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Errichtung von Anlagen zur Herstellung und Verteilung von künstlichem Schnee in Verbindung mit der Reaktivierung des Höllwiesliftes, einschließlich wasserbaulichen Maßnahme am Ziegelbach

Die Oberstdorfer Bergbahn AG beantragt zur Erweiterung des Angebots im Skigebiet am Söllereck im Rahmen der Reaktivierung des Höllwiesliftes die Genehmigung für die Errichtung von Beschneiungsanlagen gem. Art. 35 Bayer. Wassergesetz (BayWG). Die Anlagen sollen der Beschneiung der Höllwiesabfahrten Nr. 5 und 6 sowie der Schleppspur des Höllwiesliftes dienen. Es soll insgesamt eine Fläche von 6,07 ha beschneit werden, welche sich auf die Höllwiesabfahrt Nr. 5 mit 2,26 ha, die Höllwiesabfahrt Nr. 6 mit 3,30 ha und die Schleppspur mit 0,51 ha aufteilt. Für die Beschneiung reicht das bereits vorhandene Wasserdargebots auf dem Reservoir des Speicherteiches Söllereck aus. Die ehemalige Trasse der Höllwiesbahn wird verkürzt. Im Zuge dieser Maßnahmen stehen in Umfeld der neuen Talstation wasserbauliche Maßnahmen am Ziegelbach gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an, die der Genehmigung nach § 68 WHG bedürfen. Die Maßnahmen umfassen die Errichtung einer Furt (Pistenverbindung zur Talstation) und einer Bachverrohrung (Weg) und Konsolidierung des Ziegelbaches mit Wasserbausteinen im Bereich der Talstation. Der Ziegelbach ist als nicht ausgebauter Wildbach klassifiziert. Die Zufahrt zur Talstation soll über eine Verbindung mit einem vorhandenen Forstweg angeschlossen werden (Anlage gem. § 36 Abs. 1 WHG / Art. 20 BayWG, im 60 m-Bereich eines Gewässers). Anlagen unterliegen der Konzentrationsnorm der Beschneiungs- und wasserbaulichen Genehmigung.

Plangenehmigung für die Errichtung eines Speicherteichs zur Beschneiung in der Chiemgau Arena, Gemeinde Ruhpolding

Die Chiemgau Arena in Ruhpolding besitzt internationale Bedeutung als Trainings- und Wettkampfstätte in den nordischen Disziplinen und im Biathlon. Für die Absicherung der Schneebedingungen im Winter wurde Ende der 1990er Jahre eine Beschneiungsanlage errichtet. 2010 wurde diese in größerem Umfang ausgebaut und an den damaligen Stand der Technik angepasst. Die Wasserentnahme für den Betrieb der Anlage erfolgt bisher ausschließlich direkt aus einem Grundwasserbrunnen. Mit den nun vorliegenden Antragsunterlagen beantragt die Kommunalunternehmen Gemeindewerke Ruhpolding AdöR als Betreiberin der Chiemgau Arena eine Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG für Errichtung eines Speicherteiches (Gewässerausbau) mit einem Nutzinhalt von 16.000 m³. Dieser dient der Schaffung einer Redundanz für den Grundwasserbrunnen und soll in Verbindung mit einer zusätzlichen Pumpstation eine Leistungserhöhung ermöglichen, um eine effektivere Beschneiung mit kürzeren Einschneizeiten zu erreichen.

Erweiterung/Ertüchtigung Beschneiungsanlage Imbergbahn und Skiarena Steibis, Oberstaufen

Erweiterung der Schneifläche um 3,12 ha in den Bereichen Talstation/Fehrlift (1,77 ha) und Imberghaus (1,35 ha) sowie Ertüchtigung/Erweiterung Leitungsnetz für Beschneiung. Antragsteller/in: Imbergbahn & Skiarena Steibis GmbH & Co. KG

Vergrößerung des Speicherteiches Almwiese auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 477, 487/3 und 488 der Gemarkung Annathal durch den Zweckverband Wintersportzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut

Der Zweckverband Wintersportzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut betreibt in Mitterfirmiansreut mehrere Seilbahnen und Liftanlagen. Um den künftigen Anforderungen eines modernen Ganzjahresbetriebes zu entsprechen, plant der Zweckverband Maßnahmen zur Aufwertung des Wintersportbetriebes. Ergänzend dazu wird ein attraktiver Sommerbetrieb angestrebt. Es ist beabsichtigt, die bestehende technische Beschneiungsanlage zu optimieren und den bestehenden Schneiteich zu vergrößern und zu einem Naherholungsraum umzubauen. Im Einzelnen sollen dabei folgende Maßnahmen durchgeführt werden: • Erweiterung des bestehenden Speichers Almwiese von derzeit 26.500 m³ auf 38.000 m³ Nutzinhalt. • Errichtung von touristischen Aufwertungsmaßnahmen im Bereich des Speicherteiches • Umbau des gesamten bestehenden Speicherteiches, insbesondere im Teilkronenbereich zur Schaffung eines kinderwagen- und rollstuhltauglichen Weges. Dabei sollen mit Ausnahme der Wegeanlagen alle Flächen begrünt werden. • Im direkten Teichumfeld sollen zusätzlich als ökologische Ausgleichsmaßnahmen zwei Feuchtbiotope (Amphibienlaichgewässer) errichtet werden. • Um künftig kälteres Wasser für die Beschneiung zur Verfügung zu stellen, ist die Erweiterung der bestehenden Vorpumpstation (inkl. Installation einer 4. Vordruckpumpe) sowie die Errichtung eines Kaltwasserbeckens mit darüber situierten Kühltürmen vorgesehen. • Installation einer 4. Pumpe innerhalb des bestehenden Pumpstationsgebäudes zur Erhöhung der Pumpleistung der Hauptpumpstation von 90 l/s auf 120 l/s.

