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Aggregated Environmental Exposure Assessment and Risk Characterisation of Biocidal Products

Artikel 19(2) der neuen Biozidproduktverordnung (BiozidVO, 528/2012) führt aus, dass „die Bewertung […] die folgenden Faktoren berücksichtigen soll: „[…] (d) kumulative Wirkungen, (e) synergistische Wirkungen”. Biozide Wirkstoffe sind häufig in vielen unterschiedlichen Produkten enthalten. Oft werden sie in unterschiedlichen Anwendungen eingesetzt. Dennoch werden in der Regel bei der Expositionsbeurteilung nur einzelne Verwendungen bewertet. Dies kann die tatsächlichen Konzentrationen der Wirkstoffe in der Umwelt unterschätzen. Wie können kumulative und synergistische Wirkungen bei der Biozidzulassung berücksichtigt werden? Derzeit gibt es nur wenige Hinweise zu dieser Aufgabenstellung in den „Technical Notes for Guidance on Product Evaluation“ (TNsG on product evaluation, EU, 2002). Hinzu kommt, dass auch keine Anleitung verfügbar ist, wie bei der umweltbezogenen Risikobewertung von Biozidprodukten gleichzeitige Expositionen der Umwelt durch einen Wirkstoff zu berücksichtigen sind, die aus der Verwendung in verschiedenen Anwendungen und/oder in verschiedenen Produkten entstehen. Mit der Risikobewertung multipler simultaner Umweltexpositionen sind verschiedene rechtliche Fragen verbunden. Sie sind im Rahmen der vorliegenden rechtlichen Analyse angesprochen worden. Die Ergebnisse dieser Analyse sind anhand von Fallstudien im zweiten Teil des Berichts anschaulich diskutiert. Veröffentlicht in Texte | 82/2016.

Wasserkraftnutzung und Wasserrahmenrichtlinie

Anhang 2 bis 4 - Querbauwerke und Wasserkraftanlagen beeinträchtigen die flussauf- und flussabwärts  gerichtete Durchgängigkeit von Gewässern. Bei der Passage von Wasserkraftanlagen unterliegen abwandernde Fische einem Schädigungsrisiko. Dieses beeinflusst die Entwicklung von Fischpopulationen in Flussgebieten. Die dabei entstehenden kumulativen Effekte wirken sich insbesondere auf die diadromen Fischpopulationen aus. Veröffentlicht in Texte | 74/2011.

Wasserkraftnutzung und Wasserrahmenrichtlinie

Anhang - Querbauwerke und Wasserkraftanlagen beeinträchtigen die flussauf- und flussabwärts  gerichtete Durchgängigkeit von Gewässern. Bei der Passage von Wasserkraftanlagen unterliegen abwandernde Fische einem Schädigungsrisiko. Dieses beeinflusst die Entwicklung von Fischpopulationen in Flussgebieten. Die dabei entstehenden kumulativen Effekte wirken sich insbesondere auf die diadromen Fischpopulationen aus. Veröffentlicht in Texte | 73/2011.

Erarbeitung und Praxiserprobung eines Maßnahmenplanes zur ökologisch verträglichen Wasserkraftnutzung

Querbauwerke und Wasserkraftanlagen beeinträchtigen die flussauf- und flussabwärts gerichtete Durchgängigkeit von Gewässern. Bei der Passage von Wasserkraftanlagen unterliegen abwandernde Fische einem Schädigungsrisiko. Dieses beeinflusst die Entwicklung von Fischpopulationen in Flussgebieten. Die dabei entstehenden kumulativen Effekte wirken sich insbesondere auf die diadromen Fischpopulationen aus. Veröffentlicht in Texte | 72/2011.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Hamburger Kraftwerk verstößt gegen europäisches Recht

In seinem Urteil am 26. April 2017 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die Stadt Hamburg die Errichtung des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg ohne ausreichende vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt hat. Damit hat Deutschland gegen die FFH-Richtlinie verstoßen. Geklagt hatte die EU-Kommission. Die Stadt Hamburg war davon ausgegangen, dass mit dem Kraftwerk Moorburg keine erhebliche Beeinträchtigung stromaufwärts gelegener Natura-2000-Gebiete verbunden wäre. Allerdings wurden durch die Kühlwasserentnahme auf Höhe des Kraftwerks Moorburg zahlreiche in Anhang II der Habitat-Richtlinie aufgeführte Fische getötet, hatte die EU-Kommission bemängelt. Außerdem seien kumulative Wirkungen durch die nahegelegene Pumpstation in Geesthacht nicht ausreichend berücksichtigt worden, urteilten die EuGH-RichterInnen.

