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Ruhige Gebiete und innerstädtische Erholungsflächen 2018

"Ruhige Gebiete" im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind große, zusammenhängende Freiflächen, teilweise auch in Verbindung mit ballungsraumübergreifenden Verbindungen in benachbarte Landschaftsräume, die geringe Lärmpegel aufweisen. Da die "ruhigen Gebiete" vorrangig die zentrumsfernen Areale abdecken, hat der Lärmaktionsplan eine zweite Kategorie mit "innerstädtischen Erholungsflächen" gebildet. Sie haben eine hohe Aufenthaltsfunktion und sind in ihrer Kernfläche deutlich leiser als an ihrer Peripherie.

Lärmaktionsplan Dinslaken

Der Datensatz enthält Objekte der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A).

Lärmkartierung Stadt Oldenburg

Als Ballungsraum ist die Stadt Oldenburg verpflichtet, eine flächendeckende Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Lärmkarten stellen die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, der von verschiedenen Lärmquellenarten verursacht wird graphisch dar. In der Stadt Oldenburg sind dabei die Lärmquellenarten Straßenverkehr, Schienenverkehr und Gewerbe/Industrie zu betrachten. Anhand der Lärmkarten sind anschließend in einem Lärmaktionsplan Maßnahmen zu benennen, mit deren Hilfe die Lärmbelastung der Bevölkerung vermindert werden kann, bzw. mit denen ruhige Gebiete vor der Zunahme einer weiteren Lärmbelastung geschützt werden können.

Lärmaktionsplanung 2024 Stadt Bremen Ruhige Gebiete

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2023/2024 wurden entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie in Bremen vorhandene Ruhige Gebiete aus dem Lärmaktionsplan 2014 überprüft und überarbeitet. Die Unterscheidung erfolgt dabei je nach Größe und Lärmpegel in die vier Kategorien „Ruhiger Landschaftsraum bis 50 dB(A)“, „Wenig belastete Ruhige Gebiete bis 55 dB(A)“, "Mäßig belastete Ruhige Gebiete bis 65 dB(A)" und „Stark belastete Ruhige Gebiete“. Die genaue Definition ist im Lärmaktionsplan der Stadtgemeinde Bremen vom 01.07.2024 (beschlossen am 17.09.2024) beschrieben. Die ruhigen Gebiete sind im Rahmen der Abwägung bei Bauleitplanung und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen.

Digitale Kommune für Alle - Kommunale Planungsprozesse digital und inklusiv im Co-Design mit Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung barrieresensibel gestalten, DiKomAll: Digitale Kommune für Alle - Kommunale Planungsprozesse digital und inklusiv im Co-Design mit Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung barrieresensibel gestalten

Lärmaktionsplan intern Dinslaken

Der Datensatz enthält Objekte der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A). Der Datensatz enthält auch Vorschläge für neue Gebiete, sobald ein neuer Lärmaktionsplan aufgestellt werden muss.

Schallschutzfensterprogramm wird fortgesetzt – Anträge weiter möglich

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat das landeseigene Schallschutzfensterprogramm bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Damit können weiterhin Anträge auf finanzielle Hilfe bei der Lärmsanierung von Fenstern gestellt werden. Seit Beginn des Förderprogramms wurden bereits mehr als 5,2 Millionen Euro Fördermittel bewilligt und damit rund 6.000 von Verkehrslärm betroffene Einwohnerinnen und Einwohner entlastet. Das Schallschutzfensterprogramm ist Teil des Lärmaktionsplans Berlin. Es fördert die Verbesserung des Schallschutzes dort, wo aktive Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms nicht möglich bzw. im ausreichenden Umfang nicht verfügbar sind. Gefördert werden Anrainer von Straßen in der Baulast Berlins und von oberirdischen Schienenwegen der Berliner Verkehrsbetriebe. Ausgenommen von der Förderung sind Anrainer von Autobahnen und Schienenwegen, für die bereits entsprechende Bundesprogramme bestehen. Schallschutzfenster unterscheiden sich von normalen Fenstern im Wesentlichen durch den Scheibenaufbau. Dickere Scheiben und größere Abstände sorgen dafür, dass deutlich weniger Lärm eindringt. Schallschutzfenster und ggf. Lüfter sorgen für einen höheren Wohnkomfort. Sie ermöglichen einen ruhigen Schlaf, der für die Gesundheit besonders wichtig ist. Gefördert werden Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Die Zuwendungsmittel sind zweckgebunden für Maßnahmen im Bestand zur Erhöhung der Schalldämmung von Fenstern, Balkon- oder Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmten Rollladenaufsatzkästen und schallgedämmten Lüftungsanlagen in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden. Ebenso gefördert wird die schalltechnische Sanierung vorhandener Fenster und hier insbesondere der berlintypischen Holzkastendoppelfenster. Aufenthaltsräume von Wohnungen sind Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Wohnküchen mit einer Grundfläche über 10 m², deren Lage sich an der straßenseitigen Hausfassade befinden. Der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen wird nur in Schlaf- und Kinderzimmern gefördert. Die Förderrichtlinie wird für die Förderjahre 2026/2027 weitergeführt, der Fördersatz bleibt dabei unverändert. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 15.000 Euro je Haus bzw. Wohnung. Gefördert wird mit pauschalen Beträgen je m² Einbaufläche der Schallschutzfenster. Die Förderung erfolgt freiwillig nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel und ist bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – I D 3, Brückenstraße 6, 10179 Berlin zu beantragen. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen gibt es hier: Schallschutzfensterprogramm 2026/2027

Lärmminderungsplanung Berlin

Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von strategischen Lärmkarten und Lärmaktionsplänen sollen diese hohe Umweltbelastung vermindert werden. Bild: SenMVKU Lärmaktionsplan 2024–2029 Der Lärmaktionsplan Berlin 2024–2029 wurde am 02.09.2025 vom Senat beschlossen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Strategische Lärmkarten Die strategischen Lärmkarten zeigen, dass der Straßenverkehr nach wie vor die Hauptverkehrslärmquelle im Stadtgebiet ist, gefolgt vom Schienenlärm und dem südöstlichen Einwirkbereich des Flughafens Berlin Brandenburg (BER). Weitere Informationen Bild: Kara/Fotolia.com Projekte zur Lärmminderungsplanung Die Lärmminderung in Berlin erfordert quellennahe aktive Schritte wie bspw. straßenräumliche Maßnahmen, die Aufbringung von lärmarmen Asphalten oder die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit. Weitere Informationen Vorherige Lärmaktionspläne Berlin hat im Jahr 2008 einen ersten gesamtstädtischen Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Lärmaktionsplan wird seitdem alle 5 Jahre fortgeschrieben. Die vorherigen Lärmaktionspläne können hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen Rechtsvorschriften Hier finden Sie die Rechtsvorschriften im Bereich Lärm. Weitere Informationen

Lärm

Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2026/2027. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften

Vorherige Lärmaktionspläne

Berlin hat auf Grund des § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG (“Lärmaktionspläne” – Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie) im Jahr 2008 einen ersten gesamtstädtischen Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Lärmaktionsplan wird seitdem alle 5 Jahre fortgeschrieben. Die vorherigen Lärmaktionspläne können hier heruntergeladen werden:

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