Nachhaltiger Tourismus

Nachhaltiger Tourismus Tourismus spielt in unserer heutigen Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Beispielsweise durch den Verbrauch von Energie und den Ausstoß von Luftschadstoffen belastet er die Umwelt. Tourismus wird somit zu einem komplexen Themenfeld, innerhalb welchem zahlreiche Bereiche wie Mobilität, Unterbringung und Verpflegung im Verhältnis zu Umweltbelastungen und -auswirkungen betrachtet werden müssen. Bedeutung des Tourismus Tourismus hat in Deutschland eine hohe Bedeutung sowohl für Reisende als auch ökonomisch. Rund 70 Millionen längere Reisen (ab fünf Tagen) werden von Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands jährlich unternommen. Die deutsche Tourismuswirtschaft trug 2016 mit 2016 mit 100 Milliarden Euro (4,4 Prozent) erheblich zur gesamten Bruttowertschöpfung bei. Insgesamt 2,9 Millionen Erwerbstätige waren 2016 im Tourismus beschäftigt. (vgl.: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, 2017 ). Auch weltweit ist Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsbereich, der jeder elften Person einen Arbeitsplatz bietet. Tourismus beeinflusst beinahe alle Bereiche der Umwelt. Eine Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes kam im Jahr 2002 zu einer qualitativen Abschätzung der Umweltauswirkungen. Während der An- und Abreise kommt es insbesondere zum Verbrauch von ⁠ Primärenergie ⁠, Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen, Beeinträchtigung der ⁠ Atmosphäre ⁠ sowie zu Lärmemissionen. Unterkünfte haben insbesondere im Bereich der Flächeninanspruchnahme einen Einfluss auf die Umwelt und Freizeitaktivitäten wirken sich besonders stark auf die ⁠ Biodiversität ⁠ aus. Diese generellen Aussagen haben auch heute noch Bestand. Quantitative Erhebungen zu den Umweltauswirkungen des Wirtschaftsbereiches Tourismus liegen für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland derzeit nicht vor. Eine Tabelle, die die Schwere der Umweltauswirkungen verschiedener, touristischer Aktivitäten darstellt. Umweltbelastungen ermitteln und Umweltauswirkungen verringern Ziel des Umweltbundesamtes ist es, die Umweltauswirkungen des Tourismus zu spezifizieren sowie Maßnahmen und Instrumente zur Reduzierung zu empfehlen. Zusätzlich sollen Veränderungen der Umweltauswirkungen mittels zutreffender Indikatoren evaluiert werden. Dies ist insbesondere auch deshalb notwendig, da die Tourismuswirtschaft ein wachsender Bereich ist. Lag die Gesamtzahl der in der amtlichen Statistik erfassten Übernachtungen im Jahr 2006 bei 351,2 Millionen, stieg sie bis zum Jahr 2016 auf 447,2 Millionen an (vgl.: Tourismuspolitischer Bericht der Bundesregierung, 2017 ). Das Umweltbundesamt setzt sich im Rahmen von interdisziplinären Forschungsvorhaben mit den Auswirkungen des Tourismus und Minderungsmöglichkeiten auseinander. Der Ausstoß von Kohlendioxid (CO 2 ), der durch touristisch bedingten Verkehr entsteht, trägt maßgeblich zum ⁠ Klimawandel ⁠ bei. Hauptsächlich sind dabei Reisen mit dem Pkw, Reisebus, Schiff oder Flugzeug zu erwähnen. Reisen mit dem Flugzeug spielen eine besonders schwerwiegende Rolle. Dies liegt daran, dass sie neben dem CO 2 in der üblichen Reiseflughöhe noch weitere Emissionen und atmosphärische Prozesse verursachen, deren Klimawirksamkeit deutlich höher ist, als die des CO 2 allein. Beispielhaft sind Emissionen von Stickoxiden oder die vom Luftverkehr verursachte Wolkenbildung zu nennen. Kondensstreifen, die selbst schon eine ⁠ Klimawirkung ⁠ haben, können diese noch verstärken, wenn sie sich in Zirruswolken umwandeln. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand beträgt die Klimawirkung dieser „Nicht-CO 2 -Effekte“ noch einmal das Doppelte des CO 2 allein. Die Tourismuswirtschaft wird sich in Zukunft auf veränderte Rahmenbedingungen in Folge des Klimawandels einstellen und sich entsprechend anpassen müssen. Die Betroffenheit von Destinationen und Anbietern wird hierbei vielfältig sein. Das Umweltbundesamt befasst sich ausführlich im Rahmen seiner Forschungen mit diesem Thema. Die Untersuchung der ⁠ Vulnerabilität ⁠ Deutschlands gegenüber dem Klimawandel im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt auch für die Tourismuswirtschaft Anpassungsnotwendigkeit und ⁠ Anpassungsfähigkeit ⁠. Eine Wirkungskette zur Analyse wurde erarbeitet und steht für das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft zur Verfügung sowie Indikatoren zur Beurteilung der Veränderungen. Informationen zu Anpassungsnotwendigkeiten, Beispiele für Maßnahmen sowie Hinweise zur Umsetzung wurden erarbeitet und im Handlungsleitfaden „Anpassung an den Klimawandel: Die Zukunft im Tourismus gestalten“ vorgestellt. Luftverschmutzung wird durch den Tourismus aus verschiedenen Quellen erzeugt z.B. Verkehr zu Land, Wasser und in der Luft sowie durch Heizen, insbesondere mit Kleinfeuerungsanlagen, und auch im Freien beim Grillen und bei Lagerfeuern. Auch können von einigen Freizeitaktivitäten Luftverschmutzungen ausgehen, dies ist z.B. auf sogenannten Holi-Festivals , auf denen Farbpulver in die Luft geworfen wird, der Fall; es entstehen zum Teil sehr hohe Feinstaubbelastungen. Dies trifft ebenfalls auf Feuerwerke zu, die im Rahmen von touristischen Veranstaltungen durchgeführt werden. Durch Beeinträchtigung der Luftzirkulation kann es zudem zu