Nicht Risiken, sondern nachhaltige Lösungen exportieren Das Umweltbundesamt (UBA) will Chemikalien international sicherer machen und schlägt eine globale Chemikalien-Strategie vor: „Produktion und Nutzung von Chemikalien sind in einer globalisierten Welt schon lange keine nationale Angelegenheit mehr. Belastungen von Mensch und Umwelt machen ebenfalls keinen Halt vor Staatsgrenzen. Daher müssen wir das internationale Chemikalienmanagement ausbauen und hochwertige Standards für den nachhaltigen Umgang mit Chemikalien für alle Staaten etablieren“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth am 6. Oktober 2011 auf der internationalen Konferenz „Sustainable Chemistry“ in Berlin. Der UBA-Präsident lobte dort den von der internationalen Staatengemeinschaft ins Leben gerufenen „Strategic Approach to International Chemicals Management“ (SAICM). Ziel der Strategie müsse sein, immer mehr chemische Prozesse und Produkte so zu gestalten, dass viel weniger Energie, Roh- und Hilfsstoffe zum Einsatz kommen. Ebenso müssten Luft, Boden und Wasser möglichst gering belastet und der Chemieabfall minimiert werden. Das UBA rät auch dazu, besonders problematische Chemikalien für bestimmte Anwendungen ganz zu verbieten. Flasbarth verwies auf aktuelle internationale Verhandlungen mit dem Ziel, das giftige Schwermetall Quecksilber weiter zu minimieren. Stoffregulierungen hätten in der Vergangenheit positive Innovationen hervorgebracht: „Das europaweite Anwendungsverbot der kurzkettigen Chlorparaffine - ein Kühlmittelzusatz in der Metallverarbeitung - hat in Europa dafür gesorgt, dass viele Prozesse in der Metallverarbeitung heute komplett ohne Kühlschmierstoffe auskommen. Intelligente staatliche Regulierung hilft also, innovative Verfahren marktreif zu machen.“ Ähnlich positiv bewertete der UBA-Präsident das Verbot langlebiger, organischer Schadstoffe. Im Stockholmer-Abkommen sei es in kurzer Zeit gelungen, ein weltweites Verbot hochgiftiger Pestizide wie Chlordan oder DDT und anderer langlebiger, organischer Substanzen durchzusetzen. „Nachhaltige Lösungen ergeben sich aber nicht nur durch internationale Regulierung, gerade Unternehmen können kooperativ zusammen arbeiten“, so Flasbarth. Paradebeispiel ist das so genannte Chemikalienleasing. Hier verdient ein Chemikalienlieferant nicht am Verkauf möglichst vieler Chemikalien, sondern vermietet diese - etwa ein Lösemittel zur Platinenherstellung. Dieses nimmt er dann zurück, um es aufzubereiten und gegebenenfalls erneut anzubieten. Ein Chemikaliennutzer kauft also lediglich die Funktion der Chemikalie nebst fach- und umweltgerechter Entsorgung. Beim Chemikalien-Leasing verdient der Anbieter an seinem Know-how. Das entlastet die Umwelt, da großer Anreiz besteht, weniger Stoffe einzusetzen und der Chemieabfall und Emissionen deutlich verringern. Ein anderes Beispiel ist die Krankenhaushygiene: wo spezialisierte Anbieter Desinfektionsmittel wesentlich effizienter einsetzen. Die Industriestaaten mit ihrer großen Innovationskraft ermutigte Flasbarth, schon heute die Schwellen- und Entwicklungsländern beim nachhaltigen Umgang mit Chemikalien zu unterstützen: „Allein die Massenproduktion unseres Bedarfs an Kleidung und Schuhen in den Schwellen- und Entwicklungsländern verursacht erhebliche Probleme für die globale Umwelt und vor Ort. Wir reiche Länder sollten stärker dafür sorgen, dass wir mit unseren Chemieprodukten und -prozessen auf dem Weltmarkt keine Risiken exportieren, sondern nachhaltige Lösungen.“ 06.10.2011
