API src

Found 46 results.

Related terms

Baulärmbroschüre

Auskunftstelefon und online-Beschwerde bei Baustellenbeschwerden Verwaltungsauskünfte und Genehmigungen für Baumaßnahmen Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Baustellen liegen häufig in enger Nachbarschaft zu Wohnungen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen und können daher, wenn auch in der Regel zeitlich begrenzt, zu erheblichen Belästigungen führen. Bisherige Untersuchungen an ausgewählten Großbaustellen ergaben vor benachbarten Wohnhäusern Mittelungspegel von bis zu 85 dB(A). Zur Minderung des Lärms sind zahlreiche Vorschriften, insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin, erlassen worden. Auch wenn eine Baustelle ohne Lärm durch Maschinen, Geräte und handwerkliche Verrichtungen kaum vorstellbar ist, gehört es zu den Pflichten des Bauunternehmers, unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bereits bei der Planung des Bauvorhabens sollten daher eine Reihe von Fragen geklärt werden. Folgende Überlegungen sollten angestellt werden: Lässt die Umgebung der Baustelle (z.B. die Entfernung zu benachbarten Wohnungen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Einrichtungen) erwarten, dass es zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft durch Baulärm kommen kann? Welche Möglichkeiten bestehen, diese Belästigungen zu begrenzen, z.B. durch sinnvolle Anordnung von lärmintensiven Maschinen, durch Nutzung der schallabschirmenden Wirkung von Containern, gelagertem Bodenaushub oder Baumaterial und gegebenenfalls durch zusätzliche Schallschutzwände oder Umhausungen besonders lauter Baumaschinen? Entsprechen die eingesetzten Baumaschinen dem Stand der Technik? Hierzu gehört die Einhaltung vorgegebener Richt- bzw. Grenzwerte für die Geräuschemissionen und eine sorgfältige Wartung der Maschinen. Können die vorgegebenen Arbeitsziele mit lärmarmen Baumaschinen oder mit anderen, weniger geräuschintensiven Baumethoden erreicht werden? Wie kann bei der Anwohnerschaft Verständnis für die trotz aller Bemühungen zur Lärmminderung verbleibenden Belästigungen geweckt werden? Sofern es erforderlich ist, während der durch das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin besonders geschützten Zeiten, lärmintensive Bauarbeiten durchzuführen, ist eine Entscheidung der Senatsverwaltung einzuholen. Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, sollte der Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSChG Bln mindestens 4 Wochen vor Baubeginn gestellt werden. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Wenn Bauherren, Architekten, Planer und Ingenieure sich diese Frage rechtzeitig vor Baubeginn stellen und nach Lösungen suchen, ist nicht nur den vom Lärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern geholfen. Vielmehr können damit auch behördliche Anordnungen bis hin zu Betriebsbeschränkungen und Verzögerungen beim Bauablauf sowie höhere Kosten vermieden werden. Nähere Informationen über die maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften finden Sie in unserer Baulärmbroschüre. Die Baulärmbroschüre richtet sich vor allem an Bauherren und ausführende Firmen, um ihnen Pflichten und Möglichkeiten zur Minderung des Baulärms zu verdeutlichen, aber auch um aufzuzeigen, welche Spielräume für beschleunigte Bauabläufe gegeben sind. Sie richtet sich auch an die vom Baulärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, um sie darüber zu informieren, zu welchen Zeiten unvermeidbare Belästigungen durch Baulärm hingenommen werden müssen und unter welchen Bedingungen ihnen gegebenenfalls Störungen während ausgewiesener Schutzzeiten zugemutet werden können. Online Beschwerde über eine Baustelle einreichen Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Auskunftstelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen . Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Technische Auskünfte zu Baustellen: Kersten Klempin Tel: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen. Einen Antrag auf Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank

Schraplau_LAP.xlsx

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneSchraplau BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Schraplau Gemeinde 15088340 Stadt Schraplau Hauptstraße 43 06268 Nemsdorf-Göhrendorf service@vg-weida-land.de https://www.weida-land.de/de/stadt-schraplau.html 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die im Landkreis Saalekreis gelegene Verbandsgemeinde Weida-Land umfasst insgesamt sechs Mitgliedsgemeinden (Stadt Schraplau, Gemeinde Barnstädt, Gemeinde Farnstädt, Gemeinde Obhausen, Gemeinde Steigra, Gemeinde Nemsdorf- Göhrendorf). Durch das Stadtgebiet der Mitgliedsgemeinde Schraplau verläuft die Autobahn A 38 auf einem Streckenabschnitt von insgesamt 0,85 km. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in diesem Streckenabschnitt beträgt 26.635 Kfz/24 h bei einem Lkw-Anteil von 21,7%. Somit wird der für die Lärmkartierungspflicht maßgebende DTV-- Schwellenwert in Höhe von 8.200 Kfz/24 h (ca. 3 Mio Kfz im Jahr) überschritten. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 64 dB(A) sowie LNight = 54 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohnsgebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zuziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 0 >50-54 0 >55-59 0>60-64 0>65-69 0>70-74 0 > 55-59 0>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 1,27 0 0 0 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 0,16 0 0 0 >75 0,07 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten Belästigung Anzahl 0 Fälle starker Schlafstörung 0 0 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 0 0 2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen / bei LAP ohne Maßnahmen: Begründung des Abwägungsergebnises 5 Bezüglich Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Lärmquellen In der Stadt Schraplau werden im Einwirkungsbereich der A 38 weder im 24 Studen-Tageszeitraum noch im Nachtzeitraum erhöhte Lärmeinwirkungen verzeichnet. Generell liegen die von der A 38 ausgehenden Geräuscheinwirkungen durchweg unterhalb von LDEN > 55 dB(A) bzw. LNight > 45 dB(A). Dies liegt daran, dass sich die nächstgelegene Wohngebäude in der Stadt Schraplau in einem ausreichenden Abstand zur Autobahn befinden. Es besteht somit kein Verkehrslärmproblem in der Stadt Schraplau. Die Situation ist in dieser Hinsicht zufriedenstellend. Vor diesem Hintergrund entfällt das Erfordernis für Lärmminderungsmaßnahmen. Seite 3

Naumburg_L%C3%A4rmaktionsplan.pdf

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneStadt Naumburg (Saale) BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Stadt Naumburg (Saale) Gemeinde 15084355 Stadt Naumburg (Saale) Markt 1 06618 Naumburg (Saale) Stadtplanung@naumburg-stadt.de www.naumburg.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und ggf. 1 anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird Beschreibung der Gemeinde Seite 1 Im Süden des Bundeslandes Sachsen-Anhalt ist die Domstadt Naumburg (Saale) im Burgenlandkreis gelegen. Aktuell sind rund 34.000 Menschen mit ihrem Hauptwohnungssitz in 31 Naumburger Ortsteilen gemeldet. Die Kreisstadt liegt an der Mündung der Unstrut in die Saale und ist von einer historischen Kulturlandschaft umgeben. Als Mittelpunkt einer prosperierenden Wein- und Tourismusregion kommt der Domstadt im mitteldeutschen Raum eine besondere Bedeutung zu. Erschlossen wird die Stadt durch die Bundesstraßen 87, 88 und 180. Die verkehrsgünstige Lage in Mitteldeutschland wird durch die Bahnanbindung in Naumburg (Saale) und Bad Kösen komplettiert. Insgesamt ist die Kreisstadt Naumburg (Saale) – die im Landesentwicklungsplan als sog. Mittelzentrum definiert wird - ein attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort mit hoher Lebensqualität. Lärmimmissionen gehen insbesondere von den oben genannten Bundesstraßen in Richtung Weimar, Jena und Weißenfels aus. Von Lärmimmissionen der Haupteisenbahnstrecken sind insbesondere Bad Kösen und kleinere Teilgebiete der Kernstadt betroffen. Die Bahnstrecke in Naumburg (Saale) tangiert Wohngebiete aufgrund ihrer Lage überwiegend außerhalb des Stadtgebietes. Weitere bedeutende, raumgreifende Lärmquellen, wie siedlungsnahe Industrie- und Gewerbegebiete mit erheblichen Lärmimmissionen, sind nicht zu nennen. erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein 1.3 Rechtlicher Hintergrund vom: 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 860 >50-54 558 >55-59 751>60-64 562>65-69 716>70-74 338 > 55-59 722>60-64 417>65-69 3>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 2 1,01 625 4 0 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 0,38 502 1 0 >75 0,02 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 1121 468 2.1.2 Haupteisenbahnstrecken (Lärmkartierung des Eisenbahnnundesamtes und ggf. Strecken in Länderhoheit) (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 2.211 >50-54 992 >55-59 1.285>60-64 503>65-69 298>70-74 128 > 55-59 455>60-64 235>65-69 75>70 0 >75 4 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 13,466 1056 7 2 65 - 74 2,403 205 0 1 >75 0,302 2 0 0 Seite 3

