Das Projekt "Umwelt - und Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Paragraph 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zum Abbau des Versuchskernkraftwerks AVR in Jülich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Das Öko-Institut wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Begutachtung der Umweltverträglichkeit und der Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeit für den Rückbau des Versuchskernkraftwerks AVR in Jülich beauftragt. Das Gutachten des Öko-Instituts soll der Genehmigungsbehörde gemäß Paragraph 1a AtVfV die Beurteilung ermöglichen, ob durch den Abbau des AVR bedeutsame Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu besorgen sind.
Das Projekt "Artenschutz im Gottesgarten - Maßnahmen zum Dohlenschutz am Kloster Banz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Artenschutz im Steigerwald (A.i.S) durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das ehemalige Benediktinerkloster Kloster Banz, gelegen im so genannten Fränkischen Gottesgarten am Obermain, ( Bayern / Oberfranken / Landkreis Lichtenfels / Stadt Bad Staffelstein ) das sich seit 1979 im Besitz der CSU- nahen Hanns Seidel Stiftung befindet und seither als überregional anerkannte Bildungsstätte verwendet wird. Als auch die markante Klosterkirche von Kloster Banz, die 1719 geweiht wurde und im Besitz der Kirchenstiftung Banz / Alten banz befindlich ist stehen im Fokus einer nicht alltäglichen Projektreihe, die Artenschutz- Denkmalschutz und Umweltbildung in sich vereint. Das Projekt möchte konkret und exemplarisch darstellen wir alle im Vorfeld benannten Komponenten in Einklang zu einander zu setzen sind, um hochwertige Kulturdenkmäler aus dem Gesicht punkt der Lebensraumerhaltung im Bestand teils stark rückläufiger Tierarten, ohne den Eindruck einer optischen, hygienischen und funktionellen Beeinträchtig der Bauwerke auftreten zu lassen, zu konservieren sind. Vielfach vom Menschen ihren ursprünglichen Lebensräumen beraubt, bzw. erst aus Gründen einer mehr und mehr zutage tretenden menschlichen Lebensraumveränderung in die Lage versetzt neue Lebensstätten zu erschließen, gelang es zahlreichen so genannten Kulturfolgenden Spezies sich auf Sekundärbiotope einzustellen. Exponiert gelegenen Bauwerke, wie beispielsweise Schlösser, Burgen sowie prägnante kirchliche Gebäude als steinerne Sekundärform ( Kunstfelsen ) menschlicher Prägung , kamen und kommen diesbezüglich im Rahmen der Biodiversität auch heute noch einer ganz besonderen Bedeutung zu. Dabei sind aktuell jedoch tendenzielle, vielfach stark negative Ausprägungen erkennbar. Diese wirken sich konkret und direkt auf die sich hier vielfach letztmalig reproduzierenden Lebensformen aus. Die umfangreiche Klosteranlage musste in den vergangenen Jahrzehnten höchst umfangreichen Sanierungsmaßnahmen unterzogen werden um den damals deutlich voranschreitenden Verfall zu stoppen. Mit hohem finanziellem Aufwand konnte das Kloster, nebst sich unmittelbar daran anschließender Klosterkirche vor dem Verfall gerettet werden und in neuem Glanz erstrahlen. (Text gekürzt) Fazit: Ein erstes Fazit nach einem Jahr seit Beginn des Projekts zeigt bereits erste positive Ergebnisse. Ein sich anschließendes 7jahres Monitorring soll weiterführende Ergebnisse dokumentieren und diese nach Abschluss der Untersuchungsreihe publizierend an Fachbehörden übermitteln. Als Multiplikationsprojekt soll das hier Vorgestellte, andere Organisationen dazu anhalten sich hier in eine gleiche Ausrichtung zu bemühen.
Das Projekt "KNE-Fachdialog 'Energiewende in Landschaften mit UNESCO-Welterbe'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbH durchgeführt.
Das Projekt "Beseitigung der Steinschäden und Sanierung der Giebelbereiche des Rathauses in Neustadt/Orla" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Neustadt an der Orla durchgeführt.
Das Projekt "Wohnungs- und Haushaltserhebung 2005" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Erfurt , Stadtentwicklungsamt durchgeführt. Image der Stadt Erfurt, Computernutzung und Internetzugang, Stadtwerke Erfurt als Dienstleister, kulturelle Interessen, Gartenbesitz und Gartenwunsch, ÖPNV-Nutzung, Sauberkeit in der Innenstadt, Wohnungswechsel.
Das Projekt "Teilprojekt: Kreuzgang im Kloster Unser Lieben Frauen in Magdeburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kunstmuseum Kloster Unser Lieben Frauen durchgeführt.
Das Projekt "Beispielhafte Beseitigung von Umweltschäden in den Dachbereichen der Kirche St. Marien in Sandersleben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Evangelisches Pfarramt Sandersleben durchgeführt.
Das Projekt "Beseitigung von Umweltschäden an der Fassade der Peter und Paulskirche in Donndorf, (Nachbewilligung)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gemeinde Donndorf, Gemeindeverwaltung durchgeführt.