Das Projekt "Einsatz der Nah-Infrarot Spektroskopie (NIRS) zur Ermittlung der Masse und Verteilung von Feinwurzeln in Waldböden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Waldbau-Institut durchgeführt. Feinwurzeln sind für Untersuchungen der Interaktionen von Boden und Pflanze, sowie des unterirdischen Kohlenstoff- und Nährstoffkreislaufs von sehr großer Bedeutung. In der Vergangenheit basierten diese Untersuchungen entweder auf Feinwurzeln, die durch Bohrungen mitsamt Boden gesammelt und anschließend im Labor analysiert wurden, auf Profilmethoden, oder auf der Beobachtung von Feinwurzeln durch (Mini-) Rhizotrone. Letztere Methoden sind in ihren Einsatzmöglichkeiten limitiert und werden Anforderungen an große Probenzahlen nicht gerecht. Bei der Entnahme von Bohrkernen müssen Feinwurzeln zunächst vom Boden getrennt werden, bevor sie nach Art, Vitalität oder Durchmesser sortiert werden. Dies ist sehr zeit- und arbeitsintensiv. Die hohe räumliche und zeitliche Variabilität von Feinwurzelparametern erfordert aber einen hohen Probendurchsatz um zu gesicherten Aussagen zu kommen. In dem beantragten Projekt soll untersucht werden ob die Nahinfrarot-Spektrospkopie (NIRS) eingesetzt werden kann, um Feinwurzeln verschiedener Pflanzenarten, lebende und tote Wurzeln sowie Wurzel und Bodenmaterial anhand ihrer spektralen Eigenschaften zu unterscheiden und zu quantifizieren. Dies würde in Zukunft das aufwendige Sortieren von Wurzelfraktionen oder auch die Trennung von Wurzeln und Boden erübrigen. Diese Vereinfachung kann unser Verständnis der Dynamik des unterirdischen Ökosystems deutlich vorantreiben. Die NIRS Methode zur Feinwurzelbestimmung soll für forstwirtschaftlich bedeutsame Arten und für eine Bandbreite von Standorten durchgeführt werden, die sich in ihren chemischen und physikalischen Eigenschaften unterscheiden.
A condition for the setting of limit values is the detailed knowledge of the presence of pollutants in waste, products as well as recyclates. In the present project data were collected on the presence of Hexabromocyclododecane (HBCD), Hexachlorobutadien (HCBD), Polychlorinated naphthalenes (PCN), Pentachlorophenol (PCP) and short chain chlorinated paraffins (SCCP) in relevant waste, products and recyclates in Germany. In addition, an estimation of the quantities of POP-containing waste and recyclates was carried out. On the basis of these data proposals for limit values to be defined in Annex IV of the POP Regulation as well as for certain disposal pathways were derived, which enable a maximised removal of pollutants on the one hand and environmentally sound recycling processes on the other hand.<BR>Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/
Das Projekt "Abklärungen zu neuen POPs in der Umwelt und in Produkten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Abfall und Rohstoffe durchgeführt. Die Schweiz ist Vertragspartei des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POPs Konvention, POP: persistent organic pollutants). Die POPs Konvention ist im Jahre 2001 von der Staatengemeinschaft verabschiedet worden und am 17. Mai 2004 in Kraft getreten. Sie verlangt von den Mitgliedstaaten Massnahmen zur Elimination bzw. zur Reduktion der Emissionen von POPs in die Umwelt. Mit dem Inkrafttreten der Konvention wurden zunächst zwölf Stoffe verboten. An der 4. Vertragsparteienkonfernz im Mai 2009 sind weitere neun Stoffe, die in der Zwischenzeit das Evaluatinonsverfahren zur Aufnahme durchlaufen hatten, in die Anhänge der POPs-Konvention aufgenommen und damit weltweit verboten oder zumindest weitgehend beschränkt worden. Diese werden oft als 'neue POPs' bezeichnet. Derzeit werden drei weitere Kandidatenstoffe (kurzkettige Chlorparaffine, Endosulfan und Hexbromcyclododecan) vom wissenschaftlichen Kommittee auf die Erfüllung der Aufnahmekriterien der Konvention geprüft. Diverse weitere Stoffe könnten in Zukunft ebenfalls als POPs identifiziert und weltweit beschränkt oder verboten werden. Kürzlich sind mehrere wissenschaftlich Arbeiten publiziert worden, die basierend auf bekannten Stoffdaten (phys.