Sommersdorf_L%C3%A4rmaktionsplan.pdf

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneSommersdorf BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Sommersdorf Gemeinde 15083485 Verbandsgemeinde Obere Aller Zimmermannplatz 2 39365 Eilsleben 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und ggf. 1 anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird Beschreibung der Gemeinde Die Gemeinde Sommersdorf liegt im westlichen Teil des Bundeslands Sachsen-Anhalt im Landkreis Börde. Sie umfasst die Hauptverkehrsstraße A2 und Teile des Haupteisenbahnnetzes. Insgesamt leben in der Gemeinde 1.333 Personen auf einer Gesamtfläche von 29,32 km². Der Betrachtungsrahmen - sowohl der Lärmkartierung als auch der hierauf aufbauenden Lärmaktionsplanung - beschränkt sich auf Hauptverkehrsstraßen (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV > 8.200 Kfz/Tag) und Haupteisenbahnstrecken (> 30.000 Zugbewegungen im Jahr). Dies sind definitionsgemäß Verkehrswege, die die in Klammern stehenden Schwellenwerte überschreiten. Untersucht und als relevant erachtet wurde die angrenzende A2 neben dem Gemeindegebiet. Alle anderen Straßen sind aufgrund der Unterschreitung des maßgebenden Schwellenwertes für die Verkehrsstärke nicht Teil der Lärmkartierung gewesen und in Zuge dessen für die Lärmaktionsplanung nicht relevant. Verkehrslärmbelastete Flächen umfassen insgesamt 7,49 km² bei LDEN-Werten über 55 dB(A), 1,45 km² bei LDEN -Werten über 65 dB(A), und 0,07 km² bei LDEN-Werten über 75 dB(A). Innerhalb dieser Bereiche gibt es 92 betroffene Wohnungen bei LDEN-Werten über 55 dB(A) und 12 Wohnungen bei LDEN - Werten über 65 dB(A). Schulen und Krankenhäuser sind in diesen Bereichen nicht vorhanden. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 64 dB(A) sowie LNight = 54 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohnsgebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zuziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 54 >50-54 13 >55-59 81>60-64 23>65-69 2>70-74 0 > 55-59 0>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 2 4,98 51 0 0 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 1,04 1 0 0 >75 0 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 04 35 2.1.2 Haupteisenbahnstrecken (Lärmkartierung des Eisenbahnnundesamtes und ggf. Strecken in Länderhoheit) (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 83 >50-54 26 >55-59 29>60-64 33>65-69 14>70-74 4 >55-59 34>60-64 9>65-69 4>70 4 >75 5 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] Fläche/km2 Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 2,51 41 0 0 65 - 74 0,41 11 0 0 >75 0,07 3 0 0 Seite 3

