Steuerbeiträge angleichen, Lärm reduzieren, Bahn und klimaschonende Kraftstoffe fördern Das Umweltbundesamt (UBA) stellt heute ein Konzept für einen nachhaltigen Luftverkehr vor, das die Belastungen für Klima, Umwelt und die Menschen soweit wie möglich reduziert. Zu den Vorschlägen gehören eine Angleichung der steuerlichen Beiträge an die der anderen Verkehrsträger, die Vergabe von Lärmkontingenten für Flughäfen, die Verlagerung von innerdeutschen Flügen auf die Schiene und die Förderung von klimaneutralen Kraftstoffen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Fliegen ist die umweltschädlichste Art, sich fortzubewegen. Wir wollen daher die Zahl der Flüge durch Verlagerung auf die Schiene reduzieren, aber auch die Umweltauswirkungen des Fliegens soweit wie möglich senken. Ein erster wichtiger Schritt ist es, die Steuerbeiträge beim Fliegen an Bahn und Auto anzupassen. Bislang zahlt der Luftverkehr nur etwa ein Zehntel dessen, was andere Verkehrsträger an Steuern leisten. Das Billig-Ticket für den Städtetrip ist massiv subventioniert.“ Allein 2017 verzichtete der Staat auf 8,1 Milliarden Euro durch eine fehlende Kerosinbesteuerung und 4,2 Milliarden Euro durch eine Mehrwertsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Flüge. Das Umweltbundesamt schlägt vor, die Luftverkehrsteuer kurzfristig mindestens zu verdoppeln und bis 2030 so weit zu erhöhen, dass die Steuerausfälle durch die Mehrwertsteuerbefreiung grenzüberschreitender Flüge ausgeglichen werden. Aktuell machen die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer rund 1,2 Milliarden Euro aus – der Vorschlag entspräche daher einer Erhöhung der Luftverkehrsteuer um etwa den Faktor 3,5. Für einen Fernflug müssten dann etwa 150 Euro Ticketsteuer statt bisher 41,49 Euro bezahlt werden. Gleichzeitig sollten im Rahmen einer Reform die Entfernungsklassen überarbeitet und verursachergerechter gestaltet werden. Würde die Ticketsteuer zudem danach gestaffelt, wieviel Lärm und Emissionen die eingesetzten Flugzeuge verursachen, würden sauberere und leisere Flugzeuge deutlich wirtschaftlicher. Zudem schlägt das UBA vor, eine nationale Kerosinsteuer einzuführen, die bis 2030 auch auf die EU ausgeweitet wird. Die CO 2 -Bepreisung des Luftverkehrs sollte, so das Konzept, im europäischen Emissionshandel verankert sein. Allerdings sollten die Anforderungen bis 2030 verschärft werden, indem die Emissionsmengen entsprechend den Klimaschutzzielen reduziert und die freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Fluggesellschaften aufgehoben werden. Weitere Klimaeffekte des Luftverkehrs, die durch Nicht-CO 2 -Emissionen in Reiseflughöhe entstehen, sind ebenfalls in das Handelssystem einzubeziehen. Die direkten CO 2 -Emissionen der Flugzeuge können mit dem Kerosinersatz Power-to-Liquid ( PtL ), das aus erneuerbaren Strom und CO 2 hergestellt wird, auf Null reduziert werden. Damit diese E-Fuels schnell in den Markt kommen, schlägt das UBA eine staatliche Förderung für die Entwicklung und Erprobung von Anlagen im In- und Ausland vor. Zudem sollte eine Beimischquote von nachhaltigem PtL in Europa dafür sorgen, dass die Kraftstoffe schneller in den Markt kommen. Um dies zu finanzieren sollte ein „Innovations- und Demonstrationsfond Luftverkehr“ aufgelegt werden. Maria Krautzberger: „Der Fond kann finanziert werden durch steigende Einnahmen aus Luftverkehr- und Kerosinsteuer sowie Emissionshandel. Der Fond sollte aber auch genutzt werden, um Alternativen zum Fliegen zu fördern – denn weniger fliegen, hilft der Umwelt und dem Klima am besten.“ Zum umweltschonenden Luftverkehr gehört neben Klimaschutz vor allem konsequenter Lärmschutz. Das UBA schlägt hierzu eine Kombination vor aus umweltorientierter Planung von Flughäfen und Flugrouten und einer Lärmkontingentierung für einzelne Flughäfen. Maria Krautzberger: „Die Planung der Flughafenstandorte muss zukünftig stärker als bisher durch den Bund erfolgen. So könnten beispielsweise gezielt Flughäfen in dünnbesiedelten Gebieten für den Nachtflugbetrieb ausgebaut werden. Dafür könnte zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm an allen stadtnahen Flughäfen der reguläre Flugbetrieb zwischen 22 und 6 Uhr ruhen.