einer Anreicherung der emittierten Luftschadstoffe in Bodennähe kommen. Wasser, egal ob Fluss, See oder Meer, hat für Reisende eine hohe Anziehungskraft. Immerhin 46 Prozent aller deutschen Reisenden suchten in ihrem Urlaub im Jahr 2015 Sonne, Strand und Meer auf. In Regionen, in denen Wasser knapp ist, wird der Wasserverbrauch zu einem Problem. Vielfach muss das Wasser aufwändig aufbereitet oder kostenintensiv mit Tankschiffen oder Tankwagen herangefahren oder aus Meerwasser gewonnen werden. Im Falle von Wasserknappheit entsteht eine Konkurrenz insbesondere zwischen Tourismus, dem Trinkwasserbedarf der lokalen Bevölkerung und der Landwirtschaft. Der Tourismus selbst kann sowohl für zu hohe Wasserentnahmen als auch für Gewässerverschmutzung (z.B. durch vermehrtes Abwasseraufkommen) verantwortlich sein. Im Winter hingegen kommen weitere problematische Wassernutzungen hinzu, z.B. Beschneiung von Skipisten unter Einsatz von Zusatzstoffen. Für Hotels, Pensionen, Ferienhäuser und andere Tourismusinfrastrukturen werden neue Gebäude errichtet und dabei Böden versiegelt. Zusätzlich werden Parkplätze eingerichtet und Außenanlagen gestaltet, was ebenfalls Fläche in Anspruch nimmt und zu einer weiteren Versiegelung oder Verdichtung von Böden führt. Zudem wird die Bodenstruktur verändert oder es werden Fremdmaterialien aufgebracht. All dies führt zum Verlust natürlicher Bodenfunktionen mit Auswirkungen auf den Wasserhaushalt oder das Kleinklima, sodass u.a. das Risiko für Überflutungen und Überhitzung im Sommer steigt. Touristische Infrastrukturen haben einen direkten Einfluss auf das Landschaftsbild bzw. das Stadtbild. Auffällig ist dies insbesondere immer dann, wenn die Architektur sich nicht an den örtlichen Gegebenheiten und Bautraditionen orientiert. Zudem sucht ein Tourismusinvestor für sein Gebäude in der Regel die Nähe zur Landschaft und Natur, um hier schöne Ausblicke für die Gäste zu gewährleisten und kurze Wege zu attraktiven Orten, seien es Strände, Sehenswürdigkeiten oder Aussichtspunkte, zu gewährleisten. In Berggebieten werden zur Steigerung der touristischen Attraktivität Bergbahnen errichtet, Flächen für Parkplätze planiert und an Rad- und Wanderwegen werden Sitzbänke, Abfalleimer und Wegweiser installiert. Die ⁠ Biodiversität ⁠ wird beeinträchtigt durch Luftverschmutzung, Wasserverschmutzung, Bodenveränderungen, Eingriffe in Küsten- und Uferbereich durch Anlage von Badestellen, Freizeiteinrichtungen (z.B. Marinas) und Beherbergungseinrichtungen. Zudem sind unterschiedliche Biotopformen zum Erhalt einer vielfältigen Biodiversität nötig. Über den Verlust von Biodiversität durch den Tourismus liegen derzeit keine quantifizierten Erkenntnisse vor, möglicherweise kann dies auch nicht exakt hergeleitet werden. Unabhängig davon enthält die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt umfangreiche Maßnahmen, die im Bereich des Tourismus ergriffen werden sollen, um die biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten. Die beschriebenen Umweltbelastungen haben in der Regel immer einen mittelbaren oder unmittelbaren, lang- oder kurzfristigen Einfluss auf die Gesundheit der Menschen. Es ist nicht bekannt, welcher Anteil der Gesundheitsrisiken auf den Tourismus zurückzuführen ist. Ebenso schwer abschätzbar ist, ob eine solche Differenzierung möglich ist. Besonders schwerwiegend sind Gesundheitsrisiken, die aus der Luftverschmutzung und durch Lärmemissionen resultieren. Weitere potentielle Gesundheitsrisiken entstehen durch die interkontinentale Ausbreitung von Schädlingen (wie z.B. Bettwanzen ) und Vektoren (Tiere, die Krankheitserreger übertragen können, wie z. B. Mücken ). Zudem kann häufiger Sonnenbrand zur Entstehung von Hautkrebs beitragen. Einzelne mit touristischen Aktivitäten in Verbindung stehenden Aktivitäten können sich ebenfalls negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken. Zu diesen Sachverhalten zählen wechselnder Druck (Flugzeug, Tauchen), Anpassungsschwierigkeiten an andere Klimazonen, Zeitverschiebungen, Gesundheitsgefährdungen durch Klimaanlagen oder die Verträglichkeit regionaler Lebensmittel. Spezielle, insbesondere lokal auftretende Infektionskrankheiten können zudem durch schlechte Badegewässerqualitäten und mangelnde Hygiene auftreten. Tourismus ist Mitverursacher des Klimawandels. Gleichzeitig ist er auch von den Folgen der Klimaveränderungen betroffen. Die Untersuchung der Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt auch für die Tourismuswirtschaft Anpassungsnotwendigkeit und Anpassungsfähigkeit. Eine Wirkungskette zur Analyse wurde erarbeitet und steht für das Handlungsfeld Tourismuswirtschaft zur Verfügung sowie Indikatoren zur Beurteilung der Veränderungen. Empfehlungen für Reisende Auf der Seite des Verbraucherratgebers „Umweltbewusst reisen“ sind die wichtigsten Tipps für einen umweltschonenden Urlaub für Reisende zusammengefasst. Die Möglichkeiten, die entstehenden Treibhausgasemissionen einer Reise zu kompensieren sind vielfältig. Auf der Seite des Verbraucherratgebers „Kompensation von Treibhausgasemissionen“ finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zum Thema. Um bei der Vielzahl der Kompensationsmöglichkeiten einen Überblick zu behalten, gibt es den „Gold Standard“. Mehr Informationen darüber finden Sie auf der Seite der UBA-Siegelkunde .