Kelbra_L%C3%A4rmaktionsplan.pdf

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneStadt Kelbra BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Stadt Kelbra Gemeinde 15087250 Stadt Kelbra (Kyffhäuser) Lange Straße 8 06537 Kelbra (Kyffhäuser) info@vwg-goldene-aue.de www.vwg-goldene-aue.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die Stadt Kelbra liegt im südlichen Teil des Bundeslands Sachsen-Anhalt im Landkreis Mansfeld-Südharz. Sie umfasst die Hauptverkehrsstraße A38. Insgesamt leben in der Gemeinde 3.220 Personen auf einer Gesamtfläche von 40,56 km². Der Betrachtungsrahmen - sowohl der Lärmkartierung als auch der hierauf aufbauenden Lärmaktionsplanung - beschränkt sich auf Hauptverkehrsstraßen (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV > 8.200 Kfz/Tag). Dies sind definitionsgemäß Verkehrswege, die die in Klammern stehenden Schwellenwerte überschreiten. Untersucht und als relevant erachtet wurde die angrenzende A38 neben dem Gemeindegebiet. Alle anderen Straßen sind aufgrund der Unterschreitung des maßgebenden Schwellenwertes für die Verkehrsstärke nicht Teil der Lärmkartierung gewesen und in Zuge dessen für die Lärmaktionsplanung nicht relevant. Verkerhrslärmbelastete Flächen umfassen insgesamt 0,68 km² bei LDEN-Werten über 55 dB(A). Innerhalb dieser Bereiche gibt es keine betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 64 dB(A) sowie LNight = 54 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohngebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zuziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 0 >50-54 0 >55-59 0>60-64 0>65-69 0>70-74 0 > 55-59 0>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 0,68 0 0 0 65 - 74 0 0 0 0 >75 0 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 00 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 0 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 0 0 2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen / bei LAP ohne Maßnahmen: Begründung des Abwägungsergebnises 5 Bezüglich Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Lärmquellen Für die Erwägung von Lärmminderungsmaßnahmen hat sich die Stadt Kelbra an den im Punkt 1.4 genannnten Auslösewerten orientiert. Nach den durchgeführten Lärmberechnungen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie keine Lärmbetroffenheiten LDEN > 64 dB(A) und LNight > 54 dB(A) zu verzeichnen. Daher besteht kein Erfordernis für weitergehende Lärmminderungsmaßnahmen. Seite 3

(Groß Quenstedt_LAP-Endfassung.xlsx)

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneGroß Quenstedt BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Groß Quenstedt Gemeinde 15085125 Gemeinde Groß Quenstedt Kreuzgasse 4a 38822 Groß Quenstedt 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die Gemeinde Groß Quenstedt liegt im westlichen Teil des Bundeslands Sachsen-Anhalt im Landkreis Harz. Sie umfasst die Hauptverkehrsstraße B81. Insgesamt leben in der Gemeinde 869 Personen auf einer Gesamtfläche von 15,66 km². Der Betrachtungsrahmen - sowohl der Lärmkartierung als auch der hierauf aufbauenden Lärmaktionsplanung - beschränkt sich auf Hauptverkehrsstraßen (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV > 8.200 Kfz/Tag). Dies sind definitionsgemäß Verkehrswege, die die in Klammern stehenden Schwellenwerte überschreiten. Untersucht und als relevant erachtet wurde die angrenzende B81. Alle anderen Straßen sind aufgrund der Unterschreitung des maßgebenden Schwellenwertes für die Verkehrsstärke nicht Teil der Lärmkartierung gewesen und in Zuge dessen für die Lärmaktionsplanung nicht relevant. Verkehrslärmbelastete Flächen umfassen insgesamt 0,08 km² bei LDEN-Werten über 55 dB(A). Innerhalb dieser Bereiche gibt es keine betroffenen Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplans ja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplans 1.3 Rechtlicher Hintergrund vom: 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 64 dB(A) sowie LNight = 54 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohnsgebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zuziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 0 >50-54 0 >55-59 0>60-64 0>65-69 0>70-74 0 > 55-59 0>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 0,08 0 0 0 65 - 74 0 0 0 0 >75 0 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 00 0 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) L DEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) L Night durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 0 0 2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen / bei LAP ohne Maßnahmen: Begründung des Abwägungsergebnises 5 Bezüglich Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Lärmquellen Für die Erwägung von Lärmminderungsmaßnahmen hat sich die Gemeinde Groß Quenstedt an den im Punkt 1.4 genannnten Auslösewerten orientiert. Nach den durchgeführten Lärmberechnungen gemäß der EU- Umgebungslärmrichtlinie keine Lärmbetroffenheiten LDEN > 64 dB(A) und LNight > 54 dB(A) zu verzeichnen. Daher besteht kein Erfordernis für weitergehende Lärmminderungsmaßnahmen. Seite 3