-chem. Eigenschaften, Abbaubarkeit, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität), in-silico Verfahren zur Ermittlung von Stoffeigenschaften und Modellberechnungen zum Transportverhalten über lange Distanzen potenzielle POPs-Kandidaten und PBT-Kandidaten (PBT:persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe) identifiziert haben. In diesem Projekt sind mehrere Forschungsarbeiten zusammengefasst, mit denen das BAFU folgende Ziele verfolgt: - Unterschiedliche Konzepte Methoden zur Identifizierung von POPs- und PBT-Kandidaten sollen auf ihre Robustheit und Praxistauglichkeit geprüft werden; - Die Belastung von Umwelt und Produkten mit neuen POPs, POPs-Kandidaten und potenziellen PBT-Stoffen soll untersucht und beurteilt werden; - Handlungsbedarf für Risikoreduktiosmassnahmen in der Schweiz soll abgeklärt werden. Es sind folgende Forschungsprojekte geplant: - Früherkennung von künftigen organischen Schadstoffen in der Umwelt (FROSCH) - Bestimmung von chlorierten Paraffinen mit unterschiedlicher Kettenlänge und unterschiedlichem Chlorierungsgrad in Handelsprodukten
Das Projekt "Abklärungen zu neuen POPs in der Umwelt und in Produkten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Die Schweiz ist Vertragspartei des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POPs Konvention, POP: persistent organic pollutants). Die POPs Konvention ist im Jahre 2001 von der Staatengemeinschaft verabschiedet worden und am 17. Mai 2004 in Kraft getreten. Sie verlangt von den Mitgliedstaaten Massnahmen zur Elimination bzw. zur Reduktion der Emissionen von POPs in die Umwelt. Mit dem Inkrafttreten der Konvention wurden zunächst zwölf Stoffe verboten. An der 4. Vertragsparteienkonfernz im Mai 2009 sind weitere neun Stoffe, die in der Zwischenzeit das Evaluatinonsverfahren zur Aufnahme durchlaufen hatten, in die Anhänge der POPs-Konvention aufgenommen und damit weltweit verboten oder zumindest weitgehend beschränkt worden. Diese werden oft als 'neue POPs' bezeichnet. Derzeit werden drei weitere Kandidatenstoffe (kurzkettige Chlorparaffine, Endosulfan und Hexbromcyclododecan) vom wissenschaftlichen Kommittee auf die Erfüllung der Aufnahmekriterien der Konvention geprüft. Diverse weitere Stoffe könnten in Zukunft ebenfalls als POPs identifiziert und weltweit beschränkt oder verboten werden. Kürzlich sind mehrere wissenschaftlich Arbeiten publiziert worden, die basierend auf bekannten Stoffdaten (phys.-chem. Eigenschaften, Abbaubarkeit, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität), in-silico Verfahren zur Ermittlung von Stoffeigenschaften und Modellberechnungen zum Transportverhalten über lange Distanzen potenzielle POPs-Kandidaten und PBT-Kandidaten (PBT:persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe) identifiziert haben. In diesem Projekt sind mehrere Forschungsarbeiten zusammengefasst, mit denen das BAFU folgende Ziele verfolgt: - Unterschiedliche Konzepte Methoden zur Identifizierung von POPs- und PBT-Kandidaten sollen auf ihre Robustheit und Praxistauglichkeit geprüft werden; - Die Belastung von Umwelt und Produkten mit neuen POPs, POPs-Kandidaten und potenziellen PBT-Stoffen soll untersucht und beurteilt werden; - Handlungsbedarf für Risikoreduktiosmassnahmen in der Schweiz soll abgeklärt werden. Es sind folgende Forschungsprojekte geplant: - Früherkennung von künftigen organischen Schadstoffen in der Umwelt (FROSCH) - Bestimmung von chlorierten Paraffinen mit unterschiedlicher Kettenlänge und unterschiedlichem Chlorierungsgrad in Handelsprodukten
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Herr Kleingerdes 231 48432 Rheine Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Ems Betreiber: Technische Betrieb Rheine Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten
Schadstoffe in Sportartikeln gefunden Im EU-LIFE Projekt AskREACH, an dem das UBA beteiligt ist, wurden Sportartikel auf Schadstoffe getestet. Elf Prozent der untersuchten Produkte enthielten sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ (= SVHCs = Substances of Very High Concern), in einer Konzentration über 0,1 Prozent. SVHCs können z.B. krebserregend, hormonell wirksam oder besonders kritisch für die Umwelt sein. 82 Proben aus 13 europäischen Ländern wurden auf sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe“ (= SVHCs = Substances of Very High Concern) untersucht. Darunter fallen z.B. manche Weichmacher, Flammschutzmittel, Schwermetalle oder Alkylphenole. Getestet wurden Produkte wie Gymnastikbälle, Yogamatten, Hanteln, Springseile, Schwimmutensilien, Wasserflaschen oder Gymnastikschuhe. Elf Prozent der untersuchten Produkte enthielten "besonders besorgniserregende Stoffe“ in einer Konzentration über 0,1%, wodurch sie unter die Auskunftspflicht gemäß der europäischen Chemikalienverordnung REACH fallen: Firmen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über das Vorhandensein dieser Stoffe in ihren Produkten informieren. Sieben getestete Produkte enthielten die Weichmacher DEHP oder DIBP. Verbraucherprodukte, die diese Stoffe in Konzentrationen über 0,1% enthalten, dürfen seit Juli 2020 in der EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. DIBP wurde in einer Konzentration von 41 % in einem Pilates-Ball und 35 % in einem Trainings-Ball gefunden. DIBP ist ein besonders besorgniserregender Stoff , weil es die Fortpflanzung beeinträchtigen und schädlich auf das Hormonsystem wirken kann. Weichmacher wie DIBP können aus den Erzeugnissen ausdünsten und in den menschlichen Körper gelangen. In einem Springseil wurden 2,6% kurzkettige Chlorparaffine gefunden, eine Stoffgruppe, die nur in Konzentrationen bis max. 0,15% in Erzeugnissen erlaubt ist. Ein Allergen, das als SVHC gilt, wurde in einer Konzentration über 0,1% in einem Tennisball und in einer Yogamatte gemessen. Die Testergebnisse werden den zuständigen Überwachungsbehörden zur Verfügung gestellt. Keine der Firmen, bei denen die Produkte gekauft wurden, kam ihrer Auskunftspflicht gemäß REACH angemessen nach. Viele Unternehmen sind sich dieser Pflicht noch nicht ausreichend bewusst. Auch die von REACH vorgeschriebene Informationsweitergabe innerhalb der Lieferkette funktioniert bisher oft nur unzureichend. Im Projekt AskREACH arbeitet das Umweltbundesamt mit Partnern aus zahlreichen Ländern daran, die REACH Auskunftspflichten bei Firmen und in der Bevölkerung bekannter zu machen. Das Ziel: die Kommunikation über SVHCs in Verbraucherprodukten verbessern. App für Verbraucherinnen und Verbraucher: Scan4Chem Mit der App Scan4Chem können Verbraucher und Verbraucherinnen Barcodes von Produkten scannen und mit wenigen Klicks eine Informationsanfrage an den Produktanbieter senden. Produktanbieter können die Anfragen einzeln beantworten oder ihre Informationen in die AskREACH Datenbank eingeben, so dass sie zukünftig in der App sofort zur Verfügung stehen. Der Erfolg der App hängt von der Mitwirkung der Verbraucherinnen und Verbraucher ab: Je mehr Anfragen über die App verschickt werden, desto eher werden Produktanbieter die Datenbank mit Informationen füllen und die App wird komfortabler. Die App funktioniert auch im Online-Handel. Was können Hersteller und Händler tun? Informieren Sie sich über Chemikalien in Ihren Produkten und geben Sie die Informationen über SVHCs in der Lieferkette weiter. Ersetzen Sie SVHCs durch weniger schädliche Stoffe. Informieren Sie sich über Ihre Pflichten gemäß EU Chemikalienverordnung REACH, z.B. beim deutschen REACH- CLP -Biozid Helpdesk oder bei der nächsten AskREACH Web-Veranstaltung. Beantworten Sie jede Verbraucheranfrage zu SVHCs in Ihren Produkten. Über die kostenlose AskREACH Datenbank und die App Scan4Chem können Sie Verbraucherinnen und Verbrauchern in ganz Europa Informationen über Ihre Produkte zur Verfügung stellen. Am besten über Produkte, die keine SVHCs über 0,1% enthalten.