“ Mit Lärmkontingenten für den Tagesbetrieb würde sichergestellt, dass trotz wachsendem Luftverkehr die Lärmbelastung abnimmt. Die beste Alternative zum Fliegen innerhalb Deutschlands und in benachbarte Länder ist der Zug. Das UBA-Konzept sieht vor, dass Schienenverbindungen zwischen den Ballungszentren bis 2030 so verbessert werden, dass diese innerhalb von vier Stunden erreichbar sind und Flüge überflüssig werden. Durch die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn werden an den Flughäfen Kapazitäten frei; ein Ausbau der Flughäfen wird dadurch unnötig. Maria Krautzberger: „Bis 2050 soll das Schienennetz in Deutschland so gut ausgebaut sein, dass alle Linienflüge zwischen deutschen Verkehrsflughäfen und Ballungszentren durch die Bahn ersetzt werden. Das gilt auch für viele der kürzeren grenzüberschreitenden Flugverbindungen. Bei längeren Flugstrecken macht die Verknüpfung von Bahnfahrt und Flug mit einem einzigen Ticket die Anreise mit dem Flugzeug oder dem eigenen Auto überflüssig.“ Von einer leistungsfähigen Schiene profitiert auch der Güterverkehr: Bis 2050 ersetzen schnelle Güterzüge, die auch nachts unterwegs sind, nationale Frachtflüge. Das UBA Konzept zum nachhaltigen Fliegen wird im Rahmen der Konferenz „Luftverkehr der Zukunft“ am 6. und 7. November in Berlin vorgestellt und diskutiert.
Das Forschungsprojekt " Szenario Luftverkehr Deutschland unter Einbezug von Umweltaspekten" zeigt Vorschläge auf, wie ein Beitrag des Luftverkehrs zum Umwelt- und Klimaschutz aussehen kann: Einpreisung der externen Umweltkosten und Verlagerung der Inlandsflüge bis 600 Kilometer auf den Schienenverkehr. Das Wachstum im Luftverkehr wird dadurch zwar gedämpft, gleichzeitig bekommt die Luftverkehrsbranche jedoch die Möglichkeit, durch verstärkte Investitionen in Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes sich langfristig zukunftsfähig im globalen Luftverkehrsmarkt aufzustellen, wenn die Einnahmen aus den externen Umweltkosten der Branche zweckgebunden für entsprechende Maßnahmen zu Verfügung stehen. Veröffentlicht in Texte | 109/2018.
Das Projekt "Optimierung der Sammlung FCKW-haltiger Kühlgeräte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Rund 80 Prozent der aktuell zu entsorgenden Kühlgeräte enthalten noch immer Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW). Da FCKW ein deutlich höheres Klimaschädigungspotenzial als CO2 besitzt, sollten Kühlgeräte unbedingt fachgerecht entsorgt werden. Das maximale Einsparpotenzial klimawirksamer Emissionen liegt hier bei 6,85 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Das entspricht in etwa der dreifachen CO2-Menge, die durch Inlandflüge freigesetzt wird. Im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wurde die Verantwortlichkeit der Sammlung von Kühlgeräten aus Haushalten sowie die Information der Bürgerinnen und Bürger auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) übertragen. Vor diesem Hintergrund haben örE Bring- wie auch Holsysteme für die Sammlung der Kühlgeräte eingerichtet. Doch kommt es immer wieder vor, dass Kühlgeräte entweder in beschädigtem Zustand etwa auf Recyclinghöfen der örE abgegeben oder bei der Abholung über die Straßensammlung in ausgeschlachtetem Zustand vorgefunden werden. Hierdurch werden große Mengen an FCKW freigesetzt. Ziel des Projekts ist es, effektive Maßnahmen zu identifizieren, die in der Entsorgungskette frühzeitig zu einer möglichst hochwertigen und hochgradigen Schließung des Stoffkreislaufs von Kühlgeräten führen. In der Studie werden die Bereiche Sammlung und Erfassung untersucht. Im Rahmen der Studie werden Status-quo-Analysen für NRW sowie in Modellkommunen durchgeführt. Im Fokus dieser Analysen liegen die vorhandenen Sammelsysteme, die Stoffströme und die Informationsbereitstellung. Auf Basis des Status-quo sollen Handlungsmöglichkeiten zur Optimierung der Sammelsysteme abgeleitet werden. Involvierte Kommunen: Stadt Duisburg, Stadt Wuppertal, Stadt Münster, Stadt Bergisch-Gladbach, Stadt Paderborn, Stadt Wesel, Kreis Wesel, Rhein-Sieg-Kreis, Städte und Gemeindem im Gebiet der ZEW, Rheinisch-Bergischer Kreis und Oberbergischer Kreis.