Salzwedel_L%C3%A4rmaktionsplan.pdf

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneHansestadt Salzwedel BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Hansestadt Salzwedel Gemeinde 15081455 Hansestadt Salzwedel An der Mönchskirche 5 29410 Salzwedel Rathaus@salzwedel.de www.salzwedel.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die Hansestadt Salzwedel ist die Kreisstadt das Altmarkkreises Salzwedel. Sie befindet sich in der Altmark im Nordwesten des Landes Sachsen-Anhalt. Das Stadtgebiet (305 km²) grenzt im Norden und Westen an das Land Niedersachsen. Die Gesamtstadt - Salzwedel mit 48 ländlichen Ortsteilen - hatte am 31.12.2023 23973 Einwohner, davon wohnten 16576 in der Kernstadt Salzwedel. Salzwedel besitzt einen historischen denkmalgeschützten Stadtkern. Die Hauptverkehrsstraßen führen außen am Stadtkern vorbei. Durch die Stadt verlaufen die Bundesstraßen B 71, B 248 und B 190 sowie die Eisenbahnstrecke Stendal-Uelzen. Die B 71 und B 248 wurden im Zuge der Beseitigung der plangleichen Bahnübergänge im Stadtgebiet Salzwedel verlegt (Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahme). Der Planfeststellungsbeschluss erfolgte im Jahr 2003, die Freigaben für den Verkehr auf den neugebauten Trassen für die B 248n im Jahr 2006 und für die B 71n im Jahr 2007. Im kartierten Straßenabschnitt vom Kreisverkehr am Fuchsberg bis zum Kreisverkehr B 71/B248/Schillerstraße verlaufen B 71 und B 248 auf einer gemeinsamen Trasse. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 1201 >50-54 166 >55-59 557>60-64 60>65-69 10>70-74 20 > 55-59 16>60-64 22>65-69 1>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 1,65 294 7 0 65 - 74 0,34 14 2 0 >75 0,06 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 012 89 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 647 205 2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen / bei LAP ohne Maßnahmen: Begründung des Abwägungsergebnises 5 Bezüglich Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Lärmquellen Seite 3

(2024_07_26 Berichterstattung zum Lärmaktionsplan HVS und HES Stadt Südliches Anhalt.xlsx)

Lärmaktionsplan KommuneStadt Südliches Anhalt BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Südliches Anhalt Gemeinde 15082377 Stadt Südliches Anhalt Hauptstraße 31 06369 Südliches Anhalt info@suedliches-anhalt.de www.suedliches-anhalt.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die Stadt Südliches Anhalt besteht aus 24 Ortschaften und 51 Ortsteilen. Ihren Hauptverwaltungssitz hat die Gemeinde in der Ortschaft Weißandt Gölzau. Eine Außenstelle befindet sich in der Ortschaft Gröbzig. In der Stadt Südliches Anhalt leben derzeit ca. 13.000 Einwohner auf rund 192,5 km² Fläche. Durch das Gemeindegebiet verlaufen als lärmkartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen die Bundesstraße 183 und 185. Weiterhin verläuft die Bahnstrecke Magdeburg - Halle durch das Gemeindegebiet. Die Kartierung und Lärmplanung der Bahnstrecke obliegt dem Eisenbahnbundesamt. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein 1.3 Rechtlicher Hintergrund vom: 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 301 >50-54 50 >55-59 139>60-64 33>65-69 1>70-74 0 > 55-59 7>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 2 5,07 82 0 0 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 0,84 0 0 0 >75 0,15 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 03 23 2.1.2 Haupteisenbahnstrecken (Lärmkartierung des Eisenbahnnundesamtes und ggf. Strecken in Länderhoheit) (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 8 >50-54 14 >55-59 18>60-64 10>65-69 10>70-74 12 > 55-59 10>60-64 11>65-69 11>70 1 >75 2 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] Fläche/km2 Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 3,29 24 0 0 65 - 74 0,42 11 0 0 >75 0,056 1 0 0 Seite 3

