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Lärmaktionsplan Dinslaken

Der Datensatz enthält Objekte der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A).

Lärmaktionsplan Bremerhaven - Ruhige Gebiete

Dieser Datensatz stellt die mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Bremerhaven beschlossenen Ruhigen Gebiete in Bremerhaven dar. Diese Gebiete sollen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Die Gebiete sind nicht zwingend Orte der Stille. Sie zeichnen sich aber durch eine relative Ruhe zum Umfeld und hohe Aufenthaltsqualität aus. Auch bei nur kurzer Aufenthaltsdauer findet man hier eine erholsame Rückzugsmöglichkeit.

Kosten-Nutzen-Analyesen im Rahmen der Lärmaktionsplanung

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Interesse und Erstaunen habe ich Ihre Anwort auf die kleine Anfrage 20-1134 aus der Bezirksversammlung Harburg gelesen. Hier schreiben Sie: "Die in den „LAI-Hinweisen zur Lärmaktionsplanung – Aktualisierte Fassung –“ aus dem Jahre 2012 angegebenen sog. „Lärmschadenskosten“ wurden abgeleitet aus der Studie „External Costs of Transport in Europe, Update Study for 2008“, 2011 der CE Delft, Infras, Fraunhofer ISI. Wie in dieser Studie beschrieben, können die dort ermittelten Werte dazu verwendet werden, Umweltauswirkungen beim Vergleich verschiedener Transportsysteme zu quantifizieren. Auch können sie als Basis für die Transportpreisbildung oder Kosten-Nutzen-Analyse dienen. Reale geldliche Gegenwerte der Absolutbeträge, die am Markt bei entsprechender Lärmminderung erzielbar wären, können bestenfalls eingeschränkt erwartet werden. Beispielsweise ist es methodisch fragwürdig, wenn die geldlichen Gegenwerte einer Lärmbelästigung anhand einer fiktiven Zahlungsbereitschaft von Betroffenen ermittelt wird. Auch wird in der Studie der Verlust von einem Lebensjahr aufgrund einer Lärmbelastung einem monetären Gegenwert zugeordnet, was ziemlich willkürlich erscheint, da für sich genommen hierfür kaum ein Handelsmarkt bestehen dürfte. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass die in den LAI-Hinweisen angegeben „Lärmschadenskosten“ als Absolutmaßstab auf hamburgische Verhältnisse übertragbar sind." Lärmaktionspläne in Deutschland müssen nach §47 Absatz 2 BimSchG jedoch den Mindestanforderungen des Anhangs V der EU-Richtlinie 2002/49/EG entsprechen. Laut dieser Richtlinie müssen in Lärmaktionsplänen, falls verfügbar, finanzielle Informationen, d.h. Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalysen und Kosten-Nutzen-Analysen, aufgeführt werden. In Anhang III der europäischen Umgebungslärmrichtlinie wird darüber hinaus explizit erwähnt, dass zur Bewertung der Auswirkungen von Lärm auf die Bevölkerung Dosis-Wirkungs-Relationen verwendet werden sollen. Andere Bundesländer und Städte nutzen daher im Sinne einer transparenten und zielorientierten Lärmaktionsplanung eben die von Ihnen infrage gestellten LAI-Hinweise oder aber auch den ”Good Practice Guide“ der EU-Komission (z.B. Schleswig-Holstein: https://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/abfall/laermkartierung_2012.pdf). Soweit ich es den Hamburger Lärmaktionsplänen entnehmen kann, werden derartige Kosten-Nutzen-Analysen flächendeckend überhaupt nicht und einzellfallbezogen ebenfalls fast gar nicht berichtet (soweit ich es feststellen kann, findet sich eine entsprechende Analyse nur für den Braamkamp). Diesbezüglich sagte z.B. Herr Sachaus von der ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung im Rahmen des Lärmforums Hamburg, das der Vorbereitung des ersten Lärmaktionsplans in 2008 diente, auf die Frage nach Kosten-Nutzen-Analysen (http://www.hamburg.de/contentblob/914000/data/strategischer-lap.pdf): „Da die strategische Planung, um die es hier geht, noch keine konkreten Einzelmaßnahmen umfasst, ist so etwas in der Aktionsplanung als Schritt hin zu einer Lärmminderungsplanung nicht vorgesehen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich mich als Bürger wie auch als Steuerzahler, wie es Ihnen möglich ist Maßnahmen effizient sowie seriös zu planen und zu evaluieren. Dies vor allem auch, da es ein Einfaches sein dürfte, die Kosten des Lärms sowie den Nutzen von Maßnahmen zumindest überschlägig abzuschätzen und hierauf aufbauend ein wissensbasiertes, effektives und effizientes Lärmmanagement in Hamburg zu betreiben. Daher kurz einige Beispiele: Laut dem Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2, http://www.hamburg.de/contentblob/4088786/data/laermaktionsplan-hamburg-2013.pdf) sind