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Das BfS im Zivilschutz

Das BfS im Zivilschutz Das Bundesamt für Strahlenschutz arbeitet für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor den negativen Folgen von Strahlung. Dies gilt nicht nur im Alltag oder bei Unglücksfällen, sondern – sollte dies erforderlich sein – auch in Krisen- und Kriegssituationen. Dazu stellt das BfS Informationen bereit, ob und wo erhöhte Radioaktivität auftritt und wohin sie sich ausbreitet. Diese Informationen ermittelt das bundesweite Radioaktivitäts-Messnetz ODL des BfS. Zusammengeführt und bewertet werden sie im Informationssystem IMIS. In Notfällen erstellt das BfS ein radiologisches Lagebild. Selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Nuklearwaffenexplosion kann man sich und andere meist vor den schlimmsten Auswirkungen schützen: Vor allem, indem man möglichst schnell geschützte Räume wie Kellerräume, innenliegende Räume, Tiefgaragen und Ähnliches aufsucht. Die Menschen und die Umwelt bestmöglich vor den negativen Folgen von Strahlung zu schützen, zählt zu den zentralen Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ). Das gilt im Alltag genauso wie für Unfälle, katastrophale Unglücke sowie in Krisen- und Kriegssituationen. Dabei ist es wichtig, auch die besonderen Bedingungen in einem militärischen Spannungs- und Verteidigungsfall im Blick zu haben. Selbst wenn solche Ausnahmesituationen weiter als unwahrscheinlich gelten: Das BfS möchte Bürgerinnen und Bürger durch Informationen, Vorsorgehinweise und Empfehlungen unterstützen, bei einem möglichen militärischen Einsatz von radioaktiven Stoffen die eigene Gesundheit schützen zu können. Denn: Vor dem Hintergrund der veränderten weltpolitischen Lage und des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine seit Februar 2022 sind die Gefahren bewaffneter Konflikte in Europa wieder stärker in den Vordergrund gerückt. Damit gehen Fragen einher wie: Was könnte es für uns in Deutschland bedeuten, wenn ein Kernkraftwerk im Ausland dabei beschädigt oder gar zur Waffe würde? Wie kann man sich und seine Familie vor den Folgen eines radiologischen Unfalls oder gar einer Nuklearwaffenexplosion schützen? Und wie sorgen die Behörden vor, um Risiken durch Strahlung gering zu halten? Was bedeutet Zivilschutz? Das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes Im Spannungs- und Verteidigungsfall – also im Krieg oder in einer Situation, die zu einem Krieg führen könnte – muss die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren und deren Folgen geschützt werden. Von Zivilschutz spricht man, wenn es dabei um nicht-militärische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung geht. Anders als beim Schutz vor Katastrophen oder Unglücksfällen sind im Zivilschutz nicht die Behörden vor Ort zuständig, sondern Einrichtungen des Bundes. Zu deren Hauptaufgaben im Zivilschutz gehören die Unterstützung des Selbstschutzes der Bevölkerung, die Warnung und Information der Bürgerinnen und Bürger, der Gesundheitsschutz, der Bau von Schutzräumen sowie der Schutz von Kulturgut. Als verantwortliche Behörde für den Schutz der Menschen und der Umwelt vor den Folgen von Strahlung hat das BfS zentrale Sicherheitsaufgaben. Das Amt arbeitet kontinuierlich daran, diesen Schutz auch im Spannungs- und Verteidigungsfall sicherzustellen. Verschiedene Notfälle erfordern verschiedene Maßnahmen Ausnahmesituationen, in denen viele Menschen vor Radioaktivität geschützt werden müssen, können sehr unterschiedlich sein. Um auf verschiedene, selbst sehr unwahrscheinliche Lagen vorbereitet zu sein, haben die für den radiologischen Notfallschutz zuständigen Behörden Grundannahmen für zahlreiche Notfall -Arten getroffen und Reaktionen darauf vorbereitet. Diese nennt man Referenzszenarien. Referenzszenarien Radioaktive Stoffe können durch unterschiedliche Arten von Unfällen in die Umwelt gelangen. Welche und wie viele radioaktive Stoffe austreten können und welche Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung in Deutschland zu erwarten sind, ist abhängig von der Art des Unfalls. Mithilfe unterschiedlicher Referenzszenarien lässt sich der radiologische Notfallschutz gezielter planen. Und es lassen sich individuelle Strategien zum Schutz der Bevölkerung entwickeln. Dazu gehören neben Unfällen im In- und Ausland auch kriminelle Taten, etwa der Einsatz einer sogenannten Schmutzigen Bombe, also einer mit radioaktiven Stoffen versetzten Bombe. Auch die Nuklearwaffenexplosion durch einen