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STARK Erforschung, Entwicklung und Demonstration von autonomen wasserstoffbasierten Nahverkehrsfahrzeugen im ländlichen Raum der sächsischen Lausitz

Das Projekt "STARK Erforschung, Entwicklung und Demonstration von autonomen wasserstoffbasierten Nahverkehrsfahrzeugen im ländlichen Raum der sächsischen Lausitz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien GmbH.

Biologische Methanisierung in der Gegenstromblasensäule

Das Projekt "Biologische Methanisierung in der Gegenstromblasensäule" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Offenburg, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Medien, Fakultät Maschinenbau und Verfahrenstechnik.Zielsetzung: Wasserstoff als Energieträger ist für die Energiewende unverzichtbar. Allerdings ist aktuell im ländlichen Raum noch keine Infrastruktur zur Nutzung des Wasserstoffs vorhanden. Eine Nutzung von Wasserstoff über die Methaniserung könnte daher perspektivisch sinnvoll sein: Der wirtschaftliche Ertrag von Biogasanlagen kann gesteigert werden, wenn das im Rohbiogas enthaltene Kohlenstoffdioxid mit Wasserstoff, der zu Zeiten niedriger Strompreise hergestellt wird, methanisiert wird. Dies gilt insbesondere, wenn in Biogasanlagen Wirtschaftsdünger eingesetzt wird. Die Methanisierung erfolgt dabei mit elektrolytisch hergestelltem Wasserstoff. Für Biogasanlagenbetreiber würde sich ein neues ergänzendes Geschäftsmodell Post-EEG ergeben. Die Methanisierung von Wasserstoff ist aktuell noch sehr investitions- und betriebskostenintensiv. Im abgeschlossenen, von der EU im Rahmen von Horizon 2020 geförderten STORE&GO - Projekt wurden von 27 Partnern die Möglichkeiten und die Perspektiven der Methanisierung untersucht, praktische Erfahrungen wurden an 3 verschiedenen Standorten mit großen Pilotanlagen gewonnen. Keiner der untersuchten Prozesse wurde in der Nationalen Wasserstoffstrategie aufgenommen. Auch in der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie 2023 wird die Methanisierung nicht explizit erwähnt, wohl aber die Bedeutung von Biomethan. Zwei neuartige Verfahren könnten der biologischen Methanisierung doch noch zur Bedeutung verhelfen: das Rieselbettverfahren und das Gegenstrom-Blasensäulenverfahren. In einem Vorläuferprojekt der DBU (Projekt 34179/01) wurde in einer Pilotanlage das große Potential des Gegenstrom-Blasensäulenverfahrens aufgezeigt, jedoch konnten die Grenzen des Verfahrens im Rahmen des damaligen Projektes nicht ermittelt werden. In dem jetzigen Projekt sollen jetzt die Mindest-Reaktorgrößen und der Energiebedarf des Verfahrens erarbeitet werden. Im Vorläuferprojekt hatte sich nämlich gezeigt, dass der biologische Umsatz nicht limitierend ist, der 'Enhancementfaktor', die Verbesserung des Stoffübergangs des Wasserstoffs in der Blasensäule durch die biologischen Wasserstoffabbau, ist viel größer als zunächst vermutet. Ziel des Vorhabens ist daher, zunächst die Grenzen des Gegenstrom-Blasensäulenverfahrens aufzuzeigen und mögliche weitere Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Darüber hinaus soll erarbeitet werden, unter welchen Rahmenbedingungen das Verfahren wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden kann.

Umweltpolitik sozialverträglich gestalten

Soziale Fragen gewinnen in der Umweltpolitik immer stärker an Bedeutung. Es besteht dringender Bedarf, die Umweltpolitik sozialverträglich zu gestalten und für mehr ökologische Gerechtigkeit zu sorgen. Seit einigen Jahren gewinnt das Spannungsfeld zwischen Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit für die Gestaltung von Umweltpolitik zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen befürchten, dass ambitionierte umwelt- und klimapolitische Maßnahmen zu großen finanziellen Belastungen führen. Die regelmäßigen Repräsentativumfragen von Bundesumweltministerium und ⁠UBA⁠ zum „ Umweltbewusstsein in Deutschland ” zeigen, dass solche Befürchtungen in Deutschland in allen soziokulturellen Milieus bestehen. Eine ambitionierte Umwelt- und Klimapolitik bietet große Chancen, existierende soziale Ungleichheit zu verringern, wenn sie Umweltbelastungen und Klimawandelfolgen reduziert. Zahlreiche Studien zeigen, dass ärmere Menschen häufig in einer stärker belasteten Umwelt leben und auch häufiger von Klimawandelfolgen, etwa ⁠ Hitzestress ⁠ , betroffen sind. Daraus entstehen erhebliche gesundheitlich bedingte Folgekosten, die von der Gesamtgesellschaft getragen werden müssen. Eine ambitionierte Umweltpolitik hat damit auf der einen Seite einen klaren volkswirtschaftlichen Nutzen. Auf der anderen Seite bedeutet dies auch, dass ärmere Bevölkerungsgruppen von einer anspruchsvollen Umweltpolitik überdurchschnittlich profitieren können. Zunehmend werden Umweltschutzinstrumente erforderlich, die verursacherorientiert wirken. Diese Maßnahmen bringen Belastungen für private Haushalte mit sich, sofern sie darauf nicht mit Anpassungsverhalten und Anpassungsinvestitionen reagieren können. Das kann der Fall sein, weil ihnen die finanziellen Mittel für Investitionen fehlen, sie nicht über die entsprechenden Entscheidungsbefugnisse verfügen oder ihnen das erforderliche Wissen fehlt. Wenn Umweltpolitik die Kosten für zentrale Bedürfnisse wie Wohnen, Ernährung oder Mobilität erhöht, kann sie soziale Ungleichheit auch verschärfen und ihre politische Legitimation gefährden. Die Bürger*innen werden die Umwelt- und Klimapolitik nur unterstützen, wenn sie die Maßnahmen als nützlich und gerecht wahrnehmen und an ihrer Gestaltung teilhaben können. Daraus ergibt sich ein klarer Auftrag für eine sozialverträgliche Gestaltung von Umweltpolitik. Der aus umweltpolitischer Sicht langfristig effektivste Ansatz dafür ist eine zielgruppengenaue Stärkung der Handlungsspielräume privater Haushalte für nachhaltige Konsum- und Lebensweisen. Dabei sollten ihre jeweiligen Handlungsbeschränkungen beachtet werden. So kann etwa ein geringes Einkommen den Handlungsspielraum für Investitionen in effiziente Geräte, die energetische Sanierung von Wohnraum oder den Heizungstausch massiv einschränken. Auch mangelnde Entscheidungsbefugnisse über Sanierungsmaßnahmen bei Mieter*innen verengen die Anpassungsspielräume der Haushalte. Ebenso können fehlende Infrastrukturen den Umstieg auf weniger umweltschädliche Formen der Bedürfnisbefriedigung erschweren –etwa die mangelnde Verfügbarkeit attraktiver ÖPNV-Angebote im ländlichen Raum. Ein Mangel an oder widersprüchliche Informationen können ebenfalls die Handlungsfähigkeit einschränken. Das zeigt sich beispielhaft bei der Herausforderung, sich nicht nur gesundheitsförderlich, sondern auch ökologisch-nachhaltig zu ernähren. Umweltpolitik sozialverträglich zu gestalten, heißt also, Verbraucher*innen Veränderungen zu ermöglichen. So sollte zum Beispiel auch der Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Internalisierung externer Umweltkosten durch Umweltsteuern schrittweise erfolgen, so dass den Betroffenen ausreichend Zeit zur Anpassung bleibt. Ergänzend sind zielgruppengenaue Förderprogramme und bedarfsgenaue Beratung notwendig. Sie können Anpassungshemmnisse gezielt adressieren, Handlungsoptionen aufzeigen und somit unzumutbare Belastungen für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen vermeiden. Aktuell besteht noch großer Forschungsbedarf, welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen diese Herausforderungen effektiv adressieren können. Diese müssen spezifisch genug sein, um die zentralen „Lock-in“-Effekte zu adressieren, jene Hemmnisse also, die Haushalte strukturell in nicht-nachhaltigen Konsum- und Lebensweisen „gefangen“ halten. Diese Anforderungen an die Gestaltung einer sozialverträglichen Umweltpolitik erfordern ein hohes Maß an Koordination und Kooperation zwischen gesellschaftlichen Akteuren. Der Austausch zwischen ökologischen und sozialen Akteuren kann hier Perspektivwechsel ermöglichen, um Spannungsfelder frühzeitig zu erkennen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. So ließe sich auch die gesellschaftliche Akzeptanz und die Wirksamkeit von Umweltpolitik erhöhen.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 90