Weiterentwicklung ausgewählter Indikatoren und Bewertungsansätze für die Meeresumwelt und Konkretisierung von Umweltzielen im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

In der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), die 2008 in Kraft trat, wird gefordert, dass die europäischen Meeresregionen bis 2020 einen guten Zustand erreichen. Um diese Anforderung zu erfüllen, müssen die negativen Auswirkungen, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden, identifiziert werden. Darüber hinaus ist zu definieren was unter einem guten Umweltzustand zu verstehen ist. Als Orientierung wurden in der europäischen Richtlinie allgemeine Umweltziele definiert, die sich auf bestimmte Themen wie Eutrophierung oder Belastung der Meere durch Müll beziehen, formuliert. Diese müssen jedoch spezifiziert werden. Um den Umweltzustand zu bewerten, müssen außerdem Bewertungskonzepte entwickelt werden. Dabei müssen diese sowohl für die einzelnen Themen als auch für übergreifende Themen ausgearbeitet werden. Im vorliegenden Bericht wurden sowohl themenübergreifende Aspekte als auch Auswirkungen anthropogener Belastungen auf bestimmte Ökosystemkomponenten betrachtet. Dabei baut der Bericht auf Ergebnissen eines Vorgängerprojektes auf, in dem ein Konzept zur kumulativen Bewertung anthropogener Belastungen entwickelt wurde. Übergreifende und kumulative Analysen werden in der Richtlinie in Artikel 8 gefordert (MSRL 2008/56/EG). Obgleich in der MSRL nur eine Einschätzung gefordert wird, ob der Umweltzustand erreicht worden ist oder nicht, stellt eine Quantifizierung von Effekten einen wichtigen Beitrag zur Erarbeitung von Maßnahmen dar. Durch diese kann beispielsweise eine Priorisierung von Maßnahmen erfolgen. Kumulative Analysen umfassen sowohl Methoden, die aufzeigen, wo das gleichzeitige Auftreten oder die räumliche Häufung von verschiedenen Belastungen zu besonderen Problemen für Ökosystemkomponenten (Arten und Habitate) führen als auch Methoden, die identifizieren, welche Einzeleffekte durch ein bestimmtes Belastungsthema oder eine menschliche Aktivität ausgelöst werden können. Daher gliedert sich die vorliegende Arbeit in vier wesentliche Teile: Zum einen werden kumulative Effekte auf zwei verschiedene Ökosystemkomponenten getestet. Dafür wurde im ersten Teil ein im Vorgängerprojekt entwickeltes Konzept anhand eines Praxisbeispiels zum Thema "Auswirkungen ausgewählter anthropogener Belastungen auf die Miesmuscheln" getestet (Eilers et al. 2017). Zum anderen wird eine Methode für die Erfassung kumulativer Effekte für Habitate entwickelt und konkretisiert, das ebenfalls auf im Vorgängerprojekt recherchierten Methoden aufbaut. Für einen Praxistest für die Analyse kumulativer Effekte auf Habitate wurden Auswirkungen anthropogener Belastungen auf Seegraswiesen ausgewählt. Um die kumulativen Auswirkungen eines Belastungsthemas zu erfassen, wurden die Auswirkungen von Meeresmüll recherchiert und, soweit möglich, quantifiziert. Für eine Belastungsthemen-übergreifende Betrachtungsweise, die einen Überblick über die anthropogenen Auswirkungen auf die Meeresumwelt als Gesamtheit mit einem Fokus auf räumlich kumulative Belastungen gibt, wurden Belastungskarten für die Nordsee erstellt. Die Arbeiten wurden in ein Literatur-Management- und Analyse-Tool, das für die Erfordernisse der MSRL und insbesondere für die Erfassung kumulativer Effekte entwickelt wurde, eingebettet. Dieses Werkzeug wurde im Projektverlauf weiterentwickelt. In dem Literaturanalyse- und Bewertungswerk-zeug für kumulative Effekte anthropogener Belastungen (LiACAT . Literature-based Analysis and Cumulative Assessment Tool) lassen sich Literaturdaten organisieren und für visuelle Darstellungen aufbereiten. Quelle: Forschungsbericht