Das Projekt "Teilprojekt: Innovative Kabinensysteme (InKa)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Institut für Luft- und Raumfahrtmedizin, Abteilung Luft- und Raumfahrtpsychologie durchgeführt. Entwicklung und Optimierung von Befragungsinstrumenten zur Erfassung des thermischen Komforterlebens; Erfassung der strömungsmechanischen Bedingungen und Abbildung des Klimaerlebens über den Verlauf eines Kurzstreckenfluges; Bewertung unterschiedlicher Klimabedingungen; Ableitung von Gestaltungsempfehlungen unter Berücksichtigung objektiver und subjektiver Daten des thermischen Komforts; Entwicklung eines Integrationskonzeptes für ein multifunktionales Brennstoffzellensystem; Aufbau und Qualifizierung des Brennstoffzellensystems siehe Projektstrukturplan im beigefügten Antragstext wirtschaftliche Erfolgsaussichten: Verbesserung von Komponenten des Klimatisierungssystems durch das im Vorhaben generierte Know-how; tw. Übertragbarkeit der gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse auf ähnliche Konfigurationen (Zugkabinen, PKW-Kabinen etc.); Entwicklung von neuen Flugzeuggenerationen bei Airbus
UBA stellt Konzept für umweltschonendes Fliegen vor Steuerbeiträge angleichen, Lärm reduzieren, Bahn und klimaschonende Kraftstoffe fördern Das Umweltbundesamt (UBA) stellt heute ein Konzept für einen nachhaltigen Luftverkehr vor, das die Belastungen für Klima, Umwelt und die Menschen soweit wie möglich reduziert. Zu den Vorschlägen gehören eine Angleichung der steuerlichen Beiträge an die der anderen Verkehrsträger, die Vergabe von Lärmkontingenten für Flughäfen, die Verlagerung von innerdeutschen Flügen auf die Schiene und die Förderung von klimaneutralen Kraftstoffen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Fliegen ist die umweltschädlichste Art, sich fortzubewegen. Wir wollen daher die Zahl der Flüge durch Verlagerung auf die Schiene reduzieren, aber auch die Umweltauswirkungen des Fliegens soweit wie möglich senken. Ein erster wichtiger Schritt ist es, die Steuerbeiträge beim Fliegen an Bahn und Auto anzupassen. Bislang zahlt der Luftverkehr nur etwa ein Zehntel dessen, was andere Verkehrsträger an Steuern leisten. Das Billig-Ticket für den Städtetrip ist massiv subventioniert.“ Allein 2017 verzichtete der Staat auf 8,1 Milliarden Euro durch eine fehlende Kerosinbesteuerung und 4,2 Milliarden Euro durch eine Mehrwertsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Flüge. Das Umweltbundesamt schlägt vor, die Luftverkehrsteuer kurzfristig mindestens zu verdoppeln und bis 2030 so weit zu erhöhen, dass die Steuerausfälle durch die Mehrwertsteuerbefreiung grenzüberschreitender Flüge ausgeglichen werden. Aktuell machen die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer rund 1,2 Milliarden Euro aus – der Vorschlag entspräche daher einer Erhöhung der Luftverkehrsteuer um etwa den Faktor 3,5. Für einen Fernflug müssten dann etwa 150 Euro Ticketsteuer statt bisher 41,49 Euro bezahlt werden. Gleichzeitig sollten im Rahmen einer Reform die Entfernungsklassen überarbeitet und verursachergerechter gestaltet werden. Würde die Ticketsteuer zudem danach gestaffelt, wieviel Lärm und Emissionen die eingesetzten Flugzeuge verursachen, würden sauberere und leisere Flugzeuge deutlich wirtschaftlicher. Zudem schlägt das UBA vor, eine nationale Kerosinsteuer einzuführen, die bis 2030 