Das Projekt "Chlorparaffine - Analysenmethoden und Umweltverhalten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Chlorparaffine (CP) werden durch Chlorierung von n-Paraffinen erhalten. Handelsübliche Produkte sind kurzkettige (SCCP; Kettenlänge C10-C13), mittelkettige (MCCP; Kettenlänge C14-C17) und langkettige Chlorparaffine (LCCP; Kettenlänge C18-C30). CP sind komplexe Reaktionsprodukte mit variabler Zusammensetzung und werden als sog. UVCB-Stoffe bezeichnet (Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials). Für SCCP sind aufgrund ihrer persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften im Chemikalienrecht weitestgehende Beschränkungen festgelegt. Inwieweit auch MCCP, die zurzeit keinen Beschränkungen unterliegen, als persistent und bioakkumulativ einzustufen sind, ist Gegenstand laufender Abklärungen. CP werden in grossen Mengen hergestellt. Vom MCCP-Verbrauch in Europa im Jahr 2005 entfielen 55% auf PVC-Produkte, 20% auf Anstrichprodukte, Klebstoffe und Dichtmassen, 15% auf Metallverarbeitungsmittel, 10% auf Kautschukprodukte und weniger als 1% auf Lederverarbeitungsmittel. Die komplex zusammengesetzten CP bestehen aus Tausenden individueller Stoffe, sodass sich die quantitative Bestimmung der CP ausserordentlich anspruchsvoll gestaltet. Entsprechend liegen nur wenige Daten zur Belastung der Umwelt mit CP und seinen Transformationsprodukten (hydroxylierte CP) vor. In einem dreijährigen Forschungsprojekt sollen die Kenntnislücken zum Vorkommen von CP in der Umwelt in der Schweiz geschlossen werden. In einem ersten Schritt sind geeignete Analysenmethoden zur Bestimmung von MCCP, LCCP und CP-Transformationsprodukten zu entwickeln. Projektziele: Übersicht zum Vorkommen von CP in der Umwelt in der Schweiz als Grundlage zur Beurteilung, ob weitere als die bisher getroffenen Risikoreduktionsmassnahmen notwendig sind Umsetzung und Anwendungen: In der Doktorarbeit wurde unter anderem eine Methode entwickelt, anhand derer mittels Dekonvolution die bei der Massenspektrometrie beobachteten Masseninterferenzen aufgelöst werden können. Diese entstehen durch die Transformation der Chlorparaffine zu Chlorolefinen. Es konnte experimentell gezeigt werden, dass diese Transformation beispielsweise bei Metallverarbeitungsprozessen auftritt. Da neben den bereits im Stockholmer Übereinkommen auf globaler Ebene geregelten kurzkettigen Chlorparaffine auch die mittelkettigen Chlorparaffine unter Verdacht stehen PBT- bzw. PMT-Eigenschaften aufzuweisen, werden diese Stoffe langfristig Gegenstand von Behördlichen Aktivitäten verbleiben. Aus diesem Grund wird gegenwärtig an der ETH Zürich in einem separaten Projekt eine Übersicht über Analysemethoden für Chlorparaffine für den Vollzug umweltrechtlicher Vorschriften erarbeitet.
Emissionen persistenter organischer Schadstoffe Die Emissionsentwicklung persistenter organischer Schadstoffe verläuft uneinheitlich. Minderungserfolge sind bei den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen zu verzeichnen. Umweltwirksamkeit von persistenten organischen Schadstoffen Persistente organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POPs) werden in der Umwelt nur langsam abgebaut. Besondere Umweltrelevanz ergibt sich daraus, dass sie nach ihrer Freisetzung in der Umwelt verbleiben und sich in der Nahrungskette anreichern. Damit können sie ihre schädigende Wirkung auf Ökosysteme und Mensch langfristig entfalten. Einige POPs weisen eine hohe Toxizität auf – in der breiten Öffentlichkeit wurde dies durch Unglücke wie in Seveso deutlich. Da sie weiträumig transportiert werden, können sie nach ihrer Deposition selbst in entlegenen Gebieten zu einer Belastung führen. Zu den POPs gehören Chemikalien, die zum Zwecke einer bestimmten Anwendung hergestellt werden (zum Beispiel Pflanzenschutzmittel und Industriechemikalien) aber auch solche, die unbeabsichtigt bei Verbrennungs- oder anderen thermischen Prozessen entstehen (sogenannte uPOPs wie polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und –furane (PCDD/F) oder polyaromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ) (siehe Tab. „Emissionen persistenter organischer Schadstoffe nach Quellkategorien“). Internationale Regelungen zum Schutz vor persistenten organischen Schadstoffen Im Rahmen der Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen ( Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution , CLRTAP) der UN -Wirtschaftskommission für Europa ( UNECE ) wurde 1998 ein Protokoll zur Reduktion der POP-Emissionen von 32 Staaten und der EU unterzeichnet. Deutschland hatte hierzu unter Federführung des Umweltbundesamts technische Basisdokumente erstellt, zum Beispiel zum Stand der Technik der Emissionskontrolle stationärer Quellen. 