Das Projekt "Historische Gebäude als biodiverser Lebensraum und Objekt der Denkmalpflege" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Fledermaus durchgeführt. Fledermäuse sind oft in historischen Gebäuden anzutreffen. Sie bewohnen Dachräume, Kirchtürme, Treppenhäuser, Mauern und Keller, nutzen unterschiedliche Raumangebote und Temperaturzonen, die für die Entwicklung und Aufzucht der Jungtiere günstig sind oder das Überleben im Winter ermöglichen. Manche dieser Sommer- oder Winterquartiere haben keine menschliche Nutzung mehr und drohen deshalb als 'nutzlos' gewordene Bauwerke verloren zu gehen. In anderen Fällen soll die Nutzung intensiviert oder das Gebäude energetisch optimiert werden, so dass sich die Bedingungen für die Fledermäuse ändern. Naturfreunde, Gesetzgeber und Behörden bemühen sich in diesem Spannungsfeld um den Erhalt der bestehenden Fledermaus-Quartiere. Die meisten historischen Großdächer gehören zu Kirchen und Schlössern, Fabriken u. ä. großen Gebäuden. Allein im Verantwortungsbereich der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands befinden sich rund 4000 Kirchen. Als Zeugnisse der Kunst- und Kulturgeschichte sind diese Bauten erhaltungswürdig. Viel Sachverstand und Geld werden aufgewandt, um den Verfall dieser Identifikationsobjekte abzuwenden und ihre historische Aussage für künftige Generationen zu erhalten. Die kulturelle Bedeutung des Baudenkmals muss der Öffentlichkeit immer wieder vermittelt werden, um den Einsatz öffentlicher Finanzen zu rechtfertigen. Das gleichzeitige Bewahren der historischen Bausubstanz wie des Fledermausquartiers ist in der Regel ohne größere Schwierigkeiten möglich, wenn sich die Beteiligten rechtzeitig abstimmen. Nur in Extremfällen gefährden die Tiere die Bausubstanz. Bei Instandsetzungen kann fast immer auf die Belange der Tiere so Rücksicht genommen werden, dass der zusätzliche Aufwand zumutbar bleibt. Im Projekt wurden die Schnittstellen und Berührungspunkte von Denkmalschutz und Artenschutz beleuchtet sowie Konfliktpotentiale herausgearbeitet: Altlasten aus Holzschutzmittelbehandlungen können die Tiere ebenso wie die Gebäudesubstanz gefährden, die Ausscheidungen der Fledermäuse können die Bausubstanz beeinträchtigen, menschliche Nutzungsanforderungen können mit denen der tierischen Bewohner kollidieren, manchmal steht die Rücksicht auf die Belange der Fledermäuse einem kosten- und zeitsparenden Bauablauf entgegen. Arbeitsschutzaspekte sind bei der Pflege von Fledermausquartieren zu berücksichtigen. Ziel des Projektes war es, einerseits praktikable Empfehlungen für Eigentümer von historischen Großdächern, ob anerkanntes Baudenkmal oder nicht, und andere Entscheidungsträger zu formulieren, um diesen die fledermausverträgliche Erhaltung ihrer Bauten zu erleichtern. Gleichzeitig sollte bei den Natur- und Artenschützern ein besseres Verständnis für die Belange des Denkmalschutzes geschaffen werden. Die Empfehlungen für die Praxis sind im Leitfaden zusammengefasst. (Text gekürzt)
Das Projekt "Rechtliche Verschränkungen und Konflikte zwischen raumgebundenem Kulturgüterschutz und dem Umwelt- und Planungsrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin (Humboldt-Univ.), Institut für Öffentliches Recht und Völkerrecht, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Umweltrecht, Finanz- und Wirtschaftsrecht durchgeführt. Auch wenn der Grund des Schutzes von Umweltgütern und Kulturgütern jeweils hoch umstritten ist, so haben sie doch zumindest in Teilen einen gemeinsamen Ursprung und eine gemeinsame Funktion: Sie kompensieren Verlust. 'Der Mensch bedarf der geschützten Naturräume und der musealen Kultur bei seiner Vergewisserung der eigenen Identität in der Wirklichkeit der modernen Welt'. Wie wichtig dabei der raumbezogene Kulturgüterschutz und das Umwelt- und Planungsrecht in ihren wechselseitigen Beziehungen und in ihren supra- wie internationalen Dimensionen füreinander sind, zeigt sich nicht zuletzt am Beispiel des Kölner Doms, der allein wegen stadtplanerischer Entscheidungen im räumlichen Umfeld der UNESCO- Welterbestätte im vergangenen Jahr auf die 'Rote Liste' des gefährdeten Welterbes gesetzt wurde. Auch die UNESCO-Welterbekonvention selbst macht diese Zusammenhänge nachdrücklich deutlich. Schon ihrem Titel nach schützt sowohl das Kultur- als auch das Naturerbe der Welt. Auch um deutschen Recht wird der zwingende Zusammenhang beider Rechtsmaterien vor allen Dingen aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben in immer mehr Gesetzen offenbar. So umfasst die Umweltverträglichkeitsprüfung - in Übereinstimmung mit der UVP-RL - gem. Paragraph 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UVPG auch die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter. Darüber hinaus sind seit entsprechender Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie im Juli 2004 im Bauplanungsrecht bei der Aufstellung der Bauleitpläne nicht mehr nur die Belange der Baukultur und des Denkmalschutzes, sondern gem. Paragraph 1 Abs. 6 Nr. / lit. d auch im Bundes-Immissionsschutzgesetz als einem der ältesten originären Umwelteinwirkungen, die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirken. Weiter Berührungspunkte finden sich darüber hinaus im Bereich der durch Landesgesetz geschützten Garten- und Bodendenkmäler auf der einen, und den nach dem BNatSchG vorgesehen Naturdenkmälern auf der anderen Seite. In dem beantragten Forschungsprojekt sollen daher die Gemeinsamkeiten dieser beiden Rechtsgebiete analysiert und herausgearbeitet werden. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf der Analyse der verschiedenen Schutzmechanismen im Umwelt- wie im Kulturgüterschutzrecht sowie der Möglichkeit gegenseitiger Synergieeffekte liegen.
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