Unfall oder einen Terroranschlag gehört zu den Szenarien, für die Vorsorge getroffen wird. Von der Art des Geschehens ist abhängig, welche und wie viele radioaktive Stoffe freigesetzt werden können und welche Auswirkungen zu erwarten sind. Daraus ergibt sich das jeweilige Gefahrenpotenzial. Und danach richten sich in der Regel auch die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bundesländern und dem Bund. Was leistet das BfS im Zivilschutz? Das Bundesamt für Strahlenschutz ist Teil der Zivilschutz-Infrastruktur. Die Behörde hat Fähigkeiten und Technologien, um im Krisenfall den Schutz der Bevölkerung vor Radioaktivität zu stärken. Diese umfassen insbesondere das Erstellen einer Prognose für die Ausbreitung der Radioaktivität und das Bereitstellen des radiologischen Lagebilds , den Betrieb des Integrierten Mess- und Informationssystems IMIS , das Daten zusammenführt und bewertet, und des sogenannten ODL -Messnetzes für Radioaktivität sowie die Unterstützung beim CBRN -Schutz (CBRN steht für chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear), etwa mit Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung. Ein wichtiges Element für den Zivilschutz ist die Expertise des BfS im Bereich des radiologischen Notfallschutzes. Das BfS ist Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ). In diesem Krisenstab arbeiten Fachleute aus unterschiedlichen Bundesbehörden und der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) unter der Leitung des Bundesumweltministeriums auf Bundesebene Hand in Hand. BfS misst kontinuierlich Umweltradioaktivität Innerhalb des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ist das BfS verantwortlich für das Zusammenführen und Beurteilen von radiologischen Messwerten sowie für das radiologische Lagebild mit Empfehlungen für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Eine wichtige Rolle spielt hier das bundesweite Radioaktivitätsmessnetz für die sogenannte Ortsdosisleistung, kurz ODL. Dessen Messwerte sind kontinuierlich öffentlich einsehbar, auch ohne irgendeine Notlage. Die Auswirkungen einer oberirdischen Kernwaffenexplosion würden dort sehr schnell abgebildet werden. Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung Bundesweit 1.700 Sonden umfasst das ODL-Messnetz Als eine der wichtigsten Messeinrichtungen betreibt das BfS auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes ( StrlSchG ) sein Messnetz zur großräumigen Ermittlung der äußeren Gammastrahlenbelastung durch kontinuierliche Messung der Ortsdosisleistung. Der Fachbegriff ODL steht für die pro Zeiteinheit aufgenommene Strahlendosis an einem bestimmten Ort. Das BfS betreibt zudem das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt IMIS . Die in Deutschland auf gesetzlicher Grundlage erhobenen Messdaten zur Umweltradioaktivität werden in IMIS erfasst, ausgewertet und dargestellt. Bei einem kerntechnischen Unfall bilden die Messergebnisse und die berechneten Prognosen für die Strahlenbelastung die Grundlage für Entscheidungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt. Auch für das Überwachen der Lebens- und Futtermittel erhebt das BfS im Zusammenspiel mit den Ländern wichtige Daten. BfS nimmt zahlreiche Aufgaben im radiologischen Notfallschutz wahr Für die Umsetzung der frühen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind die jeweiligen Katastrophenschutzbehörden zuständig. Bundes- und Landesbehörden können den sogenannten UnterstützungsverBund CBRN bei Bedrohungen durch radioaktive Stoffe zur Unterstützung anfordern. Im Verbund arbeiten Spezialkräfte etwa des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des BfS bei einem Missbrauch radioaktiver Stoffe zusammen. Der Verbund kann außerdem bei Bedrohungen durch chemische oder biologische Substanzen eingesetzt werden. Im BfS werden zudem weitere wichtige Fähigkeiten gebündelt, die zur Bewältigung eines Notfalls im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen entscheidend sind: Dazu gehören die biologische Dosimetrie , also der Nachweis und nach Möglichkeit auch die Quantifizierung einer Strahlenbelastung mithilfe biologischer Indikatoren und die Messung, ob und welche Mengen radioaktiver Stoffe in den menschlichen Körper gelangt sind ( Inkorporationsmessung ) sowie vorbereitende Maßnahmen zur Dekorporation. Das BfS kann also mit Wissen, Technik, Fachpersonal und Empfehlungen für sinnvolles Schutzverhalten auch im militärischen Spannungsfall den Bevölkerungsschutz maßgeblich stärken. Stand: 18.02.2026