2009 wurde das Protokoll novelliert; Regelungen zu sieben weiteren POPs wurden aufgenommen und bestehende Regelungen aktualisiert. Darüber hinaus ist seit 2004 das weltweit geltende Stockholmer Übereinkommen zu POPs in Kraft, das inzwischen von 186 Staaten ratifiziert wurde. Beide Vertragswerke, das POPs-Protokoll und die Stockholm-Konvention, regeln derzeit über 20 verschiedene POPs, die aber nicht alle deckungsgleich in beiden Abkommen vertreten sind. Zudem werden neue POPs aufgenommen. Die formulierten Ziele der Abkommen richten sich im Detail nach dem jeweils betroffenen Stoff und umfassen alle Möglichkeiten vom Verbot über Substitution bis hin zu der Anforderung, dass die Emissionen des Stoffes den Wert eines Referenzjahres zukünftig nicht überschreiten darf. Umfang der Emissionen Die Schätzungen der Emissionen unbeabsichtigt freigesetzter POPs ( uPOPs ) sind in der Regel mit größeren Unsicherheiten behaftet als die der Schadstoffe, die beabsichtigt eingesetzt werden. Polychlorierte Biphenyle (PCB) Polychlorierte Biphenyle ( PCB ) sind in ihrer Anwendung strikt reglementiert, teilweise bereits seit Jahrzehnten. Rund zwei Drittel der insgesamt eingesetzten PCB von rund 100 Tausend Tonnen (Tsd. t) befinden sich geschlossen in Trafos, Kondensatoren oder Hydraulikflüssigkeit. Die restlichen Anwendungen in offenen Systemen (zum Beispiel Dichtungsstoffe, Anstriche und Weichmacher) liegen schon lange zurück. Daher werden die verbleibenden Emissionen der laufenden Anwendungen nur noch gering eingeschätzt (1990: 1.736 kg, 2022: 213 kg). Die Entsorgungssituation ist dennoch problematisch, da bei nicht kontrolliertem Verbleib von erheblichen Re-Emissionen auszugehen ist. Dioxine Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane ( PCDD/PCDF , kurz oft Dioxine genannt) entstehen in Gegenwart von Chlorverbindungen bei jeder nicht vollständigen Verbrennung. Größte Quelle war 1990 noch die Abfallverbrennung in der Energiewirtschaft, deren Eintrag heute jedoch vernachlässigbar ist. Von insgesamt ca. 814 Gramm (Emissionsangaben in I- TEQ : Internationales Toxizitätsäquivalent) im Jahr 2022 stammten rund die Hälfte aus der Energiewirtschaft und 15 % aus den Industrieprozessen, dort fast ausschließlich aus der Metallindustrie (größtenteils aus Sinteranlagen). 37 % stammen aus Haus- und Autobränden. Insgesamt sanken die Emissionen zwischen 1990 und 2009 um etwa 85 % und stagnieren seither auf diesem Niveau beziehungsweise fluktuieren leicht. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Zu den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ( PAK ) gehören über 100 Verbindungen. PAK entstehen durch unvollständige Verbrennung. Hauptquellgruppe sind mit Abstand die kleinen Feuerungsanlagen der Haushalte. Die vorhandenen Messwerte sind jedoch mit hohen Unsicherheiten verbunden, da ähnlich wie bei den Dioxinen eine repräsentative Aussage zum Nutzerverhalten bei kleinen Feststofffeuerungen nicht möglich ist. Weiterhin gibt es Schätzungen (unterschiedlicher Qualität) zu PAK-Emissionen der Stahl- und mineralischen Industrie sowie von Kraftwerken und Abfallverbrennungsanlagen. Insgesamt ist das deutsche PAK-Inventar jedoch fast vollständig, da diese Emissionen weitestgehend aus Verbrennungsprozessen entstehen, die gut überwacht werden. Hexachlorbenzol (HCB) Die Datenlage für HCB ist deutlich schlechter als für Dioxine /Furane und PAK . Dieser Schadstoff wird in Anlagen normalerweise nicht gemessen, da er nicht gesetzlich geregelt ist. Seit 1977 ist