IPCC-Sonderbericht zu 1,5 Grad: Was das 1,5°C-Ziel für die EU bedeutet

Das Projekt "IPCC-Sonderbericht zu 1,5 Grad: Was das 1,5°C-Ziel für die EU bedeutet" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung durchgeführt. Hintergrund: Mit dem 2015 in Paris verabschiedeten Klimaschutzabkommen wurden u.a. Anstrengungen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbart. Wie mit diesem Ziel vereinbare Klimaschutzpfade aussehen, wird 2018 in einem Sonderbericht des Weltklimarats IPCC beleuchtet werden. Diesbezüglich soll das Vorhaben 'Was das 1,5°C-Ziel für die EU bedeutet' die Wissensgrundlage in Bezug auf Zusammenhänge zwischen der sektoralen Ausgestaltung von THG-Reduktionen und Emissions-Lock-ins substantiell erweitern. Projektinhalt: Das Projekt hat konkret zum Ziel, für die EU: - sektorspezifisch erreichbare Dekarbonisierungsraten und dafür notwendige Maßnahmen auf Basis von Bottom-up-Szenarien zu ermitteln, - daraus Aussagen zu kumulierten Emissionen und zur Änderung des Emissionsbudgets bei verzögerter THG-Reduktion abzuleiten - und übergreifende Schlussfolgerungen zur zeitlichen Ausgestaltung einer 1,5-Grad-kompatiblen Klimapolitik für die EU herauszuarbeiten. Um diese sektorspezifischen Ergebnisse zu 1,5-Grad-kompatiblen Emissionsdynamiken für die EU zu entwickeln, sind vier Arbeitspakete (AP) vorgesehen. Zunächst erfolgt eine Auswertung existierender 1,5-Grad- und 2-Grad-kompatibler Szenarien in Bezug auf die Spannbreiten negativer Emissionen und des Emissionsbudgets der EU bis 2050 (AP 1). Parallel werden sektorale Potenziale und zugehörige Maßnahmen auf Basis bestehender Bottom-up-Szenarien für die EU ermittelt (AP 2). Aus den Ergebnissen von AP 1 und 2 werden die jeweiligen Konsequenzen von frühzeitigem und verzögertem Klimaschutz für das EU-Emissionsbudget ermittelt (AP 3), woraus dann übergreifende Politikempfehlungen zu Handlungsoptionen und -notwendigkeiten abgeleitet werden (AP 4). Zudem erfolgt eine umfangreiche Dissemination der Ergebnisse (AP 5).

G8 Climate Scorecards

Das Projekt "G8 Climate Scorecards" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH durchgeführt. Deutschland ist im Vergleich mit anderen G8-Staaten knapp vor Großbritannien und Frankreich führend im Klimaschutz. Allerdings hat bisher keines der G8-Länder ausreichende Maßnahmen getroffen, um gefährlichen Klimawandel aufzuhalten. Zu dem Ergebnis kommen die G8 Climate Scorecards, eine Studie von Ecofys im Auftrag von WWF und Allianz SE.

Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland: Auswirkungen auf Seevögel in Nord- und Ostsee

Das Projekt "Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland: Auswirkungen auf Seevögel in Nord- und Ostsee" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von tian-Albrechts-Universität zu Universität zu Kiel, Forschungs- und Technologie-Zentrum Westküste durchgeführt. Ziel des hier beantragten Projektes ist, die Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf Seevögel in der Nord- und Ostsee zu untersuchen. Derzeit schreitet der Ausbau der Offshore-Windparks (OWP) in der deutschen AWZ rasch voran; die Pläne für die nächsten Jahrzehnte zeigen großräumige Dimensionen an. Dadurch sind die kumulativen Effekte des Betriebs vieler Windparks und Abschätzungen der Folgen weiterer Windparks für Seevögel von zentraler Bedeutung für dieses Projekt. Basierend auf den Analysen von Garthe et al. (2018) für Seetaucher soll im beantragten Projekt auf Basis aller verfügbarer und verwendbarer Daten aus den Jahren 2000-2020 die Trottellumme bearbeitet werden. Zusätzlich soll die Studie von Garthe et al. (2018) unter Einbezug von aktuell zusätzlich verfügbaren Datensätze für die Artengruppe der Seetaucher aktualisiert werden. Mit Hilfe statistischer Modellierungen soll des Weiteren prognostiziert werden, wie sich verschiedene OWP-Ausbauszenarien in der Nordsee auf die Verteilung der Artengruppe der Seetaucher und die Verteilung der Trottellummen auswirken würden. Es sollen außerdem Indizes entwickelt werden, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, welche Gebiete in der Nord- und Ostsee mehr oder weniger gut für den Ausbau der Offshore Windenergie geeignet sind, bzw. in welchen Gebieten Seevögel aufgrund von OWP-Ausbau mehr oder weniger stark Verdrängung erfahren würden oder dem Risiko der Kollision ausgesetzt wären.

Entscheidung über die UVP-Pflicht für die Änderung der 110-kV-Freileitung LH 13-105 zur Einbindung des UW Katenstedt

Im Norden des Amtes Nortorfer Land sind in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Wind- und Solarparks neue Produzenten von regenerativer Energie entstanden. Darüber hinaus befinden sich weitere Solarparks in der Projektierungsphase und es wurden weitere Vorranggebiete für Windkraft in der Teilfortschreibung des Regionalplans (MILIG 2020) ausgewiesen, die sich z.T. ebenfalls bereits in der Projektierung befinden. Der hier erzeugte Strom muss in das bestehende Hochspannungsnetz (110-kV) eingespeist werden, wofür wiederum ein Umspannwerk (UW) notwendig ist. Zudem plant die Verteilnetzbetreiberin Schleswig-Holstein Netz AG eine Umstrukturierung ihrer bestehenden Netze. Dies macht es erforderlich, die bestehende 110-kV-Leitung zwischen den UW Brachenfeld (bei Neumünster) und Audorf zukünftig ohne „Umweg“ über das UW Audorf bis zum UW Schuby verläuft. Die hieraus resultierende Strecke von Neumünster bis Schuby wäre ohne weiteres zwischengeschaltetes UW jedoch zu lang, was einen Neubau im Verlauf dieser Strecke erforderlich macht. Durch den Neubau eines Umspannwerkes bei Katenstedt in der Gemeinde Groß-Vollstedt soll diesen o.g. Punkten Rechnung getragen werden. Um dieses an das Hochspannungsnetz anzubinden, ist die bestehende 110-kV-Freileitung LH 13-105 zu verändern. Das hier betrachtete Änderungsvorhaben umfasst den (Ersatz-) Neubau der Masten 73 und 73A innerhalb des geplanten UW-Geländes einschließlich der Anbindung des geplanten UW an die Bestandsleitung sowie den Bau eines Provisoriums, um die Stromversorgung während der Bauphase zu gewährleisten. Beide neuen Masten stehen in der Flucht der bestehenden Leitung. Durch den Neubau verkürzt sich lediglich das Spannfeld zum Mast 74. An den benachbarten Masten 72 und 74 sind keine baulichen Änderungen notwendig. Hier sind lediglich die Seile im Zuge der Baumaßnahme zu sichern (kleinflächige Baueinrichtungsflächen). Der Neubau des UW selbst ist nicht Bestandteil der Prüfung, wird jedoch im Sinne von kumulativen Wirkungen berücksichtigt.

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