Notsystem Wasserentnahme aus Stillach für Beschneiung Skigebiet Fellhorn, Oberstdorf

Antagsteller/in: Fellhornbahn GmbH, Faistenoy 10, 87561 Obersdorf Bis ein tragfähiges Konzept für einen Wasserspeicher zur Bescheiung des Skigebietes am Fellhorn erarbeitet worden ist, bedarf es eines Notsystems über die Wintermonate, damit ausreichend Wasser für die Beschneiung zur Verfügung steht. Aufgrund der aktuell festgesetzten Winter-Restwassermenge (Berücksichtigung der EU-WRRL) kann es vorkommen, dass der Schlappoldbach zu wenig Wasser führt bzw. das Wasserdargebot für die Beschneiung nicht ausreicht. Zu diesem Zweck soll bei Bedarf in der Zeit vom 15.11. bis 28.02. Wasser aus der Stillach entnommen werden und über das Speichersystem der Wasserkraftanlage Warmatsgund der Beschneiungsanlage der Fellhornbahn GmbH zugeführt werden. Folgende Maßnahmen sind damit verbunden: die Wasserentnahme aus der Stillach, die Errichtung einer Pumpenanlage und das Aufstellen einer temporären Kühlanlage.

Bremberg Liftgesellschaft GbR

Die Bremberg Liftgesellschaft GbR, vertreten durch Herrn Christoph Klante mit Sitz in 59955 Winterberg, Am Waltenberg 48 hat mit Antrag vom 19.03.2019 die Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung der maschinellen Beschneiung und Anlegen eines Skipiste im Skigebiet Bremberg auf dem Grundstück in der, Gemarkung Winterberg, Flur 29, Flurstücke 42 und 50 sowie Flur 35, Flurstücke 118, 120 und 146 beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Verlegung einer ca. 742 m langen Druckwasserleitung in einem ca. 1 m tiefen Graben zur Erweiterung einer bestehenden Beschneiungsanlage am Südwesthang des „Bremberg“ Skilift-Karussell der Stadt Winterberg. Die Beschneiungsanlage soll im Zuge der Bauarbeiten zum Einsatz eines bestehenden Schleppliftes (Lift 11 des Skikarussels) durch einen modernen 6-er-Sessellift am Skihang Brembergkopf II ergänzt werden.

Raumordnungsverfahren in Schierke eröffnet

Am 26. Juli 2016 wurde durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt als oberste Landesentwicklungsbehörde das Raumordnungsverfahren (ROV) für das Vorhaben ?Natürlich Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg? eingeleitet. Die Verfahrensunterlagen stehen im Internet unter   https://www.mlv.sachsen-anhalt.de/fachthemen/raumordnung-und-landesentwicklung/raumordnungsverfahren-schierke-skigebiet/   zur Einsicht sowie zum Download zur Verfügung.   Die Stadt Wernigerode (Landkreis Harz) und die Winterberg Schierke GmbH wollen in Schierke ein Ganzjahreserlebnisgebiet mit Seilbahn und Skipiste sowie einem Speichersee für die Beschneiung schaffen. Das Areal soll an der Bergstation Winterberg mit dem bereits vorhandenen Loipenhaus an das bestehende Skigebiet Wurmberg in Braunlage angebunden werden. Geplant ist somit ein länderübergreifendes, ganzjährig nutzbares Wander- und Skigebiet.   Das ROV ist ein behördeninternes Verfahren. Es wird in einem frühen Planungsstadium für raumbedeutsame Planungen/Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung durchgeführt und ist den Planfeststellungsverfahren vorgeschaltet. Einerseits muss im Rahmen des ROV geklärt werden, ob das geplante Vorhaben mit anderen im Raum Wernigerode vorgesehenen Planungen und Maßnahmen vereinbar ist. Andererseits wird durch eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung, die ebenfalls Bestandteil des ROV ist, festgestellt, ob das Projekt den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung sowie den Umwelterfordernissen entspricht.   In Vorbereitung des ROV fand am 26. April 2016 eine Antragskonferenz statt, in deren Ergebnis der Untersuchungsrahmen inhaltlich und räumlich festgeschrieben sowie die beizubringenden Verfahrensunterlagen abgestimmt wurden.     Mit der Einleitung des ROV werden die öffentlichen und sonstigen fachlichen Stellen, die durch das Vorhaben berührt werden könnten, beteiligt. Insgesamt wurden durch die oberste Landesentwicklungsbehörde rund einhundert Behörden und Ämter sowie kommunale Gebietskörperschaften, anerkannte Naturschutzverbände, Vereine und sonstige Verbände angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.   Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit in das Verfahren einbezogen. Dazu legen die Städte   ·      Wernigerode (während der allgemeinen Dienstzeiten vom 22.08. bis 23.09.2016 in der Schlachthofstraße 6, Zimmer 129, im Dezernat Bauwesen/Stadtplanung, Amt für Stadt- und Verkehrsplanung),   ·      Ilsenburg (vom 29.08. bis 30.09.2016 in der Harzburger Straße 24, 1. Obergeschoss, Fachbereich Ordnung und Bauen, Zimmer 208) und   ·      Oberharz am Brocken (vom 23.08. bis 23.09.2016 in den Orten Elbingerode, Markt 2, Zimmer 18 und in Hasselfelde, Nordhäuser Straße 3, Zimmer 16)   die Verfahrensunterlagen einen Monat lang öffentlich zur Einsicht aus.   Jeder interessierte Bürger kann sich hierzu bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt äußern. Die vorgebrachten Bedenken, Hinweise und Anregungen werden in der Stellungnahme der Stadt berücksichtigt und der Landesentwicklungsbehörde übermittelt. Die Landesentwicklungsbehörde berücksichtigt die Stellungnahme der Städte im Abwägungsprozess der Raum- bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung. Soweit es für die Bewertung und Abwägung erforderlich sein sollte, werden vor Abschluss des ROV die Stellungnahmen mit den am ROV Beteiligten erörtert. Die Erörterung ist ein behördeninterner Termin.  Das ROV wird mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