HCB als reiner Wirkstoff in der Anwendung als Pflanzenschutzmittel verboten. Jedoch kann es als chemische Verunreinigung in anderen Wirkstoffen vorkommen. Mit Hilfe des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) konnten erstmals für die Berichterstattung 2016 HCB-Emissionen für diesen Bereich über die Inlandsabsätze der Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Chlorthalonil und Picloram seit 1990 bis 2016 und der zulässigen HCB-Maximalgehalte ermittelt werden. Lindan ist bis zum Anwendungsverbot im Jahr 1997 berücksichtigt. Der rückläufige Trend ist nicht nur auf verminderte Maximalgehalte zurückzuführen, sondern auch auf die schwankenden Absatzmengen sowie die jeweiligen Wirkstoffzulassungen. Verschiedene Branchen, bei denen HCB-Emissionen zu erwarten wären, sind derzeit noch unberücksichtigt, wie zum Beispiel die Metallindustrie und die Zementindustrie. Weitere POPs Für weitere prioritär betrachtete POPs liegen wenig belastbare oder sehr geringe Emissionsschätzungen vor oder die Substanzen wurden in Deutschland weder hergestellt noch angewendet. Gleichwohl sind Immissionen über den Import nicht auszuschließen. Gleiches gilt für Ausgasungen von im Inland früher einmal verwendeten Produkten, für die die großräumige Immissionssituation vernachlässigbar ist (zum Beispiel DDT und Lindan im Holzschutz von Innenbauten der neuen Länder). Trends Weitere Emissionsminderungen sind bei Dioxinen (PCDD/F) aufgrund der bereits vollzogenen Maßnahmen nur noch in geringem Umfang zu erwarten. Die Benzo(a)pyren- (BaP-) Emissionen dürften sich großräumig bei den Kleinfeuerungen (Kamine, Öfen) durch Brennstoffsubstitution und -einsparung weiter verringern, solange der Holzeinsatz in der Kleinfeuerung nicht weiter zunimmt. Die hier vereinzelt bei Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie noch vorhandenen Reduktionspotenziale haben vor allem lokale Bedeutung. Bei PCB könnte die Altlastenproblematik mangels Kontrolle der umweltgerechten Rückführung vornehmlich durch Aufklärung entschärft werden. Bei Chlorparaffinen gibt es ein Stoffsubstitutionspotenzial kurzkettiger durch langkettige Stoffe. Die Verwendung kurzkettiger Chlorparaffine in der metallverarbeitenden Industrie und in der Lederverarbeitung und Zurichtung wurde in der EU mit der Richtlinie 2002/45/EG im Jahre 2002 verboten.
KURZFASSUNG Relevanz von neuen per- sistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswe- ge in Sachsen-Anhalt für Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Postfach 200841 06009 Halle (Saale) November 2019 von: sowie als Unterauftragnehmer: Eurofins Umwelt Ost GmbH Gewerbegebiet Freiberg Ost Lindenstraße 11 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf Tel.: (0 37 31) 2 07 65 00 Fax: (0 37 31) 2 07 65 55 info_freiberg@eurofins-umwelt.de www.eurofins.de INTECUS GmbH Abfallwirtschaft und umweltintegratives Management Pohlandstraße 17 01309 Dresden Tel.: (03 51) 3 18 23-0 Fax: (03 51) 3 18 23-33 intecus.dresden@intecus.de www.intecus.de 1 Veranlassung und Vorgehensweise Persistente organische Schadstoffe (POP) stellen aufgrund ihrer langlebigen, bioakkumulativen und toxischen Eigenschaften sowie der hohen Mobilität eine erhebliche Umweltgefahr dar. Als so genannte neue POP gelten jene Stoffgruppen, welche seit 2010 in das Stockholmer Überein- kommen aufgenommen wurden. Zu diesen gehören: kurzkettige Chlorparaffine (SCCP) polybromierte Diphenylether (PBDE) Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS) Hexachlorbutadien (HCBD) Bisher gibt es in Sachsen-Anhalt keine hinreichende Informationen über die Verbreitung der genann- ten POP in den Entsorgungswegen. In der im Auftrag des Landesamts für Umweltschutz Sachsen-Anhalt erstellten Studie wurde auf der einen Seite durch Literatur- und Internetrecherche das theoretisch zu erwartende Inventar an POP im Wirtschaftskreislauf ergründet und auf der anderen Seite das tatsächliche Vorhandensein bestimmter POP mittels Probenahme und Laboranalyse von Proben aus ausgewählten Anlagen in Sachsen- Anhalt untersucht. Die Ergebnisse wurden hinsichtlich der abfallrechtlichen Einstufung, der Möglich- keiten des Recyclings und der Wiederverwendung von Erzeugnissen und der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Entsorgung nach der EG-Verordnung und der POP-Abfall-Überwachungs- Verordnung bewertet. 