auch auf die EU ausgeweitet wird. Die CO 2 -Bepreisung des Luftverkehrs sollte, so das Konzept, im europäischen Emissionshandel verankert sein. Allerdings sollten die Anforderungen bis 2030 verschärft werden, indem die Emissionsmengen entsprechend den Klimaschutzzielen reduziert und die freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Fluggesellschaften aufgehoben werden. Weitere Klimaeffekte des Luftverkehrs, die durch Nicht-CO 2 -Emissionen in Reiseflughöhe entstehen, sind ebenfalls in das Handelssystem einzubeziehen. Die direkten CO 2 -Emissionen der Flugzeuge können mit dem Kerosinersatz Power-to-Liquid ( PtL ), das aus erneuerbaren Strom und CO 2 hergestellt wird, auf Null reduziert werden. Damit diese E-Fuels schnell in den Markt kommen, schlägt das UBA eine staatliche Förderung für die Entwicklung und Erprobung von Anlagen im In- und Ausland vor. Zudem sollte eine Beimischquote von nachhaltigem PtL in Europa dafür sorgen, dass die Kraftstoffe schneller in den Markt kommen. Um dies zu finanzieren sollte ein „Innovations- und Demonstrationsfond Luftverkehr“ aufgelegt werden. Maria Krautzberger: „Der Fond kann finanziert werden durch steigende Einnahmen aus Luftverkehr- und Kerosinsteuer sowie Emissionshandel. Der Fond sollte aber auch genutzt werden, um Alternativen zum Fliegen zu fördern – denn weniger fliegen, hilft der Umwelt und dem Klima am besten.“ Zum umweltschonenden Luftverkehr gehört neben Klimaschutz vor allem konsequenter Lärmschutz. Das UBA schlägt hierzu eine Kombination vor aus umweltorientierter Planung von Flughäfen und Flugrouten und einer Lärmkontingentierung für einzelne Flughäfen. Maria Krautzberger: „Die Planung der Flughafenstandorte muss zukünftig stärker als bisher durch den Bund erfolgen. So könnten beispielsweise gezielt Flughäfen in dünnbesiedelten Gebieten für den Nachtflugbetrieb ausgebaut werden. Dafür könnte zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm an allen stadtnahen Flughäfen der reguläre Flugbetrieb zwischen 22 und 6 Uhr ruhen.“ Mit Lärmkontingenten für den Tagesbetrieb würde sichergestellt, dass trotz wachsendem Luftverkehr die Lärmbelastung abnimmt. Die beste Alternative zum Fliegen innerhalb Deutschlands und in benachbarte Länder ist der Zug. Das UBA-Konzept sieht vor, dass Schienenverbindungen zwischen den Ballungszentren bis 2030 so verbessert werden, dass diese innerhalb von vier Stunden erreichbar sind und Flüge überflüssig werden. Durch die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn werden an den Flughäfen Kapazitäten frei; ein Ausbau der Flughäfen wird dadurch unnötig. Maria Krautzberger: „Bis 2050 soll das Schienennetz in Deutschland so gut ausgebaut sein, dass alle Linienflüge zwischen deutschen Verkehrsflughäfen und Ballungszentren durch die Bahn ersetzt werden. Das gilt auch für viele der kürzeren grenzüberschreitenden Flugverbindungen. Bei längeren Flugstrecken macht die Verknüpfung von Bahnfahrt und Flug mit einem einzigen Ticket die Anreise mit dem Flugzeug oder dem eigenen Auto überflüssig.“ Von einer leistungsfähigen Schiene profitiert auch der Güterverkehr: Bis 2050 ersetzen schnelle Güterzüge, die auch nachts unterwegs sind, nationale Frachtflüge. Das UBA Konzept zum nachhaltigen Fliegen wird im Rahmen der Konferenz „Luftverkehr der Zukunft“ am 6. und 7. November in Berlin vorgestellt und diskutiert.