Sehr geehrte Leser*innen, die kürzlichen Überschwemmungen in Folge von Starkregenereignissen verdeutlichen wiederholt den Anpassungsbedarf an zunehmende Klimarisiken – insbesondere in Städten. Die Notwendigkeit zur Anpassung ist breit anerkannt und nun mit dem am 01.07.2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz mit einem verbindlichen Rechtsrahmen untermauert. Das Prinzip der Schwammstadt gilt als naturbasierter Ansatz für eine klimaresiliente Stadtentwicklung. Eine neue Fachbroschüre vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) im Umweltbundesamt schlägt Politikinstrumente vor und zeigt Beispiele für kommunale Ziele auf. Erfahren Sie jetzt mehr in unserem Schwerpunktartikel . Wir freuen uns über das große Interesse an unserem Newsletter. Um diesen zielgerichtet weiterzuentwickeln, möchten wir Ihre Meinung hören. Teilen Sie uns über eine kurze Umfrage jetzt Ihr Feedback mit! Außerdem: Neue Erklärfilme des Bundesumweltministeriums (BMUV) zum Thema Klimaanpassung, Zukunftsimpulse für Klimaanpassung, spannende regionale Aktivitäten und vieles mehr. Eine interessante Lektüre wünscht Das KomPass-Team im Umweltbundesamt Klimaresiliente Schwammstädte: Mit Policy Mixes in die Umsetzung kommen Die klimagerechte Schwammstadt Quelle: Datenquelle: Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel Städte müssen sich gegen Klimarisiken wie Starkregen, Hitze und Trockenheit wappnen. Diese Notwendigkeit ist heute in der Politik und im öffentlichen Diskurs anerkannt und mündete im neuen Klimaanpassungsgesetz des Bundes. Das Konzept der Schwammstadt bietet großes Potenzial für den klimagerechten Umbau von Städten durch naturbasierte Lösungen. Ziel ist es, Niederschlagswasser aufzufangen und lokal nutzbar zu machen - das schützt Städte vor Schäden durch Starkregen und kühlt sie bei Hitze. Das gespeicherte Wasser versorgt die urbane Vegetation in Trockenzeiten und erhält deren positive Wirkung auf die Biodiversität und menschliche Gesundheit. Dennoch: Der Transformation zur Schwammstadt stehen rechtliche und organisatorische Hemmnisse im Wege. Eine neue Fachbroschüre von UBA KomPass schlägt einen Mix an Politikinstrumenten für einen unterstützenden Rahmen klimaresilienter Schwammstädte vor und zeigt konkrete Schritte zur Umsetzung auf. Weiterentwicklung unseres Newsletters: Ihre Meinung ist gefragt Sagen Sie uns ruhig die Meinung! Wir möchten unseren Newsletter Klimafolgen und Anpassung weiterentwickeln – dafür brauchen wir Ihre Hilfe. In einer kleinen, digitalen Umfrage möchten wir Ihre Meinung und Verbesserungsvorschläge hören, um mit Ihrem Feedback den Newsletter noch besser und innovativer zu gestalten. Die Beantwortung der Fragen dauert nur drei Minuten und die Auswertung erfolgt anonym. Selbstverständlich werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Wir freuen uns auf Ihr Feedback! Bundespreis „Blauer Kompass“: Der Community-Sieger 2024 steht fest Mit insgesamt 20% von über 17.500 abgegebenen Stimmen hat das Projekt „Mit IoT zu einer klimafesten Stadt“ des Leibniz Gymnasium Dormagen das Community-Voting des Bundespreises für sich entscheiden können. Das Schülerprojekt zur Messung von Hitzebelastung hat sich das Ziel gesetzt, mit Hilfe von selbst gebauten und programmierten Temperatur- und Feuchtesensoren die Wärmebelastung in städtischen Siedlungsflächen zu messen und zur Maßnahmenentwicklung beizutragen. Eine hochranging besetzte Jury hat am 24. Juni entschieden, wer die Sieger-Projekte pro Kategorie sind. Die Bekanntgabe findet auf einer feierlichen Preisverleihung am 19. September im Umweltministerium in Berlin statt. Klimaanpassung in der Raumplanung Projekterfahrungen zur regionalen Klimaanpassung aus der BMBF-Fördermaßnahme RegIKlim sind in der neuen Ausgabe der Raumplanung vorgestellt. Die RegIKlim-Projekte zeigen das Potenzial der angewandten Anpassungsforschung zur Nutzung von Klimainformationen als Planungsgrundlage auf. Sie berichten von Erkenntnissen bei der Hitzeanpassung in Städten, Etablierung von blauer und grüner Infrastruktur im ländlichen Raum und im Umgang mit Extremereignisbündel an der Küste. Es gilt zu verstehen, wie Verwaltungen von Städten, Kommunen und Landkreisen sowie die entsprechenden Planungsebenen unterstützt werden können, um zukünftige Klimarisiken einzuschätzen, Maßnahmen zu planen und umzusetzen. BMUV: Erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz ist in Kraft getreten Am 1. Juli 2024 ist das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Damit erhält Deutschland erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass alle Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise treffen und verankert die Klimaanpassung erstmals als staatliche Aufgabe im Bundesrecht. Hitzeschutzpläne für Krankhäuser und Co. – und zur Fußball-EM Der Klimawandel macht Hitzeschutz als eine Anpassungsmaßnahme zum „Dauerthema“, betonte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf der zweiten Hitzeschutzkonferenz Ende Mai und legte dabei mehrere entsprechende Empfehlungen und Pläne vor. So wurde etwa die Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ sowie die „bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und -diensten“ erarbeitet. Unter www.Hitzeservice.de finden sich Handlungsempfehlungen zur Erreichbarkeit vulnerabler Risikogruppen wie Freiarbeit, Kinder, Pflege, Senioren und Wohnungslose. Für die Zeit der Fußball-EM gibt es mehrsprachige Verhaltenstipps auf www.klima-mensch-gesundheit.de . Was ist Klimaanpassung? Drei neue Erklärfilme des BMUV Was genau ist eigentlich Klimaanpassung, warum ist sie notwendig und welche Maßnahmen dazu werden aktuell oder künftig umgesetzt? Fragen wie diese werden in drei neuen, kurzen Erklärfilmen des Bundesumweltministeriums (BMUV) beantwortet. Eine Einführung in das Thema bietet der Film „Was ist Klimaanpassung“. Der Beitrag „Gesundheitliche Vorsorge bei Hitzeperioden“ zeigt, welche Auswirkungen der Klimawandel mit seinen zunehmenden und anhaltenden Hitzeperioden auf die menschliche Gesundheit hat und wie Bundesländer, Städte und Gemeinden die Bevölkerung besser schützen können. Wie die Städte an das Klima angepasst werden können, zeigt der dritte Erklärfilm „Klimaanpassung in Städten“. Förderrichtlinie „KMUi-Klima“ unterstützt Klimaaktivitäten von KMU Mit der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ (kurz: „KMUi-Klima“) möchte das Bundesbildungsministerium (BMBF) kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrer Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen. Um die Förderung können sich sowohl noch nicht geförderte KMU als auch bereits forschungsaktive Unternehmen zu weiteren Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten bewerben. Die beiden Themenschwerpunkte sind Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltiges Wassermanagement. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. BMUV: Informationspapier zum Hochwasserschutz Das Bundesumweltministerium (BMUV) betont in seinem kürzlich veröffentlichten Informationspapier die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hochwasserereignissen durch die Klimakrise. Ein neues Hochwasserschutzgesetz soll den Schutz und die Vorsorge verbessern, indem es klare Regelungen für Überschwemmungsgebiete und Maßnahmen zur Risikovorsorge einführt. Zudem fördert das BMUV natürliche Klimaschutzmaßnahmen wie die Renaturierung von Wäldern, Mooren und Auen, um Wasser zu speichern und Hochwasserschäden zu mindern. 130 Millionen Euro für klimaangepasstes Waldmanagement Für Waldbesitzende, die ihren Wald an die Folgen des Klimawandels anpassen, stellt der Bund weitere 130 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld ist Teil des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“, das ab sofort vom Bundesumweltministerium (BMUV) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gemeinsam verantwortet wird. Das Programm wurde 2022 mit einem Fördervolumen von 120 Millionen Euro gestartet und damals noch ausschließlich vom BMEL betreut. Seither werden bereits mehr als 8.500 private und kommunale Waldbesitzende dabei unterstützt, einen Kriterienkatalog langfristiger Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in ihren Wäldern umzusetzen. Hitzevorsorge in Stadtquartieren: BBSR und BMWSB suchen Modellregionen In dem neuen Forschungsfeld «Urban Heat Labs» beabsichten das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Modellvorhaben durchzuführen. Pro Modellvorhaben stehen 120.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung. Die Modellvorhaben dienen dazu, übertragbare Ansätze der Umsetzung für eine Hitzevorsorge in Städten zu generieren und Hemmnisse sowie Erfolgsfaktoren zu identifizieren. Interessierte Kommunen können sich bis zum 15. August 2024 mit Konzepten beim BBSR bewerben, die sich kurz vor beziehungsweise bereits in der Umsetzung befinden. Zwischenbilanz der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit" Die Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) des Bundesbildungsministeriums (BMBF) bildet seit knapp vier Jahren das Dach für Forschungsförderung in den Bereichen Klima, Energie, Umwelt und Ressourcen. Eine Zwischenbilanz zeigt, dass bereits viel erreicht wurde: So wurde etwa im Bereich Klimaanpassung in der Maßnahme „Stadtklima im Wandel“ ein Simulationsmodell entwickelt, das mehr als zehn Städte und Kommunen bereits nutzen. Weitere Beispiele sind die Sofortmaßnahme KAHR, bei der Hochwasser-Risikokarten überarbeitet und geplante Hochwasserschutzmaßnahmen beurteilt werden sowie die internationale Maßnahme SURE, die in Südostasien die Klimaresilienz von Städten unterstützt. Berliner Initiative will per Volksentscheid zum BäumePlus-Gesetz Die Berliner Initiative „BaumEntscheid“ plädiert für schnellere und weitgehendere Maßnahmen zur Klimaanpassung, als sie die Stadt aktuell verfolgt. In einem eigenen Gesetzesentwurf – dem BäumePlus-Gesetz – hat die Initiative Maßnahmen formuliert, um Berlin bis 2040 hitze- und wetterfest zu machen. So sollen etwa Gebäude begrünt, Regenwasser recycelt und auf jeder Straßenseite alle 15 Meter ein Baum gepflanzt werden. Mit einem Volksentscheid möchte die Initiative erreichen, dass das Gesetz ohne weitere Verhandlungen in Kraft tritt. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sich bei einem vorgeschalteten Volksbegehren rund 170.000 Menschen der Forderung per Unterschrift anschließen. Starkregengefahrenkarte mit drei Szenarien für Hamburg Wo könnten bei Starkregen in Hamburg Keller volllaufen und wohin würde Wasser von kleinen Flüssen fließen, wenn diese über die Ufer treten? Antworten liefert die Starkregengefahrenkarte, die die Umweltbehörde der Stadt Hamburg veröffentlich hat. Die Karte zeigt mögliche Auswirkungen von drei Starkregenszenarien: intensiv, außergewöhnlich und extrem. Mit verschiedenen Blautönen werden Wassertiefen bzw. Überflutungshöhen angezeigt, Gelb-Rot-Färbungen illustrieren Fließgeschwindigkeiten. Über die Suchfunktion können Häuser und Straßenzüge angezeigt werden. Wird eine potenzielle Gefährdung gezeigt, rät die Stadt zur Überprüfung der Umgebung – etwa der Bordsteinkanten oder Abflussmöglichkeiten. „Klimafit in Brandenburg“: Maßnahmen zur Klimaanpassung in 8 Wochen umsetzen Mit einem dreitägigen Trainingscamp ist Mitte Mai das Projekt „Klimafit in Brandenburg“ gestartet. Ziel des Projekts ist, Tandems aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenzubringen und eine niedrigschwellige Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel innerhalb von acht Wochen umzusetzen. Insgesamt fünf Tandems nahmen an dem Camp teil und spielten nach einem Erlebnisspaziergang auf der Kleinen Elster in 2er Kajaks zu Niedrigwasser und Wasserrückhalt erste 8-Wochen-Ideen wie Verschattung und Trinkwasserausgabe durch. Die Ideen sollen nun mit interdisziplinären Teams umgesetzt werden. Das Projekt wird von Resilient Cities für das Landesministerium Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz durchgeführt. Ahrtal-Aufbau: 20 Millionen für Sinziger Kläranlage Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat auch die Sinziger Kläranlage zerstört. Ihr Neubau auf dem Gebiet der Stadt Remange wird rund 130 Millionen Euro kosten. Mindestens 20 Millionen Euro davon übernimmt das Land Reinland-Pfalz – einen entsprechenden Förderbescheid hat die zuständige Umweltministerin Katrin Eder zum Start des Neubaus Ende Mai vor Ort überreicht. Der Neubau soll ein Leuchtturmprojekt werden, nach „heutigem besten Stand der Technik“, so die Ministerin. „Das bedeutet […] raus aus dem Überschwemmungsrisiko, hin zu einem Hochwasser-resilienteren Standort.“ Die neue Anlage soll laut Plan im Jahr 2030 in Betrieb gehen. Zukunftsimpulse für Klimaanpassung veröffentlicht Die dritte Flutkatastrophe und mehrere Hitzerekorde in diesem Jahr – die Folgen des Klimawandels sind hierzulande spürbar und das ist keine Frage des Gefühls. Die Datenlage zeigt eindringlich, dass Klimaschutz nicht mehr ausreicht. Forschende des Wuppertal Instituts haben daher Handlungsimpulse und Lösungsansätze für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels veröffentlicht, mit dem Ziel „ein gutes Leben in einer sich rasant verändernden Welt absichern“ zu können. In sechs Kapiteln und auf 51 Seiten stellen sie in dem Impulspapier zielführende Ansätze bei der Klimafolgenanpassung und konkrete Maßnahmen vor. Adressaten sind Politiker*innen, Kommunen, Wirtschaft, Ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Organisationen. Vorhersagemodell für Hochwasser bis zu einzelnen Gebäuden Mittlerweile werden vielerorts Hochwasserstände an einzelnen Pegeln vorhergesagt. Was die Wassermassen jedoch für die Siedlungen und deren Gebäude bedeuten, wird derzeit nur lückenhaft abgeschätzt. Abhilfe will ein Forschungsteam des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung und des Deutschen GeoForschungsZentrums (GFZ) schaffen. Die Forschenden haben in der Zeitschrift Nature Communications ein Vorhersagesystem vorgestellt, das dynamische hochaufgelöste Überflutungskarten bereitstellt. Dabei wurden verschiedene Vorhersagemodelle so verknüpft, dass die Folgen der Überschwemmung präzise bis auf das Niveau einzelner Gebäude prognostiziert werden können. Forschungsergebnisse aus Projekt zum regenerativen Ackerbau Regenerative Ackerbaustrategien können den Kohlenstoffgehalt eines Bodens im oberen Meter um bis zu 27 Prozent erhöhen. Da der Boden so besser in der Lage ist, Nährstoffe und Wasser zu speichern, kann Starkregen besser aufgenommen werden und er trocknet nicht so schnell aus – die Äcker sind somit deutlich klimaresilienter. Zu diesem Ergebnis kommen Forschende der Universität Kassel in ihrem Zwischenbericht zu dem Projekt „Anpassung an den Klimawandel in Hessen – Erhöhung der Wasserretention des Bodens durch regenerative Ackerbaustrategien“. Zu den untersuchten Maßnahmen gehörte auch das Aufbringen einer Mulchdecke – diese kann an heißen Tagen die Temperatur des Bodens um bis zu vier Grad abkühlen. Studie: Ärmere Menschen leider unter größerem Hitzestress Einkommensschwache Menschen leiden in europäischen Großstädten deutlich stärker unter Hitzestress als wohlhabende Bewohner*innen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Fachgebiets Geoinformation in der Umweltplanung der TU Berlin. Für die Studie haben die Forschenden Umweltungerechtigkeiten im Zusammenhang mit Hitzestress in 14 europäischen Großstädten untersucht und die Ergebnisse in der Zeitschrift Nature Cities veröffentlicht. Demnach liegt ein Grund für den größeren Hitzestress darin, dass ärmere Menschen oft in sanierungsbedürftigen Stadtbereichen leben, die über wenig Grünflächen verfügen. 124 Millionen Euro für Projekte zur Klimawandelanpassung Die EU-Kommission hat die Projektförderungen im Rahmen des Horizon Europe Work Programme 2023-2024 kräftig aufgestockt. Unter anderem stehen weitere 124 Millionen Euro für Projekte aus dem Bereich „Anpassung an den Klimawandel“ zur Verfügung. Entsprechend wurden auf dem Finanzierungs- und Ausschreibungsportal zwölf neue Ausschreibungen für Projekte rund um Ideen zur Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht. Unter anderem können Projektvorschläge zum Thema „Systemische und sektorübergreifende Lösungen für Klimaresilienz - zugeschnitten auf die lokalen Bedürfnisse von Regionen und lokalen Behörden“ eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 18. September. Gesundheitsrisiko Klimawandel Die Durchschnittstemperaturen und viele weitere Indikatoren des Klimawandels erreichen immer neue Höchstwerte. Während sich viele Menschen vor Hitze und UV-Strahlung schützen können, sind Outdoor-Sportler, Außenbeschäftigte und andere Risikogruppen besonders gefährdet. Betroffen sind u.a. Fußball, Leichtathletik, Rad-, Wasser- und Wintersport sowie Bauwesen, Landwirtschaft und Rettungswesen. Ein neues Buch vereint die Expertise von über 70 Autor*innen aus mehr als 40 Institutionen und bietet einen umfassenden Überblick über die gesundheitlichen Gefahren des Klimawandels: Hitzschlag, Blitzschlag- und Lawinenunfälle, UV-Erytheme, Hautkrebs, Atemwegserkrankungen durch Ozon und Feinstaub, Asthma durch Neophyten, Infektionen durch Zecken und Stechmücken sowie psychische Folgen. Es diskutiert Schutzkonzepte für Training, Wettkämpfe, Großveranstaltungen und berufliche Außentätigkeiten, betont den Handlungsbedarf für Sportvereine und Arbeitgeber und informiert politische Entscheidungsträger über notwendige regulatorische Maßnahmen. So kann Klimakommunikation gelingen Für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen ist die Akzeptanz der Bevölkerung ein wichtiger Baustein. Wie gute Klimakommunikation gelingen kann und welche strategische Planung notwendig ist, beleuchtet die neue Publikation „Erfolgsrezepte einer wirksamen Klimaschutz-Kommunikation“, die das Umweltbundsamt in der Reihe „Climate Change“ herausgegeben hat. Die Autor*innen beschreiben dabei unter anderem, wie die relevante Zielgruppe bestimmt, ihre Besonderheiten charakterisiert und ihre Bedürfnisse erkannt werden können. In weiteren Schritten erklären sie, wie daraus effiziente Ansätze für die Klimakommunikation abgeleitet und gegebenenfalls Falschinformationen widerlegt werden können. Lancet Countdown für Europa: Mehr Todesfälle durch Hitze Ohne Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen werden die hitzebedingten Todesfälle in Europa deutlich zunehmen. Zu diesem Schluss kommt der „Lancet Countdown on health and climate change in Europe“: „Die Temperaturen in Europa steigen doppelt so schnell wie im globalen Durchschnitt – das bedroht die Gesundheit der Bevölkerung auf dem europäischen Kontinent und führt zu vermeidbaren Todesfällen“, heißt es in dem deutschen Abstract zur Studie, die das zweite Mal für Europa erscheint. Der Lancet Countdown ist eine interdisziplinäre Forschungskooperation aus über 50 Einrichtungen, die in Reports die globalen Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels auf die Gesundheit untersucht. EEA-Schwerpunkt zu Überschwemmungen, Dürren und Wasserqualität In Europa lebt mittlerweile jede achte Person in Gebieten, die potenziell anfällig für Flusshochwasser sind; rund 30 Prozent der Menschen in Südeuropa sind permanentem Wasserstress – auch durch Dürren – ausgesetzt. Diese Zahlen gehen aus dem aktuellen Schwerpunktbericht „Responding to climate change impacts on human health in Europe: focus on floods, droughts and water quality“ der Europäischen Umweltagentur (EEA) hervor. Neben Daten zu aktuellen, klimabedingten Gesundheitsrisiken zeigt der Bericht auch Beispiele für praktische Lösungen auf und stellt die Forderung an die EU-Gesetzgeber, die Klimawandelanpassungen zu beschleunigen. Drei neue Analyseberichte zu Kosten der Klimakrise in Europa Die klimabedingten Katastrophen in Europa kosten nicht nur Menschenleben, sondern auch sehr viel Geld. Wie hoch diese Kosten bislang ausfielen, was auf Europa ohne Klimaanpassungsmaßnahmen zukommen kann und wie teuer wiederum die Maßnahmen werden könnten, hat die Weltbank mit finanzieller Unterstützung der EU-Kommission in drei Analyseberichten untersucht. Die englischsprachigen Reports haben die Themenschwerpunkte „From Data to Decisions“, „Climate Adaptation Costing in a Changing World“ und „Financially Prepared: The Case for Pre-positioned Finance“. Sie stehen kostenlos auf der EU-Webseite zum Download zur Verfügung. Wie die TU Darmstadt den Umgang mit Regenwasser umkrempelt Auf dem Campus Lichtwiese der TU geht mittlerweile kaum ein Tropfen Regenwasser verloren. Möglich ist dies dank der neuen Regenwasserbewirtschaftungsanlage. Finanziert wurde der 2,4 Millionen teure Bau durch hessische Landesmittel, die im Rahmen des investiven Hochschulbauprogramms HEUREKA zur Verfügung stehen. Die neue Anlage fängt vor Ort bis zu 150.000 Kubikmeter Regenwasser pro Jahr auf und macht es als Brauchwasser nutzbar. Statt in den Kanal fließt das aufgefangene Wasser nun in eine von drei Versickerungsmulden. Über eine Galerie von 22 Einzelbrunnen kann das natürlich gefilterte Regenwasser entnommen und im Anschluss geringfügig behandelt in das Brauchwassernetz am Campus gespeist werden. Unter anderem wird das Wasser anschließend für Kanalspülungen, Baumaßnahmen oder zur Luftbefeuchtung im Innenraum genutzt. Auch das Land Hessen ist von dem Projekt beeindruckt: Im vergangenen Jahr zeichnete es die TU für die Anlage mit dem Staatspreis für Architektur und Städtebau aus.