2 Zusammenfassung der Literaturrecherche SCCP, PBDE, PFOS und HCBD sind zwar erst 2010 in den Anhang der Stockholm Konvention auf- genommen worden, es gab jedoch schon vorher Bemühungen, diese einzuschränken oder komplett aus den Herstellungsprozessen zu verbannen. Die POP wurden jedoch in teils langlebigen Produkten eingesetzt, die nach wie vor als Abfälle anfallen. Vor allem für PFOS gibt es gemäß POP-Verordnung mehrere Ausnahmeregelungen, da bisher keine adäquaten Substitute gefunden wurden, welche we- niger schädliche Umweltauswirkungen haben. Tabelle 1 zeigt einen Vergleich der Grenzwerte der betrachteten POP. Bei den Grenzwerten wird un- terschieden, ob es sich um die Konzentrationsgrenze für Herstellung, Inverkehrbringen und Verwen- dung gemäß Anhang I der POP Verordnung oder um den Ausschluss von der Recyclingfähigkeit ge- mäß Anhang IV der POP Verordnung handelt. Tabelle 1: Zusammenfassung der Grenzwerte der POP Vorgaben der EU- POP-VerordnungSCCPPBDEPFOSHCBD Konzentrations- grenze für Herstel- lung, Inverkehrbrin- gen und Verwen- dung gemäß An- hang I- Stoffe und Zube- reitungen, die SCCP in Konzentra- tionen von weniger als 1 Gew.-% ent- halten- höchstens 10 mg/kg (0,001 Gew.-%) je BDE in Stoffen, Zubereitungen, Erzeugnissen oder als Bestandteil mit Flammschutzmittel behandelten Teilen von Erzeugnissen- in Stoffen oder Zubereitungen höchstens 10 mg/kg (0,001 Gew.-%)- keine gezielte Herstellung und Verwendung 1.000 mg/kg 150 mg/kg100 mg/kg -bis 1.000 mg/kg im untertägigen Ver- satz - Erzeugnisse, die SCCP in Konzentra- tionen von weniger als 0,15 Gew.-% enthalten Zerstörung/Um- wandlung der POP- Bestandteile gemäß Anhang IV ab10.000 mg/kg abweichende zer- störungsfreie Ent- sorgung gemäß Anhang V Teil 2- - Ausnahmen bei bestimmten Er- zeugnissen - Erzeugnisse, die bis zum 10. Juli 2012 bereits ver- wendet wurden, dürfen in Verkehr gebracht und ver- wendet werden. als Summe der einzelnen PBDE (Tetra- bis Hepta-, DecaBDE) bis 10.000 mg/kg im untertägigen Ver- satz ohne Konzentrationsobergrenze durch untertägige Deponierung Durch die niedrigeren Konzentrationsgrenzen für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Ver- wendung soll der weitere Eintrag von POP in die Stoffkreisläufe verhindert werden. Um die stoffliche Verwertung von Abfällen nicht zu gefährden, gelten für Recyclingmaterialien als Kompromisslösung höhere Grenzwerte. Nachteil dieser Regelung ist allerdings, dass die vollständige Ausschleusung der POP aus den Stoffkreisläufen verzögert wird. 3 Analytik ausgewählter Abfälle Im Rahmen des Projekts wurden Abfallbehandlungsanlagen und Kläranlagen in Sachsen-Anhalt für eine Analytik von dort anfallenden bzw. gehandhabten Abfallarten, bei denen eine POP-Relevanz vermutet werden kann, auf die zu betrachtenden POP beprobt, welche vom Auftraggeber vorgegeben wurden. Es sollte stichpunktartig überprüft werden, ob und welche Abfallströme in Sachsen-Anhalt mit den POP belastet sind. Zusätzlich wurde überprüft, inwieweit sich eventuelle POP-Belastungen durch den Halogengehalt indizieren lassen. Hierzu wurde die Konzentration an Fluor, Chlor und Brom im Labor und zusätzlich Chlor und Brom mittels mobiler Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) bestimmt. Die Probenahme der beiden Kampagnen fand im Oktober/November 2018 sowie im März/April 2019 statt. Insgesamt wurden in den beiden Kampagnen 72 Proben (27 in der ersten, 45 in der zweiten Kam- pagne) aus 16 Anlagen analysiert. Die Proben wurden 15 verschiedenen Abfallschlüsseln zugeord- net. 1 Dieser Grenzwert in der POP-Verordnung wird von dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament bis 2021 überprüft und voraussichtlich auf 500 mg/kg gesenkt werden.
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Land | 19 |
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Förderprogramm | 4 |
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