Floods Reference Spatial Datasets reported under Floods Directive - version 3.0, Mar. 2025

The Floods Directive (FD) was adopted in 2007 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32007L0060). The purpose of the FD is to establish a framework for the assessment and management of flood risks, aiming at the reduction of the adverse consequences for human health, the environment, cultural heritage and economic activity associated with floods in the European Union. ‘Flood’ means the temporary covering by water of land not normally covered by water. This shall include floods from rivers, mountain torrents, Mediterranean ephemeral water courses, and floods from the sea in coastal areas, and may exclude floods from sewerage systems. This reference spatial dataset, reported under the Floods Directive, includes the areas of potential significant flood risk (APSFR), as they were lastly reported by the Member States to the European Commission, and the Units of Management (UoM).

Verzeichnis der Kulturdenkmale Niedersachsen - Archäologische Bau- und Bodendenkmale

Die Daten bilden die Archäologischen Baudenkmale nach § 3.2. und § 3.3 des NDSchG und die Archäologischen Bodendenkmale nach § 3.4 des NDSchG ab. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Eintragung in das Verzeichnis ab. Objekte, die nicht im Verzeichnis enthalten sind, können Denkmäler sein. Die Daten sind kein vollständiges Verzeichnis. Hinweis: Keine rechtsverbindliche Grundlage. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörden und des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich. Die Daten sind Eigentum des Landes Niedersachsen. Zugang wird nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt.

Geschützte Landschaftsbestandteile

Der Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) gem § 22 SächsNatSchG liegen verschiedene Erwägungen zugrunde. Unter anderem werden Teile von Natur und Landschaft, welche als Kulturgut zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes beitragen, als GLB ausgewiesen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG). In Dresden betrifft dies 14 historische Parkanlagen und eine Allee (Lindenallee Dresdner Straße) mit einer Gesamtfläche von ca. 70 ha. Die Kenntnis der Schutzgebiete stellt eine Planungsgrundlage für Aussagen zu Entwicklungszielen und Flächenrestriktionen dar.

Geschützte Landschaftsbestandteile (WFS Dienst)

Der Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) gem § 22 SächsNatSchG liegen verschiedene Erwägungen zugrunde. Unter anderem werden Teile von Natur und Landschaft, welche als Kulturgut zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes beitragen, als GLB ausgewiesen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG). In Dresden betrifft dies 14 historische Parkanlagen und eine Allee (Lindenallee Dresdner Straße) mit einer Gesamtfläche von ca. 70 ha.

Geschützte Landschaftsbestandteile (WMS Dienst)

Der Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) gem § 22 SächsNatSchG liegen verschiedene Erwägungen zugrunde. Unter anderem werden Teile von Natur und Landschaft, welche als Kulturgut zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes beitragen, als GLB ausgewiesen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG). In Dresden betrifft dies 14 historische Parkanlagen und eine Allee (Lindenallee Dresdner Straße) mit einer Gesamtfläche von ca. 70 ha.

Naturdenkmale

Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

Naturdenkmale (WMS Dienst)

Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen.

Naturdenkmale (WFS Dienst)

Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen.

Naturschutz - Regionalpark Saar

Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Umrisskarte des Regionalpark Saar. Städte und Regionen müssen sich gut aufstellen und im europäischen bzw. globalen Wettbewerb neu positionieren. Faktoren wie Lebensqualität, Image und Identität werden immer wichtiger für eine neue Standortbestimmung, insbesondere für Altindustrieregionen wie das Saarland. Bergbau und Schwerindustrie prägen zwar noch immer das Image, aber auf den zweiten Blick zeigt sich: Die Stadtlandschaft im Saarland ist in erster Linie grün - waldgrün! Das Potenzial der vorhandenen Freiräume, aber auch des kulturellen Erbes ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Hier liegen die Ansatzpunkte, um neue Qualitäten für die Stadtlandschaft und attraktive Stadt-Landschafts-Räume zu schaffen. Dieser Aufgabe widmet sich der Regionalpark Saar als neues Instrument der Landesplanung. Der Regionalpark Saar umfasst die Kern- und Randzone des Verdichtungsraumes.

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