Nationale Geoinformationsstrategie 2.0

Nationale Geoinformations- strategie 2.0 (NGIS 2.0) Geoinformationen einfach nutzen Version: 2.0.0 Datum: 15.05.2024 AG Umsetzung NGIS Nationale Geoinformationsstrategie 2.0 (NGIS 2.0) Dokumentinformationen BezeichnungNationale Geoinformationsstrategie 2.0 (NGIS 2.0) Herausgebende StelleAG Umsetzung NGIS Erstellt am26.03.2024 Bearbeitungsstand☐ In Bearbeitung ☐ Vorgelegt ☒ Abgestimmt ☐ Veröffentlicht DokumentablageKollaborationsplattform GDI-DE BeteiligteKatrin Weke (Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung der Freien Hansestadt Bremen) Caroline Brix (Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) Marcus Brühl (Koordinierungsstelle GDI-DE) Mario Friehl (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum) Tobias Neumetzger (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum) Dr. Stefan Ostrau (Deutscher Landkreistag, Kreis Lippe) Stefan Sander (Deutscher Städtetag, Stadt Wuppertal) Sabine Schwermer (Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg) Annette Vogels (Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen) René Wiesner (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen- Anhalt) Die Beteiligten danken den Personen und Organisationen, die sich in den Entwicklungsprozess zur Erstellung dieses Dokuments eingebracht haben. AG Umsetzung NGIS Seite 2 von 20 20202020 Nationale Geoinformationsstrategie 2.0 (NGIS 2.0) Zusammenfassung „Datenbasierte Analysen sind eine unverzichtbare Grundlage für effektive und effiziente Ent- scheidungen in der Politik und der öffentlichen Verwaltung.“ 1 So bringt es der Sachverständigen­ rat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation in seinem Jahresgutachten 2023/24 auf den Punkt. Auf die Forderung „Bessere Entscheidungen durch bessere Daten“ 2 hat die Geo­ dateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) eine Antwort. Die GDI-DE bietet bundesweit den größten Online-Marktplatz für freie Geodaten an und hat da­ mit grundlegende Bedeutung für die föderale IT- und E-Government-Infrastruktur in Deutschland. Sie trägt dazu bei, Geoinformationen für die Digitalisierung der öffentlichen Ver­ waltung zu erschließen und diese systemübergreifend und standardisiert bereitzustellen. Unter Einbeziehung von Bund, Länder und Kommunen sowie Wirtschaft und Wissenschaft wurden die Schwerpunkte der Nationalen Geoinformationsstrategie 2.0 (NGIS 2.0) entwickelt. Ziel der NGIS 2.0 ist es, Geoinformationen aus unterschiedlichen Ressorts bereitzustellen. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um Geodaten fachübergreifend zu vernetzen und in­ novative raumbezogene Analysen und Anwendungen zu entwickeln. Kurz gesagt: Geoinforma- tionen einfach nutzen. So können Geodaten in digitalen Geschäftsprozessen erfolgreich einge­ führt und evidenzbasierte Entscheidungen getroffen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden für die kommenden zehn Jahre sieben Schwerpunkte her­ ausgearbeitet, die einen technischen oder organisatorischen Fokus aufweisen. Durch die Kombination der Schwerpunkte mit den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderun­ gen wird ein Rahmen geschaffen, um daraus konkrete Umsetzungsprojekte abzuleiten und auf diesem Weg einen Beitrag der GDI-DE zur digitalen Transformation zu leisten. Durch die stärkere institutionelle und technische Einbindung der GDI-DE in den Prozess der Digitalisierung in Deutschland tragen Geoinformationen dazu bei, die großen klimaschutz-, mobilitäts- und struk­ turpolitischen Aufgaben der Zukunft zu lösen. Die vorliegende NGIS 2.0 benennt die Arbeitsschwerpunkte der kommenden Jahre und dient der Orientierung bis zum Jahr 2034 für die GDI-DE. Sie löst die NGIS3 aus dem Jahr 2015 ab. Zu Guns­ ten einer schnelleren und flexibleren Umsetzung soll auf eine detaillierte Ausarbeitung der Schwerpunkte der NGIS 2.0 verzichtet werden. 1 S. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation, Jahresgutachten 2023/24, Kurzfassung, Randnummer 26, online einsehbar unter https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/publikationen/jahresgutach­ ten.html, 24.02.2024. 2Ebenda. 3Online einsehbar unter https://www.gdi-de.org/NGIS, 27.12.2022. AG Umsetzung NGIS Seite 3 von 20 20202020

2024-07-31_Stellenausschreibung_Vermessung_dual_2024_neu_ALFFMitte.pdf

Stellenausschreibung Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Du hast Dein (Fach-)Abitur (bald) erfolgreich absolviert und  möchtest studieren und gleichzeitig praktische Erfahrungen sammeln,  Du interessierst Dich für Mathematik und Naturwissenschaften,  Du gestaltest gern selbst und planen hat Dich schon immer interessiert und  Du möchtest später in der Agrarstruktur- und Landwirtschaftsverwaltung von Sachsen-Anhalt tätig werden? Dann bist Du bei uns richtig! Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte bietet einen Ausbildungsplatz für den dualen Studiengang „Vermessung und Geoinformatik“ (B. Eng.) an der Hochschule Anhalt in Dessau-Roßlau. Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten sind Flurbereinigungsbehörden und gehören als untere Landesbehörden zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Flurbereinigung verbessert die Wettbewerbsfähigkeit in Landwirtschaft und Forstwirtschaft, ermöglicht eine zukunfts- und bedarfsgerechte Infrastruktur in den ländlichen Räumen, unterstützt wirksam die Gemeinde- entwicklung, schützt und entwickelt nachhaltig die natürlichen Lebensgrundlagen und kann insbesondere die Wasserwirtschaft und den Naturschutz durch Flächenmanagement unterstützen. Wir bieten Dir  zum 1. Oktober 2024 eine Einstellung als Auszubildende/r (m/w/d) beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) als Einstellungsbehörde,  ein 3,5-jähriges Studium im Studiengang „Vermessung und Geoinformatik (dual)“ an der Hochschule Anhalt in Dessau-Roßlau,  berufspraktische Erfahrungen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Praxisbehörde am Standort Wanzleben und in anderen Verwaltungsbehörden mit dem Schwerpunkt Flurneuordnung   mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums den Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Engineering“ und eine monatliche Vergütung von 1.400 € brutto pro Monat sowie weitere Vergünstigungen. Wir erwarten  eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 27 Hochschulgesetz des Landes Sachsen- Anhalt bis zum Beginn des Studiums und    Interesse und Fähigkeiten in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT- Fächer). Ein Praktikum in der Fachrichtung Vermessung und Geoinformation ist empfehlenswert. Du verpflichtet dich, nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums mindestens fünf Jahre im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte tätig zu sein, soweit ein Beschäftigungsverhältnis angeboten wird. Darüber hinaus wird erwartet:  Du hast Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen und daran, für das Gemeinwohl zu arbeiten.  Du besitzt soziale Kompetenz, ein hohes Maß an Leistungswillen, Zielstrebigkeit und Kooperationsfähigkeit sowie Bereitschaft zur Teamarbeit. Bewerbungsverfahren Bitte bewirb Dich bis zum 31.07.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online- Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1161677). Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de kannst Du dich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhältst du genauere Informationen, wenn Du den Button „Online bewerben“ anklickst. Nähere Informationen zur Registrierung kannst Du bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text entnehmen. Bitte fülle dort den Bewerberbogen vollständig aus und lade folgende Anlagen als pdf-Dokumente hoch:  unterschriebener, lückenloser, tabellarischer Lebenslauf,  Kopie des schulischen Abschlusszeugnisses oder des letzten vorliegenden Zeugnisses,  Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter/Vertreterinnen im Fall der Bewerbung von Minderjährigen,  ggf. Kopie des Berufsschulzeugnisses,  ggf. der Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Weitere Informationen erhältst Du unter Tel.-Nr.: 03931/633-328 bei Frau Michelmann. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) und das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt) möchten Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind das ALFF Altmark und das ALFF Anhalt. Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Datenschutzbeauftragten des ALFF Anhalt richten. Die entsprechenden Kontaktdaten für das ALFF Anhalt sowie für die dortige Datenschutzbeauftragte lauten: Postanschrift: Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Anhalt@alff.mule.sachsen-anhalt.de Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg. 2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten Bei der Online-Bewerbung und bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO i.V.m. § 26 des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt an das Recht der Europäischen Union (DSAnpG EU LSA) elektronisch erfasst und gespeichert: • • • • • • • Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse) Behinderung/Gleichstellung Daten zur Ausbildung und Weiterbildung Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse Angaben zu sonstigen Qualifikationen Datum der Bewerbung Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet. 3. Empfänger/in Ihre Daten werden ausschließlich vom ALFF Altmark und ALFF Anhalt verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. 4. Dauer der Datenspeicherung Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.