Genthin_Lärmaktionsplan.xlsx

Berichterstattung zum Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneEinheitsgemeinde Genthin BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Gebietskörperschaft Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Genthin Gemeinde 15086040 Einheitsgemeinde Genthin Marktplatz 3 39307 Genthin stadtverwaltung@stadt-genthin.de www.stadt-genthin.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird 1 Beschreibung der Gemeinde Die Einheitsgemeinde Genthin wurde im Zuge der Gemeindegebietsreform gebildet und trat zum 01.09.2010 mit dem Gemeindeneugliederungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt inkraft. Zu der Einheitsgemeinde Genthin gehören die Ortschaften Parchen, Mützel, Tucheim, Gladau, Paplitz, Schopsdorf und Fienerode. Die Stadt Genthin liegt im östlichen Sachsen-Anhalt, im Landkreis Jerichower Land, an der Grenze zu Brandenburg. Die Einheitsgemeinde Genthin hat eine Gesamtfläche von 230,76 km² und eine Gesamteinwohnerzahl von 13.402. Auf dem Gebiet der Gemeinde Genthin liegen die A2 und die B1, die jeweils den maßgebenden Schwellenwert für die Lärmkartierungspflicht in Höhe von 8.200 Kfz/24 h überschreiten. Die Autobahn A2 tangiert ganz im Süden das Gebiet der Einheitsgemeinde. Im Einwirkungsbereich der A2 befindet sich die Ortschaft Schopsdorf. Aufgrund der großen Entfernung sind die Wohngebäude der Ortschaft Schopsdorf keinen erhöhten Geräuscheinwirkungen ausgesetzt. Durch das Stadtgebiet von Genthin verlaufen die B1 und die B107. In den betreffenden Streckenabschnitten wird mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 10.861 Kfz/24h nur auf der B1 der Schwellenwert für eine Lärmkartierungs- bzw. Lärmaktionsplanungspflicht überschritten. Seite 1 erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplansja Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplansnein vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Die EU-Umgebungslärmrichtlinie selbst beinhaltet keine Immissionsgrenz-, Auslöse- oder Richtwerte. Ausgehend von den nationalen Auslösewerten für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen in der Baulast des Bundes dienen vorliegend die Lärmbelastungspegel LDEN = 65 dB(A) sowie LNight = 55 dB(A) als orientierende Kenngrößen für die Lärmaktionsplanung. Es sollte sichergestellt werden, dass an Wohnsgebäuden sowie Schulen, Krankenhäusern und Kindergärten zumindest diese Belastungspegel unterschritten werden. Belastungen oberhalb dieser Schwellenwerte sind Auslöser für in Betracht zu ziehende Maßnahmen zur Lärmminderung. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 557 >50-54 154 >55-59 361>60-64 113>65-69 135>70-74 67 > 55-59 178>60-64 62>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 55 - 64 20,99 226 0 0 65 - 74 5,5 96 0 0 >75 0,74 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Anzahl Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten BelästigungFälle starker Schlafstörung 027 118 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 676 394 2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen / bei LAP ohne Maßnahmen: Begründung des Abwägungsergebnises 5 Bezüglich Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Lärmquellen Seite 3