Subventionen begegnen uns überall in unserem Alltag. Sie beeinflussen nicht nur unsere Entscheidungen, sondern auch das Klima. Ein Überblick über den Status Quo und was sich für eine klimafreundliche Zukunft ändern muss. Einen einheitlichen Subventionsbegriff gibt es nicht. Das Umweltbundesamt versteht darunter Begünstigungen des Staates an Unternehmen und an private Haushalte. Dazu gehören z.B. Finanzhilfen und Steuervergünstigungen. Für Subventionen müssen keine oder nur vergleichsweise geringe Gegenleistungen erbracht werden. Subventionen sind umweltschädlich, wenn sie folgende Bereiche schädigen: Nach den Berechnungen des Umweltbundesamtes waren im Jahr 2018 in Deutschland Subventionen im Umfang von über 65 Milliarden Euro als umweltschädlich einzustufen. Der Flugverkehr wird vom Staat massiv subventioniert. müssen in Deutschland auf Kerosin keine Steuern und Fluggäste auf internationale Flüge keine Mehrwertsteuer zahlen. Damit verzichtet der Staat auf Steuereinnahmen in Höhe von 12,4 Milliarden Euro - jedes Jahr. Zu beachten ist, dass die Kerosinbesteuerung europäischen Vorgaben unterliegt. Lange galt ein EU-weites Verbot zur Kerosinbesteuerung. Seit 2003 ist die Besteuerung des Kerosins für Inlandsflüge sowie für Flüge zwischen Mitgliedstaaten erlaubt, wenn dafür bilaterale Abkommen vorliegen. Aber wie sieht das mit den Wirkungen auf das Klima aus? Treibhausgasemissionen in CO₂-Äquivalenten in kg für eine Hin- und Rückreise von Hamburg nach München für unterschiedliche Verkehrsmittel Welche anderen Auswirkungen auf die Umwelt gibt es noch? Es gibt noch viele andere umweltschädliche Subventionen, die Gesundheit, Boden, Wasser, Klima, Artenvielfalt und Landschaft schaden. Ein besonders auffälliges Beispiel ist die gegenwärtige Steuervergünstigung für tierische Produkte. Derzeit zahlen Verbraucher:innen für tierische Lebensmittel wie Fleisch und Milchprodukte nur eine reduzierte Mehrwertsteuer von 7 anstatt 19 Prozent. Dadurch entstehen Steuerausfälle von rund 5,2 Milliarden Euro pro Jahr. Die Erzeugung tierischer Produkte ist sehr umwelt- und klimaschädlich. So ist die Tierhaltung in Deutschland für mehr als 60 Prozent der in der Landwirtschaft emittierten Treibhausgase verantwortlich. Die Produktion von einem Kilo Rindfleisch verursacht zwischen sieben und 28 Kilo Treibhausgase, während Obst oder Gemüse bei weniger als einem Kilo liegen. Auch für die Gesundheit ist zu viel Fleisch schädlich. Heute liegt der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch im Durchschnitt bei fast 60 Kilo – die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt aus Gesundheitsgründen höchstens die Hälfte. Daher sollte der Staat den Konsum dieser Produkte nicht mehr über die Mehrwertsteuer subventionieren. Unser Vorschlag: Subventionen für z.B. tierische Produkte streichen, umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen im Gegenzug steuerlich entlasten. gibt der Staat jedes Jahr über 65 Milliarden Euro für umweltschädliche Subventionen aus. muss der Staat Geld in die Hand nehmen, um Gesundheits- und Umweltschäden zu beseitigen, die durch umweltschädliche Subventionen entstehen. entstehen durch die Subventionen Wettbewerbsnachteile für umweltfreundliche Produkte. Dies erhöht den staatlichen Förderbedarf für umweltgerechte Techniken und Produkte. Der Abbau umweltschädlicher Subventionen würde… …und finanzielle Spielräume schaffen, um z. B. Umweltbundesamt, 2021, Gesamtvolumen umweltschädliche Subventionen https://www.umweltbundesamt.de/bild/gesamtvolumen-umweltschaedlicher-subventionen Umweltbundesamt, 2021, Indikator: Emission von Treibhausgasen https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-emission-von-treibhausgasen#die-wichtigsten-fakten Umweltbundesamt, 2020, TREMOD 6.21, Emissionen im Personenverkehr – Tabelle https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/emissionsdaten#verkehrsmittelvergleich_personenverkehr_tabelle Umweltbundesamt, 2019, Umweltschonender Luftverkehr https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-11-06_texte-130-2019_umweltschonender_luftverkehr_0.pdf Umweltbundesamt, 2017, Für Klima und Umwelt: Tierische Produkte höher besteuern https://www.umweltbundesamt.de/fuer-klima-umwelt-tierische-produkte-hoeher#ist-der-vorschlag-unsozial-weil-auch-geringverdiener-durch-die-hohere-mehrwertsteuer-fur-tierische-produkte-belastet-werden Umweltbundesamt, 2014, Umweltschutz und Biodiversität https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/forschen/umwelt-beobachten/biodiversitaet#umweltschutz-und-biodiversitat Sachverständigenrat für Umweltfragen, 2012, Umweltgutachten https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2012_2016/2012_06_04_Umweltgutachten_HD.pdf?__blob=publicationFile&v=2