Weltgrößte (kommunale) Fahrradkampagne startete gestern in Trier

Stadtradeln lädt Kommunen ein, für mehr Radförderung und Klimaschutz in die Pedale zu treten Die diesjährige Ausgabe der erfolgreichen Klima-Bündnis Kampagne Stadtradeln, an der im letzten Jahr über 1 Millionen Menschen teilgenommen haben, wurde gestern offiziell vor der Porta Nigra in Trier eröffnet. Bis Ende September können Kommunalpolitiker*innen und Bürger*innen an jeweils 21 Tagen klimafreundliche Fahrradkilometer sammeln und so ein Zeichen für mehr Radförderung setzen. Michael Hauer, Staatssekretär im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz eröffnete die diesjährige Kampagne und sagte: „Der Verkehrssektor hinkt in Sachen Klimaschutz stark hinterher. Dabei ist eine Mobilitätswende dringender denn je. Diese ist wichtig fürs Klima, für die soziale Teilhabe sowie für die Gesundheit aller. Denn von mehr Klimaschutz und sauberer Luft profitiert jede und jeder. Das Radfahren als wichtiges Element für eine nachhaltige Verkehrswende hält uns zusätzlich noch fit. Das Stadtradeln ist eine gute Möglichkeit, viele Menschen sowohl in der Politik, Verwaltung und in der Bevölkerung fürs Radfahren zu begeistern. Deshalb unterstützt das Klimaschutzministerium rheinland-pfälzische Kommunen in diesem Jahr wieder mit 100.000 Euro bei der Stadtradeln-Teilnahme.“ Neben den direkten Auswirkungen auf die Klimakrise stellt der Mobilitätssektor vor allem Städte noch vor andere Herausforderungen wie Lärm- und Schadstoffbelastung. Triers Oberbürgermeister Wolfram Leibe sieht im Stadtradeln einen Baustein, diesen Problemen zu begegnen: „Wer in der Alltagsmobilität auf das Fahrrad umsteigt, fördert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern trägt auch dazu bei, die Lebensqualität in einer dicht besiedelten Stadt ein Stück zu verbessern. Vor diesem Hintergrund ist das Stadtradeln Jahr für Jahr eine wirklich gute Möglichkeit, die Menschen für das Radfahren zu begeistern und ich freue mich, dass der Startschuss zur diesjährigen Kampagne hier bei uns in Trier fällt. Es ist ein schönes Geschenk des Klima-Bündnis an uns für 30 Jahre Mitgliedschaft.“ Die Menschen für 21 Tage aufs Fahrrad zu bringen, reicht aber noch nicht aus – der Schlüssel liegt in einer gut ausgebauten Infrastruktur. Genau hier unterstützt das Stadtradeln die Kommunen, zum Beispiel mit der Meldeplattform RADar!, die der Landkreis Trier-Saarburg in diesem Jahr erneut nutzt. „Egal, ob städtischer oder ländlicher Raum, die Menschen wollen schnell, sicher und komfortabel ans Ziel radeln können. Nur dann steigen sie auch für alltägliche Wege aufs Fahrrad um. Hier helfen den Kommunen nicht zuletzt die dank RADar! gewonnenen Hinweise aus der Bevölkerung weiter, die Infrastruktur so auszubauen, dass es den Menschen leicht fällt, sich für dieses nachhaltige Verkehrsmittel zu entscheiden. Außerdem hat der Kreis Trier-Saarburg mit seinem Radverkehrskonzept dafür einen wichtigen Grundstein gelegt, der nun nach und nach in die Umsetzung gehen soll“, sagt Landrat Stefan Metzdorf. Dezernent Dr. Thilo Becker, zuständig für Planen, Bauen und Gestalten im Rathaus Trier ergänzt: „Neben der Meldeplattform RADar! bietet die Klima-Bündnis-Kampagne mit dem RiDE-Portal noch ein zweites wertvolles Instrument, das den Kommunen den bedarfsgerechten Ausbau der Radinfrastruktur erleichtert: Im RiDE-Portal werden die mit der Stadtradeln-App aufgezeichneten Strecken nach einer Anonymisierung wissenschaftlich ausgewertet, um den kommunalen Verkehrsplaner*innen Erkenntnisse über den Verkehrsfluss vor Ort zu gewähren.“ Für Stadtradeln-Kampagnenleiter André Muno vom Klima-Bündnis sind diese Daten ein guter Wegbereiter zu einer qualitativ hochwertigen Radinfrastruktur: „Wo sind regelmäßig viele Radelnde unterwegs? Wo läuft’s flüssig und wo müssen Radfahrende permanent an roten Ampeln warten? Wo werden bestimmte Radwege gemieden und andere Routen bevorzugt? Diese für die Radverkehrsplanung wichtigen Fragen lassen sich mit RiDE beantworten. Die RiDE-Daten zeichnen ein aussagekräftiges Abbild des Radverkehrs, das mögliche Verbesserungspotenziale in der Infrastruktur aufzeigt.“ Dank einer Förderung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr, können diese Daten allen Stadtradeln-Teilnehmerkommunen in Deutschland in diesem Jahr noch einmal kostenfrei über die Plattform RiDE – Radverkehr in Deutschland bereitgestellt werden. Im letzten Jahr waren über 1,1 Millionen Menschen aus 2.836 Kommunen Teil der Stadtradeln-Kampagne und legten knapp 230 Millionen Kilometer auf dem Fahrrad zurück. Noch bis September können sich weltweit Kommunen und Radler*innen für das Stadtradeln 2024 anmelden. Dies ist eine gemeinschaftliche Pressemitteilung von: Klimaschutzministerium RLP,  Stadt Trier, Landkreis Trier-Saarburg und Klima-Bündnis.

Wege- und Gewässerplan n. § 41 FlurbG; Bodenordnungsverfahren n. § 56 LwAnpG i.V.m. § 86 FlurbG "Apenburg Feldlage"

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark führt das mit Datum vom 10.07.2013 angeordnete Bodenordnungsverfahren nach §§ 56 und 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 86 FlurbG „Apenburg-Feldlage“ durch. Das Bodenordnungsverfahren wurde auf Anträge von Beteiligten auf die Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem 8. Abschnitt des LwAnpG in der Gemarkung Apenburg angeordnet, um eine umfassende Neuordnung der Eigentumsverhältnisse bei gleichzeitiger Verbesserung der ländlichen Infrastruktur durch Ausweisung, Erneuerung und Regulierung von Wegen, Gewässern und öffentlichen Anlagen und Wiederherstellung einer vielfältig strukturierten, den Erfordernissen an Landschaftspflege und Naturschutz gerecht werdenden Landschaft zu erreichen. Vorrangige Verfahrensziele sind: - Neuordnung des vom Verfahren erfassten Grundbesitzes, Regelung der örtlich und rechtlich vorhandenen Verhältnisse, - Verbesserung der ländlichen Infrastruktur und der Wegeverhältnisse, da das bestehende Wegenetz den Anforderungen einer zeitgemäßen Landwirtschaft nicht mehr gerecht wird, - Flächenbereitstellung zur Ausweisung von Anlagen, die dem Naturschutz, der Landschaftspflege oder der Erholung dienen, - Neuregulierung und Vermessung der Ortslage Klein Apenburg. Über das Grundanliegen eines Bodenordnungsverfahrens hinaus soll auch eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft erreicht werden. Durch den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG werden die in den Neugestaltungsgrundsätzen nach § 38 FlurbG getroffenen Zielstellungen fortgeführt und einer planungs- und baurechtlichen Lösung im Rahmen der geltenden Rechtsformen zugeführt. Der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt auf dessen Grundlage.

