen träge und sind voller Nährstoffe. Unter solchen Bedingungen wachsen Algen besonders gut. Zu viele nehmen dem Wasser jedoch den Sauerstoff und damit den Fischen die Luft zum Atmen. Hier finden Sie Daten zur Qualität der Berliner Flüsse und Seen der Jahre 1993 bis 2001. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Fischfauna Wo der Mensch Flüsse staut und Abwasser entsorgt, leben Fische nicht gerne. Über die Jahrhunderte ging der Fischbestand in den Berliner Gewässern daher zurück. Doch seit einigen Jahren kehren selbst verschollene Arten zurück. Was wo schwimmt, ist hier erfasst. Weitere Informationen

Geschützte Landschaftsbestandteile

Der Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) gem § 22 SächsNatSchG liegen verschiedene Erwägungen zugrunde. Unter anderem werden Teile von Natur und Landschaft, welche als Kulturgut zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes beitragen, als GLB ausgewiesen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG). In Dresden betrifft dies 14 historische Parkanlagen und eine Allee (Lindenallee Dresdner Straße) mit einer Gesamtfläche von ca. 70 ha. Die Kenntnis der Schutzgebiete stellt eine Planungsgrundlage für Aussagen zu Entwicklungszielen und Flächenrestriktionen dar.

Naturdenkmale

Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

Floods Reference Spatial Datasets reported under Floods Directive - version 2.0, Jul. 2024

The Floods Directive (FD) was adopted in 2007 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32007L0060). The purpose of the FD is to establish a framework for the assessment and management of flood risks, aiming at the reduction of the adverse consequences for human health, the environment, cultural heritage and economic activity associated with floods in the European Union. ‘Flood’ means the temporary covering by water of land not normally covered by water. This shall include floods from rivers, mountain torrents, Mediterranean ephemeral water courses, and floods from the sea in coastal areas, and may exclude floods from sewerage systems. This reference spatial dataset, reported under the Floods Directive, includes the areas of potential significant flood risk (APSFR), as they were lastly reported by the Member States to the European Commission, and the Units of Management (UoM).

Verzeichnis der Kulturdenkmale Niedersachsen - Archäologische Bau- und Bodendenkmale

Die Daten bilden die Archäologischen Baudenkmale nach § 3.2. und § 3.3 des NDSchG und die Archäologischen Bodendenkmale nach § 3.4 des NDSchG ab. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Eintragung in das Verzeichnis ab. Objekte, die nicht im Verzeichnis enthalten sind, können Denkmäler sein. Die Daten sind kein vollständiges Verzeichnis. Hinweis: Keine rechtsverbindliche Grundlage. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörden und des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich. Die Daten sind Eigentum des Landes Niedersachsen. Zugang wird nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt.

Naturschutz - Regionalpark Saar

Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Umrisskarte des Regionalpark Saar. Städte und Regionen müssen sich gut aufstellen und im europäischen bzw. globalen Wettbewerb neu positionieren. Faktoren wie Lebensqualität, Image und Identität werden immer wichtiger für eine neue Standortbestimmung, insbesondere für Altindustrieregionen wie das Saarland. Bergbau und Schwerindustrie prägen zwar noch immer das Image, aber auf den zweiten Blick zeigt sich: Die Stadtlandschaft im Saarland ist in erster Linie grün - waldgrün! Das Potenzial der vorhandenen Freiräume, aber auch des kulturellen Erbes ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Hier liegen die Ansatzpunkte, um neue Qualitäten für die Stadtlandschaft und attraktive Stadt-Landschafts-Räume zu schaffen. Dieser Aufgabe widmet sich der Regionalpark Saar als neues Instrument der Landesplanung. Der Regionalpark Saar umfasst die Kern- und Randzone des Verdichtungsraumes.

Landesplanung - LEP Umwelt 2004 SB kulturelles Erbe BK

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Kartengrundlagen des Landesentwicklungsplanes Umwelt (2004) und Siedlung (2006) des Saarlandes bereit.:Generalisierte Darstellung von Standortbereichen für kulturelles Erbe (BK) im Rahmen des LEP Umwelt 2004.

INSPIRE-WMS SL Schutzgebiete - INS.SL.PS Schutzgebiete - Kulturell

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Das Schutzgebiet wird zur Erhaltung des kulturellen Erbes geschützt.

LAPRO2009_Kulturlandschaft_Erholungsvorsorge - LAPRO2009 - Freiraumaufwertung im Bereich der Bergbauachse

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Kulturlandschaft,Erholungsvorsorge,Freiraumentwicklung dar.:Mit dem wirtschaftlichen Strukturwandel bietet sich die Möglichkeit, die Bergbaufolgelandschaften des Saarlandes großräumig aufzuwerten. Damit soll eine Verbesserung des Naturhaushaltes und der siedlungsnahen Erholungsfunktion im Ballungsraum sowie eine Inwertsetzung des kulturellen Erbes erreicht werden. Im Landschaftsprogramm wird großräumlich der diesbezügliche Flächenumgriff dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 8.7.2

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