Raumordnungsverfahren für touristisches Großprojekt in Schierke

Die Stadt Wernigerode (Landkreis Harz) und die Winterberg Schierke GmbH wollen in Schierke ein Ganzjahreserlebnisgebiet mit Seilbahn und Skipiste sowie einem Speichersee für die Beschneiung schaffen. Das Areal soll an der Bergstation Winterberg mit dem bereits vorhandenen Loipenhaus an das bestehende Skigebiet Wurmberg in Braunlage angebunden werden. Geplant ist somit ein länderübergreifendes, ganzjährig nutzbares Wander- und Skigebiet.   Für das Vorhaben, das den Namen ?Natürlich Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg? trägt, ist die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erforderlich. Dieses Raumordnungsverfahren ist dem eigentlichen Genehmigungsverfahren vorgeschaltet und dient der Abstimmung aller beabsichtigten Einzelmaßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung. Darüber hinaus soll geklärt werden, wie die Planung dieses Vorhabens unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen Projekten abgestimmt oder durchgeführt werden kann (Raumverträglichkeitsprüfung). Das Raumordnungsverfahren beinhaltet zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung.   Vor Einleitung des Raumordnungsverfahrens wird die Öffentlichkeit in all den Gemeinden, die durch die Planung berührt sind, über das Vorhaben unterrichtet. Dazu findet am 20. Juni 2016, um 18:00 Uhr, im Historischen Rathaus von Wernigerode (Großer Rathaussaal, Marktplatz 1 eine entsprechende Informationsveranstaltung statt.  Bei diesem Ortstermin geben der Planungsträger und die Landesentwicklungsbehörde Auskunft über die raumbedeutsame Planung und die beabsichtigten Einzelvorhaben sowie mögliche Auswirkungen. Außerdem wird über den Verfahrensablauf und alle zu prüfenden Sachverhalte informiert. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

Aufbereitung von Flüssigeis

Das Projekt "Aufbereitung von Flüssigeis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Luft- und Kältetechnik gemeinnützige Gesellschaft mbH durchgeführt. Ziel des Projektes ist die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Vakuumeisverfahrens zur Erzeugung und Speicherung von Eis-Slurries (hier stets mit Additiv) auf weitere Anwendungsfälle wie Erzeugung von Technischem Schnee, Gefrierkonzentration von Lebensmitteln, Meerwasserentsalzung und Aufbereitung von Abwässern durch Gefriertechnologie, Eisbereitstellung für die direkte Kühlung von Lebensmitteln, Heizen mit Eis sowie Kombination von Anwendungsfällen Heizen/Kühlen/Eis-/Schneeerzeugung.

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