jährlich etwa 350.000 Personen durch Straßenverkehrslärm betroffen, der über 55 dB(A) liegt. Da die entsprechenden und mit dem AG-Hinweisen korrespondierenden Lärm-Belastungsklassen genannt sind, kann man die hierdurch entstehenden externen Gesundheitskosten für Hamburg nährungsweise berechnen. Demnach entstehen allein durch den Verkehrslärm hamburgweit jährlich etwa 45 Millionen Euro an gesundheitsheitsbezogenen Lärmschadenskosten. Seit dem Jahr 2008 (Beginn der Lärmaktionsplanung) dürfte somit in Hamburg in etwa ein Gesundheitsschaden im Umfang von etwa 360 Millionen Euro entstanden sein. Dem Bundesumweltamt zufolge kann darüber hinaus von einem Verlust von mietbezogenen Steuern von 2 Euro je Dezibel über 50 dB(A) pro Einwohner und Jahr ausgegangen werden. Zudem kann der Einheitswert von Wohngebäuden in lärmbelasteten Gebieten nach Untersuchungen der Stiftung Warentest um bis zu 5 % abgesenkt werden, wenn die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV - 59 dB(A) tags. 49 dB(A) nachts) überschritten sind. Wenn man, wie oben, die Daten des aktuellen Lärmaktionsplan zur Anzahl der Lärmbetroffenen in Hamburg zugrunde legt, heisst das beispielsweise, dass durch den Verkehrslärm in Hamburg jährlich zwischen 7,5 und 11,5 Millionen Euro an mietbezogenen Steuern nicht erhoben werden können und dem Staat resp. der Stadt ein entsprechender Schaden entsteht – seit 2008 summiert sich dann allein dieser Steuerschaden auf 60 bis 90 Millionen Euro. Oder anders ausgedrückt: Würde man diejenigen 350.000 Hamburgerinnen und Hamburger, die von Verkehrslärm von über 55 dB(A) betroffen sind, z.B. um 5 dB(A) entlasten, würde die Stadt jährlich 3,5 Millionen Euro mehr an Steuern einnehmen. Hinzu kämen noch andere Mehreinnahmen für die Stadt, wie z.B. aus der Grunderwerbssteuer usw. Zur Abschätzung wirtschaftlicher Auswirkungen von Umgebungslärm können darüber hinaus Empfehlungen des bereits erwähnten ”Good Practice Guide“ der EU-Kommission genutzt werden (http://www.eea.europa.eu/publications/good-practice-guide-on-noise/download), der bei Kosten-Nutzen-Analysen einen Wert von 25 Euro je dB(A) über 50-55 dB(A) pro Haushalt und Jahr empfiehlt. Der 'Good practice guide' verweist auf die bekannten Dosis-Wirkungs-Relationen für Belästigungen und (subjektive) Schlafstörungen, die in der EU als Standardkurven zur Vorhersage der Bevölkerungsreaktionen verwendet werden (European Commission Working Group on Dose-Effect Relations 2002; European Commission Working Group on Health and Socio-Economic Aspects 2004). Auch hieraus lassen sich Prognosewerte ableiten. So besteht, nach Angaben des Statistikamts Nord, ein durchschnittlicher Haushalt in Hamburg aus 1,8 Personen, so dass überschlägig davon ausgegangen werden kann, dass diejenigen rund 355.000 Hamburgerinnen und Hamburger, die von sehr hohem Straßenverkehrslärm betroffen sind, in ca. 197.000 Haushalten leben. D.h. dass sich die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verkehrslärms in Hamburg pro Jahr auf 25 bis 50 Millionen Euro (im Mittel ca. 38 Millionen) belaufen sollten und somit seit Beginn der Lärmaktionsplanung im Jahr 2008 ein wirtschaftlicher Schaden in Höhe von 175 bis 350 Millionen Euro entstanden sein dürfte. Vor dem Hintergrund, dass somit davon auszugehen ist, dass seit Beginn der Lärmaktionsplanung in Hamburg im Jahr 2008 in etwa Lärmschäden in Höhe von rund 1 Milliarde Euro entstanden sein dürften, würde ich gerne erfahren, welche Informationen Sie nutzen, um den Anforderungen im Rahmen der Lärmaktionsplanung an Kosten-Nutzen-Analyse, wie sie z.B. durch das BimSchG und die EU-Richtlinie definiert werden, gerecht zu werden. Bitte übermitteln Sie mir daher die Kosten-Nutzen-Analysen, die Sie im Rahmen der Lärmaktionsplanung zugrunde legen. Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Lärmkartierung Stadt Oldenburg

Als Ballungsraum ist die Stadt Oldenburg verpflichtet, eine flächendeckende Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Lärmkarten stellen die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, der von verschiedenen Lärmquellenarten verursacht wird graphisch dar. In der Stadt Oldenburg sind dabei die Lärmquellenarten Straßenverkehr, Schienenverkehr und Gewerbe/Industrie zu betrachten. Anhand der Lärmkarten sind anschließend in einem Lärmaktionsplan Maßnahmen zu benennen, mit deren Hilfe die Lärmbelastung der Bevölkerung vermindert werden kann, bzw. mit denen ruhige Gebiete vor der Zunahme einer weiteren Lärmbelastung geschützt werden können.