Landesregierung zieht Halbzeitbilanz/ Positive Entwicklung des Landes soll verstetigt werden

Zur Halbzeit der Legislaturperiode hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt heute in Magdeburg eine Bilanz ihrer bisherigen Tätigkeit gezogen und einen Ausblick auf Vorhaben im zweiten Teil der Legislatur gegeben. „Unter schwierigen äußeren Voraussetzungen hat die Landesregierung in den letzten zweieinhalb Jahren die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Entwicklung Sachsen-Anhalts sichern können. Das Ansiedlungsgeschehen ist ungebrochen. Nicht nur Intel ist dafür ein Beleg. Wir investieren in Bildung, in Wissenschaft und Forschung, die Digitalisierung und den Ausbau der Infrastruktur. In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode werden wir weiter alles dafür tun, die Erfolge beim Aufbau unseres Landes zu sichern. Sachsen-Anhalt soll ein Land sein, in dem es gute Arbeit und gute Löhne gibt, eine reiche Kulturlandschaft, ein dichtes soziales Netz, ein Land, in dem seine Bürgerinnen und Bürger gut und vor allem gern leben“, so Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff bei der Vorstellung der Bilanz. Prof. Dr. Armin Willingmann , erster stellv. Ministerpräsident und Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, betonte: „Die Deutschlandkoalition hat Sachsen-Anhalt geräuschlos, zuverlässig und engagiert durch schwierige Krisen geführt. Der Ausbau Erneuerbarer Energien schreitet in Sachsen-Anhalt voran. Wir machen uns unabhängiger von Energielieferungen aus autoritären Ländern und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wir werden dafür sorgen, dass überall dort, wo Windkraft- und Solaranlagen entstehen, Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen finanziell profitieren. Die Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels haben wir ebenfalls im Blick: Mit der Novelle des Wassergesetzes werden wir dafür sorgen, dass Wasser in heißen und trockenen Sommern stärker in der Fläche gespeichert wird. Darüber hinaus werden wir unsere erstklassige Wissenschaftslandschaft stärker bei der Entwicklung innovativer Lösungen für die Energiewende und den Klimaschutz einbinden. Wir stellen das Land damit zukunftsfest auf.“ Die zweite stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens , erklärte: „Wir wollen, dass sich die Menschen in unserem Sachsen-Anhalt wohlfühlen. Dafür braucht es gut ausgebaute Infrastrukturen: Radwege, Straßen, mitsamt den Brücken und natürlich Angebote des öffentlichen Nahverkehrs. Aber vor allem auch digitale Angebote gehören heutzutage zur Daseinsvorsorge. Gerade die kleineren Städte hierzulande und der ländliche Raum können aufgrund ihrer günstigen Lage und mit guter Infrastruktur interessant für Zuzügler sein. Immer mehr Menschen verlassen die Ballungsräume, um sich in ländlichen, aber gut erschlossenen Regionen niederzulassen. Dafür schaffen wir die Voraussetzungen.“ Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Fachkräftesicherung Zur Fachkräftesicherung unterstützt das Land im Rahmen von BRAFO junge Menschen bei der frühzeitigen Berufsorientierung und im Rahmen von REGIO AKTIV beim Übergang von der Schule in die Ausbildung und in den Beruf. Um alle Fachkräftepotentiale bestmöglich zu erschließen, wurde ein neues Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von 38 Mio. € aufgelegt, um bis zu 11.000 betriebliche und individuelle Weiterbildungen zu unterstützen. Junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen beziehungsweise ohne Schulabschluss werden beispielsweise mit dem Landesprogramm „Assistierte Ausbildung für die Pflegehilfe“ unterstützt. Damit in- und ausländische Fachkräfte in Sachsen-Anhalt ankommen können und auch bleiben, unterstützt das WelcomeCenter Unternehmen sowie Fachkräfte und Familien, die nach Sachsen-Anhalt ziehen möchten. Kinderbetreuung Sachsen-Anhalt investiert weiterhin in gute Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung: Rund 100 Mio. € aus dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen KiTa-Qualitätsgesetz wird Sachsen-Anhalt in den Jahren 2023 und 2024 zur Verbesserung der Qualität und der Teilhabe in den Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes investieren können. Profitieren werden die Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen, bei denen zusätzliche Fachkräfte gefördert werden. Auch die Förderung der Fachberatungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten wird fortgesetzt. Die Vorpraktika für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger werden mit dem KiTa-Qualitätsgesetz auch künftig vergütet. Weitere Maßnahmen sind die Schulgeldfreiheit für die Erzieher-, Kinderpfleger- und Sozialassistentenausbildung für über 3.000 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr sowie eine Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher, unter anderem durch das Angebot einer praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung mit jährlich bis zu 200 Plätzen. Neu ist die Förderung der Sprach-Kitas und der Sprach-Fachberatungen aus Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes. Die Beitragsentlastung von Eltern mit mehreren Kindern wird fortgesetzt. Krankenhäuser Aus dem Corona-Sondervermögen werden Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Land dabei unterstützt, sich künftig pandemiefest aufzustellen. Mit den Fördermitteln werden beispielsweise Besuchs- und Begegnungsbereiche geschaffen, die es ermöglichen, Kontakte besser aufrecht erhalten zu können, wenn Infektionskrankheiten gehäuft auftreten. Darüber hinaus kann die Belüftung von Räumen sowie die digitale Teilhabe und Kommunikation von Bewohnerinnen und Bewohner verbessert werden. Das Landeskrankenhausgutachten liefert wichtige Erkenntnisse zur künftigen Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Die Umsetzung der Krankenhausreform wird unter Berücksichtigung des Landesgutachtens erfolgen. Dafür wird eine Novellierung des Krankenhausgesetzes des Landes erfolgen und die Aufstellung eines neuen Krankenhausplans für Sachsen-Anhalt. Bildung Digitalisierung Auf dem Gebiet der Digitalisierung wurde in der ersten Hälfte der Legislatur viel erreicht: der Ausbau des schnellen Internets an Schulen in Sachsen-Anhalt ist zu 95 Prozent abgeschlossen, im Rahmen des Digitalpaktes wurden alle Lehrkräfte sowie mehr als 30.000 Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten ausgestattet. Schulträger wurden finanziell bei der Installation von Videokonferenzsystemen unterstützt, Schulen bekamen Förderungen für den Ausbau der IT-Infrastruktur. Zudem wurden im Rahmen des neu gegründeten Fachbereichs „Digitalität in der schulischen Bildung“ am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Fortbildungs- und Assistenzstrukturen für Lehrkräfte und Schulen installiert sowie der Zugriff auf KI-basierte Dienste ermöglicht. Sicherung des Lehrkräftebedarfs Die Personalgewinnung für die Schulen im Land läuft auf Hochtouren, um dem Lehrkräfte- und Unterstützungspersonalbedarf zu begegnen: Zugangsvoraussetzungen für Lehrkräfte im Seiteneinstieg wurden weiter flexibilisiert. Um Personal vor allem für den ländlichen Raum zu gewinnen, wurden ein Stipendien-Programm für Lehramtsstudierende etabliert sowie die weltweite Suche nach Lehrkräften mittels Rekrutierungsagenturen weiter ausgebaut. Zugleich wird im Ergebnis des Bildungsgipfels die Besoldungsstufe für Grundschullehrkräfte schrittweise auf A/E 13 angehoben. Verbesserte Förderung In Umsetzung des Koalitionsvertrages fokussiert sich das Ministerium für Bildung in der zweiten Hälfte der Legislatur auf die verbesserte Förderung von Schülerinnen und Schülern in besonders herausfordernden sozialen Lagen. Dazu soll eine „Talentinitiative Sachsen-Anhalt“ etabliert werden, die schulformübergreifend, aber mit Schwerpunkt auf Grund-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen wirken soll. Inhaltlich soll der Fokus sowohl auf der Sprachförderung als auch auf der Stärkung von Basiskompetenzen, z.B. im MINT-Bereich liegen, um die Zahl erfolgreicher Schulabschlüsse zu erhöhen und damit den Übergang in die berufliche oder hochschulische Bildung zu verbessern. Vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ist zudem geplant, im Sinne der Integration die Sprachförderung auszubauen. Finanzen Kommunaler Finanzausgleich Die Finanzmittel, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt, sollen ab dem Jahr 2024 um weitere 250 Mio. € verstärkt werden. Das bedeutet eine Erhöhung der Zuweisungen um insgesamt fast eine halbe Mrd. € seit dem Jahr 2021 (von 1,628 Mrd. auf 2,095 Mrd. €). Im Frühjahr 2022 hatte das Ministerium der Finanzen ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die Kriterien zur Binnenverteilung (horizontaler Finanzausgleich) überprüft wurden. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wurde das neue Finanzausgleichsgesetz (FAG) erarbeitet, das von 2024 bis 2026 gelten soll. Corona Sondervermögen Um die Folgen der Coronakrise abzufedern und das Land resilienzfähiger aufzustellen, hat die Landesregierung im Dezember 2021 das Corona Sondervermögen mit einem Volumen von knapp zwei Mrd. € aufgelegt. Die damit bis zum Jahr 2027 zu finanzierenden 60 Maßnahmen dienen der Stärkung des Gesundheitssektors, der Digitalisierung des Landes und dem Restart der Wirtschaft und Gesellschaft. Gründung der IPS Im November 2021 hat sich die landeseigene Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt (IPS) gegründet. Die IPS wird als Projektsteuerer des Landes schnell und effizient große Bauvorhaben des Landes realisieren. Sie wird vom Grundstückserwerb über die Planung bis hin zum Bau und der Vermietung komplette Projekte umsetzen. Der Neubau des Landeskriminalamts (LKA) ist das erste große Projekt der IPS und eines der größten Investitionsvorhaben des Landes. Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist rechtlich eigenständig Seit 1. März 2023 ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) rechtlich eigenständige Förderbank für das Land Sachsen-Anhalt. Mit der Herauslösung der IB aus dem NORD/LB-Konzern kann die IB ihre Förderinstrumente effektiver einsetzen. Die Landesregierung hat über die Instrumente der nun landeseigenen Förderbank die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt schnell, flexibel und unkompliziert unterstützt. Infrastruktur und Digitales Straßen und Radwege In den zurückliegenden Jahren wurden in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 90,4 Mio. € jährlich für den Neu-, Um- und Ausbau sowie die Erhaltung der Landesstraßen eingesetzt. Im laufenden Jahr stehen wieder rund 92 Mio. € zur Verfügung; davon allein sechs Mio. für die Anbindung des High-Tech-Parkes in Magdeburg. Für die Planungen 2024 wurde aufgrund der anhaltenden Baupreissteigerungen ein Inflationsaufschlag angemeldet, um die Infrastruktur im Land auch künftig in Schuss halten zu können. Auch der Radverkehr wird kontinuierlich weiterentwickelt. Bis 2028 stehen mehr als 100 Mio. € Fördermittel für den kommunalen Radwegebau zur Verfügung. Gut 40 Mio. € davon sind bereits in zahlreichen Projekten gebunden. Darüber hinaus wurden in den zurückliegenden zwei Jahren jeweils mehr als 13 Mio. € in die Sanierung und den Bau von rund 130 Kilometer Radwegen an Bundes- und Landesstraßen investiert. Städtebauförderung In den zurückliegenden zwei Jahren wurde die städtebauliche Entwicklung in Sachsen-Anhalt mit jeweils rund 90 Mio. € aus den verschiedenen Programmen der Städtebauförderung finanziell unterstützt. Damit können insbesondere solche Vorhaben realisiert werden, die die Ortskerne beleben und die Entwicklung attraktiver Wohnstandorte unterstützen. Herausragende Beispiele sind die Regenerationsanlage für den Stadtsee in Stendal, die Umnutzung des ehemaligen Naumburger Schlachthofes zum Theaterstandort sowie der Umbau des Goldenen Saals der Stadt Sangerhausen zum Ratssaal und zur multifunktionalen Begegnungsstätte. Auch in den nächsten Jahren sollen die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes zur Hälfte vom Land kofinanziert werden. Landesentwicklung Sachsen-Anhalts Landesentwicklungsplan (LEP) wird derzeit neu aufgestellt. Der neue LEP soll bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode in Kraft treten. Auf Grundlage des im Dezember 2022 durch die Landesregierung beschlossenen Grobkonzepts erfolgt derzeit die Erarbeitung des ersten Entwurfs, der schon Anfang nächsten Jahres in das öffentliche Beteiligungsverfahren gehen soll. Mit einer Änderung des Landesentwicklungsgesetzes werden die regionalen Teilflächenziele für Windenergie an Land in Sachsen-Anhalt festgelegt. Damit wird die Grundlage zur Erreichung des bundesweit vorgegebenen Windflächenanteils von durchschnittlich 2,2 Prozent geschaffen und der Ausbau der Windenergie im Hinblick auf die tatsächlich vorhandenen Flächenpotenziale sowie unter Berücksichtigung der Flächenanteile natur- und artenschutzrelevanter Gebiete über das Land raumordnerisch gesteuert. Die Gesetzesänderung sieht außerdem vor, die fünf Planungsgemeinschaften mit Blick auf die künftigen Aufgaben finanziell und personell stärker aufzustellen, damit die planungsrechtlichen Vorgaben fristgerecht umgesetzt werden können. Nach einer Verdopplung des Finanzierungsanteils 2023 strebt das Land ab dem Jahr 2024 einen Gesamtbetrag von einer Mio. € an. Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ Mit der im September 2023 veröffentlichten Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ wurde für die Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt eine Dachstrategie mit mehr als 150 konkreten Ziele bis 2030 geschaffen. Die Strategie verbindet 18 Themenfelder in den Bereichen digital vernetzte Verwaltung, digitale Innovation und digital vernetzte Gesellschaft. Eine zentrale Thematik der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ ist die Daseinsvorsorge im digitalen Wandel. Mit der Einmalzahlung der Studierenden-Energiepreispauschale (EPPSG) hat das Ministerium für Infrastruktur und Digitales im Frühjahr 2023 – bundesweit bisher einmalig – ein Verfahren vollständig über eine digitale Plattform abgewickelt. Hier wurde ein einfacher, bürokratiearmer und sicherer Weg entwickelt, der vor allem auch unter dem Gesichtspunkt effizienter Verwaltung seines Gleichen sucht. Inneres und Sport Polizei Die Landespolizei Sachsen-Anhalt wächst personell erheblich. Das bedeutet mehr Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger. Landesweit sind derzeit rund 6.400 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen es mindestens 7.000 sein. Für eine starke und moderne Landespolizei wurden in den vergangenen zwei Jahren bereits rund 100 Mio. € in die Modernisierung und Digitalisierung der Ausstattung investiert – darunter u. a. die Vollausstattung aller Kolleginnen und Kollegen mit Dienst-Smartphones oder die Anschaffung von Pedelecs für Regionalbereichsbeamte. Bevölkerungsschutz Der Bevölkerungsschutz hat aufgrund einer veränderten weltpolitischen Sicherheitslage und der Zunahme von Extremwetterereignissen einen neuen Stellenwert. Deshalb wurde in diesem Jahr eine neue Abteilung „Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement“ im Ministerium für Inneres und Sport geschaffen. Um das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge (IBK) zu stärken und weiterzuentwickeln, wurde ein Zukunftskonzept mit einem umfassenden Maßnahmenpaket erarbeitet. Mit dessen Umsetzung wurde aktiv begonnen, damit das IBK wieder das Flaggschiff unter den Feuerwehrschulen in Deutschland wird. Um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren zu stärken, fördert das Land die Feuerwehrinfrastruktur mit erheblichen Finanzmitteln. Allein zum Jahreswechsel 2022/2023 hat das Land die zentrale Beschaffung von 130 Einsatzfahrzeugen des Brandschutzes mit einem Fördervolumen von gut 28,6 Mio. € für die nächsten Jahre auf den Weg gebracht. Insgesamt wurden in den vergangenen beiden Jahren allein vom Land rund 58 Mio. € für den Brand- und Katastrophenschutz sowie das IBK investiert. Novelle des Kommunalverfassungsgesetzes Nach der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 und damit vor Beginn der nächsten Kommunalwahlperiode soll das novellierte Kommunalverfassungsgesetz in Kraft treten. Ziel der Novelle ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Ausübung kommunaler Mandate und die kommunale Arbeit insgesamt zu verbessern. So soll die kommunale Selbstverwaltung weiter gestärkt werden. Es sollen u. a. die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit oder auch die Vereinbarkeit von kommunalem Mandat, Familie und Beruf verbessert werden, um politisch engagierte Menschen auch zukünftig für dieses wichtige kommunale Ehrenamt zu gewinnen. Justiz und Verbraucherschutz Gegen Antisemitismus und Hass Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat Ende 2022 die Stelle eines Antisemitismusbeauftragten eingerichtet, angebunden bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Dieser übernimmt in der Justiz eine Koordinierungs- und Vernetzungsfunktion und ist als zentraler justizinterner Ansprechpartner für Fragen bei antisemitischen Straftaten, etwa zur Einordnung und Erfassung antijüdischer Aspekte eines Tatgeschehens. Um gegen Hass und die Hetze im Internet entschieden vorzugehen, wurde im Frühjahr dieses Jahres die Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet eingerichtet. Die Zentralstelle gehört zur Staatsanwaltschaft in Halle (Saale) und wird durch deren Behördenleiterin geführt. Opferhilfe und Resozialisierung Das Justizministerium Sachsen-Anhalt bereitet derzeit die Einrichtung eines Opferhilfefonds vor, um Betroffene von schweren Straftaten und auch Anschlägen zu unterstützen. Eine finalisierte Vorlage des Justizministeriums liegt dem Rechtsausschuss des Landtages zu Abstimmung vor. Die Arbeit der Träger und Vereine der Straffälligenhilfe und Resozialisierung in Sachsen-Anhalt wurde bis 2028 abgesichert. Es stehen 15 Mio. € zur Verfügung. Im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode ist das mehr als eine Verdopplung. Mit den Mitteln des Landes und aus dem Europäischen Sozialfonds der EU werden Projekte der freien Straffälligenhilfe in den Bereichen Prävention (insbesondere im Kinder- und Jugendbereich), Täter-Opfer-Ausgleich, Beratungsstellen für Entlassungshilfe und Resozialisierung, Anlaufstellen zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit (ZEBRA-Beratungsstellen) sowie soziale und berufliche (Re-)Integration realisiert. Die Justiz in Sachsen-Anhalt hat den Generationenwechsel im Fokus und treibt eine Einstellungsoffensive für alle Bereiche der Justiz voran. Der Soziale Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt beispielsweise wurde und wird weiter personell verstärkt, um insbesondere die Bereiche Gerichtshilfe, Täter-Opfer-Ausgleich, Opferberatung und psychosoziale Prozessbegleitung zu stärken und zu erweitern. Verbraucherschutz Die finanzielle Förderung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. wurde deutlich erhöht. Dadurch kann mit der Pflege-Hotline dauerhaft ein wichtiges Beratungsprojekt verankert werden. Dabei werden pflegebedürftige Personen aus Sachsen-Anhalt sowie deren Angehörige durch juristische Fachkräfte und Pflegeexperten der Verbraucherzentrale informiert und unterstützt. Ferner wird eine Ausweitung des Serviceangebots vorbereitet. Ein neuer Beratungsbus („Digimobil“) soll künftig regelmäßig auf zentralen Plätzen insbesondere in ländlichen Kommunen Station machen und damit das bestehende Beratungsstellennetz ergänzen. Digitalisierung Die Digitalisierung der Justiz ist eine der herausragendsten Herausforderungen in den kommenden Jahren. Die Einführung der elektronischen Aktenführung wird in den Justizbehörden kontinuierlich forciert. Eine elektronische Kommunikation können die Gerichte und Staatsanwaltschaften bereits nutzen. Ein auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf des Justizministeriums wird nun auch das Landesverfassungsgericht hierzu einbinden. Nachdem Sachsen-Anhalt 2019 eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen und seinerzeit als erstes Bundesland das elektronische Staatsexamen („E-Examen“) für die Zweite Juristische Staatsprüfung in der Juristenausbildung eingeführt hatte, wird nun der nächste Schritt vorbereitet. Voraussichtlich 2024 soll das elektronische Examen erstmals auch für die erste juristische Prüfung durch das Landesjustizprüfungsamt angeboten werden. Kultur, Strukturwandel, Europa, Medien Kultur Die Finanzierung der vielfältigen Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt ist auch weiter gesichert. So wurden die Theater- und Orchesterverträge für die Jahre 2024 bis 2028 vorbereitet, die die Förderung der künstlerischen Entwicklung der Einrichtungen garantieren. Nach dreijähriger erfolgreicher Projektphase wird die „Koordinierungsstelle Provenienzforschung“ beim Museumsverband im Haushaltsjahr 2024 in die institutionelle Förderung übernommen. In den Stätten des jüdischen Erbes wurde mit Landesmitteln ein umfassender Ausbau der museumspädagogischen Arbeit ermöglicht. Der Förderaufruf Denkmalpflege hat seit Beginn 2021 Bundesmittel in Höhe von 100 Mio. erfolgreich gebunden. Der nachhaltigen Pflege und Entwicklung unseres kulturellen Erbes ist auch ein Investitionsprogramm verpflichtet, über das Bund und Land bis zu 150 Mio. € im UNESCO Welterbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich zur Verfügung stellen. Zum 500-jährigen Jubiläum des Deutschen Bauernkrieges im Jahr 2025 bereitet das Land u. a. eine dezentrale Landesausstellung vor, an der sich 2024/25 die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt, die Kunststiftung Sachsen-Anhalt, die Luthermuseen und Werkleitz beteiligen werden. Den Auftakt wird die Eröffnung der Mitmachausstellung „1525! Aufstand für Gerechtigkeyt“ der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt in Eisleben und Mansfeld bilden, die für Ende Mai 2024 geplant ist. Strukturwandel Mit dem Strukturentwicklungsprogramm wurde zu Beginn der Legislaturperiode die strategische Grundlage für den Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt gelegt. Ein Meilenstein war die Entscheidung zur Gründung des Großforschungszentrums „Center for the Transformation of Chemistry (CTC)“ im Mitteldeutschen Revier im September 2022, von dem insbesondere die chemische Industrie im Süden Sachsen-Anhalts profitieren wird. Im sogenannten Landesarm der Strukturwandelförderung konnten bislang Fördermittelbescheide in Höhe von rund 360 Mio. € ausgereicht werden. Dies entspricht mehr als der Hälfte des Fördermittelbudgets des Landes in der ersten Förderperiode (2020-2026). Die im Sommer 2023 vorgelegte Evaluierung des Bundes zeigte, dass Sachsen-Anhalt damit im Länderkreis führend ist. Wegweisende Bescheide wurden bspw. für den Ausbau des Chemiestandortes Leuna oder die Errichtung einer klimaneutralen Fernwärmeversorgung in Hohenmölsen ausgereicht. Auch die europäische Dimension des Strukturwandels rückte mit der Beteiligung Sachsen-Anhalts an der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ und dem Just Transition Fund in den Fokus. Mit der ersten Wettbewerbsrunde des Ideenwettbewerbs Revierpionier und der Etablierung eines Bürgerbeirats in 2023 konnte die bürgerschaftliche Teilhabe am Strukturwandel verstetigt und sichtbar gemacht werden. Europa und internationale Zusammenarbeit Das Land Sachsen-Anhalt hat erfolgreich den einjährigen Vorsitz (1. Juli 2022 – 30. Juni 2023) der Europaministerkonferenz abgeschlossen. Maßgebliche Themen im Vorsitzjahr waren u.a. die Energieversorgungssicherheit, die Digitalisierung, die EU-Wirtschaftspolitik und die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik nach 2027. Die Zusammenarbeit mit der polnischen Partnerregion Masowien und der französischen Partnerregion Centre-Val de Loire wurde nach der Pandemie wiederbelebt. Medien Um den Medienstandort Sachsen-Anhalt zu stärken, wurde das Förderprogramm „MedienPro“ umgesetzt. Die Richtlinie ist am 15. August 2023 in Kraft getreten. Ziel der Förderung ist es, die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt als innovativen Medienstandort und die Vernetzung seiner Akteure zu fördern. Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Ansiedlungspolitik Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen, die als Eckpfeiler der heimischen Wirtschaft maßgeblich zur positiven Entwicklung des Landes beitragen. Darüber hinaus ist es gelungen, wichtige internationale Investoren einzuwerben wie z. B. INTEL in Magdeburg, Sioux Technologies in Barleben, Avnet Logistics in Bernburg und Daimler Trucks in Halberstadt. Diese stärken den Wirtschaftsstandort nachhaltig. Land- und Forstwirtschaft Im Jahr 2022 hatte Sachsen-Anhalt den Vorsitz in der Agrarministerkonferenz inne. Zur Gewährleistung von Ernährungssicherheit erfolgte u. a. das temporäre Aussetzen von Stilllegungsregelungen für Ackerflächen. Auch die Bekämpfung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) stand im Fokus. Hier wurde ein Zehn-Punkte-Plan zur ASP-Prävention umgesetzt, der auch eine engere Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und den Einsatz von Kadaversuchhunden vorsieht. Elf solcher Hunde sind nunmehr aus ganz Sachsen-Anhalt für den Ernstfall-Einsatz bereit. Zur besseren Reaktion auf Waldbrände wurden gemeinsam mit der Stadt Wernigerode und dem Nationalpark Harz wichtige Eckpunkte in der „Wernigeröder Erklärung“ festgehalten. Diese umfasst unter anderem die Gründung von Brandschneisen, die Anpassung der Waldbrandgefahrenklasse und die Ausweitung der Beräumung von Totholz. Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Erneuerbare Energien Für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien in Sachsen-Anhalt bedarf es einer breiten Akzeptanz seitens der Bevölkerung. Deshalb hat das Energieministerium ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz entwickelt. Mit diesem Gesetz sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen in Sachsen-Anhalt finanziell vom Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen profitieren. Hochwasserschutz Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels hat das Umweltministerium eine neue Landesstrategie für den Hochwasserschutz entwickelt. Bis 2027 sollen mehr als 500 Mio. € für moderne Deiche bereitgestellt werden. Flüsse sollen zudem mehr Raum erhalten. Zugleich werden im Rahmen der Novellierung des Wassergesetzes die Weichen gestellt, um in trockenen Sommern mehr Wasser in der Fläche zu speichern. Wissenschaft Das Ministerium wird darüber hinaus weiter in die erstklassige Wissenschaftslandschaft des Landes investieren. 416 Mio. € werden allein über EU-Förderprogramme in den kommenden Jahren bereitgestellt. Zudem unterstützt das Wissenschaftsministerium die Universitäten in Magdeburg und Halle bei der Bewerbung um Exzellenzcluster. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , Youtube und über den Messenger-Dienst Telegram . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Stellenausschreibung_Projektkoordination_Servicestelle_Erneuerbare_Energien.pdf

LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Energieeffizienz, Energieeinsparung, nachhaltige Energieversorgung und Ressourcenschonung gehören zu den aktuellen Topthemen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ist als Landesgesellschaft anbieter- und produktunabhängige Ansprechpartnerin für die Wirtschaft, den öffentlichen Sektor und die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Aufgaben der LENA liegen in der Beratung, Initiierung, Information, Kommunikation, Bildung und der Netzwerkarbeit. Die LENA sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Magdeburg einen Projektkoordinator (m/w/d) für die Servicestelle Erneuerbare Energien. Ihre Kernaufgaben:        Etablierung einer Beratungskultur zu den Themen erneuerbare Energien und Wertschöpfung für Kommunen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Flächeneigentümerinnen und -eigentümer Sie sind in der zentralen Beratungs- und Informationsstelle verantwortlicher Ansprechpartner und fachliche Unterstützung für kommunale Entscheidungsträger in Bezug auf Investitionsvorhaben zum Ausbau erneuerbarer Energien und der notwendigen Infrastruktur Sie unterstützen bei der Gründung von Eigentümerinteressengemeinschaften oder leisten Orientierungsberatung zu Bürgerbeteiligungsmodellen regionale Dialogveranstaltungen werden von Ihnen selbständig organisiert und moderiert Sie unterstützen die strategische Planung der Energieversorgung der Kommunen und Landkreise Sie wirken bei der energetischen Quartiersentwicklung und bei der Entwicklung von kleinen Fernwärmenetzen im ländlichen Raum aktiv mit beim Ausbau der erneuerbaren Energien tragen Sie zur Akzeptanzsteigerung bei und stellen Werkzeuge zur Konflikterkennung und -bearbeitung bereit Weil Sie uns wichtig sind, bieten wir Ihnen:      einen unbefristeten Arbeitsvertrag Vergütung gemäß dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L), der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 14 TV-L bewertet eine moderne Arbeitsumgebung mit ergonomischen Arbeitsplätzen, den Hauptbahnhof und die Innenstadt in unmittelbarer Nähe die Möglichkeit des mobilen Arbeitens sowie zeitgemäße und flexible Arbeitszeitmodelle 30 Tage Urlaub im Jahr Wir machen Energiegewinner. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Ihr Profil:       abgeschlossenes Studium eines energie-, umwelt- oder bautechnischen Fachgebietes, im Bereich Stadt- und Raumplanung, Geographie oder vergleichbarer Abschluss fundierte Kenntnisse in den Themengebieten erneuerbare Energien und Wertschöpfung ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten Erfahrung in der Leitung von Projekten und in der Konzeption und Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Kampagnen sichere Kenntnisse im Umgang mit MS-Office, Datenbanken und neuen Medien ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit sowie ein souveränes Auftreten Schwerbehinderte (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Kontakt: Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an die mit der Auswahl beauftragte Personalberatung: Expert People Management GmbH Frau Sylvia Perchner Herr Roland Suchy Am Fuchsberg 6 39112 Magdeburg Tel.: 0391/520 886 12 E-Mail: s.perchner@expert-pm.de 2

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