Allstedt_L%C3%A4rmaktionsplan.pdf

Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) KommuneStadt Allstedt BundeslandSachsen-Anhalt 1. Allgemeine Angaben 1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Name der Stadt/Gemeinde Amtlicher Gemeindeschlüssel Vollständiger Name der Behörde Straße Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail (freiwillige Angabe) Internet-Adresse (freiwillige Angabe) Stadt Allstedt 15087015 Stadt Allstedt Forststraße 9 06542 Allstedt www.allstedt.de 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisen-bahnstrecken und ggf. 1 anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird Beschreibung der Gemeinde Die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt liegt im Landkreis Mansfeld-Südharz an der Grenze zu Thüringen. Sie gliedert sich in 12 Ortsteile und die Kernstadt, welche sich 2010 im Rahmen der Gebietsreform zu einer Einheitsgemeinde zusammengeschlossen haben. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind die Hauptverkehrsstaßen Bundesautobahn A 38, A 71 und die Bundesstraße B86 mit einer kartierten Gesamtlänge von 14,35 km zu betrachten. ja erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplans Fortschreibung/ Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom: 1.3 Rechtlicher Hintergrund 2 Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV. Seite 1 1.4 Geltende Lärmgrenzwerte Eine Übersicht geltender nationaler Lärmgrenzwerte, die als Kriterien für die Evaluierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung und Minderung von Lärm verwendet werden enthält Anhang III der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung. Das Dokument kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/lai-hinweise-zur-laermaktionsplanung-dritte-aktualisierung_1667389269.pdf Informationen über zusätzliche Grenzwerte, Auslösewerte o. ä., die im Aktionsplan verwendet wurden (freiwillige Angabe) Ausschlaggebend ist der Grenzwert LNigth > 55 dB(A). Nach der bisherigen Lärmkartierung nach VBUS (Stufe 3) waren 0 Einwohner betroffen. Nach der aktuelle Karierung nach BUB (Stufe 4) sind 7 Einwohner betroffen. Seite 2 2.Bewertung der Ist-Situation 2.1Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Verkehrslärm ausgesetzt sind 3 2.1.1 Hauptverkehrsstraßen (freiwillige Angabe) Angaben über die geschätzte Zahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern LDEN [dB(A)] Anzahl LNIGHT [dB(A] Anzahl >45-50 675 >50-54 131 >55-59 235>60-64 47>65-69 0>70-74 0 > 55-59 7>60-64 0>65-69 0>70 0 >75 0 Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser im kartierten Gebiet LDEN [dB(A)] 55 - 64 21,63 134 0 0 2 Fläche/km Wohnungen/Anzahl Schulgebäude/Anzahl Krankenhausgebäude/Anzahl 65 - 74 5,01 0 0 0 >75 104 0 0 0 Angaben zur geschätzte Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen Fälle ischämischer Fälle starker Herzkrankheiten Belästigung Anzahl 0 Fälle starker Schlafstörung 37 7 2.2 Zusammenfassung der Daten aus den Lärmkarten 4 Anzahl der Personen, die in dem vom Lärmaktionsplan erfassten Gebiet… … einer Lärmbelastung ab 55 dB(A) LDEN durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: … einer Lärmbelastung ab 50 dB(A) LNight durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind: 282 138 2.3 In der Gemeinde vorhandene Lärmprobleme und verbesserungsbedürftige Situationen 5 Im Rahmen der Planfeststellung zum Neubau der A 38 und A 71 erfolgte eine Schalltechnische Beurteilung nach 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) . Auf Grund der Berechnung wurden Maßnahmen in der Planfeststellung aufgenommen und umgesetzt. Betroffen sind insbesondere die Ortsteile Mittelhausen, Nienstedt, Woferstedt und Einsdorf. Für die OT Nienstedt, Woferstedt und Einsdorf sind durch die Lage im Einschnitt der Autobahn im Gelände bzw. realisierte Lärmschutzmaßnahmen die Lärmeinwirkung reduziert, so dass diese nicht mehr betroffen sind. Für Mittelhausen haben die neuen Berechnungen nach BUB eine Betroffenheit von 7 Einwohnern für den Lärmindex LNight ergeben. Die Bundesstaße B 86 ist vom OT Emseloh so weit entfernt, dass keine Lärmbelastungen auftreten. Seite 3

1 2 3 4 5