Ruhige Gebiete und innerstädtische Erholungsflächen 2018

"Ruhige Gebiete" im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind große, zusammenhängende Freiflächen, teilweise auch in Verbindung mit ballungsraumübergreifenden Verbindungen in benachbarte Landschaftsräume, die geringe Lärmpegel aufweisen. Da die "ruhigen Gebiete" vorrangig die zentrumsfernen Areale abdecken, hat der Lärmaktionsplan eine zweite Kategorie mit "innerstädtischen Erholungsflächen" gebildet. Sie haben eine hohe Aufenthaltsfunktion und sind in ihrer Kernfläche deutlich leiser als an ihrer Peripherie.

Lärm

Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm 2024/2025 (keine Fördermittel mehr verfügbar) Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften

Lärmaktionsplan intern Dinslaken

Der Datensatz enthält Objekte der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A). Der Datensatz enthält auch Vorschläge für neue Gebiete, sobald ein neuer Lärmaktionsplan aufgestellt werden muss.

Digitale Kommune für Alle - Kommunale Planungsprozesse digital und inklusiv im Co-Design mit Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung barrieresensibel gestalten, DiKomAll: Digitale Kommune für Alle - Kommunale Planungsprozesse digital und inklusiv im Co-Design mit Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung barrieresensibel gestalten

Konzept für einen synergetischen Lärmschutz

Klimaschutz, Luftreinhaltung und der Schutz vor Lärm sind zentrale Handlungsfelder des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Häufig werden diese Bereiche jedoch separat betrachtet, obwohl zahlreiche Synergien bestehen. Für den Lärmschutz ist es wichtig, diese Themenfelder zusammenzuführen und die Synergien zu nutzen. Dies gilt auch für urbane Gebiete. Für Konzepte zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie für Luftreinhaltepläne und Lärmaktionspläne werden im Wesentlichen dieselben Datengrundlagen verwendet. In diesem Forschungsvorhaben sollen zunächst die unterschiedlichen Bedarfe insbesondere der kommunalen Ebene analysiert werden. Anschließend sollen Gemeinsamkeiten z. B. hinsichtlich der benutzten Daten und Prognosemodelle sowie der angestrebten Minderungsziele und deren Zeithorizonte identifiziert werden. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse soll ein fundiertes Konzept entwickelt werden, das die Synergien zwischen Klimaschutz, Luftreinhaltung und Schutz vor Lärm in der Umsetzung vor Ort aufzeigt und diese zur deutlichen Verbesserung der Lärmsituation nutzbar macht. Das Forschungsvorhaben soll wesentlich dazu beitragen, bundesweit die Städte ruhiger zu machen und damit sowohl die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhöhen als auch die Attraktivität der Städte zu steigern.

Eisleben_L%C3%A4rmaktionsplan.pdf

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneLutherstadt Eisleben BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Lutherstadt Eisleben Gemeinde 15087130 Lutherstadt Eisleben Markt 1 06295 Lutherstadt Eisleben www.eisleben.eu 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der 1 Lärmaktionsplan aufgestellt wird Beschreibung der Gemeinde Die Lutherstadt Eisleben mit ihren 11 Ortschaften gehört zum Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Das Mittelzentrum hat eine Fläche von ca. 14.475 ha und zählt in etwa 22.600 Einwohner. Sie liegt im östlichen Harzvorland zwischen dem Mittelgebirge im Westen und dem Süßen See im Osten. Die Bundesautobahn 38 (Göttingen-Halle/Saale- Leipzig) durchquert das Gemeindegebiet südlich der Ortschaften Osterhausen und Rothenschirmbach. Hier befindet sich eine Autobahnabfahrt zur B 180, die das Stadtgebiet in Nord-Süd-Richtung erschließt und die Lutherstadt Eisleben an die Nachbargemeinden Hettstedt und Querfurt anbindet. Über die Bahnstrecke Kassel-Halle ist von Lutherstadt Eisleben das mit dem ICE-Halt ausgestattete Oberzentrum Halle in 30 Minuten mit der S-Bahn zu erreichen. Die Lutherstadt Eisleben ist vom Verkehrslärm der bereits genannten Bundesautobahn 38, der Bundesstraßen 180 und 80 und der innerstädtisch verlaufenden Landesstraße 151 betroffen. Diese Hauptverkehrsstraßen weisen eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von mindestens 8.200 Kfz/24h (3 Mio. Kfz/Jahr) auf. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansnein Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansja vom: 16.10.2018 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 1185 >50-54 414 >55-59 623>60-64 335>65-69 266>70-74 77 > 55-59 324>60-64 17>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 21,99 456 0 0 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 5,45 163 0 0 >75 0,87 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten Belästigung Anzahl 0 Fälle starker Schlafstörung 223 45 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 1.301 755 Seite 3

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